Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: Wer 2026 legal ist und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos sowie die Angaben der Gespa zur Bewilligungslage

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Das Bild auf dem Markt der Sportwetten in der Schweiz ist ungewöhnlich: nicht ein Dutzend Marken konkurriert um Quoten und Boni, sondern zwei Veranstalter teilen sich das Land auf – einer pro Sprachregion. Was im europäischen Ausland wie Belgien, den Niederlanden oder Portugal als «Konzessionsmodell» bekannt ist, hat hier eine eigene Form angenommen. Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, vergibt für Online-Sportwetten nur zwei Bewilligungen, eine pro Veranstalter. Wer im Ausland eine Lizenz besitzt – in Curaçao, Malta, auf den Britischen Jungferninseln oder in Kanada –, hat damit in der Schweiz keine Befugnis. Was auf einer ausländischen Seite «licensed and regulated» heisst, ist hier eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Spielsperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Wer in der Schweiz wettet, trifft deshalb zuerst eine Vorentscheidung, die im Ausland nicht vorkommt: die Frage ist nicht, welcher Anbieter die besten Quoten hat, sondern ob er überhaupt anbieten darf. Erst danach kommen Quoten, Wetten und Limits. Genau diese Reihenfolge bestimmt den Rest dieses Textes.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Online-Sportwetten zu den Grossspielen. Wer sie durchführen will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung – beides genehmigt die Gespa. Für Lotterien und Sportwetten zusammen haben die Kantone den Kreis der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide Genossenschaften sind interkantonale Träger; jede bedient genau die Kantone, die ihr Trägerkanton ihr zuweist.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Swisslos führt die Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Swisslos-Spielkonto eröffnen und Sporttip nutzen; alle anderen Kantone sind aussen vor.

Die Loterie Romande führt ihre Sportwetten unter Jouez Sport und ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. In dieser Region zählt sie nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen – und umgekehrt.

Was zunächst nach einer klaren Zweiteilung aussieht, hat im Alltag eine Konsequenz, die viele Wettende unterschätzen. Es gibt in der Schweiz keine «Swisslos oder ein anderer Anbieter?»-Wahl im klassischen Sinn. Wer in Genf wohnt, hat nur Jouez Sport; wer in Bern wohnt, nur Sporttip. Ein Vergleich der Quoten innerhalb derselben Sprache fällt damit praktisch weg. Was bleibt, ist der Vergleich zwischen zwei sehr ähnlich regulierten Produkten auf je ihrem Hoheitsgebiet – plus eine lange Liste ausländischer Seiten, die Schweizer Kunden über Suchmaschinen finden.

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung unter dem BGS ist mehr als ein Stempel auf der Webseite. Sie verpflichtet den Veranstalter zu einer ganzen Reihe von Regeln, die direkt in den Wettalltag eingreifen.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Nur erlaubte Wettarten. Was gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zulässig; Eckball- oder Kartenmärkte fehlen auf der Liste; ein Esports-Bereich ist nicht aufgeführt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Damenwettbewerbe ebenso, und Rangwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet.

Altersgrenze und Konto pro Person. Online mitmachen darf nur, wer volljährig ist – die Altersgrenze für Sportwetten liegt bei 18 Jahren. Minder pro Stunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen, auch nicht an Verkaufsstellen. Pro Person ist genau ein Konto zugelassen; bei der Online-Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer auf einem Wettereignis als Wettkämpfer antritt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Limits, die der Spielende selbst setzt. Das BGS verlangt vom Veranstalter, dass er eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust erzwingt – setzen muss sie aber der Spielende selbst, nicht der Staat. Bei Sporttip heisst das konkret: vor der ersten Wette werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das ist strenger als das Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Spielsperre mit drei Stufen. Wer sich selbst aussperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt – und das ist die eigentliche Härte – auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgesperrt ist ausgesperrt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, eine Fachstelle ist einzubeziehen.

Nur ein Konto, nur auf eigenen Namen. Guthaben und Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen als Auszahlungsweg existieren in der bewilligten Schweizer Wette nicht. Kredit an Spielende ist verboten.

Keine Werbung ins Leere. Werbung darf nicht irreführen, nicht in den privaten Raum eindringen und sich nicht an Minder pro Stunde oder gesperrte Personen richten. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten – und wer es trotzdem tut, kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belangt werden. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa: 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Spielerschutz im Verkauf getestet. Die Gespa führt Testkäufe durch. 2025 hat sie an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Versuchen erfolgreich eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Der Verkaufsschutz ist also nicht so dicht, wie die Regeln es vermuten lassen; im Online-Kanal gilt das nicht im selben Mass, weil die Identitätsprüfung beim Kontoeröffnen stattfindet.

