Wettanbieter-Apps in der Schweiz 2026: Was erlaubt ist und was die Bedienung kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs­register von Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer in der Schweiz am Touchscreen wettet, hat genau zwei legale Adressen. Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alles andere, was im Ranking unter «beste Wett-App» auftaucht, ist Werbung für ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Diese Seite beurteilt, was eine Wett-App in der Schweiz tatsächlich leistet: wer sie anbieten darf, was sie an Bord hat, wie sich Limits und Auszahlung verhalten und welchen Preis ein Bonus- oder Bonus-Aufschlag auf den Gewinn tatsächlich kostet. Die Reihenfolge der Kategorien folgt der Konsequenz: Was zählt zuerst, wenn die App geöffnet wird, was folgt daraus, und was passiert, wenn etwas schiefgeht.

Was eine Wett-App in der Schweiz heute leisten muss

Eine Wett-App ist heute mehr als ein Wettschein im Kleinformat. Wer ein Spiel tippt, tippt im Stehen, an der Tramhaltestelle, im Halbzeit­gespräch. Die App muss drei Dinge in dieser Reihenfolge liefern: zuerst eine gültige Bewilligung, dann eine Bedienung, die auf dem Telefon nicht zerfällt, und zuletzt eine Auszahlung, die tatsächlich ankommt. Alles andere — Quotenboosts, Livestreams, Cash-Out — ist Komfort, nicht Voraussetzung.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Bewilligung als erster Filter

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielfakten und reserviert die Veranstalter­bewilligung zwei Stellen: Swisslos und Loterie Romande. Die Aufsicht führt die Gespa. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft — wer ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar, nicht der Kunde. Aber die Konsequenz für die Kundschaft ist trotzdem spürbar: keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, kein Schutz durch das hiesige Recht, keine kostenlose Streit­schlichtung. Der erste Blick auf eine Wett-App gehört also der Frage, ob sie von einem der beiden Veranstalter stammt. Tut sie das nicht, ist alles, was folgt, eine Beschreibung, keine Empfehlung.

Was am kleinen Bildschirm tatsächlich zählt

Auf dem Telefon zählt, was auf den ersten Wisch erreichbar ist. Eine Wett-App muss das Wettprogramm, den Kontostand und die gesetzten Limits zeigen, ohne dass drei Menüs geöffnet werden müssen. Die Sporttip App bündelt die Quotenansicht, das Wallet und die Limitenverwaltung im unteren Rand. Wer am Spieltag schnell eine Livewette setzt, braucht genau das, nicht einen Marketing-Loop beim Start.

Drei Eigenschaften tragen die Bedienung am Touchscreen:

Diese drei Punkte sind messbar, nicht Geschmack. Sie sind auch nicht App-Store-Bewertungen, die sich kaufen lassen. Wer eine Wett-App testet, prüft sie am Spieltag, nicht am stillen Mittwoch.

Die Rangfolge: Welche App wofür steht

Die zehn Plätze dieser Liste folgen einer einzigen Frage: Wer darf überhaupt anbieten, und was bietet die App im Betrieb? Die ersten beiden Plätze sind die Schweizer Veranstalter, danach folgen ausländische Marken zur Information, klar markiert als nicht bewilligt in der Schweiz.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Marke Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Marke Jouez Sport
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
1Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
PowBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Kraft in der Schweiz

Die Tabelle trägt zwei Spalten Information. Die erste sagt, ob eine Bewilligung im Schweizer Recht besteht. Die zweite nennt, wer hinter der Marke steht und ob eine ausländische Lizenz ausgewiesen ist. Für die ersten beiden Zeilen ist beides geklärt: Veranstalter, Sitz, Marke und Aufsicht sind im Geldspielgesetz und im Statut der Genossenschaften festgeschrieben. Für die übrigen Zeilen fehlt schlicht die zweite Spalte: die Lizenz als eine ausgewiesene ausländische Lizenz ist im Research nicht festgehalten, sie hat aber ohnehin keine Kraft in der Schweiz.

Eine Bemerkung zur Logik der Liste. Ausländische Marken stehen hier, weil Schweizer Spieler ihnen im Netz begegnen und weil ihre Domains auf der Sperrliste der Gespa landen können. Sie sind keine Alternative zu den beiden bewilligten Apps. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande, eine andere Wahl gibt es im legalen Rahmen nicht.

