Sportwetten mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz – was wirklich dahintersteckt

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Stand: Oktober 19, 2026 · verifiziert gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie gegen die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) und gegen die Règlement Général der Loterie Romande.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer hier nach einem «gratis Startguthaben ohne Einzahlung» sucht, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnt kurze Liste. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und jede Gratisspielguthaben-Aktion – so nennt es das Geldspielgesetz – braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das verändert, was überhaupt auf den Tisch kommt: nicht «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», sondern kleine Aktionen mit beschränkter Laufzeit, knappen Kontingenten und einer harten Regel – ausgezahlt wird das Aktionsguthaben in aller Regel nicht. Die folgenden Abschnitte arbeiten genau das auf: was es in der Schweiz gibt, was es kostet und was im Kleingedruckten steht.

Was ein Gratis-Startguthaben in der Schweiz überhaupt bedeutet

Ein Gratis-Startguthaben ist im Schweizer Recht ein Gratisspielguthaben, das die Gespa vor jeder Ausgabe genehmigt. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) untersagt dem Veranstalter in Artikel 75 Absatz 1, Spielenden Kredit zu geben – Gratisguthaben ist die eng begrenzte Ausnahme davon und braucht nach Absatz 2 die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2025 hat die Gespa insgesamt 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahl sagt zweierlei: das Instrument existiert, es ist aber selten, und die Auswahl, die ein Schweizer Wettender überhaupt erwarten kann, ist klein.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Der zweite Punkt betrifft die Auszahlung. Gratisspielguthaben aus Promotionen wird in der Regel nicht ausbezahlt – weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Was mit einem Gewinn aus dem Aktionsguthaben geschieht, regeln die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter: Gewinne werden in der Regel auf das Spielkonto gebucht, ein direkter Auszahlungsanspruch besteht nicht. Wer auf einen «Bonus» aus ist, der anschliessend aufs Bankkonto wandert, sucht in der Schweiz das Falsche.

Der dritte Punkt betrifft den Veranstalter selbst. Die Schweiz hat – anders als viele andere Märkte – den Kreis der Anbieter gesetzlich auf zwei Organisatoren begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind Grossspielveranstalter mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Die Folge: die übliche Marketingwelt ausländischer Wettanbieter – Willkommenspakete, Reload-Boni, Cash-Prämien – fehlt in der regulierten Schweizer Landschaft, weil sie rechtlich gar nicht angeboten werden darf.

Diese drei Punkte prägen die ganze Seite. Was im Folgenden beschrieben wird, sind die wenigen Aktionen, die überhaupt durch die Gespa-Bewilligung passen, und ihre Mechanik.

Wie die Schweizer Veranstalter Gratisspielguthaben handhaben

Die Schweiz kennt kein «No-Deposit-Bonus»-Modell nach ausländischem Vorbild. Was sie kennt, sind Aktionen, bei denen ein kleiner Betrag an Spielguthaben auf das verifizierte Konto gebucht wird, sobald eine Bedingung erfüllt ist. Zwei Beispiele veranschaulichen die Form, in der das passiert.

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. An sieben Aktionstagen wurde in den Stadien der National League ein Code verteilt; wer ihn innerhalb von sieben Tagen im eigenen verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung, mit der ein Schweizer Wettender bei einer Promo rechnen muss: ein einstelliger Frankenbetrag, knapp bemessen, mit einer klaren zeitlichen Schranke.

Swisslos geht mit Gratisspielguthaben anders um. In den Online-Teilnahmebedingungen (gültig ab 13. Januar 2025) ist festgehalten, dass Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wichtig dabei: Diese Auszahlungsregel betrifft das reguläre Spielguthaben auf dem Wallet – Gratisspielguthaben aus Promotionen ist explizit von der Auszahlung ausgenommen. Ein Gewinn aus dem Aktionsguthaben wird in der Regel auf das Spielkonto gebucht und kann anschliessend im regulären Spielbetrieb eingesetzt, aber nicht direkt ausbezahlt werden.

