Neue Wettanbieter in der Schweiz: was erlaubt ist und was nicht
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Wer in der Schweiz 2026 nach einem «neuen Wettanbieter» sucht, stösst rasch auf zwei sehr unterschiedliche Welten: zwei staatlich bewilligte Veranstalter mit einem klar geregelten Angebot und einer langen Liste ausländischer Seiten, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Beide Gruppen werden hier beschrieben und an denselben Kriterien gemessen, ohne sie zu vermischen.
Datenstand: Oktober 19, 2026 · $$ geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Veranstalterbewilligungen.
Markteintritt in der 2026: warum «neu» hier wenig bedeutet
«Neue Wettanbieter» ist ein Schlagwort, das in der Schweizer Rechtslage wenig verschiebt. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und überlässt deren Durchführung zwei interkantonalen Veranstaltern. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport teilen den Markt untereinander auf; eine dritte Schweizer Bewilligung für Sportwetten ist im System nicht vorgesehen. Was im Internet als «neuer Anbieter» beworben wird, ist in aller Regel eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Für Spielende bedeutet das: Wer bei einem bewilligten Anbieter wettet, nimmt am Schweizer Schutzsystem teil, mit Verlustlimiten, Spielsperre und Gewinnauszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer bei einer ausländischen Seite spielt, tut das ausserhalb dieses Rahmens, ohne Zugang zur Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Beschwerdestelle.
Der Rest des Artikels ordnet die wichtigsten Merkmale ein: wie Boni hier aussehen, welche Zahlungen laufen, was die App leistet, wie Livewetten und Cash-Out funktionieren, welche Wetttypen und Quotenmarken es gibt, und welche Sportarten und Turniere überhaupt im Programm stehen.
Grundlagen der Schweizer Sportwette: Quote, System, kleiner Einsatz
Die Grösse, an der sich alles misst, ist die Quote. Sie bestimmt, was ein gewonnener Tipp auszahlt, und sie bestimmt auch, wie viel Marge der Anbieter im Markt hält. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Betrag wird anschliessend auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Eine Einzel- oder Kombinationswette darf höchstens CHF 1’000 Einsatz tragen, eine Systemwette bis zu CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Wer regelmässig hohe Einsätze plantt, muss also mit dieser Bandbreite rechnen, nicht mit beliebig steigerbaren Stakes.
Wer kombiniert, achtet auf den Kombiboost. Er greift nur online, nur vor Spielbeginn, live und bei Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Auch dieser Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt ihn verfallen. Quotenboosts und Profitboosts wiederum gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettenden nur einmal nutzbar.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung bestreiten will, hat zehn Tage Zeit für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief.
Rechtslage in der 2026: was die Bewilligung tatsächlich schützt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) beaufsichtigt, nicht vom ESBK, der nur Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung; die ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», wenn sie hier erteilt wurde. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese beiden Stellen teilen das Vertragsgebiet untereinander auf.

Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Online-Konten werden nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnet; ohne Schweizer Aufenthalt gibt es kein Spielerkonto. Wer in den Kantonen wohnt, die nicht zum eigenen Veranstalter gehören, ist beim anderen Veranstalter gesperrt.
Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahren. Spielende werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; es gibt keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer fair-play-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie netzseitig. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, bei Aktualisierungen werden blockierte Adressen innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping).
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Gratisguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa: Im Jahr 2025 wurden der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Bewilligungen erteilt, was die vergleichsweise kleinen Aktionen erklärt. Ein Promo-Code wird hier nicht abgedruckt; jeder Anbieter publiziert seine Bedingungen selbst.
Bonus und Gratiswette: warum Schweizer Aktionen klein bleiben
Neukundenangebote sind in der Schweiz kein Werbevehikel, sondern eine bewilligungspflichtige Ausnahme. Das Gesetz verlangt für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; daraus folgen die eher zurückhaltenden Aktionen im Vergleich zu ausländischen Märkten. Wer einen Bonus aktiviert, sollte die Bedingungen lesen, nicht das Werbeversprechen. Drei Punkte prägen jede Schweizer Aktion.