Die Sperrliste – was mit «ohne Schweizer Bewilligung» passiert

Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domainnamen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Der Mechanismus ersetzt blockierte Domains innerhalb von Stunden durch neue – die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als Beispiele.

Für Spielende bedeutet das: Wer mit einem Schweizer Internetanschluss eine Seite ohne Schweizer Bewilligung aufruft, landet bei vielen Anbietern auf einer Stop-Seite des Providers. Über ein VPN oder einen ausländischen DNS-Server lässt sich das umgehen, was aber genau der Punkt ist: Wer die Sperre umgeht, hat in der Schweiz keine Handhabe, wenn der Anbieter Gewinne nicht auszahlt, Limits eigenmächtig ändert oder den Account ohne Begründung schliesst. Ausländische Lizenzen – gleichgültig aus Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada – entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird zwar nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die ehrliche Beschreibung lautet deshalb: bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Nicht bewilligt heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Handhabe und je nach Kanton eine andere Steuerpraxis auf Gewinne. Keine der beiden Seiten ist «per se die sichere Wahl».

Was auf der Schweizer Wette steuerlich passiert

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum kantonalen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundesschwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht davon ab – «je nach Kanton» ist hier die ehrliche Formulierung, nicht eine einzelne Zahl. Liegt ein Gewinn über der Schwelle, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; die wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Bei den allermeisten Wetten wird die Schwelle nie erreicht – typisch gilt, kein Einkommen, keine Verrechnungssteuer.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht – diese Behauptung taucht immer wieder auf, sie ist falsch. Was es gibt, ist die Verrechnungssteuer auf den Gewinn, und sie greift nur oberhalb der Schwelle.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber unterschiedlich. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Für die anderen Kantone ist die Lage uneinheitlich; als allgemeine Empfehlung, nicht als Rechtsberatung: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Bonus, Gratiswette, Boost – und warum das hier anders aussieht

Wer aus dem EU-Markt kommt, kennt den Kampf der Boni: 100 % bis CHF 200, Gratiswetten, Cashback, Quotenboosts, Gewinnspiele. In der Schweiz ist das Bild deutlich kleiner. Beide Veranstalter dürfen Aktionen anbieten, aber jede einzelne Aktion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa – 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos im Jahr 2025. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten.

Das ist der Grund, warum kein Drittanbieter mit einem Bonuscode um eine Schweizer Kundschaft wirbt: er darf es nicht, und wer es trotzdem tut, riskiert die Busse nach Art. 131 BGS. Was bleibt, sind die hauseigenen Aktionen der beiden Veranstalter.

Kombiboost – die häufigste Aktion bei Sporttip

Beim Sporttip-Kombiboost erhöht sich der Nettogewinn einer Online-Kombiwette, wenn mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50 kombiniert werden. Der Bonus staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Boost gilt für Prematch, Live und Systemwetten, ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; ein Cash-Out während des Boosts lässt diesen verfallen. Für Wenigwetter, die mit drei Voraussagen auskommen, ist das nichts; wer regelmässig auf fünf bis acht Begegnungen setzt, kann den Boost mitnehmen.

Quoten- und Profitboost – gezielte Erhöhung auf einen Markt

Quotenboosts wirken nur online auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar; Einsatz und Erhöhung sind limitiert. Wer das Cash-Out auf einer solchen Wette zieht, verliert den Boost.

Was es nicht gibt

Kein Einzahlungsbonus, kein No-Deposit-Bonus, keine Gratiswette im europäischen Sinn. Was als «Gratiswette» beworben wird, ist hier in aller Regel ein nicht auszahlbares Aktionsguthaben, das nur auf dem Swisslos-Wallet landet und nicht als Bargeld ausgezahlt werden kann. Wer auf einen klassischen «100 % bis CHF 100»-Bonus wartet, wartet in der Schweiz vergebens – die Regulierung lässt ihn nicht zu. Das ist kein Versäumnis der Veranstalter, sondern die Folge der geschlossenen Bewilligung und der Werberegeln.

