Online Sportwetten Schweiz: Was erlaubt ist und was es kostet
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Wer in der Schweiz online eine Wette platzieren will, hat genau zwei Veranstalterinnen zur Auswahl – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide arbeiten unter dem Geldspielgesetz, beide unterstehen der Gespa, und beide schliessen ausländische Anbieter per Definition aus. Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Auswahl aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein geschlossenes System mit eigenen Regeln: Es gibt keine ausländischen Lizenzen mit Wirkung in der Schweiz, keine anonymen Auszahlungen, keine Krypto-Gewinne und eine vom Kanton abhängige Spielkarte. Wer das versteht, kann die Angebote der beiden Veranstalterinnen sinnvoll nutzen – oder bewusst darauf verzichten.
Der Schutzrahmen für Sportwetten in der Schweiz stützt sich auf das Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa. Die Angaben zu den Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande sowie zur Rechtslage wurden zuletzt am Oktober 19, 2026 geprüft.
Was kostet eine Wette, und wie schnell kommt das Geld zurück
Zahlungen laufen über das eigene Konto
Bei beiden Schweizer Veranstalterinnen heisst die erste Hürde: Konto auf den eigenen Namen. Swisslos liest die persönlichen Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab; ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet und ohne bestandene Identitätsprüfung gibt es kein Spielkonto. Für Loterie Romande gilt dasselbe Verfahren im Gebiet der sechs Westschweizer Kantone. Die Logik folgt aus Art. 47 der Verordnung zum Geldspielgesetz: Wer in der Schweiz wettet, hinterlässt eine identifizierbare Spur – das ist die Voraussetzung dafür, dass eine Sperre überhaupt greifen kann und dass Gewinne ohne Umwege auf ein Bankkonto gehen.

Wer ein Spielguthaben aufladen will, kann das bei Swisslos über PostFinance Pay direkt in der PostFinance-App bestätigen lassen; daneben stehen weitere Online-Zahlungsmittel zur Verfügung, und in den Verkaufsstellen lässt sich das Wallet per Einzahlungsschein füllen. Der Mindestkauf liegt bei CHF 20, das Tageslimit bei höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein neuer Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Loterie Romande gilt ein vergleichbares Verfahren über die eigenen Zahlungswege. Was bei beiden nicht existiert: anonyme Aufladungen, Kryptowährungen oder eine Kreditierung von Einsatzbeträgen – das Geldspielgesetz verbietet das ausdrücklich.
Auszahlungen: gratis bis zweimal pro Jahr
Wer bei Swisslos auszahlt, bekommt sein Spielguthaben auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die ersten beiden Auszahlungen innert 365 Tagen sind kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstagen. Gewinne aus dem Spielbetrieb selbst – also das, was eine Wette tatsächlich ausbezahlt – werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen, sofern sie über CHF 1’000 liegen; darunter schreibt Swisslos den Betrag direkt dem Wallet gut und die nächste Auszahlung kann ihn mitnehmen.
Ein wichtiger Punkt, der in der Werbung gern untergeht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das heisst: Wer einen Bonus bekommt, kann nur den damit erzielten Nettogewinn behalten – das Aktionsguthaben selbst wandert, sobald es leer ist, zurück. Bei Loterie Romande gilt die gleiche Logik unter dem eigenen Begriff. Wer mit Bonusgeld spielt, sollte also nicht erwarten, das Startguthaben am Ende auf dem Bankkonto zu sehen.
Warum die Geschwindigkeit weniger zählt als die Frage, wohin
Die Auszahlungsdauer ist im Vergleich zu ausländischen Anbietern kein Argument für die Schweizer Seite. 3 bis 10 Arbeitstage sind nicht spektakulär, aber auch nicht das Thema – das Thema ist die Frage, ob das Geld überhaupt auf ein Konto im eigenen Namen fliesst und nicht über eine anonyme Wallet oder eine Krypto-Börse verschwindet. Genau diese Frage ist in der Schweiz gesetzlich geklärt: jede Auszahlung geht auf ein verifiziertes Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto. Wer aus einer Werbung «sofortige Auszahlung» gewohnt ist, muss sich umstellen. Im Gegenzug bekommt er ein System, in dem niemand behaupten kann, das Geld sei verloren gegangen, weil der Anbieter gerade die Domain gewechselt hat.
Welche Veranstalterinnen in der Schweiz erlaubt sind
Nur zwei Veranstalterinnen, klar abgegrenzt nach Kanton
Das Geldspielgesetz erlaubt nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten als Grossspiel. Swisslos mit Sitz in Basel organisiert die Sportwetten unter dem Namen Sporttip; die Loterie Romande organisiert sie unter dem Namen Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide arbeiten auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern – nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht.
