Bonus statt nur Wette: was Schweizer Buchmacher 2026 wirklich verschenken

Updated Oktober 2026
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Ein kleines, mit Schnur verschnürtes Päckchen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift.

Wer in der Schweiz nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, stösst rasch auf eine Eigenheit, die der Markt aushandelt, nicht die Werbung. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Die Folge: die Neukundenangebote sind klein, knapp gehalten und an konkrete Regeln gebunden. Wer das grössere Paket sucht, landet bei ausländischen Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung, und damit ausserhalb des Schweizer Schutzes.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Dieses Angebot lässt sich nach Art der Aktion, Anbieter und Kosten für den Spielenden unterscheiden, statt nur nach der Höhe eines Bonus. Der Überblick zeigt, was anerkannte Schweizer Veranstalter gewähren, worauf einzelne Aktionen basieren und was ausländische Wettseiten in der Schweiz versprechen dürfen – und wo die Grenzen liegen.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Spielregeln von Swisslos (Version 4.2) und Loterie Romande.

Bonus und Freiwette: was im Schweizer Markt unter diese Begriffe fällt

Im Schweizer Sprachgebrauch meint «Wettseiten mit Bonus» je nach Anbieter sehr Unterschiedliches. Wer auf einer ausländischen Wettseite einen Bonus annimmt, geht in der Regel eine Umsatzbedingung ein: der Bonusbetrag muss mehrfach zu einer Mindestquote umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei den Schweizer Veranstaltern funktioniert das anders. Gratisspielguthaben, das aus einer Promotion stammt, ist nach den Allgemeinen Bedingungen nicht auszahlbar; es lässt sich nur setzen, der Gewinn daraus kann auf das Spielerkonto fliessen, der Bonus selbst aber nicht. Das ist die zentrale Unterscheidung, die viele Werbeversprechen verschweigen.

Ein Fahrrad lehnt an einer Backsteinmauer, auf dem Gehweg davor fallen lange Schatten.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Bei Swisslos heisst das Produkt Sporttip. Es kennt zwei verbreitete Aktionsformen: den Kombiboost und einzelne Quoten- oder Profitboosts. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Mehrfachwette ab einer bestimmten Anzahl Voraussagen, sofern jede Voraussage eine Mindestquote erfüllt. Quotenboosts gelten nur für einzelne Prematch-Wetten, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Aktionsformen sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos.

Bei der Loterie Romande heisst das Produkt Jouez Sport. Die Westschweizer Veranstalterin hat in den letzten Wintern Aktionen durchgeführt, die zusammen mit Eishockeystadien oder Verkaufsstellen verknüpft waren. Ein Beispiel aus dem Winter 2025/26 lief unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» über sieben Aktionstage vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026: wer innert sieben Tagen den im Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes abgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind bewilligungspflichtig, zeitlich befristet und an lokale Anlässe gebunden.

Für die Aktionen beider Veranstalter gilt: das «Gratis» ist ein Vorschuss, kein geschenktes Geld. Es muss gesetzt werden, es unterliegt den Spielregeln, und es verschwindet im selben Augenblick, in dem eine Wette storniert oder ein Boost durch ein Cash-Out wegfällt. Wer in der Schweiz nach einem Bonus sucht, der wie ein ausländischer Willkommensbonus wirkt, sucht etwas, das im bewilligten Markt gar nicht existiert.

Was der Sporttip-Kombiboost wirklich bringt

Der Kombiboost ist die häufigste Werbeaktion, mit der Swisslos Online-Spielende an Mehrfachwetten bindet. Auf dem Papier sieht er grosszügig aus: bei fünfzehn Voraussagen, jede einzelne mit einer Mindestquote von 1.50, wird der Nettogewinn um 100 Prozent erhöht. Bei zehn Voraussagen sind es 40 Prozent, bei sieben 20 Prozent, bei vier 5 Prozent. Der Bonus wird auf den Nettogewinn, also auf den Reingewinn nach Abzug des Einsatzes, gewährt, nicht auf den Bruttogewinn.

