Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf — und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Vier flache Kieselsteine sind am Seeufer zu einem kleinen Turm gestapelt, das Wasser dahinter liegt ruhig.

Stand: Oktober 19, 2026 | Geprüft gegen die Liste der bewilligten Veranstalter der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Lotteriegesellschaften.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage und keine Schweizer Anlaufstelle, falls etwas schiefläuft. Das ist die eine Tatsache, die jeder andere Vergleich überragt, und sie steht deshalb vorneweg: nicht als Werbung, sondern als Rahmen, in dem jede Quote, jeder Bonus und jede Auszahlung sonst gelesen werden muss.

Der Vergleich geht die Anbieter in dieser Reihenfolge durch: zuerst das, was eine Wette technisch ist und wie Quoten entstehen; dann, welche Sportarten und Wettbewerbe überhaupt auf der amtlichen Liste stehen; was ein «neuer Buchmacher» auf dem Schweizer Markt sein kann; wie ein Wettkonto funktioniert; das Ranking der zulässigen Veranstalter; ein Überblick über das Geschäftsmodell; die Rechtslage; Spielerschutz und Spielsperre; Boni und Aktionen unter Schweizer Aufsicht; Zahlungen und Auszahlungswege; sowie ein Blick auf das, was Tipps und Favoriten wirklich hergeben — und was nicht. Die beiden bewilligten Veranstalter stehen im Ranking zuerst; acht weitere Marken folgen, klar gekennzeichnet als Angebote ohne Schweizer Bewilligung.

Wie Quoten entstehen und was die Marge des Buchmachers bedeutet

Eine Quote ist kein Tipp und keine Wahrscheinlichkeit. Sie ist der Preis, zu dem der Veranstalter bereit ist, eine Wette anzunehmen, und in diesem Preis steckt bereits sein Verdienst. Wer das versteht, versteht auch, warum zwei Anbieter für denselben Ausgang unterschiedliche Zahlen zeigen können, ohne dass einer von beiden «falsch» liegt.

Eine leere Pferderennbahn liegt im Frühnebel, ein weisser Zaun verläuft als Linie ins Grau.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Vom Einsatz zum Gewinn: die Grundrechnung

Bei Sporttip berechnet sich der Gewinn aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote, bei Kombinationswetten mit dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer CHF 10 auf eine Einzelwette zu Quote 2.10 setzt, bekommt bei einem richtigen Tipp CHF 21.00 ausgezahlt — die 21 setzt sich aus 10 Einsatz und 11 Nettogewinn zusammen. Wer bei einer Kombination aus drei Voraussagen die Einzelquoten 1.80, 2.20 und 1.95 multipliziert, landet bei einer Gesamtquote von etwa 7.72, und aus einem Einsatz von CHF 5 ergibt sich ein Gewinn von rund CHF 38.60.

Die Rechnung ist einfach, aber sie hat eine Konsequenz: Je mehr Beine eine Kombination hat, desto stärker wächst der mögliche Gewinn — und desto stärker schrumpft die Wahrscheinlichkeit, dass alle Beine gleichzeitig eintreffen. Die Quote ist die Belohnung des Veranstalters für das Risiko, nicht für die Wahrscheinlichkeit. Wer das verwechselt, zahlt drauf.

Wo die Marge steckt

Ein Buchmacher verdient nicht dadurch, dass er Wetten verliert. Er verdient an jeder Wette ein Stück weit mit, unabhängig vom Ausgang. In den Quoten eines Marktes ist eine Marge eingebaut, die sich berechnen lässt.

Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90, etwa ein Eishockeyspiel ohne Unentschieden. Die Auszahlungsquote — also der Anteil der Einsätze, der bei korrekter Verteilung an die Wettenden zurückfliesst — berechnet sich als 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), das sind rund 0.95. Die Marge des Veranstalters ist 1 minus 0.95, also rund 5 %. Das heisst: Von jedem Franken, der insgesamt auf diesen Markt gesetzt wird, behält der Veranstalter etwa fünf Rappen, die restlichen 95 Rappen werden — abhängig vom Ausgang — an die Wettenden ausgeschüttet. Bei einem ausgeglichenen Markt liegt die Marge typischerweise in einem Band von etwa 3 bis 8 %; bei exotischeren Märkten mit vielen Ausgängen kann sie deutlich höher liegen.

Die Marge ist der Grund, warum ein «besserer Tipp» bei einem Anbieter mit niedrigerer Marge rein rechnerisch mehr einbringt als derselbe Tipp bei einem Anbieter mit hoher Marge — auch wenn die Quote auf den ersten Blick nur minimal anders aussieht. Eine Verschiebung um 0.05 auf den Dezimalquoten wirkt klein, schlägt aber bei jedem Einsatz zu Buche.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Bei Sporttip sind drei Wettformen vorgesehen. Die Einzelwette ist die einfachste: ein Einsatz, ein Ereignis, eine Quote. Die Kombinationswette multipliziert die Quoten mehrerer Voraussagen, gewinnt aber nur, wenn alle eintreffen — schon ein falsches Bein macht den ganzen Schein ungültig. Die Systemwette verteilt das Risiko auf mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen; der Höchsteinsatz pro Systemwette liegt bei CHF 10’000, gegenüber CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Der Mindesteinsatz beträgt bei allen drei Formen CHF 1.

