Bonus ohne Einzahlung: was Schweizer Wettanbieter tatsächlich verschenken
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielbedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.
In der Schweiz gibt es einen Bonus ohne Einzahlung nur in einer Form: als Gratisspielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann und an Bedingungen hängt. Wer mit «Gratiswette» oder «Free Bet» ausländischer Plattformen liebäugelt, schaut in einen Markt, der hier nicht erlaubt ist. Die beiden bewilligten Veranstalter dürfen solche Aktionen überhaupt erst anbieten, nachdem die Gespa zugestimmt hat, und das tun sie selten. Was Wettende dafür bekommen, ist klein, zeitlich eng begrenzt und an Regeln gebunden, die sich erst auf den zweiten Blick zeigen. Wer weiss, was Gratisspielguthaben eigentlich ist, versteht auch, warum die Liste der Anbieter in diesem Land immer dieselben zwei Namen trägt.
Was ein «Neukundenangebot ohne Einzahlung» hier überhaupt bedeutet
Ein Neukundenangebot ohne Einzahlung ist im Schweizer Wettmarkt keine Marketing-Erfindung. Es ist ein eng umrissener Begriff aus dem Geldspielgesetz: Gratisspielguthaben, das die Gespa vorab bewilligen muss. Wer es bekommt, kann damit wetten, aber nicht darüber verfügen wie über eigenes Geld. Auszahlen lässt es sich nicht, und für Gratiswetten, deren Einsatz nicht zurückfliesst, gilt das Gleiche.

Die Grundregel: Gratisspielguthaben bleibt Spielguthaben
Wer bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport ein Konto eröffnet, zahlt zuerst selbst ein. Der Willkommens-Bonus für Neukunden ohne Einzahlung ist deshalb in den allermeisten Fällen gar keine Aktion der beiden Veranstalter, sondern eine befristete Kampagne, die an die Stadien des Anlasses gebunden ist, in den Westschweizer Stadien der National League zum Beispiel. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief, verteilte an sieben Aktionstagen 7’000 Stück eines CHF 10 Gratisspielguthabens. Es war 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, und nur Inlandpersonen zugänglich, die einen Code aus den Stadien innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlösten. Sieben Aktionstage, siebentausend Codes, zehn Franken pro Stück – das ist das Format, in dem Gratisspiele hier funktionieren.
Die Aufsicht verlangt von beiden Veranstaltern dieselbe Disziplin. Wer mit Gratisspielguthaben wettet, wettet nicht mit eigenem Geld. Wer gewinnt, sieht den Gewinn; das Guthaben selbst bleibt zurück. Diese Logik steht nicht in einem Kleingedruckten, sondern im Gesetz.
Warum der Einsatz einer Gratiswette meist nicht zurückkommt
Eine Gratiswette, die mit eigenem Geld nichts zu tun hat, gibt dem Anbieter einen Hebel: Er behält den Einsatz als Kosten, der Gewinn fliesst zum Gewinn zurück. Wer bei einer Quote von 2.00 mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben eine Einzelwette platziert und gewinnt, bekommt nicht CHF 20 zurück, sondern nur den Gewinn von CHF 10. Das ist der Marktstandard und entspricht der Definition von «Free Bet» in den meisten internationalen Bedingungen. Wer die Wette verliert, hat nichts verloren – was sich von den Modellen mancher ausländischer Anbieter unterscheidet, die den Einsatz bei Verlust erstatten. Eine Einlagen- oder Auszahlungsgarantie existiert bei keinem Anbieter; die bewilligten Angebote bieten stattdessen die Anbindung an das Sperrregister, gesetzliche Verlustlimiten und eine Schweizer Aufsicht.
Was die Aufsicht von beiden Veranstaltern verlangt
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) führt über bewilligte Aktionen Buch. Im Jahr 2025 hat sie 24 Einwilligungen für Gratisspiele und Gratisguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine einzelne Aktion muss in den Antrag, die Bedingungen, die Höhe und die Laufzeit passen. Wer nachschauen will, was aktuell bewilligt ist, sucht die Mitteilungen der Gespa, nicht die Werbung der Veranstalter.
Bonustypen bei den zwei bewilligten Veranstaltern
Die Boni der zwei bewilligten Veranstalter fallen in drei Kategorien: Kampagnen mit nicht auszahlbarem Guthaben, gewinnbezogene Boosts und Quotenboosts. Wer sie nutzt, sollte wissen, was jede kostet.