Erstens die Form. Bei Sporttip gibt es keine klassische «Gratiswette ohne Einzahlung», sondern eher gestaffelte Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost auf den Nettogewinn. Werboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Zweitens die Mindestquote. Der Kombiboost verlangt pro Voraussage mindestens 1.50; wer darunter liegt, fällt aus der Aktion. Drittens die Frist und das Caps. Bonus und Erhöhung sind gedeckelt; eine konkrete Prozentzahl prozentualer Erhöhung ohne Cap wäre im Schweizer System unüblich.
Ausländische Anbieter werben mit «100 % Bonus» oder «Free Bet», sind aber nicht von dieser Aufsicht erfasst. Solche Versprechen lohnen nur, wenn Einsatz, Mindestquote, Frist und erlaubte Märkte zur eigenen Wettweise passen. Die Rechnung geht erst auf, wenn der geforderte Umsatz (Umsatz = Bonusbetrag mal Multiplikator) durch Wetten zu oder über der Mindestquote erfüllt ist; was danach als Echtgeld übrig bleibt, ist der Wert des Angebots.
Im Markt bedeutet ein konkretes Werbeversprechen wie hoch ausgeschriebener Bonus allein noch keinen Wert: die Kosten stecken in den Umsatzbedingungen. Wer ohnehin regelmässig wettet, kann mit einem Schweizer Boost etwas herausholen; wer nur einmal eine Aktion mitnimmt, lässt oft einen grossen Teil davon auf der Strecke.
Ein- und Auszahlung: Franken, Konto auf eigenen Namen, keine Krypto
Geld fliesst in Franken, und zwar ausschliesslich auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Die Gespa schreibt vor, dass Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgezahlt werden; anonymer oder Krypto-Empfang ist bei bewilligten Anbietern ausgeschlossen. Kreditierung an Spielende, also das Überlassen eines Vorschusses, ist im Geldspielgesetz ebenfalls verboten.
Wer bei Swisslos spielt, lädt das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag pro Aufladung liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der nächste Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Auszahlungen laufen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Pro Kalenderjahr sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Krypto-Auszahlungen sind in diesem System nicht vorgesehen. Ausländische Seiten bieten Bitcoin oder Ethereum an, doch die Gespa erkennt eine ausländische Bewilligung nicht an; wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rahmen. Wer mit Krypto wettet, hat keine Spielsperre über das Schweizer Register, keine Auszahlung auf ein eigenes Konto in Franken und keine Beschwerdestelle in der Schweiz.
App und mobiles Wetten: was Sporttip auf dem Telefon kann
Eine Wette auf dem Touchscreen geht schneller, und das ist gleichzeitig das Risiko: wer unterwegs tippt, prüft sie weniger. Die Sporttip App für iOS und Android bildet das vollständige Online-Angebot ab. Wetten, die in der App zusammengestellt werden, können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden, was die App mit dem physischen Netz verbindet.
Vor dem ersten Tipp aus der App stehen dieselben Schritte wie am Desktop: Registrierung mit Ausweis und Adressprüfung, Setzen der Verlustlimiten, Festlegung der Einzahlungslimite. Wer die App nutzt, sollte Benachrichtigungen bewusst steuern, sonst wird das Telefon zum ständigen Anstoss; das gilt besonders für Livewetten, deren Quoten sich minütlich ändern. Wer eine Verlustlimite aktiv erhöhen will, muss die Frist von 72 Stunden abwarten, was auf dem Telefon dieselbe Wirkung hat wie am Desktop.
Was die App nicht ändert, sind die Regeln: Cash-Out nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und nicht für jeden Markt garantiert; Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Auszahlungen laufen weiterhin aufs Bank- oder Postkonto, nicht in die App.
Livewetten und Cash-Out: Geschäft des Anbieters, nicht Anspruch
Livewetten reagieren auf den Spielverlauf; die Quoten ändern sich laufend. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausages platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen, etwa Elfmeter, Rote Karte oder eine Videoschiedsrichter-Entscheidung, Wetten ebenfalls mit 1.00 werten.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich das Cash-Out nicht rückgängig machen. Der Betrag liegt unter dem möglichen vollen Wettgewinn und ist vom Spielstand abhängig; Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern und muss es nicht für alle Wetten anbieten. Es ist eine Funktion des Anbieters, kein Anspruch.