Was bei Sporttip zählt: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung — etwa «Tore über 2.5» und «Heimsieg» im selben Spiel — werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer sie ausserhalb dieser Funktion zu kombinieren versucht, läuft Gefahr, dass Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und den Einsatz zurückerstattet.

Cash-Out: vorzeitiger Ausstieg, nie zum vollen Gewinn

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht vorgesehen. Der angebotene Betrag liegt typischerweise unter dem möglichen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit angepasst werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird.

Wer Cash-Out benutzt, verkauft seinen Wettschein vor Ende des Ereignisses — und nimmt dafür weniger, als bei einem günstigen Ausgang möglich wäre. Das ist gelegentlich sinnvoll, etwa um einen kleinen Verlust zu begrenzen, aber es ist kein Werkzeug, mit dem sich eine Wette «retten» lässt, die von Anfang an schlecht war.

Was bei Livewetten zählt

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird — ein technisches Detail, das in der Praxis selten stört. Wichtiger ist eine andere Regel: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 und werden als verloren gewertet. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidungen — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, um den Wettvorgang in einem Moment zu schliessen, in dem das Ergebnis praktisch feststeht.

Diese Regelungen sind keine Schikane, sondern Logik: Ohne sie wäre Live-Wetten ein Türchen für Wetten, die der Veranstalter nicht annehmen würde, wenn er den Spielstand kennt.

Wenn ein Ereignis ausfällt

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt werden, ist die Wette ungültig. Bei Einzelwetten wird der Einsatz zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, und der Schein wird mit den verbleibenden Voraussagen ausgewertet. Für Turniere gilt eine modifizierte Frist. Das ist die Anwendung des Grundsatzes, dass niemand für etwas zahlt, was nicht stattgefunden hat — und niemand für etwas belohnt wird, das nicht eingetreten ist.

Welche Sportarten und Wettbewerbe bei den bewilligten Veranstaltern stehen

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die von Swisslos und Loterie Romande angeboten werden dürfen. Was nicht auf dieser Liste steht, darf in der Schweiz nicht gewettet werden. Diese Liste ist nicht abstrakt; sie entscheidet, was am Schalter und in der App überhaupt buchbar ist.

Fussball steht auf der Liste — Bundesligen aus den grösseren europäischen Ligen, internationale Wettbewerbe, Qualifikationsrunden, sofern sie ausdrücklich aufgeführt sind. Eishockey gehört dazu, mit nationalen Ligen und internationalen Turnieren. Handball ist vertreten, ebenso Tennis, Basketball in begrenztem Umfang und einige Randsportarten. Boxen und Kampfsport tauchen auf, wenn auch mit Einschränkungen. Frauenwettbewerbs erscheinen nur, wenn die Liste sie ausdrücklich aufnimmt.

Was nicht auf der Liste steht, fällt weg. E-Sport fehlt; wer auf League-of-Legends-Matches oder Counter-Strike-Turniere wetten will, findet das Angebot bei den bewilligten Veranstaltern nicht. Wetten auf Wettereignisse, politische Ereignisse, TV-Shows oder andere Nicht-Sport-Themen sind unabhängig von der Liste nach dem Geldspielgesetz nicht erlaubt. Eckstoss-Wetten und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, was bedeutet, dass die Mikromärkte, die bei internationalen Anbietern üblich sind, hier nicht zur Verfügung stehen.

Diese geschlossene Liste hat zwei Seiten. Sie schränkt ein, was ein Wettender in der Schweiz setzen kann. Sie schützt aber auch: Was auf der Liste steht, ist im Rahmen des Geldspielgesetzes geprüft; was nicht draufsteht, hat auf dem Schweizer Markt nichts zu suchen.

Was bei Livewetten anders läuft

Livewetten sind grundsätzlich erlaubt, vorbeispiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Beide Schweizer Veranstalter bieten Livewetten an. Bei Sporttip wird im Wettprogramm ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn ein Ereignis für Live-Wetten freigeschaltet ist. Was bei Live-Wetten nicht zur Verfügung steht, sind diejenigen Märkte, die auch im Prematch-Programm nicht vorkommen — die geschlossene Liste gilt für beide Modi.

Wettarten und ihre Bedeutung

Innerhalb der zugelassenen Sportarten sind unterschiedliche Wettarten möglich. Die klassische 1X2-Wette auf Fussball steht ebenso zur Verfügung wie Über-/Unter-Tore-Wetten, Handicap-Linien und Ergebniswetten. Welche Märkte im Einzelfall angeboten werden, hängt vom Veranstalter und vom konkreten Ereignis ab. Wer vor der Wette prüfen will, welche Märkte offen sind, wirft einen Blick ins aktuelle Wettprogramm.

Was ein «neuer Buchmacher» auf dem Schweizer Markt sein kann

Auf dem Markt tauchen regelmässig Namen auf, die als «neue Buchmacher» beworben werden. In der Schweiz ist die Lage einfach: Wer eine Sportwette in der Schweiz anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz. Beide sind an Swisslos und die Loterie Romande gebunden — und zwar seit der Inkraftsetzung des Gesetzes am 1. Januar 2019. Eine neue Schweizer Marke kann es aus diesem Grund nicht geben, solange die interkantonale Vereinbarung die Zahl der Veranstalter auf zwei beschränkt.

