Bonus für bestehende Wettkonten in der Schweiz: was Sporttip und Jouez Sport wirklich bieten

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Wer nach dem Neukundenangebot weiter auf seinem Wettkonto spielt, sucht meistens den Gutschein, der nicht kommt. In der Schweiz ist das kein Zufall. Bonusaktionen für Bestandskunden brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, sind deshalb selten, klein und an Bedingungen geknüpft, und Spielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Was bleibt, sind zwei dauerhafte Mechanismen – der Sporttip-Kombiboost und die Quoten- bzw. Profitboosts – sowie gelegentliche Aktionen wie die «Patinoires et Stades»-Kampagne der Loterie Romande. Was es davon zu halten ist, zeigt diese Seite.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026; abgeglichen mit den Sporttip-Spielregeln (Version 4.2), den Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos und dem Règlement Général der Loterie Romande.

Wie Bonusaktionen für bestehende Konten in der Schweiz funktionieren

Was das Gesetz erlaubt – und warum es so wenig ist

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, nicht der ESBK. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kantonal festgelegt sind die beiden Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt als im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters, kann sich dort kein Online-Konto eröffnen.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die für Bestandskunden relevante Schranke ist Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahl zeigt das Grundproblem: Aktionen für bestehende Konten sind kein laufendes Marketing-Instrument, sondern eine Ausnahme, die jedes Mal genehmigt werden muss. Was die Gespa durchlässt, ist meistens ein zeitlich befristetes Spielguthaben mit klaren Auflagen – nicht etwa ein «100 % Bonus» mit Einzahlungsmultiplikator und 25-fachem Umsatz. Solche Angebote, die in ausländischen Märkten Standard sind, kennt das Schweizer Recht nicht.

Was ein «Gratisspielguthaben» konkret bedeutet

Im Schweizer Sprachgebrauch heisst es Gratisspielguthaben (statutarisch) oder Gratiswette (umgangssprachlich). Der entscheidende Unterschied zu einem ausländischen Freebet: das Guthaben ist kein Geld, das ausgezahlt werden kann. Es liegt auf dem Wallet, lässt sich für Wetten einsetzen, lässt sich aber nicht auf das Bankkonto transferieren. Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, gehören in das Wallet und unterliegen den Wallet-Limiten. Wer auf eine Barauszahlung des Bonus hofft, hat das Kleingedruckte nicht gelesen.

Die Loterie Romande formuliert das im Règlement Général so: Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN. Auszahlungen erfolgen auf ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen oder Überweisungen auf Drittkonten sind ausgeschlossen. Bei Swisslos gilt Entsprechendes: Spielguthaben bis CHF 1’000 pro Quittung wird automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Überschreitet-Beträge werden innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen – und Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt explizit nicht auszahlbar.

Zwei Subtypen, die sich unterscheiden

Die Schweizer Veranstalter kennen zwei Subtypen von Bestandskunden-Aktionen:

Beide haben dasselbe Grundmerkmal: das, was auf der ausländischen Konkurrenzseite ein «Bonus» heisst, ist hier eine Spielregel, nicht ein Marketing-Versprechen. Wer einen Gutscheincode in eine ausländische Plattform eingibt, weiss nach drei Klicks, was er bekommt. Wer in der Schweiz auf eine Aktion wartet, weiss oft nicht einmal, ob sie kommt.

Der Sporttip-Kombiboost: was die Prozentzahlen wirklich bedeuten

Die Bedingungen, unter denen der Boost greift

Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online und für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen, jede einzelne mit einer Quote von mindestens 1.50. Vier solche Voraussagen lösen einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn aus, sieben 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 %. Der Bonus erhöht also nicht den Einsatz, sondern das, was am Ende nach Abzug des Einsatzes übrig bleibt. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; Swisslos publiziert die genauen Werte in den Spielregeln, sie sind nicht offen kommuniziert, weil sie je nach Aktion und Kontostand variieren.

Was sich hinter der Prozentzahl verbirgt, ist eine Gleitformel. Eine Wette mit fünfzehn Voraussagen, jede einzelne Quote 1.50, hätte ohne Boost eine Gesamtquote von etwa 1.50 hoch 15, also rund 437. Mit dem 100-%-Boost verdoppelt sich der Nettogewinn – aus einem Gewinn von 4370 CHF auf 8740 CHF bei einem Einsatz von 10 CHF. Das klingt gross, ist aber ein statistisches Extrem, das die meisten Wettenden nie erreichen, weil eine 15er-Kombi aus lauter 1.50-Quoten in der Praxis fast nie durchgeht. Was der Boost in der Breite leistet, sieht anders aus.

