MMA-Wetten in der Schweiz: Was die Gespa-Liste erlaubt und was eine Bewilligung kostet

Updated Oktober 2026
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Ein achteckiger Käfig mit Maschenzaun steht in einer leeren Halle unter hellem Deckenlicht, auf der blauen Matte liegt ein zusammengefaltetes Handtuch.

Wer in der Schweiz auf einen UFC-Kampf wetten will, geht zuerst zur Gespa-Liste. Das ist nicht Bürokratie um der Bürokratie willen: Auf der Liste steht, ob ein Kampfabend überhaupt Gegenstand einer Sportwette sein darf, welche Märkte angeboten werden dürfen und welche Wettarten zulässig sind. Steht der Kampf dort, ist er bei Sporttip oder Jouez Sport spielbar. Steht er nicht dort, geht die Wette an einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die unter diesem Stichwort zu erwarten sind.

Die UFC kämpft in einem Oktagon mit einem Durchmesser von 9,75 m, das statt Ringseilen von einem Maschendrahtzaun begrenzt wird.

Stand Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026), die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) und die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).

Die Gespa-Liste, der Oktagon und das Programm der Kämpfe

MMA im grossen Stil ist die Ultimate Fighting Championship. Gegründet 1993 in Denver, kämpft die UFC in einem im wahrsten Sinne runden Käfig – einem Oktagon mit 9,75 m Durchmesser, begrenzt von einem Maschendrahtzaun statt der Ringseile, die man aus dem Boxen kennt. Heimspiel in Las Vegas, im Besitz der TKO Group Holdings. Wer einen UFC-Kampf sieht, sieht diese Geometrie; wer auf ihn wettet, sieht die Quote.

Ein Paar Kampfsporthandschuhe liegt auf einer Holzbank neben einer Wasserflasche in einer ruhigen Umkleide, durch ein hohes Fenster fällt Tageslicht.
Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer.

Eine UFC-Runde dauert fünf Minuten, dazwischen eine Minute Pause. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Die Art, wie ein Kampf endet, bestimmt, was auf dem Wettschein zählt: Aufgabe des Gegners, Knockout, technischer Knockout, Kampfrichterentscheid, Disqualifikation des Gegners, Forfeit durch Nichtantreten – und das Unentschieden, das in den Unified Rules ausdrücklich vorgesehen ist. Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer; sieht ein Kampfrichter keinen klaren Rundengewinner, darf er beiden 10 geben. Diese Aufteilung, nicht die Quote, entscheidet, was bei einer Punkteentscheidung wirklich ausgezahlt wird.

Die UFC kennt neun Gewichtsklassen vom Strohgewicht bis zum Schwergewicht; eine zehnte, das Super-Schwergewicht über 120 kg, ist ausgeschrieben, aber derzeit nicht besetzt. Eine Wette auf Strawweight ist eine andere Wette als eine auf Halbschwergewicht, nicht nur sportlich: Gewichtsklasse und Kampfabend bestimmen, welches Programm Sporttip überhaupt anbietet. Wer ohne Schweizer Bewilligung wettet, sieht diese Trennung nicht – und merkt erst beim Problem, dass die nationale Aufsicht für ihn nicht zuständig war.

Die Regeln, nach denen diese Kämpfe bewertet werden, sind nicht sportart-spezifisch schweizerisch: Es sind die Unified Rules of Mixed Martial Arts, aufgestellt vom New Jersey Athletic Control Board und von vielen US-Bundesstaaten und Veranstaltern übernommen. Was eine Runde ist, was ein Knockout ist und wie Punkte verteilt werden, folgt diesem Katalog. Was die Wette zu erlaubt macht, ist die Gespa-Liste, nicht das Regelwerk der Kämpfer.

Was die Gespa-Liste über MMA sagt

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste. Steht ein Kampfabend nicht darauf, darf kein Schweizer Veranstalter ihn anbieten – und kein anderer Veranstalter darf in der Schweiz überhaupt anbieten, weil nur Swisslos (mit Sporttip) und die Loterie Romande (mit Jouez Sport) eine Grossspiel-Bewilligung haben. Die Liste trennt drei Dinge: bewilligte Wettbewerbe, bewilligte Wettarten und innerhalb eines Wettbewerbs die zulässigen Märkte. Für einen MMA-Kampf bedeutet das: Der Veranstalter und die Liga müssen gelistet sein, und die Wettart, die im Wettschein steht, muss ebenfalls gelistet sein.