Was als «neuer Buchmacher» beworben wird, ist fast immer eine ausländische Marke, die neu in den deutschsprachigen Markt drängt. Solche Marken können im Ausland reguliert sein, eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Staat mitbringen — und sind in der Schweiz dennoch unbewilligt. Eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung; sie ändert nichts daran, dass das Angebot in der Schweiz als unbewilligt gilt. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste solcher Domains, die von Schweizer Internetanbietern per DNS gesperrt werden kann; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Für Wettende in der Schweiz bedeutet das: Ein junger Anbieter kann neue Funktionen, andere Quotenstrukturen oder andere Zahlungswege bieten, aber er ändert nichts daran, dass er keine Schweizer Bewilligung hat, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht und keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten vorhanden ist. Die einzige Folge einer ausländischen Lizenz ist, dass sie im Ausland gilt. Im Inland gilt sie nicht.

Wie ein Wettkonto bei Swisslos und Loterie Romande entsteht

Beide Schweizer Veranstalter bieten ihre Sportwetten sowohl online als auch über Verkaufsstellen an. Wer ein Online-Konto eröffnen will, durchläuft eine Registrierung, die nicht trivial ist und nicht anonym bleiben kann.

Voraussetzungen für die Online-Registrierung

Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet sowie eine eindeutige Identität; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist die Anwendung der Regeln, die das Geldspielgesetz und seine Verordnung vorgeben: ein Konto pro Person, verifiziert, in einem Schweizer Anbieter-Vertragsgebiet ansässig.

Die Loterie Romande wendet sinngemässe Regeln an: Mindestalter 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet der Loterie Romande, also in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wer sich bei beiden Veranstaltern registrieren will, kann das tun; eine gegenseitige Sperre besteht nicht. Wer aus dem einen Vertragsgebiet in das andere zieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen, bevor ein neues beim anderen eröffnet werden kann.

Die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen

Bevor bei Swisslos zum ersten Mal an Sporttip teilgenommen wird, müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren gilt eine separate Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam, was die Möglichkeit reduziert, in einem emotionalen Moment die eigenen Schutzschranken einzureissen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limite sind kein Bonus, keine Spielerei, sondern die Spielregel, bevor das erste Spiel beginnt. Wer ohne sie zu setzen wetten will, kann das nicht — der Wettschein wird nicht angenommen.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist geteilt: Wer sich bei Swisslos selbst sperren lässt, kann bei der Loterie Romande nicht mehr spielen, und umgekehrt.

Die Loterie Romande führt ein entsprechendes Angebot. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass sie nicht zurückgenommen wird, bevor die Frist abgelaufen ist — und dass die Aufhebung einer unbefristeten Sperre nur über eine Fachstelle möglich ist.

Die Identitätsprüfung

Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer einen gefälschten Ausweis hochlädt, scheitert schon an diesem Schritt. Wer eine fremde Identität verwendet, macht sich strafbar und riskiert, dass Gewinne nicht ausgezahlt werden — Art. 45 BGS sieht vor, dass ausgeschlossene oder minderjährige Personen keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne haben.

Die Rangliste der zulässigen Veranstalter

Das Ranking folgt einem einfachen Prinzip: Die bewilligten Schweizer Veranstalter stehen vorne, weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Ausländische Marken folgen mit der Bezeichnung «ohne Schweizer Bewilligung»; sie werden beschrieben und bewertet, nicht empfohlen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert

Die Tabelle trägt das, was sie tragen kann: die Bewilligungslage und den Veranstalter bzw. das Fehlen einer ausgewiesenen Lizenz. Was sie nicht zeigt — Limits, Auszahlungswege, Bonusbedingungen — gehört in die einzelnen Anbietertexte, weil es von Anbieter zu Anbieter zu unterschiedlich ausfällt und der Versuch, es in einer Spalte unterzubringen, mehr Lücken als Information hinterlassen würde.

Was ein Buchmacher ist und wie das Geschäft funktioniert

Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten gegen Entgelt annimmt, eigene Quoten festlegt und die Auszahlung der Gewinne übernimmt. Das ist die technische Definition. Die wirtschaftliche ist kürzer: Ein Buchmacher kauft Risiko und verkauft Sicherheit.

Die Mechanik hinter der Quote

Wenn ein Buchmacher einen Markt eröffnet, schätzt er nicht nur die Wahrscheinlichkeit jedes Ausgangs, sondern auch, wie viel Marge er einbauen will. Aus dieser Schätzung entstehen die Quoten, die der Wettende auf dem Bildschirm sieht. Bei einem ausgeglichenen Tennismatch ohne klare Favoriten würden die Quoten für beide Spieler ungefähr bei 1.90 liegen, mit einer Marge von rund 5 %. Bei einem klaren Favoriten läge die Quote für den Favoriten tiefer — etwa 1.40 — und für den Aussenseiter höher — etwa 3.00. Die Marge bleibt im Hintergrund, ist aber in jeder einzelnen Quote enthalten.

Das bedeutet: Auch wenn der Buchmacher das Spiel «richtig» eingeschätzt hat und alle Wetten so kommen, wie er es prognostiziert hat, verdient er seine Marge. Nur wenn die Wetten einseitig kommen und das Ergebnis ihn kalt erwischt, kann er tatsächlich verlieren. Dieses Risiko steuert er durch Anpassung der Quoten — senkt die Quote auf den Favoriten, wenn zu viel Geld dorthin fliesst, hebt sie auf den Aussenseiter, um Wetten dorthin zu lenken.

