Die beste Sportwetten-App der Schweiz: was die zwei Bewilligten können und was die anderen nicht dürfen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einer Parkbank, daneben ein Kaffeebecher, im Hintergrund ein Spielplatz.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 und gegen die aktuelle Sperrliste und die Bewilligungslisten der Gespa abgeglichen.

Wer in der Schweiz mit dem Smartphone wettet, kann zwischen genau zwei Apps mit Schweizer Bewilligung wählen – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), beide werden von der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa überwacht, beide laufen nur in ihrem eigenen Vertragsgebiet. Alles andere, was sich im App-Store als «Sportwetten Schweiz» verkauft, hat hier keine Bewilligung. Wer dort einzahlt, verzichtet auf jeden Schweizer Schutzmechanismus.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Wer mit dem Smartphone wettet, achtet auf die Funktionen, die im Alltag zählen: wie schnell eine App reagiert, welche Zahlungsmethoden sie integriert und wie transparent das Cash-Out-Modell ist. Die folgenden Abschnitte vergleichen die Angebote nach dem, was sie für Nutzerinnen und Nutzer im Alltag bedeuten – von den offiziellen Schweizer Apps bis zu den ausländischen Marken, die keine Bewilligung haben.

Worauf es bei einer Sportwetten-App in der Schweiz ankommt

Eine Sportwetten-App ist im Kern eine zweite Oberfläche für dieselben Wettregeln, dieselben Limits und dasselbe Spielkonto wie die Webseite. Was sie davon abhebt, sind vier Dinge: wie schnell sie auf dem Bildschirm reagiert, ob sie Push-Meldungen für spielentscheidende Szenen liefert, wie sie Zahlungen abwickelt und wie sie das Cash-Out unterwegs darstellt. Wer auf dem Smartphone wettet, tippt in kleineren Zeitfenstern, oft in der Halbzeitpause, oft im Tram, oft mit einem Wisch nach oben statt mit einem Klick. Eine App, die in dieser Sekunde trödelt, verliert die Wette, bevor der Nutzer sie platziert hat.

Ein Rucksack und Turnschuhe stehen an einer Haustür, daneben ein Regenschirm, durch das Glas fällt Morgenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Bei den zwei Schweizer Bewilligten sind App und Webseite regulatorisch dasselbe Produkt. Eine ausländische Marke ist regulatorisch ein anderes Produkt: kein Eintrag im Schweizer Spielsperrregister, keine Schweizer Verlustlimiten, keine Schweizer Verifikationsstandards, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die «Mobilversion» einer Marke ohne Schweizer Bewilligung kann technisch vollkommen gleichwertig sein – für Schweizerinnen und Schweizer ist sie rechtlich trotzdem ein anderes Angebot.

Was eine App kann und was nicht, hängt zuerst am Bewilligungsstatus und dann am Bedienungskonzept. Die folgenden Abschnitte gehen diese Reihenfolge durch.

Die zwei Apps mit Schweizer Bewilligung im Direktvergleich

Beide Schweizer Organisatoren bieten native Apps für iOS und Android an. Beide teilen das App-Konzept mit ihrer Webseite: dieselben Märkte, dasselbe Spielkonto, dasselbe Cash-Out-Modell, dieselben Verlustlimiten. Was sie unterscheidet, ist das Vertragsgebiet und damit, wer überhaupt ein Konto eröffnen kann.

Swisslos Sporttip – Verbreitung und Reichweite

Swisslos betreibt die App Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann sich online nicht registrieren. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel.

Sporttip ist mit Abstand der grösser der beiden Anbieter nach Umsatz. Aus den Sportwetten flossen im Geschäftsjahr 2025 rund CHF 109 Mio. an Reinertrag – gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der übergreifende Swisslos-Reingewinn 2025 belief sich auf CHF 562 Mio., wovon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds flossen und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Wer bei Sporttip wettet, finanziert diesen gemeinnützigen Kreislauf direkt mit.

Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Gegenstück

Loterie Romande betreibt die App Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Wer in der Romandie wohnt, hat nur diese eine Schweizer App, genauso wie Deutschschweizer nur die eine von Swisslos nutzen können. Im Alltag spielt das vor allem dann eine Rolle, wenn man umzieht: Sobald ein Wohnsitz im anderen Sprachgebiet liegt, ist das bisherige Online-Konto nicht mehr nutzbar.

