Wo es 2026 in der Schweiz ein Startguthaben fürs Wettkonto überhaupt gibt

Updated Oktober 2026
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Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Die Idee klingt schlicht: ein neues Wettkonto eröffnen, ein paar Franken geschenkt bekommen, damit die ersten Wetten platzieren. In der Schweiz kollidiert diese Idee mit dem Geldspielgesetz, das Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet und die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei deckelt. Wer hier «kostenloses Startguthaben» sucht, landet fast immer bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, gelegentlich bei einer zeitlich befristeten Aktion wie dem Westschweizer Patinoires-Code, und regelmässig auf ausländischen Seiten, die mit Summen werben, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Dieser Ratgeber erläutert, was ein Startguthaben im Schweizer Recht überhaupt ist, vergleicht die Angebote der beiden bewilligten Veranstalterinnen und legt offen, warum ausländische Werbeangebote in der Schweiz keine Bewilligung haben.

Was ein Startguthaben im Schweizer Recht bedeutet

Neukundenangebote: der Begriff, der hier selten trägt

Ein Startguthaben ist im Schweizer Geldspielrecht kein feststehender Begriff. Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben und bindet dessen Einsatz an die vorgängige Zustimmung der Gespa. Beide bewilligten Veranstalterinnen haben 2025 in sehr unterschiedlichem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: Loterie Romande erhielt 24 Zusagen, Swisslos deren 8. Wer bei einem bewilligten Anbieter ein Konto eröffnet, bekommt deshalb nicht regelmässig ein Eröffnungsgeschenk, sondern gelegentlich eine kleine Aktion mit knappen Bedingungen.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Was bei ausländischen Buchmachern als Startguthaben beworben wird, fällt in der Schweiz unter das Verbot, für nicht bewilligtes Glücksspiel zu werben. Das ändert die Vergleichsbasis: was dort 100 Franken oder 200 Franken heisst, ist hier in aller Regel weder verfügbar noch bewilligt, und der Versuch, es zu nutzen, findet ausserhalb des Schweizer Schutzes statt.

Gratisguthaben, Freiwette, Bonus — drei verschiedene Dinge

In der Werbung verschwimmen diese Begriffe. Hier ist die Trennung, wie sie das Schweizer Recht und die Spielregeln der Veranstalterinnen handhaben.

Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes ist ein nicht auszahlbares Guthaben auf dem Spielerkonto, das für Wetten eingesetzt werden darf. Die Gewinne aus Wetten, die mit solchem Guthaben platziert wurden, sind in der Regel auszahlbar; das Guthaben selbst ist es nicht. Loterie Romande formuliert das im Réglement Général unmissverständlich, Swisslos hält es in den Online-Bedingungen fest.

Eine Gratiswette im marktüblichen Sinn ist dasselbe Konstrukt unter einem anderen Namen: ein Wettguthaben, das nicht ausbezahlt werden kann, oft an eine Mindestquote und eine Frist gebunden. Bei Sporttip findet sich das vor allem in zeitlich befristeten Aktionen.

Ein Bonus schliesslich, etwa ein Einzahlungsbonus, ist in der Schweiz bei den bewilligten Veranstalterinnen praktisch nicht zu finden. Das Geldspielgesetz verbietet die Kreditierung an Spielende, und Aufsicht und Praxis halten die Veranstalterinnen entsprechend zurück. Wer einen 100-%-Bonus bewirbt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kein bewilligter Anbieter in der Schweiz.

Wann sich ein Startguthaben überhaupt rechnet

Ein Gratisspielguthaben ist nur so viel wert, wie es unter seinen Bedingungen an tatsächlichem Wettwert abwirft. Drei Grössen entscheiden:

Eine einfache Rechnung: Wer ein Guthaben von 10 Franken ohne Mindestquote zu einer Einzelwette mit Quote 2.00 nutzt, gewinnt im Erfolgsfall 20 Franken, von denen das ursprüngliche Guthaben nicht ausbezahlt wird — es wurden effektiv 10 Franken eigenes Risiko in einen erwarteten Gewinn von 10 Franken umgewandelt, abzüglich der Marge, die der Markt ohnehin enthält. Bei einer höheren Mindestquote und damit verbundener Auswahl wird das Verhältnis ungünstiger, weil die Wettauswahl nicht mehr frei ist.

