Freiwetten für Neukunden in der Schweiz: Anbieter, Bedingungen und was sie wirklich wert sind

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission ausgenommen) und die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Wer in der Schweiz nach «Freiwetten für Neukunden» sucht, landet rasch bei grossen Versprechen ausländischer Seiten – auf einer Markt, die nur zwei Veranstalter kennt. Die Bedingungen, die in Werbebannern klein gedruckt sind, entscheiden darüber, ob ein Startguthaben wirklich gespielt werden kann, wie lange es gilt und was am Ende auf dem Wettkonto ankommt. Dieser Text geht die nicht entlang der Werbeversprechen durch, sondern entlang der drei nicht weichenden Preisrahmen: die Gespa-Bewilligung, die Verlustlimite und die Auszahlungsregel.

Was eine Neukunden-Freiwette in der Schweiz überhaupt sein kann

Eine Freiwette ist im Schweizer Sprachgebrauch ein Gratisspielguthaben, das ein Veranstalter auf das Spielerkonto bucht und das ohne eigenen Einsatz eine Wette erlaubt. Der Bundesbegriff lautet Gratisspielguthaben und steht im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Die Bedingung ist hart: Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der interkantonalen Geldspielaufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahl erklärt, warum die Schweizer Neukundenangebote klein ausfallen – nicht aus Grosszügigkeit der Veranstalter, sondern aus einer regulatorischen Obergrenze.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS).

Für Neukunden bedeutet das: Wer mit einer Gespa-Bewilligung spielt, bekommt Gratisspielguthaben, das an Bedingungen geknüpft ist. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine Aktion durchgeführt, die als Vorlage für das dient, was Schweizer Neukunden realistisch erwarten können: Sieben Aktionstage, an denen in den Stadien der National League ein Code verteilt wurde; wer innert sieben Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Loterie Romande hat den Zeitraum 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 angegeben, an sieben Aktionstagen.

Die Eckpunkte sind nicht zufällig. Sieben Aktionstage entsprechen der Anzahl Spieltage einer Woche in den Stadien, an denen der Code physisch verteilt wurde. 7’000 Stück entsprechen einer Verteilmenge, die pro Spielort und Tag im niedrigen dreistelligen Bereich liegt. CHF 10 sind der maximale Hubot, den die Gespa für eine einzelne Gratisspielguthaben-Aktion dieser Art bewilligt. Der Code wechselte an jedem Aktionstag; das ist die übliche Form, mit der die Gespa Mehrfachbeanspruchung ausschliesst.

Für einen Anhalter von CHF 10 ist die Frage nach dem realen Wert berechtigt. Sie hängt davon ab, was er mit dem Guthaben anstellen kann und an welcher Quote er es einsetzt. Den Wert eines Gratisspielguthabens schätzt er an der Quote der Wette, die er damit platziert, und an der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem er spielt. Eine Rechnung, die diese drei Grössen verbindet, steht im Abschnitt «Wie viel eine Freiwette unter Schweizer Bedingungen wert ist».

Boni und Gratisspielguthaben bei Schweizer Veranstaltern

Was die Loterie Romande Neukunden bietet

Die Loterie Romande führt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Ihr Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Jouez Sport ist die einzige legal in der Romandie verfügbare Online-Sportwette. Das allein prägt das Neukundenerlebnis: Wer in Genf wohnt und eine Sportwette online platzieren will, kommt an der Loterie Romande nicht vorbei. Eine Wahl zwischen zwei Schweizer Anbietern besteht für Neukunden in den Westschweizer Kantonen nicht.

Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» war an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und 10. März 2026 aktiv. Wer innert sieben Tagen den Code aus einem National-League-Stadion im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben. Eine ähnliche Aktion in der Vergangenheit hatte die Loterie Romande ebenfalls mit Zustimmung der Gespa durchgeführt.

Eine Auszahlung des Gratisspielguthabens selbst war ausgeschlossen. Was mit dem Gewinn aus einer damit platzierten Wette passiert, hängt von der Höhe ab: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne darüber werden auf die Konto der die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen. Diese Regel ist im Règlement Général des jeux de la Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023) festgehalten.