Die Mechanik beider Anbieter hat dieselbe Konsequenz für den Wettenden: Das Gratis-Startguthaben ist ein Werbegeschenk mit einem kleinen Wert, einer klaren Frist und der Bedingung, dass Gewinne daraus nur im Spiel weiterverwendet, nicht aber direkt ausbezahlt werden können. Wer ein «gratis Guthaben, das ich abheben kann» sucht, sucht in der Schweiz das Falsche.

Aktionen ohne Einzahlung – wie das bei Loterie Romande konkret lief

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt das Muster sehr deutlich. Sie lief an exakt sieben Stichtagen, verteilt über den Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026. Pro Aktionstag lag ein Code in den National-League-Stadien aus. Wer innert sieben Tagen nach dem jeweiligen Aktionstag den Code im eigenen verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben auf das Jouez-Sport-Wallet gebucht. Insgesamt wurden 7’000 Stück dieses Guthabens ausgegeben. Das Guthaben war ab Gutschrift 30 Tage gültig, der Gewinn daraus war – wie Gratisspielguthaben üblich – nicht auszahlbar.

Was diese Aktion ausmacht, sind die Bedingungen, nicht der Betrag. Wer die Promo mitnehmen wollte, musste physisch im Stadion gewesen sein (oder zumindest einen Code von dort erhalten haben), brauchte ein bereits verifiziertes Konto bei der Loterie Romande und musste die Sieben-Tage-Frist einhalten. Das ist kein Marketing, der ein Heer von Neukunden anziehen soll – es ist eine sehr kleine, sehr gezielte Aktion für bestehende Spielende in der Westschweiz. Wer nicht in den Westschweizer Kantonen wohnt (FR, GE, JU, NE, VD, VS), kann bei der Loterie Romande ohnehin kein Konto eröffnen, weil das Produkt auf das Vertragsgebiet der Loterie Romande beschränkt ist.

Swisslos und das Wallet – wie Gratisspielguthaben auf dem Konto landet

Bei Swisslos läuft die Mechanik über das Swisslos-Wallet. Das Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen, der Mindestbetrag pro Aufladung ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb dieses Wallets fliesst auch das Gratisspielguthaben aus Promotions – es erscheint als eigener Posten auf dem Konto, nicht als reguläres Spielguthaben, das auszahlbar wäre.

Bei Gewinnen aus Sporttip-Wetten, die nicht aus Gratisspielguthaben stammen, gilt eine zweistufige Logik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für Gewinne, die aus dem regulären Wallet-Guthaben stammen, gilt zudem die Auszahlungsregel, wie im Abschnitt «Swisslos und das Wallet – wie Gratisspielguthaben auf dem Konto landet» beschrieben: zweimal pro Jahr (also einmal pro 365-Tage-Frist bei zwei Gratis-Auszahlungen) ist die Auszahlung gebührenfrei, ab der dritten Auszahlung wird eine Kommission von 3 % fällig.

Für den Wettenden heisst das: Das Gratisspielguthaben ist in der Schweiz ein Werbegeschenk, das im Wallet landet, dort verspielt oder gewonnen werden kann und im Gewinnfall wieder als reguläres Spielguthaben behandelt wird. Wer mehrere Aktionsguthaben auf seinem Konto hat, sollte vor jeder Auszahlung prüfen, welcher Anteil aus Promotions stammt – diese Anteile sind nicht auszahlbar.

Wann ein Werbegeschenk «gratis» aufhört

Der Begriff «gratis» trägt in der Schweiz sehr viel Kleingedrucktes. Bei beiden Veranstaltern gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Was im Kleingedruckten «gratis» heisst, ist die Gutschrift auf das Wallet – nicht der anschliessende Auszahlungsanspruch. Hinzu kommen Fristen (30 Tage bei der Loterie-Romande-Aktion), Kontingente (7’000 Stück), und eine vorgängige Gespa-Bewilligung. Wer das nicht prüft, zahlt am Ende mit verlorenen CHF 10 oder mit einem Gewinn, der nicht ausgezahlt wird.