Wer Livewetten mit Cash-Out kombiniert, sollte sich bewusst sein, dass das Cash-Out den Profitboost oder den Kombiboost verfallen lassen. Wer die Quote zu Beginn nimmt, sichert den damaligen Wert; wer auf den Schlusspfiff wartet, riskiert die spielentscheidende Situation mit der 1.00-Wertung. Ein Cash-Out ohne klare Strategie wird schnell zur Gewohnheit und zum Mittel gegen das eigene Limit.
Wetttypen und Quoten: Einzel, Kombi, System, und die Marge dahinter
Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in Einsatzgrenzen und Risiko. Die Einzelwette ist am einfachsten zu lesen, die Kombiwette vervielfacht die Quoten, und die Systemwette verteilt das Risiko auf mehrere Varianten, kostet aber entsprechend mehr Einsatz. Bei Sporttip gilt der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; alles darüber wird nicht angenommen.
Die Frage «welcher Anbieter hat die besten Quoten» ist eine Frage nach der Marge. Die Auszahlungsquote eines Marktes berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge; die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Eine kleinere Marge bedeutet mehr zurück an die Spielenden, eine grössere Marge mehr für den Anbieter. Bei einem klassischen Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) liegen die Margen typischerweise im niedrigen einstelligen Bereich; bei Nischenmärkten wie Ecken, Karten oder exotischen Kombinationen liegen sie höher. Wer Margen vergleicht, vergleicht dasselbe in absoluten Zahlen: ein Unterschied von zwei Prozentpunkten Marge auf einen Markt ist erheblich, ein Streit über die vierte Nachkommastelle nicht.
Vergleiche lohnen sich vor allem bei Märkten, die man regelmässig spielt. Wer bei einer Quote von 2.10 auf einen Ausgang setzt und der Anbieter eine Marge von 5 % nimmt, behält von 100 Franken Einsatz etwa 5 Franken; bei 8 % Marge sind es 8 Franken. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Margen der Einzelmärkte, weil die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Wer viel kombiniert, achtet auf niedrige Einzelmargen, nicht auf die grösste Einzelquote.
Sportarten und Turniere: was die Gespa-Liste zulässt
Bewilligt ist nur, was die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen vorsieht. Es ist eine geschlossene Liste; was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Liste über Aufstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie wettbar. Die Liste zeigt keine Eckstoss- oder Kartenmärkte und keinen Eintrag für Esports.
Diese Schranke wirkt unmittelbar auf das Wettprogramm. Fussball, Tennis und die grossen internationalen Wettbewerbe sind abgedeckt; viele Spezialmärkte sind es nicht. UFC, Futsal und Kampfsport tauchen nur auf, wenn die Gespa sie für den betreffenden Wettbewerb freigegeben hat; wer dort eine Nische sucht, muss vor der Wette prüfen, ob der Anbieter den Markt im Programm führt. Wer auf Ecken, Karten oder Esports setzen will, hat bei Swisslos und Loterie Romande keinen legalen Schweizer Anbieter, sondern nur ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung.
Was die reguläre Spielzeit bei Sporttip angeht, zählen die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Neue Wettanbieter 2026: warum die Liste klein bleibt
In der Schweiz gibt es pro Jahr keine Liste neuer Anbieter im eigentlichen Sinn, weil das System nur zwei Veranstalter vorsieht. Was im Internet als «neue Wettanbieter 2026» beworben wird, ist in der Regel eine ausländische Seite, die hierzulande keine Bewilligung hat. Die Sperrliste der Gespa wächst; 2025 standen 671 Domains drauf. Wer eine neue Domain sieht, prüft sie am besten zuerst dort.
Wer dennoch über einen ausländischen Anbieter nachdenkt, sollte sich über drei Punkte im Klaren sein. Die ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht; der Anbieter kann also morgen seine Regeln ändern, ohne dass hier jemand einschreitet. Die Sperrliste kann die Domain jederzeit erfassen, dann ist der Zugang über Schweizer Anschlüsse blockiert. Und die Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton als Einkommen besteuert, unabhängig vom Betrag; in Thurgau etwa ist die kantonale Praxis eindeutig, in anderen Kantonen variiert sie. Wer in der Schweiz wohnt, hat keinen Nachteil dadurch, dass er nur diese beiden nutzt; die meisten Nachteile entstehen umgekehrt dadurch, dass er es nicht tut.