Was die Schweizer Apps auf dem Bildschirm leisten

Die mobile Bedienung entscheidet darüber, ob eine App im Alltagshandling trägt oder nicht. Drei Eigenschaften schneiden dabei regelmässig heraus: die Wettannahme, die Informationstiefe vor der Wette und das Cash-Out.

Wettannahme unterwegs: Tempo und Bestätigung

Sporttip nimmt Wetten ab einem Mindesteinsatz von CHF 1 an, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Das sind die Limits, mit denen die App auf dem Bildschirm arbeitet. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – auch nicht von der App, auch nicht in der Hektik vor dem Anpfiff. Wer höhere Beträge setzen will, ist mit einer Systemwette adressiert, nicht mit immer grösseren Einzelwetten.

In der App zusammengestellte Wetten können über einen QR-Code auch an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der Punkt, an dem die Mobilität der App bewusst an die stationäre Welt abgegeben wird: Wer den Bildschirm verlässt und am Schalter weiter wettet, bezahlt denselben Einsatz für denselben Wettinhalt, ohne nochmals tippen zu müssen.

Information vor der Wette: Quoten, Märkte, Reguläre Spielzeit

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Livewette auf «nächste gelbe Karte in der Verlängerung» ist damit kein Nebeneffekt einer 90-Minuten-Wette; sie ist eine eigene Wette, die in der App so angezeigt sein muss.

Wer abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung kombinieren will, geht über die Bet-Builder-Funktion in der App. Swisslos behält sich vor, irrtümlich angenommene Kombinationen ohne diese Funktion für ungültig zu erklären und den Einsatz zurückzuerstatten – ein klarer Hinweis, dass voneinander abhängige Wetten nicht über jede beliebige Auswahl kombiniert werden können.

Gewinne aus Sporttip-Wetten werden zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer in der App das Brutto-Ergebnis anschaut, sieht also den gerundeten Auszahlungsbetrag, nicht die Multiplikation der Einzelquoten in voller Genauigkeit.

Cash-Out auf dem Smartphone

Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung bietet die App nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Einmal ausgeführt, lässt sich ein Cash-Out nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass jeder Markt Cash-Out führt.

Das ist die Stelle, an der das Marketing den höchsten Schwung hat und die Mechanik am kühlsten arbeitet. «Cash-Out» klingt nach Steuerungsmöglichkeit; in der Praxis ist es ein tagesaktuelles Rückkaufangebot, das nur die Wette zurückkauft, die die App aktuell vorschlägt. Wer auf Teilauszahlung setzt oder Cash-Out in jeder Marktphase erwartet, sucht bei Sporttip vergebens.

Livewetten und spielentscheidende Szenen

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer nach dem Eintreffen des Wettausgangs tippt, landet mit Quote 1.00 – die Wette zählt, gewinnt aber nichts. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidungen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die App zeigt das in Echtzeit auf dem Wettschein an, der Nutzer sieht es aber selten so früh wie die Funktion greift.

Was in der App nicht angeboten wird, sind Märkte, die nicht in der Gespa-Liste stehen. Keine Corner- oder Kartenmärkte, keine Esports, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Wer eine App sucht, die solche Märkte breit anbietet, sucht bei einer ausländischen Marke – mit allen Konsequenzen, die im Abschnitt zu Offshore am Ende dieser Seite stehen.

Wie eine App-Verbindung in der Schweiz technisch entsteht

Eine Schweizer Sportwetten-App beginnt mit einer Registrierung auf der Webseite – das Swisslos-Konto. Sie braucht Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine Person pro Konto. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

In der App selbst geht es dann weniger um die Registrierung als um den Alltag: Push-Meldungen aktivieren oder eben nicht, mit dem Wallet bezahlen, mit PostFinance Pay oder Einzahlungsschein aufladen, Wetten in den Warenkorb legen, QR-Code an die Verkaufsstelle schicken, Cash-Out auslösen, sobald die Quote auf dem Bildschirm grün wird.