Eine Beispielrechnung mit vier Voraussagen

Die Seite rechnet das durch, mit dem in den Spielregeln genannten Mindestmass an Voraussagen. Angenommen werden vier Voraussagen mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz 10 CHF:

Vier Voraussagen sind die Schwelle. Wer den Boost mit vier Auswahlen knapp über der Mindestgrenze einstreicht, gewinnt 4.40 CHF zusätzlich – den Gegenwert von einem Drittel einer durchschnittlichen Tankfüllung. Bei sieben Voraussagen mit denselben Quoten wäre die Gesamtquote entsprechend höher und der 20-%-Boost entsprechend grösser, freilich sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit von Wette zu Wette.

Die Tabelle zeigt, wie viel der Boost bei wachsender Voraussage-Anzahl im günstigsten Fall (alle Quoten genau 1.50) beiträgt:

Voraussagen Mindestquote je Auswahl Gesamtquote Nettogewinn ohne Boost Boost Nettogewinn mit Boost
4 1.50 5.06 40.60 CHF 5 % 42.60 CHF
7 1.50 17.09 160.90 CHF 20 % 193.10 CHF
10 1.50 57.66 566.60 CHF 40 % 793.20 CHF
15 1.50 437.49 4’365.00 CHF 100 % 8’730.00 CHF

Die Spalten sind insofern ehrlich, als sie nur den Fall abdecken, dass alle Auswahlen tatsächlich treffen. Genau das ist bei einer 15er-Kombi aus lauter 1.50-Quoten extrem unwahrscheinlich. Was die Tabelle nicht zeigt – und was die Seite dem Leser nicht verschweigt –, ist die Trefferwahrscheinlichkeit: bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 95 % (typisch für den europäischen 1X2-Markt) liegt die Einzelwahrscheinlichkeit einer 1.50er Quote bei rund 63 %. Eine 15er-Kombi daraus hat eine Trefferchance von weniger als einem halben Prozent. Der 100-%-Boost ist real, aber er ist eine Versicherung gegen ein Ereignis, das statistisch praktisch nicht eintritt.

Was die Rechnung dem Leser mitgibt: der Boost ist linear, das Risiko einer langen Kombi ist es nicht. Die beiden Grössen skalieren in entgegengesetzte Richtungen. Wer den Boost ernst nimmt, sollte die Trefferwahrscheinlichkeit gegen den zusätzlichen Ertrag aufrechnen.

Quoten- und Profitboosts im Vergleich

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Instrumente, die in die gleiche Kategorie fallen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen die angebotene Quote direkt. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen vom Veranstalter festgelegten Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.

Das ist der zweite Mechanismus, mit dem der Veranstalter die Ertragsstruktur der Bestandskunden-Aktion kontrolliert: nicht durch eine Volumen-Bedingung («setze 200 CHF in 7 Tagen»), sondern durch eine Verfügbarkeits-Bedingung («nur einmal pro Person, nur online, nur Prematch, nicht mit Cash-Out kombinierbar»). Die Marketing-Sprache der ausländischen Konkurrenz («Booste deine Gewinne!») ist hier eine technische Spielregel, nicht ein Aufruf.

Die «Patinoires et Stades»-Kampagne der Loterie Romande

Was die Aktion war

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code in seinem verifizierten Online-Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 solcher Gutschriften wurden ausgegeben, jedes mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und der Auflage, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist.

Die Aktion war nicht exklusiv an Eishockey-Begeisterte gerichtet, sondern operativ in die Stadien eingebettet: der Code lag physisch aus, die Eingabefrist war kurz, und wer das Spiel besuchte, hatte eine realistische Chance, das Guthaben mitzunehmen. Wer nicht im Stadion war, hatte keine. Online-Codes ohne physische Anwesenheit wurden nicht angeboten. Das ist ein interessanter Unterschied zu den Online-Aktionen ausländischer Anbieter, bei denen ein Gutscheincode per E-Mail an alle Bestandskunden geht: die Schweizer Variante setzt Präsenz voraus.

Warum sie kein Dauerangebot wurde

Die Aktion war eine von mehreren bewilligten Promotionen, die die Loterie Romande 2025/26 durchgeführt hat. Sie ist beendet, sie war auf sieben Aktionstage verteilt, sie hatte ein festes Kontingent von 7’000 Stück. Wer sie verpasst hat, hat sie verpasst. Die Loterie Romande hat keine permanente «Bestandskunden-Bonus»-Linie, weil die Aufsichtslogik das nicht hergibt: jede Aktion wird einzeln bewilligt, und die Behörde entscheidet, ob sie ins Gesamtkonzept des Veranstalters passt. Ein «Dauerbank-Festguthaben für alle» wäre mit der Schweizer Logik unvereinbar.

