Ski Wetten in der Schweiz – wer anbieten darf, wer mitfährt und was Quote und Marge bedeuten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein frisch präparierter Hang mit Slalomstangen in einer Reihe im ersten Morgenlicht, Schneespuren im Hang und Berge im Hintergrund.

Wer in der Schweiz auf einen Slalom, einen Riesenslalom, die Abfahrt oder die Ski-Weltmeisterschaft wetten will, hat exakt zwei seriöse Türen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport sind die einzigen Veranstalterinnen, denen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa Sportwetten bewilligt. Beide stützen sich auf das Geldspielgesetz und die interkantonale Vereinbarung von 2019, beide teilen das Land untereinander auf, und beide führen einen Katalog erlaubter Wettbewerbe und Wettarten, der aussen vor bleibt, was nicht auf der Liste steht. Was die Quote über die Wahrscheinlichkeit sagt, was die Marge ihr hinzufügt und was passiert, wenn ein Rennen ausfällt: das steht hier, damit eine Wette auf Ski alpin keine Wette ins Blaue wird.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Datenstand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, die Online-Bedingungen von Swisslos sowie die Angaben der Loterie Romande.

Skisport-Wetten im Überblick: was die Schweiz erlaubt und was nicht

Skisport ist in der Schweiz seit Langem ein Klassiker unter den Wetten auf Wintersport, und der Kalender ist randvoll. Der Weltcup der Damen und Herren läuft von Oktober bis März mit Disziplinen wie Slalom, Riesenslalom, Super-G, Abfahrt und Kombination; alle zwei Jahre kommt die Ski-Weltmeisterschaft hinzu, die in der Regel im Februar ausgetragen wird. Dazu kommen der Gesamtweltcup und die Disziplinenweltcups, bei denen auf das Abschneiden einer Athletin oder eines Athleten über die ganze Saison gewettet werden kann. Das ist der Stoff, aus dem die Quoten gemacht sind – und der Stoff, aus dem in der Schweiz nicht jede Wette entstehen darf.

Zwei Skier stecken aufrecht im Schnee neben einer Holzhütte, dahinter ein weites Alpenpanorama bei klarem Himmel.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die wichtigste Trennlinie ist nicht zwischen «Weltcup» und «Weltmeisterschaft», sondern zwischen erlaubt und nicht erlaubt. Was auf Skirennen gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa. Diese Liste führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf; nicht erwähnte Wettbewerbe, Wettarten oder Disziplinen sind nicht im Programm. Die Liste ist nicht irgendein Hinweis, sie ist die Bewilligungsgrundlage. Wer auf ein Rennen wettet, das nicht auf der Liste steht, hat formal auf etwas gewettet, das die Veranstalterin gar nicht hätte annehmen dürfen.

Zu den typischen Wetten, die im Skisport vorkommen, gehören der Rennsieg (Siegerwette), das Podium (Top 3), die Head-to-Head-Duelle (zwei Läuferinnen oder Läufer direkt verglichen), die Gesamtwertung einer Saison und der Ausgang eines Teamwettbewerbs. Spezialwetten auf Zwischenzeiten einzelner Tore, auf Ausrüstung oder Wetter sind im Skirennsport unüblich und gehören auch nicht auf die Gespa-Liste. Was nicht dort steht, wird nicht angeboten.

Der Spielplan selbst folgt dem, was Swisslos und Loterie Romande ins Programm nehmen. Beide Veranstalterinnen reagieren auf den Weltcup-Kalender des Internationalen Skiverbands FIS, auf die Grossanlässe wie die Ski-WM sowie auf nationale Meisterschaften, soweit diese im Angebot sind. Wer zu Saisonbeginn den Kalender prüft, sieht rasch, welche Rennen mit Quote verfügbar sind und welche fehlen. Im Weltcup ist die Auswahl am dichtesten, in der Saisonvorbereitung im Spätsommer ist sie naturgemäss dünn.

Für Schweizerinnen und Schweizer, die auf Ski alpin wetten wollen, ist die Konsequenz klar: Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, bekommt die Rennen, die dort im Programm sind. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bekommt ein grösseres Marktangebot, aber keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht. Welche Folgen das hat, schneidet das Kapitel zur Rechtslage an.