Eine Seilbahnkabine schwebt über einer Alpwiese, im Hintergrund zeichnen sich Felswände ab.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Bedingungen schränken das Bild ein. Erstens gilt der Boost nur online, nicht an Verkaufsstellen. Zweitens zählen Prematch-, Live- und Systemwetten, aber nicht alle Wetten sind kombinierbar: voneinander abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion zusammengeführt, und nimmt Swisslos irrtümlich eine unzulässige Kombination an, kann sie diese für ungültig erklären. Drittens sind der maximale Einsatz und die maximale Gewinnerhöhung begrenzt; ein unbegrenzter Boost existiert nicht. Viertens verfällt der Boost, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig ausgewertet wird. Und fünftens wird eine Wette, deren Ergebnis bereits feststeht, mit der Quote 1.00 gewertet, was den Boost in vielen Fällen auf null drückt.

Für ein Rechenbeispiel: ein Spielender setzt 10 Franken auf eine Vierer-Kombination mit den Einzelquoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Ein gewonnener Einsatz von 10 Franken bringt damit 97.92 Franken Bruttogewinn, also 87.92 Franken Nettogewinn. Mit dem Vierer-Boost von 5 Prozent erhöht sich der Nettogewinn um rund 4.40 Franken auf etwa 92.32 Franken. Bei einer Siebener-Kombination mit demselben 10-Franken-Einsatz und einer durchschnittlichen Einzelquote von 1.70 ergibt sich eine Gesamtquote von etwa 27.0, ein Nettogewinn von ungefähr 260 Franken, mit dem 20-Prozent-Boost rund 312 Franken. Der Vorteil skaliert mit der Anzahl Voraussagen, aber jedes zusätzliche Bein erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Voraussage danebenliegt und der ganze Boost verfällt. Was am Ende bleibt, ist die Gegenrechnung aus Mehrgewinn und Verlustwahrscheinlichkeit.

Die Rechnung zeigt zudem, dass die Höhe des Boosts in Franken direkt an die Höhe der Einzelquoten gekoppelt ist. Wer alle Voraussagen knapp über 1.50 wählt, um die Bedingung gerade zu erfüllen, bekommt einen kleinen Nettogewinn und damit einen kleinen Bonus in Franken. Wer höhere Quoten wählt, erhöht den Bonus automatisch, geht aber ein grösseres Risiko ein. Beide Bewegungen sind im selben Wettschein miteinander verflochten, und es gibt keinen Weg, das eine vom anderen zu trennen.

Wettseiten Schweiz: was die bewilligten Anbieter im Detail bieten

Die folgende Übersicht zeigt die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter und ergänzend die in der Werbung sichtbarsten ausländischen Marken, denen Schweizer Spielende im Netz begegnen. Die Tabelle beantwortet die Frage, wer in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung hat und auf welcher Grundlage das Angebot steht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Produkt
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung als Veranstalterin und Spielbewilligung für Sporttip (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung als Veranstalterin und Spielbewilligung für Jouez Sport (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport
20Bet keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
BassBet keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
Interwetten keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
1Bet keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
MyStake keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Anbieter ohne Gespa-Konzession; in der Schweiz nicht zugelassen

Die Tabelle trennt zwei Welten, die in der Werbung oft vermischt werden. Die ersten zwei Zeilen zeigen die beiden Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Die folgenden Zeilen zeigen ausländische Marken ohne Schweizer Konzession. Sie sind hier als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielende auf ihnen stossen, sie sind nicht zugelassen, und ihre Lizenz in einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung.

Was die bewilligten Veranstalter von den ausländischen Wettseiten trennt

Der Unterschied zwischen den beiden bewilligten Anbietern und der langen Reihe ausländischer Wettseiten ist nicht die Qualität der Quoten oder die Grösse des Bonus. Er liegt in der Aufsicht, im Rechtsschutz und in der Frage, was mit einem Gewinn passiert, wenn der Anbieter nicht zahlt.

Die zwei bewilligten Veranstalter stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Sie handeln auf Grundlage des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Das Gesetz verlangt eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro ausgeschriebenem Spiel. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt. Die Reinerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone, das ist im BGS so vorgesehen und gehört zum Geschäftsmodell.

Die ausländischen Wettseiten haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsschutz im Streitfall, und die Gewinne fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer, ohne den Steuerfreibetrag, der für bewilligte Grossspiele gilt. Die Gespa publiziert eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren; am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und die Behörde ersetzt gesperrte Domains innert Stunden, sobald ein Anbieter auf eine neue Adresse ausweicht.