Die Kantone sind zwischen den beiden Veranstalterinnen klar aufgeteilt. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone zuständig: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Wer in den Kanton Schwyz umzieht, wechselt das Produkt.
Die Aufteilung bedeutet: Wer in der Schweiz wettet, hat genau eine Anlaufstelle. Das ist weniger Auswahl, aber auch weniger Risiko, auf einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hereinzufallen – es gibt schlicht keinen anderen legalen Anbieter.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Auf dem Markt tauchen immer wieder Namen auf, die in anderen Ländern bekannt sind – bet365, 1xBet, Betclic, 22Bet, Roobet, BetOnRed, Rainbet, Donbet. Keiner dieser Anbieter besitzt eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst wo – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst nicht, dass diese Anbieter in der Schweiz verboten sind im Sinn eines Berufsverbots für Schweizer; es heisst, dass sie in der Schweiz nicht legal Sportwetten anbieten dürfen. Wer bei einem dieser Anbieter ein Konto eröffnet und spielt, bewegt sich in einer Grauzone: Der Anbieter kann in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre), aber der Spieler wird nicht belangt. Was allerdings fehlt: der Schutz durch das Schweizer Spielerkontoregister, die Spielsperre, die gesetzlich zugesicherte Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto und die Aufsicht durch die Gespa.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekombaschinen per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Wird ein Anbieter geblockt, weicht er häufig auf eine neue Domain aus – die Gespa spricht in diesem Fall von Domain-Hopping und versucht, die neuen Domains innert Stunden nachzutragen. Für einen Spieler heisst das: Wenn eine Seite plötzlich unter einer neuen Adresse erreichbar ist, die ursprüngliche aber nicht mehr funktioniert, ist das ein Warnsignal – und gleichzeitig der Grund, warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz kein verlässliches Gütesiegel ist.
Wie ein Wettkonto in der Schweiz entsteht
Registrierung, Alter und Wohnsitz
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande online spielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren – wer schon ein Konto hat, kann kein zweites eröffnen, auch nicht unter einem anderen Pseudonym. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Spielsperre darf nicht bestehen – wer sich selbst gesperrt hat oder gesperrt wurde, kann während der Sperrdauer kein neues Konto eröffnen.
Die Registrierung selbst läuft über die Website der jeweiligen Veranstalterin. Swisslos bietet zudem eine App für iOS und Android an; wer in der App eine Wette zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen, statt sie online abzugeben – eine Mischform, die vor allem dann genutzt wird, wenn der Einsatz die Online-Limite übersteigt oder wenn man ohnehin am Kiosk ist.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige (die ohnehin nicht teilnehmen dürfen) wäre die Grenze CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Karenzzeit ist keine Schikane, sondern eine bewusste Bremse gegen impulsive Erhöhungen in einer Verlustphase.
Das Geldspielgesetz schreibt nur vor, dass die Veranstalterin «eine oder mehrere Maximalwerte für täglich, wöchentlich oder monatlich geleistete Einsätze oder Verluste verlangen» muss (Art. 87 VGS) – die konkreten Werte und die 72-Stunden-Regel stammen aus den Geschäftsbedingungen der Veranstalterin. Loterie Romande hat vergleichbare Regeln im eigenen Produktrecht.
Einsätze und Limits bei Sporttip
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer also regelmässig mit höheren Einsätzen spielen will, stösst bei Sporttip an eine harte obere Wand.
Für Spielende, die mit kleineren Einsätzen unterwegs sind, ist CHF 1 als Mindesteinsatz unschlagbar niedrig – es gibt keine ausländische Plattform, die einen vergleichbar tiefen Einstieg mit identischem Schutz bietet. Für Spielende, die mit mehreren hundert Franken pro Wette arbeiten, ist die Limite ein echter Engpass, der sie entweder auf Systemwetten oder auf einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung treibt.
Welche Wetten erlaubt sind und welche nicht
Nur Sport, keine Politik oder Unterhaltung
Das Geldspielgesetz definiert, was überhaupt gewettet werden darf. Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, organisiert von einer der beiden Veranstalterinnen, basierend auf einer Liste der Gespa, die genau festlegt, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen zulässig sind. Diese Liste ist eine Positivliste: Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Die aktuelle Fassung stammt vom 10. September 2026.