Was Swisslos Sporttip Neukunden bietet

Swisslos führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SG, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Sporttip wird gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durchgeführt.

Die Sporttip-Spielregeln (Version 4.2) regeln, was Neukunden erwartet. Ein wöchentliches Startguthaben, wie es internationale Buchmacher Neukunden gutschreiben, kennt Sporttip nicht. Die einzige Form von Gratisspielguthaben ist das reguläre Sportguthaben, das auf das Wallet gebucht wird und per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden kann. Der Mindestbetrag beim Aufladen beträgt CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen, damit eine Aufladung überhaupt möglich ist.

Sporttip bietet allerdings zwei Bonusmechaniken, die regelmässig als «Aktion» kommuniziert werden: den Kombiboost und Quoten- oder Profitboosts.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sporteröignisses um einen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Für Neukunden bedeuten diese Mechanismen: Der Kombiboost belohnt das Risiko, auf mehrere Voraussagen gleichzeitig zu setzen, nicht die Höhe des Einsatzes. Ein Boost von 5 % auf vier Voraussagen mit Quote 1.50 ist ein Zuschlag auf einen Bruttogewinn, der im günstigsten Fall das Eineinhalbfache des Einsatzes ausmacht. Der reale Wert hängt wieder von der Auszahlungsquote des Marktes ab.

Wie ausländische Freiwetten-Anbieter in den Vergleich gehören

Ausländische Buchmacher bewerben Freiwetten für Neukunden mit Beträgen, die in keinem Verhältnis zur Schweizer Rechtslage stehen. Sie berufen sich auf Lizenzen aus Malta, Curaçao, Anjouan oder anderen Jurisdiktionen. Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Gespa publiziert auf ihrer Sperrliste Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.

Für einen Anhalter ändert das die Rechnung grundlegend. Anbieterhin auszahlung eines Gewinns ist in der Schweiz nicht garantiert; eine Beschwerdestelle, die Schweizer Recht anwendet, existiert nicht. Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa kann Sperrliste und DNS-Sperre anpassen; ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein (sogenanntes Domain-Hopping).

Ein realistischer Vergleich zwischen Schweizer Veranstalten und ausländischen Anbietern ist daher kein Vergleich auf Augenhöhe. Die Vergleichsachse ist nicht «Wer bietet das höchste Startguthaben?», sondern «Welcher Anbieter bietet mir unter Schweizer Recht überhaupt Schutz?».

Vergleich der Anbieter für Neukunden in der Schweiz

Die Tabelle ordnet die in diesem Text behandelten Anbieter nach ihrer Bewilligungslage. Eine Spalte zur Höhe eines Startgutsatzes gibt es bewusst nicht: Die Gespa-Bewilligung entscheidet, ob ein Startgutsatz in der Schweiz überhaupt zulässig ist, und nicht ausländische Lizenzen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Grossspiel) Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne)
FortuneJack keine Lizenz nicht ausgewiesen
Pribet keine Lizenz nicht ausgewiesen
Rabona keine Lizenz nicht ausgewiesen
WirWetten keine Lizenz nicht ausgewiesen
BetOnRed keine Lizenz nicht ausgewiesen
Fezbet keine Lizenz nicht ausgewiesen
22Bet keine Lizenz nicht ausgewiesen
X3Bet keine Lizenz Tobique (Kanada), ausgewiesen

Die Tabelle zeigt, dass in der Schweiz zwei Veranstalter mit Bewilligung das Feld der Sportwetten teilen. Acht ausländische Anbieter sind in der Tabelle aufgeführt, weil Schweizer Neusten über Suchmaschinen, Werbung oder Empfehlungen auf sie stossen; ihre Auflistung hier ist ein Hinweis darauf, wie sie sich regulatorisch verhalten, und keine Empfehlung, sie zu nutzen.

Die Spalte «Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz» folgt einer einfachen Logik: Bewilligte Schweizer Anbieter nennen ihre Trägerschaftsform und ihren Sitz, ausländische Anbieter die Lizenz, mit der sie werben – sofern sie eine ausweisen. Bei sechs der acht ausländischen Anbieter ist die Lizenz nicht ausgewiesen; bei X3Bet ist die Lizenz Tobice ausgewiesen, die in der Schweiz mit BGS-Art. 4 keine Kraft hat.