Für einen Spielenden heisst das: ein 100-Prozent-Bonus auf einer ausländischen Wettseite kann verlockend aussehen, ist aber an Bedingungen geknüpft, die in den Geschäftsbedingungen stehen, nicht im Werbebanner. Wer die Umsatzbedingung nicht erfüllt, kann den Bonus und die damit erzielten Gewinne verlieren. Wer im Streitfall klagen will, muss dies im Sitzstaat des Anbieters tun, nach dessen Recht, in dessen Sprache, oft gegen eine Firma, die ihre Server und ihren Sitz bewusst ausserhalb der Schweiz gewählt hat.

Wer in der Schweiz überhaupt spielen darf

Das BGS setzt die Schwelle bei 18 Jahren. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Wer sich bei Swisslos oder der Loterie Romande online registrieren will, muss volljährig sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben, genauer im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, eine zweite Registrierung wird abgelehnt.

Die Registrierung verlangt einen Identitätsnachweis. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Schweizer Ausschlussregister eingetragen ist, kann kein Konto eröffnen, und wer sich selbst sperrt, schliesst sich für die gewählte Frist vom Spielbetrieb aus. Die Spielsperre kann produktbezogen für ein bis 180 Tage erfolgen, eine unbefristete Sperre wird im Register eingetragen und gilt schweizweit für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperrt, kann die Sperre frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle aufheben lassen.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, obwohl das BGS für die Erhöhung nur 24 Stunden verlangt; Swisslos und Loterie Romande haben in ihren Bedingungen die strengere Frist gewählt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Limite gilt unabhängig von jeder Aktion: wer einen Bonus annimmt, setzt sein eigenes Geld mit dem eigenen Risiko.

Was bei einem Wettbonus zu prüfen ist, bevor er angenommen wird

Die Werbung für einen Wettbonus betont den Wert, der dem Spielenden geschenkt wird, und blendet die Bedingungen aus, unter denen das Geschenk etwas wird. Drei Grössen entscheiden, was ein Bonus tatsächlich wert ist: die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Frist.

Die Umsatzbedingung gibt an, wie oft der Bonus oder der Bonus plus Einzahlung gesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern gibt es keine klassische Umsatzbedingung, weil das Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist. Bei ausländischen Wettseiten ist eine Umsatzbedingung die Regel, oft im Bereich von 5- bis 10-fach auf den Bonus. Wer 100 Franken erhält und eine 5-fache Umsetzung leisten muss, muss 500 Franken Einsatz erbringen, bevor der Bonus und die Gewinne daraus ausgezahlt werden können. Bei einer Marge von 5 Prozent auf den umgesetzten Wetten kostet das den Spielenden rund 25 Franken, was den Bonus vor Steuern und vor dem Aufwand gemessen schnell auffrisst.

Die Mindestquote schreibt vor, zu welchen Quoten der Umsatz erfüllt werden darf. Eine Mindestquote von 1.50 oder 2.00 schränkt die möglichen Wetten ein, weil Wetten mit niedrigeren Quoten nicht zählen. Je höher die Mindestquote, desto weniger Wetten erfüllen die Bedingung, und desto mehr Risiko trägt der Spielende.

Die Frist setzt dem Ganzen eine zeitliche Grenze. Wer den Umsatz nicht innert der vorgegebenen Frist erfüllt, verliert den Bonus und die damit erzielten Gewinne. Eine typische Frist liegt bei 30 Tagen, kann aber auch 7 Tage betragen. Bei 5-fachem Umsatz und 7 Tagen Frist ist der tägliche Mindesteinsatz entsprechend hoch und für Spielende mit kleinem Budget kaum zu leisten.

Bei den bewilligten Schweizer Anbietern sind diese drei Grössen in eine andere Form gebracht. Beim Sporttip-Kombiboost zählt die Anzahl Voraussagen, jede mit Mindestquote 1.50. Der Bonus verfällt, wenn die Wette per Cash-Out aufgelöst wird, und ist auf den Nettogewinn begrenzt, nicht auf einen festen Frankenbetrag. Bei der Loterie Romande gilt für Aktionen wie «Patinoires et Stades» eine Gültigkeit von 30 Tagen, danach verfällt das Aktionsguthaben. Wer diese Regeln nicht liest, verschenkt einen Teil des Wertes, den die Aktion bietet.