Die einzige echte «Markteintritts»-Nachricht in der Schweiz wäre eine Erweiterung des Veranstalterkreises durch die Kantone. Solange das Geldspielgesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, bleibt der Wettbewerb auf zwei Anbieter verteilt, mit getrennten Vertragsgebieten.
Die zehn Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja (Sporttip, Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja (Jouez Sport, Westschweiz) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Pribet | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| IviBet | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| 22Bet | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| 1xBet | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| Gamdom | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| Coolzino | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| myBet | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| BDMBet | nein | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
Die zwei bewilligten Anbieter tragen dasselbe Dachsystem und dieselben Spielerschutzregeln, sind aber territorial getrennt: wer im Kanton Bern wohnt, spielt bei Sporttip, wer in Genf wohnt, bei Jouez Sport. Die acht ausländischen Anbieter haben hier keine Bewilligung, sind also am Schweizer Rahmen vorbei operierende Anbieter, deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können.
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und führt das Produkt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort ein Konto eröffnen will, muss Wohnsitz im Vertragsgebiet haben, volljährig sein und sich einmal pro Person registrieren. Der Ausweis wird bei der Anmeldung hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft; eine Spielsperre darf nicht bestehen.
Das Sporttip-Programm deckt das ab, was die Gespa-Liste zulässt: Fussball, Tennis, Eishockey und die grossen internationalen Wettbewerbe, dazu eine Auswahl an Livewetten mit Cash-Out als vollständige vorzeitige Auszahlung. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, das Maximum pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000 und pro Systemwette bei CHF 10’000. Profitboosts und der Kombiboost sind nur online verfügbar, an Quote und Auswahl gebunden und verfallen bei vorzeitiger Auszahlung. Wer die App nutzt, kann zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.
Verdienst von Swisslos: das ist der Anbieter, an dem sich jeder andere in diesem Markt messen lassen muss, weil er die Schweizer Spielerschutzregeln vollständig umsetzt und im Vertragsgebiet monopolartig auftritt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er legal wetten will, und wer das Angebot nutzt, sollte es wegen der App, der Verlustlimiten und der Auszahlung auf das eigene Konto tun, nicht wegen eines Bonusversprechens.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und ist ebenfalls ein bewilligter Grossspielveranstalter unter dem Geldspielgesetz. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Wer dort ein Online-Konto eröffnen will, muss volljährig sein, Wohnsitz im Vertragsgebiet haben und darf keine Spielsperre haben; das System ist dasselbe wie bei Swisslos.
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste und ist inhaltlich mit Sporttip vergleichbar; die Quoten werden eigenständig gesetzt, ein direkter Vergleich beider Veranstalter vor der Wette lohnt sich gerade bei Standardmärkten. Die Auszahlung läuft auf das eigene Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein, mit denselben Fristen und Limits wie bei Swisslos; die genauen Konditionen variieren leicht und sind im Kontobereich hinterlegt. Gratisguthaben-Aktionen brauchen die Zustimmung der Gespa; 2025 wurden der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt.
Verdienst von Loterie Romande: der einzige zweite bewilligte Veranstalter, was die Westschweiz versorgt. Wer dort wohnt, hat an Jouez Sport die gleiche Adresse wie ein Deutschschweizer an Sporttip. Für die meisten anderen Kriterien, Auszahlung auf eigenes Konto, Verlustlimiten, Spielsperre über das Schweizer Register, gilt dasselbe wie bei Swisslos; wer den Westschweizer Anbieter nutzt, hat dieselbe Sicherheit, aber nicht automatisch identische Quoten.
Pribet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung und keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; eine ausländische Bewilligung hat im BGS-System keinen Wert. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; Schweizer DNS-Sperren treffen die Domain. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Spielsperren-Register, keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Auszahlungspflicht nach Schweizer Recht.
Verdienst von Pribet: das ist ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rahmens, also ohne die hier geltenden Verlustlimiten, ohne Spielsperre über das Schweizer Register, ohne Schweizer Aufsicht über die Quoten oder die Auszahlung. Wer sich dafür entscheidet, verlässt den Schutz des BGS und nimmt die kantonal unterschiedliche Besteuerung ausländischer Gewinne in Kauf.
IviBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung; die Plattform fällt nicht unter das BGS, ist also nicht von der Gespa beaufsichtigt. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Provider sperren sie dann auf DNS-Ebene.
Verdienst von IviBet: ist im Schweizer Vergleich keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande, weil weder Verlustlimiten noch Spielsperre über das Schweizer Register greifen. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die ausländische Bewilligung im BGS-System keine Wirkung hat und dass Einsätze und Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
22Bet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung; die Plattform ist nicht im BGS-System eingebunden. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land sie stamme, hat hier keine Wirkung. Die Domain kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Verdienst von 22Bet: kein Ersatz für die bewilligten Schweizer Anbieter. Die Spielerschutzregeln des BGS gelten dort nicht, eine Schweizer Spielsperre ist wirkungslos, und die Auszahlung läuft nicht zwingend auf ein Schweizer Konto auf den eigenen Namen. Wer bei 22Bet spielt, nimmt das volle Risiko einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Aufsicht in Kauf.
1xBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung; die ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden; Schweizer Provider sperren sie netzseitig.
Verdienst von 1xBet: kein Swisslos, kein Jouez Sport und kein Schweizer Schutzrahmen. Wer dort spielt, sollte sich über die fehlende Schweizer Aufsicht im Klaren sein und über die kantonale Besteuerung ausländischer Grossspielgewinne.
Gamdom – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung; die Plattform fällt nicht unter das BGS und ist nicht von der Gespa beaufsichtigt. Die Domain kann auf der Sperrliste landen.
Verdienst von Gamdom: kein Ersatz für die bewilligten Veranstalter. Schweizer Spielerschutzregeln greifen nicht; eine in der Schweiz eingetragene Spielsperre hindert die Plattform nicht an der Kontoeröffnung, und eine Schweizer Beschwerdestelle existiert nicht.
Coolzino – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung; die ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Die Domain kann jederzeit von der Gespa gesperrt werden.
Verdienst von Coolzino: kein Ersatz für Swisslos oder Loterie Romande. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rahmen und nimmt die kantonale Besteuerung ausländischer Gewinne in Kauf.
myBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
myBet hat keine Schweizer Bewilligung; die Plattform ist nicht von der Gespa beaufsichtigt. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Verdienst von myBet: kein Swisslos, kein Jouez Sport. Das Fehlen einer Schweizer Bewilligung bedeutet konkret: keine Verlustlimiten nach BGS, keine Spielsperre über das Schweizer Register und keine Schweizer Aufsicht über Quoten oder Auszahlung.
BDMBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung; die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.
Verdienst von BDMBet: kein Ersatz für die bewilligten Veranstalter. Wer bei BDMBet spielt, ist nicht durch das BGS geschützt; Gewinne können je nach Kanton besteuert werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die eine verweigerte Auszahlung prüft.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperre, Register
Wer in der Schweiz legal wettet, spielt in einem System mit drei Schutzebenen: selbst gesetzte Verlustlimiten, eine Spielsperre auf Wunsch und ein schweizweites Register, das die Sperre auch über die Veranstaltergrenze hinweg trägt.
Die Verlustlimite wird vor der ersten Wette festgelegt, und zwar für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was impulsives Hochsetzen bremst. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Wer mit Sporttip spielt, hat diese Schwellen am eigenen Konto gesetzt; wer sie nicht setzt, kann sich nicht aktiv am Spielenbetreiben lassen.
Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer im Register steht, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen; das ist im Gesetz so vorgesehen. Eine selbstgewählte Pause kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht im Schweizer Register und nicht durch die Schweizer Spielsperre geschützt. Die Selbstsperre funktioniert dort nur, wenn der Anbieter sie implementiert, was er nicht muss.
Krypto und Anonymität: warum das hier nicht ins System passt
Krypto-Auszahlungen sind bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht vorgesehen. Die Gespa schreibt vor, dass Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausgehen; eine Auszahlung in Bitcoin oder Ethereum ist damit ausgeschlossen. Wer mit Krypto wettet, wettet also bei einer ausländischen Seite und damit ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.
