League of Legends Wetten in der Schweiz – was bewilligt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Becher mit dampfendem Tee.

Wer in der Schweiz auf League of Legends wetten will, sucht verlässig sein eine Wettseite und landet ausnahmslos bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die zwei einzigen Veranstalterinnen, denen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa Sportwetten erlaubt, führen E-Sport nicht im Programm. Was das für Schweizer Spielende konkret bedeutet – welche Limits greifen, wo die Steuern ansetzen, welche Märkte überhaupt zugelassen sind – steht im Folgenden.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig.

Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (10.09.2026) sowie die Schweizer Geldspielgesetzgebung (BGS, SR 935.51).

Was League of Legends als Wettgegenstand in der Schweiz ausmacht

Spielplan und Wettbewerbe

League of Legends ist ein E-Sport-Titel von Riot Games mit einem öffentlichen, gut dokumentierten Spielplan. Die regionalen Ligen – LCK (Korea), LEC (EMEA), LCS (Nordamerika), LPL (China), PCS (Asien-Pazifik) – zeigen die laufenden Splits und das internationale Mid-Season-Event klar. Darüber steht die World Championship als Saisonhöhepunkt; daneben gibt es MSI, die regionalen Playoffs sowie kleinere Turniere.

Eine Reihe leerer Bürostühle steht vor einer dunklen Wand in einem Raum mit gedämpftem Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Warum das in der Schweiz nichts ändert

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (10.09.2026). Auf dieser Liste erscheint kein E-Sport. Ohne Listeneintrag darf kein Schweizer Veranstalter ein Wettereignis aus diesem Bereich anbieten. Was eine Plattform auf ausländischer Lizenz als «League of Legends Wetten» verkauft, ist auf dem Schweizer Markt formal nicht zugelassen – die Sperrliste der Gespa kann solche Seiten per DNS-Block für Schweizer Anschlüsse unerreichbar machen. Wer auf einer Schweizer Veranstalterin wetten will, findet dort nur Sportarten, die tatsächlich auf der Liste stehen. League of Legends gehört nicht dazu.

Das verschiebt die Frage: Aus einer Marktfrage wird eine Lizenzfrage.

Die zwei bewilligten Veranstalterinnen in der Schweiz

Swisslos Sporttip

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel führt unter dem Markennamen Sporttip Sportwetten in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) vom 20. Mai 2019. Ein Online-Konto bei Sporttip steht nur Personen offen, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen, mindestens 18 Jahre alt sind, keine Spielsperre haben und sich mit gültigem Ausweis verifizieren lassen – die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer eine zweite Identität anlegt, scheitert am Register.

Die regulären Spielregeln sind eng: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- oder Kombiwetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos darf diese Limiten jederzeit anpassen, und Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Wer ein Event verpasst oder verschiebt, fällt unter klare Auszahlungsregeln: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Wer sechs Monate nichts vom Gewinn hören lässt, verliert ihn: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, fallen an den Swisslos-Zweck.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Geschäftsstelle sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, das Vertriebsnetz umfasst 2’350 Verkaufsstellen und rund 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto bei Jouez Sport ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich – dasselbe Modell wie bei Swisslos, nur mit anderer Kantonsliste und mit Französisch als Standardsprache der Oberfläche.

Für die Wettenden bedeutet das: Welcher der beiden Veranstalterinnen überhaupt zur Verfügung steht, entscheidet der Wohnsitzkanton, nicht die Vorliebe für eine Plattform. Beide teilen sich den Schweizer Sportwettenmarkt und bieten beide ausschliesslich das, was auf der Gespa-Liste steht. League of Legends ist auf keinem der beiden Angebote zu finden.

Die Rechtslage: was eine Schweizer Bewilligung trägt – und was sie nicht trägt

Bewilligung, Veranstalterbewilligung, Spielbewilligung

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Sportwetten als Grossspiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) im Rahmen des Geldspielkonkordats (in Kraft 1.1.2021) – nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide Teile «gelten nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz – aus Malta, aus Deutschland, von Curaçao – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, spielt unter Schweizer Aufsicht; wer woanders spielt, tut das ohne diese Aufsicht.

Ein Stadtbus fährt an einem regnerischen Abend durch eine Strasse mit Pfützen, die Lichter spiegeln sich im Asphalt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Das erklärt, warum die Liste der «legalen Anbieter» in der Schweiz immer genau zwei Einträge hat. Es gibt keine weiteren. Die Gespa veröffentlicht keine Whitelist anderer Marken, sondern eine Sperrliste ausländischer Domains.