Der Überblick: bewilligte Schweizer Veranstalter und ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Tabelle stellt die bewilligten Schweizer Veranstalter den ausländischen Anbietern gegenüber, die auf dem Markt sichtbar sind, aber keine Schweizer Bewilligung halten. Die Spalten heben die Bewilligungslage und die Trägerschaft hervor – genau die Punkte, an denen sich die Frage «ist das in der Schweiz erlaubt?» entscheidet.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Aufsicht Gespa
Betclic ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Selbstdarstellung: nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt zwei sehr unterschiedliche Welten. Die ersten beiden Zeilen sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Anbieter; alles, was im Abschnitt «Der Überblick: bewilligte Schweizer Veranstalter und ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung» folgt, ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Für einen Wettenden in der Schweiz macht diese Unterscheidung den grössten Einzelfaktor aus, der auf der Seite behandelt wird.

Die Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa – die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Für jedes Spiel braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und nach Art. 4 BGS gilt eine solche Bewilligung nur in der Schweiz.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021) festgelegt, dass es für Lotterien und Sportwetten genau zwei Organisatoren gibt: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Diese Aufteilung entspricht der Vertragsgebiet-Logik beider Veranstalter. Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen.

Eine Online-Registrierung verlangt nach Art. 47 Abs. 3 VGS den Wohnsitz in der Schweiz – in der Praxis zusätzlich im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen; Sporttip-Wetten stehen nur Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden.

Was darf gewettet werden? Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht erlaubt. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Support sind in der Liste nicht enthalten. Veranstaltungen, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Bewilligte Anbieter, ausländische Anbieter und das, was die Gespa blockiert

Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – es gibt keine weiteren. Stattdessen führt sie eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren es 671 Domains). Auf der Liste stehen nach Nennung der Gespa unter anderem Interwetten und bet-at-home, auch bet365 wird namentlich genannt. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping). Was die Sperrliste bedeutet: Wer in der Schweiz auf eine blockierte Domain zugreifen will, landet auf einer Stop-Seite des Providers – es braucht einen anderen Weg, um die Seite überhaupt zu erreichen.

Für die Spieler:innen gilt: Der Spielende wird in der Schweiz für die Nutzung einer ausländischen Seite nicht bestraft. Aber die Seite hat keine Schweizer Bewilligung, der Spielende hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, kein Beschwerdeverfahren bei der Gespa und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; es gibt keine fair-play-Kontrolle durch eine Schweizer Stelle.

Was die Gespa dem Werbegeschenk vorschreibt

Werbeaktionen sind im BGS klar geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratis-Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das bedeutet in der Praxis: Es gibt keine Schweizer Promo, die nicht durch die Aufsicht gelaufen ist. Wer ein «gratis Startguthaben» in der Schweiz sieht, kann davon ausgehen, dass die Gespa die Aktion geprüft und bewilligt hat – und dass die Auszahlungsbedingungen im bewilligten Rahmen stehen.

Eine Sperre zwischen 0 und 6 Uhr existiert im BGS nicht. Das bedeutet: Es gibt keine gesetzliche Nachtruhe für Werbung in der Schweiz – was werblich kommt, ist eine Frage der Selbstregulierung und der Bewilligung, nicht der Tageszeit.

Steuern und Auszahlung: was beim Gewinn wirklich passiert

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Freibetrag auf 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben (2025 waren es CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – die Höhe variiert, weshalb keine pauschale Aussage möglich ist. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für einen typischen Wettenden, der weit unter dem Freibetrag gewinnt, fallen keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis ist aber unterschiedlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. In anderen Kantonen ist die Praxis milder oder nicht abschliessend geregelt. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte vor einer Auszahlung den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen – die Antwort hängt vom Wohnsitzkanton ab.