Anbieter im Vergleich: was die zwei Bewilligungen trennt und was die übrigen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind

Eine Rangliste der Buchmacher fällt in der Schweiz kurz aus, weil sie rechtlich kurz sein muss. Zwei Anbieter führen eine Bewilligung der Gespa, acht weitere nicht. Die Tabelle trägt zusammen, was die Bewilligungslage unterscheidet – und woran ein Leser eine legale Schweizer Wette von einer Wette erkennt, die keine Schweizer Aufsicht geniesst.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Gespa (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
Betovo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
Betscore ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt

Die zwei Bewilligungen in der ersten Spalte stehen für die einzigen Veranstalterinnen, denen die Gespa Sportwetten bewilligt. Beide führen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz; beide unterstehen der laufenden Aufsicht der Gespa, sind an die Spielbanken- und Lotteriengesetzgebung gebunden und nehmen am zentralen Spielersperrregister teil. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft – das Geldspielgesetz stellt das in Artikel 4 ausdrücklich fest.

Die zweite Spalte zeigt, dass die übrigen Anbieter in der Schweiz nicht zugelassen sind. Was auf ihren Webseiten an Lizenzlogos aus Curaçao, Malta oder anderswo steht, hat hier keine Wirkung. Sie fallen unter die Sperrliste der Gespa, ihre Domains werden in der Schweiz per DNS gesperrt, sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.

Swisslos Sporttip: das Angebot der Deutschschweiz und des Tessins

Swisslos führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und ist für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Die Online-Registrierung ist deshalb auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet haben. Wer aus der Romandie stammt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen; umgekehrt ist es genauso. Sporttip ist die breite Schweizer Plattform für Skirennen: Slalom, Riesenslalom, Super-G und Abfahrt der Damen und Herren, Weltcup-Wertungen, Teamwettbewerbe und die Ski-WM, soweit auf der Gespa-Liste. Die App deckt denselben Funktionsumfang ab und erlaubt es, online zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Verkaufsstelle zu spielen. Für die meisten Deutschschweizer Wintersport-Fans ist das der naheliegende Weg.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant

Die Loterie Romande führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport und ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ihr Angebot an Skirennen deckt sich in den Grundzügen mit dem von Sporttip, weil beide an dieselbe Gespa-Liste gebunden sind. Für Westschweizerinnen und Westschweizer ist Jouez Sport die Bewilligungsadresse; die Sprachregion spiegelt sich in der Bedienung, der Kundenansprache und dem Markennamen.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was die Tabelle verschweigt

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind hier namentlich aufgeführt, weil die Leserin und der Leser in der Werbung, über Links in sozialen Medien oder über Sport-Apps auf sie stossen. Donbet, IviBet, 22Bet, Betovo, BetLabel, BetPanda, Rollbit und Betscore werben aggressiv mit Bonusangeboten und Quotenerhöhungen, oft gerade auch im Wintersport, weil die Quoten dort von Anbieter zu Anbieter sichtbar auseinanderlaufen. In der Schweiz dürfen sie nicht beworben werden, das Geldspielgesetz verbietet Werbung für hier nicht bewilligtes Glücksspiel und ahndet Verstösse mit Bussen bis CHF 500’000. Was die Bewerbung verschweigt: Die Lizenz im Ausland hat hier keine Wirkung, der Anbieter nimmt nicht am Schweizer Sperrregister teil, die Gespa kann Domains auf die Sperrliste setzen und die Schweizer Provider sperren sie in der Regel innerhalb von Stunden. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, und das Geld, das auf das Konto überwiesen wird, ist nach ausländischem Recht zu beurteilen. Diese acht Anbieter sind hier vollständigkeitshalber erwähnt, damit die Tabelle ehrlich ist; sie sind keine Alternative zu einer Schweizer Bewilligung.

Rechtslage: warum nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen

Die Rechtslage in der Schweiz folgt einer knappen Logik. Das Geldspielgesetz von 2018, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, teilt Glücksspiele in Geldspiele (Lotterien, Sportwetten) und Spielbankenspiele. Sportwetten fallen unter die Grossspiele und brauchen eine Bewilligung der Gespa. Diese Aufsichtsbehörde ist interkantonal, sitzt in Bern und ist aus dem Konkordat der Kantone hervorgegangen. Sie erteilt die Veranstalterbewilligung, prüft das Spielprogramm, führt die Sperrliste und beaufsichtigt die bewilligten Veranstalterinnen.