Rechtslage: Wer in der Schweiz wetten darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, kein freier Markt. Das Geldspielgesetz von 2019 hat die Zahl der Anbieter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro ausgespieltes Spiel sind nötig, die Aufsicht führt die Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung — wer hier anbietet, ohne bewilligt zu sein, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Wer als Spieler mitmacht, wird nicht bestraft, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei einer ausbleibenden Auszahlung.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Konsequenz für die App-Wahl ist hart. Wer in der Schweiz wettet, hat zwei Optionen, nicht zehn. Wer aus Gewohnheit eine andere App öffnet, hat entweder keine oder eine ausländische Lizenz, die hier nicht zählt.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Was auf Social Media, in Streamer-Werbung oder über Suchmaschinen an Schweizer Nutzer gelangt, ist häufig Werbung für genau diese Anbieter. Sie tauchen im Ranking von «beste Wett-App» auf, weil das Marketing funktioniert, nicht weil das Angebot hier erlaubt ist. Werbung auf Sporttip und Jouez Sport zielt nicht mit Lockangeboten, weil das BGS das untersagt, und Gratiswetten oder Gratisketten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa.

Was gewettet werden darf

Die Gespa führt eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Version 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf dieser Liste, ebenso eine eigene esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Qualifikations­runden, Frauen­wettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn sie explizit aufgeführt sind. Wer in der App ein Marktangebot sieht, das im Wettprogramm fehlt, sieht ein Marketing-Bild, kein verfügbares Produkt.

Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist nicht im Gesetz geregelt, sondern Veranstalter­sache. Bei Sporttip ist Cash-Out möglich für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, aber nur als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilauszahlung.

Spielerschutz in der App: Limiten und Sperre

Das BGS verlangt, dass jeder Veranstalter den Spieler vor der ersten Wette eigene Limiten setzen lässt. Bei Swisslos geschieht das in der App, vor der ersten Einzahlung, mit drei Stufen: Tageslimit, Wochenlimit, Monatslimit, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Tag (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, in den Statuten von Swisslos strenger als das Gesetz, das 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage setzen.

Die Konsequenz: wer die App am Spieltag öffnet und merkt, dass das eigene Limit zu eng ist, kann es nicht spontan anheben. Die 72-Stunden-Frist ist kein Software-Bug, sie ist der Schutz, den das BGS verlangt. Wer sie ignoriert, hat das Limit nicht gesetzt, sondern die Erinnerung daran gelöscht.

Spielsperre und Selbst­ausschluss

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer eine Spielsperre hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Diese Schutz­mechanismen greifen nur bei den bewilligten Veranstaltern. Ausländische Anbieter sind nicht an das Register angeschlossen, eine Schweizer Spielsperre gilt dort nicht. Wer sich bei einer ausländischen Marke sperren lässt, sperrt sich nur dort.

Werbung und Minderjährigen­schutz

Minderjährige dürfen weder ein Konto eröffnen noch wetten. Das BGS verbietet Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Wer eine Wett-App öffnet, bestätigt sein Alter und seinen Wohnsitz, bevor die erste Wette angenommen wird. Die Gespa hat 2020 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer auf den Verkaufspunkt setzt, sollte wissen, dass die Schutz­prüfung am Tresen nicht greift.

Bedienung am Touchscreen: Was die Schweizer Apps konkret liefern

Die Sporttip App ist für iOS und Android verfügbar und bündelt das Wettprogramm mit Wallet und Limiten­verwaltung. Wetten, die in der App zusammengestellt werden, können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden, was den Übergang vom Stehen zum Tresen nahtlos macht. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweiz mit einer eigenen App; ihre 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sind die analoge Seite des gleichen Angebots.

Kontoeröffnung und Identitäts­prüfung

Wer in der Schweiz online wettet, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen und darf keine Spielsperre haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Registrierung wird ein Ausweis hochgeladen, die Angaben werden gegen Adress­datenbanken geprüft. Wer schon ein Konto hat, kann kein zweites eröffnen, eine Mehrfach­registrierung ist nicht möglich und wird im System zurückgewiesen, bevor die erste Wette angenommen wird.

