Freiwette Sportwetten 2026 in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Eine Freiwette kostet den Wettenden nichts, gibt aber auch nichts zurück. Das ist die ganze Mechanik in einem Satz. Wer fünf Franken Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt, gewinnt im Erfolgsfall CHF 10.50; die fünf Franken Einsatz werden nicht ausbezahlt. Genau diese Klausel – der Einsatz bleibt liegen – unterscheidet eine Gratiswette von einer Wette mit eigenem Geld und entscheidet, was das Angebot rechnerisch wert ist. Wer das vergisst, rechnet jeden Bonus schöner, als er ist.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Auf dem Schweizer Markt ist das Bild besonders eng, weil das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) Gratisspiele und Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa bindet und die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide haben in den letzten Jahren Dutzende solcher Bewilligungen erhalten, aber das Angebot bleibt schmal: kleine Beträge, kurze Fristen, klare Nicht-Auszahlbarkeit des Guthabens selbst. Wer eine «echte» Freiwette ohne Einzahlung in den bekannten Formen sucht, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die das Sperrlisten-Regime der Gespa mit sich bringt.

Dieser Text geht die Seite von der Konsequenz her an: nicht «was ist eine Freiwette», sondern «was folgt daraus, unter welchen Bedingungen, und für wen lohnt sich was». Am Ende steht eine Einordnung, was die CHF 10 aus der Loterie-Romande-Aktion 2025/26 rechnerisch wert waren, was Swisslos bei den eigenen Quotenboosts verspricht und hält, und was die Selbstsperre oder die gesetzlich vorgesehenen Verlustlimiten mit dem eigenen Spielverhalten zu tun haben.

Freiwette und Gratisspielguthaben: was die beiden Begriffe in der Schweiz trennt

Im Markt steht «Freiwette», im Gesetz steht «Gratisspielguthaben». Beide bezeichnen ein Wettguthaben, das der Veranstalter schenkt und das nach den Bedingungen der Loterie Romande «nicht auszahlbar» ist – sich also nicht ohne Wette aufs eigene Bankkonto überweisen lässt. Swisslos formuliert es parallel: «Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar». Der Unterschied zur eigenen Einzahlung liegt nicht im Mechanismus, sondern im Verwendungszweck: das geschenkte Guthaben wird eingesetzt, ein allfälliger Gewinn landet auf dem Wallet und kann erst nach einer regulären Einzahlung ausgezahlt werden.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Diese Trennung hat drei praktische Folgen. Erstens: wer CHF 10 Spielguthaben gewinnt und nichts einzahlt, kann den Gewinn nicht abheben – das Geld ist da, aber gebunden. Zweitens: wer CHF 100 eigenes Geld einzahlt und damit CHF 10 geschenktes Guthaben gewinnt, kann sich das gewonnene Guthaben in einem zweiten Schritt auszahlen lassen, sofern die Bedingungen der Aktion es erlauben – die beiden Töpfe werden getrennt geführt. Drittens: für die Steuer zählt nur der Gewinn aus dem eigenen Einsatz; das geschenkte Guthaben ist eine Promotion, kein Ertrag, und fällt deshalb in der Regel ausser Betracht, solange es nicht zur Auszahlung kommt.

Wer das vergisst, dem «verschwindet» ein Gewinn scheinbar auf dem Wallet. Verschwunden ist er nicht – er ist blockiert, bis die Auszahlungsregeln greifen.

Warum der Einsatz nicht zurückkommt

Eine Wette mit eigenem Geld zahlt im Erfolgsfall Einsatz mal Quote. Eine Freiwette zahlt nur den Gewinnanteil: (Quote − 1) mal Einsatz. Der eingesetzte Credit verfällt, sobald die Wette ausgewertet ist. Das ist der Grund, warum Anbieter mit «Freiwetten» werben: das Risiko des Einsatzes trägt der Veranstalter nicht, das Risiko des Gewinns schon. Bei verlorener Wette kostet die Aktion den Veranstalter genau den verschenkten Betrag; bei gewonnener Wette kostet sie mehr – aber nie mehr als den Gewinn.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Logik ist in der Schweiz nicht versteckt. Sie steht in den Bedingungen beider Veranstalter. Die Konsequenz für den Wettenden: jede Gratiswette ist nur so viel wert wie ihr erwarteter Gewinn, nicht wie ihr Nennwert.

