Eine Wettseite für alles – was die Schweiz erlaubt und was nicht

Updated Oktober 2026
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Tautropfen glitzern auf dem Netz eines Tores am Rand eines Trainingsplatzes im ersten Morgenlicht.

Wer eine Wettseite für alles sucht, stösst in der Schweiz schnell an die Grenze des Erlaubten: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und beide müssen sich an eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten halten, die die Aufsicht Gespa führt. Die Idee einer einzigen Plattform, die Fussball, Tennis, Eishockey, Radsport und jede erdenkliche Wettform bündelt, kollidiert mit der Logik des Schweizer Geldspielrechts. Wer dennoch über die Landesgrenzen schaut, findet ausländische Buchmacher mit breiterem Programm, aber ohne Schweizer Bewilligung und ohne die Schutzmechanismen, die hier für Spielerinnen und Spieler gelten. Hier finden Sie eine Übersicht, wie das bewilligte Angebot in der Schweiz strukturiert ist, welche Vorgaben die Gespa für das Wettprogramm macht und worauf Sie bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung achten müssen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Datenstand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) sowie die Angaben der Loterie Romande (Jouez Sport).

Boni und Gratiswetten: was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist

Aktionen der zugelassenen Veranstalter fallen kleiner aus als im Ausland

In der Schweiz brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt und Swisslos 8. Das ist die Grössenordnung, in der sich Aktionen hier bewegen: wenige bewilligte Pakete, fest an Bedingungen geknüpft, nie ein Selbstläufer. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass der erste Einzahlungsbonus zur Tagesordnung gehört, erlebt in der Schweiz eine kleinere Welt – und zwar mit Absicht.

Eine Wanduhr hängt in einem ruhigen Büro, davor ein aufgeräumter Tisch mit einer Pflanze.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Die Aufsicht begründet die Zurückhaltung mit dem Spielerschutz: Ein Bonus, der das Setzen anreizt, lässt sich schwer mit den Verlustlimiten vereinbaren, die jede spielende Person vor der ersten Teilnahme selbst setzen muss. Ein 100 %-Bonus auf die erste Einzahlung wäre mit dem Pflicht-Limitensystem kaum vereinbar, und genau deshalb taucht er hier nicht auf. Gratisguthaben ist im Geldspielgesetz deshalb ausdrücklich bewilligungspflichtig. Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, ist verboten, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele steht unter Busse bis zu CHF 500’000.

Kombiboost und Quotenboost bei Sporttip

Bei Sporttip läuft die Logik der Boni über zwei Mechanismen, die beide nur online funktionieren. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 kombiniert werden. Die Skala: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und ist pro Person einmal nutzbar. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Wird eine so geboostete Wette per Cash-Out abgerechnet, verfällt der Boost.

Beide Mechanismen sind keine klassischen Willkommensboni, sondern Wettmechaniken, die auf bestimmte Wettstrukturen zugeschnitten sind. Sie rentieren sich nur, wenn die Wette an den Mindestquoten und der Mindestanzahl Voraussagen ausgerichtet wird. Wer Boni mit dem vergleicht, was ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an die Startseite kleben, sieht den Unterschied: Hier bezahlt man den Bonus mit einer Wettstruktur, nicht mit einer Einzahlung.

Warum die Werbung für ausländische Aktionen hier oft leerläuft

Viele ausländische Anbieter werben mit «100 % Bonus», «risikofreier Wette» oder «Free Bets ohne Einzahlung». Wer in der Schweiz auf eine solche Seite stösst, sollte wissen: Diese Werbung richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem der Anbieter sitzt, nicht nach dem Schweizer Recht. Eine «risikofreie» Wette heisst in den Geschäftsbedingungen solcher Anbieter oft, dass der Einsatz im Verlustfall als Gratiswette zurückkommt, nicht als Bargeld. Und ein «100 %-Bonus» ist fast immer an einen Umsatzfaktor gebunden, der das Vielfache des Bonusbetrags an Wetten verlangt, bevor eine Auszahlung möglich ist. Solche Mechanismen existieren in der Schweiz in der beworbenen Form nicht, weil die Aufsicht sie gar nicht zulassen würde.