Was nicht erlaubt ist: Wetten auf Wettereignisse, Politik, TV-Shows oder sonstige Ereignisse ohne sportlichen Charakter. Auch E-Sport taucht in der Gespa-Liste nicht auf – das heisst nicht, dass E-Sport-Wetten per se verboten sind, aber die Veranstalterinnen dürfen sie nicht anbieten, solange sie nicht auf der Liste stehen. Eckballwetten und Kartenwetten fehlen in der Liste ebenfalls; sie sind kein Standardprodukt der Schweizer Veranstalterinnen. Qualifikationsrunden sind nur dann zulässig, wenn die Gespa sie explizit aufführt; Frauenwettbewerbe ebenso. Ranking-Wetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe dürfen nicht gewettet werden. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ganz ausgeschlossen.
Live-Wetten und Cash-Out
Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels, sofern die Veranstalterin die nötige Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz enthält keine spezifische Einschränkung für bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich reguliert, sondern Sache der Veranstalterin. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als volles Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Wichtig: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; eine Garantie pro Markt besteht nicht. Wer Cash-Out nutzt, sichert sich einen kleineren, aber sicheren Gewinn – und gibt einen Teil des möglichen Gewinns ab. Wer auf den späteren Gewinn spekuliert, lässt die Wette laufen und riskiert den Totalverlust.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Das ist relevant für Spielende, die auf mehrere Aspekte desselben Spiels wetten wollen – etwa «Heimsieg UND über 2,5 Tore». Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne den Bet-Builder an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer auf dieses Match zwischen Bet-Builder und manueller Kombination setzt, sollte im Wettschein genau hinschauen, welche Funktion tatsächlich genutzt wird.
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tipp auf «Heimsieg nach 90 Minuten» gilt nicht für eine Verlängerung; ein Tipp auf «Turniersieg» schon.
Wie Quoten, Gewinn und Marge zusammenhängen
Quote × Einsatz, mit Rundung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten; wer also auf drei Spiele mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 wettet, erhält eine Gesamtquote von 1.80 × 2.10 × 1.95 = 7’371. Ein Einsatz von CHF 10 würde bei einem Gewinn CHF 73.71 zurückbringen, davon CHF 10 Einsatz und CHF 63.71 Nettogewinn.
Die Auszahlung folgt einer Eigenheit der Schweizer Veranstalterinnen: Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus 73.71 wird 73.70, weil 73’715 auf 73.70 abgerundet wird. Das klingt nach wenig, fällt aber bei häufigen Wetten mit Bruchteilen ins Gewicht – und es ist ein Detail, das in keiner Werbung steht.
Die Marge steckt in jeder einzelnen Quote
Eine Wette ist kein faires Geschäft, sondern ein Produkt mit eingebauter Marge. Die Marge ist das, was die Veranstalterin von jedem eingesetzten Franken behält. Sie ergibt sich aus dem Vergleich der angebotenen Quoten mit der «wahren» Wahrscheinlichkeit. Bei einem ausgeglichenen Markt – beide Seiten gleich wahrscheinlich – würden faire Quoten 2.00 auf beiden Seiten liegen. Was die Veranstalterin tatsächlich anbietet, liegt darunter.
Ein Beispiel: Ein Markt mit zwei Ausgängen, beide gleich wahrscheinlich, wird mit Quoten von 1.90 und 1.90 angeboten. Die Auszahlungsquote dieses Marktes – also der Anteil, den die Veranstalterin im Schnitt zurückgibt – berechnet sich als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95. Das heisst: 95 % aller Einsätze werden im statistischen Mittel als Gewinne zurückbezahlt. Die Marge – das, was die Veranstalterin von jedem Franken behält – ist 5 %.
5 % auf den ersten Blick klingt wenig. Über viele Wetten hinweg ist es das, was den langfristigen Verlust des Spielenden erklärt: Wer konsequent mit gleich grossen Einsätzen auf ausgeglichene Märkte wettet, verliert im Schnitt 5 % seines Einsatzvolumens. Bei einem Monatsumsatz von CHF 1’000 sind das CHF 50 – jeden Monat, ohne dass eine einzelne Wette unfair wirkt.
Diese Marge variiert je nach Markt und Sportart. Sehr beliebte Märkte – etwa Fussball-1X2 in der Schweizer Super League – haben tendenziell tiefere Margen als exotische Märkte. Die Marge ist auch nicht konstant über die Zeit: Je näher ein Spiel rückt, desto genauer werden die Quoten, weil die Veranstalterin mehr Informationen hat; die Marge kann in den letzten Stunden vor Spielbeginn sogar leicht sinken.
Bonus und Gratiswetten: was erlaubt ist und was es kostet
Bewilligungspflicht und tatsächliche Grösse
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande einen Bonus oder eine Gratiswette sieht, hat ein Produkt vor sich, das vorher die Gespa hat bewilligen müssen. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen zeigen, wie zurückhaltend das System ist: 32 bewilligte Aktionen für zwei Veranstalterinnen in einem ganzen Jahr – was im Ausland als «Willkommensbonus» vermarktet wird, ist hier ein geduldetes Sonderprodukt.