PostFinance Pay als Zahlungsweg

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt – wer PostFinance-Kunde ist, hat damit zwei Apps gleichzeitig auf dem Bildschirm und einen direkten Bestätigungsweg in einer Berührung. Der Kauf von Spielguthaben auf das Swisslos-Wallet ist ab einem Mindestbetrag von CHF 20 möglich, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Was die Schweizer Apps nicht bieten, sind anonyme Zahlungen, Kryptowährungen, Zahlungen an Drittkonten und bargeldlose Wege ausserhalb der geprüften Bank- und Postverbindungen. Wer in einer App mit Wallet-zu-Wallet-Transfer zahlt, ist nicht in einer Schweizer Bewilligung.

Auszahlungen: Tempo und Kommissionen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt die Gewinnsumme darüber und ist die Zahlungsverbindung bekannt, wird der Betrag innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der Teilnehmerin oder des Teilnehmers überwiesen – vorausgesetzt, Konto läuft auf den eigenen Namen und liegt in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; das ist im Game-Account-Bereich der Swisslos-Bedingungen festgehalten.

Wer 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung sein Geld nicht holt, verliert es zugunsten des Swisslos-Zwecks – nicht zugunsten von Swisslos selbst, sondern zugunsten der kantonalen Fondsausschüttungen. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Der Sporttip-Kombiboost: was er verspricht und was er kostet

Bei Bonusangeboten in Schweizer Bewilligung lohnt sich der genaue Blick auf die Mechanik. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Auswahl. Der Bonus wird auf den Nettogewinn aufgeschlagen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Reiz liegt in der Zahl 100 % bei fünfzehn Auswahlen. Wer konsequent auf grosse Kombinationen setzt, kann den Nettogewinn verdoppeln – aber nur, wenn alle Auswahlen halten. Drei verlorene Beine und der ganze Boost fällt weg, der Einsatz ist verloren. Die Mindestquote 1.50 ist eine echte Untergrenze: Kombinationen mit Favoriten alleine qualifizieren sich nicht, der Kombiboost will Aussenseiter als Beine. Was als «gratis» verkauft wird, ist ein zusätzlicher Hebel auf eine Wettart, die ohnehin schon ein höheres Verlustrisiko hat.

Quotenboosts und Profitboosts

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Wer einen Quotenboost annimmt und später die Wette vorzeitig zurückgeben will, verliert den Boost vollständig.

Diese Einschränkungen sind in den Sporttip-Teilnahmebedingungen, Version 4.2, festgehalten. Wer sie nicht kennt, zahlt am Ende drauf – nicht wegen der Reklame, sondern wegen des Weges, den die Wette nach Annahme gegangen ist.

Wettannahme und Annullierung

Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Schweizer Veranstalter handhaben das schärfer als viele ausländische Marken, deren Default oft «Wette bleibt stehen» lautet. Bei Sporttip ist die Linie klarer gezogen, der Rückzahlungsweg für abgesagte Ereignisse eindeutig.

Rechtslage: warum zwei Apps das Maximum sind

In der Schweiz dürfen Online-Sportwetten nur mit einer Schweizer Bewilligung angeboten werden. Grundlage ist das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Geldspielaufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder jedem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Eine breite Steintreppe führt zu einem Gebäude mit Säulen, die Morgensonne scheint, niemand ist zu sehen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und Loterie Romande als Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel sind nötig; beide müssen erteilt sein, bevor ein Spiel angeboten werden darf (Art. 21–25 BGS).

Es gibt keine dritte Schweizer Sportwetten-App. Wer ein zusätzliches Angebot mit Schweizer Lizenz sucht, sucht vergeblich. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa: eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Anfang 2019 erstmals veröffentlicht, zählte die Liste Ende 2025 671 Domains – ein Hinweis darauf, wie intensiv ausländische Marken in den Schweizer Markt drücken.

Wer ein Konto eröffnen darf

Ein Online-Konto bei einem Schweizer Veranstalter erfordert Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Spielregeln von Sporttip formulieren es so: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen; wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Bei Loterie Romande liegen die Voraussetzungen strukturell gleich, das Vertragsgebiet ist die Westschweiz statt die Deutschschweiz. Wer aus dem einen in das andere Gebiet umzieht, verliert nicht das Geld, verliert aber den Zugang zum bisherigen Online-Konto und muss neu entscheiden, wo gespielt wird.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die zugelassene Wettliste ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; die aktuelle Version datiert vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung für die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wetthaltbar, Eckbälle und Kartenmärkte fehlen, Esports fehlt komplett.

Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in der Schweiz nicht zulässig. Wer eine App sucht, die solche Märkte führt, sucht in einem Markt, der hier nicht reguliert angeboten werden darf. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live – wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat.

