Gutscheincodes für Bestandskunden: was die Schweizer Veranstalter wirklich anbieten

Updated Oktober 2026
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Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz bereits ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande hat und nach einem Gutscheincode für Bestandskunden sucht, sucht fast immer nach etwas, das es in dieser Form nicht gibt: Kein Codefeld im Wettschein, kein Neukunden-Bonus für ein zweites Konto, keine Reload-Aktion im Wochenrhythmus. Die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter haben 2025 zusammen 32 Gratisguthaben-Aktionen bei der Aufsicht beantragt und bewilligt bekommen – verteilt auf Millionen bestehender Konten. Ein Bestandskunde, der in einem Monat zehn Wetten platziert, kann Glück haben und genau eine davon treffen. Wer dieses eine Mal verpasst, schaut in die nächste Runde.

Diese Seite gibt einen Überblick darüber, wie Schweizer Veranstalter ihre Konten führen, welche Regeln für Gratisspielguthaben gelten und welche Werbeversprechen ausländische Plattformen ohne Schutzwirkung für die Schweiz abgeben.

Boni und Freiwetten: was bei Swisslos und Loterie Romande an Bestandskunden geht

Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten sind

Das Geldspielgesetz verlangt für jede Aktion mit Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – beide zusammen betreiben also den grössten Teil ihrer Bestandskunden-Aktionen über Wettboosts und Kombiboosts, die keine Vorab-Genehmigung benötigen, weil sie kein geschenktes Guthaben auszahlen, sondern die Quote eines einzelnen Wettereignisses erhöhen. Ein Bestandskunde, der im Kalenderjahr 2026 aufmerksam auf Schweizer Werbung achtet, sieht dadurch mehr Boosts als Codes. Der Anteil reiner «Code eingeben, CHF 10 erhalten»-Aktionen ist kleiner als die Werbung vermuten lässt.

Die Mechanik dahinter: Buchmacher werben gerne mit «Gratiswette», «Free Bet» oder «Bonus ohne Einzahlung». In der Schweiz fällt genau das unter Gratisspielguthaben – und das braucht eine Bewilligung pro Aktion. Ein Veranstalter, der jede Woche einen neuen Code verschicken würde, müsste jede Woche eine neue Bewilligung einholen. Das erklärt, warum die Saisonkalender von Sporttip und Jouez Sport saisonal punktuell aussehen, nicht kontinuierlich wie bei einem ausländischen Anbieter.

Sporttip-Boosts für Bestandskunden: Kombiboost und Quotenboost

Swisslos bietet zwei dauerhafte Mechaniken für bestehende Konten, die jeweils ohne Code-Aktivierung im Wettschein greifen.

Der Kombiboost gilt nur online, funktioniert auf Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Er stockt den Nettogewinn prozentual auf – 5 % bei vier Tipps, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bei fünfzehn Auswahlen vervielfacht sich der Gewinn also verdoppelt, sofern alle treffen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; wer den Maximaleinsatz für eine Kombiwette ausschöpft, kann den vollen Bonus mitnehmen. Cash-Out und der Kombiboost vertragen sich nicht: Wird eine Wette mit aktivem Boost vorzeitig ausgewertet, verfällt der Bonus auf den Boosts-Anteil.

Der Quotenboost funktioniert nur auf Prematch-Einzelwetten, ist pro Wettende und Aktion einmal nutzbar und erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen vom Veranstalter festgelegten Prozentsatz. Profitboosts sind das gleiche Prinzip unter anderem Namen. Beide werden im Wettschein angezeigt; der Bestandskunde tippt keinen Code, sondern klickt den Boost vor Wettabgabe an. Bei einem Cash-Out verfällt auch hier der Boost-Anteil.

Beide Boosts haben Gemeinsamkeiten: Sie sind keine Bargeld-Zahlung auf das Spielkonto, sie erhöhen nur eine konkrete Wette, sie sind an eine Auswahl von Ereignissen gebunden und sie verfallen, wenn das Ereignis anders endet als erwartet. Wer mit einem Quotenboost auf den Aussenseiter setzt und verliert, ist den Einsatz los – ohne Bonus auf den Verlust.

Jouez Sport und die Stadioncode-Aktion

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 einmal pro Stadion-Code eine bewilligte Aktion durchgeführt: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen in den Stadien der National League. Wer innert 7 Tagen den im Stadion verteilten Code in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben – insgesamt 7’000 Stück im Umlauf, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion zeigt das Schema, nach dem solche Codes in der Schweiz funktionieren: ortsgebunden, befristet, kleingedruckt.

Bestandskunden in den Westschweizer Kantonen, die sich in jenem Winter ein Eishockey-Spiel ansahen, hatten eine echte Chance auf den Code. Wer nicht im Stadion war oder kein Konto hat, hat keine erhalten – eine Verlängerung der Aktion oder eine Online-Version ohne Stadionbesuch war in den Teilnahmebedingungen nicht vorgesehen. Die Loterie Romande verteilt ihre Codes also nicht per E-Mail-Newsletter an die gesamte Datenbank, sondern setzt auf Anwesenheit.

