Legale Wettanbieter in der Schweiz: Wer eine Bewilligung hat und wer nicht

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, stösst zuerst auf eine ungewohnte Lage. Es gibt nicht «die besten zehn Buchmacher der Schweiz», wie sie eine ausländische Vergleichsseite auflistet, sondern genau zwei Veranstalter, denen die Kantone das Sportwetten-Grossspiel anvertraut haben. Hinter jeder anderen Domain, die mit «100 % Bonus» oder «ohne Limit» wirbt, steht ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Konsequenzen, die das nach sich zieht. Die folgenden Abschnitte erläutern, was in der Schweiz erlaubt ist, wie die Gespa die Angebote reguliert und was das für Spielerinnen und Spieler konkret bedeutet.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Datenstand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa (Eidg. Geldspielaufsicht) und gegen die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Bonus und Gratiswetten: was die Schweiz tatsächlich hergibt

Werbung um Kunden läuft im Ausland über Neukundenboni, Gratiswetten, Quotenboosts und Cashback – im Schweizer Markt bleibt davon wenig übrig. Das Geldspielgesetz (BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS), und Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist ohnehin verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine kleine Zahl, gemessen an dem, was ausländische Anbieter an Promotion in den Markt drücken.

Was die beiden bewilligten Veranstalter im Programm haben, sind keine klassischen Willkommensboni, sondern an Wetten gekoppelte Mechanismen, die das BGS erlaubt. Bei Sporttip heben drei Bausteine den möglichen Gewinn einer Wette an:

Die Logik dahinter ist klar: Die Aufsicht will Promotion, die ein echtes Marktangebot ergänzt, aber keine Lockmittel, die zum Weiterspielen verleiten. Ein Quotenboost, der nach einem Cash-Out verfällt, kostet im Schnitt weniger Haushaltsdisziplin als ein «risikofreier» Einsatz, der nur dann gratis ist, wenn man das Kleingedruckte bis zum Ende liest. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport einsteigt, sollte vor jeder Promo prüfen, welche Mindestquote gilt, ob das Guthaben an eine Auszahlungsbedingung geknüpft ist und wie lange es gültig bleibt – und sich klarmachen, dass ausländische «100 %-Bonus»-Angebote in der Schweiz schlicht nicht erlaubt sind und sich an die Aufsicht gar nicht erst wenden müssen.

Ein- und Auszahlung: warum «PayPal-Wettanbieter» hier selten etwas bedeutet

Die Zahlungswege sind in der Schweiz eng gezogen. Gewinne und Restguthaben werden nur auf ein Konto ausbezahlt, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS), und es gibt keine anonymen oder Krypto-Auszahlungen im bewilligten Markt. Welche Marken ein Veranstalter konkret akzeptiert, hängt von dessen Bedingungen ab – es ist keine Pflicht, ein bestimmtes E-Wallet oder eine bestimmte Karte anzubieten.

Bei Swisslos laden Spielerinnen und Spieler das Spielguthaben per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein auf. Der Mindestbetrag pro Aufladung ist CHF 20, innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt – eine harte Deckelung, die direkt aus den Bedingungen kommt. PostFinance Pay ist eine eigene Variante, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Anonyme Wege wie Paysafecard-Codes ohne Registrierung sind in der Schweiz in diesem Markt keine gangbare Option.

Die Auszahlungsdauer hängt von der Höhe und vom Kanal ab:

Eine gesetzliche Obergrenze für die Auszahlungsdauer besteht nicht – die genannten Fristen sind Hausregeln der Veranstalter. Wer aus Liechtenstein spielt, fällt in den Geltungsbereich derselben Regeln, weil das Swisslos-Vertragsgebiet Liechtenstein einschliesst.

Was oft übersehen wird: Es gibt in der Schweiz kein Zahlungsverbot für Spielerinnen und Spieler. Wer eine ausländische Seite nutzt, die nicht auf der Sperrliste steht, kann mit Karte oder Banküberweisung einzahlen, ohne dass die Hausbank den Vorgang automatisch stoppt. Die Aufsicht blockiert die Erreichbarkeit der Seite, nicht die Zahlung. Das ist der Punkt, an dem das «kein Schweizer Schutz»-Argument praktisch wird: Wenn die Auszahlung bei einem ausländischen Anbieter hakt, hilft keine Schweizer Behörde.