Die Rolle der Aufsicht: was die Gespa kontrolliert und was nicht

Die Gespa ist die Aufsichtsbehörde, die in der Schweiz über die bewilligten Veranstalter wacht. Sie prüft, ob die Spielregeln dem BGS entsprechen, sie beaufsichtigt die Werbung, sie führt das Ausschlussregister und sie publiziert die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Gespa testet auch die Verkaufsstellen, allerdings mit ernüchternden Ergebnissen: im Jahr 2025 wurde in 47.5 Prozent von 200 Testkäufen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft, ein Befund, der zeigt, dass der Verkaufsschutz selbst im bewilligten Markt nicht hermetisch funktioniert.

Die Gespa entscheidet auch über Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen. Im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen für Aktionen der Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Jede Aktion, die ohne diese Zustimmung läuft, ist unzulässig. Die Veranstalter dürfen also nicht nach Belieben Boni verteilen, sie brauchen für jede Welle eine vorgängige Genehmigung, und die Gespa prüft, ob die Aktion den Schutz der Spielenden wahrt.

Was die Gespa nicht kontrolliert, sind die ausländischen Wettseiten. Sie hat dort keine Handhabe, weil die Anbieter nicht in der Schweiz niedergelassen sind. Sie kann nur die Domain blockieren und die Schweizer Bevölkerung informieren. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, ist auf deren Compliance angewiesen, und die richtet sich nach dem Recht des Sitzstaats, nicht nach dem BGS.

Wettseiten Bonus ohne Einzahlung: warum das in der Schweiz kaum vorkommt

Ein «Bonus ohne Einzahlung» ist auf dem internationalen Markt ein Klassiker: der Anbieter schenkt dem Neukunden einen kleinen Betrag, oft 5 bis 20 Franken, ohne dass eine Einzahlung verlangt wird. In der Schweiz ist diese Form selten, weil Gratisspielguthaben der Bewilligungspflicht unterliegt und nicht auszahlbar ist. Beide bewilligten Veranstalter haben in der jüngeren Vergangenheit kleine Aktionen mit Spielguthaben durchgeführt, die Swisslos über einzelne Promotionen, die Loterie Romande über die Stadion-Aktion und ähnliche Anlässe. In beiden Fällen handelte es sich nicht um klassische «No-Deposit»-Bonusse, sondern um befristete Aktionen mit klaren Bedingungen.

Auf den ausländischen Wettseiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren, tauchen diese «No-Deposit»-Bonusse in der Werbung regelmässig auf. Sie kommen mit einer Umsatzbedingung, oft im Bereich von 30- bis 50-fach, mit einer Frist von wenigen Tagen und mit einer Höchstgrenze für den auszahlbaren Gewinn aus dem Bonus. Wer einen 10-Franken-Bonus erhält, innert 7 Tagen 350 Franken umsetzen muss und maximal 50 Franken auszahlen kann, spielt gegen eine Quote, die das Marketing nicht zeigt. Es ist im Kern eine Wette auf den Umsatz, nicht auf das Spiel.

Quoten und Auszahlung: was eine Wette wirklich einbringt

Eine Wette zahlt sich aus, wenn die Voraussage eintrifft. Der Gewinn berechnet sich aus dem Einsatz mal der Quote, bei einer Kombinationswette aus dem Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei einer Wette von 10 Franken auf eine Einzelquote von 2.50 erhält der Spielende 25 Franken, also 15 Franken Nettogewinn. Bei einer Vierer-Kombination mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ist die Gesamtquote 9’792, der Bruttogewinn 97.92 Franken, der Nettogewinn 87.92 Franken.

Die Quote ist nicht dasselbe wie die Auszahlungsquote des Marktes. Die Auszahlungsquote, im Markt auch Quotenschlüssel genannt, gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Anbieter auf einem Markt wieder auszahlt; die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent. Bei einem Markt mit drei Ausgängen und Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 errechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60), also etwa 0’943, was einer Marge von rund 5.7 Prozent entspricht. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält; sie ist der Preis, den der Spielende für die Möglichkeit zahlt, überhaupt wetten zu können. Sie ist in jeder einzelnen Quote eingepreist und für den Spielenden unsichtbar, weshalb sie hier auch nicht zu Marketingzwecken erwähnt wird.