Das ist keine Lücke, die Schweizerinnen und Schweizer durch den Klick auf eine ausländische Seite schliessen sollten: Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Was als Bonus beworben wird, ist nach den Regeln des Anbieters zu lesen, nicht nach den Regeln der Gespa. Die Werbung selbst darf in der Schweiz gar nicht ausgestrahlt werden.

Wettseiten im Vergleich: das Ranking der zehn geprüften Anbieter

Was die Rangliste hier leistet und was nicht

Eine «Top 10» der Wettseiten in der Schweiz kann nicht leisten, was sie in anderen Märkten leistet: Hier gibt es nur zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, und beide haben kein Interesse daran, in eine Konkurrenz-Rangliste mit acht ausländischen Marken eingeordnet zu werden, die ohne jede Schweizer Bewilligung operieren. Die folgende Tabelle führt trotzdem zehn Namen auf, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler in der Praxis auf alle zehn stossen – über Werbung im Internet, über Bekannte oder über die Sperrliste selbst. Die Tabelle trennt die zwei zugelassenen Veranstalter sauber von den acht ausländischen Anbietern und liefert die Information, die für die Einordnung zählt: die Bewilligungslage.

Die Sortierung folgt der Bewilligungslage: zuerst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung in der Reihenfolge ihres Vertragsgebiets (Deutschschweiz und Westschweiz), danach die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in alphabetischer Reihenfolge. Eine Rangfolge nach «Beste Wettseite» ist hier sachlich nicht haltbar, weil sich die zugelassenen Veranstalter und die ausländischen Anbieter nicht an den gleichen Regeln messen lassen.

Vergleich der zehn Anbieter nach Bewilligungslage

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Grossspiel-Bewilligung BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Grossspiel-Bewilligung BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Lausanne
Betclic Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
BetPanda Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
Interwetten Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
Jackbit Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
MyStake Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
Rainbet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
WirWetten Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz
22Bet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle trägt eine Information, die für jede weitere Frage den Unterschied macht: die Bewilligung. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung. Das hat Folgen für den Schutz bei Streit, für die Sperrmechanismen, für die Auszahlung und für die Besteuerung. Es heisst nicht, dass jede ausländische Seite schlecht geführt ist – es heisst, dass die Regeln, die hier gelten, dort nicht gelten.

Welche Frage die Rangliste für welche Leserin beantwortet

Wer ein Konto bei einem der beiden Schweizer Veranstalter eröffnen will, vergleicht anhand der Tabelle, in welchem Vertragsgebiet der Wohnsitz liegt. Wer bereits weiss, dass er auf einer ausländischen Seite spielt oder das erwägt, sieht in der Tabelle schwarz auf weiss, dass diese Seite ohne Schweizer Bewilligung operiert – und kann daraus die Konsequenzen ziehen, die in den folgenden Abschnitten beschrieben sind: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle, mögliche DNS-Sperre durch die Gespa, kantonale Besteuerung der Gewinne. Die Tabelle selbst macht keine Wertung. Sie sortiert und trennt – die Bewertungen der einzelnen Anbieter finden Sie in den Abschnitten zu den Details der Veranstalter.

Was eine Wettseite für alles in der Schweiz überhaupt abdecken kann

Die Gespa-Liste bestimmt, was überhaupt angeboten werden darf

Die Idee einer einzigen Wettseite, die «alle» Sportarten und Wettarten abdeckt, hat in der Schweiz eine klare Grenze: Was auf den Wettprogrammen von Sporttip und Jouez Sport erscheint, steht auf der Liste der zugelassenen Sportereignisse, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa führt. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; die zugrunde liegende Version datiert vom 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste ist abschliessend – Sporttip und Jouez Sport dürfen nichts draufpacken, was nicht draufsteht, und sie dürfen nichts weglassen, was die Gespa für ein bestimmtes Ereignis freigegeben hat.

