Heinz-Wetten in der Schweiz: Aufbau, Einsatz und Auszahlung verständlich erklärt

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Bleistift und einem Radiergummi auf einem hellen Holztisch im Tageslicht.

Eine Heinz-Wette verteilt den Einsatz auf 57 einzelne Wetten, die aus sechs Auswahlen gebildet werden. In der Schweiz bieten nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten mit Bewilligung an; das Formel-1-Systemwette-Angebot heisst «System», bei Sporttip deckt es Auswahlen in dieser Form ab, bei Jouez Sport liegen die Limits für Multiples anders. Wer den Aufbau der 57 Wetten, die Verteilung des Einsatzes, die Auszahlung und das, was das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) erlaubt, versteht, geht die Wette mit klarem Blick an.

Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf 6 Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und das Règlement Jouez Sport (17. Ausgabe).

Wettmärkte und Aufbau einer Heinz-Wette

Was eine Heinz-Wette ist

Eine Heinz-Wette ist eine Full-Cover-Systemwette auf sechs Auswahlen. Der Wettschein enthält sämtliche möglichen Mehrfachwetten ab dem Doppel: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser, zusammen 57 Linien. Die einzelne Wette auf eine Auswahl (Single) ist nicht enthalten, der Name «Heinz 57» spielt auf die 57 enthaltenen Mehrfachwetten an.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Pfeilen und Kästchen liegt neben einer Kaffeetasse auf einem Schreibtisch am Fenster.
Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten.

Mindestens zwei Auswahlen müssen richtig sein, damit ein Ertrag herauskommt. Eine einzelne richtige Auswahl reicht nicht, weil der Wettschein keine Singles enthält. Wer alle sechs Auswahlen trifft, gewinnt auf jeder der 57 Linien; wer nur zwei Auswahlen trifft, gewinnt ausschliesslich auf der Doppelwette, die diese beiden Auswahlen enthält.

Eine Heinz-Wette ist damit eine vollständige Absicherung gegen teilweise Fehltreffer auf einer Auswahl. Wer drei oder vier Auswahlen richtig hat, gewinnt auf mehreren Linien gleichzeitig, und der Ertrag hängt davon ab, wie viele Linien am Ende wirklich getroffen sind.

Abgrenzung zur Kombiwette

Die gewöhnliche Kombiwette verlangt, dass alle Auswahlen zutreffen, eine einzige Gesamtquote wird aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Schon ein Fehltreffer bedeutet den Verlust des gesamten Einsatzes. Die Heinz-Wette nimmt dieses Risiko heraus, indem sie 57 Mehrfachwetten parallel aufstellt. Dadurch verteilt sich der Einsatz, und der Verlust bei einem falschen Tipp fällt kleiner aus, gleichzeitig sinkt die durchschnittliche Auszahlung pro richtigem Tipp, weil jede richtige Linie nur einen Bruchteil des Gesamteinsatzes trägt.

Ein Fussball liegt auf dem Rasen eines leeren Stadions am frühen Abend, dahinter erheben sich schneebedeckte Berge unter klarem Himmel.
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10'000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Beide Wettformen haben ihren Preis: Die Kombiwette ist transparenter im Ertrag, die Heinz-Wette teurer im Einsatz und grosszügiger bei einem teilweisen Fehler.

Aufbau der 57 Einzelwetten

Die 57 Linien sind nicht zufällig verteilt. Sie folgen einem kombinatorischen Muster, das mit der Auswahl von 2 aus 6 bis 6 aus 6 beginnt.

Liniengrösse Anzahl Wetten
Doppel (2 aus 6) 15
Dreier (3 aus 6) 20
Vierer (4 aus 6) 15
Fünfer (5 aus 6) 6
Sechser (6 aus 6) 1
Total 57

Diese Zahlen sind fix und folgen der Kombinatorik: k aus 6 für k = 2 bis 6. Eine Heinz-Wette auf sieben Auswahlen verschiebt das Muster, dann spricht man von einer Super-Heinz-Wette.

Super-Heinz-Wette und Goliath

Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf sieben Auswahlen. Aus sieben Auswahlen ergeben sich 21 Doppel, 35 Dreier, 35 Vierer, 21 Fünfer, 7 Sechser und 1 Siebener, zusammen 120 Linien. Mit acht Auswahlen spricht man vom Goliath (247 Linien), mit neun Auswahlen vom Super-Heinz-Plus mit 511 Linien. Alle drei Wetten zählen zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Auswahlanzahl umfassen.