Überblick: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die Schweiz kennt keine Vielfalt von Wettanbietern, weil das Geldspielgesetz die Zahl der Veranstalter begrenzt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des BGS (Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern), die ihre Aufgabe seit Inkrafttreten des Geldspielkonkordats am 1. Januar 2021 wahrnimmt. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Spielbanken und Online-Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.

Eine Bewilligung als Grossspiel braucht zwei Schritte: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben in der IKV 2020 die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide betreiben ihre Sportwetten unter eigenen Marken – Sporttip und Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Bewilligung ist nicht möglich.

Die Vertragsgebiete sind klar getrennt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer dort wohnt, kann bei Swisslos kein Online-Konto eröffnen, und umgekehrt gilt das Gleiche für Swisslos-Kunden bei der Loterie Romande. Eine Auswahl zwischen zwei Schweizer Veranstaltern gibt es nur im Kanton Bern – dort überschneiden sich die Gebiete.

Für Neukunden bedeutet das: Wer in der Schweiz wohnt und online Sportwetten abschliessen will, hat in seinem Kanton genau einen Veranstalter zur Auswahl – und in einem Kanton zwei. Die Auswahl «kein Schweizer Anbieter» ist rechtlich keine Option, weil die Werbung für unbewilligte Sportwetten in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS, Busse bis CHF 500’000 gemäss Art. 131 BGS) und die Werbung der Veranstalter für ausländische Anbieter über die DNS-Sperre der Gespa geblockt wird.

Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Positivliste bewilligter Sportwettenanbieter, sondern eine Sperrliste blockierter Domains ausländischer Anbieter. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz bewilligt ist, prüft, ob er auf der Sperrliste steht. Steht er nicht auf der Sperrliste, ist das kein Beleg für eine Bewilligung.

Was beworbene Wettmärkte in der Schweiz heissen dürfen

Das Geldspielgesetz schreibt nicht nur vor, wer Sportwetten anbieten darf, sondern auch, worauf gewettet werden darf. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Diese Liste ist eine geschlossene Liste: Was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden.

Die Liste enthält nur Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in der Schweiz nicht erlaubt. Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind keine Wetten, auf die gewettet werden darf. Eckball- und Kartenmärkte sind auf der Liste nicht aufgeführt, ebenso wenig wie ein Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine statutarische Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist nicht regulatorisch geregelt; es ist eine Funktion, die der Veranstalter in seinen Spielregeln definiert. Bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Virtuelle Sportwetten: Die Frage, ob virtuelle Sportwetten in der Schweiz bewilligt sind, ist nicht abschliessend geregelt. Schweizer Veranstalter bieten sie nicht an. Esport: Die Gespa-Liste enthält keinen Esport-Bereich.

Wie viel Einsatz eine Wette verträgt

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Loterie Romande setzt in den Einzahlungsbedingungen einen anderen Rahmen: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Das sind keine Wett-, sondern Einzahlungs- und Wallet-Limiten. Sie entsprechen der IKV-Vorgabe, dass eine Einzahlungsbegrenzung von den Veranstaltern verlangt wird (Art. 87 VGS).

Was passiert, wenn ein Wettereignis abgesagt wird

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.

Eine Auszahlung nicht abgeholter Gewinne verändert sich: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Rechtslage und Bewilligung: was die Gespa-Bewilligung ändert

Die Gespa-Bewilligung ist keine Marketing-Plakette. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Anbieter in der Schweiz Sportwetten anbieten darf, und sie bringt eine ganze Reihe von Pflichten mit sich, die ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht hat.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Identitätsprüfung und Wohnsitz

Eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gelten entsprechende Regeln. Eine Registrierung ohne Schweizer Wohnsitz ist nicht möglich, und eine Registrierung im falschen Vertragsgebiet wird abgelehnt.

Die Online-Registrierung ist also nicht anonym, und sie ist auch nicht in zwei Minuten erledigt. Sie verlangt einen Ausweis, eine Adressbestätigung und die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, bevor die erste Wette platziert werden kann. Diese Voraussetzungen sind im Geldspielgesetz verankert (Art. 47-52 VGS).