Wann eine Gratiswette sinnvoll ist – und wann nicht

Eine Freiwette lohnt sich rechnerisch dort, wo die eigene Quote hoch genug ist, um den verlorenen Einsatz zu kompensieren. Sie lohnt sich nicht, wenn die Quote sehr tief ist, weil dann der Gewinn klein und der Marketing-Effekt gross ist. Im Schweizer Markt, wo nur zwei Veranstalter aktiv sind und das Sportwettenangebot durch die Gespa-Liste der erlaubten Wettbewerbe begrenzt ist, ist das Wettangebot enger als in liberalisierten Märkten – die Quote ist nicht immer ein Geschenk. Wer eine CHF-10-Freiwette auf eine Quote von 1.10 setzt, gewinnt CHF 1, wenn überhaupt. Wer sie auf eine Quote von 5.00 setzt, gewinnt CHF 40 – die Differenz ist riesig, das Risiko auch.

Sinnvoll ist eine Freiwette, wenn das eigene Sportwissen ohnehin zu einer Quote von deutlich über 2.0 führt und der Wettende die Aktion als Zusatz zum eigenen Tippspiel nutzt, nicht als Ersatz.

Wie die Schweizer Veranstalter Freiwetten einsetzen

Swisslos hat im Jahr 2025 acht Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten, die Loterie Romande 24. Das klingt nach viel, ist aber wenig, weil das Geldspielgesetz jede einzelne Aktion einzeln genehmigen lässt. Beide Veranstalter setzen Gratisspielguthaben als kleinen, oft befristeten Anreiz ein – nicht als dauerhaftes Bonusprogramm.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen eine Promotion in den Stadien der National League durch. Wer innerhalb von sieben Tagen den vor Ort verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion war an einen Stadionbesuch gekoppelt – wer nicht im Stadion war, bekam den Code nicht. Das macht sie weniger zu einer «Freiwette ohne Einzahlung» im Online-Marketing-Sinn und mehr zu einem Bindungsinstrument für Stadiongänger.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip

Swisslos geht einen anderen Weg: keine pauschalen Freiwetten, sondern Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf den Nettogewinn eines Sportereignisses. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Effekt ist vergleichbar: ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis auf eine bestimmte Wette. Wer die Aktionsseite nicht bewusst sucht, bekommt nichts geschenkt.

Die zwei wichtigsten Boosts im Überblick:

Beide sind keine «Gratiswette» im strengen Sinne. Sie verbessern die Quote einer selbst platzierten Wette, sie schenken keinen Einsatz. Wer auf einer normalen Quote von 1.80 setzt und einen Profitboost von 25 % bekommt, gewinnt nicht 25 % mehr Einsatz, sondern 25 % mehr Nettogewinn auf den Gewinn 0.80.

Kombiboost und eigene Einzahlung als Voraussetzung

Der Sporttip-Kombiboost ist keine Freiwette, sondern ein Bonus auf den Nettogewinn von Kombinationswetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Mindestquote von 1.50. Er staffelt sich: 5 % Bonus bei vier Tipps, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Boost gilt nur online und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Wer den Kombiboost ausnutzen will, muss zuerst eigenes Geld einsetzen – ohne Einzahlung kein Boost, ohne Einzahlung keine Auszahlung des Gewinns.

Das ist die wichtigste Schweizer Eigenheit: Gratisspielguthaben ist im Inland grundsätzlich an eine Aktion und an das eigene Konto gebunden. Wer mit geschenktem Geld gewinnt, kann den Gewinn in der Regel erst auszahlen, wenn er selbst Geld eingezahlt hat und damit die Auszahlungswege geöffnet sind.

Wie der reale Wert einer CHF-10-Freiwette zu berechnen ist

Die Rechnung, die das Marketing verschweigt, ist kurz. Für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, gilt:

Wert der Freiwette = Nennwert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes.