Verdienst ohne Ergebnis

Der Buchmacher muss das Spiel nicht vorhersagen können. Er muss nur dafür sorgen, dass er sich auf beiden Seiten Wetten sichert, deren Quoten zusammen mit der Marge einen Gewinn abwerfen. Wenn die Wetten ungleichmässig kommen, justiert er nach. Das ist der Inhalt des Wortes «Buchmacher»: jemand, der ein Buch über alle Wetten führt, Seite für Seite, Ausgang für Ausgang, und am Ende eine kleine Provision aus jeder Transaktion mitnimmt.

Diese Geschäftsmechanik hat zwei Konsequenzen für den Wettenden: Erstens ist es nicht der Job des Buchmachers, möglichst viel auszuzahlen; sein Job ist es, langfristig eine Marge mitzunehmen. Zweitens gehören Wetten, die das Verhalten vieler Wettender widerspiegeln — die «öffentlichen Quoten» — tendenziell zu den Märkten, in denen die Marge am effizientesten versteckt ist. Wer Quoten vergleicht, vergleicht in Wirklichkeit Margen.

Das öffentliche Bild und die Realität

In der Werbung tritt der Buchmacher als Partner auf, der die Spannung des Spiels mit dem Wettenden teilt. In der Realität ist er die Gegenpartei: Sein Gewinn ist der Verlust des Wettenden, gemittelt über viele Wetten. Das heisst nicht, dass Wetten per se schlecht sind; es heisst, dass der Wettende verstehen sollte, gegen wen er spielt. Wer das Geschäftsmodell versteht, sieht Quoten mit anderen Augen: nicht als Ausdruck einer Wahrscheinlichkeit, sondern als Preis, zu dem ein Risiko gekauft wird.

Die Schweizer Rechtslage: warum ausländische Anbieter keine Option sind

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und regelt, was in der Schweiz als Geldspiel angeboten werden darf. Sportwetten zählen als Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide werden von der Gespa vergeben, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Aufsicht über Casinos hat die ESBK, nicht die Gespa — wer eine Schweizer Casino-Lizenz sieht, sieht nicht automatisch eine Sportwetten-Bewilligung.

Ein altes Vorhängeschloss hängt an einer verwitterten Holztür, daneben wächst Efeu.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos und die Loterie Romande. Eine dritte Schweizer Marke kann es nach heutigem Stand nicht geben, weil die Vereinbarung den Markt plafoniert. Die Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS stellt klar, dass die Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt — und damit im Umkehrschluss, dass eine ausländische Lizenz hier nicht gilt. Wer mit einer Curaçao-Lizenz wirbt, kann seriös im Ausland reguliert sein und trotzdem in der Schweiz als unbewilligt gelten. Für den Wettenden heisst das: Die Lizenz, die ein ausländischer Anbieter vorzeigt, schützt ihn in der Schweiz nicht.

Die Sperrliste und ihre Folgen

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Internetprovidern per DNS-Sperre blockiert werden können. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Blockierte Domains tauchen oft unter neuem Namen wieder auf — ein Phänomen, das die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und das sie in eigenen Mitteilungen nennt. Wer in der Schweiz eine gesperrte Seite aufruft, landet typischerweise auf einer Seite, die darüber informiert, dass die Seite blockiert ist; wer den Umweg über ausländische DNS-Server geht, kann die Sperre umgehen, was allerdings an der fehlenden Schweizer Bewilligung nichts ändert.

Die strafrechtliche Seite

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar. Art. 130 BGS sieht für die Organisation von Glücksspielen ohne Bewilligung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor; bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Der Wettende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die steuerliche Seite

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Steuerwirkung «je nach Kanton» variiert. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die überwiegende Mehrheit der Wettenden bleibt die Frage praktisch folgenlos: Die meisten Gewinne liegen weit unter dem Freibetrag, also weder einkommenssteuerpflichtig noch verrechnungssteuerpflichtig.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber das entlastet den Wettenden nicht. Die kantonale Steuerpraxis zum Thun kennt die Sonderbehandlung: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einigen Kantonen — Thurgau ist namentlich genannt — unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer das nicht beachtet, läuft Gefahr, in einer späteren Steuerprüfung überrascht zu werden.

Der Spielraum der Werbung

Werbung für bewilligte Schweizer Veranstalter darf weder aufdringlich noch irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Werbezeitbeschränkung — also ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten — gibt es im Schweizer Recht nicht.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen und die Spielsperre

Die Schweizer Regelungen zum Spielerschutz sind kein Anhängsel; sie sind integraler Bestandteil der Bewilligung. Wer Swisslos oder Loterie Romande benutzt, bewegt sich innerhalb eines Rahmens, der Schutzfunktionen vorschreibt und überprüft.

Verlustlimiten, die der Spielende selbst setzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzt der Spielende Verlustlimiten für ein, sieben und 30 Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limite sind keine Höchstwerte, die der Staat setzt; es sind persönliche Schwellen, die der Spielende selbst wählt — und ändern kann, aber nicht sofort.