App und mobile Seite: was die beiden Veranstalter anbieten

Beide Veranstalter betreiben mobile Zugänge – Sporttip als Bestandteil der Swisslos-Plattform, Jouez Sport als Bestandteil der Loterie Romande. Beide erlauben die Registrierung, die Verwaltung der Verlustlimiten und das Setzen einer Spielsperre direkt aus der App, was für den Spielerschutz entscheidend ist: Wer eine Pause braucht, soll sie nicht erst am Desktop suchen müssen.

Der entscheidende Unterschied zur ausländischen App-Landschaft liegt nicht in der Bedienung, sondern in der Funktionsbreite. Eine App eines ausländischen Anbieters kann Live-Streams, frühe Quoten, Cash-Out-Teilauszahlungen und einen Bet-Builder für Dutzende Märkte bieten – Funktionen, die im bewilligten Schweizer Markt schlicht nicht zugänglich sind, weil die Wettmärkte enger gefasst sind und die Spielregeln manches ausschliessen, was anderswo selbstverständlich ist. Wer in der Schweiz wettet, akzeptiert diese Einschränkung im Tausch gegen den Schutzrahmen: Verlustlimiten, die zwingend sind, Spielsperre mit Registerwirkung, Auszahlung auf das eigene Konto, Beschwerdewege bei der Gespa.

Wer auf dem Smartphone wettet und Wert auf einen besonders schnellen Wechsel zwischen Pre-Match und Live legt, sollte die App vor der ersten Einzahlung testen. Bei Sporttip funktioniert die Livewette auch ohne laufende Übertragung – die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis live gestreamt wird. Das ist für die mobile Nutzung wichtig, weil mobile Daten nicht immer für ein flüssiges Bild reichen.

Livewetten und Cash-Out: was geht, und was nicht

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt. Das BGS enthält keine Sperre bestimmter Live-Märkte; entscheidend ist, dass der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hat und das Ereignis auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe steht. Die Liste ist die einzige Grundlage dafür, was überhaupt angeboten werden darf.

Bei Sporttip sind die Regeln für Livewetten klar umrissen:

Diese letzte Klausel ist bemerkenswert: Sie verschiebt das Risiko von technischen Latenzen und Reaktionszeit des Systems vollständig auf die Wettenden. Wer in der 89. Minute auf das nächste Tor setzt, kann eine Wette platzieren, die der Veranstalter kurzerhand für ungültig erklärt.

Beim Cash-Out hat Sporttip die einfache Variante gewählt: Es gibt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettverlauf, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer den Ausstieg vor Spielende als Werkzeug nutzt, akzeptiert damit, dass der Veranstalter den Preis dafür festlegt – und nicht der Markt.

Bei den ausländischen Anbietern in dieser Übersicht, die ohne Schweizer Bewilligung operieren, ist Cash-Out oft als Marketingpunkt ausgebaut: Teilauszahlung, automatischer Cash-Out, Cash-Out auf jeder Position. Keiner dieser Mechanismen ist in der Schweiz reguliert, und keiner bietet den Schutzrahmen, den die Schweizer Regeln bieten.

Wettarten, Quoten und Marge: was eine Quote tatsächlich sagt

Eine Quote ist nie «fair», sondern enthält die Marge des Anbieters. Der Auszahlungsschlüssel – die Auszahlungsquote – berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes; die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 94.74 % und eine Marge von rund 5.26 % – ein typischer Wert für eine gut gemachte Fussballwette.