Wer eine Bestandskunden-Aktion erwartet, die dauerhaft läuft und einen substanziellen Mehrwert bietet, ist in der Schweiz falsch. Was es gibt, sind kleine, befristete, oft ortsgebundene Aktionen und die beiden dauerhaften Boost-Mechanismen von Sporttip.

Bonus ohne Schweizer Bewilligung: warum ausländische Gutscheine hier kein Thema sind

Die Rechtslage der ausländischen Anbieter

Wer im Internet nach «Gratiswette für Bestandskunden» sucht, landet schnell bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, Gibraltar – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie auf DNS-Ebene (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, genannte Beispiele sind Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Liste wird laufend aktualisiert, weil die Anbieter durch Domain-Wechsel versuchen, die Blockade zu umgehen.

Was der Spieler riskiert

Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft (das ist die Rechtsprechung des BJ), aber: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg, keine faire Spielkontrolle durch eine Schweizer Behörde. Im Konkursfall des Anbieters ist das einbehaltene Geld verloren; bei einer Spielsucht-Krise greift keine der in Art. 80–82 BGS vorgesehenen Schutzmechanismen.

Dazu kommt die Steuerfrage: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt. In anderen Kantonen ist die Praxis unterschiedlich, aber es gibt keinen «automatischen» Steuerfreibetrag für ausländische Wettgewinne. Die einbehaltene Verrechnungssteuer von 35 % bei Schweizer Veranstaltern oberhalb der Freigrenze entfällt bei ausländischen Anbietern – das klingt nach einem Vorteil, ist aber keiner, weil die ausländische Gewinnauszahlung ohnehin in das weltweite Einkommen eingerechnet wird.

Warum diese Anbieter hier nicht beworben werden

Die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist verboten. Das bedeutet für eine redaktionelle Seite: beschreiben ja, bewerben nein. Wer hier liest, soll verstehen, warum die Namen dieser Anbieter in einem seriösen Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern nicht auftauchen – und nicht, wie er zu einem Gutscheincode kommt.

Die beiden Schweizer Veranstalter bieten alles, was der Schweizer Markt für Bestandskunden-Aktionen hergibt. Wer mehr will, muss entweder die Aufsichtslogik umgehen – mit den beschriebenen Risiken – oder auf eine ausländische Plattform ausweichen, auf der andere Regeln gelten.

Der Vergleich der Bestandskunden-Aktionen beider Schweizer Veranstalter

Die Plattformen Seite an Seite

Die folgende Tabelle zeigt, was die beiden bewilligten Veranstalter im Bereich Bestandskunden-Aktionen leisten. Die Spalten sind so gewählt, dass sie das abbilden, was ein Leser entscheiden muss: gibt es überhaupt eine dauerhafte Aktion, unter welchen Voraussetzungen greift sie, und was lässt sich mitnehmen.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Bewilligungsgrundlage
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS

Die Plattformen sind im Angebot für Bestandskunden nicht symmetrisch. Sporttip hat zwei dauerhafte Boost-Mechanismen und keine befristeten Spielguthaben-Aktionen. Die Loterie Romande hat keine dauerhaften Quotenboosts im engeren Sinn, aber gelegentliche Spielguthaben-Aktionen wie die «Patinoires et Stades». Wer dauerhaft von einer Aktion profitieren will, ist bei Sporttip richtig. Wer auf eine punktuelle Aktion wartet und im Westschweizer Verbreitungsgebiet wohnt, ist bei der Loterie Romande richtig.

Geographische Zuständigkeit

Die Verbreitungsgebiete sind kantonal festgelegt und überlappen sich nicht:

Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des gewünschten Veranstalters gehört, kann sich dort kein Online-Konto eröffnen. Das ist kein Bonus-Problem, sondern ein Zugangsproblem: die Wohnsitz-Anforderung wird bei der Online-Registrierung gegen das Vertragsgebiet abgeglichen.

