Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz 2026
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, stösst rasch an die Spielregeln des Geldspielgesetzes: Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, sind an Frist, Mindestquote und Auszahlungsregeln gebunden, und nur zwei Veranstalterinnen — Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport — dürfen überhaupt Sportwetten anbieten. Wer bei einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung mit einem «kostenlosen» Startguthaben wirbt, fällt nicht in den Schutzbereich des Gesetzes und riskiert, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt. Dieser Artikel erläutert, was eine Gratiswette in der Schweiz tatsächlich kostet — in Franken, in Aufwand und in Zeit — und zeigt, welche Bedingungen das Gespa-formelle Gratisspielguthaben und welches die Bonusarchitektur eines Buchmachers mit sich bringen.
Stand: Oktober 19, 2026 · verglichen mit den Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande (Stand 13.01.2025 bzw. 24.06.2023, Aktionsbedingungen ab 14.10.2026)
Was eine Gratiswette ohne Einzahlung hier bedeutet
Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist ein Guthaben, das ein Veranstalter für eine Wette zur Verfügung stellt, ohne dass die spielende Person zuvor Geld eingezahlt hat. In der Schweiz heisst diese Form Gratisspielguthaben, und die Veranstalterinnen sind gesetzlich verpflichtet, vor jedem solchen Angebot die Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa einzuholen. Das unterscheidet diese Aktionen von Bonusprogrammen ausländischer Anbieter, die unter Werbeverboten stehen und in der Schweiz strafbar beworben werden.

Der wichtigste Grundsatz: Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn in der Regel nicht zurückbezahlt. Wer also eine Gratiswette über CHF 10 zu einer Quote von 1.90 nutzt und gewinnt, sieht CHF 9 als Netto auf dem Konto, nicht CHF 19. Das entspricht der Definition in §5 der Spielregeln und verändert die wirtschaftliche Bewertung jeder Aktion.
Daneben verlangt jede Aktion eine Reihe von Bedingungen, die zusammen entscheiden, ob sich das Guthaben für jemanden überhaupt lohnt:
- Frist, innert der das Guthaben eingesetzt werden muss.
- Mindestquote, die eine Qualifikationswette erreichen muss.
- Auszahlungsregeln, die festlegen, ob und wann das Guthaben oder der Gewinn daraus auf das Bankkonto fliesst.
- Beschränkung auf bestimmte Wettmärkte oder Spielformen.
Diese vier Achsen prägen jede Aktion, und die Unterschiede zwischen den Veranstalterinnen liegen selten in der Höhe des Guthabens — sondern in dem, was sie an Bedingungen mit sich bringen.
Was die Bedingungen konkret kosten
Eine Aktion mit hohem Nominalwert, aber engen Bedingungen ist am Ende weniger wert als eine kleine Aktion mit grosszügigen Spielregeln. Das zeigt sich an drei Stellen.
Erstens: Frist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief an 7 Aktionstagen zwischen dem 17.12.2025 und dem 10.03.2026; wer den Code aus den National-League-Stadien innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben, gesamthaft 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die zeitliche Begrenzung der Code-Eingabe ist eng, die Gültigkeit des Guthabens danach moderat.
Zweitens: Einsatzbeschränkungen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz einer Wette bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei einer Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000. Eine Gratiswette in dieser Höhe kann grundsätzlich auf eine Vielzahl von Wetten verteilt werden — vorausgesetzt, die Qualifikationsregeln der Aktion lassen das zu.
Drittens: Auszahlungsregeln. Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausdrücklich ausgenommen und wird nicht ausbezahlt. Bei Loterie Romande liegt die Einzahlungsobergrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei maximal CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben — auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Die Konsequenz: Eine «Gratiswette ohne Einzahlung» in der Schweiz ist in aller Regel ein nicht auszahlbares Werbeguthaben, das innerhalb einer kurzen Frist zu festgelegten Bedingungen eingesetzt werden muss. Wer das Guthaben verschenkt, verliert nichts; wer es nutzt, spielt um den Nettogewinn — und genau dieser ist die einzige variable Grösse.