Verantwortungsvolles Spielen: warum das Startguthaben die Disziplin nicht ersetzt

Das BGS verpflichtet den Veranstalter, vor der ersten Wette eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden – statutengemäss. Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden statt 24 Stunden an, also konservativer als das Gesetz. Die Obergrenze bei Swisslos liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Die Spielsperre ist im BGS in Art. 80–82 geregelt. Eine Selbstsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); eine Spielsperre kann erst nach drei Monaten und unter Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 145 BGS keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und kam zum Ergebnis, dass in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das ist kein Grund, auf den stationären Verkauf zu vertrauen – es ist ein Grund, die eigene Limite zu setzen, sich an der Verkaufsstelle auszuweisen und eine Spielsperre in Betracht zu ziehen, wenn das eigene Spielverhalten aus dem Rahmen fällt.

Für den Wettenden folgt daraus: Ein Startguthaben verändert das eigene Spielverhalten nicht. Wer ohne Guthaben nicht gewettet hätte, wird es mit einem CHF-10-Guthaben wahrscheinlich auch nicht tun. Wer aber mit dem Guthaben in ein Disziplinarproblem rutscht, hat vorher schon eines gehabt – die Verlustlimite, die Spielsperre und die Einzahlungslimite sind die Werkzeuge, die im BGS dafür vorgesehen sind.

Was die Berechnung zeigt: Wert eines Gratis-Startguthabens auf einem Zwei-Wege-Markt

Die Mechanik des Gratisspielguthabens lässt sich an einem Beispiel durchrechnen, weil die Auszahlungsbedingung – das Startguthaben wird nicht ausgezahlt – den Wert verändert. Das gilt auch dann, wenn mit dem Guthaben ein Gewinn erzielt wird: Der Gewinn wird in der Regel auf das Spielkonto gebucht und kann anschliessend im regulären Spielbetrieb eingesetzt, aber nicht direkt ausbezahlt werden. Das Gratis-Startguthaben ist also kein Bonus, der auf das Bankkonto wandert, sondern ein risikoloser erster Einsatz auf dem Wallet.

Die folgende Rechnung zeigt, was das in Franken heisst. Der Nominalwert des Aktionsguthabens – das, was die Aktion verspricht – ist eine Grösse, die im Kleingedruckten steht; der reale Wert auf einem Markt mit Wettquote hängt von der Auszahlungsquote des Marktes und davon ab, ob das Guthaben selbst oder nur der Nettogewinn ausgezahlt würde.

Nehmen wir den Nominalwert aus der Loterie-Romande-Aktion: CHF 10 Gratisspielguthaben. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500 – also 95.0 %. Die Marge des Marktes beträgt damit 100 % − 95.0 % = 5.0 %. Bei einem gewonnenen Einsatz von CHF 10 würde das Guthaben zunächst um den Nettogewinn von CHF 10 × (1.90 − 1) = CHF 9 wachsen. Da das Startguthaben nicht ausgezahlt wird, ist der reale Wert nicht der Nettogewinn, sondern der Nettogewinn multipliziert mit der Auszahlungsquote: 9 × 0’950 = CHF 8.55. Das ist der statistische Mittelwert über sehr viele Wetten, kein garantierter Wert für eine einzelne Wette.

In einer Bandbreite ausgedrückt: Bei einer Marge von rund 5 % verliert ein typischer CHF-10-Einsatz auf einem fairen Zwei-Wege-Markt im Mittel etwa 50 Rappen, der mittlere reale Wert des Aktionsguthabens liegt also nahe am Nominalwert, aber nicht darüber. Wichtig ist die Mechanik, nicht der einzelne Rappen: Der Wert eines Startguthabens ist statistisch der Nominalwert abzüglich der Marktmarge – und nicht ausgezahlt, sondern auf dem Wallet. Wer ein Startguthaben nimmt, nimmt eine Wette mit dem Buchmacher auf den Marktwert seines eigenen Gewinns.

