Skrill als Zahlungsweg bei Schweizer Wettanbietern
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Stand der Daten: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsdaten der Gespa sowie gegen die Geschäftsbedingungen von Swisslos, Loterie Romande und Skrill.
Wer in der Schweiz mit Skrill einzahlen will, stösst zuerst auf eine rechtliche Sperre. Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele, und zwei Veranstalterinnen teilen sich die Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine dritte Wettseite mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht. Was im Netz als «Wettanbieter mit Skrill» beworben wird, ist deshalb fast immer ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – erreichbar, aber nicht erlaubt. Das prägt jede einzelne Frage dieses Vergleichs: Welche Gebühren Skrill verlangt, wohin eine Auszahlung gehen darf, wie viel die Quote einer Wette wirklich zurückgibt und welche Limits bei Sporttip und Jouez Sport unabhängig vom Zahlungsweg gelten.
Was Skrill als E-Wallet kostet und wohin es auszahlt
Skrill ist eine britische E-Geld-Instituts-Lösung mit Sitz in London, 2001 als Moneybookers gegründet und seit 2010 unter dem heutigen Namen geführt. Seit August 2015 gehört die Skrill Group vollständig zur Paysafe Group. Für Wettende zählt vor allem, was die Wallet bei einer Auszahlung vom Guthaben abzieht – und genau dort wird es unangenehm.
Für eine Auszahlung vom Skrill-Konto auf ein Bankkonto verlangt Skrill eine Gebühr von 2,80 % des Auszahlungsbetrags, mindestens 3,50 €. Wer also nach einem Wettgewinn 100 EUR auf das Schweizer Bankkonto überweisen will, zahlt dafür 3,50 EUR Mindestgebühr; bei 500 EUR sind es bereits 14,00 EUR. Bei einer Währungsumrechnung – wer sein Skrill-Konto in Euro führt und auf ein Franken-Konto auszahlt – fällt zusätzlich eine Gebühr von 4,49 % an. Beide Werte multiplizieren sich: Eine Auszahlung von 100 EUR in CHF kann insgesamt über 7 % des Betrags kosten, bevor das Geld überhaupt auf dem Schweizer Konto ankommt. Wer das Spielkonto bei einem ausländischen Wettanbieter in einer anderen Währung als Skrill führt, zahlt die Umrechnung doppelt – einmal beim Anbieter und einmal beim Wallet-Abzug.

Daneben kennt Skrill eine kleine, leicht zu übersehende Pauschale: Ohne Login oder Transaktion während sechs Monaten wird das Konto als inaktiv betrachtet und es werden monatlich 5,00 € vom Guthaben abgezogen. Bei monatelangen Phasen ohne Wetten ist das ein schleichender Verlust, der in den Werbeversprechen der Anbieter nie auftaucht.
Eigene IBAN als Auszahlungsziel – ohne Wenn und Aber
Die Schweizer Spielregeln verlangen für Gewinne und Spielguthaben, die auf einem Konto bei einem bewilligten Veranstalter anfallen, eine Auszahlung auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden. Was nach Bürokratie klingt, ist eine harte Sperre: Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Konten Dritter oder in Kryptowährungen gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht. Skrill fügt sich nur dann ein, wenn der Wallet-Inhaber mit dem Spielkonto-Inhaber identisch ist. Wer Skrill nutzt, muss das Wallet auf den eigenen Namen eröffnet, identitätsgeprüft und mit einem eigenen Bankkonto verbunden haben – sonst verweigern die Schweizer Veranstalter die Auszahlung. Eine Auszahlung über Skrill direkt auf ein Drittkonto ist mit der Schweizer Bewilligung nicht vereinbar.

Schweizer Bewilligungslage: warum Skrill hier praktisch immer offshore bedeutet
Die Schweiz kennt im Sportwetten-Bereich keinen offenen Markt. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) stuft Sportwetten als Grossspiele ein, die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt sie – nicht die ESBK, die nur für Spielbanken zuständig ist. Eine Wettbewilligung braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht; die Gespa veröffentlicht auf ihrer Seite nur die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken – Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich bet365 und die wiederkehrend genannten Interwetten und Bet-at-Home.
Für Spielende folgt daraus eine klare Trennung:
- Mit Schweizer Bewilligung: Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Vollständiger Schutz nach BGS, eigene Spielsperre im Register, Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto, Verlustlimiten vor dem ersten Tipp. Eingeschränkt auf das Vertragsgebiet – bei Swisslos die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei Loterie Romande Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
- Ohne Schweizer Bewilligung: ausländische Anbieter mit Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen. In der Schweiz haben diese Lizenzen keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rekursweg und keine Aufsicht durch die Gespa. Werbeauftritte für solche Angebote sind in der Schweiz verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Thurgauer Steuerpraxis folgend sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen in diesem Kanton unabhängig vom Betrag als Einkommen zu versteuern.