Die Marge variiert von Anbieter zu Anbieter und von Markt zu Markt. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ist die Marge nicht zentral ausgewiesen, sie ergibt sich aus dem Verhältnis der angebotenen Quoten zueinander. Bei ausländischen Wettseiten liegen die Margen typischerweise zwischen 4 und 8 Prozent auf den Hauptmärkten, auf Nebenmärkten und Spezialwetten auch höher. Für einen Spielenden, der viele Wetten platziert, schlägt die Marge stärker durch als jeder Bonus.

Schweizer Wettseiten im Vergleich: wo die Stärken und Schwächen liegen

Die folgende Aufstellung zeigt, wo die beiden bewilligten Veranstalter ihre Stärken haben, wo die ausländischen Anbieter Marketingvorteile suchen, und was ein Schweizer Spielender im Alltag wirklich vor sich hat. Die Spalten orientieren sich an den Grössen, die im bewilligten Markt den Unterschied ausmachen: Aktionen, Limits, Zahlung und Verfügbarkeit.

Swisslos Sporttip im Profil

Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Online-Plattform wird von Swisslos betrieben, das Produkt heisst Sporttip. Sporttip bietet Prematch- und Livewetten, Einzel-, Kombi- und Systemwetten sowie eine Bet-Builder-Funktion für Voraussagen aus derselben Sportveranstaltung. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out und nur online, eine Teilauszahlung gibt es nicht. Die Spielregeln (Version 4.2) regeln, wann Cash-Out angeboten wird und wann nicht; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten garantieren.

Die Mindest- und Höchsteinsätze sind in den Spielregeln festgelegt: der Mindesteinsatz liegt bei 1 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Garantie für die Auszahlung in einer bestimmten Frist gibt es bei Sporttip nicht in dem Sinn, wie sie einzelne ausländische Anbieter bewerben: Gewinne bis 1’000 Franken pro Wettschein werden automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Aktionen bei Sporttip sind der Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts. Sie sind bewilligungspflichtig und zeitlich befristet. Die Spielregeln schreiben fest, dass eine Wette, deren Ergebnis bereits feststeht, mit Quote 1.00 gewertet wird, was den Boost auf null drückt; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 bewerten. Wer eine Wette platziert, während der Ball im Netz zappelt, hat keine Wette platziert, jedenfalls keine, die zählt.

Loterie Romande Jouez Sport im Profil

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Lausanne, beschäftigt 221 Mitarbeitende und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Online-Angebot läuft auf jeux.loro.ch und richtet sich an Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Die Spielregeln setzen eigene Akzente. Die maximale Einzahlung auf das Spielerkonto beträgt 10’000 Franken pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf 10’000 Franken gedeckelt. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Wallet-Guthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, der Mindestbetrag ist 20 Franken, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Wer das Maximum erreicht, kann erst spielen, wenn ein Teil des Guthabens gesetzt und verloren oder ausgezahlt ist.

Aktionen bei der Loterie Romande sind an lokale Anlässe gebunden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» des Winters 2025/26 verteilte über 7’000 Codes zu je 10 Franken, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Loterie Romande hat 24 Zustimmungen der Gespa für solche Aktionen im Jahr 2025 erhalten. Die Werbung ist deshalb saisonal und anlassbezogen, nicht durchgehend wie auf ausländischen Wettseiten.

Ausländische Wettseiten im Profil

Die ausländischen Wettseiten, die auf dem Schweizer Markt sichtbar sind, unterscheiden sich im Werbeauftritt, aber ihre Grundstruktur ist ähnlich. Sie werben mit grosszügigen Willkommensbonussen, oft in der Form «100 Prozent auf die erste Einzahlung», mit Quotenboosts auf ausgewählte Spiele und mit Cashback-Aktionen. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, und ihre Lizenzen aus dem Ausland haben in der Schweiz keine Wirkung. Sie können auf die Sperrliste gesetzt werden, was in den meisten Fällen ihre Domain in der Schweiz unerreichbar macht, bis sie auf eine neue Adresse ausweichen.

Für einen Spielenden in der Schweiz heisst das: wer auf einer ausländischen Wettseite spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz im Streitfall, keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, und die Gewinne können je nach Kanton als Einkommen versteuert werden, ohne den Steuerfreibetrag für bewilligte Grossspiele. Wer sich selbst sperren will, kann sich zwar an den Anbieter wenden, aber es gibt keine schweizweite Datenbank, die ihn schützt, wenn er auf einer anderen Seite spielt.