Für Spielende heisst das: Wer einen Bonus annimmt, akzeptiert die damit verbundenen Bedingungen. Der häufigste Fall bei Sporttip ist der Kombiboost: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer eine Fussballwette mit drei Voraussagen abgibt, bekommt keinen Boost, auch wenn die einzelnen Quoten hoch sind. Wer eine Kombiwette mit 20 Voraussagen spielt, bekommt einen satten Bonus, aber das Risiko, dass eine Voraussage nicht eintrifft, ist enorm.
Daneben gibt es Quotenboosts (nur online, Prematch-Einzelwetten, pro Wettenden einmal nutzbar) und Profitboosts (Erhöhung des möglichen Nettogewinns um einen Prozentsatz). Bei beiden verfällt der Boost, wenn ein Cash-Out genutzt wird. Das ist eine Stelle, an der die Mechanik ins Geld geht: Wer boosted wettet und dann cashed out, verliert den Boost komplett – nicht anteilig, sondern ganz.
Was die Werbung verschweigt
Bonustransaktionen werden mit denselben Werbe-Vokabeln verkauft wie überall: «Gratiswette», «Startguthaben», «Bonus ohne Einzahlung». Die Realität in der Schweiz: Es gibt kein klassisches Willkommenspaket, weil die Bewilligungspflicht den Markt klein hält. Was es gibt, sind Aktionen auf das laufende Wettverhalten – den Kombiboost, einzelne Quotenboosts, gelegentlich eine Gratiswette zu einem bestimmten Anlass. Für einen Spielenden, der von ausländischen Anbietern einen 100 %-Bonus bis CHF 200 gewohnt ist, ist das eine sehr kleine Welt. Für einen Spielenden, der ohnehin nur mit kleineren Einsätzen wettet und auf die Aktionen wartet, die kommen, passt es.
Die wichtigste Bedingung, die in der Werbung nie steht: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einen Bonus bekommt, kann den Gewinn aus diesem Bonus auszahlen, sobald die Bedingungen erfüllt sind – das Aktionsguthaben selbst aber wird, sobald es aufgebraucht ist, zurückgenommen. Das ist eine Form von «Gratiswette», die tatsächlich gratis ist, weil nichts vom eigenen Geld darauf liegt. Wer aber glaubt, ein CHF-50-Bonus bringe am Ende CHF 50 auf dem Bankkonto, irrt.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und Hilfsangebote
Selbst gesetzte Verlustlimiten
Vor der ersten Wette stehen die eigenen Verlustlimiten. Bei Swisslos sind das drei Werte: ein Tageslimit (1 Tag), ein Wochenlimit (7 Tage) und ein Monatslimit (30 Tage). Die Obergrenze für das Tageslimit ist CHF 9’999. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Diese Karenzzeit bei Erhöhungen ist kein Zufall: Sie soll verhindern, dass ein Spieler in einer Verlustphase am Sonntagabend sein Tageslimit von CHF 50 auf CHF 500 anhebt, um «den Verlust wieder reinzuholen». Wer so handelt, ist statistisch auf dem Weg in einen grösseren Verlust. Die 72 Stunden sind eine bewusste Atempause. Loterie Romande hat analoge Regeln.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also in der Deutschschweiz bei Swisslos sperren lässt, kann in Genf kein Casino-Konto eröffnen, solange die Sperre läuft.
Das Geldspielgesetz sieht vor, dass eine freiwillige Spielsperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS); die Aufhebung erfolgt mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer von einer Spielsucht betroffen ist oder jemand hat, der betroffen ist, hat damit einen Weg, der nicht in 24 Stunden zurücksetzt, sondern Zeit und Begleitung verlangt. Das ist absichtlich so – die Hürde zur Aufhebung gehört zum Schutz dazu.
Wer von der Spielsperre betroffen ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist hart, aber konsequent: Wer gegen die Sperre spielt, kann das gewonnene Geld nicht einfordern. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Sperre selbst auferlegt oder behördlich angeordnet wurde.
Wo Spielende Hilfe finden
Die Schweizer Veranstalterinnen sind verpflichtet, eine Fachstelle für Spielsuchtprävention zu benennen und die Kontaktdaten sichtbar zu machen. Wer sich Sorgen macht um sein eigenes Spielverhalten oder das von jemandem aus seinem Umfeld, sollte die auf der Website der Veranstalterin genannte Stelle kontaktieren. Eine erste Anlaufstelle ist die Fachstelle Sucht der jeweiligen Region; die nationale Anlaufstelle für Spielsucht in der Schweiz ist darüber hinaus die «Spielsucht Schweiz» (ehemals «Spielsucht-Hilfe»), die telefonisch und online berät.