Wett-Credits: auszahlbar oder nicht

Beide Veranstalter schreiben Gratisspielguthaben aus Aktionen explizit als nicht auszahlbar. Was mit einem solchen CHF-10-Guthaben gewonnen wird, ist auszahlbar – das Guthaben selbst nicht. Wird das Konto vor Ablauf der Gültigkeit aufgelöst, verfällt der Rest. Bei Swisslos gilt zusätzlich: Spielguthaben darf pro 365 Tage zweimal kostenlos auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung innerhalb dieser Frist kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Auszahlungen dauern 5 bis 10 Arbeitstage. Wer plant, ein Aktionsguthaben später zu «cashen», hat die Mechanik nicht verstanden: Was ausgezahlt wird, ist der Gewinn, nicht das Guthaben.

Einzahlungsobergrenzen für Bestandskunden

Bei beiden Veranstaltern gilt eine maximale Einzahlung von CHF 10’000 pro rollende 30 Tage – also unabhängig vom Kalendermonat, sondern gemessen über das letzte Zeitfenster. Das Swisslos-Wallet darf zu keinem Zeitpunkt ein Guthaben von mehr als CHF 9’999 halten, weshalb ein Aufladen erst möglich ist, wenn der Stand darunter liegt. Wer eine Promotion mitmacht und das Aktionsguthaben direkt nutzt, hält das Wallet nicht auf diesem Limit; wer aber parallel eigenes Geld einzahlt, muss die Schwelle im Auge behalten.

Mindest- und Höchsteinsätze

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000 und pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos behält sich vor, diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen; eine Wette über dem dann geltenden Limit wird nicht angenommen. Für die Loterie Romande sind die Höchsteinsätze in den allgemeinen Spielbedingungen geregelt – sie liegen unter dem CHF-10’000-Wert von Swisslos, sind aber nicht in den Bedingungen einzeln ausgewiesen.

Aktionsbedingungen lesen, bevor man teilnimmt

Wer sich in ein Konto einloggt und eine Aktion angeboten bekommt, sieht im Wettschein den Mechanismus (Boost, Bonus, Gratisspielguthaben), die Frist und die Einsatzbedingungen. Was er nicht sieht, ohne in die Spielregeln zu schauen: die maximale Erhöhung pro Wette, die Frist für den Gewinn-Einsatz und die Frage, was beim Cash-Out passiert. Bei einem Bestandskunden, der seit Jahren spielt, lohnt sich der Blick in die Spielregeln Version 4.2 einmal pro Quartal – die Bedingungen für Aktionen ändern sich, ohne dass eine E-Mail verschickt wird.

Bestandskunden: was die Rangliste nach Boni sortiert zeigt

Bewilligte Veranstalter in der Schweiz

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter
Sporttip (Swisslos) ja – Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) ja – Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Die Tabelle liest sich kurz, weil sie nur zwei Zeilen enthalten kann: Es gibt keine weiteren bewilligten Sportwetten-Anbieter in der Schweiz. Wer auf einem dieser beiden Konten spielt, bewegt sich innerhalb des Geldspielgesetzes, hat Anspruch auf die Spielsperre im schweizweiten Register und kann sich bei Streit an die Gespa wenden.

Acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind gelistet. Ihre Lizenz – wo auch immer ausgestellt – hat in der Schweiz keine Kraft, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und der Spielende kann sich bei Problemen nicht an eine Schweizer Aufsicht wenden. Diese Marken sind in der Tabelle nicht enthalten, weil das Bewilligungsfeld für sie alle gleich aussieht. Der Vergleich zeigt ihre Besonderheiten im Detail.

Welche Promotionen Bestandskunden tatsächlich erreichen

Die Frage «Wer hat den besten Bonus für Bestandskunden?» hat in der Schweiz eine ungewöhnliche Antwort: Beide Veranstalter sind Bestandskunden-bezogen in unterschiedlichen Rhythmen aktiv, aber keiner verschickt einen wöchentlichen Reload-Code. Wer den Aktionskalender von Swisslos zwischen Januar und März 2026 verfolgt hat, sieht Quotenboosts auf Prematch-Highlights im Eishockey und Fussball, gelegentlich einen Kombiboost mit erhöhtem Prozentsatz und einmal pro Quartal eine Stadion- oder Event-Aktion. Die Loterie Romande verteilt ihre Codes stärker anlassbezogen – ein Spielbesuch, eine Meisterschaft, ein Jubiläum.

Für den Bestandskunden heisst das: nicht auf einen Code warten, sondern auf den Aktionstag achten. Eine Push-Benachrichtigung von Sporttip «Quotenboost auf ZSC – SCB» ist das Werbeversprechen, das ankommt. Eine E-Mail «Ihr persönlicher Gutscheincode» ist in der Regel eine Marketing-Mitteilung, kein tatsächlich einlösbarer CHF-Betrag.

