Wettanbieter-Wettbonus in der Schweiz: was es gibt und was es kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Gegen die aktuelle Bewilligungsliste der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) sowie das Réglement Général der Loterie Romande abgeglichen.
Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus sucht, merkt rasch, dass die Auslage kleiner ist als bei ausländischen Vergleichsseiten. Das hat einen Grund: zwei Veranstalter dürfen Sportwetten überhaupt anbieten, und jede Gratisausgabe, jeder Bonus und jedes Freispielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was übrig bleibt, sind Boosts auf bestehende Wetten und nicht auszahlbares Aktionsguthaben – keine «100 %-Erstboni» auf die erste Einzahlung, keine Gratiswetten im Dauerbumpel, keine Cash-Aktionen. Wer das als Nachteil sieht, übersieht, was im Gegenzug auf dem Spiel steht: ein überprüftes Wettangebot, ein verbundenes Sperrregister, eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.
Diese Seite geht das Thema konsequent aus der Konsequenzperspektive durch. Was folgt aus einer bestimmten Aktion, wann zeigt es sich, und wer trägt die Kosten? Sie beschreibt, was ein Wettbonus in der Schweiz sein darf und was nicht, ordnet die Anbieter nach transparenten Kriterien, rechnet den Kombiboost mit konkreten Beispielen durch und zeigt, was ein Bonus mit der Marge der Quote zu tun hat – nämlich nichts.
Wie Wettboni und Gratiswetten in der Schweiz aufgebaut sind
Wettboni sind Werbeinstrumente, keine Geschenke. In der Schweiz verschärft sich das Bild zusätzlich, weil Gratisausgaben bewilligungspflichtig sind. Wer das Sortiment verstehen will, muss drei Sorten unterscheiden.

Boosts auf Gewinne erhöhen den möglichen Nettogewinn einer Wette um einen Prozentsatz, der vom Veranstalter festgelegt wird. Bei Sporttip heissen sie Quotenboost (für Prematch-Einzelwetten) und Profitboost (für ein definiertes Sportereignis), beim Kombiboost wächst der Bonus mit der Zahl der Voraussagen. Der Einsatz wird im Gewinnfall ganz normal ausgezahlt; nur der Nettogewinn steigt. Boosts sind an eine Wette gebunden, nicht an eine Einzahlung.
Aktionsguthaben sind nicht auszahlbare Beträge, die auf dem Spielkonto gutgeschrieben werden und nur eingesetzt werden können. Bei Swisslos und Loterie Romande heissen sie Gratisspielguthaben, in der Branche oft «Gratiswette» oder «Freiwette». Der Unterschied zu einem klassischen Bonus: dieses Guthaben wird nie in Bargeld umgewandelt. Wer eine Wette damit gewinnt, sieht den Gewinn, nicht aber das Aktionsguthaben selbst, auf seinem Konto. Das ist die wichtigste Eigenschaft, die in der Schweiz jeden Bonus prägt – und sie steht im Geldspielgesetz.
Verfügbarkeitsgrenzen sind die dritte Sorte: zeitlich befristete Aktionen, oft an ein bestimmtes Ereignis gebunden. Ein Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, die an sieben Aktionstagen insgesamt 7000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben an Spielende verteilte, die einen in Stadien der National League verteilten Code innert sieben Tagen einlösten. Wer am achten Tag kam, ging leer aus.
Was eine Gratiswette in der Schweiz tatsächlich wert ist
In der Werbung heisst es «CHF 10 Gratiswette». In der Bilanz des Spielkontos sieht das anders aus. Das CHF 10 wird nicht als Gewinn ausbezahlt, auch wenn die Wette gewinnt. Es ist nur Spielguthaben, das reinvestiert werden muss. Gewinnt die Wette mit Quote 3.00, wird nur der Reingewinn – in diesem Fall CHF 20 – dem Wallet gutgeschrieben, nicht aber das ursprüngliche Aktionsguthaben.
Diese Eigenschaft ist nicht schikanös; sie ist im Geldspielgesetz verankert. Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) prüft jede Gratisausgabe vorgängig, und die Bedingung, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist, gehört zum Standard. Wer ein «CHF 10 Gratis»-Angebot mit einem «100 %-Bonus bis CHF 100» einer ausländischen Seite vergleicht, vergleicht zwei strukturell verschiedene Dinge. Auf der Schweizer Seite steht dem Spieler ein kleinerer Betrag zur Verfügung, dafür aber unter klaren Regeln und ohne die Umsatzbedingungen, die ausländische Boni oft mitbringen.
Warum ein Bonus die Marge der Quote nicht verändert
Jede Wettquote trägt eine Marge in sich, das heisst einen kleinen Abschlag, den der Veranstalter auf jeden Einsatz einbehält. Das ist die einzige verlässliche Einnahmequelle eines Buchmachers – und sie steckt in jeder einzelnen Quote, unabhängig davon, ob gerade ein Bonus läuft. Ein Bonus ändert daran nichts. Was er ändert, ist die Zusammensetzung des Gewinns: Bei einem Profitboost steigt der Nettogewinn um einen festgelegten Prozentsatz, bei einem Kombiboost staffelt sich der Bonus nach Anzahl Voraussagen. Die Marge der einzelnen Quote bleibt dieselbe.
Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig. Wer eine Wette mit Bonus platziert, gewinnt nicht öfter, sondern mehr, falls die Wette gewinnt. Wer einen Bonus nur deshalb annimmt, weil er «die Quote verbessert», vergleicht Äpfel mit Birnen. Die Verbesserung bezieht sich auf den Nettogewinn, nicht auf die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette hält.
Neukundenangebote und Bestandskunden-Aktionen im Überblick
Die beiden Schweizer Veranstalter bieten unterschiedliche Aktionen an, die sich an unterschiedliche Spieltypen richten. Wer sie nutzt, sollte sich an drei Punkten orientieren: Mindestquote, Frist und Auszahlbarkeit.
Sporttip-Kombiboost: Funktionsweise und Mindestquote
Der Kombiboost von Sporttip funktioniert nur online und gilt für Prematch-Wetten, Livewetten und Systemwetten, nicht aber für Wetten am Verkaufspunkt. Voraussetzung sind vier oder mehr Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Wer vier Auswahlen trifft, erhält 5 % Bonus auf den Nettogewinn, bei sieben sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Bonus ist auf den Nettogewinn begrenzt; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der genaue Höchstbetrag ändert sich nach Aktion.
Die Mindestquote 1.50 ist die kritische Schwelle. Eine Voraussage mit Quote 1.40 fällt aus der Bonusberechnung heraus, auch wenn die anderen drei Voraussagen alle bei 1.80 liegen. Das hat Folgen: Wer seine Auswahlen zu stark auspreist, verliert den Bonus, ohne dass er aus dem Wettschein ersichtlich ist. Wer eine Voraussage unter 1.50 nimmt, muss damit rechnen, dass die ganze Kombination den Boost verliert, auch wenn die anderen drei Auswahlen die Mindestquote halten. Die Spielregeln sehen diese harte Trennung vor.
Sporttip-Quotenboost und Profitboost: die Einzelwette-Variante
Für Einzelwetten gibt es zwei komplementäre Aktionen: Der Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielperson nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; wer den Wettschein mit Cash-Out vorzeitig abrechnet, verliert den Boost ersatzlos.
Cash-Out verdient hier besondere Aufmerksamkeit. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für eine bestimmte Wette angeboten wird. Wer einen Quotenboost mitnimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Boost – der Cash-Out bringt nur den Basisauszahlungsbetrag, ohne Aufschlag.
Loterie Romande: befristete Aktionen statt Dauerbumpel
Die Loterie Romande arbeitet stärker mit befristeten Aktionen. Das bekannteste Beispiel der Wintersaison 2025/26 war «JouezSport – Patinoires et Stades» mit sieben Aktionstagen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. Die Logik dahinter ist, dass die Loterie Romande ihre Gratisausgaben jeweils bewilligen lassen muss, wobei die Gespa 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt hat. Solche Aktionen sind also kein Dauerangebot, sondern eine kontingentierte Ausnahme.
Wer wissen will, was gerade läuft, muss auf die Aktionsseite des Veranstalters schauen oder den Newsletter abonnieren. Dauerhaft sichtbar bleibt nur die Loterie Romande selbst: 2350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Der Zugang zum Online-Spielerkonto ist auf Bewohnerinnen und Bewohner der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura beschränkt.
Welche Aktionen es in der Schweiz nicht gibt
Was bei ausländischen Vergleichsseiten zum Standardrepertoire gehört, fehlt in der Schweiz: klassische Einzahlungsboni, «Free Bet»-Pakete mit umsatzfreien Gewinnen, «Cashback» auf Verluste, «Reload-Boni» für Bestandskunden. Das ist nicht Zufall, sondern Geldspielgesetz. Gratisausgaben sind bewilligungspflichtig, und die Gespa hat in den letzten Jahren nur eine kleine Zahl solcher Bewilligungen erteilt. Wer solche Angebote auf einer Schweizer Vergleichsseite sieht, sollte prüfen, ob es überhaupt von einem Schweizer Veranstalter stammt.
Wer trotzdem in den Genuss eines «Bonus» kommen will, ohne Schweizer Bewilligung zu spielen, findet im Internet viele solcher Angebote. Diese sind aus Schweizer Sicht jedoch keine Wettboni im rechtlichen Sinn: Sie unterliegen keiner Schweizer Aufsicht, fallen nicht unter das Schweizer Sperrregister, und die Sperrliste der Gespa kann den entsprechenden Domain-Zugang in der Schweiz blockieren. Wer dort spielt, spielt ohne das Schweizer Sicherheitsnetz.