Das Geldspielgesetz verlangt zudem, dass die Veranstalterin Verdachtsfälle von Spielsucht erkennt und aktiv auf die Spielenden zugeht. Das ist eine Pflicht, die in der Praxis schwer zu prüfen ist, die aber im Aufsichtssystem verankert ist. Wer das Gefühl hat, dass eine Veranstalterin bei ihm nicht reagiert, obwohl die Anzeichen offensichtlich sind, kann sich an die Aufsichtskunde der Gespa wenden.
Steuern: Gewinne, Freibetrag und Verrechnungssteuer
Bis CHF 1’071’000 steuerfrei
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – das Bundesamt für ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400). Liegt der Gewinn darüber, wird er als Einkommen versteuert; die Veranstalterin behält 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann.
Die meisten Spielenden gewinnen weit unter dieser Schwelle. Eine Wette von CHF 100 zu Quote 5.00 bringt CHF 500 zurück – steuerfrei, ohne Verrechnungssteuer, ohne Eintrag in der Steuererklärung. Wer das Jackpot-Glück hat und einen Fünfzehnfach-Kombiboost mit hohem Gewinn einfährt, kann knapp unter der Schwelle bleiben oder knapp darüber landen.
«Je nach Kanton» – die kantonale Variation
Die bundesrechtliche Schwelle ist nur ein Teil der Wahrheit. Die kantonalen Steuergesetze kennen eigene Freibeträge, und die liegen je nach Kanton deutlich tiefer. Wer einen Gewinn von CHF 5’000 erzielt, ist auf Bundesebene steuerfrei, muss aber je nach Kanton diesen Gewinn im kantonalen Steuerformular deklarieren und allenfalls versteuern. Die Faustregel in der Werbung – «Gewinne sind steuerfrei» – stimmt nur für den Bundesbereich und nur unterhalb der Bundesschwelle. Wer sicher wissen will, ob sein Gewinn steuerpflichtig ist, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt eine andere Logik: Es gibt keine Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Anbieter beteiligt ist. Die kantonale Praxis variiert – Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer also bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt und gewinnt, sollte sich vor der Auszahlung über die kantonale Praxis informieren.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer also liest, «in der Schweiz wird auf Sportwetten eine Steuer erhoben», liegt falsch: Die einzige mögliche Steuer ist die Verrechnungssteuer auf Gewinne oberhalb des Freibetrags, und die wird vom Anbieter abgezogen, nicht vom Spieler bezahlt.
Werbung, Sponsoring und der strafrechtliche Rahmen
Werbung darf nicht in die Irre führen
Werbung für zugelassene Schweizer Wetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Für eine Plattform wie ein Sportwettenvergleich heisst das: Es ist erlaubt, ausländische Anbieter zu beschreiben und zu bewerten, aber es ist verboten, sie zu bewerben. Diese Seite beschreibt; sie bewirbt nicht.
Sponsoring ist ein eigenes Thema. Swisslos und die Loterie Romande sind in der Schweiz sichtbare Sponsoren – Sporttip ist auf Bandenwerbung in der Schweizer Super League präsent, die Loterie Romande in den Westschweizer Ligen. Das ist erlaubte Werbung für bewilligte Anbieter; es ist ein Geschäftsmodell, das auf dem bewilligten Monopol aufbaut.
Strafbarkeit auf Anbieterseite
Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Das ist keine Bagatelle: Wer als Anbieter in der Schweiz aktiv ist, ohne eine der beiden Schweizer Veranstalterinnen zu sein, bewegt sich im Bereich der organisierten Kriminalität. Die Gespa kann Domains auf die Sperrliste setzen; die Schweizer Staatsanwaltschaft kann gegen die Betreiber vorgehen.
Für Spielende gilt: Sie machen sich nicht strafbar. Sie können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter ihre Einsätze und Gewinne verlieren, weil das Geld aus einem strafbaren Handeln stammt. Das ist kein theoretisches Risiko – es ist genau das, was ausländische Anbieter ihren Schweizer Kunden verschweigen.
