Wettanbieter Quotenvergleich in der Schweiz: Was Margin und Quote wirklich bedeuten
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Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), die Spielregeln Sporttip Version 4.2 sowie das Règlement Jouez Sport, 17e édition.
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Wer dort eine Quote sieht, vergleicht immer einen dieser beiden Anbieter mit sich selbst, mit deren Verkaufsstellen oder mit ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Der Quotensprung zwischen den beiden ist klein, der Unterschied zur ausländischen Konkurrenz oft grösser – aber er kostet den Spielenden jeden Schutz, den das Geldspielgesetz (BGS) eigentlich vorsieht. Im Folgenden wird erläutert, was eine Quote rechnerisch enthält, wie sich typische Werte zwischen Zweiweg- und Dreiwegmärkten unterscheiden und worauf Spielende beim Vergleich achten sollten.
Wettmärkte, Quoten und der Kern des Vergleichs
Eine Quote ist nie nur eine Zahl. Sie ist der Preis, den ein Anbieter für einen Ausgang eines Spielereignisses zahlt – und gleichzeitig eine Aussage darüber, wie wahrscheinlich er diesen Ausgang selbst einschätzt. Wer Quoten vergleicht, vergleicht deshalb zwei Dinge zugleich: den ausgewiesenen Preis und die implizite Wahrscheinlichkeit, die in ihm steckt.

Wie eine Quote entsteht
Bei festen Quoten – so, wie Sporttip und Jouez Sport sie anbieten – setzt der Anbieter den Preis vor Wettabschluss fest und tritt dem Wettenden als Gegner gegenüber. Die Quote gilt ab Annahme des Scheins und kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Auf der anderen Seite gibt es variable Quoten, den Totalisator: Dort wetten die Spielenden gegeneinander, der Anbieter nimmt nur eine Provision, und die Quote steht erst nach Ereignis fest. Bei staatlichen Anbietern liegt der Auszahlungsanteil in dieser Variante unter 50 %, bei Pferderennen erreicht er etwa 85 %.
In der Schweiz arbeiten die beiden bewilligten Veranstalter mit festen Quoten. Das heisst: Der Anbieter kalkuliert im Vorhineinkassiert seine Marge ein und schlägt die Wette auf oder gegen den Spielenden.
Implizite Wahrscheinlichkeit aus einer Dezimalquote
Bei einer Dezimalquote von 1.01 steckt eine implizite Wahrscheinlichkeit von rund 99.01 %, bei 2.00 sind es 50.00 %, bei 4.00 noch 25.00 %. Der Kehrwert der Quote liefert die Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ausgang beimisst, gemessen an seinem Preis. Diese Umrechnung ist der erste Schritt jedes Vergleichs, weil sie zeigt, wie der Anbieter das Spiel selbst einschätzt – bevor die Marge ins Spiel kommt.
Wer Quoten verschiedener Anbieter für dasselbe Ereignis in Wahrscheinlichkeiten umrechnet, sieht oft, dass beide Anbieter sehr ähnlich kalkulieren. Die Unterschiede liegen nicht in der Einschätzung des Spiels, sondern in der Marge, die jeder Anbieter auf die Wahrscheinlichkeiten aufschlägt.
Overround als Summe über 100 %
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die Kehrwerte – also die impliziten Wahrscheinlichkeiten – aller möglichen Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Dieser Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers, wenn das Wettbuch ausgeglichen ist. Bei einer Zweiwegwette zu den Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich ein Overround von rund 5.26 %, bei 1.95 / 1.95 sind es etwa 2.56 %, bei 1.80 / 1.80 rund 11.11 %. Der Overround entspricht der Marge des Buchmachers.
Diese Marge ist der Preis, den der Spielende dafür zahlt, dass er überhaupt wetten kann. Sie ist im Preis enthalten, sie steht nicht auf dem Wettschein, und sie lässt sich nur rechnerisch aus den angebotenen Quoten herausziehen.
Ausschüttungsquote und Marge
Die Ausschüttungsquote – oft auch Quotenschlüssel genannt – gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler zurückfliesst. Sie errechnet sich, indem man den Kehrwert der Quoten aller Ausgänge addiert und 1 durch diese Summe teilt. Bei den Quoten 1.25 / 5.00 / 10.00 für ein Ereignis mit drei möglichen Ausgängen ergibt sich daraus eine Ausschüttungsquote von rund 90.91 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, hier also etwa 9.09 %.