Was die Marge für Wettende bedeutet, lässt sich direkt beziffern. Wer CHF 1’000 zu gleichen Teilen auf beide Seiten eines Zwei-Wege-Marktes mit Quoten 1.90 / 1.90 setzt, gibt im Schnitt etwa CHF 52.63 an die Marge ab – das ist der erwartete Verlust, bevor irgendein sportliches Ereignis entschieden ist. Bei einem Markt mit Quoten 1.80 / 1.80 sinkt die Auszahlungsquote auf rund 90.91 %, die Marge steigt auf etwa 9.09 %, der erwartete Verlust bei gleichem Einsatz auf etwa CHF 90.91. Die Marge ist der Preis, den man für die angebotene Wette zahlt, unabhängig davon, wer gewinnt.

Erwarteter Verlust bei einem monatlichen Wettbudget von CHF 1’000 (veranschlagt für ein Zwei-Wege-Markt-Beispiel mit Quoten 1.90 / 1.90, einmal umgesetzt): Der erwartete Verlust liegt bei rund CHF 50 bis CHF 55, also etwa 5,0 bis 5,5 % des Einsatzes. Das ist die statistische Grösse, die die Marge für einen typischen Monat ergibt – keine Vorhersage für eine einzelne Wette, sondern ein Mittelwert über viele gleichartige Wetten. Wer höhere Quoten spielt, gibt mehr an die Marge ab; wer niedrigere Quoten nimmt, ebenfalls. Das BGS schreibt keine maximale Marge vor, und ein konkreter Quotenvergleich zwischen den beiden Veranstaltern ist nur dort möglich, wo beide denselben Markt anbieten.

Die Wettarten selbst sind bei Sporttip klar definiert. Die Einzelwette steht für sich, die Kombinationswette multipliziert die Quoten aller Voraussagen zu einer Gesamtquote, die Systemwette kombiniert mehrere Wetten in einem Wettschein mit verschiedenen Varianten. Voneinander abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion zusammengeführt – wer etwa «Heimsieg und Über 2.5 Tore» ohne diese Funktion kombiniert, riskiert, dass Swisslos die ganze Kombination für ungültig erklärt und den Einsatz zurückerstattet. Der Gewinn einer Sporttip-Wette berechnet sich als Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Heinz- und Yankee-Wetten sind Sonderformen der Systemwette mit sechs bzw. elf Wetten aus vier bzw. sechs Voraussagen. Sie funktionieren in jedem Wettsystem gleich; der Unterschied liegt in der mathematischen Struktur und damit im Risiko- und Ertragsprofil. Wer mit kleinen Einsätzen viele Varianten spielen will, ist mit einer Systemwette gut bedient, sollte aber im Kopf behalten, dass mit jeder zusätzlichen Voraussage die Gesamtkosten des Wettscheins steigen, ohne dass sich der erwartete Ertrag pro Franken verbessert.

Sportarten und Wettbewerbe: was auf der Gespa-Liste steht

Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Sie ist die einzige Grundlage dafür, was im bewilligten Markt angeboten werden darf. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt – und folglich auch nicht bei Sporttip oder Jouez Sport zu finden.

Was die Liste enthält, sind klassische Sportarten: Fussball, Tennis, Eishockey, Handball, Basketball, Volleyball, Wintersport, Radsport, Boxen, MMA – allerdings nur, soweit der jeweilige Wettbewerb aufgeführt ist. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, und Ecken- oder Kartenmärkte sowie ein eigenständiger Esports-Bereich fehlen in der Liste. Wer auf Eckbälle oder Karten wetten will, sucht sie in der Schweiz vergebens; wer auf Esports wetten will, ebenfalls.

Was nicht auf der Liste steht und damit nicht erlaubt ist: Wetten auf Wetter, Politik, TV-Shows, Trainingsläufe, virtuelle Sportereignisse, alles, was nicht durch ein reales sportliches Ereignis abgedeckt ist. Auch reine Rankingwetten sind nur dann zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet – nicht für jeden beliebigen Leistungsvergleich.

Für eine typische Wettentscheidung heisst das: Wer auf Fussball, Tennis, Eishockey oder Handball setzt, ist im Rahmen der Schweizer Bewilligung gut aufgehoben. Wer auf UFC, League of Legends oder auf Eckbällen in der Bundesliga wetten will, landet zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt.