Das hat drei praktische Folgen. Erstens keine Schweizer Spielsperre: die Selbstsperre im Schweizer Register hindert eine ausländische Plattform nicht an der Kontoeröffnung. Zweitens keine Schweizer Aufsicht über Quoten, Auszahlung oder Streitfälle. Drittens eine kantonale Besteuerung ausländischer Gewinne, die je nach Kanton unabhängig vom Betrag greift. Anonym wetten ist in der Schweiz legal nur über die Veranstalter mit Verlustlimiten, Auszahlung aufs eigene Konto und voller Identitätsprüfung bei der Registrierung.
Wer im Internet «anonyme Wettanbieter», «Wettanbieter ohne Verifizierung» oder «Bitcoin-Wettanbieter» sucht, landet ausnahmslos bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Der Datenschutz, den diese Anbieter versprechen, steht im Widerspruch zur Schweizer Spielsuchtprävention; wer wirklich schützt, will überwachen können.
Überblick: das Wichtigste zur Schweizer Wettlandschaft
Die Schweizer Wettlandschaft ist klein und stark reguliert. Zwei Veranstalter teilen den Markt nach Kantonen auf; ausländische Anbieter sind hier nicht bewilligt. Wer in der Schweiz wohnt, kann nur bei seinem Veranstalter ein Online-Konto eröffnen; die Auswahl ist regional, nicht persönlich. Werbung für ausländisches Glücksspiel ist verboten; Gratisguthaben brauchen die Zustimmung der Aufsicht und fallen deshalb klein aus.
Wer das System nutzt, hat es mit drei Schutzebenen zu tun: eigene Verlustlimiten, eine Spielsperre im schweizweiten Register und Auszahlung nur auf das eigene Konto. Wer das System verlässt, hat keinen dieser Schutzpunkte mehr. Wer in der Deutschschweiz wohnt, nutzt Sporttip; wer in der Romandie wohnt, nutzt Jouez Sport; wer im Tessin wohnt, ist bei Sporttip; wer in Liechtenstein wohnt, ebenfalls.
Die Liste der angeblich «neuen Wettanbieter Schweiz 2026» ist in aller Regel eine Liste ausländischer Domains ohne Schweizer Bewilligung. Sie zu kennen, schadet nicht; sie zu nutzen, hebt den Schweizer Schutz auf.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?
Erlaubt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide Veranstalter führen gemeinsam die gesamte Schweizer Sportwettbewilligung; eine dritte Schweizer Bewilligung ist im System nicht vorgesehen. Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab; Jouez Sport die Westschweiz. Online-Konten werden nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnet.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge aus?
Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern lohnt sich der Vergleich vor allem bei Standardmärkten wie Fussball oder Tennis; die Quoten unterscheiden sich von Markt zu Markt. Sie ist die Quote, die ein Markt über alle Ausgänge hinweg an die Spielenden zurückgibt; die Marge ist 100 minus Auszahlungsquote und beschreibt den Anteil, den der Anbieter behält. Eine niedrige Marge ist ein direkter Vorteil für Spielende, besonders bei Kombiwetten, wo sich die Margen der Einzelmärkte multiplizieren.
Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?
Seriosität in der Schweiz bedeutet in erster Linie: bewilligt durch die Gespa. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Beschwerdestelle; die ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich bewusst sein, dass er den Schutzrahmen des BGS verlässt und Gewinne je nach Kanton besteuert werden.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?
«Ohne Limit» und «ohne Verifizierung» sind Versprechen, die im BGS-System nicht erlaubt sind. Schweizer Veranstalter verlangen Verlustlimiten und prüfen die Identität bei der Registrierung gegen Ausweis und Adressdatenbanken; eine Seite, die das nicht tut, ist nicht im Schweizer System und damit nicht von der Gespa beaufsichtigt. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Spielsperre und keine Auszahlungspflicht nach Schweizer Recht.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?
Verlustlimiten werden für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, unbefristet mit Eintrag im Schweizer Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Eine Aufhebung der Selbstsperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?
Gewinne und Saldi gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Krypto-Auszahlungen sind bei Swisslos und Loterie Romande nicht möglich; die Gespa lässt nur Kontoauszahlungen zu. Bei ausländischen Anbietern ist Krypto üblich, doch dort greift das Schweizer Schutzsystem nicht.
Vergleich – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