Die Veranstalterinnen im Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die beiden zugelassenen Veranstalterinnen nebeneinander. Eine Spalte beschreibt die Bewilligungslage – also ob die Veranstalterin eine Schweizer Bewilligung besitzt oder nicht. Eine zweite Spalte nennt die zuständige Aufsicht und das Produkt, mit dem die Veranstalterin am Markt auftritt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport, Aufsicht Gespa |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländischer Anbieter, keine Schweizer Konzession |
Diese Tabelle ordnet die Anbieter nach einer einzigen Frage: Ist eine Schweizer Bewilligung vorhanden? Alles andere – Quoten, Märkte, Bonusaktionen, Auszahlungsgeschwindigkeit – ist für die Schweizer Spielenden zweitrangig, solange die Bewilligung fehlt. Die Spalte «Veranstalterin / Produkt» zeigt, dass es in der Schweiz überhaupt nur zwei Veranstalterinnen gibt, die überhaupt in Frage kommen; die anderen sind per Gesetz keine Option.
Die Veranstalterinnen im Detail
Swisslos Sporttip – die Veranstalterin für die Deutschschweiz und das Tessin
Swisslos organisiert Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip und ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Kantone plus Tessin und Liechtenstein. Der Sitz ist in Basel. Swisslos schüttete 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld fliesst also zurück in den Sport und in die Kantone – ein Punkt, der in der politischen Debatte um das Wettmonopol regelmässig fällt.
Das Sporttip-Programm reicht von Fussball über Eishockey und Handball bis zu Radsport, Tennis und Wintersport. Das Wettprogramm ist eine Positivliste der Gespa; was nicht draufsteht, gibt es nicht. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als volles Cash-Out und nicht garantiert pro Markt. Live-Wetten funktionieren vor und während des Spiels. Der Mindesteinsatz ist mit CHF 1 unschlagbar niedrig; die Höchsteinsätze pro Wette sind CHF 1’000 (Einzel/Kombi) und CHF 10’000 (System).
Was taugt es? Für Spielende in der Deutschschweiz und im Tessin ist Sporttip die einzige legale Option mit Schweizer Schutzrahmen. Wer mit kleineren Einsätzen arbeitet, findet hier das tiefste Einstiegslimit aller zugelassenen Anbieter. Wer mit grösseren Einsätzen spielen will, stösst an die Höchsteinsatzlimite und muss entweder auf Systemwetten ausweichen oder die Wette über die Verkaufsstellen mit QR-Code abgeben. Das Wettprogramm ist breit genug für die Standardmärkte; exotische Märkte (Eckbälle, Kartenwetten) fehlen. Der Cash-Out ist nützlich, aber nur als Sicherheitsnetz für den vollen Gewinn, nicht als Teilgewinn-Tool. Wer auf das volle Paket der ausländischen Anbieter verzichten kann und auf den Schutzrahmen Wert legt, ist hier richtig.
Loterie Romande Jouez Sport – die Veranstalterin für die Romandie
Die Loterie Romande organisiert Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport und ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Damit ist sie die kleinere der beiden Veranstalterinnen – aber nicht weniger wichtig für die Romandie.
Das Wettprogramm von Jouez Sport folgt derselben Gespa-Liste wie bei Swisslos. Es gibt eigene Promotions, eigene Limits und eigene Auszahlungsregeln; wer in der Romandie wettet, bewegt sich vollständig im Jouez-Sport-Ökosystem. Die App und das Online-Angebot funktionieren auf Französisch; die deutsche Version ist im Westschweizer Programm nicht der Standard. Für Deutschschweizer, die gelegentlich in Genf oder Lausanne wetten wollen, ist Jouez Sport keine realistische Option – sie brauchen ein Konto bei Swisslos.
Was taugt es? Für Spielende in der Romandie ist Jouez Sport die einzige legale Option mit Schweizer Schutz. Das Angebot deckt die Standardmärkte ab; die Bonusaktionen sind ähnlich bescheiden wie bei Swisslos, weil beide der Gespa-Bewilligungspflicht unterliegen. Der Vorteil gegenüber Sporttip ist sprachlich und kulturell: Wer in Genf wohnt, will keine deutsche Oberfläche. Wer in der Romandie wettet, ist bei Jouez Sport richtig aufgehoben.
BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Konzession. Er taucht in den Suchresultaten auf, weil er aggressiv wirbt und seine Plattform in mehreren Sprachen anbietet – darunter Deutsch. Aus Schweizer Sicht hat er keine Bewilligung; das heisst: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto garantiert, keine Anwendung des Schweizer Spielerschutzes. Wer dort spielt, kann sehr wohl gewinnen – die Auszahlung erfolgt dann aber auf eine ausländische Wallet oder per Krypto. Das ist mit dem Schweizer Steuersystem nicht abgestimmt und kann die Steuerpflicht auslösen.
Was taugt es? Wer aus rechtlicher Sicht in der Schweiz wettet, sollte BetOnRed meiden. Wer sich bewusst für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, akzeptiert die rechtliche Grauzone und das Fehlen des Schutzrahmens. Diese Seite beschreibt; sie empfiehlt es nicht.