Sporttip und Jouez Sport – die zwei Produkte nebeneinander

Beide Veranstalter bieten Einzel-, Kombinations- und Systemwetten an; beide haben Livewetten im Programm und Cash-Out in eigenen Limits; beide erlauben die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung. Die Produkte sind ähnlich genug, dass die Unterschiede vor allem in zwei Richtungen gehen: in der Sprache und im regionalen Angebot. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat Sporttip; wer in der Romandie wohnt, hat Jouez Sport. Welche Mannschaften, Ligen und Events im Detail angeboten werden, ist je nach Veranstalter unterschiedlich gewichtet – das Tessiner und das Westschweizer Sportprogramm sind nicht deckungsgleich. Wer beide Produkte parallel nutzen will, kann das nur mit einem Wohnsitzwechsel; ein zweites Konto beim anderen Veranstalter geht nicht.

Limits und Steuquoten bei Sporttip

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette bei CHF 1. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die das Limit überschreitet, wird nicht angenommen. Die Gewinnberechnung: Einsatz mal Quote ergibt den Bruttogewinn; bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Livewetten und Cash-Out bei Sporttip

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out – Teilauszahlungen sind nicht vorgesehen. Ein einmal ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der angebotene Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei vollem Ablauf der Wette, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten – eine Garantie pro Markt gibt es nicht.

Bet-Builder und abhängige Ereignisse

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wenn Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion annimmt, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer darauf setzt, aus Versehen Vorteile zu erwischen, hat die Rechnung ohne die AGB gemacht.

Bezahlung, Auszahlung, Fristen

Das Swisslos-Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufladen; Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen maximal CHF 10’000, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Auflademethode; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden – bei bekannter Zahlungsverbindung – innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen vom Wallet auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind 365 Tage lang zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist die Stelle, an der die «Gratiswette» in Geld nicht wird.

Gewinne holen, bevor sie verfallen

Wer eine Sporttip-Wette nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist nicht symbolisch: die Frist läuft, und wer sie verpasst, hat keine Handhabe mehr.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.

Mobile, App, Verkaufsstelle

Sporttip funktioniert online über Swisslos und über die Sporttip-App für iOS und Android. Wer im Browser wettet, tippt direkt; wer in der App wettet, kann seine Auswahl per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle abscannen und dort bezahlen – das gleiche Spiel, anderer Kanal. Die Verkaufsstelle ist vor allem für jene relevant, die kein Online-Konto führen wollen oder den Wettschein lieber in der Hand halten.

Was die App kann, was die Webseite nicht kann, ist im Programm von Sporttip nicht scharf abgegrenzt: beides läuft auf demselben Konto mit denselben Quoten, und die mobile Version übernimmt das gesamte Wettprogramm. Cash-Out ist nur online verfügbar; an der Verkaufsstelle gibt es kein Cash-Out. Die Verkaufsstellenkette ist dichter in der Deutschschweiz als in der Romandie – das ist erwartbar, weil die Loterie Romande eigene Verkaufsstellen in der Westschweiz unterhält.

Wer in der Schweiz mitmacht – und wer draussen bleibt

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes für ihr Vertragsgebiet.

Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kann kein Konto eröffnen – die Online-Registrierung verlangt die Adresse in einem der zugelassenen Kantone. Damit fällt die gesamte Schweizer Wette für Touristen, Wochenaufenthalter und Personen mit Zweitwohnsitz im anderen Landesteil praktisch weg. Wer in Zürich arbeitet, aber im Schwarzwald wohnt, kann Sporttip nicht online nutzen.

Sportarten und Turniere – was auf der Liste steht

Die Gespa-Liste führt die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; sie ist geschlossen, das heisst, alles, was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt. Fussball und Eishockey stehen drauf, und damit die grossen Wettbewerbe: National League und Swiss League, Bundesliga, Serie A, Premier League, Champions League und Europa League. Für die Welt- und Europameisterschaften sowie die olympischen Spiele führt die Liste eigene Einträge, die je nach Turnierphase Qualifikationsspiele, Gruppenphase, K.-o.-Runde und Finale abdecken.

Tennis ist mitturniere auf der Liste, vor allem die grossen ATP- und WTA-Turniere. Randsportarten sind seltener; Handball, Volleyball und Basketball tauchen auf, aber nicht in der Breite wie im EU-Markt. Frauenwettbewerbe sind nur erlaubt, wenn sie explizit gelistet sind; das gilt auch für Qualifikationsspiele. Was auf der Liste fehlt, ist nicht bewilligt – und das schliesst einen grossen Teil der sonst üblichen Wettmärkte aus: keine Eckballmärkte, keine Kartenmärkte, keine Spieler- oder Trainerwechselwetten, kein Esports.