Wer eine CHF-10-Freiwette auf eine faire Zweiweg-Wette mit zwei Quoten von 1.90 platziert, gewinnt bei Erfolg CHF 9 – den Nennwert minus den Verlust des Einsatzes. Eine faire Wette mit Auszahlungsquote 100 % gibt es in der Realität nicht. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 95 % sinkt der Erwartungswert auf rund CHF 8.55. Bei einer Auszahlungsquote von 90 % auf rund CHF 8.10. Der Hebel ist nicht die Höhe des Gratins, sondern die Quote, auf die es gesetzt wird, und die Marge, die der Markt nimmt.

Wer ein höheres Ergebnis will, muss auf eine höhere Quote gehen. Eine Freiwette von CHF 10 auf eine Quote von 4.00 gewinnt bei Erfolg CHF 30, der Erwartungswert auf demselben Markt liegt bei rund CHF 27 (bei 95 % Auszahlungsquote). Auf einer Quote von 10.00 sind es CHF 90 im Erfolgsfall und rund CHF 81 im Erwartungswert. Je höher die Quote, desto grösser der Hebel – aber desto tiefer die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette überhaupt gewinnt. Die Rechnung wird von der Wahrscheinlichkeit dominiert, nicht vom Gratins.

Die Bandbreite, mit der ein Leser rechnen muss, ist also breit: unter 1 % des Nennwerts bei einer 1.05er-Wette und über 80 % bei einer 10.00er-Wette, jeweils gegen 5 % Marge gerechnet. Eine einzelne Zahl wäre irreführend.

Warum die Auszahlungsquote die Rechnung halbiert

Eine Auszahlungsquote von 95 % klingt grosszügig. Sie ist es nicht – sie bedeutet, dass der Veranstalter 5 % der Einsätze behält. Auf einer Freiwette trägt der Wettende die Marge, nicht der Anbieter. Der Anbieter schenkt den Einsatz und trägt den Gewinn, der Wettende trägt die Differenz zwischen Auszahlungsquote und 100 %. Bei einem Markt mit 90 % Auszahlungsquote verliert die Freiwette 10 % ihres Werts, bevor sie überhaupt platziert ist.

Diese Tatsache wird auf keiner Werbeseite erwähnt. Sie ist der Grund, warum Gratisspielguthaben in Märkten mit hohen Margen weniger wert ist als Gratisspielguthaben in Märkten mit tiefen Margen – und warum Schweizer Sportwetten mit ihrer begrenzten Konkurrenz tendenziell höhere Margen haben als wettbewerbsintensive Online-Märkte.

Welche Quote die Rechnung trägt

Die Berechnung im vorigen Abschnitt beruht auf einer fairen Zweiweg-Wette mit beiden Quoten bei 1.90. Solche Quoten existieren in der Praxis nur auf ausgeglichenen Märkten – etwa einem Tennis-Endspiel ohne klaren Favoriten oder einem Fussballspiel mitten in der Tabelle. Bei einem klar favorisierten Team (1.20 / 4.50) ist die Auszahlungsquote deutlich tiefer als 95 %, weil die impliziten Wahrscheinlichkeiten nicht mehr fair sind. Wer eine Freiwette auf den Favoriten setzt, verschenkt einen Teil des Werts an die implizite Marge.

Die Konsequenz: der Wert einer Freiwette hängt am konkreten Markt, am konkreten Spiel und an der konkreten Quote. Wer die Aktion mitnimmt, sollte den Wettmarkt bewusst wählen und nicht die erstbeste Quote nehmen.

Verbreitung, Limits und das, was in Schweizer Wallets wirklich geht

Die Schweizer Veranstalter sind keine Online-Buchmacher im internationalen Sinn. Sie sind interkantonale Lotteriegesellschaften, die Sportwetten als zweites Standbein betreiben. Das hat Folgen für die Limits, die Zahlungswege und das Wettangebot.

Sporttip-Limits im Detail

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limits sind Anbieter-AGB, nicht Gesetz – sie sind in den Spielregeln Version 4.2 festgehalten.

Die Begrenzung ist im internationalen Vergleich eng: wer im europäischen Online-Markt eine Kombiwette mit zehn Beinen zu CHF 50 platziert, liegt in den meisten Büchern innerhalb des Rahmens, in der Schweiz liegt der Maximaleinsatz bei CHF 1’000 – das ist weniger als ein Fünftel. Für systematische Wettstrategien ist der Markt in der Schweiz nicht ausgelegt.