Die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen

Swisslos Sporttip: Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Sporttip ist die Sportwettmarke der Swisslos, die als Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019 veranstaltet. Sporttip wird in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; ein Online-Konto bei Swisslos steht nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen.

Wer ein Konto eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Ausweis hochladen, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden, und darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Wette verlangt das System das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von 9’999 Franken (1’000 Franken für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, kürzer als die gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden geht nicht. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf das Swisslos-Wallet laden, wobei der Mindestbetrag bei 20 Franken liegt und ein Wallet-Saldo von 9’999 Franken nicht überschritten werden darf. Wer innerhalb von 365 Tagen das Guthaben zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen lässt, kann ab der dritten Auszahlung mit einer Kommission von 3 Prozent rechnen. Bei Gewinnen bis 1’000 Franken pro Quittung erfolgt die Gutschrift direkt ins Wallet, darüber geht die Überweisung innert 3 Arbeitstagen auf das bekannte Konto. Promotionsguthaben ist von der Auszahlung ausgenommen.

Auf dem Wettmarkt selbst gilt: Mindesteinsatz 1 Franken, Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 Franken pro Systemwette. Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vollständig, ohne Teilauszahlung und nur online; der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird.

Loterie Romande Jouez Sport: die sechs Westschweizer Kantone

Jouez Sport ist die Sportwettmarke der Loterie Romande, die als Société de la Loterie de la Suisse Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig ist. Die Loterie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; Sitz und Kontaktadresse sind Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer ein Online-Konto eröffnen will, muss in einem dieser Kantone wohnen.

Das Wallet der Loterie Romande kennt ein maximales Guthaben von 10’000 Franken, Einzahlungen sind auf 10’000 Franken pro 30 Tage beschränkt. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt die Auszahlung auf die angegebene IBAN. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktionen der Loterie Romande fallen bescheidener aus als die Werbung mancher ausländischer Seite, sind aber in den Bedingungen klar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League: Wer innert 7 Tagen den vor Ort verbreiteten Code in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt 10 Franken Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutscheine ausgegeben.

Wo der Markt endet

In der Schweiz darf nur Sport gewettet werden, und auch hier nur, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zulässt. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen, ebenso Events, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Wer eine Quote sieht, die zu schön klingt, hat es fast immer mit einem nicht bewilligten Markt zu tun.

Die Rangordnung der Startguthaben: was die zehn Anbieter in der Übersicht bieten

Einordnung der Anbieter nach Bewilligungslage

Die Übersicht im Abschnitt «Einordnung der Anbieter nach Bewilligungslage» ordnet die Anbieter danach ein, ob sie in der Schweiz eine Bewilligung haben oder nicht. Sie ist die Grundlage jeder weiteren Bewertung: Was nicht bewilligt ist, findet in der Schweiz ausserhalb des Schutzes statt, was bewilligt ist, unterliegt den Regeln des Geldspielgesetzes.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Betclic keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «ausgewiesene Lizenz» trägt bei den bewilligten Anbietern die Trägerschaft nach schweizerischem Recht, bei den nicht bewilligten den ausdrücklichen Hinweis, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Wer in der Schweiz wettet, schliesst seinen Vertrag entweder mit einer der beiden Veranstalterinnen oder mit einem Anbieter ohne jede Schutzwirkung hierzulande.

Wie die Rangordnung zustande kommt

Eine klassische Top-Ten-Reihenfolge nach «Grösse des Startguthabens» verbietet sich hier, weil die beiden bewilligten Anbieter gar keine vergleichbaren Willkommenspakete anbieten, und die nicht bewilligten Anbieter mit Summen werben, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die Reihenfolge folgt deshalb der Bewilligungslage und dem, was die Veranstalterinnen tatsächlich anbieten.