Eine Holzbank steht vor dem Eingang einer Turnhalle am frühen Morgen, daneben lehnen zwei Fahrräder an einer Backsteinwand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Was die Liste im Stand 10.09’202.6 nicht enthält: Corner- oder Kartenmärkte (Eckwertungen aus dem Boxen haben in der Gespa-Liste keinen Platz) und keinen Esports-Abschnitt – virtuelles MMA fällt damit aus dem bewilligten Angebot heraus. Über Virtual Sports schweigt die Liste, und über Schweigen schreibt man nichts.

Die Prüfung der Liste ist Sache des Spielenden, nicht der Aufsicht: Wer auf einen Kampf wetten will, schaut vorher nach, ob der Anstalter und die Wettart in der Liste stehen. Wer das nicht tut, erfährt es am Wettschein – oder später, wenn die Wette wegen fehlender Bewilligung storniert wird.

Spielplan, Gewichtsklassen und das Wettprogramm

Der Spielplan eines MMA-Abends folgt dem Gewichtsklassen-Raster: vom Strohgewicht bis zum Schwergewicht reihen sich die Kämpfe, der Main Event steht am Ende. Bei einem Titelkampf sind es fünf Runden statt drei; bei einem Hauptkampf ohne Titel oft nur drei. Was davon ins Wettprogramm kommt, ist die zweite Frage: Nicht jeder Kampf eines Abends wird von Sporttip als Einzelwette angeboten, nicht jeder Markt (Sieger, Siegart, Rundenzahl, K.o. in Runde X) ist für jeden Kampf verfügbar.

Wer das Programm prüft, sieht es im Wettprogramm von Sporttip – nicht in einem allgemeinen Kampfabend-Kalender. Bei fehlender Aufnahme eines Kampfs in das Programm gibt es keine Wette, egal was die Quote verspricht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Aufnahme keine Frage der Liste, sondern der Verfügbarkeit der Domain; fällt sie auf die Sperrliste, ist die Wette weg, nicht storniert.

Schweizer Buchmacher für MMA im Vergleich

Wer in der Schweiz online auf MMA wetten will, hat zwei legale Adressen und eine lange Liste von Anbietern, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die beiden bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – decken zusammen die ganze Schweiz an der Oberfläche ab; die nicht bewilligten Anbieter sind über DNS-Sperren erreichbar oder auch nicht, in jedem Fall aber ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Der folgende Vergleich ordnet die Anbieter nach ihrer Stellung im Schweizer Markt und zeigt, was die Bewilligung trägt – und was sie nicht trägt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Sportwetten-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Sportwetten-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betscore keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
Betwinner keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
22Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
BetFury keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
Duelbits keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung Lizenz als gemeldet: nicht festgestellt

Die Tabelle trägt eine Information, die jede andere Spalte überschattet: ob ein Anbieter in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung hat. Die einzigen zwei Reihen, die hier «ja» tragen, decken zusammen das ganze Land ab – Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem dieser Kantone wohnt, hat einen bewilligten Veranstalter in der Nachbarschaft; wer in einem anderen wohnt, hat keinen anderen bewilligten Veranstalter daneben. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land trägt in der Schweiz nichts: Art. 4 BGS stellt klar, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt – und nur die zwei Veranstalter haben eine.

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung teilen ein gemeinsames Profil: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Welche dieser Domains gerade gesperrt sind, wechselt; die Zugehörigkeit zur Kategorie «ohne Schweizer Bewilligung» wechselt nicht. Die Details zu den einzelnen Anbietern basieren auf dieser Ausgangslage.

Wie die Marge im Quotenbild entsteht

Eine Quote ist nie nur eine Wahrscheinlichkeit in Prozent. Sie ist die andere Seite dessen, was der Veranstalter pro eingesetztem Franken behält. Das lässt sich an einem einfachen Zwei-Wege-Markt zeigen: Steht ein Kampf 1.90 / 1.90, zahlt der Markt im fairen Fall 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95 zurück – 95 Rappen pro Franken Einsatz. Die fehlenden 5 Rappen sind das, was der Veranstalter auf Dauer einbehält; das ist die Marge dieses Markts. Bei einem ausgeglichenen Markt mit zwei gleichwertigen Ausgängen ist 5 % ein typischer Wert; bei einem Favorit-Aussenseiter-Markt mit Quoten 1.30 / 3.50 liegt die Auszahlung tiefer, die Marge höher. Die Marge ist ein statistischer Durchschnitt über alle Einsätze – ein einzelner Wettende sieht sie nie als Ertrag, der Veranstalter sieht sie als Summe.