Welche Marke für welchen Bestandskunden passt

Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweiz – die Auswahl ergibt sich also bereits aus dem Wohnort. Wer in Bern wohnt, hat bei beiden keine Möglichkeit zur Kontoeröffnung, sondern nur Swisslos. Wer in Genf wohnt, kann nur Loterie Romande wählen. Wer in einem Kanton wohnt, der von beiden bedient wird (Zürich wird nur von Swisslos bedient), kann nur den einen nutzen. Die Wahlfreiheit auf einer Wettbewerbsebene ist somit faktisch nicht vorhanden.

Wer ein Code-Fan ist und keine Lust auf eine Stadion-Aktion hat, schaut auf den Quotenboost und Kombiboost – beides funktioniert nur online, nur über das eigene Konto, ohne separates Code-Feld. Wer hingegen ein Verkaufsstellen-Mensch ist, geht zur nächsten Verkaufsstelle von Swisslos oder Loterie Romande und löst dort einen QR-Code auf dem Wettschein ein.

Wie oft Bestandskundenaktionen vorkommen

Die Bewilligungen der Gespa geben einen Anhaltspunkt: 24 Aktionen pro Jahr bei Loterie Romande und 8 bei Swisslos. Ein Bestandskunde, der das ganze Jahr aktiv spielt, hat statistisch gesehen alle zwei bis sechs Wochen eine Chance, eine Aktion zu nutzen – wenn er weiss, dass sie läuft, wenn er im richtigen Kanton wohnt und wenn er die Teilnahmebedingungen liest. Wer nur einmal im Quartal schaut, sieht etwa eine Aktion pro Quartal; wer nicht schaut, sieht im Jahresverlauf vielleicht eine Handvoll Quotenboosts.

Aktionen pro Sport

Sporttip bietet Boosts typischerweise für den Bereich, in dem die Wettenquoten am höchsten sind – Fussball, Eishockey, Tennis und Handball. Die Loterie Romande konzentriert ihre Boosts ebenfalls auf populäre Schweizer Sportarten plus auf Westschweizer Spezialitäten wie Curling oder Unihockey. Ein Bestandskunde, der auf Pferderennen oder Darts wettet, sieht weniger Aktionen; sein Wettprogramm ist klein genug, dass er die Boosts beinahe manuell setzen könnte.

Verlässlichkeit im Vergleich

Beide Veranstalter gehören der öffentlichen Hand oder einer Genossenschaft und unterliegen dem Geldspielgesetz. Die Auszahlungsquote pro Markt ist nicht in den Bedingungen festgeschrieben, sondern ergibt sich aus den täglich von Gespa genehmigten Quoten. Ein Bestandskunde, der sich auf die Auszahlungsquote verlässt, sollte den Vergleich zwischen zwei Prematch-1X2-Märkten vor seiner Wette prüfen – ein höherer Boost allein heisst noch nicht, dass die Wette auch ohne Boost gut war.

Schweizer Sportwetten-Markt: Grundlagen für Bestandskunden

Wer in der Schweiz als Bestandskunde gilt

Ein Bestandskunde ist nach der Logik der Schweizer Buchmacher jeder Spielende, der ein verifiziertes Konto hat – unabhängig davon, ob er heute, morgen oder im letzten Jahr seine letzte Wette platziert hat. Die Gespa-Bedingungen und die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport kennen keine zeitliche Schwelle; wer registriert und verifiziert ist, gilt als Bestandskunde, bis er das Konto aktiv auflöst oder eine Spielsperre beantragt. Ein Konto, das seit Jahren inaktiv ist, bleibt ein Konto und unterliegt weiterhin den Bedingungen für die Online-Teilnahme.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Die zweite Facette: Wer seinen Wohnsitz in die Deutschschweiz verlegt, aber das Konto bei der Loterie Romande aus der Waadt-Zeit behält, ist aus Sicht von Jouez Sport Bestandskunde. Eine Aktualisierung der Adresse ist nach den Online-Bedingungen von Swisslos allerdings Pflicht und führt unter Umständen zu einer erneuten Verifizierung. Wer in den vergangenen Jahren in den Kanton Aargau gezogen ist und das Konto bei Loterie Romande weiterführt, sollte die Adresse anpassen.

Was ein Gutscheincode in der Schweiz typischerweise bedeutet

In der Schweiz ist ein «Gutscheincode» im engeren Sinn fast immer ein Stadioncode, ein App-Code oder ein per QR-Code verteilter Aktionscode. Er wird im Konto unter «Aktionen» oder im Bonusschein eingelöst und löst ein Gratisspielguthaben aus. Wer in den Suchmaschinen «Gutscheincode Sportwetten Schweiz» tippt, findet vor allem Werbung für ausländische Anbieter, deren Codes in der Schweiz illegal sind – die Werbung selbst ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS ebenfalls verboten. Wer in der Schweiz wettet, sollte wissen, dass die grosse Mehrzahl solcher Codes nie auf einem lizenzierten Spielerkonto eingelöst werden kann.