Schutz vor Mehrfachkonten

Eine Person darf nur ein Konto unter ihrem Namen führen. Eine zweite Registrierung wird abgelehnt. Das verhindert, dass eine Person durch Mehrfachkonten die Verlustlimite umgeht, die sie sich selbst gesetzt hat.

Ein Konto pro Person

Die Bindung des Kontos an den Namen ist die Grundlage für die Auszahlung: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind in lizenzierten Schweizer Sportwetten ausgeschlossen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Keine Kreditvergabe an Spielende

Das BGS verbietet die Kreditierung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das bedeutet: Ein Anbieter darf Spielenden kein Darlehen geben, damit diese weiterspielen können. Diese Regel schützt Spieler mit finanziellen Problemen davor, sich beim Anbieter zu verschulden.

Werbung und Bonus

Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Busse beträgt bis zu CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Spiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Diese Werberegeln sind die Ursache dafür, dass Schweizer Neukundenaktionen klein sind. Die Gespa hatte 2025 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine «100 % Bonus bis CHF 500»-Aktion, wie sie internationale Anbieter bewerben, würde die Gespa nicht bewilligen.

Steuerliche Behandlung

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spielende durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückfordern kann.

Ein typischer Anhalter gewinnt weit unter dem Freibetrag: Keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – wer behauptet, eine Wette sei «steuerfrei», weil keine Wettsteuer erhoben wird, sagt nichts Neues. Allgemeine Information, nicht Steuerberatung: Den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Spielerschutz: was die Verlustlimite wirklich bedeutet

Wer eine Schweizer Sportwette online abschliesst, setzt vor der ersten Wette seine Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst. Das ist nicht ein Kommentar der Legalität, sondern eine Voraussetzung: Ohne diese Limite nimmt das Unternehmen die Wette nicht an. Die Limite gilt sofort, wenn sie gesenkt wird; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren liegt sie bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Die Logik dieser Regel ist einfach: Eine Senkung schützt. Eine Erhöhung wird verzögert, damit der Spielende nicht in einer Spielsituation seine eigene Limite hochsetzt und damit den Verlust aus dem Fenster zurückzuholen versucht.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer selbstgewählten Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer behauptungen, der Jugendschutz an Verkaufsstellen sei in der Schweiz «streng», gibt dieses Testpapier zur Antwort.

Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Sportwette läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet sind die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Spielregeln (Version 4.2) regeln Wettarten, Limits, Boosts und Auszahlungswege.

Bewilligungslage: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa.

Willkommensmechanik: Kein klassisches Startguthaben, sondern Gratisspielguthaben im Rahmen von bewilligten Aktionen. Regelmässige Mechaniken sind der Kombiboost (5-100 % Bonus auf den Nettogewinn je nach Anzahl Voraussagen ab vier) und Quoten- oder Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.

Wettangebot: Geschlossene Liste gemäss Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026). Keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Kein Esport-Bereich. Live-Wetten erlaubt.

Limits: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette zu setzen; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000.

Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Spielerschutz: 18 Jahre Mindestalter, eine Registrierung pro Person, Verlustlimite vor erster Wette. Spielsperre 1 bis 180 Tage produktbezogen, unbefristete Sperre im Schweizer Sperrregister. Gewinne aus unbezahlten Wetten verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Einzigartige Eigenheit: Sporttip ist der einzige Schweizer Veranstalter mit Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner Vertragsgebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt an die Loterie Romande nicht ran; wer in Liechtenstein wohnt, ist bei der Loterie Romande nicht zugelassen. Die Auszahlung per Bank- oder Postkonto ist auf Schweizer und Liechtensteiner Konten beschränkt.

Wertung für Neukunden: Für Neukunden in der Deutschschweiz ist Sporttip nicht eine Wahl, sondern die einzige legal erreichbare Schweizer Sportwette. Die Willkommensmechanik ist klein und bewilligungspflichtig, aber innerhalb dieser Grenzen transparent. Wer mit einem ausländischen Gratissangebonat anfängt, vergleicht es mit dieser Grösse.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die zweite Schweizer Veranstalterin. Sie führt ihre Sportwette unter dem Namen Jouez Sport und bedient die Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Bewilligungslage: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Willkommensmechanik: Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026) verteilte insgesamt 7’000 Codes à CHF 10. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben (30 Tage gültig, nicht auszahlbar).