Top-10-Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Angebote, Limits
Die Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrer bewilligungsrechtlichen Stellung in der Schweiz. Kriterium ist allein die Bewilligungslage, nicht die beworbene Bonushöhe – die ist bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung in der Schweiz nicht bewilligungsfähig.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Grossspiel, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Grossspiel, BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die ersten beiden sind die einzigen Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Die übrigen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung; ihre Lizenz in anderen Jurisdiktionen hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie werden hier beschrieben, nicht beworben, und sie sind nicht mit den beiden Schweizer Veranstaltern vergleichbar, weil sie einem anderen Rechtsregime unterstehen.
Was die Tabelle bewusst nicht zeigt
Die Tabelle zeigt keine Bonusbeträge. Das hat zwei Gründe: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind die Aktionen bewilligungspflichtig und zeitlich befristet; was heute gilt, kann morgen abgelaufen sein. Bei den acht ausländischen Anbietern sind die beworbenen Boni in der Schweiz nicht zulässig, ihre Anzeige in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS sogar eine Widerhandlung, die mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden kann. Eine Tabelle mit Bonusnummern wäre also irreführend oder rechtswidrig – beides kommt nicht in Frage.
Stattdessen ordnet der Haupttext die Anbieter nach ihrer Position im Schweizer Recht. Die beiden Bewilligten stehen am Anfang, weil sie die einzigen sind, die ein Spielkonto in der Schweiz eröffnen dürfen. Die anderen folgen mit klarer Kennzeichnung, damit eine Leserin, die sie aus anderen Quellen kennt, ihre Stellung gegenüber der Bewilligungslage sofort einordnen kann.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, ist einer der beiden Veranstalter, die das Geldspielgesetz für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2020 (IKV 2020), die das Swisslos-Vertragsgebiet definiert. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Das Sporttip-Angebot umfasst Quotenboosts und Profitboosts. Der Kombiboost ist die zentrale Bestandskundenaktion und gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen und einer Mindestquote von 1.50. Daneben gibt es Quotenboost und Profitboost für Einzelwetten, beide ebenfalls online und nur einmal pro Person nutzbar. Wer am Verkaufspunkt spielt, bekommt keinen dieser Boosts – was eine bewusste Lenkung in Richtung Online-Angebot ist.
Beim Online-Spielkonto gelten einige Besonderheiten, die jede Spielerin kennen sollte. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine bestehende Spielsperre. Vor der ersten Wettabgabe müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limits sind nicht nur Formalität – sie sind im Geldspielgesetz verankerte Schutzinstrumente, und wer sie zu hoch ansetzt, hat später weniger Spielraum.
Die Spielregeln sind präzise und enthalten einige Klauseln, die im Wettschein nicht offensichtlich sind. So werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einem abgesagten und nicht innert 48 Stunden nachgeholten Ereignis wird die Einzelwette zurückbezahlt, in einer Kombination erhält die Voraussage Quote 1.00. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das sind keine Schikanen, sondern übliche Regelungen – wer sie kennt, vermeidet Diskussionen bei der Auszahlung.
Das Urteil: Swisslos Sporttip ist die einzige legal erreichbare Sportwett-Plattform für rund 19 Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein. Wer in dieser Region wohnt und eine Sportwette abschliessen will, hat faktisch keine andere bewilligte Wahl. Das Sporttip-Angebot ist solide und transparent: klare Limits, klare Boosts, klare Auszahlungsmechanismen. Der einzige Reibungspunkt ist die Selbstbeschränkung: Wer auf grosse Boosts oder klassische Einzahlungsboni hofft, wird nicht fündig, und wer aus der Westschweiz kommt, ist hier ohnehin am falschen Ort.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, ist der zweite Veranstalter im Schweizer Sportwett-System. Ihr Produkt heisst Jouez Sport und richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Angebot funktioniert nach ähnlichen Regeln wie Sporttip, ist aber sprachlich und kulturell französischsprachig ausgerichtet.
Die Loterie Romande arbeitet stärker mit befristeten Promotions. Das prominenteste Beispiel der Wintersaison 2025/26 war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit sieben Aktionstagen und 7000 Aktionsguthaben à CHF 10, verteilt über einen Code in den Stadien der National League. Die Aktion ist beendet; wer wissen will, was gerade läuft, schaut auf jeux.loro.ch oder abonniert den Newsletter. Eine ständig sichtbare Aktion gibt es nicht.
Die Spielregeln unterscheiden sich in einigen Details von Sporttip. Bei der Loterie Romande liegt die maximale Einzahlung auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben ebenfalls bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotions ist nicht auszahlbar – wie bei Swisslos. Das Réglement Général des jeux de la Loterie Romande accessibles au travers de sa plateforme de jeu Internet, 24e édition (Juni 2023) ist die massgebliche Rechtsgrundlage.