Aktionen mit Gratisspielguthaben und ihre Grenzen
Ein Gratisspielguthaben hat drei harte Grenzen: Es ist nicht auszahlbar, es hat eine Frist, und es lässt sich nicht durch eine eigene Einzahlung ersetzen, um an den Bonus zu kommen. Bei der Loterie Romande wird ein Guthaben von höchstens CHF 10’000 je 30 Tagen auf das Spielerkonto eingezahlt, und das Wallet selbst darf diese CHF 10’000 nicht überschreiten. Wer ausbezahlen will, kann das für Gewinne aus eigenem Geld tun – das Gratisspielguthaben fällt dabei aussen vor. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Wichtig: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern ausdrücklich von der Auszahlung ausgeschlossen.
Wer diese Aktionen mit ausländischen «No-Deposit-Boni» vergleicht, sollte zwei Punkte mitnehmen. Die ausländischen Anbieter werben oft mit Cash-Boni, die ohne Einzahlung auf das Konto fliessen und nach Erfüllen einer Umsatzbedingung ausgezahlt werden können – so etwas gibt es in der Schweiz nicht. Und die Gespa verlangt von den bewilligten Veranstaltern, dass Gratisguthaben klar gekennzeichnet und von eigenem Geld getrennt ist. Der Unterschied ist mehr als ein Detail.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost: gewinnbezogene Anreize
Swisslos Sporttip hat drei eigene Boosts im Programm, die nicht ohne Einzahlung funktionieren, aber zeigen, wie bewilligte Veranstalter gewinnbezogene Anreize setzen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Wer vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 kombiniert, erhält einen Bonus von 5 Prozent auf den Nettogewinn. Bei sieben Voraussagen sind es 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent, bei fünfzehn 100 Prozent. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das heisst: Wer die Schwelle nimmt, gewinnt prozentual mehr – verliert aber auch prozentual nichts, denn die Erhöhung greift nur, wenn die Wette aufgeht.
Quotenboosts und Profitboosts sind das Gegenstück für Einzelwetten: Sie gelten nur online, nur für Prematch, nur einmal pro Wettenden, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen beim Cash-Out. Beim Cash-Out wird der Boost aufgehoben, der Wettende bekommt den Auszahlungsbetrag ohne Erhöhung. Wer eine Einzelwette mit Boost cashen will, sollte den Boost also gegenrechnen und entscheiden, ob der Cash-Out-Betrag die Erhöhung auffängt.
Berechnungsbeispiel: was ein Gratisspielguthaben bei einer Zwei-Wege-Wette wert ist
Ein Gratisspielguthaben ist kein Geschenk, sondern ein Versprechen unter Bedingungen. Was es bei einer ausgeglichenen Zwei-Wege-Wette wert ist, lässt sich abschätzen, weil der Erwartungswert bekannt ist.
Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 / 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (2/1.90) = 0.95, also 95 Prozent. Der Anbieter behält 5 Prozent Marge. Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 ist der erwartete Gewinn das, was der Anbieter im Schnitt an Werbeabgabe zurückgibt. Bei einer Quote von 1.90 ohne Rückzahlung des Einsatzes wäre der Erwartungswert gleich Guthaben mal (Quote − 1) geteilt durch Quote mal Auszahlungsquote: 10 × 0.90 / 1.90 × 0.95, also rund CHF 4.50. Wer die Wette verliert, hat nichts verloren; wer sie gewinnt, hat rund das zurück, was er auf eine zehn Franken-Wette bei einem vergleichbaren Markt bekommen hätte – aber ohne dass das Guthaben selbst je ausgezahlt wird. Es ist ein statistischer Mittelwert, kein Versprechen.
Diese Rechnung zeigt das Grundproblem solcher Aktionen: Sie werben mit dem beworbenen Betrag, nicht mit dem Erwartungswert. Wer den Werbebetrag als Grösse liest, übersieht, dass ein Drittel bis zur Hälfte dieses Marzeuns in der Marge des Marktes verschwindet, bevor es überhaupt zu einem Gewinn kommen kann.