Wettangebot: Geschlossene Liste gemäss Gespa. Gleicher Rahmen wie Sporttip.

Limits: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette.

Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet, darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN. Gratissspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Spielerschutz: Wie bei Sporttip.

Einzigartige Eigenheit: Jouez Sport ist die einzige legal in der Romandie verfügbare Online-Sportwette. Wer in Genf wohnt, hat keine Schweizer Wahl. Die Aktion mit den Stadioncodes ist eine Eigenheit der Loterie Romande und ihrer regionalen Verankerung in den Westschweizer Kantonen.

Wertung für Neukunden: Für Neukunden in der Romandie ist Jouez Sport nicht eine Wahl, sondern die einzige legal erreichbare Schweizer Sportwette. Die Aktion «Patinoires et Stades» zeigt, wie eine bewilligte Neukundenaktion in der Schweiz konkret aussieht: klein, zeitlich befristet, mit Stadioncode und ohne Auszahlung des Guthabens.

FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet, X3Bet

Diese acht Anbieter sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz wohnt, kann bei ihnen ein Konto eröffnen, sofern die Anbieter nicht auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Gespa-Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains. Eine heute erreichbare Domain kann morgen blockiert sein. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Anjouan oder einer anderen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Für FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet und 22Bet ist eine Lizenz nicht ausgewiesen. Für X3Bet ist die Lizenz Tobice (Kanada) ausgewiesen. In beiden Fällen gilt: Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.

Willkommensmechanik: Was diese Anbieter Neukunden anbieten, hängt von ihrer eigenen Marketingstrategie ab. Die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten; Schweizer Neukunden, die ein solches Angebot annehmen, handeln nicht im Schutzbereich des BGS. Die Werbebeschränkung richtet sich an die Anbieter und ihre Werbepartner, nicht an die Spielenden.

Wettangebot: Diese Anbieter unterliegen nicht der Gespa-Liste. Sie können Märkte anbieten, die in der Schweiz nicht erlaubt sind – etwa Esport, Wetten auf Wetter oder auf TV-Shows.

Auszahlung: Diese Anbieter zahlen nach ihren eigenen Bedingungen aus. Es gibt keinen Schweizer Zahlungsweg, der die Einhaltung der Auszahlungsbedingungen kontrolliert. Eine Beschwerdestelle, die Schweizer Recht anwendet, existiert nicht. Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Spielerschutz: Die Schweizer Spielsperre gilt nicht für ausländische Anbieter. Die Schweizer Verlustlimiten gelten nicht. Die Schweizer Adressprüfung gilt nicht. Wer sich bei FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet oder X3Bet sperrt, hat sich nur gegenüber diesem Anbieter gesperrt.

Wertung für Neukunden: Wer ein Konto bei einem dieser Anbieter eröffnet, vergleicht es mit der Schweizer Alternative. Die Schweizer Alternative ist bewilligt, geschützt und steuerlich eingeordnet. Die ausländische Alternative ist unbewilligt, ungeschützt und steuerlich je nach Kanton anders zu behandeln. Für Neukunden in der Schweiz, die ihr Geld nicht riskieren wollen, gibt es keine Situation, in der ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung die bessere Wahl ist.

Wie viel eine Freiwette unter Schweizer Bedingungen wert ist

Gratisspielguthaben ist unter Schweizer Bedingungen eine kleine Grösse. Der reale Wert hängt von zwei Grössen ab: der Quote, zu der das Guthaben eingesetzt wird, und der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem gespielt wird.

Eine Rechnung mit einer angenommenen Zwei-Wege-Wette zu zwei Gesetzen von 1.90 / 1.90: Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0’526 + 0’526) = 1 ÷ 1’053 = 0’950. Das heisst: 95 % aller Einsätze werden als Gewinne zurückgezahlt, 5 % verbleiben als Marge beim Veranstalter.