Das hat zwei sichtbare Folgen für das Programm: Erstens fehlen ganze Wettmärkte, die im Ausland selbstverständlich sind. Eckballwetten, Kartenwetten, Torschützenwetten im Detail – sie erscheinen auf der Gespa-Liste nicht. Esports fehlt als eigene Sektion; wer darauf wetten will, wird auf den ausländischen Markt verwiesen, mit den Folgen, die in den Abschnitten zur Rechtslage beschrieben sind. Zweitens sind nur die Sportarten und Wettbewerbe zugänglich, die die Gespa explizit aufgenommen hat, einschliesslich der Frage, ob Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten (etwa für den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder für das Podium) erlaubt sind. Trainingsläufe und ähnliche Vorbereitungsereignisse sind explizit nicht als Wettgrundlage zugelassen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach dem Geldspielgesetz ohnehin vom Wetten ausgeschlossen.

Was die beiden Veranstalter abdecken – und wo die Lücke bleibt

Beide Veranstalter bieten das, was auf der Gespa-Liste steht, in ihrer Region an. Sporttip deckt das Vertragsgebiet der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Eine Kontoeröffnung bei einem der beiden ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Online-Registrierung werden die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft – das ist die Schweizer Realität der Identitätsprüfung, kein Nebenbei.

Die Auswahl an Sportarten und Wettbewerben ist bei beiden Veranstaltern breit, aber durch die Gespa-Liste begrenzt. Wer «eine Wettseite für alles» sucht, findet hier eine Wettseite für das, was in der Schweiz bewilligt ist – und genau das ist die Definition des Machbaren. Wer alles aus einer Hand haben will, was international an Wetten verfügbar ist, muss die Schweizer Grenze verlassen und sich auf die Regeln einlassen, die dort gelten. Beide Wege haben ihren Preis; dieser Text beschreibt beide.

Livewetten und Cash-Out als Bereiche, in denen Schweizer Anbieter eigene Regeln setzen

Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Geldspielgesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein. Bei Sporttip ist Livewetten Teil des Angebots, und hier greifen die spielregelseitigen Feinheiten: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schikane, sondern der Versuch, Wetten aus dem Spielverlauf heraus zu verhindern; es gehört zu den Regeln, die man vor dem ersten Live-Tipp gelesen haben sollte.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Wettenabschluss, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, irrt: Es ist ein vom Veranstalter gesteuerter vorzeitiger Verkauf der Wette, nicht eine Garantie.

Rechtslage: was die Schweizer Bewilligung bedeutet und was ohne sie passiert

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie werden von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur für die Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie «gilt nur in der Schweiz» – das ist die ausdrückliche Anordnung in Artikel 4 BGS. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Eine Uferpromenade an einem Schweizer See liegt am frühen Morgen leer da, am anderen Ufer ragen Berge auf.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Online-Kontoeröffnung verlangt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Wer also im Kanton Genf wohnt, kann nicht bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Die Verkaufsstellen vor Ort funktionieren anders: Sie verkaufen Spielquittungen an jede Person, die das gesetzliche Mindestalter erreicht hat, unabhängig vom Wohnsitzkanton. Das ist der Grund, warum die Gespa-Testkäufe 2025 in 47.5 % von 200 Versuchen an Verkaufsstellen einen Minderjährigen bedient haben – der Verkaufspunkt folgt anderen Regeln als die Online-Registrierung.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht bedeutet

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten. Die Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und der Schutz, den das Geldspielgesetz vorsieht, gilt dort nicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domänen). Die Gespa ersetzt blockierte Domänen innerhalb von Stunden – sie nennt dieses Vorgehen «Domain-Hopping» und erwähnt in diesem Zusammenhang explizit Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 steht auf der Liste. Wer eine ausländische Seite erreicht, hat in der Regel einen Weg gefunden, die DNS-Sperre zu umgehen – was die rechtliche Lage der Anbieter nicht verändert.