Sporttip-Limits und Veranstalterbedingungen

Die in der App angezeigten Limits sind Operator-Terme, keine Schweizer Vorschrift. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette – das sind die Zahlen von Swisslos selbst. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wer ein höheres Wettvolumen bewegen will, muss strukturell Systemwetten nutzen oder mehrere Wetten parallel aufgeben – nicht eine einzige immer grössere Einzelwette. Eine Systemwette ist nicht «mehr desselben», sondern eine eigene Wettart mit eigenen Bedingungen, eigenen Auswertungsregeln und einem eigenen Höchsteinsatz.

Spielerschutz in der App: Verlustlimiten und Spielsperre

Der Spielerschutz ist das, was die Schweizer Bewilligung von jeder ausländischen Alternative strukturell unterscheidet. Drei Bausteine sind in der App verankert: die selbst gesetzten Verlustlimiten, die Pausenfunktion und die Spielsperre im schweizweiten Register.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze pro Periode liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer diese Limite ernst nimmt, schiebt sie nicht erst nach der ersten Wette nach. Die App fragt sie vor der ersten Einzahlung ab. Wer die Limite später erhöhen will, muss 72 Stunden warten – die Sperre, die das Auffüllen in einer emotionalen Spike-Phase verhindert. Das ist kein Zufall: Wer eine Erhöhung in einer ruhigen Minute anstösst, kann sie nach drei Tagen nutzen. Wer sie in einer Verlustphase anstösst, hat drei Tage Zeit, sich wieder zu beruhigen.

Pausen und Spielsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Spielsperre ist eine Selbst- und Fremdschutzmassnahme: Sie wird eingetragen, wenn jemand sich selbst sperrt oder wenn Dritte eine Spielsucht anzeigen. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist die Konsequenz daraus, dass die Sperre tatsächlich trägt: Wer trotz Sperre spielt, gewinnt nichts.

Testkäufe der Gespa 2025: was sie zeigen und was sie nicht zeigen

Die Gespa testet den Jugendschutz an Verkaufsstellen. Bei 200 Testkäufen im Jahr 2025 wurde eine Sportwette in 47.5 % der Fälle an Minderjährige verkauft. Wer diese Zahl als Argument gegen den Schweizer Markt liest, liest sie richtig und falsch zugleich. Die Zahl zeigt, dass der Verkauf an der Verkaufsstelle nicht so dicht hält, wie er müsste. Sie zeigt nicht, dass die Online-App ungeschützt wäre – dort ist die Identitätsprüfung Teil der Registrierung, eine Spielsperre technisch durchgesetzt und die Altersprüfung strukturell mit dem Wohnsitz verknüpft.

Wer im Vertrieb der Verkaufsstellen spielt, kommt nicht um die Gespa-Prüfungssumme 47.5 % herum – der Schutz an der Kasse hat 2025 in fast jedem zweiten Testfall versagt. Wer in der App spielt, hat einen anderen Schutzrahmen. Beide Wege sind unter Schweizer Bewilligung; beide haben unterschiedliche Schwachstellen.

Beste Sportwetten-App: die Rangliste im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die in dieser Seite berücksichtigten Anbieter nach Bewilligungsstatus und Funktionsumfang. Sie ist keine Kaufempfehlung; sie zeigt, was jeder Anbieter darf und was er im Schweizer Rechtsrahmen tatsächlich sein kann.

Anbieter Schweizer Bewilligung Bewilligungsbasis Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Bewilligt als Grossspiel Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligt als Grossspiel Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa FR, GE, JU, NE, VD, VS
Sportaza Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
Bruce Bet Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
Coolzino Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
WirWetten Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
20Bet Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
BetFury Ohne Schweizer Lizenz Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
HornetBet Ohne Schweizer Lizenz Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht
N1 Bet Ohne Schweizer Lizenz Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) Nicht zutreffend für Schweizer Recht

Die ersten zwei Zeilen sind die regulatorische Grundlinie: zwei Schweizer Veranstalter, kein dritter Anbieter mit Schweizer Lizenz. Die übrigen acht Zeilen zeigen, was die Gespa-Sperrliste und das Bundesgesetz über Geldspiele als «ohne Bewilligung in der Schweiz» zusammenfassen. Diese Marken können in der Schweiz beworben werden, sie fallen aber unter die Kategorie, deren Werbung in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS); ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und werden dann per DNS gesperrt.

