Sportwetten Tipps, Anbieter und Prognosen: was in der Schweiz erlaubt ist und was ein Tipp wirklich taugt
Ladevorgang...
Oktober 19, 2026 geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip (Version 4.2, 14. Oktober 2026), gegen die Online-Teilnahmebedingungen Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025), gegen die Angaben der Loterie Romande sowie gegen die Gespa-Aufsicht über das Geldspielgesetz.
Wer nach Sportwetten-Tipps sucht, stösst rasch auf zwei sehr verschiedene Dinge. Auf der einen Seite stehen Prognosen, Analysen, Quotenvergleiche und Meinungen von Seiten, die nichts annehmen und nichts auszahlen. Auf der anderen Seite stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide Gruppen zu trennen ist die erste Aufgabe dieses Textes, denn ein Tipp ändert nichts daran, wer die Wette annimmt, wer auszahlt und wer die Spielregeln setzt.
Inhaltlich geht es um drei Fragen. Erstens: Wie baut man überhaupt eine Prognose, und warum bleibt jede seriöse Einschätzung eine Hypothese? Zweitens: Wer organisiert in der Schweiz Sportwetten, wer kontrolliert das, und welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu spielen? Drittens: Welche Werkzeuge hat der Spielende selbst in der Hand, bevor er tippt – Verlustlimiten, Pausen, Sperre, Besteuerung. Eine Auswertung konkreter Spiele, Tipps zu Begegnungen oder angebliche Trefferquoten liefert dieser Text bewusst nicht. Wer das sucht, ist auf einer Anbieterseite besser aufgehoben als auf einer Anleitung.
Was ein Tipp leistet und was er nicht leistet
Ein Tipp ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Er sagt: Ich schätze den Ausgang eines Ereignisses so und so ein, gestützt auf Form, Statistik, Kader, Verletzungen, Quotenvergleich und Spielsystem. Mehr nicht. Die Wette folgt der Einschätzung, nicht umgekehrt, und die Auszahlung folgt der Wette, nicht dem Tipp. Wer diese Reihenfolge umdreht – erst die Quote, dann eine Begründung drumherum – baut eine Geschichte, keine Prognose.

Eine Wahrscheinlichkeit ist keine Gewissheit. Auch eine Quote, die «richtig» aussieht, ist die Schätzung eines Buchmachers, nicht der Beweis eines Ausgangs. Die Quote enthält eine Marge: Der Anbieter behält von jedem Franken Einsatz einen Anteil, der Rest wird bei einem Sieg unter den Spielenden aufgeteilt. Daraus folgt, dass die «faire» Wahrscheinlichkeit hinter einer Quote kleiner ist als 1 geteilt durch die Quote. Eine Quote von 2.00 entspricht modellhaft 50 %; nach Abzug der Marge liegt die faire Einschätzung tiefer. Wer das vergisst, überschätzt seine Trefferquote systematisch.
Wettgewinne sind kein Einkommen, und Trefferquoten sind kein Gehalt. Eine Trefferquote von 55 % klingt eindrücklich, bringt aber nichts, wenn die Quoten im Schnitt bei 1.70 lagen, weil 55 % von 1.70 unter dem Break-even liegt. Eine Trefferquote von 52 % bei Quoten um 1.95 wiederum kann profitabel sein, sofern keine Marge verschluckt wird. Das klingt nach Buchhaltung, ist aber der Kern: Ohne Quotenarbeit ist jeder Tipp Beimhof.
So entsteht eine Prognose aus Form, Statistik und Quote
Eine belastbare Prognose ruht auf drei Beinen. Das erste ist die Form: Wie hat die Mannschaft, der Spieler oder das Team in den letzten Wochen tatsächlich gespielt, nicht wie der Klubname klingt? Form ist das eine. Das zweite ist der Kontext: Verletzungen, Sperren, Belastung, Reisen, Wetter, Untergrund, Tabellenstand, Motivation. Ein Heimspiel in der Bundesliga gegen einen Tabellenletzten hat andere Voraussetzungen als ein Auswärtsspiel in der Champions League nach drei Spielen in sieben Tagen. Das dritte Bein ist die Quote: Sie ist die kollektive Einschätzung des Marktes und damit ein eigenständiger Datenpunkt, kein blosses Anzeigeelement.