Swisslos und Loterie Romande stehen am Anfang, weil sie die einzigen sind, die hier überhaupt Startguthaben-artige Aktionen bewilligt anbieten dürfen. Die ausländischen Anbieter folgen in alphabetischer Reihenfolge, weil sie untereinander nach den hier verfügbaren Informationen gleichermassen ausserhalb des Schweizer Schutzes stehen und sich nur durch die Marke, nicht durch die Rechtslage unterscheiden.

Was die Reihenfolge für die Lesenden bedeutet

Wer in der Schweiz wettet und ein Startguthaben sucht, hat zwei Optionen: das vergleichsweise kleine, klar bewilligte Angebot von Swisslos oder Loterie Romande, oder das grössere, nicht bewilligte Angebot einer ausländischen Seite, das in der Schweiz weder geschützt noch steuerlich gleich behandelt ist. Beide Wege sind legal im Sinne des Gesetzes — das eine ist erlaubt, das andere wird nicht bestraft, solange kein bewilligungspflichtiges Glücksspiel beworben oder vermittelt wird. Die Konsequenzen liegen beim Anbieter, nicht bei der Spielerin.

Die einzelnen Anbieter im Urteil

Swisslos Sporttip

Sporttip ist die Sportwettmarke der Swisslos und einer der beiden Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit Schweizer Aufsicht und mit Zugang zum hiesigen Ausschlussregister. Der Preis dafür ist ein enger Markt: nur bewilligte Sportarten, nur bewilligte Wettbewerbe, keine Esports.

Wer ein Konto eröffnet, bekommt nicht automatisch ein Startguthaben. Aktionen wie der Sporttip-Kombiboost sind keine Willkommensgeschenke, sondern Belohnungen für aktives Wetten: Wer mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 kombiniert, erhält 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn, bei sieben Voraussagen 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent und bei fünfzehn 100 Prozent. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost gilt nur online. Quotenerhöhungen und Profitboosts funktionieren ähnlich: einmal pro Wettenden, mit Einsatz- und Erhöhungslimiten, und sie verfallen bei einem Cash-Out.

Wer hier ernsthaft spielen will, schaut zuerst auf die Regeln, nicht auf die Bewerbung. Die Schweizer Aufsicht verlangt vor der ersten Wette das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, und wer die Limite senkt, hat den Effekt sofort, wer sie hebt, muss 72 Stunden warten. Die 72-Stunden-Frist ist eine Selbstverpflichtung der Veranstalterin, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Im Urteil: Sporttip ist die Adresse für alle, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und unter Schweizer Schutz wetten wollen. Ein klassisches «Startguthaben» im Sinne eines Geschenks für die Kontoeröffnung bietet die Veranstalterin nicht; was sie anbietet, sind Aktionen für aktive Wettende und ein rechtlich klar abgesicherter Rahmen.

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann hier ein Konto eröffnen, online oder über eine der 2’350 Verkaufsstellen. Die Loterie Romande ist wie Swisslos Veranstalterin im Sinne des BGS, mit Sitz in Lausanne und denselben Pflichten zu Limiten, Selbstsperre und Identitätsprüfung.

Aktionen der Loterie Romande fallen bescheiden aus. Die Patinoires-Aktion im Winter 2025/26 verteilte an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Codes für 10 Franken Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Die Idee dahinter war offenkundig, Präsenz in den Stadien zu schaffen und das Online-Konto bekannter zu machen, nicht aber, eine breite Startguthaben-Offensive zu lancieren. Die Aufsicht hat der Loterie 2025 in 24 Fällen zugestimmt, was die zurückhaltende Linie bestätigt.

Wer hier spielt, bekommt denselben Schutzrahmen wie bei Swisslos, mit denselben Pflichten und denselben Limits, dazu ein Wallet mit maximal 10’000 Franken und einer 30-Tage-Einzahlungsgrenze von 10’000 Franken. Promotionsguthaben bleibt im Wallet und kann nur für weitere Wetten eingesetzt werden.