Wie viel eine Gratiswette wert ist — die Rechnung dahinter
Eine zentrale Frage jeder Gratiswette lautet: Was ist das Guthaben in Franken wert, wenn es eingesetzt wird? Die Antwort hängt von der Quote ab, zu der die Wette platziert wird. Hier eine Einordnung anhand einer beispielhaften, symmetrischen Zweiwege-Wette mit Quoten von 1.90 / 1.90:
- Bei einer Quote von 1.90 setzt die spielende Person den Freebet-Wert als Einsatz und gewinnt bei einem richtigen Tipp den Nettogewinn.
- Die Auszahlungsquote eines 1.90/1.90-Marktes beträgt etwa 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 % des Einsatzes fliesst im Mittel an die Wettenden zurück. Die Marge des Marktes liegt entsprechend bei 5 %.
- Für eine Gratiswette über CHF 10, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, beträgt der erwartete Nettoertrag 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 — grob gerechnet knapp CHF 5 als Mittelwert über sehr viele Wetten.
Je höher die Quote der Wette, desto grösser der erwartete Wert — aber auch das Risiko, dass die Wette verliert und das Guthaben vollständig weg ist. Die Faustregel: Bei einer Quote um 2.0 ist der erwartete Wert etwa halb so hoch wie das Nominalguthaben, bei einer Quote um 5.0 steigt er auf rund 60–70 % des Nominalwerts, aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt entsprechend. Das Ergebnis ist ein statistischer Mittelwert, kein garantierter Erlös aus einer einzelnen Wette.
Wer diesen Mittelwert in reales Geld umrechnen will, muss zusätzlich beachten, dass bei Swisslos Gewinne aus Gratisspielguthaben ohnehin nicht auszahlbar sind. Damit fliesst der erwartete Wert erst in eine Auszahlung, wenn das Guthaben in einer regulären Spielphase mit echtem Einsatz «freigespielt» wird.
Die Rechtslage: Warum Gratisspielguthaben so selten sind
Online-Sportwetten zählen in der Schweiz zu den Grossspielen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Artikel 3 lit. c und e) verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, Deutschland — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).

Zwei Veranstalterinnen haben eine solche Bewilligung: Swisslos (Genossenschaft, Sitz in Basel, Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne, Produkt Jouez Sport). Servicegebiet von Swisslos sind die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im entsprechenden Vertragsgebiet und kann nur einmal pro Person eröffnet werden — die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Konsequenz für Gratisspielguthaben: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen überhaupt solche Aktionen anbieten, und jede Aktion benötigt die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos ausgesprochen — ein Indikator dafür, wie oft solche Aktionen in beiden Häusern überhaupt stattfinden.
Wer aus dem Ausland eine «Gratiswette» angeboten bekommt, sieht eine Werbung, die das Schweizer Recht verbietet. Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 bedroht. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieterinnen per DNS blockieren — Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, und blockierte Anbieter tauchen über «Domain-Hopping» innert Stunden unter neuen Adressen wieder auf.
Spieler- und Datenschutz: Was sich durch ein Gratisspielguthaben nicht ändert
Eine Gratiswette ist Spiel — und unterliegt denselben Schutzregeln wie jede andere Wette.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Vor der ersten Online-Teilnahme braucht es einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Die spielende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben. Mehrfachregistrierungen sind unzulässig. Wer als Wettkämpfer in einem Ereignis antritt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regeln greifen unabhängig davon, ob die Wette mit echtem Geld oder mit Gratisspielguthaben platziert wird.
Selbst gesetzte Limiten
Vor der ersten Teilnahme verlangt Swisslos das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — die Gespa-Statuten schreiben nur 24 Stunden vor, beide Veranstalterinnen wenden intern die längere Frist an. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Auch diese Limiten gelten für alle Wetten, einschliesslich derer aus Gratisspielguthaben. Der Staat setzt keine feste Obergrenze für Einzahlungen — die Limiten kommen von der spielenden Person selbst.