Welche Full-Cover-Variante ein Wettender wählt, hängt davon ab, wie viele sichere Auswahlen er im Feld hat und wie viel Einsatz er pro Linie riskieren will. Bei sechs Auswahlen, von denen er sich bei vier sicher ist, kostet die Heinz-Wette wesentlich mehr Einsatz als eine einfache Kombiwette auf die vier sicheren Auswahlen, federt aber den Fehler auf einer Linie ab.

Wettmärkte, auf denen sich eine Heinz-Wette bilden lässt

Eine Heinz-Wette lässt sich auf jedem Sport und Markt aufbauen, der einzeln wettbar ist: 1X2, Over/Under, Handicaps, Spielerwetten, Sieg einer Mannschaft im Turnier, alles, was eine einzelne Quote hat. Auswahlmärkte sind Voraussetzungen, die einander nicht zu ähnlich sein dürfen, sonst greift der Bet-Builder-Schutz: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; eine Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wer etwa bei einem Fussballspiel auf den Heimsieg und die über 2.5 Tore setzt, kann beide als zwei Auswahlen einer Heinz-Wette verwenden, solange sie als getrennte Märkte auf dem Wettschein stehen. Wer auf den Heimsieg und die genaue Anzahl Tore einer Mannschaft setzt, kommt in den Bereich, in dem die beiden Wetten voneinander abhängen und der Bet-Builder nötig wird.

Verteilung des Einsatzes und Marge

Der Einsatz pro Linie wird vom Wettenden selbst bestimmt. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie kostet die Heinz-Wette CHF 57. Wer CHF 0.20 pro Linie setzt, zahlt CHF 11.40. Wer CHF 5 pro Linie setzt, zahlt CHF 285. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt bei Sporttip bei CHF 10’000, das entspricht etwa CHF 175.44 pro Linie.

Jede Quote trägt eine Marge des Anbieters. Bei einer Heinz-Wette hebt sich diese Marge nicht gegenseitig auf; auf der Doppelwette 2 aus 6 steckt die Marge im Produkt der beiden Einzelmargen, auf der Sechsfachwette im Produkt aller sechs. Wer alle 57 Wetten rechnerisch zusammennimmt, gewinnt nur einen Anteil des Gesamteinsatzes zurück, der niedriger liegt als die Summe der «fairen» Auszahlungen, der Rest ist Marge.

Top-10-Anbieter für Heinz-Wetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, acht ohne

Vergleich der Anbieter

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten. Acht weitere Plattformen, die in der Breite Heinz-Wetten führen, sind auf dem Markt sichtbar, besitzen jedoch keine Schweizer Bewilligung und können in der Schweiz nicht legal genutzt werden.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Gespa-Bewilligung
Loterie Romande Jouez Sport ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Gespa-Bewilligung
MyStake nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
HighFlyBet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
Duelbits nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
Rollbit nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
Boomerang Bet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
Unibet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
Sportuna nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung
Fezbet nein ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung

Die Spalten tragen, was sie tragen sollen: Wer eine Bewilligung hat und wer nicht, und auf welcher Grundlage. Mehr steht in der Sektion «Operator-Karten: Schweizer Bewilligung und was die Plattformen bieten».

Was die Bewilligung ändert

Die zwei Bewilligungsträger, Swisslos und Loterie Romande, unterliegen dem Schweizer Geldspielgesetz und der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Sie sind an die gemeinsame Durchführung von Geldspielen gebunden, die Reinerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden, ein anonymes Auszahlen oder Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Angebot nicht möglich.

Plattformen ohne Schweizer Bewilligung tragen die Lizenz, die sie am Sitz des Veranstalters tragen, sie hat in der Schweiz jedoch keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort wettet, hat keinen Schweizer Anspruch auf Spielerschutz, keinen Zugang zum schweizweiten Spielsperrenregister, und sein Gewinn fällt nach anderer kantonaler Steuerpraxis an, in Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen ohne Freibetrag.

Einsatz- und Höchstgewinnlimiten

Sporttip setzt einen Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz × Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz × Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 500, der Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Einzelquote oder die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei Jouez Sport bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Diese Werte gelten pro Wettschein, nicht pro Monat.