Wer auf den grossen Schweizer Fussball setzt (Super League, Challenge League), findet sein Programm. Wer auf die National League oder die Swiss League wettet, ist bei beiden Veranstaltern richtig, weil Eishockey zur Kernsportart gehört. Tennis wird angeboten, aber nicht in der Tiefe wie auf internationalen Plattformen. Wer exotische Wettmärkte sucht – Handicap-Varianten, Asian Lines, Spielerstatistiken – wird in der Schweiz nicht fündig.

Die Veranstalter und ihre Position im Vergleich

Die folgende Einordnung vergleicht die zwei bewilligten Veranstalter mit den ausländischen Marken, die in Suchresultaten immer wieder neben ihnen auftauchen. Die Reihenfolge folgt dem Bewilligungsstatus, nicht einer Empfehlung.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der beiden bewilligten Veranstalter unter dem Geldspielgesetz und führt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Sitz der Genossenschaft ist Basel; die Bewilligung deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, den Ausweis hochladen, Limits setzen und spielen – alles unter Schweizer Aufsicht, mit Anbindung an das Schweizer Spielsperrregister, mit Auszahlung auf ein Konto auf eigenen Namen.

Die Limits für Wetten sind eng: CHF 1 Minimum, CHF 1’000 Maximum pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die jederzeit ändern; eine Überlimit-Wette wird nicht angenommen. Livewetten sind erlaubt; Cash-Out ist nur online, nur vollständig, nicht garantiert pro Markt. Der Kombiboost (5 % bis 100 %) und die Quoten- und Profitboosts sind die nennenswerten Aktionen; ein klassischer «100 % Bonus» existiert nicht und ist nach der Regulierung auch nicht möglich. Auszahlungen auf das Bankkonto kosten ab der dritten innerhalb von 365 Tagen 3 %, dauern fünf bis zehn Arbeitstage, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Plattform ist die richtige Wahl für Wettende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die einen Schweizer Rechtsschutz wollen und mit dem geschlossenen Wettprogramm leben können. Für Wenigwetter, die nur ab und zu eine Einzelwette setzen, sind die tiefen Limits kein Problem; für Hochvolumen-Wettende sind sie ein Korsett.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und führt ihre Sportwetten unter Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende. Das Produkt ist parallel zu Sporttip aufgebaut: Einzel-, Kombi- und Systemwetten, Livewetten, Cash-Out, eigene Boost-Aktionen. Die konkreten Limits, Quotenstrukturen und Aktionsdetails sind nicht Gegenstand der Schweizer Bewilligung und werden vom Veranstalter selbst festgelegt.

Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann ein Konto bei der Loterie Romande eröffnen und hat damit den einzigen bewilligten Zugang zu Online-Sportwetten in der Romandie. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann das nicht. Der Wechsel zwischen den beiden Veranstaltern geht nur über den Wohnsitz.

Die Plattform ist die richtige Wahl für Wettende in der Westschweiz, die den vollen Schweizer Schutz wollen. Wer die Romandie-Wetten mit dem Deutschschweizer Programm vergleichen will, schaut am Ende auf zwei verschiedene Veranstalter mit ähnlichen Regeln und unterschiedlichen Sportangeboten.

FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona – ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Diese acht Marken tauchen in Suchresultaten zu «Sportwetten Schweiz» regelmässig auf, weil sie international vermarkten, Schweizer Kunden aber nur über ihre eigene Lizenz bedienen. FortuneJack, IviBet, BC.Game, Wettigo, Betwinner, Donbet und Rabona tragen nach den verfügbaren Angaben keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet. X3Bet nennt in Drittquellen Tobique (Kanada) – eine Lizenz, die nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft hat.

Für Schweizer Wettende bedeuten diese Marken dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperrregister, keine Schweizer Handhabe bei Streit, möglicher Zugriff nur über ausländische DNS-Server. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS. Domain-Hopping – das schnelle Ersetzen blockierter Domains durch neue – ist ein bekanntes Muster; die Gespa nennt Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele. Welche dieser acht Marken aktuell auf der Sperrliste stehen, ist nicht Gegenstand der Schweizer Bewilligung; die Liste wird von der Gespa laufend aktualisiert.