Neue Wettanbieter: warum «neu» in der Schweiz praktisch «ausländisch» heisst

Das Konzept des «neuen Wettanbieters», wie es im Ausland funktioniert – ein frisch lizenzierter Anbieter tritt in den Markt, oft mit aggressivem Willkommensbonus, und kämpft um Marktanteile – hat in der Schweiz keinen Raum. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Bewilligung ist im BGS nicht vorgesehen. «Neue Anbieter», die in der Schweiz auftauchen, sind in aller Regel ausländische Marken, die versuchen, den Markt von aussen zu bedienen – und die sich damit in einer Grauzone bewegen, die je nach Auslegung strafrechtlich relevant ist.

Wer ein neues Logo in der Werbung sieht, sollte drei Dinge prüfen, bevor er einzahlt:

Eine neue Domain, die mit «Lizenz aus Malta, hunderte Märkte, Bitcoin-Einzahlung» wirbt, ist in der Schweiz kein neuer Wettanbieter, sondern ein Fall für die Sperrliste.

Vergleich der bewilligten Veranstalter

Die folgende Einordnung fasst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung zusammen. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind in einer separaten Tabelle aufgeführt; sie sind in der Schweiz nicht zugänglich, soweit sie auf der Sperrliste stehen, und bieten keinen Schweizer Schutz.

Marke Sitz Schweizer Bewilligung Veranstalter / Status
Sporttip Basel Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht: Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft – einer der zwei bewilligten Veranstalter, Produkt Sporttip
Jouez Sport Lausanne Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht: Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) – einer der zwei bewilligten Veranstalter, Produkt Jouez Sport
AmunRa nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet nicht in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung ausländischer Anbieter, Lizenz nicht etabliert, keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Veranstalter / Status» zeigt die Quelle der Lizenz: für die bewilligten Veranstalter die Schweizer Aufsichtsbehörde, für die ausländischen Anbieter das Fehlen einer Schweizer Bewilligung. Die Aufzählung der ausländischen Marken dient der Einordnung, nicht der Werbung; sie zu nennen heisst nicht, sie zu empfehlen. Die zwei Anbieter am Anfang sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen.

Überblick: was den Schweizer Markt von anderen Märkten unterscheidet

Die Schweiz hat einen anderen Wettmarkt als Deutschland, Österreich oder Malta – nicht in der Qualität der Quoten, sondern in der Struktur. Es gibt keinen Wettbewerb um die Bewilligung, weil das BGS die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Es gibt keine zehn Bewerber um einzelne Kunden, weil das Geschäftsmodell auf der Reingewinnabführung an die Kantone beruht, nicht auf der Marge pro Wette. Die Konsequenz ist ein ruhiger Markt mit klaren Regeln, der für Spielerinnen und Spieler vor allem eines bedeutet: Wer spielt, weiss genau, was er bekommt.

Die Eckpunkte des Marktes sind:

Die Zahl «zwei Veranstalter» ist die Antwort auf die Frage, die viele Suchanfragen aufwerfen: «Wie viele Wettanbieter gibt es in der Schweiz?» Sie ist klein, gemessen an Märkten mit Hunderten Lizenzen, aber sie ist die Struktur, die das BGS bewusst geschaffen hat.

Rechtliche Grundlage: Geldspielgesetz, Gespa, Sperrliste

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und bildet den Rahmen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und unterstehen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) – nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben den Kreis der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt; weitere Bewilligungen für Sportwetten sind im BGS nicht vorgesehen.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Sperrliste ist das zweite Standbein. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS gesperrt werden (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Anbieter reagieren typischerweise mit Domain-Hopping – einem Wechsel auf neue Domains, sobald die alte gesperrt ist; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele. Aus Sicht einer Spielerin, eines Spielers heisst das: Eine Seite, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein; eine neue Domain, die morgen auftaucht, kann übermorgen auf der Liste stehen.

Die Werberegeln sind streng. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Aufsicht geht damit über eine blosse Regulierung hinaus; sie definiert den erlaubten Werbekanal mit.