Loterie Romande-Limits

Die Loterie Romande lässt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage zu; das Wallet-Guthaben selbst ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer mit geschenktem Geld gewinnt, hat den Gewinn auf dem Wallet – die Auszahlung erfordert in der Regel eine vorherige eigene Einzahlung.

Auszahlungswege und Identitätsprüfung

Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro Jahr kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Zahlungswege sind PostFinance Pay (direkte Bestätigung in der PostFinance-App), Online-Zahlungsmittel und Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20). Bei Gewinnen über CHF 1’000 pro Spielquittung wird der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Die Loterie Romande arbeitet nach einem ähnlichen Muster, akzeptiert dieselben Zahlungswege und behält sich den Abzug von Kommissionen vor. Beide Veranstalter verlangen für die Online-Registrierung Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine verifizierte Identität. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Wettangebot durch die Gespa-Liste begrenzt

Das Wettprogramm beider Veranstalter folgt der Liste der Gespa für erlaubte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026). Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zulässig. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich auf der Liste stehen. Eckball- oder Kartenmärkte existieren auf der Liste ebenso wenig wie ein Esports-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind verboten.

Wer aus dem ausländischen Online-Markt gewohnt ist, jede denkbare Wette zu finden, sucht in der Schweiz vergeblich. Das ist kein Zufall und kein Versehen, sondern die direkte Folge des BGS.

Livewetten und Cash-Out bei Sporttip

Livewetten sind erlaubt und werden bei Sporttip unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Für Wettende, die ihre Position absichern wollen, ist das Tool da – mit den üblichen Einschränkungen.

Abgesagte Ereignisse und Gewinnverfall

Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist eine der seltenen Stellen, an denen das Schweizer System grosszügiger ist als der internationale Standard, der oft nur die Quote-1.00-Regel kennt.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen. Wer eine Auszahlung verpasst, hat sie verloren – der Wettende trägt die Beweislast.

Boni und Aktionsmechanik ohne ausländische Konkurrenz

Die typischen Werbeversprechen ausländischer Anbieter – 100 % Bonus auf die erste Einzahlung, wöchentliche Free Bets, Cashback auf Verluste – sind in der Schweiz schlicht nicht zulässig. Das BGS verbietet Kredit an Spieler (Art. 75 Abs. 1), und Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist eine Straftat (Art. 74 Abs. 3 BGS, Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS). Wer in der Schweiz wettet, bekommt keine «Willkommensboni» im grossen Stil. Wer sie sucht, landet entweder bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung oder bei Werbung, die in der Schweiz gar nicht geschaltet werden darf.

Wie die Schweizer Aktionsmechanik aussieht

Statt klassischer Boni setzen die beiden Veranstalter auf drei Mechanismen:

Das ist eine bewusste Ausrichtung am gesetzlichen Rahmen, nicht an der Werbe-Logik internationaler Anbieter. Für Wettende heisst das: keine Bonus-Schlachten, dafür klare, dokumentierte Bedingungen.

Warum die Werbelogik im Schweizer Markt nicht greift

Die Werbelogik der internationalen Branche lebt von Neukundenakquise und Umsatzmaximierung. Im Schweizer Markt ist die Zielgruppe auf die Vertragsgebiete der beiden Veranstalter beschränkt, der Wettbewerb zwischen den beiden ist überschaubar und die Werbung unterliegt dem restriktiven BGS-Rahmen. Eine «Freiwette ohne Einzahlung» im grossen Stil – 5 Euro gratis bei Registrierung, wöchentliche Gratiswetten für Bestandskunden – passt nicht in dieses Bild. Die Gespa genehmigt Gratisspielguthaben im Einzelfall, mit klaren Bedingungen und oft in kleinen Beträgen. Das hält die Werbung trocken und die Mechanik überschaubar.

Was die Rechnung mit einer «echten» Freiwette wäre

Eine «echte» Freiwette – 5 Euro ohne Einzahlung, sofort nach Registrierung gutgeschrieben, frei einsetzbar – würde nach der gleichen Formel bewertet wie die Schweizer CHF-10-Aktion. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % und einer Quote von 2.00 wäre der Erwartungswert rund 2.38 Euro, bei 90 % Auszahlungsquote rund 2.25 Euro. Die Mechanik ändert sich nicht durch die Höhe des Gratins oder die fehlende Einzahlung. Was sich ändert, ist die Verfügbarkeit: solche Aktionen gibt es in der Schweiz schlicht nicht, weil sie nicht bewilligt würden.