Wer mit dem eigenen Spielverhalten unzufrieden ist, kann die Limite senken. Wer «ein bisschen mehr spielen will», muss 72 Stunden warten. Diese Asymmetrie ist kein Zufall: Sie soll verhindern, dass eine Erhöhung im Affekt passiert.

Die Spielsperre und das geteilte Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist zwischen Swisslos, Loterie Romande und den Schweizer Casinos geteilt; eine Sperre bei einem Veranstalter sperrt auch die anderen.

Die Loterie Romande führt ein entsprechendes Angebot. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass die Aufhebung einer unbefristeten Sperre nur über eine Fachstelle möglich ist und drei Monate Mindestdauer hat.

Was bei Minderjährigen und gesperrten Personen passiert

Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer gegen diese Regeln verstösst — etwa durch die Nutzung eines elterlichen Kontos — verliert den Anspruch auf Einsätze und Gewinne nach Art. 45 BGS. Das ist die einzige Stelle, an der das Gesetz die Auszahlung aktiv verweigert, und sie ist hart.

Was bei ausländischen Anbietern fehlt

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Eine Selbstsperre bei einem Schweizer Veranstalter sperrt den Zugang zu ausländischen Seiten nicht. Die Schutzfunktionen, die das Schweizer System bietet — verifizierte Identität, persönliche Limite, geteiltes Sperrregister, geschlossene Sportartenliste — fehlen auf einer ausländischen Seite. Der Spielende bleibt sich selbst überlassen, was bei Suchtproblematik ein ernstes Risiko ist.

Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen — 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testkäufen einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Diese Zahl sollte man nicht überinterpretieren; sie zeigt aber, dass der Schutz an der Verkaufsstelle nicht hermetisch ist. Online ist die Hürde höher, weil die Identitätsprüfung schon bei der Registrierung ansetzt.

Boni und Aktionen unter Schweizer Aufsicht

Boni sind in der Schweizer Rechtslage ein heikles Thema. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa; sie sind nicht verboten, aber sie sind genehmigungspflichtig. Wer ein «Bonus»-Angebot auf einer Schweizer Seite sieht, hat ein genehmigtes Angebot vor sich — oder einen Verstoss gegen die Bewilligungspflicht.

Was Sporttip anbietet

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten; er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Bonus ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und kann bei einem Cash-Out verfallen.

Daneben gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Auch hier sind Einsatz und Erhöhung limitiert; pro Wettenden ist der Boost nur einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt er.

Warum Aktionsguthaben nicht ausgezahlt werden kann

Spielguthaben aus Promotionen ist nach den Swisslos-Bedingungen nicht auszahlbar. Das gilt sowohl für Gratisspielguthaben als auch für Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt wurden. Wer einen Bonus annimmt, spielt also um Geld, das nicht in der eigenen Tasche landen kann; am Ende steht das ursprüngliche Eigengeld auf dem Wallet, allenfalls vermehrt um Gewinne aus echten Einsätzen.

Diese Logik ist im Kontext sinnvoll: Ein Bonus, der ausgezahlt werden könnte, wäre ein Geschenk an alle, die sich registrieren. Ein Bonus, der nur spielbar ist, ist Marketing. Beides hat seine Berechtigung, aber wer mit einem Bonus spielt, sollte wissen, dass das Bonusgeld nicht der Preis ist, um den gespielt wird — das Eigengeld ist es.

Die Begrenzung der Werbung

Werbung für Schweizer Sportwetten darf nicht aufdringlich sein, nicht in die Irre führen, sich nicht an Minderjährige richten. Das ist der Rahmen, in dem Boni beworben werden dürfen. Ein «100 % Bonus» auf einer ausländischen Seite, der in der Schweiz nicht bewilligt ist, fällt nicht unter diese Regeln — und unterliegt damit auch keiner Aufsicht über die Einhaltung der Versprechen, die er macht.

Zahlungen und Auszahlungswege bei den Schweizer Veranstaltern

Das Geldspielgesetz schreibt eine Regel vor, die in der Praxis mehr Konsequenzen hat als jede andere: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt. Art. 50 Abs. 2 VGS legt fest, dass Auszahlungen an anonymerische oder nicht auf den Spielenden lautende Konten unzulässig sind. Praktisch heisst das: keine Auszahlung an fremde Konten, keine Kryptowährungs-Auszahlung, keine anonymen Wallet-Überweisungen.

Aufladen des Swisslos-Wallets

Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben den Betrag von CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Online-Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlung von Gewinnen

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Was bei ausländischen Anbietern anders läuft

Ausländische Anbieter akzeptieren häufig Kryptowährungen, E-Wallets wie Neteller oder Skrill und Bezahlmethoden wie Paysafecard, die in der Schweiz keine Rolle spielen. Das ist ein Komfort, den ein Schweizer Veranstalter aus regulatorischen Gründen nicht bieten kann. Es ändert aber nichts daran, dass die Auszahlung bei einem ausländischen Anbieter an Schweizer Adressen nicht durch das Schweizer Recht geschützt ist.

Wer in der Schweiz wettet und auszahlt, nimmt am besten ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Wer ein ausländisches Konto verwendet, läuft Gefahr, dass die Auszahlung an die Schweizer Identität gebunden bleibt und das ausländische Konto nicht akzeptiert wird.