Wer mit Skrill einzahlen will, muss deshalb zuerst entscheiden, in welche der beiden Welten das Geld geht. Skrill direkt auf das Swisslos- oder Jouez-Sport-Konto ist im aktuellen Zahlungsportfolio nicht vorgesehen; die Schweizer Veranstalter laden das Spielkonto über die PostFinance App, mit Einzahlungsschein oder mit den Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» auf – nicht über eine E-Wallet wie Skrill. Was als «Wettanbieter mit Skrill» beworben wird, ist also durchweg ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung.
Spielerschutz und Limits, die unabhängig vom Zahlungsweg gelten
Die Schweizer Bewilligung verlangt vor dem ersten Tipp drei Dinge: Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, ein einmaliges Konto pro Person mit Identitätsprüfung. Die Identitätsprüfung wird bei der Online-Registrierung gegen Adressdatenbanken abgeglichen – wer als Spielende/r erkannt wird, der oder die kann sich später auch auszahlen lassen. Das ist auch der Grund, warum eine Auszahlung bei den beiden bewilligten Veranstaltern nur auf das eigene Konto geht und das Spielkonto personengebunden bleibt.
Verlustlimiten sind bei Sporttip vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige – wobei das bei Sportwetten ohnehin nicht teilnehmen darf – bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, obwohl das BGS eigentlich nur 24 Stunden verlangt; die Swisslos setzt die strengere Frist in ihren Bedingungen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen ohnehin auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000.
Bei Sporttip lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Bei Loterie Romande ist die Spielsperre im selben Register. Eine Spielsperre kann freiwillig erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubinden ist; eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob die Jugendschutzregeln eingehalten werden: In 47.5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige verkauft. Das ist kein Hinweis auf lasche Gesetze, sondern auf den realen Vollzug an Lotto- und Wettstellen – wer auf den Online-Kanal setzt, umgeht diese Lücke.
Wettlimits und Identitätsprüfung
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Die Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Loterie Romande lassen sich Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle einlösen; eine Verkaufsstelle darf bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Online-Konten brauchen eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Boni und Gratiswetten: warum das Wallet hier selten eine Rolle spielt
Wettboni und Free Bets sind das, womit ausländische Anbieter werben – nicht die Schweizer Veranstalter. Bei Swisslos und Loterie Romande sind Gratisspielguthaben aus Promotionen statth nicht ausgegeben und nicht auszahlbar. Was übrig bleibt, sind Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», das vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Was hier zählt, ist die Mechanik hinter dem Bonus. Ein Wettbonus ist fast nie geschenktes Geld. Er hängt an einer Umsatzanforderung («rollover»), an einer Mindestquote, an einer Gültigkeitsfrist und oft an einer Liste erlaubter Märkte. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, verfällt Bonus und Gewinn. Bei Free Bets ohne Stake-Rückgabe ist der reale Wert zusätzlich begrenzt: Eine Free Bet von CHF 10 auf eine Quote 2.00 ist bei einer angenommenen Auszahlungsquote des Marktsystems von 95 % rund CHF 4,75 wert, nicht CHF 10. Das ist die Zahl, mit der ein Bonus in eine Vergleichstabelle gehört – nicht der Werbewert.
Ausländische Anbieter schliessen zudem häufig einzelne Zahlungsarten – darunter regelmässig Skrill und Neteller – von der Bonusteilnahme aus. Wer mit Skrill einzahlt, bekommt dann den Willkommensbonus nicht, der auf der Startseite beworben wird. Das gehört zu den ersten drei Sätzen der Bonusbedingungen, die niemand liest, und ist ein klassisches Beispiel dafür, wie ein «100 % Bonus» an einer einzigen Zahlungsmethode zerbricht.
Was die Quote einer Wette wirklich zurückgibt
Die Quote ist nicht nur ein Multiplikator auf den Einsatz, sondern auch ein Hinweis darauf, wie viel das System von jedem Franken behält. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) addieren sich die Kehrwerte der drei Quoten zu einem Wert, der unter 1 liegt – die Auszahlungsquote. Was fehlt, ist die Marge. Bei Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt die Kehrwertsumme 0,946 – die Marge liegt also bei rund 5,4 %. Bei sehr ausgeglichenen Spielen liegt die Marge typischerweise zwischen 4 % und 6 %, bei Nischenmärkten und exotischen Ligen schnell über 8 %. Eine ausländische Wettseite mit einer Auszahlungsquote von 94 % schneidet also für den Spielenden schlechter ab als ein Anbieter mit 96 % – der Unterschied ist bei vielen Wetten sichtbar, nicht nur auf dem Papier. Bei den Schweizer Veranstaltern sind die Quoten in der Regel enger kalkuliert; ein identischer Markt kann zwischen Sporttip, Jouez Sport und einem ausländischen Anbieter zwei bis drei Prozentpunkte Marge Unterschied aufweisen. Bei Systemwetten multiplizieren sich die Quoten, aber auch die Margen – der kombinierte Hebel ist gross.