Das Urteil: Loterie Romande ist die einzige legal erreichbare Sportwett-Plattform für die Romandie. Das Angebot an Promotions ist dünner als bei Sporttip, weil die Gespa weniger Gratisausgaben bewilligt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat faktisch keine andere bewilligte Wahl. Wer aus der Deutschschweiz kommt, kann hier kein Konto eröffnen. Wer Promotions sucht, sollte sich auf die Swisslos-Angebote konzentrieren und die Jouez-Sport-Aktionen als gelegentliche Dreingabe verstehen.
Die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Anbieter – Bettilt, FortuneJack, Cloudbet, MrXbet, HornetBet, Sportuna, BDMBet und Interwetten – haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre ausländischen Lizenzen (wo vorhanden) haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie werden hier beschrieben, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen im Internet begegnen; eine Wertung als «sicher» oder «legal» ist aus Schweizer Sicht nicht möglich.
Bettilt
Bettilt ist eine internationale Wett- und Casino-Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt. In der Schweiz hat sie keine Wirkung; das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren, geahndet wird. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was DNS-Blockaden durch Schweizer Telekom-Anbieter zur Folge hat.
Für Schweizer Spielerinnen und Spieler gilt: Wer bei Bettilt spielt, tut dies ohne Schweizer Schutz. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit, keine Auszahlungsgarantie, keine Schweizer Limiten. Die Spielerin trägt das volle Risiko – nicht nur das Wett-, sondern auch das finanzielle und rechtliche. Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer; Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerpflichtiges Einkommen unabhängig vom Betrag.
Das Urteil: Bettilt ist aus Schweizer Sicht keine Option für legales Wetten. Wer es nutzt, akzeptiert diese Rahmenbedingungen bewusst. Es gibt keinen Grund, diese Marke gegenüber einer bewilligten Alternative zu bevorzugen, wenn ein bewilligtes Angebot verfügbar ist.
FortuneJack
FortuneJack ist eine Marke, die stark mit Krypto-Wetten und Casino-Spielen verbunden ist. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung. Die Überweisung in Kryptowährungen ist aus Schweizer Sicht zusätzlich problematisch, weil Gewinne und Salden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin ausgezahlt werden dürfen – Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen.
Wer bei FortuneJack spielt, bewegt sich vollständig ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Die Spielerin kann ihre Gewinne in Krypto erhalten, was die steuerliche Verfolgung erschwert und die Rückverfolgbarkeit weiter reduziert. Diese Anonymität hat einen Preis: Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Richter, der eingreift, und kein Schweizer Sperrregister, das die Spielende schützt.
Das Urteil: Für Schweizer Spielerinnen ist FortuneJack kein Ersatz für eine bewilligte Plattform. Die Krypto-Komponente bringt zusätzliche Risiken mit sich, die im bewilligten Markt nicht existieren.
Cloudbet
Cloudbet ist eine weitere Krypto-fokussierte Wettplattform. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz im Ausland (nicht festgestellt), in der Schweiz ohne Wirkung. Das Spielangebot kann breit sein, weil keine Schweizer Bewilligungspflicht besteht – aber genau diese fehlende Bewilligung bedeutet, dass die Gespa weder das Angebot noch den Anbieter überwacht.
Für Schweizer Spielerinnen und Spieler heisst das: keine Limits, kein Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Eine Sperrung der Domain durch Schweizer Provider ist möglich (Art. 86-93 BGS; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, Interwetten und Bet-at-Home werden in der Sperrliste namentlich erwähnt, bet365 ebenfalls). Die Sperrung erfolgt auf DNS-Ebene und ist nicht absolut – VPN oder andere Umgehungen sind möglich, aber illegal ist das Wetten bei einem unbewilligten Anbieter unabhängig von der Sperrung.
Das Urteil: Cloudbet ist kein Schweizer Wettanbieter und sollte auch nicht als einer behandelt werden. Die Krypto-Komponente verstärkt die rechtlichen und steuerlichen Grauzonen, in denen sich die Spielerin bewegt.
MrXbet
MrXbet ist eine weitere Marke im internationalen Wettsegment ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, was in der Schweiz nichts bedeutet, weil Lizenzen anderer Jurisdiktionen keine Wirkung haben. Die Marke kann in der Schweiz DNS-seitig blockiert werden; das ändert nichts daran, dass das Wetten dort aus Schweizer Sicht im Graubereich liegt.
Das Urteil: Wer bei MrXbet spielt, sollte sich bewusst sein, dass es keine Schweizer Aufsicht gibt. Wer aus der Schweiz kommt, sollte die bewilligten Angebote nutzen.
HornetBet
HornetBet folgt dem gleichen Muster: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung. Die Marke operiert international und bedient keine Schweizer Kundinnen. Eine Sperrung der Domain ist möglich, eine Sperrliste wird von der Gespa publiziert.
Das Urteil: HornetBet ist aus Schweizer Sicht keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande.
Sportuna
Sportuna gehört zu den neueren internationalen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung operieren. Die gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, die Wirkung in der Schweiz ist null. Eine Sperrung der Domain ist jederzeit möglich.