Warum Kryptowährungen unter Schweizer Recht nicht funktionieren

Kryptowährungen sind anonym, soweit es die Wallet-Adresse betrifft; sie sind nicht anonym, soweit es den Bezug zu einer Person betrifft. Eine Auszahlung in Bitcoin oder Ethereum an ein Wallet, das auf eine Person lautet, ist im Schweizer Recht nicht ohne weiteres möglich — weil die Identität hinter dem Wallet nicht von der Bank oder dem Veranstalter verifiziert werden kann. Die Spielregeln der Schweizer Veranstalter sehen Kryptowährungen nicht vor; das ist keine Lücke, sondern eine bewusste Auslegung der regulatorischen Vorgaben.

Was Tipps, Favoriten und Prognosen wirklich hergeben

Wer «Buchmacher Tipps» oder «WM Favoriten Buchmacher» sucht, sucht in der Regel nach einem Versprechen: «Dieses Team wird gewinnen, wette hier.» Solche Versprechen sind das, was die Werbung verkauft, und sie sind genau das, was niemand seriös geben kann.

Wie eine Einschätzung zu Favoriten entsteht

Ein Buchmacher schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs — etwa eines Siegs der deutschen Mannschaft im Eröffnungsspiel — und legt daraus die Quote fest. Mehrere Anbieter kommen in der Regel zu ähnlichen Einschätzungen, weil sie auf dieselben Daten zurückgreifen: Tabellenstand, Formkurve, Verletzungen, Head-to-Head. Die «Favoriten»-Wette ist also ein Konsens über Wahrscheinlichkeiten, nicht über Gewissheiten.

Eine Wette auf einen klaren Favoriten bringt eine niedrige Quote und einen kleinen Gewinn; eine Wette auf einen Aussenseiter bringt eine hohe Quote, aber das Risiko, dass die Wette verliert, ist gross. Die Mischung aus Risiko und Ertrag ist das, was die Quote abbildet.

Warum kein Tipp je gesichert ist

Es gibt keinen Mechanismus, mit dem sich ein Sportereignis sicher vorhersagen lässt. Mannschaften verlieren Spiele, in denen sie klar favorisiert sind; Aussenseiter schlagen Favoriten; Verletzungen, Wetter, Schiedsrichterentscheidungen und individuelle Tagesform spielen eine Rolle. Wer «sichere Tipps» verkauft, verkauft keine Information — sondern ein Versprechen, das niemand halten kann.

Die Konsequenz ist nicht, dass Wetten sinnlos sind. Wer mit kleineren Einsätzen spielt, sich an seine eigenen Limiten hält und ein Spiel als Spiel versteht, kann die Unterhaltung am Sport geniessen, ohne sich zu ruinieren. Wer aber darauf baut, mit Wetten regelmässig Geld zu verdienen, wird langfristig die Marge des Buchmachers zahlen — und das ist mehr, als die meisten Wettenden zurückgewinnen.

Form, Statistik und Quote

Form und Statistik sind nützliche Inputs für eine eigene Einschätzung, aber sie ersetzen die Quote nicht. Die Quote des Buchmachers enthält bereits die Informationen, die öffentlich verfügbar sind; eine «bessere» Einschätzung zu haben, ist möglich, aber selten. Wer glaubt, dass seine Einschätzung die des Marktes übertrifft, sollte seine Wetthistorie prüfen — eine ehrliche Buchführung zeigt, ob die Behauptung stimmt.

Die «besten Quoten»-Suche ist insofern sinnvoll, als sie Unterschiede in der Marge sichtbar macht. Ein Anbieter mit 3 % Marge ist langfristig günstiger als einer mit 7 % Marge — auch wenn die Differenz auf den ersten Blick klein wirkt. Wer regelmässig wettet, sieht die Wirkung in der Bilanz.

Die beiden Schweizer Veranstalter im Detail

Die beiden bewilligten Veranstalter haben unterschiedliche Vertragsgebiete, unterschiedliche Produktnamen und unterschiedliche operative Schwerpunkte. Was sie gemeinsam haben, ist die Schweizer Bewilligung und der Rahmen des Geldspielgesetzes.

Swisslos Sporttip

Swisslos — die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel — veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und online wetten; in der Sporttip App oder im Web zusammengestellte Wetten lassen sich auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen.

Sporttip deckt das übliche Sportwetten-Angebot ab: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und weitere Sportarten der Gespa-Liste. Die Quoten sind gesetzlich konform, also in den durch das BGS vorgegebenen Grenzen. Die Verlustlimite ist obligatorisch, die Spielsperre ist möglich, die Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sporttip ist der Anbieter, an dem sich jeder andere Schweizer Anbieter messen lassen müsste — es gibt aber keinen anderen. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wettet, landet bei Sporttip.

Der Reingewinn, den Swisslos 2025 verteilte, betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. stammten 2025 aus den Sportwetten, gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr — ein leichter Rückgang, der nicht überinterpretiert werden sollte. Der Hinweis gehört auf die Seite, weil er zeigt, wofür ein Schweizer Veranstalter da ist: nicht primär für die Aktionäre, sondern für die Verwendung der Mittel im öffentlichen Interesse.