Im Urteil: Jouez Sport ist die korrekte Adresse für Westschweizer Wettende, die unter Schweizer Recht spielen wollen, und sie ist die Veranstalterin, die 2025 am häufigsten Gratisspielguthaben bewilligt bekommen hat. Wer ein grösseres Willkommenspaket sucht, wird es hier nicht finden, und wer die Aktion verpasst, wartet auf die nächste.

Betclic, Jackbit, IviBet, HornetBet, Unibet, BDMBet, DirectionBet, BillyBets

Diese acht Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie werben im Internet mit Startguthaben, oft mit 100 Franken oder mehr, und sie locken mit «risikofreien» Wetten oder «100 % Bonus». Für Schweizer Spielende gilt: Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung, das Konto fällt nicht unter das Schweizer Ausschlussregister, und bei Streit gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie dann per DNS, was die Seite in der Regel aber nur vorübergehend unzugänglich macht, weil die Anbieter rasch auf neue Domains ausweichen.

Was diese Anbieter konkret an Bedingungen an ihre Startguthaben knüpfen, ist hier nicht überprüfbar und gehört zu dem, was Spielerinnen und Spieler auf der Anbieterseite selbst nachlesen müssen. Die Summen, die dort beworben werden, sind in der Regel an Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen gebunden, die den effektiven Wert des Guthabens deutlich senken. Das ist die Mechanik solcher Boni: Der beworbene Betrag ist der Bruttobetrag, nicht der erwartete Gewinn.

Im Urteil: Wer in der Schweiz wettet, tut dies mit einem Anbieter aus dieser Liste ausserhalb des Schweizer Schutzes. Wer das in Kauf nimmt, weil das ausländische Angebot trotz Regeln attraktiv erscheint, sollte mindestens wissen, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton steuerlich anders behandelt werden als Gewinne aus Schweizer bewilligten Wetten, und dass im Konfliktfall das ausländische Recht und der ausländische Gerichtsstand gelten. Die Werbung mit «sicher» oder «lizenziert» verschiebt das Problem nur: sicher in Bezug auf eine ausländische Lizenz, nicht in Bezug auf Schweizer Schutz.

Wie viel ein Gratisspielguthaben wert ist

Die Rechnung hinter dem Werbeversprechen

Was ein Gratisspielguthaben wirklich wert ist, hängt davon ab, ob das Guthaben selbst am Ende ausbezahlt wird oder nicht. Bei Swisslos und Loterie Romande ist es nicht auszahlbar; die Gewinne aus Wetten, die mit dem Guthaben platziert wurden, sind es in der Regel schon. Damit ist der Wert des Guthabens nicht der Nennwert, sondern der erwartete Gewinn aus einer Wette, die ohne eigenes Cash-Risiko platziert wurde.

Nehmen wir das Beispiel einer Aktion über 10 Franken Gratisspielguthaben, eingesetzt auf eine fiktive Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 auf beiden Seiten. Eine Wette, die ohne eigenes Geld platziert wird, deren Nennwert aber nicht ausbezahlt wird, hat einen erwarteten Wert, der sich aus dem Produkt von Nennwert, Quote minus 1, geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes, ergibt. Bei zwei Ausgängen mit identischer Quote 1.90 errechnet sich die Auszahlungsquote des Marktes als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten, also etwa 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), was rund 0.95 oder 95 Prozent ergibt; die Marge des Marktes liegt damit bei 5 Prozent. In dieser Konstellation ist das 10-Franken-Guthaben im Erwartungswert etwa 4.75 Franken wert, mit deutlicher Streuung um diesen Mittelwert.