Was darf gewettet werden – und was nicht

Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse, die auf der Gespa-Liste stehen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Die Liste (10.09.2026) ist abschliessend: Qualifikationsrunden nur, wenn aufgeführt; Frauenwettbewerbe nur, wenn aufgeführt; Rangwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – Trainingsläufe sind tabu. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine eigene E-Sport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern die Veranstalterin über die entsprechende Bewilligung verfügt. Das Gesetz kennt keine pauschale Einschränkung bestimmter Live-Märkte; das, was auf der Liste steht, ist live zugänglich, der Rest nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt – was die Veranstalterin anbietet, ist ihre eigene Regel, zu den Sporttip-Bedingungen später mehr.

League of Legends, Dota 2, CS2 – nichts davon erscheint auf der Liste. Die Sperrliste ausländischer Domains (Art. 86–93 BGS; erster Stand 3. September 2019, Ende 2025 671 Domains) sorgt zusätzlich dafür, dass Schweizer Anschlüsse ausgewählte ausländische Plattformen über DNS-Block gar nicht erst erreichen.

Wer mitmachen darf

Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen (Art. 72 BGS). Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist genau ein Konto zugelassen; die Identität wird beim Ausweis-Upload gegen Adressdatenbanken geprüft. Das schliesst Doppelkonten ebenso aus wie Strohkonten und nicht im Vertragsgebiet wohnhafte Personen. Wettende, die als Wettkämpfer:innen an einem Ereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten.

Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung an Schutz mitliefert

Selbst gesetzte Limiten

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine separate Limite von CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Person im Moment eines Verlusts das Limit hochfährt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Statuten verlangen mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust (Art. 87 VGS); die konkrete Ausgestaltung legt die Veranstalterin fest. Eine fixe staatliche Einzahlungsgrenze für Sportwetten existiert in der Schweiz nicht.

Spielsperre und Sperrregister

Wer sich selbst aussperren will, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Das Register löst zwei Probleme gleichzeitig: Die gesperrte Person kann nicht auf einer anderen Veranstalterin weiter spielen, und eine Veranstalterin sieht beim Anmeldeversuch, dass eine Sperre besteht, und lehnt die Eröffnung ab. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Begleitung durch eine Fachstelle (Art. 81 BGS); eine kurze Pause von bis zu sechs Monaten muss zudem angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer ausgeschlossen ist

Personen mit Spielsperre oder Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer unter verschuldeter Sucht leidet, wird im Eintragungsgespräch auf eine Fachstelle verwiesen. Die Beratungsangebote – die Fachstelle Glücksspielsucht, die kantonalen Suchthilfen, die Anlaufstellen der beiden Lotterien – bleiben unabhängig von der Spielplattform erreichbar.

Wo der Schutz nicht trägt

Eine ausländische Seite, die keine Schweizer Bewilligung hat, ist an dieses Register nicht angeschlossen. Die Verifikation über Ausweisdaten findet auf diesen Seiten nicht zwingend statt, oft nur als Pflichtfeld im Anmeldeformular ohne tatsächlichen Datenabgleich. Eine im Inland gesetzte Spielsperre hindert die Person nicht, sich auf einer ausländischen Seite anzumelden und dort weiterzuspielen – die Sperre gilt auf der zugelassenen Veranstalterin, nicht im offenen Internet. Was die Gespa gegen solche Anbieter tun kann, ist die Aufnahme in die Sperrliste, nicht eine Sperrung pro Person.

Die Steuern auf Wettgewinne

Schweizer Veranstalterinnen

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV rechnet Sportwetten explizit dazu – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt die Schwelle bei CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026 (2025: CHF 1’070’400). Darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt durch die Veranstalterin abgezogen; die Gewinnenden holen sie sich über die Steuererklärung zurück. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb der Hinweis «je nach Kanton» der einzig ehrliche ist: Ein einzelner Kanton kann deutlich tiefer liegen.

Die Praxis sieht so aus, wie die Freibeträge vermuten lassen: Die grosse Mehrheit der Wettenden bleibt deutlich unter der Schwelle, weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fallen an. Wer den Freibetrag reisst, bekommt 35 % automatisch abgezogen und reicht die Verrechnungssteuer mit der Steuererklärung zurück.