Für wen Swisslos Sporttip passt: für jeden Wettenden mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, der auf ein bewährtes Angebot mit Schweizer Bewilligung Wert legt, der bereit ist, eine Verlustlimite zu setzen, und der einen Anbieter sucht, der ihm im Streitfall eine Schweizer Anlaufstelle bietet. Wer ein Konto ohne Limite und ohne Prüfung sucht, ist hier falsch — und sollte sich ohne Schweizer Bewilligung keine Lösung suchen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande — die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne — veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Wer in der Romandie wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und online wetten. Das Angebot deckt sich im Grundsatz mit dem von Sporttip, mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Sportarten — die Westschweizer Veranstalter setzen tendenziell stärker auf Fussball und Radsport, was historische Gründe hat. Die Schutzregeln sind dieselben: Verlustlimite, Identitätsprüfung, Spielsperre.

Die Loterie Romande ist der Anbieter für die Westschweiz. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg wohnt, landet hier. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat hier kein Konto — die Vertragsgebiete sind getrennt, die Loterie Romande akzeptiert keine Anmeldungen ausserhalb ihres Gebiets.

Für wen Loterie Romande passt: für Wettende mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone, die ein bewährtes Angebot mit Schweizer Bewilligung suchen. Die Logik ist dieselbe wie bei Swisslos: Wer ein reguliertes Angebot will, ist hier richtig; wer ein anonymes Angebot sucht, ist hier falsch.

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter werden der Vollständigkeit halber aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen im Alltag begegnen — in sozialen Medien, in Werbung, in Suchergebnissen. Sie sind hier nicht, weil sie empfohlen werden, sondern weil eine ehrliche Vergleichsseite sie benennt und einordnet. Wer eines dieser Angebote nutzt, tut das auf eigenes Risiko und ohne Schweizer Schutz.

Fezbet

Fezbet ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Wer hier wettet, hat keine Schweizer Anlaufstelle, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schutz im Streitfall. Die Seite kann auf der Sperrliste der Gespa landen; die ausländische Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wer bei Fezbet wettet, sollte sich bewusst sein, dass Schweizer Recht nicht greift. Die Werbung, die die Seite möglicherweise in der Schweiz schaltet, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten; die Anbieter selbst machen sich strafbar, nicht der Wettende — aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Für wen Fezbet allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Wer ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung sucht, sollte sich den geringen Komfortgewinn und den vollständigen Schutzverlust bewusst machen.

DirectionBet

DirectionBet folgt demselben Muster: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Lizenz mit Wirkung. Die Seite ist in der Schweiz nicht zugelassen; wer hier wettet, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Die Sperrliste der Gespa erfasst solche Domains regelmässig; eine Domain-Sperre bedeutet, dass Schweizer Internetprovider den Zugang blockieren. Die Seite kann unter neuem Namen wieder auftauchen — was die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Wer die Sperre über ausländische DNS-Server umgeht, ändert nichts an der fehlenden Bewilligung.

Für wen DirectionBet allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Das Angebot existiert, aber es ist in der Schweiz nicht erlaubt.

Coolzino

Coolzino gehört in dieselbe Kategorie. Eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren Angebot in der Schweiz nicht erlaubt ist. Wer hier wettet, hat keinen Schweizer Schutz; die Seite kann auf der Sperrliste stehen; eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht.

Für wen Coolzino allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Wer ein Spiel sucht, das die Schweizer Veranstalter nicht anbieten — etwa E-Sport-Wetten — findet es hier, aber unter Inkaufnahme des vollständigen Schutzverlusts.

BetPanda

BetPanda ist eine Marke, die mit Kryptowährungen wirbt. In der Schweiz ist diese Kombination aus zwei Gründen problematisch: Die Bewilligung fehlt, und die Auszahlung in Kryptowährungen ist mit dem Schweizer Recht nicht vereinbar. Wer hier einzahlt, zahlt auf eine Wallet, deren Identität nicht von einer Schweizer Bank geprüft wird; wer auszahlt, nimmt ein Risiko in Kauf, das bei einem Schweizer Veranstalter nicht besteht.

Für wen BetPanda allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Das Krypto-Angebot ist das, was die Seite von Schweizer Anbietern unterscheidet — und genau das, was sie in der Schweiz unzulässig macht.

20Bet

20Bet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Seite wirbt mit einem breiten Sportangebot, mit Boni und mit Zahlungsoptionen, die Schweizer Veranstalter nicht bieten — Kryptowährungen, E-Wallets, teils Paysafecard. In der Schweiz ist das Angebot nicht erlaubt; wer es nutzt, ist nicht geschützt.

Für wen 20Bet allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Wer die Werbung sieht, sollte wissen, dass die Bewilligung, die die Seite möglicherweise vorzeigt, in der Schweiz nicht greift.

ZotaBet

ZotaBet gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Identitätsprüfung, keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall. Wer hier wettet, ist auf das ausländische Recht angewiesen — und auf die Kulanz des Anbieters.

Für wen ZotaBet allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Die Seite kann ihre eigene Lizenz zeigen; sie gilt in der Schweiz nicht.

BetFury

BetFury ist eine Krypto-orientierte Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Kombination aus fehlender Bewilligung und Krypto-Auszahlung macht das Angebot in der Schweiz doppelt problematisch: Die Anbieterseite ist nicht erlaubt, und die Zahlungsmethode passt nicht zum Schweizer Recht, das Auszahlungen auf verifizierte Schweizer Konten verlangt.