Das ist die Rechnung, die ein rationaler Wettender anstellt, bevor er eine Aktion annimmt. Sie sagt nicht, was die Wette im Einzelfall bringt; sie sagt, was die Aktion im Mittel über viele Wetten und viele Ausgänge wert ist. Wer ein 10-Franken-Guthaben annimmt und auf eine 1.90er-Wette setzt, gewinnt mit Wahrscheinlichkeit knapp unter 50 Prozent etwa 9 Franken aus, verliert mit der Gegenwahrscheinlichkeit das Guthaben, und im Erwartungswert liegt der Gewinn bei rund 4.75 Franken — deutlich unter den beworbenen 10 Franken, aber ohne dass eigenes Geld riskiert wurde.

Warum höhere Quoten und Mindestquoten den Wert drücken

Die Rechnung ändert sich, sobald die Aktion eine Mindestquote verlangt. Verlangt der Anbieter etwa Quote 2.50 statt freier Wahl, sinkt der erwartete Wert, weil die implizite Auszahlungsquote des Marktes bei dieser Quote schlechter ist. Bei einer fairen 2.50er-Wette liegt die Auszahlungsquote für ein Zwei-Wege-Markt bei rund 80 Prozent, und der erwartete Wert des 10-Franken-Guthabens sinkt entsprechend. Dazu kommt, dass die Spielerin oder der Spieler bei einer Mindestquote nicht mehr die für den Markt optimale Auswahl treffen kann.

Die Konsequenz: Je höher die Mindestquote und je kürzer die Frist, desto weniger ist das Gratisspielguthaben wert. Das ist die Mechanik, die hinter jeder Werbung mit «gratisem Startguthaben» steht: Der Bruttobetrag ist das, was in der Anzeige steht; der erwartete Wert ist das, was im Mittel herauskommt.

Was das für die Praxis bedeutet

Für Spielende heisst das: Vor dem Annehmen einer Aktion kurz prüfen, ob das Guthaben am Ende auszahlbar ist (bei den Schweizer Anbietern: nein), ob eine Mindestquote gilt (bei manchen Aktionen ja, etwa beim Kombiboost mit 1.50 pro Voraussage), und wie lange das Guthaben gültig ist. Wer ein 30-Tage-Fenster für ein 10-Franken-Guthaben hat, kann in Ruhe eine sinnvolle Wette suchen; wer nur 7 Tage Zeit hat, muss eine Wette platzieren, die vielleicht nicht die beste Wahl im Markt gewesen wäre.

Im Vergleich der beiden Schweizer Anbieter schneidet die Loterie Romande mit der Patinoires-Aktion quantitativ besser ab, weil sie keine Mindestquote verlangt und das Guthaben 30 Tage gilt. Sporttip setzt mit dem Kombiboost auf eine andere Mechanik: Hier ist das «Guthaben» eine Belohnung für aktive Wettende, nicht ein Geschenk für die Kontoeröffnung.

Die Rechtslage, die alles zusammenhält

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Sportwetten als Grossspiele. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 2021 gilt. Eine Sportwettbewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung von 2019 die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren.

Wer in der Schweiz wem was anbieten darf

Die Geschäftstätigkeit der beiden Veranstalterinnen ist geografisch getrennt. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab; Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, was technisch über die Identitätsprüfung sichergestellt wird. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nicht bei der «falschen» Veranstalterin anmelden, und schon gar nicht bei einer ausländischen Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat.

Werbung: was erlaubt ist und was nicht

Das BGS verbietet Werbung, die irreführend oder aufdringlich ist oder sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Die Konsequenz für Spielerinnen und Spieler: Werbung für 100 Franken Startguthaben bei einem ausländischen Anbieter ist in der Schweiz verboten; das eigentliche Vergehen liegt beim Werbenden, nicht beim Empfänger. Wer das Angebot trotzdem nutzt, macht sich nicht strafbar, hat aber keinen Schweizer Schutz.

Offshore: warum eine ausländische Lizenz hier nicht schützt

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS): bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in kommerziellem Rahmen bis 5 Jahre. Die Spielerin wird nicht bestraft, aber im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einlagen und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Ausschlussregister.