Die Identitäts­prüfung kostet dem Spieler am Anfang eine Minute. Sie schützt ihn später, wenn eine Sperre eingetragen werden muss, eine Auszahlung auf ein fremdes Konto verweigert wird oder eine Behörde fragt, wer gewettet hat. Wer die Prüfung umgeht, indem er ein Konto bei einer ausländischen Marke eröffnet, hat diese Spur nicht.

Zahlung in der App

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Wallet lässt sich auch per Online-Zahlungs­mittel oder Einzahlungs­schein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag pro 30 Tage CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Loterie Romande arbeitet mit dem gleichen Prinzip, andere Zahlungs­wege, gleiche Identitäts­bindung an ein Konto im eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto­auszahlungen gibt es in der Schweiz nicht, das BGS verbietet Auszahlungen an fremde Konten. Wer in der App eine Zahlungs­option sieht, die auf ein anderes Konto geht, sieht ein Produkt, das hier nicht erlaubt ist.

Quoten, Cash-Out und Gewinn: Was die Mechanik kostet

Der Gewinn­betrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamt­quote, also dem Produkt der Einzel­quoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nach­komma­stellen gerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Abrundung ist klein, aber sie ist real: bei Quote 2.10 und Einsatz CHF 10 sind es 5 Rappen, die der Buchmacher mehr behält.

Cash-Out als zweischneidiges Werkzeug

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teil­auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rück­gängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Die Konsequenz für den Kunden: Cash-Out ist eine Versicherung gegen den späten Gegentreffer, keine Quelle für garantierten Gewinn. Wer in der 80. Minute mit 2:1 führt und aussteigt, hat den Buchmacher­vorteil in eine kleine sichere Auszahlung umgetauscht, mehr nicht.

Livewetten und die Quote 1.00

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spiel­entscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Video­schiedsrichter-Entscheid kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer nach dem Pfiff tippt, wettet formal, gewinnt aber nichts.

Boost, Bonus und die wahre Höhe

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraus­sagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Netto­gewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraus­sagen. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Quoten­boosts und Profit­boosts gelten nur online für Prematch-Einzel­wetten auf eine Voraus­sage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Ein «100 %»-Boost klingt nach Verdoppelung, ist aber ein Aufschlag auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz. Bei 15 Voraus­sagen mit Quote 1.50 und einem Einsatz von CHF 10 ist die Gesamt­quote 1.50¹⁵, der Netto­gewinn vor Boost also CHF 437. Mit Boost sind es CHF 874. Der Aufschlag kostet den Buchmacher weniger, als er auf den ersten Blick wirkt, weil die meisten Kombinationen nicht alle 15 Voraus­sagen überstehen.

Auszahlung, Fristen und was im Streitfall passiert

Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro 365 Tage gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratis­spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wird ein Wett­ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzel­wetten werden zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraus­sage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die Konsequenz für den Alltag: Wer im April eine Wette platziert und im Oktober nachfragt, hat kein Anrecht mehr. Wer eine Auszahlung bestreitet, schreibt einen Brief, nicht eine E-Mail.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Bild

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durch­führung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, das Vertrags­gebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die App liefert das Wett­programm mit Quoten, Wallet und Limiten­verwaltung, die Identitäts­prüfung liest den hochgeladenen Ausweis gegen Adress­datenbanken. PostFinance Pay ist die Zahlungs­option, die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt, der doppelte Klick ersetzt die doppelte Unterschrift. Cash-Out ist da, der Kombiboost auch, beides mit den im Abschnitt «Spielerschutz in der App: Limiten und Sperre» beschriebenen Grenzen.

Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sport­förderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe speist. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., 2024 waren es CHF 122 Mio. Das ist die ökonomische Seite der Bewilligung: Die Gewinne fliessen in den Breitensport, nicht in eine Konzern­kasse.

Was die App nicht abdeckt, ist ehrlich gesagt der grösste Teil des Schweizer Marktes. Wer im Sporttip auf eine Quote tippt, tippt innerhalb der Gespa-Liste. Wer eine Quote für einen Markt sucht, der nicht auf der Liste steht, sucht sie vergebens.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zählen zum Betrieb.

Die App folgt dem gleichen Muster wie Sporttip, mit einer französisch­sprachigen Oberfläche. Wer in Genf wohnt, kann nicht bei Swisslos wetten, wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Loterie Romande wetten — die Vertrags­gebiete schliessen sich aus. Die Auszahlung geht auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen, die Identitäts­prüfung greift gleich, die Limiten­verwaltung ebenso.