Wettseiten mit Bonus und die Frage der Werbung

Das BGS regelt die Werbung für Geldspiele. Werbung darf nicht aufdringlich sein, sie darf nicht in die Irre führen, und sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten, und Verstösse werden mit Busse bis 500’000 Franken geahndet. Das Gesetz untersagt allerdings nicht die Promotion durch die bewilligten Veranstalter, sondern begrenzt sie nur durch das Bewilligungsverfahren und durch die Bedingungen, die die Gespa an die Aktionen heftet.

In der Praxis bedeutet das: ein 100-Prozent-Bonus auf einer ausländischen Wettseite, der einem Schweizer Spielenden per E-Mail oder über Social Media angeboten wird, ist eine Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Spiel. Wer die Mail bekommt, ist nicht verpflichtet, sie zu lesen, und wer die Werbung verbreitet, kann sich strafbar machen. Die Gespa geht in Einzelfällen gegen Werbetreibende vor; eine flächendeckende Kontrolle des Internets ist nicht möglich. Werbung ist deshalb ein Thema, das die Aufsicht beschäftigt, aber nicht eines, das der einzelne Spielende lösen kann.

Werbe- und Aktionsregeln im Detail

Aktionen der bewilligten Veranstalter unterliegen vier Regeln, die in den Spielregeln und im BGS stehen und die im Alltag den Unterschied zwischen Bonus und Marketingversprechen ausmachen.

Die erste Regel betrifft die Bewilligung. Jede Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ein Aktion, die ohne diese Zustimmung läuft, ist unzulässig und kann von der Aufsicht untersagt werden. Die Gespa prüft dabei, ob die Aktion den Schutz der Spielenden wahrt und ob die Bedingungen transparent sind.

Die zweite Regel betrifft die Auszahlbarkeit. Aktionsguthaben ist nach den Allgemeinen Bedingungen nicht auszahlbar. Es lässt sich nur setzen, der Gewinn aus dem Aktionsguthaben fliesst auf das Spielkonto, das Aktionsguthaben selbst aber nicht. Das ist im BGS so vorgesehen und der Grund, warum die «Bonusse» der Schweizer Veranstalter anders funktionieren als die Bonusse ausländischer Anbieter.

Die dritte Regel betrifft die Verfügbarkeit. Aktionen sind befristet. Die Spieldauer, die Gültigkeit und die Frist, innert der das Aktionsguthaben gesetzt werden muss, sind in den Aktionsbedingungen festgelegt. Nach Ablauf verfällt das Guthaben ersatzlos. Wer nicht in der Frist spielt, verliert den Wert.

Die vierte Regel betrifft die Sichtbarkeit. Cash-Out und andere vorzeitige Auswertungen lassen den Boost in vielen Fällen verfallen. Wer eine Wette mit Boost platziert und sie vorzeitig per Cash-Out auflöst, verliert den Boost und hat in der Regel eine kleinere Auszahlung als bei regulärem Ablauf.

Verlustlimit und Verantwortung: was jede Aktion überlagert

Die Verlustlimiten, die der Spielende vor der ersten Teilnahme setzen muss, gelten unabhängig von jeder Aktion. Ein Bonus oder ein Boost ändert nichts daran, dass jede Wette ein Verlustrisiko trägt. Wer ein 10-Franken-Spielguthaben aus einer Aktion erhält und es in einer Wette verliert, hat 10 Franken Aktionswert verloren; das eigene Geld war davon nicht betroffen, aber der Wert, den die Aktion ihm gegeben hat, ist weg.

Die Verlustlimite schützt das eigene Geld. Sie kann für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken pro Periode, bei unter 21-Jährigen 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was eine bewusste Pause zwischen Wunsch und Tat erzwingt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, die das aufladbare Guthaben begrenzt.

Die Spielsperre ist die zweite Säule des Schutzes. Sie kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer unbefristeten Sperre ist erst nach drei Monaten und mit einer Fachstelle möglich. Wer sich selbst sperrt, schützt sich vor sich selbst, und das Register sorgt dafür, dass der Schutz nicht durch einen Wechsel auf ein anderes Produkt unterlaufen wird.

Auszahlungen, Zahlungen und die Rolle der Bank

Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten werden auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielenden lautet. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht möglich, das verlangt das BGS. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis 1’000 Franken direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen.