Die Gespa führt die Sperrliste ausländischer Domains; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, darunter namentlich bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Die Liste wird laufend aktualisiert, und gesperrte Domains werden oft innert Stunden durch neue ersetzt, was die Sperrung zu einer Daueraufgabe macht.

Spielerschutz, der schon vor der ersten Wette greift

Verlustlimiten und ihre Wirkung

Vor der ersten Sporttip-Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Veranstalterin sich damit über das gesetzliche Minimum von 24 Stunden hinaus selbst verpflichtet hat. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Diese Limite gilt unabhängig davon, ob das eingesetzte Geld aus einer Promotion stammt oder nicht.

Die Loterie Romande kennt vergleichbare Mechanismen. Die Auszahlungs- und Einzahlungslimiten sind im Réglement Général geregelt, die Pflicht zur Identitätsprüfung gilt auch hier. Wer die Limite senkt, hat den Effekt sofort; wer sie hebt, muss ebenfalls warten.

Spielsperre und das nationale Register

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun; eine Aufhebung vor Fristablauf ist ausgeschlossen. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein gilt. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und nur mit Einbezug einer Fachstelle. Eine Selbstaussperrung von bis zu sechs Monaten muss von der Veranstalterin angeboten werden.

Diese Registereintragung ist der eigentliche Schweizer Schutzmechanismus: Wer in einem Schweizer Casino oder bei einer Schweizer Veranstalterin gesperrt ist, kann sich nicht einfach bei einer ausländischen Seite anmelden und weiterspielen — es sei denn, er oder sie nutzt eine ausländische Seite, die nicht an das Register angeschlossen ist. Genau das ist der Grund, warum das Geldspielgesetz die Werbung für solche Seiten verbietet und die Gespa die Sperrliste führt.

Was eine Selbstsperre für die Bonusmechanik bedeutet

Wer im Schweizer Register gesperrt ist, kann kein neues Konto eröffnen und keine Promotion annehmen. Das gilt auch für Aktionsguthaben, das per Code verteilt wird: Die Code-Einlösung setzt ein verifiziertes Konto voraus. Für die Spielerin heisst das: Eine Selbstsperre unterbricht auch die Annahme von Startguthaben, was die Schutzlogik erst vollständig macht.

Warnsignale, die der Markt selbst gibt

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen den Schweizer Markt, aber es relativiert das Bild vom lückenlosen Schutz: Auch unter dem BGS bleibt ein Restrisiko, und der Verkauf an Minderjährige ist die Stelle, an der die Praxis hinter dem Gesetz zurückbleibt. Für die Beurteilung eines Startguthabens heisst das: Die Verfügbarkeit von Werbung und die Verfügbarkeit von Schutz sind nicht dasselbe.

Was ausländische Werbeangebote konkret kosten

Kein Schweizer Schutz, dafür Schweizer Steuerfolgen

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, ist nicht an die Schweizer Regeln gebunden. Die ausländische Seite bestimmt, welche Quoten sie anbietet, wie sie Gewinne auszahlt, welche Boni sie vergibt und unter welchen Bedingungen. Der Schweizer Schutz — Aufsicht, Sperrregister, fairer Markt — fehlt vollständig.

Was bleibt, ist die Schweizer Steuerpflicht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton anders behandelt; der Kanton Thurgau besteuert sie unabhängig von der Höhe als Einkommen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Praxis vor einer Auszahlung klären. Der Bund kennt für ausländische Grossspiele keine Verrechnungssteuer, und die Praxis bei kleineren Beträgen ist uneinheitlich. Die Faustregel: lieber die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen, bevor man einen grossen Gewinn anmeldet, den die ausländische Seite auszahlt.

Werbeausgaben, die in der Schweiz verboten sind

Die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten. Was bei Google oder in sozialen Medien als Anzeige erscheint, richtet sich häufig an Schweizer Nutzerinnen und Nutzer, ohne dass die Anzeige selbst in der Schweiz geschaltet wurde. Die Verfolgung der Werbenden ist Sache der Gespa und der Strafverfolgungsbehörden; die Spielerin sieht nur das Ergebnis, nämlich die Anzeige.