Was die Spielenden in der Schweiz konkret schützt

Drei Schutzmechanismen, die es nur bei den zugelassenen Veranstaltern gibt: das verpflichtende Limitensystem vor der ersten Teilnahme, das schweizweite Sperrregister und die Auszahlung der Gewinne auf ein Konto im eigenen Namen. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.

Gewinne und Guthaben werden bei Swisslos nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gebührenfrei, bei weiteren Auszahlungen kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne diese Schutzmechanismen.

Verantwortungsvolles Spielen: was die Sperre bewirkt und was nicht

Wer sich in der Schweiz sperrt, ist auch in Liechtenstein gesperrt

Die Spielsperre bei Swisslos ist mehr als eine Selbsteinschränkung. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch die Casinos einschliesst – physische Casinos wie Online-Casinos. Die Sperre gilt zusätzlich im Fürstentum Liechtenstein, das zum Vertragsgebiet von Swisslos gehört. Wer in der Schweiz gesperrt ist, hat keinen Zugang zu den Spielen von Swisslos und Loterie Romande; ein Konto wird bei aktiver Sperre nicht eröffnet.

Das System hat eine wichtige Konsequenz, die im Marketing der ausländischen Anbieter gerne unterschlagen wird: Wer sich selbst sperren lässt, kann weiterhin auf ausländischen Seiten spielen, weil diese nicht an das Schweizer Register angeschlossen sind. Die Selbstsperre ist eine wirksame Massnahme im bewilligten Markt, aber keine Garantie gegen Spielen ausserhalb dieses Marktes. Wer seine Sperre ernst nimmt, muss beide Seiten im Blick haben.

Werbung, Boni und die Frage, was Minderjährige zu sehen bekommen

Die Gespa achtet darauf, was Minderjährige von Sportwetten mitbekommen. Werbung darf nicht in irreführender Weise auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS), und die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und mit Busse bis zu CHF 500’000 belegt (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, kennt das Gesetz nicht; die Beschränkung liegt im Inhalt, nicht in der Uhrzeit. Die erwähnten Testkäufe 2025 an Verkaufsstellen – 47.5 % der 200 Versuche haben an Minderjährige verkauft – zeigen, dass der Schutz an der Verkaufsstelle schwächer ist als der Schutz bei der Online-Registrierung, wo die Identitätsprüfung gegen Adressdatenbanken läuft und Mehrfachregistrierungen ausgeschlossen sind.

Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Werbung kann überall auftauchen, auch wenn sie nicht in die Schweiz «gehört». Eine ausländische Seite darf in der Schweiz nicht für sich werben, was die Seite nicht hindert, auf dem Bildschirm zu erscheinen, sobald die DNS-Sperre umgangen ist. Der wirksamste Schutz ist nicht die Werbeunterbindung, sondern die eigene Sperre und das eigene Limit.

Wo eine ausländische Seite den Schutz einfach nicht hat

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind an keine dieser Regeln gebunden. Sie haben ihre eigenen Limits – oder keine. Sie haben ihre eigenen Sperrmechanismen – oder keine. Sie zahlen auf Schweizer Konten aus, wenn sie es wollen, und sie verlangen dafür Ausweiskopien, die nirgendwo geprüft werden. Es gibt kein schweizweites Register, an das sie angeschlossen sind, und keine Schweizer Stelle, die bei Streit vermittelt. Wer auf einer solchen Seite spielt, verlässt den Schutzraum, den das Geldspielgesetz aufspannt, und tritt in ein Rechtsverhältnis ein, das nach den Regeln des Anbieterstaates beurteilt wird – mit allen Konsequenzen für die Auszahlung, die Sperre und die Besteuerung.