Ausländische Anbieter

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer – die wird im Ausland nicht abgezogen, also kann die Schweiz nichts zurückerstatten. Was bleibt, ist die kantonale Einkommenssteuer. Die kantonale Steuerpraxis Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. In anderen Kantonen ist die Praxis weniger streng; das ist der Grund, warum der pauschale Satz «ausländische Gewinne sind steuerfrei» falsch ist. Was die Frage «muss ich meine Gewinne versteuern?» angeht, gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen, allgemeine Information reicht für die eigene Erklärung nicht.

Sporttip im Detail: was die bewilligte Plattform an Spielmechanik mitliefert

Limits, Fristen, Auszahlung

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Über der Limite wird die Wette abgelehnt. Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, gilt die Wette als ungültig: Einzelwette wird erstattet, in der Kombination wird die betroffene Voraussage zur Quote 1.00. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz × Quote (bei Kombinationen × Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten); das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer 26 Wochen nichts vom Gewinn hören lässt, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Cash-Out und Livewetten

Cash-Out bei Sporttip ist nur online möglich, gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt er sich nicht rückgängig machen. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettausgang, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit angepasst werden; es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, wenn der Ausgang bereits klar ist.

Kombiboost und Quotenboosts

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Quotenboosts betreffen Prematch-Einzelwetten mit einer einzigen Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out.

Was bei der Spielzeit zählt

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung ist nur die Bet-Builder-Funktion erlaubt; eine Kombination ohne Bet-Builder kann von Swisslos rückwirkend für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Zahlung und Wallet

Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Auflademöglichkeit angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind 365 Tage lang zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer das Swisslos-Konto nutzt, kann Wetten online bei Swisslos oder über die Sporttip App (iOS und Android) abgeben; ein in der App gebauter Wettschein lässt sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkauftsstelle weiterspielen.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was sie sind und was sie nicht sind

Was der Markt im Internet zeigt

Wer «League of Legends Wetten Schweiz» sucht, landet auf Seiten, die E-Sport-Märkte anbieten – oft auf Lizenzen aus Curaçao, Malta oder anderen Jurisdiktionen. Diese Lizenzen gelten in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Die Gespa beaufsichtigt diese Anbieter nicht, und die Sperrliste kann ihre Domains über DNS für Schweizer Anschlüsse blockieren – was die Erreichbarkeit schwankungsanfällig macht, aber nicht den Rechtsstatus ändert. Wer auf einer solchen Seite spielt, spielt nicht unter Schweizer Aufsicht.

Welche Schutzmechanismen fehlen

Drei Punkte fallen für Schweizer Spielende weg: erstens der Anschluss an das schweizweite Sperrregister – eine selbstgesetzte Spielsperre bei Swisslos hindert die Person nicht, sich auf einer ausländischen Seite zu registrieren. Zweitens die geprüfte Identität – die Anmeldung erfolgt dort oft mit minimaler Verifikation, was Mehrfachkonten ermöglicht und den Jugendschutz schwächt. Drittens die gesetzliche Verlustlimite – die Limiten, die diese Anbieter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbieten, sind freiwillige Selbsteinschränkungen, deren Durchsetzung niemand beaufsichtigt. Hinzu kommen die fehlende Schweizer Beschwerdestelle und die fehlende Schweizer Aufsicht über Auszahlungen und Streitfälle. Eine ausländische Lizenz ist im Inland kein Schutzschild.

Was die Sperrliste tut – und was sie nicht tut

Die Sperrliste (Art. 86–93 BGS) richtet sich an die Schweizer Telekomanbieter und blockiert den DNS-Zugriff auf gelistete Domains. Ende 2025 waren 671 Domains erfasst. Das macht die Erreichbarkeit für Endkund:innen unzuverlässig – die Domains werden ersetzt, neue Domains kommen hinzu, einzelne Anbieter tauchen unter anderen Adressen wieder auf (Stichwort Domain-Hopping). Die Sperrliste ist keine Sperre pro Person und keine Zahlungssperre. Schweizer Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an diese Anbieter nicht zwingend.

Steuerlicher Status

Gewinne aus diesen Anbietern fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer. Was bleibt, ist die kantonale Einkommenssteuer; die Praxis unterscheidet sich je nach Kanton. Wer auf einer solchen Seite spielt und im grösseren Rahmen gewinnt, sollte das mit dem kantonalen Steueramt oder einer Steuerberatung klären.