Verantwortungsvolles Spielen und Bestandskunden-Aktionen

Warum Dauer-Aktionen kein Anreiz zu höherem Einsatz sein sollten

Das Schweizer Recht verlangt, dass Bestandskunden-Aktionen nicht dazu führen dürfen, dass Wettende mehr setzen, als sie ohne die Aktion gesetzt hätten. Die Aufsichtslogik ist: ein Bonus, der nur durch Mehrumsatz zu realisieren ist, ist eine Manipulation. Dauerhafte Boosts wie der Sporttip-Kombiboost lösen das Problem, indem sie keine Umsatzbedingung haben – sie erhöhen den Gewinn, wenn die Wette trifft, sie verlangen aber kein Mehrvolumen, um die Erhöhung zu «verdienen». Auszahl, gewinnen, mitnehmen. Die Pflicht, sich an einem Boost zu beteiligen, gibt es nicht.

Anders sieht es bei befristeten Aktionen aus, die eine bestimmte Anzahl Wetten in einer bestimmten Frist verlangen. Hier ist die Versuchung gross, in der Aktionsfrist mehr zu setzen als sonst. Wer das tut, spielt nicht wegen des Boosts, sondern wegen der Aktion – ein Unterschied, der im Aufgabenraum von Art. 74 BGS («keine irreführende Werbung, kein Anreiz zu übermässigem Spiel») durchaus eine Rolle spielt.

Verlustlimiten und ihre Wirkungsweise

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine Schutzfrist, die verhindert, dass eine Verlustserie in der Hitze des Moments mit einer höheren Limite «aufgefangen» wird. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Diese Limiten wirken unabhängig von jedem Gutschein. Eine Aktion, die einen höheren Einsatz «belohnt», ist durch die gesetzte Verlustlimite gedeckelt – wer sie ausreizt, hat das Limit selbst gesetzt und kann es nur unter Einhaltung der 72-Stunden-Frist anheben. Die Loterie Romande hat entsprechende eigene Regelungen.

Spielsperre und Schweizer Ausschlussregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die gemeinsame Spielsperre-Datenbank der Schweizer Geldspielaufsicht; wer dort eingetragen ist, kann in keinem Schweizer Casino und bei keinem Schweizer Lotterieveranstalter mehr spielen.

Das ist für Bestandskunden-Aktionen relevant: wer sich selbst sperrt, kann keine Aktion mehr nutzen – auch nicht eine bereits ausgelöste. Die Sperre hebt die Aktion rückwirkend auf, soweit das Spielguthaben noch auf dem Wallet liegt. Bei einer Aktion, die mit physischer Präsenz verbunden ist (Stadion-Code), ist die Sperre zwar seltener, aber möglich – wer an einem Spieltag im Stadion einen Code mitnimmt und sich am nächsten Tag selbst sperrt, hat das Spielguthaben auf einem Konto, das er nicht mehr nutzen kann.

Häufige Fragen zu Bonusaktionen für Bestandskunden in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Gratiswetten im Sinne eines Freebet, dessen Gewinn dem Wettenden gehört, sind in der Schweiz die Ausnahme. Was die Schweizer Veranstalter anbieten, sind befristete Spielguthaben-Aktionen mit Genehmigung der Gespa und dauerhafte Quoten- bzw. Gewinnboosts. Beide sind keine Freebets, sondern technische Spielregeln mit Auflagen.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette mit mindestens vier Voraussagen um 5 %, mit sieben Voraussagen um 20 %, mit zehn um 40 % und mit fünfzehn um 100 %. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben, der Boost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, und Einsatz sowie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief die «Patinoires et Stades»-Aktion an sieben Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verteilten Code innert sieben Tagen im verifizierten Online-Konto eingab, erhielt CHF 10 nicht auszahlbares Spielguthaben, 30 Tage gültig, insgesamt 7’000 Stück im Kontingent.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einem Sporttip-Kombiboost und bei Profitboosts wird der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt, weil es sich um eine echte Wette handelt. Bei einem Gratisspielguthaben aus einer Aktion wird nur der Gewinn (oder der verbleibende Gewinn) dem Wallet gutgeschrieben; das ursprüngliche Spielguthaben verfällt.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Gewinne werden ausschliesslich auf ein auf den Namen des Spielenden lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, bei Swisslos nach drei Arbeitstagen, bei der Loterie Romande auf die im Konto hinterlegte IBAN. Anonyme Auszahlungen, Drittkonten und Kryptowährungen sind im lizenzierten Betrieb nicht möglich.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Ausländische Gutscheincodes verweisen auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer sie nutzt, hat keinen Schweizer Rekursweg, kein Ausschlussregister und im Konkursfall keinen Schutz. Die Werbung dafür ist in der Schweiz verboten.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»