Spielsperre und Eintrag im Register
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen; sie wird nicht vor Fristablauf aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause ist nach den gesetzlichen Vorgaben der Veranstalterin anzubieten, höchstens sechs Monate; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten mit fachlicher Begleitung wieder aufheben (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne aus Wetten — auch nicht auf Gewinne aus Gratisspielguthaben.
Rangliste und Vergleich: Was die zwei Schweizer Anbieterinnen tatsächlich tragen
Eine Rangliste nach Höhe des Gratisspielguthabens führt in die Irre — relevante Vergleichspunkte sind die Bedingungen, die Frist, die zulässige Wettform, die Sperre und der Status der Schweizer Bewilligung.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Aufsicht Gespa; Produkt Jouez Sport |
| bet-at-home | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt — keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die zwei Schweizer Anbieterinnen sind nicht Alternativen in einem offenen Markt; sie sind die beiden einzigen zulässigen Veranstalterinnen für Sportwetten, jede für ihr Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kann bei Loterie Romande spielen und nicht bei Swisslos; wer in Zürich wohnt, kann bei Swisslos spielen und nicht bei Loterie Romande. Diese geografische Trennung ist nicht verhandelbar.
Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen online begegnen. Sie sind alle an Schweizer Recht gemessen «ohne Schweizer Bewilligung»: keine Geltung der Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, ihre Domains können jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Spielende, die diese Angebote prüfen, finden die jeweiligen Konditionen direkt auf den Portalen der Anbieter in deren eigenen Rechtsräumen.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Das Wettprodukt heisst Sporttip. Eine Online-Registrierung ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich. Vor dem ersten Tipp werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; Minderjährige werden abgewiesen.
Was Swisslos an Gratisspielguthaben anbietet, hängt von den Aktionen ab, denen die Gespa zugestimmt hat. Im Jahr 2025 waren es 8 Aktionen, also vergleichsweise wenige. Solche Aktionen sind im Aktionskalender von Swisslos angekündigt und an konkrete Codes oder Aktionszeiträume gebunden. Wer in den letzten Jahren mit einer Gratisspielguthaben-Aktion von Swisslos zu tun hatte, weiss: Sie ist klein, an klar definierte Wetten gebunden und nicht auszahlbar — der erwartete Mittelwert liegt meist im einstelligen Frankenbereich pro Aktion.
Die Sporttip-Quotenboosts und Kombiboosts sind keine Gratiswetten im engeren Sinn, gehören aber in dieselbe Logik der Promotion-Architektur: Der Kombiboost etwa verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts und Quotenboosts sind pro Wettende nur einmal nutzbar; ein Boost, der an einen Einsatz gebunden ist, fällt beim Cash-Out weg.
Sporttip-Vorteile und Bonusstruktur
Swisslos ist nicht die «beste» Veranstalterin im Wettbewerb — sie ist die einzige im Vertragsgebiet. Für Deutschschweizer Wetten gilt: gesetzlich zulässig, inländische Aufsicht, Sperrregister-Anschluss, Schweizer Bankverbindung. Die Gratisspielguthaben-Aktionen sind rar, in der Regel klein und nicht auszahlbar — wer eine Gratiswette sucht, ist hier richtig, wenn er die Bedingungen genau liest.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS. Ihr Online-Wettangebot heisst Jouez Sport; Sitz der Veranstalterin ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Eine Online-Registrierung ist nur für Personen mit Wohnsitz im französischsprachigen Vertragsgebiet möglich — Einwohner der Deutschschweiz können kein Konto eröffnen.