Vergleich der Anbieter in der Schweiz

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / Lizenzangabe
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betovo Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
PowBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Betify Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Sportaza Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BetAlright Keine Schweizer Bewilligung Lizenzangabe im Ausland, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Was die Quotenmarge über einen Markt verrät – und was sie hier bedeutet

Bei jeder Wette hält die Buchmacherin einen Anteil des Einsatzes zurück; der Rest wird als Gewinne ausgezahlt. Das Mass dafür ist die Quotenmarge. Für einen Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.9474, also rund 94.7 %. Die Marge liegt entsprechend bei etwa 5.3 %. Das ist ein Beispielwert, kein notierter Preis – der Wert hängt vom konkreten Markt ab, von der Veranstaltung und vom Zeitpunkt der Quotenstellung. Eine Marge in dieser Bandbreite ist für liquide Mainstream-Märkte üblich; bei Nischenmärkten oder kurz vor Spielbeginn liegen die Margen teils deutlich höher, im Bereich von 7 bis 10 %, bei sehr engen Spezialmärkten noch darüber.

Für Schweizer Spielende heisst das zweierlei. Erstens: Auch eine bewilligte Plattform arbeitet mit Margen – sie sind Teil jedes Angebots. Zweitens: Wer ausländische Anbieter vergleicht, sollte die Margen vergleichen, nicht die Spitzenquoten auf einem einzelnen Event. Ein Boost auf einer Quote hebt den Gewinnfall in einem Markt, nicht die Marge des gesamten Markts.

Was Werbung darf – und was nicht

Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung wirbt – oder eine Plattform mit Bewilligung in einer Weise, die nicht bewilligt ist – bewegt sich im illegalen Bereich, nicht die Plattform allein.

Was bei Konflikten mit ausländischen Anbietern bleibt

Eine ausländische Lizenz begründet kein Schweizer Beschwerderecht. Wer mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in einen Streit gerät – eine nicht ausgezahlte Wette, eine zurückgehaltene Auszahlung, eine inkorrekte Abrechnung – kann sich an keine Schweizer Behörde wenden. Die Gespa ist für die Schweizer Veranstalterinnen zuständig, nicht für ausländische. Eine Beschwerdestelle im Ausland kann hilfreich sein, ist aber kein Ersatz für die Schweizer Aufsicht.

Was die Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind

Im Schweizer Markt sind sie Veranstalter ohne Bewilligung. Sie bieten Märkte an, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, darunter League of Legends. Sie unterliegen keiner Schweizer Aufsicht, ihre Domains ist über die Gespa-Sperrliste erreichbar oder unerreichbar. Sie sind nichts, was eine Schweizer Spielperson auswählen sollte, wenn ihr der Schweizer Rahmen wichtig ist – wer dort spielt, akzeptiert die Bedingungen dieser Anbieter und die fehlende Schweizer Aufsicht.

Wie die Buchmacherinnen in der Praxis aufgestellt sind

Swisslos Sporttip — Wie die Buchmacherinnen in der Praxis aufgestellt sind

Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; das Produkt heisst Sporttip und ist als Grossspiel bewilligt. Auf der Plattform findet sich nur, was die Gespa-Liste führt; E-Sport fehlt. Die Spielregeln sind eng: Verlustlimiten sind Pflicht, Spielsperren sind eingetragen, die Identität wird verifiziert. Die Wallet-Mechanik ist solide, die Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto geregelt. Für Schweizer Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen, ist das die Plattform mit dem vollumfänglichen Schweizer Schutz; League of Legends ist dort nicht im Programm.

Loterie Romande Jouez Sport — Wie die Buchmacherinnen in der Praxis aufgestellt sind

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die Westschweiz; Sitz in Lausanne, Vertriebsnetz in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Spielregeln gleichen Sporttip in der Struktur: Verlustlimiten, Spielsperre, verifizierte Identität, Auszahlung auf das eigene Konto. Für Spielende in der Romandie ist das die bewilligte Plattform; League of Legends ist auch dort nicht im Programm.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – Betovo, Coolzino, PowBet, Betwinner, Betify, Jackbit, Sportaza, BetAlright

Diese acht Plattformen haben in der Schweiz keine Bewilligung. Die Liste zeigt keine weiteren bewilligten Anbieter, weil es keine gibt. Sie sind hier zur Vollständigkeit genannt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – über Suche, über Werbung im Ausland, über Empfehlungen in Foren. League of Legends-Wetten sind auf solchen Plattformen verfügbar, im Schweizer Markt formal nicht zugelassen und ohne den Schutzrahmen, den die Schweizer Bewilligung mitliefert. Wer eine dieser Plattformen nutzt, sollte sich bewusst sein, dass der Schweizer Rahmen dort nicht greift: kein Sperrregister-Anschluss, keine geprüfte Verlustlimite, keine Schweizer Beschwerdestelle, kantonale Steuerpflicht auf Gewinne.