Für ein Gratissspielguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, berechnet sich der durchschnittliche Wert wie folgt: Guthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Mit einem CHF 10-Guthaben und einer Quote von 1.90: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0’950 = 10 × 0’474 × 0’950 = 4.50. Das heisst: Im Durchschnitt über viele solcher Wetten ist ein CHF 10-Guthaben an einer 1.90er-Wette auf einem 1.90/1.90-Markt rund CHF 4.50 wert.

Ein anderes Beispiel mit derselben Auszahlungsquote und einer Quote von 2.50: 10 × (2.50 − 1) ÷ 2.50 × 0’950 = 10 × 0’600 × 0’950 = 5.70. Eine höhere Quote erhöht den durchschnittlichen Erlös, weil der Buchmacher bei einem Verlust nichts zahlt.

Ein drittes Beispiel mit Quote 5.00: 10 × (5.00 − 1) ÷ 5.00 × 0’950 = 10 × 0’800 × 0’950 = 7.60.

Der Wert eines Gratissspielguthabens liegt also je nach Wahl der Quote zwischen rund CHF 4.50 und CHF 7.60, wenn der Markt eine Auszahlungsquote von 95 % hat. Der Wert ist umso höher, je höher die Quote ist – aber gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette gewinnt, umso niedriger. Bei einer Quote von 1.90 gewinnt die Wette mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 50 % (ohne Marge). Bei einer Quote von 5.00 gewinnt sie mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 20 %.

Der Schätzwert ist ein statistischer Mittelwert über viele solcher Wetten und keine Aussage zum Ausgang einer einzelnen Wette. Wer das Guthaben einsetzt, spielt mit der erwarteten Auszahlung von wenigen Franken.

Wer ein Startguthaben von CHF 500 mit denselben Mechanik wie oben einsetzt, kommt rechnerisch auf einen Mittelwert von CHF 225 (bei 1.90) bis CHF 380 (bei 5.00), vorausgesetzt der Markt hat eine Auszahlungsquote von 95 %. Ein solches Guthaben gibt es in der Schweiz nicht, weil die Gespa es nicht bewilligt hätte.

Was eine Schweizer Neukundenaktion tatsächlich leistet

Eine Schweizer Neukundenaktion ist nicht ein Marketing-Event, sondern eine bewilligte Ausnahme von der Regel, dass Gratisspielguthaben der Zustimmung der Gespa bedarf. Die Bewilligung wird pro Aktion erteilt. Sie legt fest, wie viel Guthaben ausgegeben wird, an welche Zielgruppe es geht und wie lange es gilt.

Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» ist ein Beispiel: Sieben Aktionstage, 7’000 Stück à CHF 10, 30 Tage gültig. Wer an einem Aktionstag in einem National-League-Stadion war, den Code im verifizierten Konto eingab und das Guthaben innerhalb von 30 Tagen an einer Wette mit Quote X einsetzte, hatte einen erwarteten Erlös zwischen rund CHF 4.50 und CHF 7.60 pro Aktionscode – sofern die Wette auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote platziert wurde.

Die Aktion zeigt die Eigenheiten einer Schweizer Neukundenaktion: Sie ist klein, sie ist regional (Westschweizer Stadien), sie ist zeitlich befristet, sie ist nicht auszahlbar, und sie ist an einen Code gebunden, der an einem Aktionstag verteilt wird.

Wer von einem Schweizer Veranstalter eine Neukundenaktion erwartet, die dem entspricht, was ausländische Anbieter bewerben, wartet vergeblich. Die Gespa-Bewilligung begrenzt die Grösse der Aktion und nicht die Bedingungen. Eine Begrässung von CHF 500 würde die Gespa nicht bewilligen.

Zahlungsmethoden und Auszahlungswege

Die Zahlungsmethoden, die ein Schweizer Veranstalter anbietet, sind beschränkt. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind in lizenzierten Schweizer Sportwetten ausgeschlossen. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die Konto der im Konto hinterlegte IBAN überwiesen.

Welche Zahlungsmethoden ein Schweizer Veranstalter üblicherweise anbietet

Die zwei Schweizer Veranstalter nennen ihre akzeptierten Zahlungsmethoden in ihren Teilnahmebedingungen. Welche Methoden genau verfügbar sind, kann sich mit der Zeit ändern; die aktuellen Methoden stehen in den jeweiligen Bedingungen. Zu den üblichen Methoden gehören Banküberweisung, PostFinance und bei Swisslos der Einzahlungsschein.