Ein vereistes Fenster einer Berghütte mit Blick auf verschneite Tannen im blassen Winterlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass es höchstens zwei Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten gibt: Swisslos für die Deutschschweiz und das Tessin sowie die Loterie Romande für die Westschweiz. Eine dritte Veranstalterin ist nicht vorgesehen, ein Markteintritt weiterer Anbieter ist im Gesetz nicht angelegt. Beide Veranstalterinnen führen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz; eine ausländische Lizenz wird hier nicht anerkannt. Wer ohne Schweizer Bewilligung in der Schweiz Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahren.

Das hat unmittelbare Folgen für die Frage, was überhaupt gewettet werden darf. Das Geldspielgesetz und die Verordnung über die Geldspiele verlangen, dass die bewilligten Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste der Gespa aufgeführt sind. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Für den Skisport heisst das: Weltcup-Rennen sind zugelassen, die Ski-WM ist zugelassen, Qualifikationsläufe nur, soweit sie auf der Liste stehen, Damenrennen nur, soweit sie auf der Liste stehen. Wetten auf das Podium, auf die Gesamtklassierung einer Disziplin und auf Teamwertungen sind dort, wo die Regeln es vorsehen, ebenfalls möglich. Wetten auf Trainingsläufe, auf Wetter, auf Politikinhalte oder TV-Shows sind nicht zugelassen und gehören nicht ins Programm. Eckball- oder Kartenwetten, wie sie im Fussball vorkommen, kennt die Gespa-Liste im Skisport nicht. E-Sport taucht in der Liste nicht auf.

Was im Liveticker fehlt, hat im Wettschein nichts zu suchen. Eine Wette, die ein Anbieter ohne Bewilligung dennoch anbietet, ist im Schweizer Recht keine Wette im Sinne des Geldspielgesetzes; rechtliche Folgen für den Spielenden sind zwar mild, aber das eingezahlte Geld unterliegt der ausländischen Rechtsordnung, und im schlimmsten Fall können Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Mündigkeit der Wettenden

Das Schweizer Geldspielgesetz verlangt keinen staatlich festen Einsatzdeckel; es verlangt vom Veranstalter, dass er den Spielenden vor der ersten Wette eigene Verlust- oder Einsatzlimiten setzen lässt. Bei Swisslos sind das Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage. Die Loterie Romande folgt demselben Modell, weil es vom Gesetz vorgegeben ist.

Die Schutzregeln gehen über Limiten hinaus. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage blockieren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, eine unabhängige Fachstelle ist einzubeziehen. Wer aus dem Ausland spielt, ist nicht im Register, kann sich nicht in der Schweiz sperren lassen und ist auch nicht von einer Schweizer Sperre erfasst. Dieses Ausserkraftsetzen gilt für jeden Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Was im Hintergrund läuft, ist die Identitätsprüfung. Bei der Online-Registrierung bei Swisslos muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und es darf keine Spielsperre bestehen. Der hochgeladene Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; Mehrfachregistrierungen sind nicht möglich. Die Loterie Romande verfährt nach demselben Muster. Auszahlungen gehen nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, in der Schweiz oder in Liechtenstein, anonym oder per Kryptowährung gibt es nicht. Eine Kreditierung des Spielkontos ist verboten; das Geld, mit dem gespielt wird, muss vorher eingezahlt worden sein.

Zum Spielerschutz gehört auch das, was die Veranstalterin an Auszahlungsmodalitäten festlegt. Bei Swisslos sind Auszahlungen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.

Eine Bemerkung, die nicht übersehen werden darf: Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und dabei in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft bekommen. Wer am Schalter spielt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Verkaufsstelle das Alter konsequent prüft. Online ist die Kontrolle strenger, weil die Identitätsprüfung bei der Registrierung ansetzt.

Wettarten und Quoten: was im Skisport angeboten wird und wie eine Quote entsteht

Das Wettprogramm im Skisport folgt der Gespa-Liste. Üblich sind die folgenden Wettarten, die in der Regel bei Weltcup-Rennen und bei der Ski-WM verfügbar sind, soweit die Veranstalterin sie ins Programm nimmt:

Was eine Quote bedeutet, ist im Skisport nicht anders als in anderen Sportarten. Eine Quote ist die Zahl, mit der der Einsatz multipliziert wird, wenn die Wette gewinnt. Eine Quote von 2.50 auf einen Sieger bedeutet, dass ein Franken Einsatz 2.50 Franken zurückbringt, also den Einsatz und 1.50 Franken Gewinn. Eine Quote von 1.30 bedeutet, dass der gleiche Franken Einsatz 1.30 Franken zurückbringt. Eine niedrige Quote drückt eine hohe Wahrscheinlichkeit aus, eine hohe Quote eine niedrige.