Roobet – ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Konzession. Er ist vor allem für sein Krypto-Casino bekannt, bietet aber auch Sportwetten an. Aus Schweizer Sicht gilt dasselbe wie bei BetOnRed: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keine garantierte Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto.
Was taugt es? Roobet positioniert sich im Krypto-Bereich. Wer bewusst Krypto nutzt und die Schweizer Schutzmechanismen bewusst ablehnt, findet hier sein Produkt. Wer in der Schweiz legal wettet, ist hier falsch.
Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet gehört in dieselbe Kategorie: internationaler Anbieter, keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist auf mehrere Sprachen ausgelegt; ein Schweizer Konto lässt sich nur unter den Risiken der fehlenden Konzession führen.
Was taugt es? Wer in der Schweiz wettet und die Schweizer Schutzmechanismen will, ist hier falsch. Die Plattform mag technisch funktionieren; die Frage ist, ob sie in der Schweiz morgen noch funktionieren wird, wenn die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt.
1xBet – ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist einer der grössten internationalen Anbieter und bekannt für aggressive Werbung. Eine Schweizer Bewilligung hat 1xBet nicht. Wer 1xBet nutzt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und riskiert, dass die Domain auf die Sperrliste gesetzt wird.
Was taugt es? 1xBet bietet ein breites Wettangebot mit vielen Märkten, die bei Swisslos und Loterie Romande nicht verfügbar sind (Eckballwetten, exotische Handicap-Linien). Das ist der Reiz – und gleichzeitig das Problem: Diese Märkte sind in der Schweiz nicht bewilligt. Wer das Angebot nutzt, akzeptiert die fehlende Aufsicht.
Donbet – ohne Schweizer Bewilligung
Donbet gehört in dieselbe Kategorie wie 1xBet: kein Schweizer Konzession, kein Schutzrahmen, kein Zugang zum Schweizer Sperrregister. Die Plattform wirbt in mehreren Sprachen; ein Schweizer Konto ist nur unter den rechtlichen Risiken möglich.
Was taugt es? Aus Schweizer Sicht nicht zu empfehlen; die Plattform mag für andere Märkte ihre Berechtigung haben, in der Schweiz gehört sie nicht in das legale Wettangebot.
bet365 – ohne Schweizer Bewilligung
bet365 ist der grösste private Sportwettenanbieter weltweit. Er besitzt eine britische Lizenz, eine maltesische Lizenz und Lizenzen in vielen weiteren Jurisdiktionen. In der Schweiz hat er keine Bewilligung. Die Gespa hat bet365 in der Vergangenheit auf die Sperrliste gesetzt; die Domain wird derzeit in der Schweiz blockiert oder wurde ersetzt.
Was taugt es? bet365 ist ausländischen Spielenden ein Begriff, weil das Wettangebot sehr breit und die Plattform technisch ausgereift ist. In der Schweiz funktioniert der Zugang nur über technische Umgehung; das verstösst gegen das Geldspielgesetz, und die Veranstalterin kann Domains sehr schnell ersetzen. Wer in der Schweiz wettet, sollte bet365 nicht nutzen.
Betclic – ohne Schweizer Bewilligung
Betclic ist ein französischer Anbieter, der in Frankreich und einigen weiteren Märkten aktiv ist. In der Schweiz hat er keine Bewilligung; ein Schweizer Konto ist nur unter den Risiken der fehlenden Konzession möglich.
Was taugt es? Für Westschweizer, die aus Frankreich gewohnt sind, bei Betclic zu spielen, ist der Wechsel zurück zu Jouez Sport mit einer kleinen Umstellung verbunden. Wer die Plattform behalten will, verlässt den Schweizer Markt.
22Bet – ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist ein weiterer internationaler Anbieter mit aggressiver Werbung. In der Schweiz hat er keine Konzession; das übliche Bild: kein Schutzrahmen, keine garantierte Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto, mögliche Sperrung der Domain.
Was taugt es? Wer in der Schweiz legal wettet, ist hier falsch. Die Plattform mag anderswo funktionieren; im Schweizer Markt gehört sie nicht zum legalen Angebot.
Wie eine Sportwette technisch abläuft
Vom Konto zur Auszahlung
Der Ablauf ist bei beiden Schweizer Veranstalterinnen ähnlich: Konto eröffnen, Identität nachweisen, Verlustlimiten setzen, Geld einzahlen, Wette platzieren, Gewinn auszahlen. Die Hürden sind absichtlich eingebaut – sie sind Teil des Schutzrahmens, nicht ein Versehen.