Die zehn Anbieter einzeln

Die folgenden zehn Abschnitte gehen jede Marke einzeln durch. Die zwei Bewilligten zuerst, dann die ausländischen Marken in der Reihenfolge, wie sie auf dem Markt erscheinen.

Swisslos Sporttip – die einzige Schweizer App für die Deutschschweiz

Swisslos ist als Veranstalterin der einen Deutschschweizer Sportwette gesetztlich verankert, mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Bundesgesetz über Geldspiele. Die App heisst Sporttip, der Sitz der Genossenschaft ist Basel, der Vertrieb umfasst das Vertragsgebiet aus den 19 Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, hat mit Sporttip die einzige Schweizer App, die er rechtlich nutzen darf.

Das Sportwetten-Angebot kommt aus dem Swisslos-Reinertrag 2025 von CHF 562 Mio., wovon CHF 109 Mio. direkt aus Sportwetten stammten. Das Geld fliesst in die kantonalen Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer bei Sporttip wettet, finanziert diesen Kreislauf mit – und zwar messbar pro Franken Einsatz.

Funktional ist Sporttip das, was die Schweizer Bewilligung an Funktionen zulässt: Wetten auf die gelisteten Sportarten und Wettbewerbe, Kombinationen über die Bet-Builder-Funktion, Livewetten mit Quote 1.00 nach Eintreffen des Ausgangs, Cash-Out als vollständige Rückgabe vorzeitig, kein Teil-Cash-Out, Quotenboosts und Profitboosts nur einmal pro Person und Wette. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000.

Wer sich bei Sporttip registriert, identifiziert sich per Ausweis, gibt die Verlustlimiten an und lädt das Wallet. Swisslos bietet PostFinance Pay als direkten Weg in die App, dazu Einzahlungsschein und alle anderen Standardwege. Auszahlungen bis CHF 1’000 pro Quittung laufen automatisch aufs Wallet, darüber innert drei Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Zweimal pro Jahr gebührenfrei, ab der dritten Auszahlung 3 % Kommission.

Für wen die App gebaut ist: für die Deutschschweizer Bevölkerung mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, ab 18 Jahren, mit gesetzlicher Verlustlimite und der Bereitschaft, sich an die Schweizer Wettliste zu halten. Wer eine breitere Marktpalette oder ein lockereres Limitsystem sucht, sucht kein Schweizer Produkt.

Loterie Romande Jouez Sport – die einzige Schweizer App für die Romandie

Loterie Romande ist die Veranstalterin für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Produkt heisst Jouez Sport, die App ist im iOS- und Android-Store verfügbar, die Kontaktadresse Lausanne, Avenue de Provence 14. Im Vertrieb stehen 2’350 Verkaufsstellen, beschäftigt werden 221 Mitarbeitende.

Regulatorisch gilt für Jouez Sport dasselbe wie für Sporttip: BGS-Bewilligung, Aufsicht durch die Gespa, geschlossene Wettliste, Schweizer Spielsperrregister, Schweizer Verlustlimite, Schweizer Auszahlungswege. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige Schweizer App, die er rechtlich nutzen darf.

Funktional bewegt sich Jouez Sport im selben Rahmen wie Sporttip: identische gesetzliche Spielregeln, identische Zahlungswege, identische Spielschutzmechanismen. Ein Westschweizer, der zur App greift, tippt im selben System wie ein Deutschschweizer – andere Sportarten und Veranstaltungen sind im Programm, die App-Mechanik ist es nicht.

Für wen die App gebaut ist: für die Westschweizer Bevölkerung mit Wohnsitz in den sechs Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS, ab 18 Jahren, mit gesetzlicher Verlustlimite und der Bereitschaft, sich an die Schweizer Wettliste zu halten.

Sportaza – was die Schweizer Sperrliste mit der Marke macht

Sportaza gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz beworben werden und auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Die App ist mobil verfügbar, das Produkt funktioniert in Märkten ohne Schweizer Bewilligung – Märkte, die die Schweizer Wettliste nicht führt, Limitsysteme, die nicht an die Schweizer Gespa-Limits gebunden sind, Zahlungswege, die nicht zwingend Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postverbindungen sind.