Für einen Wettenden folgt daraus: Eine Quote von 1.90 / 1.90 ist kein «fairer» Preis – sie ist ein Preis mit eingebauter Marge. Was die Quote über einen einzelnen Kampf aussagt, ist die Einschätzung des Veranstalters; was sie über den Markt aussagt, ist die Spanne, die der Veranstalter auf Dauer einbehält. Bei einem Markt mit fünf Ausgängen (Sieger, vier Siegerarten) addieren sich die inversen Quoten zu mehr als 1; je weiter über 1, desto höher die Marge. Eine Bandbreite von 4 bis 6 % Marge ist auf einem Zwei-Wege-Markt mit ausgeglichenen Quoten normal; ein Markt mit vielen Ausgängen liegt fast immer darüber.

Was der Markt kostet, wenn die Quote nur eine Quote ist

Eine Quote ist das Verhältnis Einsatz und Einsatz, nicht Einsatz und Gewinn. Aus einer Quote von 2.50 wird bei einem Einsatz von CHF 20 ein Bruttogewinn von CHF 50 – Einsatz zurück, Gewinn CHF 30, sobald die Wette sitzt. Bei einer Kombiwette mit zwei Voraussagen zu 2.50 multiplizieren sich die Quoten zu einer Gesamtquote von 6.25; aus CHF 20 Einsatz werden CHF 125 Bruttogewinn – Gewinn CHF 105, sobald beide Voraussagen eintreffen. Bei einer Livewette zählt nur, was die Wettbörse während des Kampfs anzeigt, nicht was der Kommentator sieht; eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs zählt bei Sporttip mit Quote 1.00, und das gilt auch für spielentscheidende Situationen wie einen Elfmeter, eine Rote Karte oder eine Videoschiedsrichter-Entscheidung in anderen Sportarten.

Was sich aus einer Quote nicht ableiten lässt: die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Kampf so ausgeht. Die Quote bildet die Einschätzung des Veranstalters ab, gewichtet mit dessen Marge. Ein Wettender, der die Quote für eine Vorhersage hält, hat eine andere Vorhersage als der Veranstalter – und genau darin liegt der Wert einer Quote für einen Wettenden.

Wie MMA-Wetten in der Schweiz funktionieren

Eine MMA-Wette ist eine Wette auf den Ausgang eines Kampfs oder auf eine Eigenschaft des Ausgangs. Bei Sporttip stehen dafür im Wesentlichen vier Wettarten zur Verfügung: Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette und Livewette. Jede hat ihre eigene Mechanik, jede hat eigene Mindest- und Höchsteinsätze.

Eine Einzelwette setzt auf eine Voraussage für einen Kampf. Eine Kombinationswette kombiniert mehrere Voraussagen – die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und alle Voraussagen müssen eintreffen, damit die Wette gewinnt. Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass auch dann ein Gewinn übrig bleibt, wenn nicht alle Voraussagen eintreffen, dafür zu höheren Einsätzen – bei Sporttip bis CHF 10’000 pro Systemwette, bei Einzel- und Kombinationswetten bis CHF 1’000. Eine Livewette wird während des Kampfs platziert; ob das Ereignis gerade live übertragen wird, spielt für die Wette keine Rolle, aber eine Wette nach dem tatsächlichen Ausgang zählt mit Quote 1.00.

Was die Quote im Wettschein macht, ist eine andere Frage: Sie ist Bruttogewinn pro Franken, nicht Nettogewinn. Aus einer Quote von 1.80 und einem Einsatz von CHF 50 wird ein Bruttogewinn von CHF 90; Einsatz zurück, Nettogewinn CHF 40. Bei einer Einzelwette, die mit Quote 1.00 gewertet wird – etwa weil sie nach dem Ausgang platziert wurde –, gibt es den Einsatz zurück und keinen Gewinn. Bei einer Voraussage im Wettschein, die nicht einsichtig wird, ist die Wette verloren.