Überblick: Heinz-Wette als Form, als Schweizer Wettform

Heinz-Wette und Systemwette im Allgemeinen

Eine Heinz-Wette ist im Wettvokabular eine Systemwette mit fixer Linienzahl (57) auf sechs Auswahlen. Sie ist nicht die einzige Systemwette; Sporttip und Jouez Sport bieten auch andere Systeme an, etwa 2/3, 3/4 oder ähnliche Konstellationen, die deutlich weniger Linien umfassen. Die Heinz-Wette liegt am oberen Ende der Komplexität: 57 Linien, vollständige Absicherung gegen Mehrfachfehler, dafür ein Einsatz, der sich entsprechend summiert.

Wer mit kleineren Einsätzen arbeitet, bewegt sich auf einem Tipping-System, das viele Wetten gleichzeitig öffnet. Wer mit höheren Einsätzen arbeitet, muss die Linienanzahl mitrechnen, sonst entstehen ungewollte Grössenordnungen.

Heinz-Wette in der Schweiz

Die einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Systemwetten wie die Heinz-Wette anbieten dürfen, sind Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide tragen eine Gespa-Bewilligung; Sporttip führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, Jouez Sport führt sie unter dem Namen Jouez Sport. Beide decken das Vertragsgebiet ihrer Trägerkantone ab; ein Online-Konto ist nur für Spielende mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet zugänglich.

Auswahlen, die bei Sporttip und Jouez Sport zur Verfügung stehen, folgen der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Diese Liste ist abschliessend; was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden. Eckballwetten, Kartenmärkte und ein Esports-Bereich erscheinen in dieser Liste nicht.

Wettbares und nicht wettbares Angebot

Das Schweizer Angebot beschränkt sich auf Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik, TV-Shows oder ähnliches sind nicht erlaubt, weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport. Auch rein virtuelle Sportarten oder eSports sind im bewilligten Schweizer Markt nicht Teil der Liste, sie fehlen in der genehmigten Wettangebotsliste und werden von den bewilligten Veranstaltern nicht im Online-Angebot geführt.

Qualifikationsrunden werden nur dann aufgenommen, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten gelten nur, soweit die Liste es erlaubt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Trainingsläufe, Skispringen-Trainingsserien und ähnliche Wettmärkte sind tabu.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, Prematch und Live, sie werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, jedoch nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Bei Jouez Sport ist Cash-Out in den Spielregeln nicht ausdrücklich erwähnt; im Zweifel gilt das, was die Spielregeln explizit sagen, und was im Wettschein angeboten wird.

Rechtliche Lage: Heinz-Wetten in der Schweiz

Schweizer Geldspielgesetz und Bewilligung

Online-Sportwetten sind im Schweizer Recht Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Die ESBK beaufsichtigt ausschliesslich Spielbanken und nicht die Sportwetten, daher gehört die Aufsicht der Sportwetten klar in den Gespa-Bereich.

Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt, die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die Reinerträge aus Sportwetten fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Eine Spielsuchtbekämpfung und die Aufsicht durch die Gespa sind die Kehrseite dieser Konstruktion: jeder Franken, der nicht über die bewilligten Veranstalter läuft, fehlt der AHV, den Sportverbänden und der kantonalen Gemeinnützigkeit.

Wer in der Schweiz wetten darf

Sporttip und Jouez Sport sind für Personen ab 18 Jahren geöffnet. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis und Adressdatenbanken verifiziert (Art. 47-52 VGS). Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin ist Voraussetzung, ein Konto bei Sporttip ist etwa nur für Spielende in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein möglich (siehe Abschnitt «Wohnsitz, Identität und ein Konto pro Person»).

Aus dem Ausland oder von einem ausländischen Wohnsitz aus kann sich niemand bei Sporttip oder Jouez Sport registrieren, der nicht im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Schweizer Bürger im Ausland sind ausgeschlossen, soweit ihr Wohnsitz ausserhalb des Vertragsgebiets liegt. Schweizer mit Wohnsitz in Deutschland können sich etwa nicht bei Swisslos anmelden, auch wenn sie die Schweizer Staatsbürgerschaft tragen.

Werbung, Boni und Promo-Codes

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung im Schweizer Recht, die Tageszeit spielt für Werbeerlaubnis keine Rolle.