Die Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Detail

In den folgenden Abschnitten werden die zehn Anbieter aus der Tabelle einzeln bewertet. Die Reihenfolge folgt der Tabelle: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Bei den ausländischen Anbietern geht es nicht um Werbung – es geht darum, was die Bewilligungslage für einen Schweizer Spielenden konkret bedeutet und wo die Seite für einen bestimmten Leser noch passen könnte.

Swisslos Sporttip – der einzige Anbieter für die Deutschschweiz und Liechtenstein

Swisslos betreibt Sporttip in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie ist nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) eine der beiden bewilligten Veranstalterinnen und führt die Sportwetten unter Aufsicht der Gespa. Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen (Version 4.2) regeln das, was die Plattform vom Wettmarkt trennt: geschlossene Liste der Wettmärkte, kein Eckballmarkt, kein Esports, dafür Cash-Out bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live – allerdings nicht garantiert pro Markt und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das Sporttip-Angebot ist im Wesentlichen auf zwei Aktionstypen gebaut, die Gratisspielguthaben ergänzen: den Kombiboost und die Quoten- bzw. Profitboosts. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Gewinn aus einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombiwetten mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten), wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was Gratisspielguthaben angeht, ist die Swisslos-Linie klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen wird gemäss den Online-Teilnahmebedingungen nicht ausbezahlt. Wer ein Swisslos-Konto hat und über das Wallet spielt, hat die zweimal-pro-Jahr-Auszahlung für reguläres Spielguthaben – ab der dritten Auszahlung fällt die 3 %-Kommission an. Das ist die einzige Gratisauszahlung; sie gilt für reguläres Guthaben, nicht für Promo-Guthaben.

Für wen passt Swisslos Sporttip? Für Wettende, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und mit einem Anbieter spielen wollen, der unter Schweizer Aufsicht steht, in das Schweizer Ausschlussregister eingebunden ist, im Streitfall einen Schweizer Rechtsweg bietet und Gewinne unter dem Freibetrag steuerfrei auszahlt. Die Kehrseite: Die Auswahl an Märkten ist enger als bei ausländischen Anbietern, ein «100 %-Bonus auf die erste Einzahlung» existiert strukturell nicht, und Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar. Wer mit einem bewilligten Anbieter spielen will, hat keine andere Wahl als Swisslos oder die Loterie Romande.

Loterie Romande Jouez Sport – der einzige Anbieter für die Westschweiz

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Trägerin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Die Loterie Romande ist nach der IKV 2020 die zweite bewilligte Veranstalterin; sie führt die Online-Spiele unter Aufsicht der Gespa. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, hat hier seine einzige regulierte Option.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wie bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotions nicht auszahlbar. Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten – das ist der grösste Block solcher Bewilligungen in der Schweiz, was zur Westschweizer Vertriebsstruktur passt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt die typische Form: kleiner Nominalbetrag (CHF 10), knappes Kontingent (7’000 Stück), kurze Frist (30 Tage gültig), Bindung an eine konkrete Aktion (Code im National-League-Stadion). Für den Wettenden heisht sich das: Wer die Promo mitnehmen will, muss zur passenden Zeit am passenden Ort sein – oder einen Code von dort bekommen. Der Geldwert ist klein, der Marketingwert für die Loterie Romande ist gross, der reale Wert für den Wettenden liegt statistisch knapp unter dem Nominalwert.

Für wen passt die Loterie Romande Jouez Sport? Für Wettende, die in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnen und mit einem Anbieter spielen wollen, der unter Schweizer Aufsicht steht. Die Kehrseite ist identisch mit der von Swisslos: kein Esports, keine ausländischen Märkte, keine Boni im klassischen Sinn, dafür eine Aufsicht, die jedes Gratisspielguthaben einzeln bewilligt. Wer mit einem bewilligten Anbieter spielen will und in Genf wohnt, hat hier seine Adresse.