Jouez Sport steht für die französisch­sprachige Schweiz. Was als App am Touchscreen zählt, ist am Ende die gleiche Mechanik wie bei Sporttip, nur in einer anderen Sprache und in einem anderen Vertrags­gebiet.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Marken tauchen im Ranking auf, weil Schweizer Spieler ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie hier eine Bewilligung haben. BetAlright, 1Bet, bet-at-home, Pribet, PowBet, Donbet, BetLabel und Funbet haben keine Schweizer Bewilligung, ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS-Sperre für Schweizer Anschlüsse unerreichbar werden.

Was das im Alltag bedeutet, ist nüchtern: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Spielsperre, die in der Schweiz eingetragen ist, gilt dort nicht. Bei einer ausbleibenden Auszahlung gibt es keine Schweizer Anlauf­stelle. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einigen Kantonen, etwa Thurgau, als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Das ist nicht das gleiche Spielfeld wie bei Sporttip und Jouez Sport, und es ist nicht die gleiche Sprache.

Wer eine dieser Marken öffnet, sollte wissen, dass er sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht bewegt. Eine App, die in der Schweiz gesperrt werden kann, ist keine Alternative zu den beiden bewilligten Veranstaltern, sie ist eine Parallel­welt mit anderem Recht und anderem Risiko.

Was die Gespa-Sperrliste tatsächlich sperrt

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Tele­kom­anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die Liste zählte Ende 2025 671 Domains, die Sperre wird in Stunden ersetzt, wenn ein Anbieter die Domain wechselt. Interwetten und Bet-at-Home wurden von der Gespa namentlich als «Domain-Hopping»-Beispiele genannt, bet365 steht auf der Liste. Was gesperrt ist, ist die Domain, nicht die Marke. Wer eine ausländische App über einen anderen Weg öffnet, umgeht die Sperre, nicht die Bewilligungs­pflicht.

Steuern, Werbung und der Rahmen, in dem die App arbeitet

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommens­steuerfrei bis zum Steuer­frei­betrag pro Einzel­gewinn, die bundesweite Schwelle liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle weicht davon ab. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ein, die der Spieler durch Deklaration des Gewinns zurückholen kann. Ein typischer Spieler gewinnt weit darunter, also keine Einkommens­steuer und keine Verrechnungs­steuer auf den Gewinnen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungs­steuer, aber die kantonale Praxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln.

Eine Wett­steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine App mit «5 % Wett­steuer» sieht, sieht eine ausländische App.

Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht. Gratiswetten oder Gratisketten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer im Netz eine «gratis Wette» sieht, die zu gut klingt, sieht eine Werbung, die hier nicht erlaubt ist.

Häufige Fragen

Welche Wett-App ist in der Schweiz erlaubt, und woran erkenne ich das?

In der Schweiz sind nur die Apps der beiden bewilligten Veranstalter erlaubt: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft, eine fehlende Schweizer Bewilligung kann an der fehlenden Erwähnung der Gespa erkannt werden.

Welche Wett-Apps dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, nur die von Swisslos und Loterie Romande?

Ja, das BGS begrenzt die Zahl der Veranstalter für Sportwetten auf zwei, und beide haben je eine Veranstalter- und Spiel­bewilligung. Eine dritte Schweizer Wett-App gibt es im legalen Rahmen nicht.

Muss ein Konto in der App eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitäts­prüfung?

Ja, das Konto wird in der App eröffnet, mit Ausweis­upload und Adress­abgleich. Voraus­setzung ist Voll­jährigkeit, Wohnsitz im Vertrags­gebiet des Veranstalters und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf nur ein Konto haben.

Wie lassen sich Verlust­limiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?

Bei Swisslos werden Tages-, Wochen- und Monats­limiten vor der ersten Wette gesetzt, die Ober­limite liegt bei CHF 9’999 pro Tag. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, strenger als die 24 Stunden, die das BGS verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage setzen.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausgezahlt?

Gewinne werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen, anonym oder per Krypto ist nicht möglich. Bis CHF 1’000 wird automatisch dem Wallet gut­geschrieben, darüber erfolgt die Überweisung innert drei Arbeitstagen.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»