Schweizer Buchmacher im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die zehn für diesen Vergleich ausgewählten Buchmacher nach ihrer Bewilligungssituation in der Schweiz. Sie ersetzt keine inhaltliche Bewertung; sie zeigt nur, wer in der Schweiz offiziell Sportwetten anbieten darf und wer nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht belegt

Die Tabelle zeigt, was die Verordnung erzwingt: zwei lizenzierte Veranstalter, acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die zweite Gruppe kann ihre Lizenz in Curaçao, Malta oder anderswo haben – diese Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, weil das BGS in Art. 4 klarstellt, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt und eine ausländische Bewilligung hier nicht anerkannt wird.

Was die Schweizer Bewilligung tatsächlich bedeutet

Die Bewilligung ist kein Marketing-Vorteil, sondern eine Erlaubnis unter Auflagen. Der Veranstalter muss eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung haben, das Sportereignis muss auf der Gespa-Liste stehen, der Wettende muss im Vertragsgebiet wohnen, das Konto muss verifiziert sein, die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen. Im Gegenzug bekommt der Wettende die Sicherheit, dass die Gewinne ausgezahlt werden, dass die Sperre im Schweizer Register gilt und dass die Limits und der Spielerschutz greifen.

Was die fehlende Schweizer Bewilligung tatsächlich bedeutet

Eine fehlende Schweizer Bewilligung heisst nicht zwingend, dass der Anbieter betrügt. Sie heisst, dass er in der Schweiz nicht zugelassen ist, dass sein Angebot über die Gespa-Sperrliste blockiert werden kann, dass er nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen ist, dass bei einer Auszahlung Streit vor ausländischen Gerichten statt vor Schweizer Aufsichtsbehörden ausgetragen wird und dass Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe – das ist eine harte Klausel, die in der ausländischen Werbung nie erwähnt wird.

Schweizer Veranstalter im Vergleich

Die zwei Schweizer Veranstalter sind die einzigen, die hier mit Inhalt beschrieben werden können, ohne ins Leere zu greifen. Für die anderen acht Anbieter gilt, was die Tabelle zeigt – sie existieren; Freiwetten, Limits und Wettprogramm regeln sie in den eigenen AGB. Über sie wird hier nur das geschrieben, was ihre Position im Schweizer Markt ausmacht.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet für die Lotterien und Sportwetten der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Sporttip ist das Sportwetten-Produkt; das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet und eine verifizierte Identität.

Die Aktionsmechanik besteht aus Quotenboosts, Profitboosts und dem Kombiboost – keine pauschalen Freiwetten, sondern gezielte Verbesserungen einzelner Wetten. Limits: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out ist verfügbar, vollständig, nur online, nicht garantiert für jeden Markt. Livewetten sind erlaubt, mit Quote-1.00-Klausel bei Wetten nach Ereigniseintritt und in spielentscheidenden Situationen.

Die Verlustlimiten werden vom Wettenden selbst gesetzt: 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und im Fürstentum Liechtenstein.

Für wen passt das? Für Wettende, die im Vertragsgebiet wohnen, kleine Einsätze schätzen, das Wettprogramm nicht mit ausländischen Online-Buchmachern vergleichen und bereit sind, mit den Schweizer Quotenmargen zu leben. Wer eine hohe Auszahlungsquote erwartet, wird enttäuscht. Wer Aktionsmechanik sucht, die über die zwei grossen Boost-Typen hinausgeht, ebenso.