Was Gratisspielguthaben in der Schweiz wert ist

Ein CHF-10-Gratisspielguthaben von Sporttip oder Jouez Sport ist genau CHF 10 wert, mehr nicht. Es wird nicht verzinst, läuft nach einer vom Veranstalter gesetzten Frist ab (typisch 30 Tage) und kann nicht ausgezahlt werden. Wer es auf eine Einzelwette mit Quote 2.0 setzt und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn; wer es verliert, hat nichts verloren und nichts gewonnen. Wer es auf eine Kombiwette mit Gesamtquote 10.0 setzt und alle Auswahlen treffen, erhält CHF 90 Gewinn aus dem Aktionsguthaben – und der Einsatz wird bei Gratisspielguthaben in der Regel nicht zurückerstattet, weil nur der Gewinn zur Auszahlung kommt.

Das ist der Punkt, an dem die Mechanik für Bestandskunden wesentlich wird: Das Aktionsguthaben ist ein Geschenk, dessen Wert ausschliesslich im Gewinnfall realisiert wird. Es ist kein 1:1-Guthaben, das sich aufstockt; es ist das Versprechen einer Chance auf Gewinn, deren Eintreten ungewiss ist.

Codes für Bestandskunden im Ausland

Wer einmal mit einem ausländischen Anbieter ein Konto eröffnet hat, erhält dort mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmässig «Reload»-Codes, «Cash-Bonus»-Codes oder «Gratiswetten ohne Einzahlung». Solche Codes funktionieren nach dem Mechanismus, den auch der Bestandskunde in der Schweiz erwartet: Tippen, einlösen, spielen. Aber: Sie funktionieren in der Schweiz illegal. Die Plattform selbst hat keine Schweizer Bewilligung, das Spielerkonto unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einigen Kantonen als steuerbares Einkommen behandelt (so die kantonale Praxis in Thurgau), und ein Konfliktfall wird nicht von der Gespa geschlichtet. Ein Bestandskunde, der in der Schweiz ein Konto hat und parallel ein Konto bei einem ausländischen Anbieter nutzt, hat zwei rechtliche Sphären, von denen eine schutzlos ist.

Bestandskundenbindung ohne Code

Die Schweizer Veranstalter binden Bestandskunden weniger über Codes als über Sport-Spezialisierung: Sporttip bietet 18 Sportarten mit unterschiedlich tiefer Marktbreite an, Jouez Sport konzentriert sich auf Fussball, Eishockey und Tennis mit den typischen Märkten. Wer ein Fussball-Fan ist und nur die Super League und die Bundesliga tippt, hat bereits das gesamte Kernprogramm. Wer Curling, Feldhandball oder Radsport sucht, findet eine schmalere Auswahl. Das Programm ist die Bindung, nicht der Code.

Rechtslage: was die Bewilligung bedeutet und was nicht

Das Geldspielgesetz und die beiden Veranstalter

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Sie werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Sportwetten-Bewilligung existiert nicht.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Tatsache, dass nur zwei Veranstalter zugelassen sind, hat zwei Konsequenzen: Erstens ist die Auswahl für den Spielenden festgelegt – Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Zweitens ist das Sport- und Wettangebot eine geschlossene Liste, genehmigt von der Gespa und in regelmässigen Abständen aktualisiert. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Nur die Sportarten und Wetttypen auf der Liste dürfen angeboten werden, und die Liste ist im Vergleich zum ausländischen Markt schmal: keine Eckball-Märkte, keine Karten-Märkte, kein Esports-Bereich.

Anforderungen an die Veranstalter

Die Veranstalter müssen vor jeder Aktion mit Gratisspielguthaben die Gespa-Bewilligung einholen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Sie müssen Verlust- und Einzahlungslimiten anbieten, die der Spielende vor der ersten Wette selbst setzt (Art. 87 VGS). Sie müssen eine Spielsperre im schweizweiten Register ermöglichen, die auch für Casinos gilt (Art. 80-82 BGS). Sie müssen das verifizierte Alter und den Wohnsitz prüfen – bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer minderjährig ist, kann sich nicht online registrieren; wer ausgeschlossen ist, kann nicht spielen.

Die Werbung der Veranstalter ist ebenfalls beschränkt: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen gerichtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer also eine Bannerwerbung für «Gratiswette Schweiz» sieht, die zu einer ausländischen Plattform führt, schaut auf eine verbotene Werbung – der Klick wird die Plattform nicht legal machen.

Ausländische Anbieter und die Sperrliste

Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in gewerbsmässiger Form bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz bei Streitfällen.

Die Gespa führt eine Sperrliste, auf der Domains ausländischer Anbieter landen können; Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains über DNS (Art. 86-93 BGS). Die Liste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wird eine Domain gesperrt, tauchen innert Stunden Ersatz-Domains auf – Domain-Hopping ist ein bekanntes Phänomen, die Gespa nennt in der Praxis explizit Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele für Anbieter, die auf der Liste stehen oder standen. Ein Spielender, dessen ausländisches Konto plötzlich nicht mehr erreichbar ist, hat ein gesperrtes Endgerät vor sich – die Lizenz auf Curaçao, Zypern oder Malta hilft in der Schweiz nicht.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); der kantonale Freibetrag kann davon abweichen, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Über dem Freibetrag wird vom Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die der Spielende über die Steuererklärung zurückfordern kann. Der typische Bestandskunde gewinnt deutlich unter dem Freibetrag und hat weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf seinen Wettgewinnen zu zahlen.

Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen wird keine Schweizer Verrechnungssteuer erhoben; die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich. In Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Ein Bestandskunde, der neben seinem Schweizer Konto auch auf ausländischen Plattformen spielt, muss im Steuerverfahren klären, wie sein Kanton Gewinne aus dem Ausland behandelt.

Was es in der Schweiz nicht gibt: eine Wettsteuer auf den Einsatz, eine Stempelsteuer auf die Wette, eine Quotensteuer. Die Besteuerung erfolgt über den Gewinn, nicht über die Transaktion.

Werbeversprechen und Realität

Ausländische Anbieter werben oft mit «risikofreien Wetten», «100 % Willkommensbonus» oder «besten Quoten». In der Schweiz sind solche Versprechen aus drei Gründen nicht haltbar: Es gibt keine bewilligten Willkommensboni ohne Gespa-Erlaubnis, eine 100-prozentige Aufstockung würde eine Einzahlung erfordern, die in dieser Höhe gegen die CHF-10’000-Limite pro 30 Tage stossen würde, und die «besten Quoten» lassen sich definitionsgemäss nicht marktweit behaupten, weil es nur zwei Veranstalter gibt. Wer diese Versprechen liest, schaut auf Werbung für ein Produkt, das in der Schweiz nicht zugänglich ist.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten und Sperren

Verlustlimiten und ihre Mechanik

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird aus Sicherheitsgründen erst nach 72 Stunden wirksam (gesetzlich sind 24 Stunden vorgesehen, Swisslos wendet 72 Stunden an). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande bietet ein ähnliches System in ihrer Online-Plattform an, ebenfalls gestützt auf die Vorgaben der Gespa.

Diese Limiten sind Selbstschutz-Instrumente: Sie ersetzen keine Spielsperre, sie verhindern aber, dass ein Bestandskunde an einem Abend mehr verliert, als er sich vorgenommen hat. Wer sich für CHF 200 Tagesverlust limitiert hat und am Freitagabend nach drei verlorenen Wetten an die Grenze stösst, sieht die Plattform den Zugriff auf weitere Wetten verweigern – das ist kein Bug, sondern die Mechanik der Limite.

Warum eine Senkung sofort, eine Erhöhung später gilt

Wer die Tageslimite von CHF 100 auf CHF 200 senkt, möchte weniger Risiko laufen – das wird sofort akzeptiert. Wer von CHF 100 auf CHF 200 erhöht, möchte sich mehr Spielraum geben und trifft seine Entscheidung möglicherweise in einem Moment, in dem er bereits verloren hat. Die 72-Stunden-Frist zwingt eine Pause zwischen Impuls und Erlaubnis; sie macht die Erhöhung zu einer bewussten Entscheidung, nicht zu einer Reaktion auf den Verlust des Moments.

Ein Bestandskunde, der regelmässig kämpft, seine Limite zu halten, sollte die 72-Stunden-Frist nicht als Hindernis, sondern als Filter verstehen. Wer die Erhöhung drei Tage später immer noch will, kann sie haben – wer sie nicht mehr will, hat in der Zwischenzeit vermutlich eine andere Lösung gefunden.

Spielsperre: das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein paralleles Register in ihrem Zuständigkeitsbereich. Beide Register sind in das nationale Sperrregister eingebunden, das von der Gespa geführt wird.

Eine Spielsperre hebt sich nicht von selbst auf. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, dann unter Mitwirkung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer sich nach einer emotional schweren Phase sperrt, hat mit dieser Frist einen Schutzmechanismus, der verhindert, dass die Aufhebung selbst zur Belastung wird.

Die Sperre sperrt das Konto, die Wetten, das Werbe-E-Mail. Sie trifft den Bestandskunden mitten in seinen Gewohnheiten – wer jeden Samstag seine Wette abgibt, merkt am zweiten gesperrten Samstag, wie sehr das Ritual zum Alltag gehört hatte. Diese Beobachtung gehört zur Selbstdiagnose, nicht zur Plattform-Mechanik.

Pause statt Sperre: kurze Unterbrechungen

Wer sich nicht vollständig sperren, aber kurz pausieren will, kann bei beiden Veranstaltern eine Pause von bis zu sechs Monaten beantragen (Art. 89 VGS). Die Pause ist eine Selbstkontrolle: Sie ist kürzer und weniger formell als die Spielsperre und nimmt nicht am Register teil. Wer nach einer Verlustserie zwei Wochen nicht spielen will, ohne sich für drei Monate sperren zu lassen, nutzt die Pause. Die Plattform untersagt während dieser Zeit die Wetten und idealerweise auch das Werbe-E-Mail, sie belässt aber das Konto und das Wallet-Guthaben.

Werbung nach einer Sperre

Während einer laufenden Sperre darf der Veranstalter den gesperrten Account nicht mit Werbung ansprechen. Das schweizweite Register teilt die Sperre allen bewilligten Anbietern und Casinos mit – wer bei Swisslos eine Sperre setzt, wird von der Loterie Romande nicht per E-Mail kontaktiert, und umgekehrt. Diese Trennung ist die architektonische Antwort darauf, dass eine Sperre nur wirkt, wenn sie für den Spielenden konsequent bleibt.