In der Praxis zeigen Buchmacher-Quoten bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen – typischerweise Tennis – eine Ausschüttung von etwa 90 %, bei drei möglichen Ausgängen – typischerweise Fussball – rund 85 %. Die Differenz erklärt sich aus dem zusätzlichen Ausgang, der dem Anbieter mehr Marge pro Einsatz erlaubt.
Beispielrechnung: 1.90 / 1.90
Bei einer Zweiwegwette zu den Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Ausschüttungsquote von rund 95 % und damit eine Buchmachermarge von etwa 5 %. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf einen Ausgang zahlt der Anbieter im Gewinnfall CHF 19 zurück, der Reingewinn des Spielenden beträgt CHF 9. Die Marge fliesst nicht aus diesem einen Gewinn, sondern aus der Differenz zwischen Einsätzen und Auszahlungen über alle Wetten auf dieses Spiel – also über den Mittelwert vieler ähnlicher Wetten.
Verglichen mit der Quote 1.95 / 1.95 (Marge etwa 2.56 %) ist der Unterschied klein, verglichen mit 1.80 / 1.80 (Marge etwa 11.11 %) wird er deutlich. Bei einer typischen Fussballwette mit drei Ausgängen und ähnlicher Quotenlage liegt die Marge fast durchgehend über 5 %. Wer nur auf Zweiwegmärkte ausweicht, gewinnt im Schnitt ein paar Prozentpunkte Ausschüttung dazu – das ist über ein Jahr mehr, als die meisten Bonusangebote versprechen.
Was der Vergleich in der Schweiz tatsächlich leistet
In Märkten mit vielen bewilligten Anbietern ist ein Quotenvergleich die Suche nach der kleinsten Marge im selben Spiel. In der Schweiz ist die Ausgangslage eine andere: Hier gibt es nur zwei Veranstalter, die überhaupt eine Bewilligung haben, und beide arbeiten mit dem gesetzlich geschlossenen Wettangebot der Gespa. Der Vergleich zeigt weniger, welcher Anbieter «besser» ist, als was die Quote über das Spiel aussagt – und was die ausländische Konkurrenz an Schutz nicht bieten kann.
Sporttip und Jouez Sport im direkten Bild
Beide Veranstalter setzen ihre Quoten nach dem gleichen Prinzip: implizite Wahrscheinlichkeit plus Marge. Der Vergleich ihrer Preise für dasselbe Spiel fällt oft knapp aus, weil beide Anbieter auf sehr ähnliche Bewertungen der Ereignisse kommen. Wer vor dem Spiel die Quoten beider Anbieter nebeneinander legt, sieht meist Unterschiede im Bereich weniger Prozentpunkte der impliziten Wahrscheinlichkeit. Das ist wenig, wenn man den Aufwand des Vergleichs dagegenstellt – aber es ist nicht nichts, wenn man regelmässig spielt.
Was sich stärker unterscheidet, sind die Bedingungen am Rand: Höchsteinsätze, Höchstgewinne, das Spielangebot und die Frage, ob der Spielende überhaupt ein Online-Konto eröffnen kann. Bei Sporttip liegt das Online-Angebot in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, bei Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen.
Ausländische Seiten ohne Schweizer Schutz
Eine ausländische Seite kann höhere Quoten anbieten, weil sie keine Schweizer Bewilligung braucht und keine Schweizer Aufsicht bezahlt. Dafür bietet sie keinen Schutz nach BGS: keine Anbindung an die schweizweite Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rekursweg. Eine ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft.
Die Konsequenz: Wer aus Bequemlichkeit, Neugier oder vermeintlich besseren Quoten auf einer ausländischen Seite spielt, verzichtet auf die Spielerkontrollen, die der Veranstalter in der Schweiz verpflichtend anbieten muss – Verlustlimiten, Spielsperre, gesicherte Auszahlung. Der höhere Preis ist im Einzelfall vielleicht zwei Prozentpunkte der Quote wert. Das ist kein Geschäft, das sich rechnet.
Rechtslage in der Schweiz: Was erlaubt ist und was nicht
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und der Interkantonalen Vereinbarung (Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1.1.2021) abschliessend geregelt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern – nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht.

Zwei Veranstalter, klar zugewiesene Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, mit Sitz in Basel und Produkt Sporttip, betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne und Produkt Jouez Sport, betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Diese Aufteilung ist im Gesetz verankert; weitere Schweizer Veranstalter für Sportwetten wird es nicht geben.