Die Anbieter im Detail: was die zwei Schweizer Veranstalter können und was die acht ausländischen nicht

Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos, mit vollem Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und auf das gesamte Sporttip-Programm zugreifen; die Online-Registrierung verlangt einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird, und ist auf eine Person pro Konto beschränkt.

Beim Sporttip ist die Bandbreite der Wetten durch die Gespa-Liste bestimmt. Die Limits sind operatorseitig gesetzt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote), wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer Sporttip nutzt, spielt innerhalb des Schweizer Schutzrahmens: Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, Spielsperre auf Produktebene, schweizweites Sperrregister bei unbefristeter Sperre, Auszahlung ausschliesslich auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Auszahlungsbedingungen finden Sie unter «Steuern, Zahlungen und Auszahlung». Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Für den Reingewinn 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. ausgeschüttet – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist der Hintergrund, vor dem das Angebot von Sporttip zu lesen ist: ein bewilligtes Grossspiel mit einem klar definierten Programm.

Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Westschweiz

Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und auf das Programm von Jouez Sport zugreifen. Die Logik ist dieselbe wie bei Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, ein Konto pro Person, Auszahlung nur auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto.

Die Bandbreite von Jouez Sport entspricht dem, was die Gespa-Liste für die Westschweiz zulässt. Eine Kontoeröffnung bei Sporttip ist für eine Person mit Wohnsitz in Genf nicht möglich, und umgekehrt; die Verkaufsstellen arbeiten kantonsübergreifend, das Online-Konto nicht. Wer in der Romandie wohnt und auf das gesamte Wettprogramm der Schweiz zugreifen will, kann das Programm von Sporttip über die Verkaufsstellen nutzen, nicht aber über ein eigenes Online-Konto bei Sporttip. Das ist die territoriale Logik des Schweizer Marktes, die für beide Veranstalterinnen gilt.

Interwetten – ohne Schweizer Bewilligung, mit DNS-Sperre-Risiko

Interwetten operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz hat das Unternehmen nicht; eine allfällige Lizenz in einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Interwetten ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten. Die Gespa hat Interwetten in der Vergangenheit namentlich im Zusammenhang mit «Domain-Hopping» erwähnt, also dem Ersetzen blockierter Domänen; die konkrete Folge für Spielerinnen und Spieler ist, dass der Zugang über Schweizer Internetanschlüsse häufig gesperrt ist und über Umgehungen wiederhergestellt wird.

Für die Bewertung bedeutet das: Wer auf Interwetten spielt, spielt in einem Rechtsverhältnis, das nach anderen Regeln beurteilt wird. Welche das sind, hängt vom Sitz des Anbieters ab und lässt sich von hier aus nicht abschliessend beurteilen. Das Programm kann breiter sein als das von Sporttip und Jouez Sport, weil die Gespa-Liste nicht gilt. Welche Folgen das für die Auszahlung, die Limits und die Sperren hat, richtet sich nach den Regeln des Anbieters. Das ist die Definition einer Wettseite «ohne Schweizer Bewilligung».

Jackbit, Rainbet, MyStake, 22Bet, BetPanda, Betclic und WirWetten – die übrigen ausländischen Anbieter

Die übrigen sieben ausländischen Anbieter – Jackbit, Rainbet, MyStake, 22Bet, BetPanda, Betclic und WirWetten – operieren ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Keiner von ihnen hat eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet. Keiner ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keiner anerkennt die Schweizer Verlustlimiten, keiner zahlt verpflichtend auf ein Schweizer Konto im Namen der Spielerin oder des Spielers aus. Die Programme können breit sein, die Regeln sind die des Anbieterstaates, nicht die der Gespa.