Testkäufe der Gespa 2025

Die Gespa führt jedes Jahr Testkäufe an Verkaufsstellen durch, um die Einhaltung der Altersgrenze zu prüfen. 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl wird hier erwähnt, weil sie zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen nicht immer hält; sie ist kein Argument gegen das Online-Konto, sondern ein Hinweis darauf, dass das verifizierte Online-Konto mit Ausweis-Upload der zuverlässigere Schutz ist. Wer als Bestandskunde weiter an Verkaufsstellen spielt, hat dort einen weniger strengen Schutz als online.

Hilfe ausserhalb der Plattformen

Die Gespa führt eine Liste anerkannter Fachstellen und Selbsthilfegruppen; die massgeblichen Adressen sind auf der Gespa-Website und in den Spielbedingungen verlinkt. Wer bei sich Anzeichen von problematischem Spielverhalten bemerkt, kann sich an diese Stellen wenden – die Spielsperre wird dann oft Teil eines umfassenderen Hilfeprozesses. Die Plattformen selbst verweisen auf diese Stellen; sie sind keine primären Behandlungsangebote, sondern Werkzeuge der Sofortunterbrechung.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Swisslos Sporttip – Bewilligung Gespa

Bewilligung. Eine der zwei in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Vermarktungen, gestützt auf das Bundesgesetz über Geldspiele und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspiele vom 20. Mai 2019. Veranstalter ist die Genossenschaft SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel; das Produkt heisst Sporttip und wird in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt.

Angebot für Bestandskunden. Dauerhaft verfügbar sind der Kombiboost (5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl Voraussagen, mindestens 1.50 Mindestquote pro Auswahl) und der Quotenboost (auf Prematch-Einzelwetten, einmal pro Aktion und Wettenden, begrenzt auf Einsatz und Erhöhung). Aktionen mit Gratisspielguthaben werden jeweils von der Gespa bewilligt; im Jahr 2025 waren es 8 Stück, was eine Aktion alle sechs bis sieben Wochen bedeutet.

Limite. CHF 1 Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombiwette, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Der Veranstalter kann die Limite jederzeit anpassen. Verlust- und Einzahlungslimiten werden vor der ersten Wette vom Spielenden gesetzt.

Verdienst. Die Plattform ist die breiteste in der Schweiz, deckt 18 Sportarten ab und akzeptiert Bewohner der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Wer in diesem Einzugsgebiet wohnt, hat keine andere bewilligte Wahl, was die Auswahl zur Pflicht macht. Innerhalb dieser Pflicht bietet Sporttip die reichhaltigsten Aktionen für Bestandskunden und das stabilste Hintergrund-Recht durch die Gespa-Aufsicht. Wer Bestandskunde bei Sporttip ist, hat das Maximum an bewilligter Schweizer Mechanik – nicht wegen grosszügiger Boni, sondern wegen Verlässlichkeit und Kontrolle.

Loterie Romande Jouez Sport – Bewilligung Gespa

Bewilligung. Die zweite bewilligte Sportwetten-Plattform der Schweiz, organisiert von der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Das Produkt heisst Jouez Sport und richtet sich an die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Angebot für Bestandskunden. Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben-Aktionen erhalten – dreimal so viele wie Swisslos. Bestandskunden treffen die Aktionen vor allem anlassbezogen, etwa während der «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, wo 7’000 CHF-10-Codes in 7 Aktionstagen verteilt wurden und je 30 Tage gültig blieben.

Limite. Maximal CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, maximales Wallet-Guthaben CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt auf das Wallet, darüber auf das angegebene IBAN-Konto. Die Aktionen sind als Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, die Gewinne daraus schon.

Verdienst. Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine andere bewilligte Online-Plattform zur Verfügung. Die Stärke der Loterie Romande liegt in der höheren Aktionsfrequenz – 24 bewilligte Aktionen im Jahr bedeuten statistisch eine relevante Aktion alle zwei Wochen. Wer Bestandskunde ist und nicht nur einmal pro Quartal eine Mitteilung erwartet, sondern das saisonale Werbeprogramm mitverfolgt, erhält hier die aktivste Bestandskunden-Pflege unter den bewilligten Anbietern.

20Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Dieser Anbieter verfügt über keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Eine ausländische Lizenz, etwa aus Curaçao oder Malta, besitzt in der Schweiz keine Rechtskraft. Die Gespa kann den Domainzugriff über DNS-Sperren unterbinden; ein Schweizer Schutzmechanismus oder Spielerschutz existiert hier nicht.

Themenbezug. Keine Aussage. Die Bedingungen für Gutscheincode-Aktionen für Schweizer Bestandskunden nennt die Plattform in den eigenen AGB.

Verdienst. Ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Verbindung zum Ausschluss-Register ist diese Plattform für Schweizer Spielende eine rechtliche Grauzone mit allen Konsequenzen: keine Spielsperre, keine Verlustlimite-Aufsicht, kein Steuer-Framework nach Schweizer Praxis. Wer dort spielt, handelt auf eigenes Risiko – das ist die Definition von Offshore, und sie gilt für jede Zeile in dieser Sektion.