Dass die Quoten nicht die reine Wahrscheinlichkeit abbilden, liegt an der Marge. Eine faire Quote wäre der Kehrwert der Wahrscheinlichkeit: Bei einer Siegchance von 50 % wäre die faire Quote 2.00, bei 25 % wäre sie 4.00, bei 75 % wäre sie 1.33. Die Marge ist der Teil, den die Veranstalterin pro eingesetztem Franken behält. Sie steckt implizit in jeder Quote, sie wird nicht als Aufschlag ausgewiesen, und sie ist der Grund, warum die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes grösser als 1 ist.

Ein Rechenbeispiel macht das transparent. Ein illustrativer Zweier-Markt, wie er im Skisport als Head-to-Head oder im weiteren Sinne als zwei-Ausgänge-Markt vorkommt, hat etwa Quoten von 1.90 und 1.90. Der Kehrwert der ersten Quote ist rund 0’526, der der zweiten ebenso. Die Summe ist 1’053, der Auszahlungsanteil ist 1 ÷ 1’053 ≈ 0.95, und die Marge ist ungefähr 5 %. In der Praxis liegt die Marge je nach Markt und Anbieter zwischen etwa 3 % bei den grossen Märkten und 8–10 % bei Aussenseitern und exotischen Wettarten. Wer einen Favoriten zu 1.20 wettet, gibt der Veranstalterin mehr Marge mit als bei einer Quote von 2.00; der Effekt ist klein bei Einzelwetten, sichtbar bei Vielwettern.

Die Rechnung im Artikel folgt der Faustregel: Auszahlungsanteil = 1 ÷ (1 ÷ Quote 1 + 1 ÷ Quote 2 + …), Marge = 1 − Auszahlungsanteil. Wer 1.90/1.90 in einem Zweier-Markt sieht, behält von jedem eingesetzten Franken rund 5 Cent; wer 1.50/3.00 sieht, behält etwas mehr. Die Faustregel ist auch der Grund, warum Wetten auf schwere Aussenseiter teurer sind, als die naive Quote vermuten lässt: Die Marge wirkt überdurchschnittlich.

Kombiwetten multiplizieren die Quoten, aber nicht den Auszahlungsanteil. Eine Kombiwette auf zwei Slalomrennen mit Einzelquoten von 1.80 und 2.20 hat eine Gesamtquote von 1.80 × 2.20 = 3.96. Der Auszahlungsanteil der Kombination sinkt, weil die Margen beider Märkte multipliziert werden. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungsanteil von 95 % pro Markt sinkt er auf 0.95 × 0.95 = 0.9025, also rund 90 %, was einer kombinierten Marge von etwa 9.75 % entspricht. Bei mehr Beinen wird das deutlicher. Der Sporttip-Kombiboost, der bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von mindestens 1.50 einen Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen gibt, federt das teilweise ab, aber nicht vollständig.

Cash-Out bei Sporttip ist eine vorzeitige Auszahlung auf eine offene Wette, deren Höhe vom Stand der Sportereignisse abhängt und vom Anbieter jederzeit geändert werden kann. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, wenn die Wette ohne Cash-Out ausläuft, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Wer auf ein Skirennen gesetzt hat und nach dem ersten Lauf zurückziehen will, sieht einen Betrag, der den entgangenen Gewinn auffängt, aber nie den vollen Wert der offenen Wette abbildet. Bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt ein allfälliger Quotenboost.

Was die Quoten im Skisport bewegt

Die Quoten im Skisport reagieren auf mehrere Stellgrössen. Die Form der Athletin oder des Athleten in der laufenden Saison, die Resultate der letzten Rennen, die Streckenverhältnisse, die Wetterprognose und der Ausfall von Konkurrentinnen oder Konkurrenten fliessen in die Quoten ein. Hinzu kommen die Einschätzungen der Veranstalterin, die wiederum auf eigenen Modellen beruhen. Das ist der Grund, warum die Quote einer Favoritin im Weltcup in der Regel zwischen 1.30 und 1.80 liegt, je nach Disziplin und Strecke, und warum Aussenseiter in einem Weltcup-Rennen Quoten von 8.00 bis 30.00 tragen. Ein Blick auf die Quotenbewegung zwischen Mittwoch und Renntag zeigt oft, wo das Wettgeld der Kundinnen und Kunden liegt.