Wer auf einer dieser Seiten spielt, nimmt drei Dinge in Kauf. Erstens: Schweizer Schutz gibt es nicht – wer nicht auszahlt, hat vor Schweizer Gerichten keinen Anspruch. Zweitens: die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich; Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Drittens: das gesperrte Konto und der gesperrte Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die andere Seite der Medaille, die jeder kennen sollte, bevor er ein VPN aufmacht.

Wettarten und ihre Mechanik

Was auf einer Schweizer Wette im Wettschein steht, ist genauer definiert als auf vielen internationalen Plattformen. Hier die Mechanik im Überblick.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Eine Einzelwette setzt auf eine Voraussage. Eine Kombiwette kombiniert mehrere Voraussagen; die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass auch dann ein Gewinn entsteht, wenn nicht alle Voraussagen eintreffen. Bei Sporttip: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die maximale Wette gilt pro Wettschein, nicht pro Tag.

Livewette

Livewetten sind Wetten, die während eines laufenden Ereignisses platziert werden. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – wer kein Streaming hat, kann trotzdem live wetten. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Das gilt auch in spielentscheidenden Situationen: Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid. Wer hier zu spät klickt, bekommt das Geld zurück, nicht den Gewinn.

Cash-Out

Cash-Out heisst: die Wette vor dem Ende abrechnen. Bei Sporttip nur online, nur vollständig, nicht pro Markt garantiert, und der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei vollem Ablauf. Einmal ausgeführt, ist Cash-Out unumkehrbar.

Bet-Builder

Eine Bet-Builder-Wette kombiniert mehrere Voraussagen aus demselben Ereignis. Abhängige Voraussagen aus derselben Sportveranstaltung werden nur über den Bet-Builder kombiniert. Ohne diese Funktion angenommen, kann die ganze Kombination für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Reguläre Spielzeit

Die reguläre Spielzeit bei Fussball umfasst 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Klarheit ist nicht selbstverständlich – andere Märkte lassen hier mehr Spielraum.

Quoten verstehen: Auszahlung und Marge

Die Quote ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz zum Gewinn wird. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.10 und Einsatz CHF 50: Rückzahlung = 50 × 2.10 = CHF 105, Nettoverdienst = 50 × (2.10 − 1) = CHF 55. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten; bei zwei Voraussagen mit 2.10 und 1.80 ist die Gesamtquote 3.78, der Nettoverdienst aus einem Einsatz von CHF 20: 20 × (3.78 − 1) = CHF 55.60.

Die Marge des Marktes ist der Anteil, den der Veranstalter im Schnitt einbehält. Für einen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 / 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95 oder 95 %, die Marge 5 %. In der Praxis bewegen sich die Margen der grossen Schweizer Wettmärkte um die 5 bis 8 % – je nach Sportart, Liga und Marktbreite. Wer Quoten vergleicht, vergleicht letztlich Margen: zwei Quoten, die mathematisch dasselbe ausdrücken, sind unterschiedlich fair gegenüber dem Wettenden, je nachdem, wie viel der Veranstalter einstreicht.

Das Beispiel mit 1.90 / 1.90 zeigt den Zusammenhang am klarsten. Bei einem Markt mit zehn Ausgängen (Formel-1-Rennen, Tennisturnier) sind die Quoten typischerweise höher im Nenner, die Auszahlungsquote tiefer, die Marge höher. Das ist kein Zufall: je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto grösser ist der Hebel des Veranstalters. Auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt ist die Marge am engsten.

Die acht ausländischen Marken im Überblick

Die folgende Tabelle vergleicht die zwei bewilligten Veranstalter und die acht ausländischen Marken nach Bewilligungsstatus, Veranstalter und – wo angegeben – Lizenz.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung Schweiz SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Schweiz Loterie Romande, Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz
Donbet ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine ausgewiesene Lizenz

Die Spalte «Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz» zeigt, was jeder Anbieter selbst mit der Hand und Auskunft gibt – oder, im Fall der ausländischen Marken, eben nicht. Was nicht auf der Liste steht, kann jeder Wettende selbst prüfen: die Betreiberseite des Anbieters, das Impressum und die Lizenzfusszeile.

Spielerschutz, der tatsächlich greift

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich einen dichten Spielerschutzrahmen – dichter als manches EU-Land, dünner als die Niederlande. Drei Punkte lohnen sich, weil sie im Alltag tatsächlich greifen.