Welche Boni es bei den bewilligten Veranstaltern nicht gibt
| Angebot | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Cash-Bonus ohne Einzahlung | nein | nein |
| Gratiswette mit Rückzahlung des Einsatzes | nein | nein |
| Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung | nein | nein |
| Treueprogramm mit auszahlbarem Bonus | nein | nein |
| Cashback auf Verluste | nein | nein |
In der Schweizer Sportwetten-Landschaft gibt es keine dieser Angebote. Was es gibt, sind Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen, gewinnbezogene Boosts und befristete Promotionen rund um konkrete Sportereignisse.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Wer nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, sollte wissen, welche Anbieter überhaupt in Frage kommen. Die folgende Einordnung listet die zwei bewilligten Veranstalter und die acht bekanntesten ausländischen Marken, denen Schweizer Wettende im Netz begegnen.
Überblick über die zehn verglichenen Anbieter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungslage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), bewilligt durch die Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), bewilligt durch die Gespa |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Liste zeigt, was die Gespa selbst sagt: Es gibt in der Schweiz zwei bewilligte Veranstalter für Sportwetten. Alle anderen Marken, gleich welcher Grösse, sind hier nicht zugelassen und können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was die Tabelle verschweigt – und warum das wichtig ist
Die Spalten wirken technisch, weil sie nur zwei Dinge klären: ob ein Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat, und wer hinter ihm steht. Das ist absichtlich schmal. Wer tiefer schauen will – ob ein Bonus ohne Einzahlung ausgeschrieben ist, welche Umsatzbedingungen gelten, wie lange eine Auszahlung dauert –, kann das bei den zwei bewilligten Veranstaltern direkt in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen nachlesen. Bei den ausländischen Anbietern fehlt diese Möglichkeit, weil die Gespa den Markenauftrag nicht prüft. Wer dort ein Konto einrichtet, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner, keine Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Aufsicht. Das ist der grösste Unterschied zwischen den beiden Gruppen und der Grund, warum die Liste so kurz ist, wie sie ist.
Rechtslage: warum die Auswahl bei zwei Veranstaltern endet
Die Rechtslage in der Schweiz ist eindeutig und in einem Satz gesagt: Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, alles andere ist verboten. Wer diese Vorgaben nicht kennt, kann die Werbung ausländischer Anbieter nicht einordnen.

Die zwei Veranstalter, die das Gesetz zulässt
Das Geldspielgesetz (BGS) und die ausführende Verordnung (VGS) sind die Grundlage. Seit dem 1. Januar 2019 sind Online-Sportwetten Grossspiele, die einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spielform bedürfen (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer im Internet auf einen dritten Namen stösst, der Sportwetten anbietet, schaut auf einen Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist.
Für die Wettenden bedeutet das: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein), kann nur bei Swisslos Sporttip ein Konto eröffnen. Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt (FR, GE, JU, NE, VD, VS), spielt bei Jouez Sport. Wer im Ausland wohnt, kann bei keinem der beiden ein Konto eröffnen – die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet.
Werbeaufsicht, Bewilligungspflicht und das Verbot ausländischer Werbung
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Verstösse sind keine Lappalie: Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Internetanbieter über DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste, und sie wird ständig aktualisiert, weil die ausländischen Anbieter mit Domain-Hopping reagieren.
Wichtig für Wettende: Wer auf einer Seite wirbt, die in der Schweiz nicht bewilligt ist, schaut in aller Regel auf einen Anbieter, der auch keine Schweizer Spielsperre anerkennt. Wer sich aus dem Schweizer Sperrregister austragen lassen will, erreicht diesen Anbieter damit nicht. Wer dort spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Aufsicht, an die er sich wenden kann.
Steuern auf Wettgewinne: Freibetrag, Verrechnungssteuer, kantonale Praxis
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag, der pro Gewinn gilt. Auf Bundesebene liegt die Schwelle ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommenssteuer auf den Wettgewinn. Wer darüber liegt, behält die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die der Veranstalter direkt abzieht – sie wird über die Steuererklärung zurückgeholt.
Die wichtigste Einschränkung: Die Kantone haben eigene Freibeträge und teilweise eine andere Praxis. «Je nach Kanton» ist die ehrliche Antwort auf die Frage, wie viel steuerfrei bleibt. Wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Für Gewinne aus ausländischen Wetten gilt: Die Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen, weil der ausländische Anbieter sie nicht kennt. Aber die kantonale Praxis behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen – im Kanton Thurgau zum Beispiel unabhängig von der Höhe. Hier ist die Besteuerung deutlich strenger.