Was eine Schweizer Spielerin bei Sportaza riskiert: kein Eintrag im schweizerischen Spielsperrregister, der Schweizer Schutzrahmen greift nicht. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden; eine Sperre, die im Schweizer Register eingetragen ist, hindert die Nutzung von Sportaza nicht. Wer in der Schweiz wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, sitzt zivilrechtlich und steuerrechtlich in einer anderen Welt – abhängig vom Kanton, in dem das Geld fliesst.

Die Lizenz von Sportaza ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter wettet, agiert ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens und hat keinen Zugang zu den Schutzmechanismen, die das Geldspielgesetz für inländische Spielerinnen und Spieler vorsieht.

Bruce Bet – gleiche Kategorie, anderer Name

Bruce Bet ist nach demselben Muster strukturiert wie Sportaza: kein Schweizer Bewilligungsrahmen, keine Anbindung an das schweizerische Spielsperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg. Die App ist verfügbar, der Marktauftritt international, die Lizenz dort, wo Bruce Bet sie hat – nicht in der Schweiz.

Bruce Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrregister besteht und kein rechtlicher Rückgriff möglich ist, ist die Marke aus Schweizer Sicht als ausländischer Anbieter ohne Schutzrahmen einzustufen.

Coolzino – gleiche Kategorie, anderer Name

Coolzino gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, mit der Coolzino arbeitet, ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); die App akzeptiert Spielerinnen und Spieler aus anderen Märkten, der Schweizer Rechtsrahmen gilt für sie nicht. Was die Gespa hier vornehmen kann, ist die Aufnahme in die Sperrliste – mit DNS-Sperre für Schweizer Telekomanbieter.

Für wen die App gebaut ist: für Spielerinnen und Spieler in nicht-schweizerischen Märkten.

WirWetten – deutscher Anbieter, Schweizer Realität

WirWetten ist ein Anbieter, der in Deutschland operiert. Die deutsche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die App ist international verfügbar, die Schweizer Spielerinnen und Spieler gehören nicht zum Zielmarkt. Wer in der Schweiz bei WirWetten spielt, hat es mit einem Anbieter zu tun, der nicht zur Gespa-Sperrliste gehört zwingend, der aber auch nicht die Schweizer Schutzrahmen bietet – wer dort gewinnt, hat keine Schweizer Verrechnungssteuer, dafür kantonale Steuerpraxis, die Gewinne ausländischer Grossspiele vollständig als Einkommen besteuern kann.

WirWetten operiert aus Deutschland. Die deutsche Lizenz bietet in der Schweiz keine Rechtssicherheit, da das Geldspielgesetz nur Anbieter mit Schweizer Konzession anerkennt. Schweizer Konten sind hier ohne den gesetzlich geforderten Spielerschutz unterwegs.

20Bet – internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist eine international tätige Marke. Die App steht in App-Stores, die Lizenz ist nicht schweizerisch, die Schweizer Spielerin landet auf einer Plattform ohne Gespa-Anbindung. Wer dort spielt, spielt nach 20Bets eigenen Regeln, mit 20Bets eigenen Limits, mit Zahlungswegen, die Schweizer Banken und PostFinance nicht automatisch blockieren, die aber ausserhalb des Schweizer Zahlungsraums operieren.

Für wen die App gebaut ist: für internationale Spielerinnen und Spieler. Schweizer Konten finden in 20Bet kein Schweizer Produkt.

BetFury – Krypto-nahe Marke, Schweizer Realität

BetFury ist eine Marke mit Krypto-Bezug. Die Wett- und Spielangebote laufen über die .ac-Domain, die Lizenz dort, wo BetFury sie hat – nicht in der Schweiz. Wer in der Schweiz bei BetFury spielt, hat es mit einer Marke zu tun, die weder an das Schweizer Spielsperrregister angeschlossen ist noch an die Schweizer Verlustlimite. Anonymität ist Teil des Markenkerns; das ist in der Schweiz strukturell nicht zulässig.

20Bet bietet keine Schweizer Lizenz. Wer auf die App zugreift, spielt unter den Bedingungen einer ausländischen Jurisdiktion, die für die Schweiz keine Relevanz hat. Der Schutz durch das BGS entfällt vollständig.