Vergleich der zwei Schweizer Veranstalter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsform |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport |
Swisslos Sporttip im Profil
Swisslos Sporttip ist die Wettplattform der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet 2019 auf Basis der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung stützen sich auf das BGS, Aufsichtsbehörde ist die Gespa. Sporttip darf in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Tessin und in Liechtenstein Wetten anbieten. Wer nicht in diesem Vertragsgebiet wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen.
Beim Spielkonto verlangt Swisslos ein Mindestalter von 18 Jahren, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und höchstens eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Aufladen lässt sich das Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit (etwa PostFinance Pay, in der PostFinance App bestätigt) oder per Einzahlungsschein. Mindestbetrag pro Aufladung ist CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen von Spielguthaben aufs eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto. Verfallen nicht abgeholte Gewinne 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks; bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Cash-Out unterstützt Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag fällt tiefer aus als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten ist CHF 1, Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Wetten stehen nur volljährigen Personen offen, und Wettkämpfer dürfen auf das eigene Ereignis nicht setzen.
Für Spielende ist Sporttip vor allem dann interessant, wenn sie im Vertragsgebiet wohnen, das volle BGS-Schutzregime wollen und mit Schweizer Franken spielen. Skrill ist als Zahlungsweg nicht im Portfolio: Wer das Wallet nutzen will, muss es auf eigene Rechnung an ein Schweizer Bankkonto binden und kann sich Gewinne dorthin auszahlen lassen – der Weg führt also am Spielkonto vorbei.
Loterie Romande Jouez Sport im Profil
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), das Netz umfasst 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen; verlangt werden Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Vertragskantone, pro Person nur ein Konto. Zur Identifikation verlangt die Loterie Romande eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Das Spielkonto wird mit den Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 aufgeladen, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, eine Verkaufsstelle darf bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Die Loterie Romande durfte 2025 dank vorgängiger Gespa-Zustimmung eine Reihe von Aktionen durchführen – 24 Einwilligungen standen am Ende des Jahrs zu Buche, deutlich mehr als die 8 von Swisslos. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026) verteilte an 7 Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben pro eingegebenem Code, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind das, was bei einem Schweizer Veranstalter einem Bonus am nächsten kommt; sie sind kein Cashback und kein Matched Deposit.
Jouez Sport passt zu Spielenden aus der Romandie, die ihr Konto in Franken führen, im französischsprachigen Vertragsgebiet wohnen und das Westschweizer Verkaufsstellennetz nutzen. Skrill ist auch hier kein direkter Zahlungsweg ins Spielkonto; wer das Wallet verwendet, lädt das Konto mit Banküberweisung oder mit Pre-pay-Tickets und lässt sich Gewinne auf die eigene IBAN auszahlen.
Welche Rolle Skrill tatsächlich spielt – und für wen
Wer die Werbung «Wettanbieter mit Skrill» ernst nimmt, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Das heisst nicht, dass die Wallet nutzlos ist: Wer ein Konto bei einem seriös regulierten ausländischen Anbieter hat, kann mit Skrill in der Anbieterwährung einzahlen und sich Gewinne gutschreiben lassen. Die Auszahlung vom Skrill-Wallet auf das eigene Schweizer Bankkonto kostet dann 2,80 % (mindestens 3,50 €), eine allfällige Währungsumrechnung 4,49 %. Die Skrill-Auszahlung dauert auf das Bankkonto typischerweise ein bis drei Werktage, was bei einem Buchmacher mit eigener «24-Stunden-Auszahlung» den Wallet-Schritt zusätzlich in die Wartezeit einbringt.
Drei Punkte, die für die Entscheidung zählen:
- Wer mit Schweizer Bewilligung spielen will – und damit Spielsperre, eigene IBAN-Auszahlung und das volle Schutzregime nach BGS – geht zu Sporttip oder Jouez Sport. Die E-Wallet ist dann kein Zahlungsweg ins Spielkonto, sondern ein Bindeglied zwischen eigenem Bankkonto und einem allfälligen Wettgewinn, den der Veranstalter direkt aufs Bankkonto überweist.
