TWINT beim Wettanbieter: Was in der Schweiz 2026 erlaubt ist

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf dem Holztisch eines Marktstands zwischen Äpfeln und Birnen, morgendliches Licht fällt durch eine Plane.

Wer in der Schweiz mit TWINT Sportwetten platzieren will, stösst zuerst auf eine rechtliche Grenze. Sportwetten sind hier ein Grossspiel und unter das Geldspielgesetz (BGS) gestellt; die interkantonale Regelung erlaubt nur zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide nehmen TWINT nicht als Zahlungsmittel direkt entgegen, akzeptieren aber eigene mobile Bezahlwege in ihre Wallets. Was eine Seite ohne Schweizer Bewilligung anbietet, die TWINT bewirbt, ist eine andere Geschichte: Solche Anbieter stehen auf der Sperrliste der Gespa, und die Spielerinnen und Spieler haben weder Sperrregister-Schutz noch eine Beschwerdestelle in der Schweiz.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Stand: Oktober 19, 2026 – Lizenzausweise und Spielregeln wurden gegen die Veranstalterunterlagen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Wie das Bezahlen und Auszahlen bei den Schweizer Veranstalterinnen läuft

Zahlungswege ins Spielkonto

TWINT ist in der Schweizer Geldspielwelt kein direkter Knopf im Wettschein. Was bei beiden Veranstalterinnen funktioniert, sind die eigenen Wallets, die per Bank, Karte oder einer mobilen App aufgeladen werden. Swisslos nennt ausdrücklich PostFinance Pay als Auflademöglichkeit; die Bestätigung erfolgt direkt in der PostFinance-App. Mindestbetrag: CHF 20 pro Kauf. Das Wallet selbst darf höchstens CHF 9’999 enthalten; ein einzelner Kauf ist nur möglich, solange diese Grenze nicht überschritten wird. In 30 Tagen dürfen höchstens CHF 10’000 auf das Konto fliessen – das ist die Aufladeseite der Zahlungsabwicklung.

Ein Rasenplatz mit Spielfeldlinien ist von oben gesehen, ein einzelner Ball liegt in der Mitte, rundherum stehen leere Tribünen und Tannenwald.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Die Loterie Romande begrenzt ihrerseits Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet auf höchstens CHF 10’000 Guthaben. Wer kein E-Banking nutzen will, kann Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 oder CHF 200 in einer der 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz ersteilen; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Auszahlung von Gewinnen

Beide Veranstalterinnen zahlen nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet – ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer Konto. Swisslos erlaubt zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Standardüberweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande legt die Schwelle für die automatische Wallet-Gutschrift ebenfalls bei maximal CHF 1’000 netto an. Alles darüber wird auf die hinterlegte IBAN überwiesen.

Eine Passstrasse im Hochgebirge säumt eine niedrige Steinmauer, dahinter ragen Felswände auf und der Herbsthimmel ist klar.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Wichtig für jede Rechnung: Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar – es bleibt auf dem Wallet und kann nur für weitere Wetten verwendet werden.

Was das für eine Person heisst, die mit dem Handy bezahlen will

Wer TWINT für Online-Käufe gewohnt ist, findet bei den Veranstalterinnen keinen TWINT-Knopf. Der mobile Zahlungsweg läuft über PostFinance Pay oder eine andere Bank-App. Die Limite von CHF 10’000 pro 30 Tagen ist kein Zufallswert – sie definiert den Monatsrahmen, in dem ein Spielkonto überhaupt aufgefüllt werden kann. Wer mit kleineren Beträgen arbeitet, kommt mit den automatischen Wallet-Gutschriften bis CHF 1’000 zurecht und muss keine Banklaufzeit abwarten. Wer höhere Beträge bewegt, muss die 3 bis 10 Arbeitstage für die Banküberweisung einkalkulieren.