Das Urteil fällt nüchtern aus: Sporttip ist nicht die grosste Bühne, aber die ehrlichste. Wer in der Deutschschweiz wettet, kommt an Swisslos nicht vorbei – und wer die Aktionsseite regelmässig prüft, holt aus den Boosts einiges heraus.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Westschweizer Schwester von Swisslos, zuständig für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt. Die Geschäftsstelle sitzt in Lausanne, das Netz umfasst 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Die Loterie Romande hat 2025 die meisten Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten – 24 – und ist deshalb der Veranstalter mit der aktivsten Aktionsmechanik. Die Patinoires-Aktion 2025/26 ist das beste Beispiel: CHF 10 Spielguthaben für 7’000 Personen, gekoppelt an Stadionbesuche und Code-Eingabe, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Limits: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 direkt im Wallet, darüber als Banküberweisung. Die Auszahlung auf das eigene Konto ist an die IBAN gebunden, anonyme Auszahlung gibt es nicht. Das Règlement Général in der 24. Edition (Juni 2023) regelt das im Detail.

Die Verlustlimiten funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie bei Swisslos; die Selbstsperre ist möglich, das Registereintrag gilt schweizweit. Die Casino-Sperre ist mit der Sportwetten-Sperre verknüpft, wer sich also bei der Loterie Romande selbst sperren lässt, ist auch in den Casinos ausgeschlossen.

Für wen passt das? Für Wettende in der Romandie, die das Netz der Verkaufsstellen nutzen wollen, kleine, klare Aktionen schätzen und mit der CHF-10’000-Wallet-Begrenzung leben können. Wer höhere Einsätze will, ist im Schweizer Markt ohnehin fehl am Platz.

Das Urteil: Jouez Sport ist der Veranstalter mit den meisten bewilligten Aktionen, aber auch der mit der engsten Aktionsmechanik. Die CHF-10-Aktion ist ehrlich: ein kleines Geschenk, eine kurze Frist, klar dokumentiert. Wer das mitnimmt, weiss, was er bekommt.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die acht Anbieter in der zweiten Tabellenhälfte – IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet – haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie über Werbung im Internet, über Empfehlungen oder über Suchmaschinen finden. Was sie bieten, regeln sie in den eigenen AGB; was ihre Position im Schweizer Markt ausmacht, ist klar: sie sind nicht zugelassen, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, ihre Lizenz – wo auch immer sie ausgestellt wurde – hat in der Schweiz keine Kraft.

Was die fehlende Bewilligung für Spielerinnen und Spieler bedeutet

Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Das heisst konkret: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Gerichtsbarkeit bei Streit, keine Garantie, dass die Gewinne ausgezahlt werden, keine Schweizer Sperre bei Spielsucht. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt – eine harte Konsequenz, die in der Werbung nie auftaucht.

Warum die Anbieter trotzdem in der Schweiz werben

Weil das Geld dort liegt, wo die Spielerinnen und Spieler sind. Die Werbung erreicht Schweizer über Werbenetzwerke, soziale Medien und Suchmaschinen – die Verbreitung lässt sich nicht ohne weiteres stoppen. Die Gespa geht mit der Sperrliste dagegen vor: 671 Domains waren Ende 2025 blockiert, die Liste wird laufend aktualisiert, die DNS-Sperre wird innert Stunden umgesetzt, sobald ein Anbieter mit Domain-Hopping reagiert.

Was die «Sicherheit» einer ausländischen Lizenz wert ist

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder anderswo bedeutet, dass der Anbieter in dem jeweiligen Land Auflagen erfüllt. Das hat mit der Schweiz nichts zu tun. Wer in Malta lizenziert ist, kann in der Schweiz trotzdem nicht anbieten, weil das BGS den Marktzugang an die Schweizer Bewilligung bindet. Die Lizenz im Ausland ist also kein Schweizer Schutz, sondern nur die Erlaubnis im Ausland. Für Schweizer Spielerinnen und Spieler ist sie irrelevant.

Selbstsperre, Verlustlimiten und Spielerschutz im BGS

Der Spielerschutz ist im BGS detailliert geregelt – in den Artikeln 72 bis 92 für Grossspiele und in der VGS für die technische Umsetzung. Drei Mechanismen prägen das Bild: die Verlustlimiten, die Spielsperre und das gemeinsame Ausschlussregister.

Verlustlimiten als Pflicht des Wettenden

Die Veranstalter müssen vom Wettenden Verlustlimiten verlangen – täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS). Swisslos und Loterie Romande setzen das mit Limiten für 1, 7 und 30 Tage um, Obergrenze CHF 9’999. Wer unter 21 ist, hat die tiefere Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Person im Spielrausch die eigenen Limits nach oben schraubt.