Bei der Ski-WM kommen weitere Einflussfaktoren hinzu: Die Athletinnen und Athleten, die auf einer ihrer Spezialstrecken fahren, sind oft höher quotiert, weil das Risiko eines Ausrutschers grösser ist. Bei einem Nationen-Teamwettbewerb ist die Quote eines Top-Teams in der Regel unter 2.00, die Quote eines schwächeren Teams über 5.00. Auch im Skisport gilt: Die Veranstalterin hat eine Marge, und sie zieht sie unabhängig vom Ausgang des Rennens.

Was passiert, wenn ein Rennen ausfällt oder abgebrochen wird

Der Skisport ist Wetter, und das Wetter ist nicht bestellbar. Ein Rennen kann wegen Schneefall, wegen Regens, wegen Wind oder wegen zu weicher Piste verschoben, abgebrochen oder abgesagt werden. Was die Wette in solchen Fällen macht, regeln die Spielregeln, und sie tun es mit einer klaren Frist.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wird das Rennen verschoben, aber innerhalb der 48 Stunden nachgeholt, läuft die Wette normal weiter. Im Rahmen eines Turniers, etwa der Ski-WM, gilt eine Sonderregel: Verschiebungen innerhalb des Turnierzeitraums sind zulässig, die Wette bleibt aktiv, solange das Rennen im Turnier stattfindet. Der Wettende merkt das am Wettschein: Die Veranstalterin markiert verschobene Rennen, und der Wettschein bleibt offen, bis das Rennen stattgefunden hat.

Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen, in denen das Ergebnis bereits faktisch feststeht, kann die Veranstalterin Wetten mit Quote 1.00 ansetzen. Das ist im Skisport etwa dann der Fall, wenn eine Läuferin stürzt und die Konkurrentinnen bereits im Ziel sind. Wer eine späte Live-Wette platziert, muss damit rechnen, dass die Wette nicht den vollen Wert hat.

Verfall von Gewinnen

Wer eine Wette gewinnt, muss den Gewinn innerhalb der Frist geltend machen, die in den Spielregeln steht. Bei Sporttip sind das 26 Wochen ab der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung. Nach dieser Frist verfällt der Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei einer verweigerten Auszahlung ist eine Einsprache innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer den Wettschein verliert und die Wette online abgegeben hat, hat einen Beleg im Wallet; wer den Wettschein an einer Verkaufsstelle abgegeben hat, sollte ihn aufheben.

Auszahlungen, Zahlungsmethoden und das Wallet bei Sporttip

Wer bei Sporttip spielt, lädt zuerst das Wallet auf. Das geht per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der unterstützten Online-Zahlungsarten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsarten angenommen werden, hängt vom aktuellen Angebot ab; die Liste der akzeptierten Anbieter kann sich ändern und ist auf der Sporttip-Seite hinterlegt.

Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielquittung schreibt die Veranstalterin automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; es lässt sich nur für Wetten verwenden, der Gewinn daraus ist auszahlungsfähig, soweit er aus echtem Geld stammt.

Die Loterie Romande folgt denselben Grundsätzen: Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, keine Kryptowährungen, keine anonymen Kanäle. Das ist im Geldspielgesetz so vorgeschrieben und gilt für alle bewilligten Veranstalterinnen.

Limits und Mindesteinsätze

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000. Die Veranstalterin kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande liegen die Mindest- und Höchsteinsätze in vergleichbaren Grössenordnungen, die genauen Werte sind im Wettschein ersichtlich.

Boni, Boosts und Promotionen: was die Marketing-Versprechen wert sind

Sporttip kennt zwei Arten von Boosts: Quotenboosts und Profitboosts. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöht die Quote für genau diese Wette. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es gibt keinen universellen Bonus, der für jede Wette gilt; die Boosts sind an einzelne Ereignisse oder an eine Wettaktion gebunden.

Der Kombiboost greift bei Kombiwetten und ist an klare Voraussetzungen gebunden. Er gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit einer Kombiwette spielt, prüft diese Bedingungen, bevor er die Wette abgibt, und rechnet sich aus, was der Boost tatsächlich bringt: Bei einer 4er-Kombi mit Einzelquoten von 1.80, 1.70, 1.60 und 1.50 liegt die Gesamtquote bei 7.34, der Nettogewinn bei einem Einsatz von CHF 10 ist CHF 63.40, der Boost macht 5 % aus, also CHF 3.17 zusätzlich. Das ist ein Marketing-Versprechen, das in Franken klein ausfällt, aber bei längeren Kombis sichtbar wird.