Die zwei Anbieterinnen aus Schweizer Bewilligung im Vergleich

Überblick: Swisslos und Loterie Romande

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Lizenzgrundlage
Swisslos Sporttip Ja (Bewilligung als Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Bewilligung als Grossspiel) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS

Die Tabelle zeigt, was im Schweizer Markt an Auswahl bleibt – es sind genau die zwei Bewilligungsinhaberinnen, die das Geldspielgesetz zulässt. Sie sind beide keine Wettanbieter im ausländischen Sinn, sondern interkantonale Landeslotterien, denen der Sportwettenbetrieb als Produkt übertragen wurde.

Swisslos Sporttip: Verbreitung, Wetten, Schutz

Swisslos führt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Verbreitungsgebiet und Lizenzrahmen sind deckungsgleich: Wer nicht dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bekommt kein Online-Konto. Anmeldung verlangt einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird.

Vor dem ersten Tipp setzen Spielende drei eigene Verlustlimiten – für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren gilt eine eigene Limite von höchstens CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos schreibt das so in ihren Bedingungen, der BGS lässt den Veranstalterinnen diesen Puffer. Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombiwette: CHF 1. Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos darf Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen – ein Tipp über der Limite wird nicht angenommen.

Wer sich produktbezogen zwischen 1 und 180 Tagen selbst sperrt, kommt ohne Aufhebung vor Fristablauf nicht mehr rein; eine unbefristete Spielsperre wird zudem im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – die Sperre ist also nicht auf Sporttip beschränkt. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung eingefordert werden, fallen an Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live. Es ist immer ein vollständiger Cash-Out – Teilauszahlungen gibt es nicht. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitige Beendigung, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit ändern; Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Bei Livewetten ist die Wette unabhängig davon gültig, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen eingehen, werden mit Quote 1.00 gewertet – und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos diese Quote auch nachträglich anwenden.

Loterie Romande Jouez Sport: Verbreitung, Wetten, Schutz

Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone ab: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt, und es wird eine Ausweiskopie verlangt – in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Die Einzahlungsgrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet ist auf höchstens CHF 10’000 beschränkt. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 netto erfolgt die Gutschrift direkt auf das Wallet; darüber wird auf die angegebene IBAN überwiesen. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; verfügt die Verkaufsstelle über genügend Bargeld, darf sie bis höchstens CHF 2’000 bar auszahlen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Gegenüberstellung: Wer passt zu wem

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder Liechtenstein wohnt, hat mit Swisslos Sporttip den einzigen lokal lizenzierten Zugang. Wer in der Westschweiz lebt, ist bei der Loterie Romande Jouez Sport richtig. Beide verlangen die Identitätsprüfung bei der Anmeldung, beide setzen eigene Verlustlimiten voraus, bevor der erste Tipp platziert wird. Eine Wahl «nach Quote» ist ausgeschlossen – die beiden Produkte laufen in getrennten Vertragsgebieten.

Für die Auszahlungspraxis bedeutet das: Beide schreiben bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gut, beide überweisen darüber auf das eigene Bank- oder Postkonto, beide kennen eine unverlangte Gratis-Auszahlungsfrequenz. Der wichtigste Geschwindigkeitsunterschied liegt in der Bearbeitungsfrist – Swisslos nennt 3 Arbeitstage bei direktem Bankweg, die Loterie Romande spricht vom Überweisungslauf der Bank. Wer einmal im Jahr hohe Gewinne auszahlt, schaut auf die kostenfreie Auszahlungsfrequenz; Standardnutzerinnen und -nutzer bleiben darunter und haben dieselben Bedingungen.

Was «Wettanbieter» in der Schweiz überhaupt heisst

Die zwei Veranstalterinnen und warum es keine weiteren gibt

Das Geldspielgesetz teilt Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele in Lotterien, Sportwetten und Grossspiele ein. Sportwetten fallen unter die Grossspiele und brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung. Die Kantone haben sich geeinigt, dass in ihrer Mitte nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die Westschweiz. Ausländische Lizenzen – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo – haben in der Schweiz keine rechtliche Wirkung.

Wer von einem ausländischen Anbieter mit Schweizer Zahlungsmitteln – TWINT eingeschlossen – spielt, hat keinen Anspruch auf das schweizweite Sperrregister und keine Beschwerdestelle in der Schweiz. Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren diese DNS-seitig. Die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains – sie wird laufend angepasst, und bekannte Namen tauchen regelmässig neu auf.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für Glücksspiel darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten – Verstösse werden mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen. Bonusbedingungen legen die Veranstalterinnen selbst in ihren Spielregeln fest.