Promo-Codes werden auf dieser Seite nicht abgedruckt, sie sind Sache der Anbieter und veralten schnell.

Verrechnungssteuer und Steuerfreibetrag

Gewinne aus bewilligten schweizerischen Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, erst oberhalb dieses Freibetrags fällt Einkommenssteuer an. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400). Oberhalb des Freibetrags werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch die Veranstalterin abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab, daher gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl.

Die typische Sportwette liegt unter jedem Freibetrag, daher fällt für die meisten Wettenden weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, dieser Punkt ist hart abzulehnen, falls ein Anbieter sie behauptet.

Ausländische Anbieter und Sperrliste

Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird vom Bund nicht bestraft (BJ), aber Einlagen und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz, keine faire Spielkontrolle und keine Schweizer Aufsicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, das «Domain-Hopping» der Anbieter gehört zum Geschäftsmodell. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home explizit als Beispiele und bet365 als gelistet. Die ehrliche Lesart: Offshore = keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar; bewilligt = voller Schweizer Schutz, dafür nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste der Sportarten und Märkte, Wohnsitzvoraussetzung und Identitätsprüfung.

Spielerschutz und verantwortungsvolles Wetten

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, die Oberlimite pro Tag liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Anbieter muss diese Limite nach Gesetz (Art. 87 VGS) anbieten, er entscheidet aber, wie viele Werte es gibt und wie tief die Obergrenzen sind.

Bei einer Heinz-Wette trifft der Schutzmechanismus früher als bei einer Einzelwette, weil der Einsatz pro Wettschein hoch ist. Wer etwa auf 20 Heinz-Wetten à CHF 57 spielt, hat binnen Stunden den Tagesverlustlimiten erreicht. Wer sein Limit nicht setzt, kann nicht beweisen, dass er die Obergrenze eingehalten hat, das System wirkt also nur, wenn die Limite steht.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach Ablauf von drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubinden ist (Art. 81 BGS). Selbst gewählte Pausen von bis zu sechs Monaten müssen angeboten werden (Art. 89 VGS).

Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einlagen oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das heisst: wer trotz Sperre spielt, verliert die Gewinne aus dieser Zeit; wer sich also mit einer Sperre schützt, schützt auch seine Gewinnauszahlung.

Wohnsitz, Identität und ein Konto pro Person

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft (Art. 47-52 VGS). Loterie Romande verfährt analog, eine Registrierung ausserhalb des Westschweizer Vertragsgebiets ist nicht möglich.

Wer umzieht, muss das Konto anpassen. Wer seinen Wohnsitz verliert, kann das bestehende Konto oft nicht weiter nutzen und muss sich gegebenenfalls bei der anderen Veranstalterin neu anmelden, sofern er oder sie in deren Vertragsgebiet zieht. Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland endet die Spielberechtigung, das ausländische Konto wird gesperrt, das noch vorhandene Guthaben wird nach den Regeln der Veranstalterin ausgezahlt.

Verkaufstellen und Testkäufe

Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Sporttip ist über das Swisslos-Vertriebsnetz zugänglich, das rund 3’300 Verkaufsstellen in den deutschsprachigen Kantonen umfasst. Vor Ort gelten die gleichen Verlustlimiten und Sperren wie online, die Eingangskontrolle erfolgt über die Identitätskarte. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Verkaufstellen-Schutz ist daher nicht so dicht wie oft angenommen, ein Vorgehen nach den Online-Regeln bringt mehr Sicherheit.

Steuern und ausländische Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten fallen unter das normale Einkommenssteuerrecht mit Freibetrag und Verrechnungssteuer; eine typische Einzelwette erreicht den Freibetrag nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, sie werden aber im Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt, ohne Freibetrag. In den meisten anderen Kantonen gilt das ausländische Spielergewinn ebenfalls als steuerbares Einkommen, die Praxis variiert und ist im Einzelfall mit der kantonalen Steuerverwaltung zu klären.

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, hält sich an die Freibetragslogik; wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, fragt die kantonale Steuerverwaltung. Allgemeine Information, nie eine Steuerberatung im Einzelfall.

Operator-Karten: Schweizer Bewilligung und was die Plattformen bieten

Swisslos Sporttip

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) sitzt in Basel und führt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Online-Konten stehen Spielenden mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen.

Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette, die in das Systemwetten-Angebot von Sporttip fällt. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt bei CHF 10’000, für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, der Mindesteinsatz bei CHF 1. Wer auf sechs Auswahlen eine Heinz-Wette setzt, kann den Linieneinsatz so wählen, dass die Gesamtsumme das Limit nicht überschreitet. Bei Mindesteinsatz CHF 1 pro Linie kostet der Wettschein CHF 57, bei einem typischen Linieneinsatz von CHF 1 ist das Limit also nicht ausgeschöpft.

Cash-Out funktioniert bei vollständiger Auszahlung, ohne Teilbetrag; bei spielentscheidenden Szenen kann die Quote 1.00 gesetzt werden. Der Kombiboost (5 % bei 4, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15 Voraussagen ab Quote 1.50) gilt nur online und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Quoten- und Profitboosts sind online, prematch, einmal pro Spielendem nutzbar und verfallen bei Cash-Out. Abgesagte Ereignisse werden unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet oder auf Quote 1.00 gesetzt (siehe Abschnitt «Spielregeln und Wettschein im Detail»).

Urteil: Sporttip ist für deutschsprachige Schweizer die einzige Anlaufstelle mit Schweizer Bewilligung, die Heinz-Wetten als Systemwette anbietet. Die Limits sind grosszügig (bis CHF 10’000 Systemeinsatz), der Datenschutz und die Sperre funktionieren über das Schweizer Register, die Auszahlung geht auf das eigene Konto. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann hier nicht spielen, ebenso wenig, wer im Ausland lebt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Online-Konten erhalten Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Jouez Sport unterscheidet sich in den Limits von Sporttip: Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Einzelquote oder die Gesamtquote muss zwischen 1.10 und 100’000 liegen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000.

Eine Heinz-Wette mit 6 Auswahlen gehört zu den Multiples; die Limits von CHF 7’500 pro Wettschein und CHF 1’000’000 Maximalgewinn bestimmen, wie viele Linien ein Wettender setzen kann und welche Quoten sich lohnen. Bei einem Linieneinsatz von CHF 2 sind 3’750 Linien möglich, was deutlich über 57 liegt.

Urteil: Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip für die Romandie, die Limits sind enger (CHF 500 pro Einzelwette statt CHF 1’000), dafür liegt der Maximalgewinn mit CHF 1’000’000 gleich hoch oder höher. Der Westschweizer Markt hat mit Loterie Romande eine starke Veranstalterin, die das gleiche Sicherheitsprofil wie Sporttip trägt.

MyStake

MyStake gehört zu den Anbietern, die im Schweizer Markt sichtbar sind, jedoch keine Schweizer Bewilligung tragen. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), daher ist MyStake hier nicht legal nutzbar. Die Plattform nimmt nicht am Schweizer Sperrregister teil, ein DNS-Block ist möglich, das Domain-Hopping macht ihn häufig kurzlebig.

Wer bei MyStake spielt, hat keinen Schweizer Anspruch auf Spielerschutz, keine Anbindung an das Spielsperrenregister und keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Gewinne fallen in eine andere Steuerlogik; im Kanton Thurgau etwa voll steuerbar ohne Freibetrag. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter anmeldet, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform jederzeit vom Schweizer Markt abgeschnitten werden kann.

Urteil: MyStake ist aus Sicht eines Schweizer Wettenden kein legaler Anbieter; die Plattform kann nicht in die Bewertung der Schweizer Heinz-Wette einbezogen werden. Wer trotzdem dort spielt, handelt ausserhalb der Schweizer Bewilligungslogik und nimmt die rechtlichen Folgen in Kauf.

HighFlyBet

HighFlyBet trägt keine Schweizer Bewilligung und ist daher im selben Rahmen zu sehen wie MyStake: ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz, keine Schweizer Aufsicht, keine Beteiligung am Schweizer Sperrregister. Die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden, ihre Domain wird innerhalb von Stunden ersetzt.

Urteil: HighFlyBet ist in der Schweiz kein legaler Anbieter für Heinz-Wetten; eine sachliche Auseinandersetzung mit der Plattform läuft auf den Hinweis hinaus, dass sie aus der Schweizer Bewertung herausfällt. Wer sie nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Duelbits

Duelbits ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie ausweisen, gilt in Curaçao, Malta oder einem anderen Sitzstaat, nicht in der Schweiz. Im Schweizer Markt hat Duelbits keinen legalen Stand; eine Heinz-Wette, die dort platziert wird, ist im Schweizer Recht nicht abgesichert.