Wettarten, Limits und der Mindesteinsatz

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – was bei einem System mit vielen Voraussagen, das kurz vor dem Cutoff steht, eine konkrete Folge hat: Wer die Limite nicht im Kopf hat, sieht die Annahme verweigert.

Wer auf einen Live-Markt setzt, sieht diese Limiten mit anderer Wirkung. Eine Livewette zählt mit Quote 1.00, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird. Bei spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in einer solchen Sekunde klickt, hat keine Wette platziert, sondern eine Rückzahlung erhalten.

Kombiwette, Bet Builder und Kombiboost

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination aus abhängigen Ereignissen ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten – ein Schutz, der in erster Linie dem Veranstalter nützt, der Wettende aber immerhin den Einsatz zurückholt.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Was der Bonus genau auf den Nettogewinn addiert, ist eine Frage der Quote und der Voraussagen; was er kostet, ist die Marge jedes einzelnen Markts. Bei vier Voraussagen zu 1.50 / 1.50 / 1.50 / 1.50 liegt die Marge jedes Markts bei etwa 5 % auf einem Zwei-Wege-Markt, die Gesamtquote bei 5.06, der Nettogewinn bei CHF 4.06 pro CHF 1 Einsatz vor Boost, der Boost erhöht ihn um 5 % auf CHF 4.26. Die Marge bleibt.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost ist also kein zweiter Gewinn, sondern eine einmalige Aufstockung – wer boosted und dann den Cash-Out zieht, verliert den Boost.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden – Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die rechtliche Lage: Bewilligung, Liste und was eine fehlende Bewilligung kostet

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport.

Was online erlaubt ist, ist die Frage der Bewilligung und der Liste: Was darf überhaupt angeboten werden? Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist die Antwort. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – nicht von Sporttip, nicht von Jouez Sport, von niemandem in der Schweiz. Ein Wettender, der einen Markt ausserhalb der Liste sieht, sieht ihn bei einem Anbieter, der in der Schweiz nicht bewilligt ist.

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz oder eine Fair-Play-Kontrolle existiert nicht.

Die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Namen wie Interwetten und Bet-at-Home; bet365 ist ebenfalls auf der Liste. Wer über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, wettet auf einer Domain, die gerade erreichbar ist – und im nächsten Heft der Sperrliste möglicherweise nicht mehr.

Wer in der Schweiz was anbieten darf

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, Sitz Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wer in einem dieser Kantone wohnt, hat einen Veranstalter mit Bewilligung in der Nähe; wer in einem anderen wohnt, hat keinen anderen bewilligtigen Veranstalter daneben.

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Wohnsitzpflicht nicht erfüllt, hat kein Konto; wer unter 18 ist, hat weder Konto noch Wette.

Werbung, Boni und das, was die Werbung nicht darf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS) – beschreiben, nie bewerben. Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos); Bonusbeträge und Bedingungen kommen nur aus den Bedingungen jedes Veranstalters selbst. Es gibt keine Werbezeiten-Beschränkung. Promo-Codes werden nicht abgedruckt.

Steuern: Was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen (die ESTV nennt Sportwetten) sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert – der Bundesfreibetrag beträgt CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also «je nach Kanton», nie eine kantonale Einzelzahlung. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettende gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – das nie behaupten. Nur allgemeine Information: «Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.»

Zahlungen: Wohin der Gewinn geht

Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren bei bewilligten Schweizer Wetten nicht; keine Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen Sache und steht nur in dessen Bedingungen. Die Schweiz kennt kein Zahlungs-Block-Tool gegen nicht bewilligte Wettseiten – nie behaupten, dass Banken oder Karten solche Zahlungen blockieren.

Schutz vor Verlusten: Limiten, Spielsperre und was die Spielregeln verlangen

Sportwetten sind ein Geschäft mit Geschwindigkeit: Eine Wette auf die nächste Runde wird in Sekunden platziert, der Ausgang in Minuten entschieden. Wer hier Limiten setzt, setzt sie vor der ersten Wette – und senkt sie sofort, wenn das eigene Verhalten es verlangt.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos in den eigenen Bedingungen setzt, strenger als das gesetzliche Minimum von 24 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Limiten nicht selbst setzt, hat keine.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – den Verkaufspunkt-Schutz nie als streng darstellen.