- Wer ein ausländisches Wettkonto mit Skrill führt, akzeptiert die Wallet-Gebühren, das Fehlen des Schweizer Schutzes und die Tatsache, dass die Gespa solche Domains blockiert – mit der Möglichkeit, dass der Zugang in der Schweiz plötzlich nicht mehr funktioniert. Wer dort trotzdem spielt, sollte Skrill ausschliesslich auf den eigenen Namen führen und Auszahlungen auf das eigene Schweizer Bankkonto lenken.
- Wer auf einen «100 % Bonus mit Skrill» setzt, sollte zuerst prüfen, ob Skrill überhaupt bonusberechtigt ist. Viele Aktionen schliessen E-Wallets aus. Wer das übersieht, spielt ohne den beworbenen Bonus – und damit gegen die Werbung, die ihn ursprünglich angelockt hat.
Wann der Zahlungsweg die Wahl entscheidet – und wann nicht
Wenn die Frage heisst, ob Skrill, Bankkonto oder PostFinance die richtige Auflademethode ist, dann entscheidet die Auszahlungsgeschwindigkeit: Skrill ist schneller als eine Banküberweisung bei einem ausländischen Anbieter, aber langsamer und teurer als die direkte Bank- oder IBAN-Auszahlung bei Sporttip und Jouez Sport. Wer nur in Franken wettet und in einem der Schweizer Vertragskantone wohnt, fährt mit der direkten Auszahlung aufs eigene Konto am günstigsten – das ist unabhängig davon, ob Skrill auf dem Spiel steht oder nicht.
Häufige Fragen
Welche Zahlungswege bieten Swisslos und Loterie Romande tatsächlich an?
Swisslos lädt das Spielkonto per PostFinance Pay (in der PostFinance App bestätigt) oder per Einzahlungsschein auf, Mindestbetrag CHF 20 und maximal CHF 10’000 in 30 Tagen. Die Loterie Romande nutzt ihre Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, 50, 100 und 200, die ein Jahr gültig sind. Skrill ist bei beiden nicht Teil des Zahlungsportfolios; ausländische Wettseiten, die Skrill anbieten, haben keine Schweizer Bewilligung und fallen nicht unter das Schutzregime des BGS.
Welche Gebühren fallen bei Skrill tatsächlich an?
Für die Auszahlung vom Skrill-Konto auf ein Bankkonto verlangt Skrill 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei einer Währungsumrechnung – etwa von Euro auf Schweizer Franken – fällt zusätzlich eine Gebühr von 4,49 % an. Beide Werte multiplizieren sich, wenn die Wettwährung nicht der Wallet-Währung entspricht. Ohne Login oder Transaktion während sechs Monaten werden zudem monatlich 5,00 € Inaktivitätsgebühr vom Guthaben abgezogen.
Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung zusammen?
Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Online-Registrierung nur mit Ausweis und Wohnsitznachweis möglich; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen, also auf eine eigene Schweizer oder Liechtensteiner IBAN. Wer mit Skrill auszahlt, muss das Wallet auf den eigenen Namen führen; eine Auszahlung an Dritte oder auf Krypto-Konten ist nicht möglich. Ohne bestandene Identitätsprüfung gibt es weder Gewinn noch Rückzahlung des Einsatzes.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und was gilt je nach Kanton?
Auf Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen fällt bis zur Schwelle des Steuerfreibetrags keine Einkommensteuer an. Die Bundesschwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Kantonal ist die Schwelle tiefer – sie variiert je nach Kanton, weshalb eine pauschale Zahl nicht möglich ist. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt sie aber unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Konkrete Beträge und die Frage, ob ein Gewinn versteuert werden muss, gehören in eine kantonale Steuerverwaltung oder zu einem Steuerberater.
Was bedeutet die Quote für die Auszahlung, und woran erkenne ich die Marge?
Eine Quote 2.50 auf einen CHF-10-Einsatz zahlt bei einem Gewinn CHF 25 zurück (CHF 15 Nettogewinn), eine Quote 4.00 zahlt CHF 40 zurück. Die Marge des Markts ergibt sich aus den Kehrwerten aller Quoten eines Markts: Liegen die drei Quoten eines 1X2-Markts bei 2.10, 3.40 und 3.60, ergibt die Summe 0,946 und damit eine Marge von rund 5,4 %. Eine niedrigere Marge heisst mehr Auszahlung an die Spielenden über die Zeit – aber nie eine Garantie für einen einzelnen Gewinn. Eine hohe Quote auf einen Aussenseiter erhöht den potenziellen Gewinn, aber die Marge bleibt im Markt versteckt.
Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann lässt sie sich aufheben?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubinden ist; eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Exkludierte oder gesperrte Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
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Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