Auch hier gilt die Gespa-Vorgabe für Gratisspielguthaben: vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2025 hat die Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erhalten — das ist deutlich mehr als bei Swisslos, was sich im Aktionskalender niederschlägt. Ein Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (17.12.2025 bis 10.03.2026): in National-League-Stadien wurde ein Code verbreitet, innert 7 Tagen musste der Code im verifizierten Konto eingegeben werden, die Belohnung war CHF 10 Gratisspielguthaben (7’000 Stück total, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).
Die Wallet-Logik der Loterie Romande begrenzt das Guthaben auf CHF 10’000, Einzahlungen ebenfalls auf höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Aktive Promotions bei Jouez Sport
Die Loterie Romande hat im Bereich der Promotions die aktivere Hand der beiden Veranstalterinnen — was nicht heisst, dass die Aktionen grosszügig sind. CHF 10 für eine Aktion, die 30 Tage gültig ist, ist ein Marketing-Guthaben, kein Geschenk. Wer in der Westschweiz wohnt und die Aktionsbedingungen liest, kann hier eine Gratiswette nutzen; für wen CHF 10 Gratisspielguthaben den Aufwand einer Code-Eingabe, einer Konto-Verifikation und der Bedingungslektüre nicht lohnt, ist mit dieser Seite fertig.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken tauchen in Werbung, Vergleichsportalen und Empfehlungen von Bekannten auf und sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Sie sind alle ohne Schweizer Bewilligung — die Gespa listet sie oder kann sie auf die Sperrliste setzen.
bet-at-home
bet-at-home wirbt im deutschsprachigen Raum aggressiv mit Startguthaben und gilt in manchen Rankings als «etablierter Anbieter». In der Schweiz hat die Marke keine Bewilligung; eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Eintritt ins Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rekurs. Die Gespa hat die Domain bereits namentlich als Beispiel für «Domain-Hopping» genannt. Die Konditionen für Boni oder Auszahlungen sind den AGB des Betreibers zu entnehmen.
1xBet
1xBet gehört zu den Marken, die im europäischen Online-Glücksspiel eine hohe Reichweite haben, aber gleichzeitig zu den aktiv beworbenen ausländischen Anbietern, deren Domain auf der Schweizer Sperrliste steht oder stehen kann. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung in der Schweiz, kein Schweizer Sperrregister-Anschluss. Details zu Promotions sind beim Betreiber selbst einzusehen.
Jackbit
Jackbit positioniert sich als Krypto-Casino und -Wettanbieter; in der Schweiz sind Krypto-Auszahlungen an lizenzierte Anbieterinnen nicht zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder auf Kryptowährungen lautende Auszahlungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Für Jackbit liegt in der Schweiz keine Bewilligung vor. Weitere Informationen zum Angebot sind direkt auf der Plattform zu finden.
MyStake
MyStake ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Auftritt in der deutschsprachigen Werbung immer wiederkehrt. Auch hier gilt: keine Schweizer Lizenz, kein Schweizer Schutz, kein Eintrag ins Sperrregister dieses Anbieters. Der Zugang zu Bonusbedingungen erfolgt über die eigene Plattform des Anbieters.
1Bet
1Bet wird im deutschsprachigen Raum als Sportwetten- und Casino-Anbieter beworben. Für die Schweiz gilt auch hier: keine Bewilligung, keine Geltung der ausländischen Lizenz, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Spielende können die aktuellen Angebote auf der Webseite des Anbieters einsehen.
MrXbet
MrXbet gehört in dieselbe Kategorie. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister, mit Domains, die auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Wir raten zur Prüfung der aktuellen Sperrliste der Gespa, bevor eine Registrierung in Erwägung gezogen wird.
HornetBet
HornetBet ist eine kleinere Marke, die im Online-Glücksspiel-Marketing auftaucht. Schweizer Bewilligung: keine. Der Anbieter ist nicht Teil des Schweizer Schutzsystems für Spielende.
Donbet
Donbet rundet die Liste ab. Schweizer Bewilligung: keine. Spielende finden bei diesem Anbieter weder den Schutz des Schweizer Sperrregisters noch eine Rekursmöglichkeit im Inland.