Was die Konsequenz aus der Liste, der Bewilligung und der fehlenden Bewilligung ist

Eine MMA-Wette in der Schweiz ist eine Frage von drei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen: Der Kampf und die Wettart müssen auf der Gespa-Liste stehen; der Wettende muss Wohnsitz im Vertragsgebiet eines bewilligten Veranstalters haben; der Anbieter muss eine Schweizer Bewilligung haben. Fehlt eines, ist die Wette entweder nicht im Programm (Liste), nicht im Konto (Wohnsitz) oder nicht im Schutzrahmen (Bewilligung).

Für einen Wettenden, der in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist der Weg zu Sporttip kurz; für einen Wettenden in der Westschweiz zu Jouez Sport. Für einen Wettenden, der bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, ist der Weg über die Sperrliste unsicher und der Schutz nichtexistent – was bei einer Wette auf einen UFC-Titelkampf mit fünf Runden und drei Kampfrichtern ein anderes Risiko ist als bei einer Wette auf einen Fussball-Bundesliga-Spieltag.

Wer die Wahl hat, wählt zwischen Volumen und Schutzrahmen. Die Volumen-Skala der ausländischen Anbieter ist breit; der Schutzrahmen ist bei den zwei Schweizer Veranstaltern definiert. Wer das Volumen sucht, gibt den Schutzrahmen ab; wer den Schutzrahmen sucht, verzichtet auf das Volumen. Eine Liste wie die Tabelle «Schweizer Buchmacher für MMA im Vergleich» zeigt das in einer Reihe; sie ersetzt die Entscheidung nicht.

Anbieter im Detail

Die folgenden Anbieterporträts zeichnen nach, was die Tabelle nur andeutet: Welche Mechanik trägt die Bewilligung, welche Mechanik trägt sie nicht, und welcher Spielende passt wozu. Die Reihenfolge folgt der Tabelle – die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, dann die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, alphabetisch nach Listenposition.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung ist die zwei Schweizer Sportwetten-Bewilligungen, die es überhaupt gibt – Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Sporttip wird im Vertragsgebiet durchgeführt, das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein umfasst. Ein Online-Konto gibt es nur für Spielende mit Wohnsitz in diesem Gebiet und ab 18 Jahren, mit einer einmaligen Registrierung pro Person und einer Pflicht zur Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage.

Die Mechanik der Quoten, der Boosts und der Cash-Out ist im vorherigen Abschnitt im Detail beschrieben. Was die Bewilligung trägt: die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden, den Anschluss an die Spielsperre, die Aufsicht durch die Gespa, den Rechtsweg in der Schweiz. Was sie nicht trägt: eine Quote, die kein Gespa-Schutz gegen Verlust ist; eine Liste, die nicht jeder Kampfabend enthalten ist; eine Werbung, die nichts versprechen darf, was die Bedingungen nicht halten.

Der Reingewinn, den Swisslos 2025 verteilt hat, betrug CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist die ökonomische Seite der Bewilligung – nicht der Werbeversprechen, sondern der realen Verteilung.

Für einen Wettenden, der im Vertragsgebiet wohnt und auf MMA wetten will, ist Sporttip die einzige Schweizer Adresse. Für einen Wettenden, der das Volumen ausländischer Anbieter sucht, ist Sporttip eine kleine Plattform mit vergleichs­weise engem Wettprogramm. Das Urteil fällt mit dem Wohnsitz – nicht mit dem Wettvolumen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung folgt dem gleichen Rahmen wie Sporttip – Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa – und das Produkt heisst Jouez Sport.

Was die Loterie Romande von Sporttip unterscheidet, ist die Sprache und das Vertragsgebiet, nicht die Spielmechanik: Wer auf Französisch wettet, ist hier richtig; wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat hier sein Konto. Was sie mit Sporttip teilt, ist die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden, den Anschluss an die Spielsperre und die Aufsicht durch die Gespa.

Der Vorteil der Loterie Romande gegenüber einem ausländischen Anbieter ist die Schweizer Bewilligung. Der Vorteil gegenüber Sporttip ist nicht das Wettprogramm – das Programm auf MMA folgt der Gespa-Liste und ist deshalb vergleichbar –, sondern die sprachliche und regionale Passung.