Was oft nachgefragt wird, aber im Gesetz anders liegt, als viele vermuten:

Die Strafen für das Anbieten ohne Bewilligung sind empfindlich: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten.

Spielerschutz: was die Schweiz vorschreibt und was im Ausland fehlt

Der Spielerschutz ist das deutlichste Argument für die bewilligten Veranstalter – und es ist das Argument, das bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung leer ausgeht. Das BGS verlangt von den bewilligten Veranstaltern, dass sie Spielerinnen und Spieler schützen, bevor ein Schaden entsteht, nicht erst danach.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Schutzmechanismen im Einzelnen:

Diese Mechanismen funktionieren, weil sie im Gesetz stehen, von der Aufsicht geprüft werden und an eine Beschwerdestelle gekoppelt sind. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, kann Einsprache erheben – bei Sporttip innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief.

Die andere Seite ist die Realität der Verkaufsstellen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der stationäre Schutz ist also löchrig; der Online-Schutz ist es, soweit die Registrierung sauber läuft. Wer ein Konto eröffnet, hat einen klaren Identitäts- und Limitrahmen; wer an einer Verkaufsstelle eine Wette abgibt, ist auf das Verkaufsstellenpersonal angewiesen.

Was beim ausländischen Anbieter fehlt, ist nicht ein einzelnes Schutzelement, sondern das ganze System. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, die für eine ausländische Seite gilt; es gibt keine Schweizer Verlustlimiten, die ein ausländischer Anbieter durchsetzen müsste; es gibt keine Schweizer Aufsicht, die den Anbieter prüft. Was er an Schutz anbietet, ist freiwillig – und wasserdicht ist es nur, solange der Anbieter solvent ist und im Land seines Hauptsitzes einer wirksamen Aufsicht untersteht.

Krypto und Anonymität: warum das in der Schweiz nicht funktioniert

Werbung mit «Bitcoin-Wettanbieter», «anonyme Einzahlung», «keine Verifizierung» richtet sich fast immer an einen Markt, in dem diese Eigenschaften legal sind. In der Schweiz sind sie es nicht. Ein Gewinn wird nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und ein bewilligter Veranstalter darf keine Kredite an Spielerinnen und Spieler vergeben (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Bitcoin-Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht; ein anonymer Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung existiert nicht.

Wer auf einer Plattform einzahlt, die mit Kryptowährungen wirbt, hat es mit einer der folgenden Konstellationen zu tun:

Die Schnittstelle zur Schweizer Aufsicht ist einfach: Die Gespa hat keine Krypto-Bewilligung erteilt, weil das BGS keine solche Bewilligung vorsieht. Anbieter, die mit Krypto werben, sind damit per Definition nicht im bewilligten Markt. Wer in der Schweiz wettet und Wert auf eine Auszahlung in Schweizer Franken auf das eigene Bank- oder Postkonto legt, bleibt bei den beiden bewilligten Veranstaltern.

Wettsteuer und Steuerfreibetrag: was Gewinne in der Schweiz kosten

Die Schweiz besteuert Wettgewinne aus bewilligten Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag und oberhalb des Freibetrags mit 35 % Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Freibetrag gilt pro Einzelgewinn; die Höhe unterscheidet sich zwischen Bund und Kantonen.

Für die überwiegende Mehrheit der Wetten ist der Freibetrag kein Thema: Ein typischer Sporttipp-Gewinn liegt im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, weit unter jeder Schwelle. Wer CHF 100 auf eine Quote 3.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 300, davon CHF 200 Gewinn – steuerfrei, ohne Verrechnungssteuer, ohne Meldung. Wer einen Gewinn im sechsstelligen Bereich erzielt, sollte die kantonalen Regeln prüfen.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Der Bruttospielertrag der Veranstalter fliesst nach Abzug der Spielsuchtabgabe (0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025: CHF 3’863’790) und nach weiteren Abgaben in die Kantone, die ihn für gemeinnützige Zwecke verwenden. Das ist die Architektur, die das BGS bewusst gewählt hat: nicht eine Lenkungsabgabe auf den Einsatz, sondern eine Beteiligung am Ertrag, der in die öffentliche Hand fliesst.