Was live darf, was nicht

Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und während des Spiels; Swisslos und die Loterie Romande bieten sie an. Die Quote wird vom Veranstalter festgelegt und enthält eine Marge – das ist der Anteil, der vom Bruttoeinsatz im Markt bleibt. Eine staatliche Marge gibt es nicht; die Konkurrenz ist die Marge der anderen. Was nicht auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten steht, darf nicht angeboten werden: Eckbälle, Kartenmärkte und Esports gehören nicht dazu. Frauenwettbewerbe sind nur wettrechtlich zugänglich, soweit sie auf der Liste stehen; Qualifikationsrunden ebenso.

Spielerschutz: Wer setzt die Limits, wer führt das Register

Selbst gesetzte Verlustlimiten

Vor dem ersten Sporttip setzen Spielende eigene Höchstwerte für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, was die Schutzregel faktisch verstärkt. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Wartezeit, die das eigene Verhalten abkühlen soll. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Loterie Romande übernimmt das Schutzprinzip; konkrete Werte sind in ihrem Online-Spielreglement festgehalten.

Selbstsperre und Sperrregister

Die Spielsperre ist in der Schweiz zweistufig. Eine befristete Sperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt schweizweit – auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle.

Identitätsprüfung

Wer ein Schweizer Online-Spielerkonto eröffnet, muss volljährig sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz vorweisen. Swisslos prüft die Ausweisdaten gegen Adressdatenbanken, die Loterie Romande verlangt eine Ausweiskopie und bei Bedarf einen Wohnsitznachweis. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen – Mehrfachkonten sind ausgeschlossen.

Wo die Praxis überrascht

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige ein Sporttipp verkauft. Die Schutzregeln funktionieren online mit Identitätsprüfung, an der Verkaufsstelle weniger verlässlich. Für Online-Spielende ist das eine Randnotiz – sie kommen an der Prüfung nicht vorbei.

Boni und Aktionen: Was die Schweizer Veranstalterinnen anbieten dürfen

Kombiboost bei Swisslos

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; die genauen Werte stehen in der Spielregel-Version 4.2 von Swisslos. Der Boost ist kein Bargeld – er wird auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz.

Preispromotionen in der Westschweiz

Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 eine Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. An sieben Aktionstagen reichte es, binnen sieben Tagen den in den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto einzugeben. Es gab CHF 10 Spielguthaben, in 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen brauchen die Gespa-Genehmigung und sind in den Bedingungen der Veranstalterin dokumentiert.

Warum «Bonus» in der Schweiz eng definiert ist

Das Werberecht und das BGS schränken Aktionen doppelt ein. Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht in Richtung Minderjähriger zielen und keine irreführenden Versprechen enthalten. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer bei einer Schweizer Veranstalterin von einem «Bonus» liest, sollte die Höhe, die Bedingungen und die Auszahlbarkeit prüfen – Gratisspielguthaben ist per Definition nicht auszahlbar.

Ausländische Buchmacher mit TWINT – und warum das in der Schweiz ein anderes Thema ist

Was eine ausländische Seite leistet, was die Schweizer Veranstalterinnen nicht können

Ausländische Buchmacher werben oft mit TWINT als schnellem Zahlweg, mit Kryptowährungen und mit Auszahlungen auf verschiedene Kontotypen. Sie nehmen in der Schweiz keine Bewilligung; die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach BGS gelten nur in der Schweiz. Eine Werbung in der Schweiz für diese Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 bedroht.

Was die Sperrliste bewirkt

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Anfang September 2019 erstmals veröffentlicht, umfasste die Liste Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf, das sogenannte Domain-Hopping; die Gespa reagiert innerhalb von Stunden. Wer eine ausländische Seite erreichen will, braucht in der Regel einen Weg an der DNS-Sperre vorbei. Das ist kein Trick, sondern ein Katz-und-Maus-System, das die Sperre umgeht und bei dem die Sperre nachzieht.