Die Zahlung auf das Spielkonto erfolgt über die vom Veranstalter angebotenen Zahlungsmittel. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay, das in der PostFinance-App bestätigt wird, sowie weitere Online-Zahlungsmittel und Einzahlungsschein. Die Loterie Romande akzeptiert vergleichbare Wege. Die Verfügbarkeit kann sich ändern, und Spielende prüfen die akzeptierten Zahlungsmittel direkt auf der Plattform des Veranstalters, weil sich die Auswahl ohne Vorankündigung verschieben kann.

Was die Schweiz nicht hat, ist ein Zahlungs-Block. Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten nicht systematisch. Wer auf einer ausländischen Seite einzahlt, kann das in der Regel mit einer normalen Bankkarte tun, die Bank erkennt den Empfänger nicht als Glücksspielanbieter und behandelt die Zahlung wie eine normale Online-Transaktion. Die Sperrliste der Gespa betrifft die Domain, nicht den Zahlungsweg.

Steuern: was von einem Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind in der Schweiz grundsätzlich einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken, im Jahr 2025 waren es 1’070’400 Franken. Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, und der konkrete Wert hängt vom Wohnsitzkanton ab.

Die überwiegende Mehrheit der Spielenden gewinnt Beträge weit unter dem Freibetrag, oft im niedrigen drei- oder vierstelligen Bereich. Für sie fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an, und der Gewinn ist netto. Wer regelmässig höhere Beträge gewinnt, sollte sich beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung informieren, weil die Freibeträge und die Verrechnungssteuer kantonal unterschiedlich gehandhabt werden.

Gewinne ausländischer Wettseiten unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, fallen aber je nach Kanton unter die Einkommenssteuer. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben das anders. Die einzig sichere Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung, nicht das Werbeversprechen einer ausländischen Wettseite.

Auszahlungsquoten und Margen: was die Quoten wirklich sagen

Die Quoten, die ein Anbieter stellt, sind sein Preisschild für den Markt. Sie enthalten die Marge, also den Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält. Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent, eine Auszahlungsquote von 90 Prozent einer Marge von 10 Prozent. Die Marge ist im Preis eingerechnet, der Spielende sieht sie nicht, der Anbieter kassiert sie auf jedem Franken Einsatz.

Die Margen variieren je nach Sportart, Markt und Anbieter. Auf den grossen Fussballmärkten mit Drei-Wege-Wette liegen die Margen in der Regel zwischen 4 und 7 Prozent, auf Handicaps und Über-Unter-Wetten oft etwas höher, auf Randsportarten und Spezialmärkten deutlich höher. Bei den bewilligten Schweizer Anbietern sind die Margen nicht zentral ausgewiesen, sie ergeben sich aus dem Verhältnis der angebotenen Quoten zueinander. Die Quoten werden vor dem Spielbeginn und live angepasst, und sie reagieren auf den Markt und auf das Spielgeschehen.

Für die Wahl des Anbieters ist die Marge nur ein Faktor, aber ein wichtiger. Wer viele Wetten platziert, zahlt die Marge auf jeden Einsatz, und der Unterschied zwischen 5 und 7 Prozent Marge schlägt über ein Jahr deutlich durch. Wer nur gelegentlich spielt, wird den Unterschied kaum bemerken, aber in den Fällen, in denen er zählt, ist er real.

Verantwortungsvolles Spielen: was jede Wettseite zur Pflicht macht

Die bewilligten Schweizer Veranstalter sind verpflichtet, Spielende über die Risiken des Wettens zu informieren und ihnen Werkzeuge zur Selbstkontrolle an die Hand zu geben. Dazu gehören die Verlustlimiten, die Einzahlungslimiten, die Spielsperre und der Zugang zu einer Fachstelle. Die Plattformen verweisen an Beratungsangebote und zeigen Hinweise zum verantwortungsvollen Spielen direkt im Interface, meist am Fuss der Seite oder im Profilbereich.

Bei den ausländischen Wettseiten ist die Situation uneinheitlich. Einige Anbieter bieten Selbstausschluss, Verlustlimiten und Pausenfunktionen an, andere nicht, und keiner von ihnen ist an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und sich selbst sperren will, kann das nur direkt beim Anbieter beantragen, und es gilt nur für diesen Anbieter. Der Wechsel auf eine andere Seite bleibt offen, und das Schutzsystem, das die Schweiz aufgebaut hat, gilt dort nicht.