Zusätzlich können Wettende eine freiwillige Einzahlungslimite setzen – ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das die Ausgaben auf das Konto begrenzt. Die Verlustlimite begrenzt das, was verloren werden kann; die Einzahlungslimite begrenzt das, was überhaupt aufs Konto gehen darf. Beide funktionieren unabhängig.

Spielsperre von 1 Tag bis unbegrenzt

Swisslos und Loterie Romande bieten eine produktbezogene Spielsperre für 1 bis 180 Tage an. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Spielsperre ist ein schwerwiegender Schritt. Sie bedeutet, dass der Zugang zu allen Spielen des Veranstalters gesperrt ist, dass keine Auszahlung von Gewinnen während der Sperrfrist möglich ist und dass die Sperre nach Ablauf nur durch eine aktive Aufhebung beendet werden kann. Wer sich sperren lässt, hat die Konsequenzen zu tragen – das ist gewollt.

Gemeinsames Register und seine Folgen

Das Register ist beim Bund und enthält alle Spielsperren. Wer im Register steht, kann in keinem Schweizer Casino, bei keinem Schweizer Sportwettenanbieter und keinem Schweizer Online-Casino mehr spielen. Auszahlungen an gesperrte Personen werden verweigert (Art. 45 BGS). Das Register ist die schärfste Waffe im Schweizer Spielerschutz – wer dort eingetragen ist, hat den Markt verlassen.

Selbsthilfe und Beratung

Die gesetzliche Spielsperre schützt nicht nur vor dem Verlust, sondern auch vor der Überschuldung. Das BGS erlaubt den Ausschluss überschuldeter oder suchtkranker Personen (Art. 80-82 BGS). Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Für Spielerinnen und Spieler, die ihre Grenzen spüren, gibt es die Möglichkeit, sich an die Fachstellen zu wenden. Die Gespa und die kantonalen Suchthilfen bieten Beratung und Vermittlung. Die Spielsperre ist die institutionelle Antwort; die Beratung die menschliche.

Warum Gratisguthaben den Spielerschutz nicht lockert

Eine Freiwette verändert die Mechanik, nicht den Schutz. Wer mit geschenktem Geld spielt, hat die gleichen Limiten, die gleiche Spielsperre und das gleiche Register wie mit eigenem Geld. Die Gespa hat in ihren Bewilligungen für Gratisspielguthaben klare Auflagen gemacht: das Guthaben wird auf das Wallet gebucht, eine separate Auszahlung ist nicht möglich, und die Gewinne aus dem Gratins können nur ausgezahlt werden, wenn der Wettende auch eigenes Geld eingezahlt hat.

Das ist kein Nebenprodukt der Mechanik, sondern eine bewusste Schutzmassnahme. Gratisguthaben soll niemanden zum Spielen verleiten, der nicht ohnehin spielen würde. Die Bewilligungspraxis der Gespa spiegelt das.

Werbung, Sperrliste und die Folgen für ausländische Anbieter

Die Sperrliste ist das wirksamste Instrument der Gespa gegen ausländische Anbieter. Sie umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend aktualisiert. Die Sperre funktioniert über DNS – Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugang zu den gelisteten Domains. Domain-Hopping wird innert Stunden erkannt und gesperrt.

Wie die Sperre technisch funktioniert

Die Gespa veröffentlicht die Liste, die Schweizer Internetanbieter implementieren die DNS-Sperre, der Zugang zu den Domains wird unterbrochen. Wer mit einer ausländischen IP-Adresse surft, kann die Domains erreichen; wer mit einer Schweizer IP-Adresse surft, wird blockiert. VPN-Dienste können die Sperre umgehen, sind aber kein rechtsfreier Raum – wer über ein VPN auf eine gesperrte Seite zugreift, spielt weiterhin bei einem nicht zugelassenen Anbieter.

Werbung als Straftatbestand

Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das betrifft nicht nur die Anbieter selbst, sondern auch Vermittler, Affiliates und Werbenetzwerke. Die Gespa geht gegen Verstösse vor; die Verfahren sind öffentlich.

Für Spielerinnen und Spieler heisst das: wer auf eine ausländische Seite stösst, die in der Schweiz wirbt, sollte vorsichtig sein. Die Werbung selbst ist rechtswidrig, der Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung, der Schutz des BGS greift nicht.