Urteil: Duelbits gehört in dieselbe Kategorie wie MyStake und HighFlyBet; die Plattform kann in der Schweiz nicht legal genutzt werden. Die Sicherheitsmerkmale, die ein Schweizer Wettender erwartet (Sperrregister, Auszahlung auf das eigene Konto, Verlustlimiten), fehlen.

Rollbit

Rollbit ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Sie fällt in die gleiche Kategorie wie die vorigen, ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Steuerbehandlung im Freibetragssystem. Eine Auszahlung in Kryptowährungen, die auf der Plattform beworben wird, hat im Schweizer bewilligten Markt keine Entsprechung und unterliegt hier der Sperrlistenlogik.

Urteil: Rollbit kann in der Schweiz nicht legal genutzt werden. Die Spielform «Heinz-Wette» steht der Plattform frei zur Verfügung, der rechtliche Rahmen fehlt jedoch vollständig.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung; sie nimmt am ausländischen Markt teil, ohne in den Schweizer Rahmen eingebunden zu sein. Die Spielbedingungen, die Boomerang Bet anbietet, fallen nicht unter das BGS, sondern unter die Regeln des jeweiligen Sitzstaats.

Urteil: Boomerang Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt; ein Schweizer Wettender sollte dort nicht spielen.

Unibet

Unibet trägt eine Lizenz in Malta und ist in mehreren europäischen Märkten tätig; in der Schweiz hat die Lizenz jedoch keine Kraft (Art. 4 BGS). Unibet ist auf der Gespa-Sperrliste potenziell gelistet, der DNS-Block ist Standard, die Plattform ist für Schweizer Verbraucher formal nicht erreichbar. Für deutschsprachige Schweizer, die im Ausland wohnen, kann Unibet eine Alternative sein, in der Schweiz selbst nicht.

Urteil: Unibet fällt für Schweizer Wettende heraus, die im Inland wohnen. Die Marke ist bekannt und das Wettangebot breit, die Schweizer Bewilligung fehlt jedoch vollständig.

Sportuna

Sportuna ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, sie fällt in die gleiche Kategorie wie die vorigen ausländischen Anbieter. Die Spielbedingungen, die sie anbietet, sind nicht durch das BGS geregelt.

Urteil: Sportuna ist in der Schweiz nicht bewilligt; die Plattform hat hier keine Rechtsgrundlage.

Fezbet

Fezbet schliesst die Liste der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung ab; sie reiht sich in das bekannte Muster ein: ausländische Lizenz, keine Kraft in der Schweiz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung.

Urteil: Fezbet ist in der Schweiz nicht bewilligt und gehört nicht in die Bewertung der Schweizer Heinz-Wette. Wer sie nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Spielregeln und Wettschein im Detail

Berechnung des Gewinns

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote. Bei Kombinationen wird die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten berechnet, der Gewinn ist Einsatz × Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet (auf 5 Rappen tiefer). Bei einem Gewinn von CHF 17’123 wird CHF 17.10 ausgezahlt, bei CHF 17’127 ebenfalls. Diese Rundung wirkt bei kleinen Beträgen nicht, bei grossen Beträgen kann sie ein paar Franken ausmachen.

Bei Jouez Sport ist die Berechnung analog, die Gewinne unterliegen den im Règlement genannten Höchstwerten.

Cash-Out-Mechanik

Cash-Out bei Sporttip wird für den gesamten Wettschein angeboten, nicht in Teilen. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab; Swisslos kann den Betrag jederzeit ändern. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; die Verfügbarkeit ist eine Funktion der technischen Seite, nicht eine Pflicht.

Wer eine Heinz-Wette mit Cash-Out abschliesst, cashed alle 57 Linien gemeinsam aus; ein partieller Ausstieg auf einer Linie ist nicht möglich. Das macht Cash-Out für eine Heinz-Wette besonders attraktiv: ein laufender Wettschein, bei dem 50 der 57 Linien bereits gewonnen sind, lässt sich auf einen Schlag versilbern, statt auf das Ergebnis der letzten Begegnung zu warten.