Betclic – ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste möglich

Betclic ist nach der Selbstdarstellung ein europäischer Anbieter mit Lizenz in einem anderen EU-Land. Diese Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter würden den Zugang per DNS blockieren. Betclic ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; ein in der Schweiz gesperrter Spielender kann bei Betclic ein Konto eröffnen. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.

Die Bedingungen für Gratisspielguthaben nennt Betclic in den eigenen AGB. Es gelten die Bedingungen, die der Anbieter selbst stellt – die Bewilligung in einem anderen Land bedeutet nicht, dass die Bedingungen für die Schweiz gelten. Wer in der Schweiz spielt, hat kein Anrecht auf Schweizer Verbraucherschutz und keine Sicherheit, dass die Regeln des EU-Heimatmarktes hier durchgesetzt werden. Für die meisten Schweizer Wettenden ist diese Seite tabu.

Für wen passt Betclic? Für Schweizer, die bewusst auf das Schweizer System verzichten wollen und mit den Risiken leben – fehlende Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, kantonale Steuerpflicht auf Gewinnen, mögliche DNS-Sperre. Der Markt ist in diesem Fall ein anderer als der regulierte: andere Märkte, andere Limits, andere Werbung. Wer das sucht, weiss es in der Regel schon.

Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet präsentiert sich als Anbieter mit Curaçao-Lizenz. Diese Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos. Die Gespa kann die Domain blockieren; als ausländischer Dienstleister bietet das Unternehmen keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Rechtsweg. Gewinne können in einem kantonalen Verfahren steuerpflichtig sein.

Die Bedingungen für ein allfälliges Gratisspielguthaben oder ein «No-Deposit»-Angebot nennt Fezbet in den eigenen AGB. Es gilt das, was Fezbet selbst anbietet – ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Verbraucherschutz. Für Schweizer Wettende ist diese Seite tabu, wenn sie die Schweizer Regulierung wollen.

Für wen passt Fezbet? Für dieselbe Nische wie Betclic: Schweizer, die bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielen. Die Lizenz in Curaçao gilt als eine der schwächeren EU-/Drittland-Lizenzen und wird in der Schweiz nicht anerkannt.

WirWetten – ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten tritt nach aussen als deutscher Anbieter auf, mit Lizenz in einem anderen EU-Land. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; die Seite kann auf der Sperrliste stehen. WirWetten ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; ein in der Schweiz gesperrter Spielender hat hier kein Hindernis. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.

WirWetten tritt als deutscher Buchmacher auf. Das Angebot unterliegt keiner Schweizer Aufsicht; die Vorteile des hiesigen Systems – wie die Einbindung in das Sperrregister und die Rechtssicherheit – entfallen vollständig.

Für wen passt WirWetten? Für dieselbe Nische wie die anderen ausländischen Anbieter in dieser Liste. Für einen Wettenden, der die deutsche Sprachversion und einen anderen Markt sucht, ist WirWetten eine Adresse – nicht aber für einen, der im Schweizer System spielen will.

20Bet – ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist ein internationaler Buchmacher mit Lizenz in Curaçao. Diese Lizenz wird in der Schweiz nicht anerkannt. Die Domain kann von der Gespa gesperrt sein; als ausländischer Anbieter fehlt zudem der Rechtsweg.

Die Bedingungen für allfällige Aktionen nennt 20Bet in den eigenen AGB. Für Schweizer Wettende gilt dieselbe Beurteilung wie für die anderen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Lizenz: Die Seite ist tabu, wenn die Schweizer Regulierung gewollt ist.

Für wen passt 20Bet? Für dieselbe Nische wie Fezbet und Betclic.

Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet agiert als Anbieter mit Sitz in Curaçao. Auch hier gilt: Keine Anerkennung in der Schweiz, kein Schweizer Ausschlussregister und kein Rechtsweg. Zu etwaigen Gratis-Aktionen liegen hier keine Informationen vor.