Für Spielende, die merken, dass das Wetten überhandnimmt, ist die erste Adresse die Fachstelle. Die Gespa führt eine Liste der anerkannten Beratungsangebote, und sowohl Swisslos als auch Loterie Romande verweisen auf solche Stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Spielverhalten noch im Rahmen liegt, kann sich anonym beraten lassen, ohne dass eine Sperre eingetragen wird, und die Beratung kostet nichts.

FAQ – häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?

Beide Veranstalter bieten Aktionen an, aber keine klassischen Willkommensbonusse wie ausländische Wettseiten. Swisslos setzt auf den Kombiboost und einzelne Profitboosts, die Loterie Romande auf lokale Aktionen wie «Patinoires et Stades». Das Aktionsguthaben ist bewilligungspflichtig und nach den Bedingungen nicht auszahlbar, es lässt sich nur setzen. Wer einen auszahlbaren Bonus sucht, findet ihn im bewilligten Schweizer Markt nicht, sondern nur auf ausländischen Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung, mit den entsprechenden Risiken.

Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?

Das Bundesgesetz über Geldspiele verlangt für Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Gespa prüft, ob die Aktion den Schutz der Spielenden wahrt, ob die Bedingungen transparent sind und ob die Aktion nicht in die Irre führt. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine Aktion ohne diese Zustimmung ist unzulässig und kann von der Aufsicht untersagt werden.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei Schweizer Gratisspielguthaben ist der Bonus nicht auszahlbar, die Frage stellt sich in dieser Form nicht. Auf ausländischen Wettseiten mit klassischen Gratiswetten ist es üblich, dass der Einsatz der Gratiswette nicht zurückgezahlt wird, der Spielende erhält nur den Nettogewinn aus der Wette. Wer 10 Franken als Gratiswette erhält und sie zu Quote 3.00 gewinnt, bekommt in der Regel 20 Franken ausgezahlt, nicht 30. Das unterscheidet die Gratiswette von einer normalen Wette mit eigenem Geld, bei der Einsatz plus Gewinn zurückfliessen.

Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Aktionsguthaben, das aus einer bewilligten Aktion stammt, lässt sich nur für Wetten verwenden, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Das ist im BGS so vorgesehen und in den Bedingungen der Veranstalter festgehalten. Wer 10 Franken Spielguthaben aus einer Stadion-Aktion erhält und sie zu Quote 2.50 gewinnt, hat 25 Franken auf dem Spielkonto, aber das Aktionsguthaben ist weg, gesetzt worden. Der Gewinn ist auszahlbar, das Aktionsguthaben nicht. Das verhindert, dass Gratisspielguthaben zu Bargeld wird, das an den Wettanlass nicht gebunden ist.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?

Ein Bonus ohne Einzahlung auf einer ausländischen Wettseite ist in der Schweiz eine Werbung für ein nicht bewilligtes Spiel. Die Seite selbst hat keine Schweizer Konzession, und die Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer einen solchen Bonus annimmt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Rechtsschutz im Streitfall und ohne Zugang zum Schweizer Ausschlussregister. Die Gewinne können je nach Kanton als Einkommen versteuert werden, ohne den Freibetrag für bewilligte Grossspiele. Wer sich für eine solche Seite entscheidet, sollte die Regeln des Anbieters genau lesen und sich bewusst sein, dass die üblichen Schweizer Schutzmechanismen dort nicht greifen.

Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?

Drei Grössen entscheiden, was ein Bonus wert ist: die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Frist. Die Umsatzbedingung gibt an, wie oft der Bonus gesetzt werden muss, oft 5- bis 10-fach. Die Mindestquote schreibt vor, zu welchen Quoten der Umsatz erfüllt werden darf, typischerweise 1.50 oder höher. Die Frist setzt dem Ganzen eine zeitliche Grenze, oft 30 Tage. Wer den Umsatz nicht innert der Frist erfüllt, verliert den Bonus und die Gewinne. Bei Schweizer Aktionen gelten andere Regeln: das Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, der Boost verfällt bei Cash-Out, und die Gültigkeit ist befristet. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Aktionsbedingungen, bevor der Bonus angenommen wird.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»