Wer den Werbe-Versprechen «100 % Bonus» oder «Free Bet» bei ausländischen Anbietern begegnet, sollte sich klarmachen, dass diese Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt sind. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, das Werbeverbot gilt auch für ausländische Werbung, die in der Schweiz sichtbar ist, und das Geld, das auf das ausländische Konto fliesst, ist nach ausländischem Recht zu beurteilen. Ein Bonus ohne Schweizer Bewilligung schützt nicht vor den Folgen einer Sperrung und nicht vor dem Verlust im Konfliktfall.

Die zwei Bewilligungen im Detail: was die Veranstalterinnen gemeinsam haben und worin sie sich unterscheiden

Beide Veranstalterinnen sind interkantonal organisiert, beide führen eine Bewilligung der Gespa nach dem Geldspielgesetz, beide nutzen die Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe und Wettarten, beide verlangen die Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung, beide binden das Wallet an Auszahlungsregeln, beide führen ein Spielersperrregister. Die Unterschiede liegen in der regionalen Zuständigkeit, in der Sprache und in der Markenführung.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel, ist eine Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone und betreibt Sporttip als Produkt für Wintersport und andere Sportarten. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die wiederum Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.), ein Rückgang, der auf die Marktlage und auf die Konkurrenz der ausländischen Anbieter zurückgeht.

Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne und betreibt Jouez Sport als Produkt für die Westschweiz. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und zählt 2’350 Verkaufsstellen. Ihre Stärke liegt in der regionalen Verankerung und in der Verkaufsstellen-Dichte, die im Skisport relevant ist, weil viele Wettende an der Kasse spielen.

Welche Veranstalterin für wen die richtige ist

Für eine Person mit Wohnsitz in der Deutschschweiz oder im Tessin ist Swisslos Sporttip die Bewilligungsadresse, weil nur dort das Online-Konto eröffnet werden kann. Für eine Person mit Wohnsitz in der Westschweiz ist es die Loterie Romande. Wer umzieht, muss das Konto bei der bisherigen Veranstalterin schliessen und bei der anderen neu eröffnen, sofern der neue Wohnsitz im anderen Vertragsgebiet liegt. Die Spielregeln, die Quoten und die Wettarten sind weitgehend dieselben, weil beide an die Gespa-Liste gebunden sind; die Unterschiede liegen in der Marke, in der Kundenansprache und in der Westschweizer Verkaufsstellen-Dichte.

Offshore-Anbieter und Sperrliste: was die Werbung verschweigt

Die Werbung, die in sozialen Medien, in Sport-Apps und auf Vergleichsportalen für ausländische Wettanbieter gemacht wird, ist in der Schweiz verboten. Das Geldspielgesetz verbietet Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, und ahndet Verstösse mit Bussen bis CHF 500’000. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekom-Anbieter sperren diese Domains per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter die Domains bekannter Marken, die in der Schweiz über Jahrzehnte präsent waren. Die Sperrung greift in der Regel innert Stunden; ein Wechsel der Domain, mit dem die Sperrung umgangen werden soll, wird von der Gespa nachvollzogen.

Was die Sperrliste nicht erreicht, ist die Werbung in sozialen Medien, in Foren und in Sport-Apps, die ihre Server im Ausland haben. Wer auf einen Link in einem Werbebanner klickt und auf der Seite eines ausländischen Anbieters landet, ist rechtlich auf der Seite eines nicht bewilligten Anbieters. Die Lizenz, die im Footer der Seite angezeigt wird, ist eine Lizenz im Ausland, nicht in der Schweiz. Im Streitfall ist der Rechtsweg in das betreffende Land zu führen, was in der Praxis bedeutet, dass die meisten Streitfälle ungelöst bleiben.

Wer dennoch dort spielt, sollte sich über drei Punkte im Klaren sein: Die Veranstalterin nimmt nicht am Schweizer Sperrregister teil, das heisst, eine Selbstsperre in der Schweiz gilt dort nicht. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, das heisst, die Quoten, die Auszahlungen und die Spielregeln sind nicht durch die Gespa kontrolliert. Die Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen Steuerlogik; der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer mit einem ausländischen Anbieter spielt, hat in der Schweiz keinen Anspruch auf Schutz, den das Geldspielgesetz eigentlich garantiert.