Ein Online-Konto bei einem der beiden Anbieter setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Person darf sich nur einmal registrieren – Doppelnutzung wird unterbunden.
Was gewettet werden darf
Das Wettangebot der beiden Schweizer Veranstalter ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – Eckball-Märkte, Kartenmärkte und Esports erscheinen dort nicht. Auch Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur wetttbar, wenn sie explizit aufgeführt sind. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Anbieter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Das BGS kennt keine grundsätzliche Beschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Merkmal des jeweiligen Anbieters.
Spielerpflichten
Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren erlaubt (Gespa). Ein Online-Konto verlangt eine verifizierte Identität (Art. 47–52 VGS). Die Spielerlimits werden vom Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Frist – gesetzlich 24 Stunden, in den Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande 72 Stunden.
Eine schweizerische Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 87 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Auszahlung und Zahlungswege
Gewinne und Salden werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Kreditierung an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Anbieter konkret akzeptiert, ist Sache seiner Bedingungen. Eine schweizerische Zahlungssperre gegen nicht bewilligte Wettseiten existiert nicht – wer zahlt, zahlt selbst.
Werbung und Bonus
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 erteilte sie 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen kommen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Eine zeitliche Werbebeschränkung – etwa abends oder nachts – gibt es im BGS nicht.
Sperrliste und DNS-Sperre
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Domains werden oft innerhalb von Stunden ersetzt («Domain-Hopping»), die Gespa nennt dies in ihren Mitteilungen beim Namen. Für den Spielenden heisst das: Eine ausländische Seite kann heute blockiert und morgen unter neuem Namen erreichbar sein. Das ändert nichts an der Rechtslage – der Anbieter bleibt ohne Schweizer Bewilligung.
Steuerliche Lage
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag unterscheidet sich. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch je nach Kanton unterschiedlich – Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer ausländisch spielt, fragt beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung nach, niemals beim Anbieter.
Spielerschutz: Wer Quoten vergleicht, sollte vorher Limiten setzen
Eine bessere Quote verändert nichts am Verlustrisiko jeder einzelnen Wette. Wer ohne Limiten spielt, gewinnt durch den Vergleich der Quoten nichts – er verliert nur langsamer. Der Vergleich gehört deshalb auf eine Seite, auf der vorher die eigenen Grenzen gesetzt sind.
Verlust- und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Loterie Romande bietet äquivalente Limiten in den eigenen Bedingungen.
Schutz beim Veranstalter – und der Bruch bei ausländischen Seiten
Der Schutzmechanismus im Schweizer Markt greift nur, wenn beim bewilligten Veranstalter gespielt wird. Die Spielsperre im Register, die Verlustlimiten, die gesicherte Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, die Aufsicht durch die Gespa – das alles gilt nur dort. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, ist auf deren Spielregeln allein angewiesen. Die Gespa hat dort keine Handhabe, das schweizweite Sperrregister greift dort nicht.
Für den Spielenden ist die Konsequenz klar: Wer auf der ausländischen Seite mehr «Schutz» sucht als bei Sporttip oder Jouez Sport, sucht am falschen Ort. Der beste Schutz, den die Schweiz bietet, gilt nur dort, wo er gesetzlich verankert ist.
Gespa-Testkäufe und Verkaufsstellen
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist ein realer Befund, keine historische Zahl. Wer Verkaufsstellen nutzt, sollte sich nicht auf den Jugendschutz am Schalter verlassen – der Schutz muss vor der Wette beginnen, nicht am Verkaufsort.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Detail
| Wettanbieter | Bewilligung Schweiz | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip | Bewilligt | Swisslos |
| Jouez Sport | Bewilligt | Loterie Romande |
| AmunRa | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| Boomerang Bet | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| Wettigo | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| Rainbet | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| BassBet | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| Pribet | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| Coolzino | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
| HighFlyBet | Keine | Ohne Schweizer Bewilligung |
Der Schweizer Markt für Sportwetten umfasst genau zwei Veranstalter. Beide sind in den Grundlagen ähnlich strukturiert, unterscheiden sich aber in den Bedingungen am Rand – vor allem bei Limits, Gewinnen und im Spielangebot.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter der Deutschschweiz
Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag errechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine unerlaubte Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen Ausweis verifiziert.