Das Urteil: Für Schweizer Spielerinnen und Spieler gibt es keinen Grund, Sportuna einem bewilligten Anbieter vorzuziehen.
BDMBet
BDMBet folgt dem gleichen Muster. Keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt. In der Schweiz nicht zugelassen.
Das Urteil: BDMBet ist aus Schweizer Sicht keine seriöse Wettoption, weil das Schweizer Sicherheitsnetz fehlt.
Interwetten
Interwetten ist eine etablierte europäische Marke, die in Österreich und Malta lizenziert ist (im historisch gewachsenen Markt). Auch sie hat keine Schweizer Bewilligung; ihre Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Interwetten wird von der Gespa namentlich in der Sperrliste erwähnt, was bedeutet, dass die Domain in der Schweiz DNS-seitig blockiert ist.
Die Tatsache, dass Interwetten in anderen EU-Ländern bewilligt ist, ändert nichts an der Schweizer Lage. Wer in der Schweiz wettet, braucht eine Schweizer Bewilligung, und die gibt es nur für Swisslos und Loterie Romande. Eine ausländische Lizenz ist kein Ersatz.
Das Urteil: Interwetten ist eine bekannte Marke, aber in der Schweiz nicht zugelassen. Die DNS-Sperre macht es für Schweizer Endgeräte unzugänglich; VPN-Umgehungen ändern nichts an der Rechtslage.
Wettquoten, Marge und der vermeintliche Bonus-Effekt
Wer eine Wette platziert, sieht eine Quote. Was die Quote nicht zeigt, ist die Marge – der Anteil, den der Veranstalter vom Umsatz einbehält. Diese Marge ist über alle Wettanbieter ähnlich, weil sie aus der Mechanik des Quotensystems folgt.
Wie die Marge entsteht
Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) gibt es drei mögliche Ausgänge. Addiert man die reziproken Werte der drei Quoten, erhält man einen Wert über 100 %. Beispiel: Quote 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden, 3.60 für Auswärtssieg. 1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60 = 0’476 + 0’294 + 0’278 = 1’048. Das heisst: 104.8 % des Einsatzes würden ausgezahlt, wenn jede Quote genau den fairen Wahrscheinlichkeiten entspräche. Der Überschuss von 4.8 % ist die Marge. Der Auszahlungsschlüssel – der Anteil, der tatsächlich an die Spielenden zurückfliesst – beträgt 95.2 %.
Diese Marge ist die einzige verlässliche Einnahmequelle des Veranstalters. Sie ist im Preis eingerechnet, und sie bleibt konstant, egal ob ein Bonus läuft oder nicht. Was sich beim Bonus ändert, ist die Gewinnverteilung: Bei einem Profitboost von 10 % auf eine Wette mit Nettogewinn CHF 50 steigt der Nettogewinn auf CHF 55. Die Marge der Quote bleibt 4.8 %, der Auszahlungsschlüssel bleibt 95.2 %. Der Bonus ist eine Multiplikation auf den Nettogewinn, keine Reduktion der Marge.
Warum das wichtig ist
Wer glaubt, mit einem Bonus «bessere Quoten» zu bekommen, irrt sich. Die Quote ist dieselbe, der Gewinn nur höher. Wer mit einem Bonus «öfter gewinnt», irrt sich ebenfalls. Die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens ist durch die Quote gegeben, nicht durch den Bonus. Ein Bonus ist also eine Gewinn-Aufstockung, kein Wahrscheinlichkeitshebel.
Diese Unterscheidung erklärt auch, warum die Schweizer Anbieter keine klassischen Einzahlungsboni anbieten. Ein Einzahlungsbonus verlangt eine bestimmte Wettaktivität, um den Bonus in auszahlbares Geld umzuwandeln. Diese Mechanik ist im Schweizer Markt durch die Bewilligungspflicht und die fehlende Auszahlbarkeit von Gratisspielguthaben ersetzt. Statt «Umsatzbedingungen» gilt: Was aus Aktionsguthaben gewonnen wird, ist auszahlbar; das Aktionsguthaben selbst nicht.
Rechtslage: was die Schweiz beim Wettbonus zulässt und was nicht
Die Schweizer Rechtslage bei Wettboni folgt aus dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der dazugehörigen Verordnung (VGS). Beide definieren, was ein «Gratisangebot» ist, wer es anbieten darf und unter welchen Bedingungen.

Bewilligungspflicht für Gratisausgaben
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt, dass Gratisausgaben – also Freispiele, Gratiswetten, Aktionsguthaben und ähnliche Vergünstigungen – der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen zeigen, wie zurückhaltend die Aufsicht ist: Pro Veranstalter sind es durchschnittlich etwa zwei Gratisausgaben pro Monat, und nicht jede ist ein dauerhaftes Angebot.