Für einen Wettenden in der Westschweiz ist Jouez Sport die einzige Schweizer Adresse. Wer ein anderes Produktformat sucht – etwa eine breitere Auswahl an Live-Märkten oder eine andere Bonusmechanik –, wechselt die Seite und mit ihr den Schutzrahmen.

Betscore

Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Wer Betscore wählt, wählt einen Anbieter ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und unterliegt den Bedingungen des Anbieters, nicht Schweizer Recht.

Betwinner

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Für einen Wettenden, der im Schutzrahmen bleiben will, ist Betwinner keine Option. Programm und Quoten folgen internationalen Standards, nicht Schweizer Bewilligungsbedingungen.

HornetBet

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt aus Schweizer Sicht keinen Unterschied zu den anderen Anbietern ohne Bewilligung in Bezug auf Schutzrahmen und Sperrlisten-Risiko. Wer auf Schweizer Schutz Wert legt, findet bei HornetBet kein Angebot, das diesen Bedingungen entspricht.

Fezbet

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer Fezbet wählt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen. Für einen Wettenden im Schutzrahmen ist Fezbet keine Adresse.

22Bet

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Für 22Bet gibt es aufgrund der fehlenden Bewilligung keinen Platz im Schweizer Schutzkonzept.

BetFury

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. BetFury trägt in seinem Namen einen Bezug zu Krypto-Bewegungen – das ist Marktauftritt, keine Schweizer Bewilligung. Wer auf Schweizer Schutz Wert legt, wählt nicht BetFury.

Duelbits

Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Der Name trägt einen Bezug zu Krypto- und E-Sport-affinen Märkten – das ist Marktauftritt, keine Schweizer Bewilligung. Für einen Wettenden im Schutzrahmen ist Duelbits keine Adresse.

bet-at-home

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa führt bet-at-home namentlich auf der Sperrliste. Die Sperrliste der Gespa und die fehlende Bewilligung sind Gründe genug, bet-at-home aus der Auswahl für Schweizer Wettende auszuschliessen.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?

Auf einen MMA-Kampf kann in der Schweiz nur bei Swisslos (Sporttip, in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein) und bei der Loterie Romande (Jouez Sport, in der Westschweiz) gewettet werden, weil nur diese beiden Veranstalter eine Sportwetten-Bewilligung nach dem Geldspielgesetz haben und der jeweilige Kampf in der Gespa-Liste stehen muss. Ein Online-Konto gibt es nur für Spielende ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters.

Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?

Wetten auf MMA sind nicht generell verboten, aber eingeschränkt: Sie sind nur erlaubt, wenn der Kampfabend und die Wettart in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen, und sie dürfen nur von Swisslos oder Loterie Romande angeboten werden. Angebote ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter dieses Regime und tragen keinen Schweizer Schutz – Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz nicht gilt, und Art. 130 BGS droht dem Anbieter ohne Bewilligung eine Strafe an.

Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?

Die Gespa-Liste ist auf der Website der Gespa öffentlich zugänglich und listet bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – im Stand 10.09.2026 ist sie die Referenz. Wer prüft, ob ein bestimmter UFC-Kampf wettbar ist, sieht in der Liste nach, ob der Veranstalter und die Wettbewerbs­ebene gelistet sind und ob die gewünschte Wettart (Sieger, Siegart, Rundenzahl usw.) ebenfalls gelistet ist. Steht etwas nicht in der Liste, ist es bei einem Schweizer Veranstalter nicht spielbar.

Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?

Solche Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg und können per DNS auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land trägt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer dort wettet, tauscht den Schweizer Schutzrahmen gegen das Programm und die Quote eines internationalen Anbieters.

Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?

Bei einer Einzelwette ist der Bruttogewinn Einsatz × Quote, der Nettogewinn Einsatz × (Quote − 1); bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamtquote. Die Marge eines Markts ist das, was der Veranstalter auf Dauer einbehält – auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 zahlt der Markt 95 Rappen pro Franken Einsatz zurück, die Marge beträgt also 5 %; bei anderen Märkten liegt sie höher.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Oberlimite CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre bei Swisslos ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich und wird vor Fristablauf nicht aufgehoben; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein, mit Aufhebung frühestens nach drei Monaten und unter Einbezug einer Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»