Verdikt. Sporttip ist für Spielende im Vertragsgebiet der Standardfall – wer dort wohnt, kommt an ihm nicht vorbei. Die Quoten liegen im üblichen Rahmen für Fussball- und Tennismärkte; die Ausschüttung entspricht dem, was der bewilligte Schweizer Markt hergibt. Wer höhere Quoten sucht, findet sie nur ausserhalb der Bewilligung – mit allen Nachteilen.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter der Westschweiz
Die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Sitz und Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2), der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000.
Verdikt. Jouez Sport ist die einzige bewilligte Online-Adresse in der Romandie. Wer dort wohnt und nicht zur Verkaufsstelle gehen will, hat keine Schweizer Alternative. Die Mindestquote 1.10 fällt im Marktvergleich niedrig aus, der maximale Kombischein mit seinen 7’500 CHF ist für Gelegenheitsspieler ausreichend, der Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Einzelwette ist im Vergleich zu Sporttip derselbe Rahmen.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Das BGS regelt das in §34 Abs. 1: «Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.» Eine Seite mit maltesischer, deutscher oder curacaischer Lizenz darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten; ihre Lizenz schützt dort niemanden.
Die Konsequenz: Wer auf einer ausländischen Seite spielt, spielt dort ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Rekursweg. Die Quoten mögen im Einzelfall etwas besser aussehen – der Preis ist der Wegfall jedes Schutzes, den das BGS vorsieht.
Die folgenden Anbieter sind aus Sicht des Schweizer Rechts nicht bewilligt, werben aber im Schweizer Markt und sind deshalb Gegenstand jedes ernsthaften Vergleichs. Sie werden hier genannt, weil der Spielende sie kennen sollte – nicht, weil sie eine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport wären.
AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Bedeutung. Der Anbieter ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rekursweg und kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden – die Schweizer Telekomanbieter sperren dann den Zugang per DNS. Für einen Schweizer Spielenden fehlt jeder Schutz nach BGS.
Verdikt. Nichts, was AmunRa besser macht als die Schweizer Veranstalter, wiegt das Fehlen des Schweizer Schutzes auf.
Boomerang Bet – ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot liegt ausserhalb des BGS-Rahmens: kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Quoten mögen in einzelnen Märkten etwas knapper kalkuliert sein – sie ersetzen weder die Gespa-Aufsicht noch die Spielsperre im Register.
Verdikt. Wer bewusst auf den Schutz nach BGS verzichtet, mag auf Boomerang Bet spielen; wer den Schutz will, kommt an Sporttip oder Jouez Sport nicht vorbei.
Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Betreiberfirma hat in der Schweiz keine Anerkennung, der Anbieter fällt nicht unter die Gespa-Aufsicht. Das heisst: keine verpflichtenden Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, keine Spielsperre, die im Register wirkt, kein Auszahlungsanspruch nach schweizerischem Recht. Die Quoten sind das einzige, was der Anbieter in die Waagschale wirft.
Verdikt. Wettigo ist keine Alternative zu einem bewilligten Veranstalter – es ist eine andere Klasse von Angebot.
Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Was die Seite an Quote oder Marktbreite bietet, ist im Schweizer Recht ohne Belang. Schweizer Spielende haben dort weder Spielsperre noch Schutzmechanismus im BGS-Sinne. Die Seite kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; Schweizer Telekomanbieter sperren den Zugang per DNS.
Verdikt. Wie alle Anbieter in dieser Klasse: kein Ersatz für die beiden bewilligten Veranstalter.
BassBet – ohne Schweizer Bewilligung
BassBet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Marge mag kleiner sein als bei den Schweizer Veranstaltern, das Quotenangebot breiter – aber der fehlende Schutz nach BGS wiegt beides auf. Wer dort spielt, ist auf die Hausregeln der Betreiberfirma angewiesen.
Verdikt. BassBet ist kein gleichwertiger Ersatz für Sporttip oder Jouez Sport – der fehlende Schweizer Schutz ist der entscheidende Unterschied.
Pribet – ohne Schweizer Bewilligung
Pribet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Seite ist in der Schweiz nicht zugelassen; die ausländische Lizenz, falls vorhanden, hat im Inland keine Wirkung. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetprovider sperren den Zugang per DNS, und der Spielende ist in jedem Streitfall auf das Recht des Lizenzlandes angewiesen.
Verdikt. Wer Pribet nutzt, verzichtet bewusst auf den Schutz nach BGS. Das ist eine bewusste Entscheidung – sie gehört offen ausgesprochen.
Coolzino – ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot ist nicht durch die Gespa geprüft, der Anbieter fällt nicht unter das BGS, und Schweizer Spielende haben dort keinen der Schutzmechanismen, die das Gesetz für Sportwetten vorschreibt. Der Name und das Spielangebot sagen nichts über die rechtliche Lage aus.