Abgesagte Ereignisse und Gültigkeit

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Logik schützt den Wettenden vor dem Verlust des Einsatzes durch eine Absage, die er nicht beeinflussen kann.

In einer Heinz-Wette fliesst die Quote-1.00-Behandlung direkt in die Gesamtquote ein, das Produkt der verbleibenden Einzelquoten bestimmt den Gewinn. Bei einer 6-Auswahlen-Heinz-Wette, von denen ein Spiel ausfällt, reduziert sich der Gewinn auf den Effekt der anderen fünf Auswahlen, und das Produkt ist um 1.00 tiefer als es ohne den Ausfall gewesen wäre.

Livewetten und spielentscheidende Szenen

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Regelung gibt dem Anbieter ein Werkzeug gegen Marktmissbrauch und schützt im Ergebnis die ehrlichen Wettenden, die vor dem Ereignis gesetzt haben.

Wettmärkte und Auswahlliste

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026) ist die Grundlage des Wettangebots von Sporttip und Jouez Sport. Nicht in der Liste stehende Märkte (Eckbälle, Kartenmärkte, Esports-Bereich) werden nicht angeboten. Frauenwettbewerbe sind nur dann enthalten, wenn sie auf der Liste stehen; Qualifikationsrunden ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Trainingsläufe und ähnliche nicht-wettbare Konstellationen sind tabu.

Limits und Verlustbegrenzung

Die Verlustlimiten bei Sporttip (Obergrenze CHF 9’999 pro Tag, unter 21 Jahren CHF 1’000, zusätzlich 7- und 30-Tages-Limite) sind die wichtigste Stellschraube für den Spielerschutz. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Bei Loterie Romande sind die Limits ähnlich aufgebaut; sie sind im Règlement Jouez Sport verankert.

Wer eine Heinz-Wette platziert und das Tageslimit auf CHF 100 gesetzt hat, kann bei Mindesteinsatz eine Wette setzen, ein späterer Versuch wird abgelehnt. Bei Linieneinsatz CHF 5 kostet die Wette CHF 285 und liegt damit deutlich über dem typischen Tageslimit für Gelegenheitswettende. Die Limits sind nicht nur Schutz, sie strukturieren das Wettverhalten.

Auszahlung berechnen: ein Beispiel

Beispielrechnung

Ein Beispiel: drei Auswahlen mit Quoten 1.50, 2.00 und 2.50, Einsatz CHF 1 pro Linie. Bei einer einfachen Dreier-Kombiwette mit diesen Quoten ist die Gesamtquote 7.50, der Einsatz CHF 1, der Gewinn CHF 7.50 (Einsatz + 6.50 Nettogewinn).

Bei einer Heinz-Wette mit sechs Auswahlen verteilt sich der Einsatz auf 57 Linien. Eine Sechsfachwette auf alle sechs Auswahlen mit identischen Quoten hätte eine Gesamtquote von 1.50 × 2.00 × 2.50 × und so weiter für die weiteren drei Auswahlen. Wer die Quoten der drei weiteren Auswahlen nicht spezifiziert, sondern nur die Höhe der Auszahlung abschätzen will, rechnet mit Bandbreiten: je nach Quote der weiteren Auswahlen liegt die Auszahlung einer vollständig getroffenen Heinz-Wette zwischen etwa CHF 30 und CHF 300 bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie, also einem Gesamteinsatz von CHF 57.

Auszahlung als Band

Die Auszahlung einer Heinz-Wette ist nicht eine Zahl, sie ist eine Bandbreite. Wer alle sechs Auswahlen trifft, gewinnt auf allen 57 Linien, und der Ertrag hängt von jeder Einzelquote ab. Bei tiefen Quoten (1.20 bis 1.50) liegt der Ertrag im niedrigen dreistelligen Bereich, bei hohen Quoten (3.00 bis 5.00) schnell im vierstelligen Bereich oder darüber.

Wer nur zwei Auswahlen trifft, gewinnt lediglich auf der zugehörigen Doppelwette. Der Ertrag dort entspricht dem Produkt der beiden Einzelquoten mal dem Linieneinsatz, weniger der restlichen 56 nicht getroffenen Linien. Bei Quoten 2.00 und 3.00 und CHF 1 Einsatz wären das CHF 6 auf einer Doppelwette, insgesamt also nur CHF 6 Ertrag und ein Verlust von CHF 51 auf den anderen 56 Linien.

