Cookie-Richtlinie – europacupwetten
Auf europacupwetten geht es um Wetten rund um Europacup-Wettbewerbe, nicht um Nutzerprofile; entsprechend gering ist der Bedarf an Cookies. Die folgende Übersicht nennt, welche Techniken zum Einsatz kommen, welchen Zweck sie haben und wie die Auswahl geändert wird. Unter den Begriff fallen neben Cookies auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel, weil all dies Angaben auf dem Gerät der Leserschaft ablegt oder abruft.
Übersicht der Kategorien
| Kategorie | Zweck | Zustimmung nötig |
|---|---|---|
| Notwendig | Sitzung, Lastverteilung, Formularschutz, Speicherung der Cookie-Entscheidung | nein |
| Funktional | Sprache und zuletzt geöffnete Vergleiche | ja |
| Analytisch | Zählung der Aufrufe zur Verbesserung der Inhalte | ja |
| Dritte und Werbung | Eingebettete Inhalte, Anzeigenprofile | ja |
Erläuterungen
Notwendige Cookies halten die Website funktionsfähig. Sitzungs-Cookies verschwinden mit dem Schliessen des Browsers, die gespeicherte Cookie-Entscheidung bleibt längstens zwölf Monate bestehen. Funktionale und analytische Cookies bleiben aus, bis sie im Banner erlaubt werden; vor der Auswertung werden IP-Adressen gekürzt, und Profile über mehrere Websites hinweg werden nicht gebildet. Eingebettete Inhalte wie Videos oder Karten können Cookies ihrer jeweiligen Anbieter setzen. Für diese gelten deren eigene Datenschutzhinweise, und ein Widerspruch ist dort zu erklären. Werbe-Cookies mit Profilbildung kommen auf europacupwetten nur nach ausdrücklicher Auswahl im Banner vor.
Entscheidung ändern oder Cookies löschen
Der Link «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile öffnet die Auswahl jederzeit neu. Unabhängig davon lassen sich Cookies in jedem Browser sperren oder entfernen. Anleitungen der Hersteller:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Apple Safari: support.apple.com/de-ch/guide/safari/sfri11471/mac
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
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Rechtsgrundlage und zuständige Behörde
Erlaubt ist die Bearbeitung von Daten auf einem Endgerät nach Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10), wenn die Person über Vorgang und Zweck unterrichtet wird und ablehnen kann. Betrifft sie Personendaten, so gilt zusätzlich das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1) in Kraft seit dem 1. September 2023. Bei Zugriffen aus der Europäischen Union kann daneben die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) massgebend sein. Aufsicht und Anzeigestelle ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; Weiteres regelt die Datenschutzerklärung.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