Playzilla – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos, und das Angebot kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Schweizer Spielende haben hier keinen Anspruch auf den Schutz durch das BGS.

Aktionsprogramm. Es liegen keine Informationen zu spezifischen Aktionen für Schweizer Bestandskunden bei dieser Marke vor.

Verdienst. Wie bei allen Offshore-Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: Die Aufmachung mag mit «Willkommensbonus» und «Reload-Codes» werben, was sie in der Schweiz nicht halten kann. Wer Plattformen dieses Typs nutzt, verlässt den Schutzraum des Geldspielgesetzes – und nimmt damit auch die Frage der Steuerbehandlung von Gewinnen (in Thurgau voll steuerbar) und die Frage der Domain-Sperre bewusst in Kauf.

bet365 – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Der Betreiber unterhält keine Schweizer Konzession. Ausländische Lizenzangaben sind hier rechtlich unbeachtlich. Die Plattform kann von Telekomanbietern aufgrund der Gespa-Sperrliste blockiert werden; eine regulatorische Rückversicherung in der Schweiz fehlt.

Aktionsprogramm. Es sind keine Details zu Aktionen für Schweizer Kunden verfügbar.

Verdienst. bet365 ist weltweit der grösste Anbieter von Sportwetten, mit Millionen Bestandskunden und einem dichten Programm an Reload-Codes, Quotenboosts und «Cash-Back»-Aktionen. In der Schweiz funktioniert das Programm rechtlich nicht – die Plattform ist gesperrt, der Zugang wird über DNS-Sperren unterbrochen, und der Spielende hat keine Schweizer Aufsicht. Ein Schweizer Bestandskunde, der bet365 kennt, hat oft von einer Plattform gehört, die in der Schweiz genau das nicht leisten kann, was sie verspricht.

N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Dieser Betreiber besitzt keine Schweizer Konzession. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos, und das Angebot kann durch die Gespa-Sperrliste eingeschränkt sein. Ein gesetzlicher Anlegerschutz fehlt.

Aktionsprogramm. Es liegen keine Informationen zu Aktionen für Schweizer Kunden vor.

Bruce Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Dieser Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzangaben sind rechtlich ohne Bedeutung; das Angebot ist sperrlisten-fähig, und Schweizer Regulierungen zum Spielerschutz finden keine Anwendung.

Aktionsprogramm. Zu Aktionen für Schweizer Kunden sind keine Details dokumentiert.

Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Für dieses Angebot liegt keine Schweizer Konzession vor. Die ausländische Lizenz ist ohne Rechtswirkung, und eine Sperrung durch Internetanbieter aufgrund der Gespa-Vorgaben ist jederzeit möglich. Ein schweizerischer Spielerschutz besteht nicht.

Aktionsprogramm. Informationen zu spezifischen Promotionen für Kunden in der Schweiz liegen nicht vor.

Verdienst. Rainbet positioniert sich als jüngere Plattform mit Casino- und Sportwetten-Mix. In der Schweiz fehlt die Bewilligung; für einen Schweizer Bestandskunden ist sie ohne rechtliche Deckung. Die Werbe-Versprechen, die auf Affiliate-Seiten erscheinen, sind auf einer Plattform ohne Schweizer Schutz nie haltbar.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Für dieses Angebot liegt keine Schweizer Konzession vor. Die ausländische Lizenz ist ohne Rechtswirkung, und eine Sperrung durch Internetanbieter aufgrund der Gespa-Vorgaben ist jederzeit möglich. Ein schweizerischer Spielerschutz besteht nicht.

Aktionsprogramm. Informationen zu spezifischen Promotionen für Kunden in der Schweiz liegen nicht vor.

Verdienst. Wie alle Anbieter dieser Liste: Die Plattform spricht in deutscher Sprache Kunden im DACH-Raum an, ohne Schweizer Bewilligung. Für einen Bestandskunden in der Deutschschweiz gibt es keinen Mechanismus, der ihn vor den Risiken einer Offshore-Plattform schützt – das unterscheidet ihn strukturell von einem Kunden bei Swisslos oder Loterie Romande.

BetAlright – ohne Schweizer Bewilligung

Bewilligung. Für dieses Angebot liegt keine Schweizer Konzession vor. Die ausländische Lizenz ist ohne Rechtswirkung, und eine Sperrung durch Internetanbieter aufgrund der Gespa-Vorgaben ist jederzeit möglich. Ein schweizerischer Spielerschutz besteht nicht.

Aktionsprogramm. Informationen zu spezifischen Promotionen für Kunden in der Schweiz liegen nicht vor.

Verdienst. BetAlright reiht sich ein in die Liste der Offshore-Anbieter, die über aggressive Bonus-Versprechen – «100 % Bonus», «Risikofreie Wette», «Gratiswette ohne Einzahlung» – deutsche und Schweizer Kunden ansprechen. In der Schweiz sind solche Versprechen werbungsrechtlich verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), zivilrechtlich wertlos und strafrechtlich verfolgbar, wenn die Plattform in der Schweiz selbst Werbung schaltet. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat nicht den Schutz, den das BGS verspricht – und nicht den Bonus, den die Plattform verspricht.