Die Konsequenz: Wer eine solche Anzeige sieht, sollte sich bewusst sein, dass hier für ein Produkt geworben wird, das in der Schweiz weder erlaubt noch geschützt ist. Das beworbene «Startguthaben» ist dann keine Ausnahme vom System, sondern ein Geschäftsmodell, das mit der Werbeungleichheit zwischen Anbieter und Spielerin arbeitet.

Was die Anbieter im Vergleich trennt

Die Mechanik der Willkommensangebote

Die Schweizer Veranstalterinnen setzen auf Aktionsguthaben mit klaren Bedingungen, kurzen Fristen und der Auflage, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist. Das ausländische Angebot setzt auf hohe Bruttobeträge, die in der Regel an Umsatzbedingungen geknüpft sind, was den effektiven Wert deutlich unter den beworbenen Betrag drückt. Wer in der Schweiz spielt, hat die Wahl zwischen dem kleinen, klaren Schweizer Angebot und dem grossen, ungeschützten ausländischen Angebot.

Für die meisten Lesenden wird die Entscheidung gegen das ausländische Angebot ausfallen, und zwar nicht, weil das ausländische Angebot schlecht ist, sondern weil es in der Schweiz weder geschützt noch steuerlich gleich behandelt wird. Wer trotzdem spielen will, sollte das mit offenen Augen tun.

Was der Markt der Werbung nicht sagt

Die Werbung mit «risikofreier Wette», «gratisem Startguthaben» und «100 % Bonus» sagt nicht, was am Ende auf dem Konto landet. Sie sagt, was im Erfolgsfall maximal ausgezahlt wird, und sie unterschlägt die Frist, die Mindestquote und die Marge, die in jeder Wette steckt. Für die Spielerin heisst das: die Bedingungen lesen, nicht die Schlagzeile.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Ein klassisches Willkommensgeschenk für die Kontoeröffnung bieten weder Swisslos noch Loterie Romande. Beide Veranstalterinnen vergeben Gratisspielguthaben nur im Rahmen bewilligter Aktionen wie dem Westschweizer Patinoires-Code; diese sind nicht auszahlbar, an Fristen und teilweise an Mindestquoten gebunden. Ausländische Anbieter werben mit höheren Beträgen, haben aber in der Schweiz keine Bewilligung.

Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa bindet. 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was die zurückhaltende Linie der Aufsicht zeigt. Die Veranstalterinnen sind zudem an die Interkantonale Vereinbarung von 2019 gebunden, die die Zahl der Anbieter auf zwei begrenzt und damit den Wettbewerb um Neukundenboni ausschliesst.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?

Bei Swisslos und Loterie Romande ist Promotionsguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Was auszahlbar ist, sind die Gewinne aus Wetten, die mit dem Guthaben platziert wurden. Ausländische Anbieter formulieren das in ihren Bedingungen oft anders; in jedem Fall gilt: das beworbene «Guthaben» und der am Ende ausgezahlte Betrag sind zwei verschiedene Grössen.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Nein. Bei beiden Schweizer Veranstalterinnen wird das eingesetzte Gratisspielguthaben nicht ausbezahlt; ausgezahlt wird nur der Gewinn. Das entspricht der Logik einer Gratiswette, deren nomineller Wert im Wallet bleibt und nicht als Echtgeld auf das Bankkonto fliesst. Wer das anders erwartet, hat die Bedingungen der Aktion nicht gelesen.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend, mit einer Oberlimite von 9’999 Franken (1’000 Franken für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande kennt vergleichbare Pflichten; die genauen Werte stehen in den jeweiligen Spielregeln und im Réglement Général.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, das Konto fällt nicht unter das Schweizer Ausschlussregister, und es gibt im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten; die Spielerin macht sich nicht strafbar, ist aber ungeschützt. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton steuerlich anders behandelt als Gewinne aus Schweizer bewilligten Wetten; Thurgau besteuert sie unabhängig von der Höhe.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»