Wer in der Schweiz wettet, ohne hier wohnhaft zu sein
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre (Art. 47 Abs. 3 VGS). Wer nicht in dieses Raster passt, kann kein Konto eröffnen. Das gilt für beide Veranstalter. Wer trotzdem spielt, indem er eine ausländische Adresse verwendet, riskiert die Schliessung des Kontos und die Einziehung von Gewinnen (Art. 45 BGS).
Schutz vor Spielsucht: was die Spielregeln vorschreiben
Wer mit Aktionsguthaben spielt, spielt nicht mit selbst gesetztem Geld. Das verändert das Schutzbedürfnis nicht – im Gegenteil: Die Gespa schreibt dieselben Schutzregeln vor, unabhängig davon, ob eigenes oder Gratisspielguthaben auf dem Spiel steht.
Verlust- und Einsatzlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Diese Limite ist nicht Bürokratie: Sie ist das einzige Instrument, das die Aufsicht den Wettenden selbst in die Hand gibt.
Die Loterie Romande setzt ähnliche Werkzeuge ein: Wer dort spielt, kann Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzen, das Wallet auf höchstens CHF 10’000. Beide Werte sind nicht Standard, sondern eigene Einstellungen, die der Anbieter verlangt, bevor die erste Wette platziert wird.
Spielsperre: produktbezogen, schweizweit oder selbst gesetzt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre ist also nicht auf einen Anbieter beschränkt, sondern gilt schweizweit. Wer sich also bei Swisslos sperren lässt, kann auch bei der Loterie Romande und in Schweizer Casinos nicht mehr spielen.
Bei ausländischen Anbietern gilt diese Sperre nicht. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat dort keinen Schweizer Sperrschutz, auch wenn er in der Schweiz gesperrt ist. Das ist ein weiterer Punkt, an dem sich die bewilligten Veranstalter von der Konkurrenz unterscheiden.
Werbung, Minderjährige und das Gesetz
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie konsequent das Gesetz durchgesetzt wird: Bei 200 Testkäufen wurde in 47.5 Prozent der Fälle einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist keine Randnotiz: Es zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen in der Praxis nicht greift, auch wenn er im Gesetz steht.
Für Wettende heisst das: Wer ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person schützen will, sollte wissen, dass die Verkaufsstelle keine Garantie bietet. Die Online-Spielregeln, mit denen Swisslos und Loterie Romande Identität und Alter prüfen, sind die deutlich strengere Linie.
Wer mit Gratisspielguthaben spielt – und wer nicht
Das Gratisspielguthaben ist in der Schweiz kein Werbegeschenk, sondern ein bewilligtes Instrument. Wer es nutzt, sollte wissen, was es kostet – und wer es besser nicht nutzt.
Für wen sich Gratisspielguthaben überhaupt lohnt
Wer mit Gratisspielguthaben spielt, sollte vor allem neugierig auf die Plattform sein, nicht auf den Bonus. Ein CHF 10 Gratisspielguthaben ist statistisch etwa CHF 4.50 wert – das ist die Grössenordnung, mit der ein Wettender rechnen muss. Wer das Guthaben als Werbung nimmt, um Sporttip oder Jouez Sport kennenzulernen, ohne eigenes Geld einzusetzen, ist auf der richtigen Seite.
Wer echtes Geld gewinnen will, sollte wissen, dass das Guthaben selbst nicht ausgezahlt wird. Wer darauf aus ist, eine Auszahlung zu erhalten, gewinnt nur den Gewinnteil einer erfolgreichen Wette – und die Quote muss dafür hoch genug sein, damit der Gewinn die Marge des Marktes übersteigt.
Wer Gratisspielguthaben meiden sollte
Wer ohnehin plant, eine Einzahlung zu machen, sollte sich nicht von Gratisspielguthaben leiten lassen. Die bewilligten Veranstalter bieten für Einzahlungen keine Bonusprogramme mit Umsatzbedingungen an – wer einzahlt, spielt ohne Bonus, mit klarem Geld und klarer Auszahlungsregel.
Wer eine Spielsperre hat oder haben sollte, sollte weder Gratisspielguthaben noch eigenes Geld riskieren. Die Spielsperre gilt für beide Veranstalter und ist im Schweizer Register eingetragen. Wer sie ignoriert, verliert den Schutz.