Saison und Spielplan: wann der Skisport-Quoten-Kalender läuft

Der Weltcup-Kalender des Internationalen Skiverbands FIS beginnt im Spätsommer mit den ersten Rennen auf den Gletschern und endet im März mit den Finals. Die Disziplinen Slalom, Riesenslalom, Super-G, Abfahrt und Kombination werden in der Regel in zwei Blöcken ausgetragen, einer in Europa und einer in Übersee. Dazu kommen die Parallelrennen, die Stadtrennen, die Nachtslaloms und die Teamwettbewerbe. Die Ski-WM findet alle zwei Jahre statt, in der Regel im Februar, und ist im Wettprogramm entsprechend dichter. Wer im Oktober oder November in den Wettkalender schaut, sieht die ersten Rennen der neuen Saison mit Quoten auf das Podium und auf den Sieg, später kommen die Disziplinenwertungen und der Gesamtweltcup hinzu.

Die Veranstalterinnen nehmen den Kalender ins Programm, sobald die Rennen feststehen. Wer früh auf eine Favoritin setzen will, sieht die Quoten oft einige Tage vor dem Rennen, mitunter früher. Bei späten Wetten, am Renntag selbst, ist das Wettprogramm vollständig, und die Quoten haben sich an die Einschätzungen angepasst. Ein Blick auf den Kalender zu Saisonbeginn und vor der Ski-WM lohnt sich, weil die Quoten dann ihre grösste Bewegung haben.

Wie die Gespa-Liste den Skisport-Kalender prüft

Was auf der Gespa-Liste steht, ist nicht der gesamte Weltcup, sondern einzelne Rennen, Disziplinen und Wettarten, die in einer geschlossenen Liste geführt werden. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; die Version vom 10. September 2026 ist die aktuelle Referenz. Wer wissen will, ob ein bestimmtes Rennen im Programm ist, prüft die Liste. Wer auf ein Rennen wettet, das nicht auf der Liste steht, wettet formal auf etwas, das die Veranstalterin nicht hätte annehmen dürfen.

Häufige Fragen

Welche Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten auf Skirennen anbieten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten; beide führen eine Bewilligung der Gespa nach dem Geldspielgesetz und teilen das Land regional untereinander auf. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht durch das Schweizer Recht geschützt und nimmt nicht am Schweizer Spielersperrregister teil.

Sind alle Weltcup-Rennen und die Ski-WM auf der Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die regelmässig aktualisiert wird. Weltcup-Rennen und die Ski-WM sind grundsätzlich zugelassen, soweit die jeweilige Disziplin und Wettart auf der Liste steht; Qualifikationsläufe und Damenrennen nur, soweit sie gelistet sind, und Wetten auf Trainingsläufe sind im Skisport nicht erlaubt.

Wie wirkt sich die Marge auf die Quote eines Rennsiegers aus?

Eine faire Quote wäre der Kehrwert der Wahrscheinlichkeit, aber die Veranstalterin baut eine Marge ein, die sich nicht als Aufschlag zeigt, sondern in jeder einzelnen Quote steckt. Bei zwei Quoten von 1.90 und 1.90 in einem Zweier-Markt liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 % und die Marge bei etwa 5 %, was bedeutet, dass die Veranstalterin von jedem eingesetzten Franken rund 5 Cent behält.

Was passiert mit einer Wette, wenn ein Rennen wegen Schnee oder Wetter abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Im Rahmen eines Turniers wie der Ski-WM sind Verschiebungen innerhalb des Turnierzeitraums zulässig, die Wette bleibt aktiv, solange das Rennen im Turnier stattfindet; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, wertet die Veranstalterin mit Quote 1.00.

Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung gilt?

Vor der ersten Wette verlangt die Veranstalterin die Festlegung von Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage ist zusätzlich möglich und empfiehlt sich, wer sein Wettverhalten kontrollieren will.

Wie wird der Gewinn einer Kombiwette auf mehrere Rennen aus den Einzelquoten berechnet?

Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert, und der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Der Auszahlungsanteil der Kombination sinkt gegenüber den Einzelmärkten, weil die Margen multipliziert werden; der Sporttip-Kombiboost federt das bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten ab 1.50 teilweise ab, mit 5 % Bonus bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»