Die Bewilligungspflicht hat einen klaren Zweck: Sie soll verhindern, dass Wettanbieter über Grosszügigkeit bei Boni Spielerinnen und Spieler in ein unkontrolliertes Spielverhalten locken. Wer aus dem Ausland Angebote mit «200 %-Bonus» kennt, sieht die Logik dahinter: Solche Boni sind häufig so gestaltet, dass die effektive Auszahlung erst nach hohem Umsatz möglich wird. Das Schweizer Modell umgeht diese Mechanik, indem es keine auszahlbaren Boni zulässt.
Werbung und ihre Grenzen
Art. 74 BGS regelt die Werbung: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Abs. 3 verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele. Verstösse können mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Diese Bestimmung ist die Grundlage dafür, dass diese Seite ausländische Anbieter nur beschreibt, nicht bewirbt, und keine konkreten Boni oder Promo-Codes abdruckt.
Geldwäscherei und Auszahlungswege
Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht möglich; Krypto-Auszahlungen erst recht nicht. Diese Regelung dient der Geldwäscherei-Bekämpfung. Sie bedeutet konkret, dass bei Swisslos Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Spielenden überwiesen werden; bei der Loterie Romande ist die Schwelle ebenfalls CHF 1’000.
Art. 75 Abs. 1 BGS verbietet schliesslich die Kreditierung an Spielerinnen und Spieler – also die direkte Gewährung von Kredit für Glücksspiele. Wer mit Kreditkarte spielt, zahlt den Kredit selbst zurück; der Veranstalter gewährt keinen Kredit.
Wer in der Schweiz überhaupt ein Konto eröffnen darf
Ein Online-Spielkonto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos-Sporttip-Konten für die Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, Loterie-Romande-Konten für die sechs Westschweizer Kantone. Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen; wer in einem Spiel als Wettkämpfer antritt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Diese Wohnsitzregel ist entscheidend. Wer in den Ferien in der Schweiz ist und ein Konto eröffnen will, kann das in der Regel nicht, weil kein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt. Umgekehrt: Wer in der Schweiz wohnt und im Ausland wettet, fällt nicht unter die Schweizer Bewilligung, sondern unter die Lizenz des ausländischen Anbieters – was üblicherweise weniger Schutz bedeutet.
Verantwortungsvolles Spielen: was die Limiten und das Sperrregister leisten
Wettboni können dazu verleiten, mehr zu setzen als geplant. Das Schweizer System hat darauf mit einer de harten Antwort reagiert: Limiten, Sperrregister und eine Aufsicht, die Verstösse ahndet.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Wettabgabe muss jede Spielerin bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Zeitraum, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Verzögerung ist bewusst, weil sie Spielerinnen daran hindern soll, in einer emotionalen Phase ihr Limit spontan zu erhöhen. Wer das Limit nach oben anpasst, muss drei Tage warten. Das ist ein Schutzmechanismus, der in der Praxis funktioniert, wenn er konsequent genutzt wird.
Zusätzlich können freiwillige Einzahlungslimiten für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande begrenzt die Einzahlungen ohnehin auf CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000; wer dieses Maximum erreichen will, kann es nur durch eine ausdrückliche Limitenerhöhung.
Spielsperre und Sperrregister
Spielerinnen können sich selbst für 1 bis 180 Tage vom Produkt ausschliessen lassen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal eine Spielsperre gibt, kann sie nicht selbst wieder aufheben; ein spezialisiertes Gremium ist eingebunden (Art. 81 BGS).
Für ausländische Plattformen gilt dieses Register nicht. Wer sich also bei Swisslos oder Loterie Romande sperren lässt, kann anschliessend bei Bettilt oder FortuneJack weiter spielen, ohne dass das Schweizer System eingreift. Das ist ein gewichtiger Grund, warum ausländische Plattformen aus Schweizer Sicht nicht als Ersatz für das beworbene Spiel dienen.
Werbung an Minderjährige und Testkäufe
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein Resultat, das zeigt, dass der Verkaufspunktschutz nicht hält, was er verspricht. Online ist die Lage besser: Die Identitätsprüfung verlangt einen Ausweis und eine Adressdatenbank-Abfrage. Wer unter 18 ist, kommt nicht rein.
Werbung an Minderjährige ist verboten, genauso wie Werbung, die aufdringlich oder irreführend ist. Die Gespa geht gegen Verstösse vor, aber die Kontrolle am Verkaufspunkt bleibt schwierig.
Hilfe bei problematischem Spiel
Bei Suchtfragen ist die Fachstelle Sucht Schweiz die erste Anlaufstelle (suchtschweiz.ch). Für finanzielle Fragen ist die Schuldenberatung Schweiz zuständig. Diese Stellen arbeiten unabhängig vom Veranstalter und können auch dann helfen, wenn die Spielerin bereits bei einem ausländischen Anbieter spielt.
Einsatzlimits, Quoten, Auszahlung: die operativen Details
Wer bei Sporttip spielt, sollte einige operative Details kennen, die im Wettschein nicht offensichtlich sind.