HornetBet – internationaler Anbieter, Schweizer Realität

HornetBet gehört zur selben Kategorie wie die anderen ausländischen Marken ohne Schweizer Lizenz. Die App ist verfügbar, die Lizenz nicht schweizerisch, die Schutzrahmen nicht schweizerisch. Wer in der Schweiz über HornetBet spielt, hat es mit einer Plattform zu tun, die nicht an die Gespa-Sperrliste automatisch angeschlossen ist, aber jederzeit aufgenommen werden kann – mit DNS-Sperre für die Schweiz.

BetFury ist eine Krypto-Plattform ohne Schweizer Anbindung. Da keine Registrierung bei der Gespa vorliegt und die Marke nicht in das Schweizer Sperrregister integriert ist, fehlt jede Absicherung gegen Spielsucht oder bei Auszahlungsstreitigkeiten.

N1 Bet – internationaler Anbieter, Schweizer Realität

N1 Bet ist die letzte Marke in dieser Reihe. Ein internationaler Anbieter, eine Lizenz nicht in der Schweiz, eine App mit Wettmärkten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Wer in der Schweiz bei N1 Bet spielt, sitzt am Rand des Schweizer Rechts – nicht zwingend strafbar, weil Spielerinnen und Spieler hier nicht verfolgt werden, aber zivil- und steuerrechtlich exponiert.

Für wen die App gebaut ist: für Spielerinnen und Spieler in nicht-schweizerischen Märkten.

Steuerliche Seite: was bei Gewinnen passiert

Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, gewinnt in aller Regel unter dem Steuerfreibetrag. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stuft Gewinne aus bewilligten Grossspielen als einkommenssteuerfrei bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn ein; die Bundesschwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400). Wer eine Sportwette gewinnt, gewinnt typischerweise weit unter dieser Grenze.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer direkt ein. Wer den Betrag zurückholen will, deklariert den Gewinn in der Steuererklärung und holt sich die Verrechnungssteuer über das Verrechnungssteuerverfahren zurück. Die Schweizer Veranstalter wickeln das nicht selbst ab – sie behalten ein, was das Gesetz verlangt; das Rückholen läuft über die Steuererklärung.

Die kantonale Schwelle ist eine andere Zahl als die Bundesschwelle und liegt je nach Kanton anders. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung – nicht die App. Wer pauschal schätzen will: Solange die einzelnen Gewinne unter dem Freibetrag bleiben, fällt keine Einkommenssteuer an und keine Verrechnungssteuer; darüber zahlt der Veranstalter die Verrechnungssteuer und der Kanton die kantonale Einkommenssteuer auf dem Nettobetrag.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer – weil in der Schweiz keine Verrechnungssteuer erhoben wird, wenn der Gewinn ausserhalb des Schweizer Rechts entsteht. ABER: Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer im Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, plant das steuerlich ein – oder wechselt den Markt.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, nie. Wer liest «5 % Wettsteuer» auf einer ausländischen Seite, liest eine andere Steuer: die Wettsteuer ausländischer Jurisdiktionen, die in Deutschland und anderen Ländern auf den Bruttoeinsatz erhoben wird. In der Schweiz wird das so nicht besteuert.

Werbung, Bonus und Verhaltensregeln

Werbung im Schweizer Sportwetten-Markt darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 sanktioniert werden (Art. 131 BGS). Was in den Werbe-Layer der Schweizer Veranstalter aufgenommen wird, ist mit der Gespa abgestimmt; was nicht bewilligt ist, landet in der Werbe-Sperre.

Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine zeitliche Werbe-Sperre im BGS – kein «nicht vor 22 Uhr», keine Werbe-Pause am Sonntag.

Wer eine Promo-Code-Mail oder einen Affiliate-Link zu einer Schweizer Veranstalter-App bekommt, bekommt sie aus dem Marketing des Veranstalters. Codes aus zweiter Hand sind häufig Lockangebote ausländischer Marken, die nicht in das Schweizer Werbe-Setting gehören.

Offshore: was im Ernstfall fehlt

Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin wird nicht bestraft, das ist die Linie des Bundesjustizdepartments – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Spielsperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle.

Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Eine gesperrte Domain wird ersetzt – Domain-Hopping nennt die Gespa das – und das Spiel beginnt von vorn. Interwetten und Bet-at-Home hat die Gespa in diesem Zusammenhang namentlich genannt; bet365 steht auf der Liste. Eine ausländische Marke zu nennen heisst nicht, dass sie «verboten» ist – sie ist nur rechtlich nicht im Schweizer Markt zugelassen.