Verdicht. Coolzino ersetzt keinen bewilligten Veranstalter; es ist eine andere Kategorie von Dienstleistung.
HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in einem anderen Land ändert nichts an der Schweizer Rechtslage: Die Lizenz hat im Inland keine Kraft, der Anbieter kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, und der Spielende hat keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister.
Verdicht. HighFlyBet ist keine Alternative zu den bewilligten Veranstaltern – es ist ein anderes Produkt für ein anderes rechtliches Umfeld.
Was die Schweizer Spielenden tatsächlich vom Quotenvergleich haben
Wer nach dem Lesen dieser Seite noch Quoten vergleichen will, sollte vorher drei Dinge tun. Erstens: Limiten setzen, bevor er die App öffnet – eine Verlustlimite von CHF 50 pro Woche ist eine, mit der man leben kann, wenn sie eintritt. Zweitens: Sporttip und Jouez Sport nebeneinander prüfen, wenn er im Vertragsgebiet beider wohnt – die Quoten liegen oft nahe beieinander, die Unterschiede sind meist geringer als der Aufwand, sie zu prüfen. Drittens: Bei jeder ausländischen Seite davon ausgehen, dass er dort ohne Schutz spielt – und sich fragen, ob der marginale Quotenvorteil das wert ist.
Der Quotenvergleich in der Schweiz ist weniger ein Wettbewerb der Anbieter als eine Frage der Mechanik: Was steht in der Quote, was nimmt der Anbieter, was bleibt dem Spielenden. Die beiden bewilligten Veranstalter arbeiten mit dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen – das schränkt das Wettangebot ein, es sichert aber auch den Schutz, den das BGS verlangt. Wer aus diesem Rahmen ausbricht, gewinnt Quoten und verliert Sicherheit. Das ist der Kern des Vergleichs.
Häufig gestellte Fragen
Wie lässt sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels berechnen?
Die impliziten Wahrscheinlichkeiten – also der Kehrwert der jeweiligen Quote – werden für alle möglichen Ausgänge addiert. Die Marge ergibt sich aus der Differenz zwischen der Ausschüttungsquote und 100 Prozent. Beispiel: Bei den Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Summe bei 105,26 Prozent; die Ausschüttungsquote beträgt 95 Prozent und die Buchmachermarge somit 5 Prozent.
Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?
Meist nur geringfügig. Beide Veranstalter kalkulieren nach dem gleichen Prinzip – implizite Wahrscheinlichkeit plus Marge – und kommen bei Standardereignissen auf ähnliche Werte. Grössere Unterschiede entstehen, wenn einer der beiden Anbieter das Spiel anders einschätzt oder das Spiel in seinem Wettprogramm anders gewichtet.
Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?
Der Overround ist die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge minus 100 Prozent. Er entspricht der Marge des Buchmachers und damit dem Gewinn, den der Anbieter im Mittel aus diesem Markt erzielt, wenn das Buch ausgeglichen ist. Ein Overround von 5 Prozent heisst: Von jedem CHF 100 Einsatz auf diesen Markt bleiben im Schnitt CHF 5 beim Anbieter.
Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?
Die implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Die Quote 2.00 entspricht 50 Prozent, die Quote 4.00 entspricht 25 Prozent, die Quote 1.50 entspricht etwa 66,67 Prozent. Multipliziert man die Quote mit der Wahrscheinlichkeit, ergibt sich 1.00 – das ist die Logik hinter jeder festen Dezimalquote.
Warum liegt die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?
Bei mehr Ausgängen muss die Marge auf mehrere Kehrfelder aufgeschlagen werden, und der Buchmacher kann das Risiko breiter verteilen – das hebt die durchschnittliche Marge. Typische Ausschüttungen liegen bei Zweiwegwetten (Tennis) um 90 Prozent, bei Dreiwegwetten (Fussball) um 85 Prozent.
Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?
Aus reiner Quotenperspektive mögen ausländische Seiten in einzelnen Märkten etwas knapper kalkulieren. Aus Schutzperspektive fehlt dort die Anbindung an die schweizweite Spielsperre, die Gespa-Aufsicht und der Schweizer Rekursweg. Wer auf den Schutz nach BGS Wert legt, kommt an Sporttip oder Jouez Sport nicht vorbei – der marginale Quotenvorteil wiegt das nicht auf.
Quoten – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