Mindest- und Höchsteinsätze
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das heisst: Wer einen grossen Wette plant, muss prüfen, ob die Limite ausreicht; sonst wird die Wette stillschweigend abgelehnt.
Wie Gewinne berechnet werden
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung kann bei kleinen Wetten einen sichtbaren Effekt haben: Eine Wette mit Einsatz CHF 1 und Quote 2.13 ergibt nominell CHF 2.13, nach Rundung CHF 2.10. Wer viele kleine Kombinationen spielt, sammelt diese Rundungsdifferenzen über die Zeit.
Was bei abgesagten Ereignissen passiert
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist eine faire Regelung, weil sie verhindert, dass eine abgesagte Voraussage die ganze Kombination zunichtemacht. Wer viele Kombinationen mit risikoreichen Voraussagen spielt, profitiert von dieser Regel.
Gewinn-Verjährung
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das sind harte Fristen; wer den Wettausgang nicht innerhalb von sechs Monaten prüft, verliert den Anspruch. Wer online spielt, bekommt die Auszahlung automatisch; wer am Verkaufspunkt spielt, muss die Quittung aufbewahren und bei Gewinn einlösen.
Auszahlung auf das Bankkonto
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Spielenden überwiesen. Bei Loterie Romande ist die Schwelle ebenfalls CHF 1’000; Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Beide Veranstalter zahlen also zweimal pro Kalenderjahr gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Wer also häufig kleinere Gewinne auszahlt, sollte sie sammeln.
Besteuerung von Wettgewinnen: Freibetrag und ausländische Anbieter
Die Besteuerung von Wettgewinnen ist ein Bereich, in dem viel Unsicherheit herrscht. Die wichtigsten Punkte sind klar definiert, aber die kantonalen Praktiken unterscheiden sich.
Steuerfreibetrag für Gewinne aus bewilligten Spielen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen (also von Swisslos und Loterie Romande) sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag beträgt seit 1.1.2026 CHF 1’071’000 (zuvor CHF 1’070’400); die Kantone setzen ihre eigenen Freibeträge fest, und sie sind in der Regel tiefer als der Bundesfreibetrag. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Die meisten Wettgewinne von Gelegenheiten liegen unter dem Freibetrag – sowohl Bundes- als auch kantonal. Wer einmal im Leben CHF 5’000 gewinnt, zahlt darauf weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer, sofern der kantonale Freibetrag nicht überschritten wird. Bei grossen Gewinnen aus Kombiwetten kann es anders aussehen; dann ist eine Steuerberatung sinnvoll.
Gewinne aus ausländischen Anbietern
Gewinne ausländischer Grossspiele fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer. Thurgau etwa behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Andere Kantone sind milder, aber die Tendenz geht in Richtung strengerer Besteuerung. Eine Verrechnungssteuer fällt bei ausländischen Anbietern nicht an, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält.
Wer ausländische Gewinne nicht deklariert, läuft Gefahr, dass die Einkommenssteuer nachträglich eingefordert wird. Die Steuerverwaltungen haben in den letzten Jahren verstärkt Daten-Quellen ausgewertet; eine vorsorgliche Deklaration ist sicherer als eine spätere Korrektur.
Beratung
Bei konkreten Fragen ist die kantonale Steuerverwaltung die erste Anlaufstelle, nicht der Veranstalter. Der Veranstalter kennt die Regeln der Verrechnungssteuer (wo er sie einbehält), nicht aber die Regeln der Einkommenssteuer (wo er sie nicht kennt). Eine vorgängige Abklärung erspart böse Überraschungen.
Beispielrechnung: der Sporttip-Kombiboost mit vier Voraussagen
Der Kombiboost von Sporttip ist die zentrale Bestandskundenaktion. Wer seine Mechanik versteht, weiss, wann der Bonus greift und wann nicht. Die folgende Beispielrechnung zeigt den Effekt bei einer Vierer-Kombination.
Die Annahmen
Einsatz: CHF 10
Voraussagen: 4 mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80, 2.00
Gesamtquote: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792
Bonus: 5 % auf den Nettogewinn (gemäss für vier Voraussagen)
Mindestquote: jede Voraussage muss mindestens 1.50 sein, was hier erfüllt ist.
Die Auszahlung bei einem Volltreffer
Bruttogewinn = Einsatz × Gesamtquote = 10 × 9’792 = CHF 97.92
Nettogewinn vor Bonus = CHF 97.92 − CHF 10 = CHF 87.92
Bonus (5 %) auf Nettogewinn = CHF 87.92 × 0.05 = CHF 4.40
Nettogewinn nach Bonus = CHF 87.92 + CHF 4.40 = CHF 92.32
Bei einem Volltreffer zahlt Sporttip also rund CHF 102.32 aus: CHF 92.32 Nettogewinn plus CHF 10 Einsatz zurück. Ohne den Kombiboost wären es CHF 97.92, also CHF 4.40 weniger.