Verhältnis Einsatz zu Gewinn

Bei einer vollständig getroffenen Heinz-Wette mit Quoten zwischen 1.50 und 3.00 (Mittelwert etwa 2.00) liegt die durchschnittliche Auszahlung im Bereich von CHF 100 bis CHF 200 pro Wettschein bei CHF 57 Einsatz. Das Verhältnis Einsatz zu Auszahlung liegt damit etwa bei 1 zu 2 bis 1 zu 4, was den Werbeaussagen «bis zu ×-fache Auszahlung» entspricht, die viele Wettanbieter verwenden. Die reale Auszahlung nach Abzug der Marge liegt typischerweise niedriger, weil jede der 57 Linien eine eigene Marge trägt.

Marge der Heinz-Wette als Ganzes

Die Marge einer Heinz-Wette setzt sich aus den Margen der 57 Einzelwetten zusammen. Auf der Sechsfachwette, dem Produkt aller sechs Quoten, sitzt die kumulierte Marge; sie ist grösser als die Marge einer einzelnen Auswahl. Wer die Margen einzelner Linien kennt, kann die kumulierte Marge abschätzen: Eine angenommene Einzelmarge von 5 % pro Auswahl wird bei sechs Auswahlen zu etwa 26 % kumulierter Marge auf der Sechsfachwette. Eine Heinz-Wette, deren Auszahlung 1 zu 4 verspricht, hat auf der Sechsfachwette etwa diese kumulierte Marge, der Gesamtertrag fällt daher niedriger aus.

Häufige Fragen zu Heinz-Wetten

Wie funktioniert eine Heinz-Wette und aus welchen Einzelwetten besteht sie?

Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen, die alle Mehrfachwetten ab dem Doppel bildet. Sie besteht aus 15 Doppel-, 20 Dreier-, 15 Vierer-, 6 Fünfer- und 1 Sechsfachwette, also 57 Linien. Einzelwetten sind nicht enthalten, daher reicht eine richtige Auswahl nicht für einen Ertrag, mindestens zwei müssen zutreffen.

Was unterscheidet eine Heinz-Wette von einer gewöhnlichen Kombiwette?

Die Kombiwette verlangt, dass alle Auswahlen zutreffen, und zahlt den Einsatz × Gesamtquote einmal aus. Die Heinz-Wette nimmt dieses Totalverlustrisiko heraus, indem sie 57 Linien parallel aufstellt; dafür ist der Einsatz 57-mal so hoch wie der Linieneinsatz, und der durchschnittliche Ertrag pro richtigem Tipp sinkt.

Wie hoch ist der Gesamteinsatz, wenn jede Einzelwette denselben Betrag kostet?

Der Gesamteinsatz ist 57 × Linieneinsatz. Bei CHF 1 pro Linie sind es CHF 57, bei CHF 2 pro Linie CHF 114, bei CHF 5 pro Linie CHF 285. Bei CHF 175.44 pro Linie wäre der CHF 10’000-Höchsteinsatz von Sporttip für eine Systemwette ausgeschöpft.

Was unterscheidet eine Super-Heinz-Wette von der einfachen Heinz-Wette?

Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf sieben Auswahlen. Es ergeben sich 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierer-, 21 Fünfer-, 7 Sechsfach- und 1 Siebenfachwette, insgesamt 120 Linien. Die Super-Heinz-Wette kostet damit mehr Einsatz als die Heinz-Wette, federt aber zusätzliche Fehltreffer ab.

Darf in der Schweiz nur bei Swisslos und der Loterie Romande auf Sport gewettet werden?

Ja. Das Geldspielgesetz (BGS) lässt Sportwetten nur von zwei Veranstalterinnen zu, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, beide unter Gespa-Aufsicht. Andere Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung und können auf der Sperrliste landen.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und wo steckt die Marge des Anbieters?

Der Gewinn ist Einsatz × Quote, bei Kombinationen Einsatz × Gesamtquote. Bei einer Heinz-Wette trägt jede der 57 Linien eine eigene Marge, die kumulierte Marge auf der Sechsfachwette ist deutlich höher als die Einzelmarge. Die Auszahlung ist daher niedriger, als das Produkt der Einzelquoten rein rechnerisch erwarten liesse.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»