Was fehlt: kein Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle

Wer bei einem ausländischen Buchmacher spielt, ist nicht im schweizweiten Sperrregister eingetragen – die Selbstsperre gilt nur dort, wo das Spielerkonto geführt wird. Eine schweizerische Beschwerdestelle gibt es nicht; Streitfälle laufen nach den AGB des Anbieters. Gewinne sind nach Schweizer Steuerpraxis in einzelnen Kantonen, etwa Thurgau, anders zu behandeln als Gewinne aus Schweizer Bewilligungen. Wer ausländische Buchmacher nutzt, sollte sich dieser drei Unterschiede bewusst sein.

Was die Steuern mit dem Gewinn machen

Wann ein Gewinn steuerfrei ist

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV auch Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die eidgenössische Schwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; für 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Kantonal gilt eine eigene Schwelle, die je nach Kanton tiefer liegt. Wer unter beiden bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.

Wann der Bund zugreift

Liegt der Gewinn über dem Steuerfreibetrag, behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Der Betrag wird erstattet, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Für die typische Tipperin und den typischen Tipper bleibt diese Frage theoretisch – die allermeisten Gewinne liegen unter beiden Schwellen.

Gewinne aus ausländischen Anbietern

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich; die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater liefert die für den Wohnsitzkanton richtige Auskunft.

Häufige Fragen zu TWINT und Schweizer Wettanbietern

Ist TWINT bei Swisslos oder der Loterie Romande als Zahlungsart vorgesehen?

Beide Veranstalterinnen haben kein TWINT-Zahlungsfeld im Wettschein. Swisslos bietet PostFinance Pay als Auflademöglichkeit, die direkt in der PostFinance-App bestätigt wird; die Loterie Romande akzeptiert Banküberweisungen und Prepaid-Tickets aus Verkaufsstellen. Wer mit TWINT-belegter Bankkonto-App zahlt, findet keinen entsprechenden Knopf – die Aufladung läuft über die etablierten Bank- und Kartenwege.

Wie schnell werden Gewinne ausgezahlt, und welche Fristen gelten für höhere Beträge?

Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden bei Swisslos automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Über CHF 1’000 geht es innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Bankkonto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist; die Standardüberweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande nutzt dieselbe Schwelle: bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber Banküberweisung. Swisslos erlaubt zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr; ab der dritten kann eine 3-Prozent-Kommission anfallen.

Wie sehen Wettboni bei Swisslos und der Loterie Romande aus?

Beide Veranstalterinnen brauchen für Gratisspielguthaben die Gespa-Genehmigung und verzichten auf auszahlbare Boni. Swisslos bietet online den Kombiboost mit gestaffelter Bonushöhe auf den Nettogewinn. Die Loterie Romande verteilt Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» über Codes in Stadien. Solche Aktionen sind saisonal, schweizweit bewilligt und in den Spielregeln dokumentiert.

Welche Einsatz- und Verlustlimiten setzen Spielende vor der ersten Wette?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite. Die Loterie Romande begrenzt zudem Einzahlungen auf CHF 10’000 pro 30 Tage und Wallet-Guthaben auf CHF 10’000. Eine staatliche Höchstgrenze gibt es nicht.

Wie ist ein einzelner Gewinn besteuert?

Bis zum Steuerfreibetrag ist ein Gewinn aus bewilligten Schweizer Sportwetten einkommenssteuerfrei; ab 1.1.2026 beträgt der Bundesfreibetrag CHF 1’071’000, der kantonale Wert ist tiefer. Über beiden Schwellen werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen; die Erstattung erfolgt über die Steuererklärung. Ausländische Gewinne haben keine Verrechnungssteuer, dafür je nach Kanton eine andere kantonale Praxis.

Was bedeutet eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung, die TWINT anbietet?

Die Anbieterin hat in der Schweiz keine Bewilligung; Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Die Gespa setzt die Seite auf die Sperrliste, die Schweizer Telekomanbieter DNS-seitig blockieren – Domain-Hopping verschiebt die Sperre nur. Spielende haben keinen Eintrag im schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»