Was die Werbung verschweigt
Die ausländische Werbung für «No Deposit Bonus» zielt auf genau die Punkte, die in der Schweiz nicht funktionieren: Cash-Bonus ohne Einzahlung, Gratiswetten mit Rückzahlung des Einsatzes, Cashback auf Verluste. Werbung in der Schweiz darf das nicht versprechen – und genau deshalb wirbt sie hier auch nicht damit. Werbung im Ausland darf es versprechen, hat aber keine Kraft in der Schweiz und ist strafbar nach Art. 74 Abs. 3 BGS, wenn sie auf Schweizer Wettende zielt. Wer auf einer ausländischen Seite ein «No Deposit»-Angebot sieht, sollte davon ausgehen, dass es in der Schweiz nicht greift.
Anbieter im Detail
Die folgende Liste geht die zehn verglichenen Anbieter durch und ordnet sie nach ihrer Eignung für Schweizer Wettende, die einen Bonus ohne Einzahlung suchen. Die Reihenfolge folgt dem Bewilligungsstatus: Die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, danach die acht ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Swisslos Sporttip – das Angebot für die Deutschschweiz
Swisslos Sporttip ist für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein der einzige bewilligte Anbieter. Die Plattform gehört der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und arbeitet auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung von 2019. Das Sportwetten-Angebot heisst Sporttip und kombiniert Einzel-, Kombi- und Systemwetten mit Prematch- und Livewetten. Die eigenen Boosts – Kombiboost, Quotenboost und Profitboost – sind online verfügbar und an klare Bedingungen geknüpft: vier Voraussagen zu Quote 1.50 für den Kombiboost, eine Einzelwette für Quotenboost und Profitboost, jeweils in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Für Wettende, die nach einem Bonus ohne Einzahlung suchen, ist Swisslos Sporttip die erste Adresse, weil die Plattform die einzige Möglichkeit auf Schweizer Boden ist, ein Konto zu führen. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Aufsicht, mit Schweizer Spielsperre und mit klarer Auszahlungsregel. Die Werbeaktionen fallen bescheiden aus – kleine Gratisspielguthaben, befristet, nicht auszahlbar –, aber sie sind im Gesetz verankert und werden von der Gespa geprüft. Wer das Angebot sucht, sucht ein bewilligtes Angebot, nicht das grösste.
Loterie Romande Jouez Sport – das Angebot für die Romandie
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Genossenschaft zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende und ist unter Avenue de Provence 14 in Lausanne erreichbar. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann nur bei Jouez Sport ein Online-Konto eröffnen.
Die Promotions sind ähnlich bescheiden wie bei Swisslos: kleine Gratisspielguthaben anlassbezogen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Für Wettende in der Romandie gilt das Gleiche wie für Wettende in der Deutschschweiz: Die einzige legale Plattform ist die bewilligte. Der Vorteil ist die Aufsicht, der Nachteil die Enge des Angebots.
20Bet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter trägt, hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was bedeutet, dass Schweizer Internetanbieter den Zugriff blockieren.
Für Schweizer Wettende, die einen Bonus ohne Einzahlung suchen, ist 20Bet keine Alternative. Die Werbung mag verlockend klingen, aber die Voraussetzungen sind in der Schweiz nicht erfüllt. Wer dennoch spielt, riskiert die Konfiszierung von Gewinnen in einem Strafverfahren gegen den Anbieter – der Wettende selbst wird nicht bestraft, hat aber kein Recht auf Auszahlung.
myBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
myBet gehört zur gleichen Kategorie wie 20Bet: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung. Das Angebot mag auf den ersten Blick umfangreich wirken, aber die Aufsicht fehlt. Schweizer Wettende haben hier keinen Spielsperre-Schutz, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain blockieren.
Wer in der Schweiz wettet, sollte myBet nicht als Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande verstehen. Es ist ein anderes Produkt für einen anderen Markt – und für Schweizer Wettende birgt es Risiken, die im Inland nicht abgedeckt sind.
BC.Game – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine Plattform, die mit Kryptowährungen arbeitet. In der Schweiz sind Auszahlungen anonymer oder Krypto-Wallets nicht erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Wettende ist die Plattform keine Alternative, weil die Aufsicht fehlt und die Zahlungsmethoden nicht konform sind.
Wer hier spielt, riskiert denselben Schwebezustand wie bei den anderen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsregel. Das gilt auch für Krypto-Gewinne.
BassBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BassBet reiht sich in die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Lizenz des Anbieters hat keine Kraft in der Schweiz, und die Gespa kann die Domain blockieren. Für Wettende, die in der Schweiz spielen, gibt es keinen Schweizer Ansprechpartner und keinen Schweizer Spielsperre-Schutz.
Wer in der Schweiz wettet und auf BassBot stösst, sollte wissen, dass die Werbung in der Schweiz strafbar ist und die Plattform jederzeit blockiert werden kann. Das gilt für die ganze Liste der ausländischen Anbieter ohne Bewilligung.
Unibet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine der grösseren europäischen Marken, aber in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Lizenz des Anbieters (Malta oder ein anderer EU-Staat) hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für Schweizer Wettende bedeutet das: kein Spielsperre-Schutz, keine Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsregel.
Unibet wird in der Werbung oft als «sicherer» Anbieter dargestellt, weil die Marke gross ist. In der Schweiz ist diese Werbung nicht erlaubt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und die Plattform kann jederzeit blockiert werden. Wer dort spielt, geht das Risiko einer Blockierung und einer ausbleibenden Auszahlung ein.
22Bet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
22Bet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz hat keine Kraft in der Schweiz, und die Gespa kann die Domain blockieren. Das Angebot mag für Wettende aus anderen Märkten funktionieren, aber für Schweizer Wettende fehlt die Aufsicht und der Spielsperre-Schutz.
Wer in der Schweiz wettet, sollte 22Bet nicht als Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande verstehen. Die Plattform arbeitet nach ausländischen Regeln, und die Schweiz erkennt diese Regeln nicht an.
bet-at-home – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz auf der Sperrliste stehen oder stehen können. Die Lizenz hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für Schweizer Wettende fehlt der Spielsperre-Schutz und die Aufsicht. Die Gespa nennt bet-at-home als Beispiel für Domain-Hopping – die Plattform versucht, durch Wechsel der Domain die Blockade zu umgehen.
Wer hier spielt, sollte wissen, dass die Plattform jederzeit blockiert werden kann. Das Risiko einer unterbrochenen Wette und einer ausbleibenden Auszahlung ist real.
1Bet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
1Bet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz hat keine Kraft in der Schweiz, und die Plattform arbeitet nach ausländischen Regeln. Für Schweizer Wettende bedeutet das: kein Spielsperre-Schutz, keine Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsregel.
Die ganze Liste der acht ausländischen Anbieter hat dasselbe Profil. Sie unterscheiden sich in Werbung, Marktbreite und Bonusprogrammen, aber für Schweizer Wettende ist die Ausgangslage identisch: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Ja, in Form von bewilligtem Gratisspielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann. Die Aktionen sind befristet und anlassbezogen, etwa die Verteilung in Westschweizer National-League-Stadien. Wer ein Konto eröffnet, kann solche Aktionen nutzen, sofern die Gespa sie bewilligt hat.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Weil das Geldspielgesetz jede Aktion einzeln bewilligen lässt. Die Gespa prüft, ob die Aktion mit dem Schutz der Spieler vereinbar ist und ob die Bedingungen klar sind. 2025 hat sie 24 Einwilligungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt – das ist die regulatorische Obergrenze für das, was an Promotion möglich ist.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?
Nein. Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen beider Veranstalter ausdrücklich von der Auszahlung ausgeschlossen. Wer mit Aktionsguthaben wettet und gewinnt, sieht den Gewinn – das Guthaben selbst bleibt auf dem Konto und verfällt mit Ablauf der Frist.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
In der Regel nicht. Bei beiden bewilligten Veranstaltern folgt die Gratiswette dem internationalen Marktstandard: Der Einsatz wird nicht zurückgezahlt, nur der Gewinn. Das unterscheidet die Gratiswette von einer risikofreien Wette, die den Einsatz bei Verlust als Gratiswette zurückerstattet.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Dass die Werbung in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. Wer dort spielt, hat keinen Spielsperre-Schutz, keine Schweizer Aufsicht und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain blockieren, und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter konfisziert werden.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag, der pro Gewinn gilt. Auf Bundesebene liegt die Schwelle 2026 bei CHF 1’071’000, die kantonale Schwelle weicht ab. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommenssteuer; wer darüber liegt, behält die Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die der Veranstalter abzieht. Für Gewinne aus ausländischen Wetten gilt die kantonale Praxis, im Kanton Thurgau zum Beispiel als voll steuerbares Einkommen.
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Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