Wettmärkte und Wettarten bei Schweizer Veranstaltern

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026) ist die Grundlage für das Wettangebot. Sie enthält Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball und weitere Sportarten. Welche Wettbewerbe innerhalb einer Sportart bewilligt sind, ist in der Liste im Detail geregelt.

Bei Sporttip gibt es Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten und Live-Wetten. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine Kombination ohne diese Funktion nimmt Swisslos nicht an; nimmt sie irrtümlich eine solche Kombination an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wie Sporttip den Gewinn berechnet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Bei Quoten- oder Profitboosts verfällt der Boost bei einem Cash-Out.

Was ein Gespa-bewilligter Anbieter einem ausländischen voraus hat

Ein Gespa-bewilligter Anbieter ist in der Schweiz die einzige legal erreichbare Sportwette. Er unterliegt dem BGS, der Aufsicht der Gespa und der Pflicht zur Identitätsprüfung, Verlustlimite und Sperrregistern. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und Gewinne werden nach festgelegten Fristen ausbezahlt.

Ein ausländischer Anbieter hat in der Schweiz keine dieser Eigenschaften. Er kann ein Konto ohne Schweizer Wohnsitzprüfung führen, Auszahlungen ohne Schweizer Kontoprzfung führen und Wetten auf nicht bewilligte Märkte anbieten. Seine Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Eine Schweizer Beschwerdestelle existiert nicht. Die DNS-Sperre kann seine Domain jederzeit blockieren.

Was ein Gespa-bewilligter Anbieter nicht bietet, ist eine grosse Auswahl an Neukundenaktionen. Die Gespa-Bewilligungspflicht begrenzt die Grösse solcher Aktionen. Wer eine «100 % Bonus bis CHF 500»-Aktion sucht, findet sie in der Schweiz nicht.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden?

Ja, aber sie sind klein. Die Gespa bewilligt pro Jahr eine begrenzte Anzahl Aktionen (24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025). Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» (Winter 2025/26) schrieb insgesamt 7’000 Codes à CHF 10 aus. Sporttip bietet keine bewilligte Neukunden-Freiwette im klassischen Sinn, aber regelmässige Boosts auf Kombinationen und Prematch-Einzelwetten.

Welche Aktion lief zuletzt bei der Loterie Romande, und unter welchen Bedingungen wurde Spielguthaben gutgeschrieben?

Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt 7’000 Stück Gratissspielguthaben wurden ausgegeben.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; bei der Loterie Romande die sechs Kantone der Romandie (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Ist eine Schweizer Freiwetten für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Die Aktionen mit Gratissspielguthaben verlangen keine Einzahlung. Die Loterie Romande verlangte im Aktionszeitraum nur den Code aus dem Stadion und das verifizierte Konto. Andere Mechaniken wie der Sporttip-Kombiboost verlangen einen Einsatz auf eine Wette, die den Bedingungen des Bootstraps entspricht. Die Schweizer Veranstalter kennen keine Einzahlung als Voraussetzung für eine Freiwette.

Was bedeutet es, dass Boni für Neukunden nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?

Das BGS (Art. 75 Abs. 2) verlangt, dass jedes Gratissspielguthaben der Gespa vorgängig zur Bewilligung vorgelegt wird. Die Gespa prüft die Aktion auf ihre Angemessenheit, ihre Zielgruppe und ihre Bedingungen. Die Bewilligung wird pro Aktion erteilt. Eine Aktion ohne Bewilligung ist unzulässig. Diese Regel begrenzt die Grösse der Schweizer Neukundenaktionen und erklärt, warum sie klein sind.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten in Bezug auf Schutz und Rechtsweg?

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter das BGS. Die Verlustlimite, die Identitätsprüfung, die Sperrregistern und die Auszahlungsregeln des BGS gelten für sie nicht. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Anjouan oder einer anderen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, die Schweizer Recht anwendet. Stakes und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die DNS-Sperre der Gespa kann die Domain des Anbieters jederzeit blockieren. Schweizer Neukunden, die ein solches Angebot annehmen, handeln nicht im Schutzbereich des Schweizer Rechts.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»