Für eine sachliche Einordnung heisst das: Wer eine dieser Seiten besucht, sieht ein Angebot, das in der Schweiz so nicht bewilligt wäre – von der Werbung über die Bonusstrukturen bis zu den Wettmärkten, die nicht auf der Gespa-Liste stehen. Welche Spielerin oder welcher Spieler dort spielt, tut das in eigener Verantwortung und ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Die alphabetische Reihenfolge in der Tabelle trägt keine Wertung; sie trennt nur die Anbieter mit Schweizer Bewilligung von den Anbietern ohne.

Was eine Wettseite «für alles» rechnerisch kostet

Wie die Marge den Preis einer Wette bestimmt

Wer eine Wette platziert, zahlt den Preis, den der Buchmacher anbietet – und der Preis enthält die Marge des Marktes. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder eingesetzten Einheit einbehält, bevor er den Rest als Gewinne an die Spielenden auszahlt. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist das Gegenstück: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Marge und Auszahlungsquote ergeben zusammen 100 %.

Ein einfaches Beispiel: Ein Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90. Die Auszahlungsquote beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95, also 95 %. Die Marge ist 100 % − 95 % = 5 %. Auf lange Sicht behält der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken fünf Rappen; 95 Rappen wandern in die Gewinne der Spielenden. Die Auszahlungsquote ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne Wette.

Warum die Marge die eigentliche Vergleichsgrösse ist

Eine einzelne Quote zu vergleichen – «Anbieter A hat 1.85, Anbieter B hat 1.90» – hilft wenig, wenn man die Gegenquote nicht kennt. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei 5 %; bei 1.85 / 1.95 liegt sie höher; bei 2.00 / 1.72 deutlich höher. Die Marge ist die einzige Grösse, die über Anbieter und Märkte hinweg vergleichbar ist. Sie liegt bei grossen Fussballmärkten typischerweise zwischen 2 % und 8 %, bei Nischenmärkten und Livewetten oft deutlich höher.

Die Schweizer Veranstalter veröffentlichen keine Tabelle der Margen pro Markt. Wer die Marge einer konkreten Wette schätzen will, muss die Quoten beider Seiten heranziehen und selbst rechnen. Für 1.90 / 1.90 ist das Resultat eine Marge um 5 %, mit einer Auszahlungsquote um 95 % – das ist die Grössenordnung, die professionelle Anbieter an grossen Märkten halten, und der Wert, an dem sich eine Marge misst, die merklich darüber liegt. Wer eine einzelne Quote sieht, ohne die Gegenquote zu kennen, sieht die halbe Information.

Was die Marge für die Spielenden bedeutet

Eine Marge von 5 % heisst: Wer über viele Wetten je CHF 100 einsetzt, gewinnt im Mittel CHF 95 zurück, verliert also CHF 5. Wer bei einer höheren Marge spielt – etwa 8 % auf einem Nischenmarkt – verliert im Mittel CHF 8 pro CHF 100 Einsatz. Das ist die direkte Konsequenz der Marge, und sie ist unabhängig davon, wie gut die Tipps sind. Die Differenz zwischen den Quoten der einzelnen Anbieter summiert sich über das Jahr zu einem nennenswerten Betrag, insbesondere für Spielende, die viele Wetten platzieren.

Das ist der Grund, warum «beste Quote» ein irreführender Werbebegriff ist: Eine einzelne hohe Quote bei einem Markt kann durch eine hohe Gegenquote erkauft sein, und die Marge kann am Ende schlechter sein als bei einem Anbieter, der «nur» 1.90 / 1.90 anbietet. Die Marge ist die einzige Kennzahl, die den Preis einer Wette über Anbieter und Märkte hinweg fair vergleicht.