Was eine Freiwette rechnerisch wert ist

Die Frage «Wie viel ist ein CHF-10-Gratisspielguthaben wert?» lässt sich nicht in einer Zahl beantworten, weil das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist und der Wert allein vom Gewinnfall abhängt. Die Rechnung gehört zum Thema, weil sie zeigt, wie die Mechanik funktioniert.

Die Formel: Wert = Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Für ein CHF-10-Guthaben auf eine Einzelwette mit Quote 1.90, in einem angenommen Zwei-Wege-Markt (Quote 1.90 / 1.90), ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95 – das heisst, der Markt zahlt 95 % der Einsätze aus und behält 5 %. Setzt man die Werte ein, ist das Guthaben auf diesem Markt rund CHF 4.75 wert – als statistischer Erwartungswert über sehr viele solcher Wetten, nicht als garantierter Gewinn. Auf einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 3.0 / 3.2 / 2.5 sinkt die Auszahlungsquote deutlich (rund 0.91), der Erwartungswert entsprechend (etwa CHF 4.55). Auf einem Markt mit vielen Ausgängen und tieferen Auszahlungsquoten ist der Wert kleiner.

Diese Spanne – etwa CHF 4.50 bis CHF 5.00 auf CHF 10 Guthaben – ist die Information, die ein Bestandskunde aus der Mechanik mitnimmt: Das CHF-10-Geschenk ist statistisch gesehen nicht CHF 10 wert, sondern rund die Hälfte. Der Grund liegt in der Marge, die jeder Markt eingebaut hat; sie ist der Preis, den der Spielende zahlt, ob er mit eigenem Geld spielt oder mit Aktionsguthaben. Der einzige Weg, das Guthaben vollständig zu realisieren, ist die Wette auf einen Markt ohne Marge – und die gibt es in der bewilligten Schweiz nicht.

Wichtig zur Einordnung: Der Erwartungswert ist ein statistisches Mittel über sehr viele Wetten. Eine einzelne Wette kann alles oder nichts bedeuten; die Formel macht keine Aussage zum Ausgang der nächsten Wette. Wer das Guthaben nimmt und setzt, hat einen Gewinn oder einen Totalverlust – die Mechanik zeigt nur, was über lange Sicht «fair» wäre, wenn alle Wetten gleich abliefen.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Nicht im klassischen Sinn eines Newsletter-Codes, der einmal pro Woche ein Cash-Bonus auf das Konto bucht. Die zwei Schweizer Veranstalter verteilen ihre Codes anlassbezogen – etwa als Stadioncode bei einem Eishockey-Spiel oder als App-Code bei einer saisonalen Aktion – und verlangen jeweils die vorgängige Gespa-Bewilligung. Wer regelmässig nach einem Code sucht, hat in der bewilligten Schweiz eine flache Ausbeute; auf ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gibt es solche Codes, aber dort greift das Geldspielgesetz nicht.

Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS); ohne diese Bewilligung darf kein Schweizer Veranstalter ein Gratisspielguthaben anbieten. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Aktionen, die Bestandskunden erreichen, sind also Teil dieses bewilligten Kontingents, nicht Teil eines frei wählbaren Werbe-Budgets.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Nur der Gewinn ist auszahlbar, nicht das Aktionsguthaben selbst. Bei Sporttip und Jouez Sport ist Gratisspielguthaben aus Aktionen explizit als nicht auszahlbar gekennzeichnet; was mit diesem Guthaben auf einer Wette gewonnen wird, kann nach den normalen Regeln ausgezahlt werden. Wird das Konto vor Ablauf der Gültigkeit aufgelöst, verfällt der Rest des Guthabens.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Pro Code wurden CHF 10 Gratisspielguthaben ausgegeben – 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage ab Aktivierung gültig. Wer den Code nicht innerhalb der 7-Tage-Frist nach Veröffentlichung einlöste, verlor den Anspruch; die Verteilung war an die physische Anwesenheit im Stadion gekoppelt.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten werden auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt – bei Swisslos in der Regel auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, weil das Geldspielgesetz Zahlungen an Dritte ausschliesst (Art. 50 Abs. 2 VGS). Das Konto muss auf den registrierten Namen lauten, weil die Verifizierung der Identität Teil der Bewilligung ist; anonymer Versand oder Kryptowährungen sind in der bewilligten Schweiz kein Auszahlungsweg. Wer ein Konto auf den Namen eines Dritten angibt, löst eine erneute Verifizierung aus und riskiert die Auszahlung.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Einsatz behält; sie ergibt sich aus der Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote des Marktes. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %, bei tieferen Auszahlungsquoten höher. Wer ein Aktionsguthaben auf einer Wette einsetzt, zahlt die Marge genauso wie mit eigenem Geld – der Bonus gleicht sie nicht aus, sondern schiebt den Erwartungswert um den Betrag des Bonus nach oben. Das zeigt, warum der Erwartungswert eines CHF-10-Guthabens nicht CHF 10 beträgt, sondern je nach Markt rund die Hälfte.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»