Wie die Sperrliste in der Praxis wirkt

Die Sperrliste ist nicht vollständig – es gibt mehr ausländische Anbieter, als blockiert werden. Sie ist auch nicht endgültig – neue Domains werden laufend hinzugefügt, bestehende Domains können freigeschaltet werden. Sie ist aber die einzige institutionelle Antwort der Schweiz auf die Werbung aus dem Ausland, und sie funktioniert: viele der bekannten Anbieter sind in der Schweiz nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Steuerliche Einordnung von Wettgewinnen

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bund legt den Betrag fest, die Kantone haben eigene Schwellen. Oberhalb des Freibetrags wird die Verrechnungssteuer von 35 % erhoben, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Die Freibeträge im Überblick

Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge sind tiefer und variieren – deshalb schreibt das BGS «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dem Freibetrag und hat deshalb weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer zu zahlen.

Ausländische Gewinne im Vergleich

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweiz auf ausländische Wetten keinen Zugriff hat. Sie sind aber nach kantonalem Recht steuerbar – und im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen behandelt. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt und auf einer ausländischen Seite spielt, hat eine unangenehme Überraschung in der Steuererklärung.

Was die Steuerfolgen für die Wettstrategie bedeuten

Wer kleine Einsätze platziert und unter dem Freibetrag bleibt, hat keine Konsequenzen. Wer in den Freibetrag hineinwächst – was bei normalen Sportwetten extrem selten ist – muss die Verrechnungssteuer tragen oder die Gewinne deklarieren. Wer im Ausland spielt, hat eine andere Steuerlogik – je nach Kanton sehr wohl Einkommensteuer.

Die Steuerlogik ist ein Grund mehr, die Inland-Anbieter zu nutzen. Sie ist kein Grund, auf das Wetten zu verzichten, wenn die Einsätze im Verhältnis zum Einkommen klein sind.

Häufige Fragen zu Freiwetten bei Schweizer Sportwetten

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist ein Wettguthaben, das der Veranstalter schenkt und das nicht auf das eigene Bankkonto ausgezahlt werden kann. Bei einer Wette mit eigenem Geld zahlt der Anbieter im Erfolgsfall den Einsatz zurück und den Gewinn obendrauf; bei einer Freiwette verfällt der Einsatz und nur der Gewinnanteil wird ausgezahlt. Der rechnerische Wert einer Freiwette ist deshalb immer kleiner als ihr Nennwert.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 87 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede Aktion wird einzeln bewilligt; pauschale Freiwetten-Programme wie im Ausland gibt es in der Schweiz nicht.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinn ist (Quote − 2) mal Einsatz – im Fall einer Zweiweg-Wette mit Quote 2.00 also gleich dem Einsatz. Bei einer fairen Zweiweg-Wette mit beiden Quoten bei 2.90 und einem CHF-10-Gratins wäre der Gewinn CHF 9, ohne Berücksichtigung der Marge. Die Marge des Marktes reduziert den Erwartungswert weiter; typische Margen liegen zwischen 5 % und 10 %.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Drei Bedingungen prägen die meisten Schweizer Aktionen: die Mindestquote, die Frist und die Auszahlungsmodalität. Die CHF-10-Aktion der Loterie Romande hatte eine Frist von 30 Tagen; die Boosts von Swisslos sind an konkrete Wetten gebunden und nur einmal pro Wettendem nutzbar. Wer eine Aktion mitnimmt, sollte alle drei Klauseln lesen, nicht nur den Aktionsbetrag.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Die Verlustlimiten für 2, 8 und 31 Tage müssen vor der ersten Wette gesetzt werden; ohne diese Limiten lässt Swisslos keine Wette zu. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limite gilt unabhängig davon, ob mit eigenem oder geschenktem Geld gespielt wird.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; die kantonalen Freibeträge sind tiefer und variieren. Oberhalb des Freibetrags wird die Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Gewinne ausländischer Anbieter sind im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe steuerbar; in anderen Kantonen je nach Praxis. Die Faustregel: typische Wettende gewinnen weit unter dem Freibetrag und haben keine Steuerfolgen.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»