Was Gewinne aus ausländischen Anbietern betrifft, ist die Lage weniger einheitlich. Ausländische Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag, andere Kantone gehen mit dem Bund. Wer einen grösseren Gewinn aus einem ausländischen Anbieter erzielt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Übersicht legt die zehn Anbieter in der Reihenfolge dar, die das BGS vorgibt: zuerst die zwei bewilligten Veranstalter, dann die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in diesem Markt auftauchen. Wer in der Schweiz wettet, hat nur die ersten zwei als reguläre Option; die übrigen sind ausländische Anbieter, deren Lizenz in der Schweiz keine Kraft hat und die je nach Domain auf der Sperrliste stehen können.

1. Sporttip (Swisslos) – der bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Sporttip ist die Sportwetten-Marke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, mit Sitz in Basel, durchgeführt gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Die Marke gehört zu einem der zwei vom BGS vorgesehenen Veranstalter, mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter Aufsicht der Gespa.

Die Wetten decken die zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe ab, mit den klassischen Wettarten Einzel, Kombi, System und Live. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiger Ausstieg und nicht garantiert für jeden Markt. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombiwette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. und war damit erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig (−7.0 % gegenüber 2024). Wer in der Deutschschweiz wettet, hat an Sporttip keine sinnvolle Alternative: Loterie Romande betreut die Westschweiz, ausländische Anbieter haben keine Bewilligung. Der einzige Reibungspunkt ist die geschlossene Wettliste: Wer auf Eckbälle, Karten oder Esports setzen will, ist hier falsch.

2. Jouez Sport (Loterie Romande) – der bewilligte Veranstalter für die Westschweiz

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt die Sportwetten-Marke Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Veranstalters ist Lausanne, Avenue de Provence 14, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Auch Loterie Romande ist einer der zwei vom BGS vorgesehenen Veranstalter, mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter Aufsicht der Gespa.

Die Online-Registrierung setzt den Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus; für die anderen Kantone ist das Angebot nicht zugänglich. Was die Spielmechanik, die Verlustlimiten und die Spielsperre betrifft, folgt Jouez Sport den gemeinsamen Regeln, die das BGS und die VGS vorgeben. Wer im Wettbewerb zwischen den beiden Veranstaltern steht, vergleicht vor allem die Wettauswahl, die Quoten und die Bedienung der Oberfläche; die regulatorische Seite ist bei beiden identisch. Für Westschweizer Spielerinnen und Spieler ist Jouez Sport die reguläre Adresse; ein paralleler Wechsel zu Sporttip ist mit Wohnsitz im Loterie-Gebiet nicht möglich.

3. AmunRa – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der internationalen Marketingmaschinerie für Schweizer Spielerinnen und Spieler sichtbar werden. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die ausgewiesene Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS), der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Über die konkrete Wettauswahl, die Quoten, die Bonusbedingungen und die Auszahlungsdauer von AmunRa trägt dieser Text keine Aussage; was hier zählt, ist allein die fehlende Schweizer Bewilligung.

4. HighFlyBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet fällt in dieselbe Kategorie wie AmunRa. Die Plattform wirbt international, akzeptiert Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz und ist damit nach dem BGS ein Anbieter ohne Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung; die Aufsicht ist die Gespa, und nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Im Streitfall hilft keine Schweizer Behörde. Wer die Seite erreicht, hat sie typischerweise über eine Domain gefunden, die noch nicht auf der Sperrliste steht – was sich ändern kann.

5. Rollbit – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit positioniert sich international und nutzt Krypto-freundliche Zahlungswege, die in der Schweiz im bewilligten Markt nicht angeboten werden. Die fehlende Schweizer Bewilligung ist der entscheidende Punkt: Wer hier einzahlt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz, keine Spielsperre mit Registerwirkung, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto im Sinne der VGS. Die Verlockung schneller Auszahlung und hoher Boni wird mit dem Wegfall jedes Sicherheitsnetzes erkauft.