Für Schweizer Wettende ist die Seite tabu, wenn eine regulierte Umgebung gewünscht ist. Wer dennoch bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung spielt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

MyStake – ohne Schweizer Bewilligung

MyStake operiert unter einer Lizenz aus Curaçao, die hierzulande nicht gilt. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer System angebunden; im Streitfall haben Spielende keine Handhabe.

Für Schweizer Wettende, die im Schweizer System spielen wollen, ist diese Seite tabu.

bet-at-home – ohne Schweizer Bewilligung

Bet-at-home ist ein Anbieter mit Malta-Lizenz, der von der Gespa namentlich auf der Sperrliste geführt wird – ein Zugang kann daher per DNS blockiert sein. Auch hier fehlen der Anschluss an das Schweizer System und der Rechtsweg.

Die Bedingungen für ein Gratisspielguthaben nennt bet-at-home in den eigenen AGB. Für Schweizer Wettende ist diese Seite tabu, wenn die Schweizer Regulierung gewollt ist.

Wer nach einer Alternative ohne Schweizer Bezug sucht, findet hier einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der für die typischen Risiken dieser Gruppe steht – keine Kontrolle durch die Gespa, keine Anbindung an das Sperrregister.

BetPanda – ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda ist ein weiterer Anbieter aus Curaçao, der verstärkt Kryptowährungen einsetzt. Diese Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos. Die Anbindung an das Schweizer System fehlt; zudem sind Krypto-Zahlungen für bewilligte Sportwetten laut Art. 50 Abs. 2 VGS nicht zugelassen. Für den Schweizer Markt sind diese Bedingungen nicht vorgesehen.

Die Bedingungen für ein Gratisspielguthaben nennt BetPanda in den eigenen AGB. Für Schweizer Wettende, die im Schweizer System spielen wollen, ist diese Seite tabu.

BetPanda adressiert eine Nische, die in der Schweiz regulatorisch nicht vorgesehen ist. Kryptowährungen unterliegen in der Schweiz strengen Regeln, die dieses Angebot nicht abdeckt, womit auch hier das Risiko eines Verfahrens oder einer Kontenpfändung besteht.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, in sehr begrenzter Form: Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Beispiel war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben an sieben Stichtagen. Was es nicht gibt: ein «No-Deposit-Bonus» nach ausländischem Vorbild. Der Nominalwert ist klein, das Kontingent knapp, die Frist kurz. Gratisspielguthaben aus Promotions wird in der Regel nicht ausbezahlt.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im eigenen verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion war auf das Vertragsgebiet der Loterie Romande (FR, GE, JU, NE, VD, VS) beschränkt.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

In der Regel nein. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen explizit nicht auszahlbar. Gewinne aus dem Aktionsguthaben werden auf das reguläre Wallet gebucht und können dort weiter eingesetzt werden. Bei Gewinnen aus dem regulären Wallet-Guthaben gilt die zweimal-pro-Jahr-Gratis-Auszahlung (ab der dritten Auszahlung 3 % Kommission); diese Auszahlungsregel betrifft das reguläre Spielguthaben, nicht das Promo-Guthaben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin oder Liechtenstein). Es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Im Kombiboost gilt eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage; für den Boost sind mindestens vier Voraussagen nötig.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz (BGS) in Art. 75 Abs. 1 dem Veranstalter verbietet, Spielenden Kredit zu geben. Absatz 2 lässt Gratisspiele und Gratisguthaben nur als Ausnahme und mit vorgängiger Zustimmung der Gespa zu. Ohne diese Bewilligung wäre die Aktion rechtswidrig und der Veranstalter könnte mit einer Busse belangt werden. Für die Spielenden bedeutet das: Jede in der Schweiz sichtbare Promo ist durch die Aufsicht gelaufen.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»