Wertung der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung
Die acht Marken ohne Schweizer Lizenz sind keine Auswahl aus einem offenen Markt; sie sind Beispiele dafür, was Schweizer Spielende online erwartet, wenn sie nach «Gratiswette ohne Einzahlung» suchen. Was sie bieten, ist nicht Gegenstand dieser Bewertung — ihre Aufmachung, ihre Bonusversprechen und ihr Marketing sind Werbung für ein Angebot, das in der Schweiz strafbar beworben wird. Wer auf einer solchen Seite spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, keinen Eintrag ins Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit.
Was eine Gratiswette wert ist — der erwartete Ertrag im Detail
Die vorne angestellte Rechnung mit Quoten von 1.90 / 1.90 ergab einen erwarteten Nettoertrag von etwa der Hälfte des Nominalguthabens. Diese Zahl bewegt sich je nach Wettart:
- Bei sehr niedrigen Quoten (1.20 / 1.20 für einen klaren Favoriten) sinkt der erwartete Ertrag deutlich, weil die Marge des Marktes gleich bleibt, aber der Nettogewinn pro Einsatz kleiner ist.
- Bei hohen Quoten (3.50 / 3.50 für einen Aussenseiter) steigt der erwartete Ertrag, aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt entsprechend.
- Bei asiatischen Märkten oder bei Livewetten mit angepassten Quoten verändert sich die Marge; ohne sie lässt sich der erwartete Ertrag nur eingeschränkt schätzen.
Entscheidend ist die Bedingung, dass der Einsatz der Gratiswette nicht zurückbezahlt wird. Sie unterscheidet eine Gratiswette strukturell von einem Cash-Bonus, bei dem der Einsatz zurückfliesst und der Erwartungswert anders berechnet wird. Wer eine Aktion mit «Cash-Bonus» und «Free Bet» vergleicht, muss diese Bedingung getrennt buchen.
Der erwartete Ertrag ist ein Mittelwert über sehr viele Wiederholungen derselben Wettbedingung. Für eine einzelne Person bedeutet das: Wer CHF 10 Gratiswette einsetzt, gewinnt in der Mehrzahl der Fälle nichts oder wenig; wer sehr viele solcher Wetten platziert, kommt im Mittel nahe an den erwarteten Wert. Niemand sollte eine einzige Gratiswette als sicheren Ertrag planen.
Verrechnungssteuer und Einkommensteuer auf Gewinne
Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich — eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, «je nach Kanton» ist die ehrliche Formel.
Über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt durch die Veranstalterin abgezogen; die spielende Person kann die Steuer über die Steuererklärung zurückfordern. Für die allermeisten Wetten aus Gratisspielguthaben fällt das nicht ins Gewicht — typische Gewinne liegen weit unter dem Freibetrag, weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer fallen an.
Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gilt die kantonale Praxis unterschiedlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen; andere Kantone sehen das milder. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich; wer in diesem Bereich spielt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.
Werbe- und Bonusregeln: Was die Gespa erlaubt — und was nicht
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gratiswetten benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Veranstalterin publiziert die Bedingungen und Fristen im Aktionskalender.
Ein Werbebanner mit «CHF 10 gratis ohne Einzahlung» von einer ausländischen Marke, das in der Schweiz ausgespielt wird, fällt unter das Werbeverbot. Ob ein Banner auf einer Schweizer Website, in einer ausländischen App oder per Push-Mitteilung erscheint, ändert nichts am Verbot — die Werbung richtet sich an einen Schweizer Markt, der Empfänger ist erkennbar im Inland.
Für die Veranstalterinnen gilt: Bonusbeträge und Bonusbedingungen sind Sache der Spielregeln, nicht der Werbeplattformen. Codes für Werbeaktionen werden von den Veranstalterinnen selbst veröffentlicht, niemals weitergegeben.