Eine typische Wette bei Sporttip sieht so aus: Der Spielende loggt sich ein, wählt einen Markt aus dem Wettprogramm, gibt den Einsatz ein (mindestens CHF 1), bestätigt die Wette. Bei Kombiwetten werden die Einzelwetten in den Wettschein gezogen; die Gesamtquote wird live mitgerechnet. Bei Systemwetten werden mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen gebildet. Die Wette wird gegen das Wallet-Guthaben verbucht; ein Echtgeld-Einsatz wird sofort, ein Aktionsguthaben-Einsatz nach den Bonusbedingungen verrechnet. Nach dem Spiel wird die Wette ausgewertet; bei einem Gewinn wird der Betrag dem Wallet gutgeschrieben (bis CHF 1’000) oder direkt ausgezahlt (über CHF 1’000, sofern die Bankverbindung hinterlegt ist).
Was bei Sonderfällen passiert
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Bei spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer also live wettet, muss sehr genau hinschauen, in welcher Phase des Spiels er klickt.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer einen Gewinn einfordert, hat also knapp ein halbes Jahr Zeit; danach geht das Geld an die Stiftung. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen – eine Hürde, die bewusst gesetzt ist, um die Verfahren formal zu machen.
Was diese Seite zusammenfasst – und was nicht
Das Angebot in der Schweiz ist gesetzlich geregelt: Es gibt zwei Veranstalterinnen mit einem definierten Schutzrahmen und einem begrenzten Wettprogramm. Wer in der Schweiz wettet, wählt zwischen diesen Optionen. Ausländische Anbieter bieten oft mehr Märkte und Komfort, jedoch ohne Schweizer Aufsicht, ohne Spielersperre und ohne garantierte Auszahlung auf ein Schweizer Konto. Die Entscheidung liegt beim Spielenden: Schutz und Legalität oder Wett-Vielfalt mit dem Risiko einer Domain-Sperre.
Die Auswahl liegt beim Spielenden. Beide Pfade kosten Geld – die Schweizer Variante durch die Marge und das geschlossene Wettprogramm, die ausländische Variante durch die fehlende Aufsicht und die steuerliche Unsicherheit. Wer mit kleineren Einsätzen arbeitet und auf den Schutzrahmen Wert legt, ist bei Swisslos oder Loterie Romande richtig. Wer ein breiteres Wettprogramm braucht und bereit ist, den Schutzrahmen zu verlassen, sucht sich einen ausländischen Anbieter – mit dem Wissen, dass er sich in einer Grauzone bewegt und dass die Gespa die Domain jederzeit blockieren kann.
Häufige Fragen
Wie funktionieren Online-Sportwetten in der Schweiz von der Anmeldung bis zur Auszahlung?
Wer in der Schweiz online wettet, beginnt mit einer Registrierung bei Swisslos Sporttip (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) oder Loterie Romande Jouez Sport (Romandie). Es folgen Identitätsprüfung per Ausweis, das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Einzahlung auf das Wallet und erst dann die erste Wette. Gewinne bis CHF 1’000 werden dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto ausgezahlt.
Welche Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und wer ist für welche Kantone zuständig?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Produkt Sporttip) für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für die Romandie Sportwetten als Grossspiel anbieten. Beide besitzen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Alle anderen Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.
Was ist die Gespa, und wofür dient die Sperrliste ausländischer Domains?
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) ist die Aufsichtsbehörde für Geldspiele in der Schweiz mit Sitz in Bern. Sie führt die Sperrliste, eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden, weil die darauf angebotenen Glücksspiele in der Schweiz nicht bewilligt sind. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; die Gespa ergänzt sie laufend, weil Anbieter Domains häufig wechseln.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gilt eine Erhöhung?
Vor der ersten Wette muss der Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – eine bewusste Karenzzeit gegen impulsive Anpassungen in Verlustphasen.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und wo steckt die Marge des Anbieters?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge des Anbieters ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote des Marktes; bei zwei gleichwertigen Ausgängen mit Quoten 1.90/1.90 liegt sie bei rund 5 %, was bei einem Monatsumsatz von CHF 1’000 etwa CHF 50 Verlust im statistischen Mittel bedeutet.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Auf Bundesebene sind Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn seit dem 1. Januar 2026 steuerfrei. Darüber wird der Gewinn als Einkommen versteuert; die Veranstalterin behält 35 % Verrechnungssteuer ein. Die kantonalen Freibeträge liegen teils deutlich tiefer; was auf Bundesebene steuerfrei ist, kann auf kantonaler Ebene pflichtig sein. «Je nach Kanton» heisst: Wer sicher wissen will, ob sein Gewinn steuerpflichtig ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Rechtslage – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