Warum der Bonus in einer Bandbreite angegeben wird
Der genaue Bonus hängt von der Aktion ab. Sporttip kann den Bonus auf 5 %, 7 % oder einen anderen Prozentsatz festlegen; die Spielregeln nennen 5 % als Mindestwert für vier Voraussagen, lassen aber Raum für Variation. Zusätzlich ist der Bonus auf den Nettogewinn begrenzt; es gibt einen Höchstbetrag pro Wette. Wer den maximalen Bonus will, sollte die Aktionsseite von Sporttip konsultieren, nicht nur die Spielregeln.
Die Beispielrechnung zeigt: Der Bonus wirkt wie ein Aufschlag von etwa 4-5 % auf den Nettogewinn, je nach Aktion. Bei sehr hohen Bonussätzen (20 % bei sieben Voraussagen, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn) steigt der Aufschlag entsprechend – aber das Risiko steigt ebenfalls, weil mehr Voraussagen mehr Verlustmöglichkeiten bedeuten. Eine genaue Schätzung des Gesamtnutzens verlangt eine Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten, die je nach Auswahl stark variieren.
Der Effekt, wenn eine Voraussage die Mindestquote verfehlt
Die Mindestquote 1.50 ist die kritische Schwelle. Wer eine Voraussage mit Quote 1.40 nimmt, fällt aus der Bonusberechnung heraus. Die Wette wird trotzdem ausgewertet, aber ohne Bonus. Das heisst konkret: Wer bei den Voraussagen Risiken eingeht, um die Quote zu drücken, verliert den Bonus, ohne dass die Wette günstiger wird. Bei einem Volltreffer mit Quote 1.40 statt 1.50 sinkt der Bruttogewinn, und der Nettogewinn sinkt zusätzlich um den entgangenen Bonus. Das ist ein doppelter Verlust.
Häufige Fragen zu Wettboni in der Schweiz
Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?
Swisslos bietet als zentrale Aktion den Kombiboost für Online-Wetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 an, dazu Quotenboosts und Profitboosts für Einzelwetten und gelegentlich befristete Aktionen. Loterie Romande arbeitet stärker mit befristeten Aktionen wie der Wintersaison-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die an sieben Aktionstagen 7000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben verteilte. Beide Veranstalter benötigen für Gratisausgaben die Zustimmung der Gespa; 2025 wurden 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was die zurückhaltende Praxis der Aufsicht widerspiegelt.
Wie funktioniert der Sporttip-Kombiboost und ab welcher Mindestquote greift er?
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus staffelt sich: 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Eine Voraussage unter 1.50 fällt komplett aus der Bonusberechnung heraus, auch wenn die anderen drei die Mindestquote halten. Der Bonus ist zudem auf den Nettogewinn begrenzt und nur einmal pro Person nutzbar.
Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?
In der Schweiz sind Gratisausgaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig; die Gespa hat 2025 nur 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ausländische Seiten haben diese Bewilligungspflicht nicht, weil sie in der Schweiz nicht zugelassen sind – aber genau aus diesem Grund haben sie auch keine Schweizer Aufsicht. Die kleinere Zahl an Boni ist also direkt mit dem höheren Schutzniveau verbunden: Wer einen «200 %-Bonus» sucht, findet ihn nur dort, wo kein Sperrregister, keine Auszahlungsgarantie und keine Schweizer Limiten gelten.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?
Nein, das ist die entscheidende Eigenschaft des Schweizer Modells. Aktionsguthaben und Gratisspielguthaben sind nach den Spielregeln von Swisslos und dem Réglement Général der Loterie Romande nicht auszahlbar. Bei einem Gewinn mit Quote 3.00 und CHF 10 Aktionsguthaben wird nur der Gewinn (CHF 20) dem Wallet gutgeschrieben, nicht aber das ursprüngliche CHF 10. Das unterscheidet die Schweizer Aktionen von ausländischen «Free Bet»-Konstruktionen, bei denen der Einsatz teilweise zurückerstattet wird oder der Gewinn umsatzfrei ausgezahlt wird.
Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?
Nein. Jede Wettquote trägt eine implizierte Marge, die unabhängig von Boni ist. Bei einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10, 3.40, 3.60 ergibt sich eine implizierte Marge von etwa 4.6 %; der Auszahlungsschlüssel liegt bei 95.4 %. Diese Marge ändert sich nicht durch einen Bonus. Was sich ändert, ist die Zusammensetzung des Gewinns: Bei einem Profitboost von 10 % auf einen Nettogewinn von CHF 50 steigt der Nettogewinn auf CHF 55, die Marge bleibt aber 4.6 %. Der Bonus ist also eine Gewinn-Aufstockung, keine Reduktion der Buchmachermarge.
Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Freibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, die kantonalen Freibeträge sind oft tiefer. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen je nach Kanton unter die Einkommenssteuer; Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Für konkrete Fälle ist die kantonale Steuerverwaltung die erste Anlaufstelle.
Bonus – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