Steuern, Zahlungen und Auszahlung: die Details, die über das Konto entscheiden

Gewinne sind in der Schweiz in der Regel steuerfrei

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» die einzige saubere Aussage ist. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettquote liegt weit unter dieser Schwelle; die allermeisten Gewinne sind steuerfrei.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür behandelt sie die kantonale Steuerpraxis – Thurgau ausdrücklich, andere Kantone nach eigener Praxis – als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Eine Wette von CHF 50 auf einer ausländischen Seite, die gewinnt, ist im Kanton Thurgau steuerbares Einkommen. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, muss die kantonale Praxis kennen oder beim Steuerberater nachfragen. Die Schweizer Seite selbst kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz, und es gibt auch keine andere Abgabe, die hier regelmässig anfällt.

Wie das Spielkonto aufgeladen und wie ausgezahlt wird

Bei Swisslos wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Auszahlung erfolgt wie im Abschnitt «Steuern, Zahlungen und Auszahlung» dargelegt – zwei Auszahlungen pro Jahr sind kostenfrei, bei weiteren Auszahlungen kann eine Kommission anfallen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit Sporttip online spielt, kann die Wetten über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das hybride System – App, Web, Verkaufsstelle – ist eine Eigenheit des Schweizer Marktes.

Was die Auszahlung über die Bewilligungslage verrät

Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen ist nach Art. 50 Abs. 2 VGS zwingend; anonymer oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Kredit an Spielerinnen und Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer auf einer ausländischen Seite spielt, findet diese Regeln nicht; dort hängt die Auszahlungsform vom Anbieter ab, und Krypto-Auszahlungen sind verbreitet. Das ist einer der Punkte, an denen die Bewilligungsfrage konkret wird: Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt nicht nur den Schweizer Schutzraum, sondern oft auch das Schweizer Bankensystem.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine einzige Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?

Nein. In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten, und das Programm beider Veranstalter richtet sich nach der geschlossenen Gespa-Liste der zugelassenen Sportereignisse, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf dieser Liste steht – etwa Eckballwetten, Kartenwetten oder Esports als eigene Sektion – darf hier nicht angeboten werden. Eine «Wettseite für alles» im Sinne eines uneingeschränkten Programms existiert in der Schweiz nicht, sondern nur in der bewilligten Form der beiden Veranstalter.

Welche Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?

Nach dem Geldspielgesetz und der interkantonalen Vereinbarung sind das Swisslos (Produkt Sporttip) und die Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide bedienen ein bestimmtes Vertragsgebiet: Swisslos die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacherinnen existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domänen, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domänen. Eine gesperrte Seite ist in der Schweiz über reguläre Internetanschlüsse nicht erreichbar, was die rechtliche Lage der Anbieterin aber nicht verändert: Sie bleibt eine Anbieterin ohne Schweizer Bewilligung, und das Spielen auf einer solchen Seite findet weiterhin ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens statt. Die Gespa ersetzt blockierte Domänen innerhalb von Stunden; wer die Sperre umgeht, hat einen Weg gefunden, der nichts an der Rechtslage ändert.

Welche Sportarten und Wettarten sind bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt, und wer bestimmt das?

Das Programm beider Veranstalter richtet sich nach der Gespa-Liste der zugelassenen Sportereignisse, Wettbewerbe und Wettarten, die regelmässig aktualisiert wird (Fassung vom 10.09.2026). Bestimmt wird die Liste von der Gespa im Rahmen des Geldspielgesetzes, das die Schliessung an diese Liste ausdrücklich vorsieht. Was nicht auf der Liste steht – etwa Esports, Trainingsläufe oder Wetten auf Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen – darf nicht angeboten werden. Die Liste ist abschliessend; ein Veranstalter darf nichts draufpacken, was nicht draufsteht.

Wie funktionieren Livewetten und Cash-Out bei den zugelassenen Veranstaltern?

Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und der Betrag liegt unter dem regulären Gewinn. Cash-Out ist keine Garantie und lässt sich nicht rückgängig machen.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und welche Kosten können dabei anfallen?

Bei Swisslos und der Loterie Romande werden Gewinne und Spielguthaben ausschliesslich auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Die Details dazu finden Sie im Abschnitt «Steuern, Zahlungen und Auszahlung». Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»