Für wen BetFury allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Wer auf Kryptowährungen Wert legt, findet hier ein Angebot — und gibt den Schweizer Schutz vollständig auf.

Duelbits

Duelbits schliesst die Reihe der ausländischen Marken ab, die hier aufgeführt werden. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anlaufstelle, kein Schutz im Streitfall. Wer hier wettet, ist auf das ausländische Recht und die Geschäftspraxis des Anbieters angewiesen.

Für wen Duelbits allenfalls passt: für niemanden in der Schweiz. Die Seite kann Vorteile bieten, die ein Schweizer Veranstalter nicht bietet — und sie hat den entsprechenden Preis: den Wegfall des Schweizer Schutzes.

Was die Schweizer Bewilligung konkret bringt

Die Schweizer Bewilligung ist nicht nur ein Stück Papier. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Mechanismen, die ein Wettender erwartet, tatsächlich greifen.

Die Verlustlimite, die der Spielende vor der ersten Wette setzen muss, ist eine Schutzfunktion. Sie ist nicht Selbstverständlichkeit; ausländische Anbieter kennen sie meist nicht. Die Spielsperre, die ins schweizweite Register eingetragen wird und auch vor ausländischen Marken nicht schützt, aber immerhin vor einer Wiederanmeldung bei einem Schweizer Veranstalter, ist eine Schutzfunktion. Die geschlossene Liste der Sportarten, die das BGS vorschreibt, ist eine Schutzfunktion in dem Sinne, dass nur Ereignisse gewettet werden können, die einer sportrechtlichen Prüfung standhalten.

Die Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto ist eine Selbstverständlichkeit für Schweizer Konten — und eine Seltenheit für ausländische Anbieter, die mit Schweizer Spielenden regelmässig Schwierigkeiten haben. Wer bei einem Schweizer Veranstalter auszahlt, weiss, dass das Geld auf das eigene Konto kommt. Wer bei einem ausländischen Anbieter auszahlt, weiss das nicht.

Die Identitätsprüfung ist eine Schutzfunktion — sie schützt den Wettenden davor, dass jemand anderes auf seinen Namen wettet, und sie schützt den Veranstalter davor, dass Gewinne an Minderjährige oder gesperrte Personen ausgezahlt werden. Sie ist unbequem, weil sie den Anonymitätsverlust bedeutet; sie ist notwendig, weil das Geldspielgesetz sie vorschreibt.

Wer all das nicht will — wer anonym wetten will, ohne Limite, mit Kryptowährungen, ohne Identitätsprüfung —, der findet bei ausländischen Anbietern ein Angebot. Es ist ein Angebot, das in der Schweiz nicht erlaubt ist. Wer es nutzt, sollte wissen, dass er den Schutz, den die Schweiz bietet, vollständig aufgibt.

Häufige Fragen

Was ist ein Buchmacher und wie verdient er sein Geld?

Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten gegen Entgelt annimmt, Quoten festlegt und Gewinne auszahlt. Sein Verdienst steckt in jeder Quote: Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält, unabhängig vom Ausgang der Wette. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %; bei Märkten mit mehr Ausgängen ist sie oft höher. Das Geld stammt aus der Differenz zwischen allen Einsätzen und allen Auszahlungen — und genau das ist der Grund, warum ein Buchmacher nicht darauf angewiesen ist, den Ausgang eines Spiels richtig vorherzusagen.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine dritte Schweizer Marke kann es nach heutigem Stand nicht geben.

Was macht ein Buchmacher mit der Marge in den Quoten?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter pro eingesetzten Franken behält. Sie wird nicht offen ausgewiesen, sondern ist über alle Quoten eines Marktes verteilt. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 95 %, die Marge rund 5 %. Das bedeutet: Von jedem Franken, der insgesamt gesetzt wird, fliessen etwa 95 Rappen zurück an die Wettenden, 5 Rappen behält der Veranstalter — egal, wie das Spiel ausgeht. Die Marge ist der Mechanismus, mit dem der Veranstalter Geld verdient, ohne das Ergebnis vorhersagen zu müssen.

Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung besitzt?

Eine fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet: Der Anbieter darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Wer dort wettet, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall und keine Sicherheit, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden. Die Gespa kann die Domain des Anbieters auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetanbieter sperren den Zugang dann per DNS. Gewinne aus ausländischen Anbietern können zudem in einigen Kantonen als steuerbares Einkommen behandelt werden.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich und wohin werden Gewinne ausbezahlt?

Bei Swisslos und Loterie Romande werden Gewinne ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden ausgezahlt — Art. 50 Abs. 2 VGS lässt keine andere Auszahlung zu. Aufladungen sind per PostFinance Pay und per Einzahlungsschein möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 9’999 pro Kauf und CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert. Kryptowährungen, E-Wallets und anonyme Bezahlmethoden wie Paysafecard sind nicht zugelassen. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Wie funktionieren Verlustlimiten und Spielsperre bei den Schweizer Veranstaltern?

Bei Swisslos setzt der Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für ein, sieben und 30 Tage — Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Die Loterie Romande bietet ein entsprechendes Angebot. Bei ausländischen Anbietern fehlen diese Schutzfunktionen vollständig — das ist einer der wesentlichen Unterschiede zum Schweizer Markt.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»