6. FortuneJack – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist ein weiterer Krypto-lastiger Anbieter, der ohne Schweizer Bewilligung auftritt. Die Spielmechanik, die Wettauswahl und die Bonusstruktur sind Angelegenheit des Anbieters; sie entfalten in der Schweiz nur dann Wirkung, wenn die Domain erreichbar ist und der Anbieter die Schweizer Spielenden tatsächlich bedient. Sobald die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt, ist die Seite in der Schweiz per DNS nicht mehr erreichbar – ein Zustand, der sich mit dem nächsten Mirror wieder ändern kann.

7. DirectionBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet folgt dem üblichen Muster ausländischer Anbieter: Lizenz in einem anderen Rechtsraum, kein Anschluss an die Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Die Frage, ob ein Anbieter «seriös» ist, lässt sich in der Schweiz nicht über das Vorhandensein irgendeiner Lizenz beantworten, sondern nur über die Frage, ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt. Für DirectionBet ist die Antwort nein.

8. Playzilla – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla ist eine weitere ausländische Marke, die im Schweizer Werbeumfeld auftaucht. Die Marke selbst hat keine Bedeutung im Schweizer Recht; was zählt, ist die fehlende Bewilligung. Die Gespa führt keine Liste erlaubter ausländischer Anbieter; sie führt nur die Sperrliste nicht erlaubter. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, die nicht auf der Sperrliste steht, bewegt sich in einer Grauzone, die jederzeit beendet werden kann.

9. Betovo – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Betovo gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der internationalen Werbung für Schweizer Spielende sichtbar sind. Die Plattform wirbt mit Sportwetten, Casino und Bonusaktionen, die in der Schweiz in dieser Form nicht erlaubt sind. Die fehlende Schweizer Bewilligung schliesst die übliche Aufsicht, die Spielsperre und die Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto aus. Wer hier einzahlt, spielt ohne Schweizer Schutz.

10. Boomerang Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter in dieser Übersicht ab. Die Marke ist im internationalen Markt aktiv, in der Schweiz nicht zugelassen. Die Bewertung folgt dem gleichen Muster wie für die übrigen ausländischen Anbieter: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist der entscheidende Punkt, nicht die Frage, wie attraktiv das Bonusprogramm ist. Was nicht bewilligt ist, ist in der Schweiz kein reguläres Angebot.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit der Marke Sporttip und Loterie Romande mit der Marke Jouez Sport Sportwetten anbieten; beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Jede andere Domain, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, hat keine Bewilligung und keine Kraft in der Schweiz, auch wenn sie eine ausländische Lizenz vorweisen kann.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Es gibt zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung: Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Registrierung setzt den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus; in anderen Kantonen ist das Angebot nicht zugänglich.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Seriös im Sinne des Schweizer Rechts ist nur, wer eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS hat, also Swisslos oder Loterie Romande. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft; eine seriöse Plattform in der Schweiz trägt den Hinweis auf die Gespa-Bewilligung und ist unter Swisslos.ch bzw. jeux.loro.ch erreichbar. Wer dort spielt, ist im Rahmen des BGS geschützt.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre nicht erreichbar sind (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Die Sperre betrifft die Erreichbarkeit der Seite, nicht die Zahlung; Spielerinnen und Spieler können also durchaus noch einzahlen, wenn die Seite über einen anderen Weg erreichbar ist. Eine gesperrte Domain wird in der Regel durch eine neue ersetzt, was die Sperre zu einem laufenden Katz-und-Maus-Spiel macht.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

Im bewilligten Schweizer Markt gibt es nur zwei Anbieter, deren Quoten sich vergleichen lassen, und auch nur dort, wo beide denselben Markt anbieten. Eine Quote enthält die Marge des Anbieters: Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei 95,0 %, die Marge bei 5,0 %, der erwartete Verlust pro eingesetztem Franken entsprechend bei etwa 5 Rappen.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag, der pro Einzelgewinn gilt; der Bund setzt ihn auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, die Kantone haben eigene Schwellen, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» zutrifft. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»