Was beim ersten Mal zu tun ist
Wer in der Schweiz eine legale Sportwette mit Gratisspielguthaben platzieren will, geht in dieser Reihenfolge vor:
- Vertragsgebiet prüfen: Wer in der Deutschschweiz wohnt, geht zu Swisslos (Swisslos.ch). Wer in der Romandie wohnt, geht zur Loterie Romande (jeux.loro.ch). Eine Registrierung ist nur im eigenen Vertragsgebiet möglich.
- Identitätsnachweis vorbereiten: Ausweis mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, ab 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre. Vor dem ersten Tipp werden Verlustlimiten gesetzt (1 / 7 / 30 Tage).
- Aktionskalender beobachten: Beide Veranstalterinnen kündigen Aktionen mit ausdrücklicher Zustimmung der Gespa an. Die Bedingungen — Frist, Mindestquote, auszahlbar/nicht auszahlbar — sind im Kleingedruckten zu lesen.
- Wette platzieren, Frist einhalten: Mit oder ohne Gratisguthaben gilt dasselbe Spielrecht — Verlustlimit im Auge behalten, Wette live verfolgen, gegebenenfalls Cash-Out nutzen (bei Sporttip vollständig, nicht teilweise, vor Spielbeginn und live, nicht garantiert).
- Gewinn buchen: Bis CHF 1’000 geht es automatisch auf das Wallet, höhere Beträge werden auf das eigene Bankkonto überwiesen. Gratisspielguthaben wird nicht ausbezahlt.
Wer keine Schweizer Bewilligung nutzt, übernimmt das volle Risiko: keine Aufsicht, kein Sperrregister, keine Sperre gegen den Anbieter, mögliche Konfiszierung von Einsätzen und Gewinnen im Strafverfahren gegen die ausländische Veranstalterin.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber selten. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten, und jede Aktion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 8 Einwilligungen an Swisslos und 24 an Loterie Romande erteilt — insgesamt also 32 Aktionen für die ganze Schweiz.
Weshalb verlangen die Veranstalterinnen ein verifiziertes Konto, bevor das Guthaben genutzt werden kann?
Die Identitätsprüfung gehört zu den Bedingungen, die Art. 47–52 VGS an die Online-Teilnahme stellt. Eine Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben. Ohne diese Prüfung darf das Konto keine Wetten annehmen — auch keine Gratiswetten.
Wird der Einsatz der Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei Sporttip und Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar; die spielende Person erhält im Gewinnfall nur den Nettogewinn — der Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Bei einem CHF 10 Freebet zu Quote 1.90 ist der Erlös rund CHF 9, nicht CHF 19.
Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen — Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit?
Die wichtigsten Bedingungen sind Frist (innert welcher Zeit das Guthaben eingesetzt werden muss), Mindestquote (welche Wettform zulässig ist), Auszahlungsregeln (ob und wann das Guthaben oder der Gewinn auf das Bankkonto fliesst) und Markteinschränkungen (auf welche Wettmärkte das Guthaben angewendet werden darf). Wer eine Aktion annimmt, ohne diese Bedingungen gelesen zu haben, läuft Gefahr, das Guthaben zu verschenken.
Was geschieht mit dem Guthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Besteht eine Spielsperre, dürfen keine Wetten platziert werden — auch nicht aus Gratisspielguthaben. Die Sperre kann für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine unbefristete Sperre wird im Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein. Sind die selbst gesetzten Verlustlimiten erreicht, nimmt die Plattform keine weiteren Wetten an, bis die Frist abläuft.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung mit einer Gratiswette ohne Einzahlung?
Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Geltung. Die Spielenden sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, haben keinen Schweizer Rekurs, und die Gewinne können je nach Kanton anders besteuert werden. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was den Zugang in der Schweiz sperrt; blockierte Anbieter tauchen aber über Domain-Hopping innert Stunden unter neuen Adressen wieder auf. Werbung für solche Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht.
Bonus – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