Verlust- und Einzahlungslimiten selbst setzen. Wer ein Konto eröffnet, gibt vor der ersten Wette die Tages-, Wochen- und Monatslimiten ein. Das ist nicht nur Formsache: ohne diese Limiten wird kein Konto freigeschaltet. Die Obergrenze bei Sporttip liegt bei CHF 9’999 (unter 21 Jahre: CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die Limite später erhöhen will, wartet drei Tage – eine bewusste Atempause, die das Gesetz mit 24 Stunden kürzer ansetzt, der Veranstalter aber länger.

Spielpause und Spielsperre. Die kurze Pause ist die Spielpause von 1 bis 180 Tagen, produktbezogen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die harte Stufe ist die unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register; sie gilt auch für Casinos und für Liechtenstein. Eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Fachstelle. Wer merkt, dass er zu viel wettet, hat hier eine mechanische Bremse – aber sie zu nutzen verlangt, sich selbst einzugestehen, dass das eigene Verhalten ein Problem ist. Das ist die Stelle, an der Spielerschutz persönlich wird.

Eine Person, ein Konto. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen; bei der Registrierung wird der Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer versucht, mit Zweitkonten die eigenen Verlustlimiten zu umgehen, wird beim Identitätsabgleich hängenbleiben – und riskiert die Sperre.

Schulden und Sperre. Wer überschuldet ist oder spielsüchtig, wird von Gesetzes wegen gesperrt. Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – das Geld verfällt, und es gibt keine Kulanz.

Wo es hapert. Die Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % der Versuche eine Wette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer im Kiosk wettet, ist weniger geschützt als online. Für Wenigwetter, die gelegentlich am Schalter tippen, ist das eine Erinnerung: lieber online registrieren und am Bildschirm wetten.

Wer nicht in der Schweiz wohnt

Ein letzter Punkt, der oft übersehen wird: das Schweizer Wettkonto ist an den Wohnsitz gebunden. Wer nur eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung hat, aber im Ausland wohnt, kann sich nicht registrieren; wer einen Zweitwohnsitz in der Schweiz hat, aber im Ausland lebt, ebenso. Das Konto folgt dem Wohnsitz, nicht dem Pass.

Touristen, Wochenaufenthalter und Personen mit Schweizer Arbeitsstelle, aber ausländischem Wohnsitz, fallen durch dieses Raster. Sie haben drei Optionen: das Schweizer Konto nicht eröffnen und auf Reisen verzichten, im Heimatland auf einer dort bewilligten Plattform spielen, oder auf eine ausländische Seite ausweichen. Die dritte Option ist die riskanteste, weil sie unter Schweizer Recht ohne Schutz ist.

Häufige Fragen

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Online-Sportwetten anbieten, beide unter einer Bewilligung der Gespa nach dem Geldspielgesetz. Welche Wettarten erlaubt sind, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; Eckballmärkte, Kartenmärkte und Esports fehlen auf der Liste. Alles, was nicht auf der Liste steht, ist nicht bewilligt, gleichgültig wie es auf der Anbieterseite heisst.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Sporttip von Swisslos gilt für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport von der Loterie Romande gilt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum eigenen Vertragsgebiet gehört, kann sich beim anderen Veranstalter nicht online registrieren.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben im Geldspielgesetz den Kreis der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und die Loterie Romande begrenzt. Eine zusätzliche Veranstalterbewilligung für Online-Sportwetten ist nach diesem Rahmen nicht vorgesehen, und die Liste der bewilligten Veranstalter enthält niemand. Wer eine ausländische Lizenz vorzeigt, kann in der Schweiz keine zusätzliche Bewilligung erhalten.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Telekomanbieter blockieren diese Domains per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt, was die Gespa Domain-Hopping nennt. Wer eine gesperrte Seite über ein VPN oder einen ausländischen DNS-Server erreicht, hat in der Schweiz keinen Rechtsschutz bei Streit.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip werden vor der ersten Wette Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das Gesetz verlangt nur 24 Stunden; der Veranstalter verschärft auf 72 Stunden.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Die Auszahlung einer Wette ist Einsatz mal Quote; bei einer Einzelwette mit Quote 2.10 und Einsatz CHF 50 sind das CHF 105 Brutto und CHF 55 Netto. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Schnitt einbehält; bei einem Markt mit den Quoten 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 95 % und die Marge rund 5 %. Sie schwankt je nach Sportart, Liga und Marktbreite.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»