Verteilung des Swisslos-Reingewinns 2025

Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – das Geld fliesst in Fussball, Eishockey, Swiss Olympic und Sporthilfe. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Die Zahl ist Hintergrund, nicht Pointe: Sie zeigt, wohin der Reingewinn einer bewilligten Veranstalterin fliesst, und sie liegt weit unter dem Gesamtgewinn, weil Lotterien den Löwenanteil tragen.

Was das für die Frage «League of Legends Wetten Schweiz» konkret bedeutet

Die Frage hat zwei Antworten, je nachdem, was mit «Wetten auf League of Legends in der Schweiz» gemeint ist.

Wer in der Schweiz unter Schweizer Regeln wetten will: Es gibt auf keiner bewilligten Plattform ein League-of-Legends-Angebot, weil E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht. Wer darauf warten will, dass Riot-Titel in die Liste aufgenommen werden, wartet auf einen Gesetzes- oder Verordnungsakt, nicht auf eine Marktentwicklung.

Wer auf League of Legends wetten will, gleich wo: Landet bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Aufsicht greift dort nicht, die Schweizer Spielsperre greift dort nicht, die Schweizer Limiten greifen dort nicht. Gewinne unterliegen je nach Kanton der Einkommenssteuer. Domains sind über die Sperrliste blockiert oder wechseln unter neuen Adressen. Wer das akzeptiert, spielt auf eigenes Risiko; wer den Schweizer Rahmen will, spielt bei Swisslos oder Loterie Romande – und findet dort keinen League-of-Legends-Markt.

Häufige Fragen

Ist League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande im Programm?

Nein. Beide Veranstalterinnen führen nur Wettereignisse, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten stehen. E-Sport ist auf dieser Liste nicht aufgeführt, und League of Legends erst recht nicht. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos oder Loterie Romande wohnt, findet bei Swisslos oder der Loterie Romande keine League-of-Legends-Wetten.

Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht?

Die Liste ist abschliessend: Nur was draufsteht, darf von den bewilligten Veranstalterinnen angeboten werden. Was nicht draufsteht, ist im Schweizer Markt formal nicht zugelassen. Eine ausländische Lizenz hilft nicht; sie hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Sperrliste der Gespa kann Domains blockieren, auf denen solche Angebote laufen.

Welchen Schutz hat eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht hat?

Drei Punkte: verifizierte Identität und ein Konto pro Person, Anschluss an das schweizweite Sperrregister (eine in der Schweiz gesetzte Spielsperre gilt auch für andere Veranstalterinnen und für Casinos), obligatorische selbstgesetzte Verlustlimiten mit Obergrenze und der Schutz, dass eine Erhöhung erst nach 72 Stunden greift. Hinzu kommen die Schweizer Aufsicht und die Schweizer Beschwerdemöglichkeit – Streitfälle lassen sich vor Schweizer Behörden klären.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Schweizer Verrechnungssteuer fällt auf solchen Gewinnen nicht an – die wird im Ausland nicht abgezogen. Was bleibt, ist die kantonale Einkommenssteuer; die Praxis unterscheidet sich je nach Kanton, einige Kantone behandeln Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen. Die Frage ist nicht allgemein zu beantworten, sondern mit dem kantonalen Steueramt oder einer Steuerberatung zu klären.

Welche Verlustlimiten muss ich vor der ersten Sporttip-Wette setzen?

Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Veranstalterin darf keine Wette über der gesetzten Limite annehmen.

Was ist die Sperrliste der Gespa und was bedeutet sie für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste (Art. 86–93 BGS) ist eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains erfasst. Die Sperrliste macht ausländische Seiten für Schweizer Anschlüsse unzuverlässig erreichbar; Domains werden ersetzt, neue Domains kommen hinzu. Die Liste ersetzt keine persönliche Spielsperre und keine Zahlungssperre – sie richtet sich an die Infrastruktur, nicht an die Person.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»