Wirklich ehrlich ist die Gegenüberstellung so: Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Wettliste, Wohnsitzerfordernis und Verifikation. Nicht bewilligt heisst kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Spielsperrregister, kein Schweizer Rekurs, ausländische Gewinne kantonalsierungspflichtig. Weder das eine noch das andere ist «die sichere Wahl» von vornherein – es sind zwei Seiten derselben Medaille.

Was eine scharfe Linie zwischen Bewilligt und Nicht-Bewilligt für mobile Tipperinnen und Tipper bedeutet

Wer in der Schweiz per App wettet, hat drei feste Punkte: Er oder sie wettet auf einer von zwei Apps mit Schweizer Bewilligung, in einem der zwei Vertragsgebiete, mit Schweizer Spielsperre und Schweizer Verlustlimite. Wer woanders spielt, hat keinen Schweizer Schutz – nicht strafbar, aber exponiert.

Die Frage «Was ist die beste Sportwetten-App der Schweiz?» hat eine regulatorische und eine funktionale Antwort. Regulatorisch ist es Sporttip, wenn man in der Deutschschweiz wohnt, und Jouez Sport, wenn man in der Romandie wohnt. Funktional sind beide im Schweizer Rahmen entwickelt; eine App «besser» als die andere im Sinn eines überlegenen Produkts gibt es nicht, weil das Wettprogramm, die Limits und die Spielregeln aus dem gleichen BGS-Korridor kommen.

Wer auf dem Smartphone wettet, achtet auf vier Eigenschaften: Tempo der Wettannahme, Tiefe der Informationstexte vor dem Tipp, Cash-Out-Modell und Bedienung der Push-Meldungen. Diese vier bestimmen, ob eine App im Alltag trägt – und nicht die Bewilligungsnummer, die ohnehin nur zwei Werte kennt.

Häufige Fragen

Woran erkennt man die beste Sportwetten-App in der Schweiz?

Eine in der Schweiz zugelassene App erkennt man an der Bewilligung der Gespa. In der Schweiz dürfen nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport Sportwetten anbieten. Jede andere App hat keine Schweizer Bewilligung, gleich wie seriös sie wirkt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, nutzt Sporttip; wer in der Romandie wohnt, Jouez Sport. Die Auswahl ist nicht «besser oder schlechter», sondern «zugelassen oder nicht zugelassen».

Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?

In der Schweiz dürfen nur zwei Apps für Sportwetten genutzt werden: die Swisslos-Sporttip-App für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie-Romande-Jouez-Sport-App für die sechs Westschweizer Kantone. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Andere Anbieter, auch wenn ihre Apps in Stores sichtbar sind, haben in der Schweiz keine Bewilligung.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?

Für ein Konto bei einem Schweizer Sportwetten-Anbieter gelten drei Voraussetzungen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz in der Schweiz, eine Person pro Konto. Bei Swisslos Sporttip heisst das konkret Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet, dazu Identitätsprüfung per Ausweis-Upload und Adressprüfung gegen Datenbanken. Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?

Verlustlimiten werden in der App vor der ersten Einzahlung gesetzt; sie gelten für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenzen von CHF 9’999 pro Periode (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine selbst gesetzte Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage produktbezogen aktivieren; eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch in Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Erhöhung der Verlustlimite ist in der Schweiz erst nach 72 Stunden möglich, eine Aufhebung der freiwilligen Sperre frühestens nach drei Monaten.

Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-Out?

Ja, bei Sporttip gibt es Live-Wetten und Cash-Out. Live-Wetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach Eintreffen des Ausgangs zählen mit Quote 1.00. Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständige Rückgabe und nur bei Online-Wetten; eine Teilauszahlung wird nicht angeboten. Swisslos behält sich vor, Cash-Out nicht für alle Wetten anzubieten und den Rückkaufpreis jederzeit zu ändern.

Wie wird die Auszahlung aus der App abgewickelt und auf welches Konto?

Die Auszahlung läuft bei Swisslos auf zwei Wegen: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch auf das Swisslos-Wallet, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, sofern die Verbindung bekannt ist. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet und in der Schweiz oder in Liechtenstein liegt. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wird ein Gewinn nicht innert 26 Wochen nach der Auswertung geholt, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»