Aus diesen drei Beinen wird eine eigene Wahrscheinlichkeit gebildet. Dann wird sie mit der impliziten Wahrscheinlichkeit der Quote verglichen. Ist die eigene Schätzung höher als die der Quote (nach Margenabzug), liegt aus Sicht der Spielenden ein Wert vor. Liegt sie gleich oder tiefer, gibt es keinen Wert, und die Wette wird nicht platziert. Das ist die ganze Magie der Value-Wette: Es ist kein Trick und keine Formel, sondern ein simpler Vergleich zwischen eigener Schätzung und Marktpreis. Wer diesen Vergleich nicht macht, hat keinen Value, sondern nur eine Meinung.
Es gibt keinen anderen Weg, eine Prognose «sicher» zu machen. Modelle helfen, die eigene Schätzung zu präziseieren, aber sie ersetzen nicht das Quotenlesen. Spezialisierung hilft: Wer drei Ligen wirklich verfolgt, schlägt in diesen drei Ligen in der Regel jemanden, der zwanzig Ligen «auch noch» anschaut. Wetten auf alles ist das Gegenteil von Wertarbeit; es ist Streuung, und Streuung verwässert jeden Vorteil.
Was eine Value-Wette ist und was die Marge damit zu tun hat
Eine Value-Wette liegt vor, wenn die eigene Wahrscheinlichkeitseinschätzung grösser ist als die durch die Quote implizierte faire Wahrscheinlichkeit. Beispiel: Eine Mannschaft erhält eine Quote von 2.20. 1 geteilt durch 2.20 ergibt modellhaft 45.5 %. Zieht man die Marge des Marktes ab, landet die faire Wahrscheinlichkeit eher bei 47 %. Liegt die eigene Einschätzung bei 52 %, gibt es fünf Prozentpunkte Wert – über sehr viele Wetten hinweg ein Vorsprung, der Marge und Zufall schlägt. Liegt die eigene Einschätzung bei 48 %, gibt es keinen Wert, und die Wette wird trotz Quote 2.20 nicht platziert.
Die Marge ist das, was die Quote «teurer» macht, als sie aussieht. Sie wird auch Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote genannt. Formal gilt: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge eines Marktes, und die Marge = 100 % minus Auszahlungsquote. Das ist mehr als eine Rechenregel; es ist die Antwort auf die Frage, wie viel ein Buchmacher an einem Markt verdient, bevor irgendjemand gewinnt oder verliert. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 – einem reinen Beispielwert, nicht einem notierten Preis – ergibt die Rechnung:
Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95 (95 %), Marge ≈ 5 %.
Das ist die Bandbreite, in der sich gut gemachte Märkte bewegen. Drei Prozent Marge ist eng, sieben Prozent ist breit, und alles über zehn Prozent ist für den Spielenden teuer. Welche Marge ein Markt tatsächlich trägt, lässt sich am Quotenset ablesen; eine einzelne Quote verrät sie nicht.
Wichtig ist die Bedingung dieses Werts. Eine Marge von etwa 5 % gilt für das konkrete Beispiel. Bei einem Favorit-Aussenseiter-Markt kann sie höher sein, bei einem asiatischen Handicap oft tiefer, und bei Kombiwetten wächst die Marge mit jeder zusätzlichen Voraussage, weil sich die Einzelmargen multiplizieren. Wer Quoten liest, ohne die Marge mitzulesen, liest Preise, keine Werte.
Warum auch ein guter Tipp kein sicherer Ausgang ist
Auch eine begründete Prognose ist eine Hypothese. Sie kann falsch liegen, und sie wird häufig falsch liegen, weil Fussball, Tennis und Eishockey kein deterministisches System sind. Ein Elfmeter wird verschossen, ein Schiedsrichter pfeift Abseits, ein Spieler rutscht aus, das Wetter kippt, die Taktik wird umgestellt. Wer auf Wahrscheinlichkeiten setzt, akzeptiert eine Streuung, und Streuung bedeutet: Auch eine 70-Prozent-Wette verliert in dreissig von hundert Fällen. Genau das ist der Unterschied zwischen einer seriösen Prognose und einem «sicheren Tipp», den niemand mit gutem Gewissen verkaufen darf.
Hinzu kommen die Spielregeln der Anbieter. Bei Sporttip zählt die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tipp auf «Sieg nach 90 Minuten» kann also nach Ablauf der regulären Spielzeit falsch sein und trotzdem noch in die Wertung fallen, wenn die Wette anders geschnitten war. Wer sich an Quoten vor Spielbeginn orientiert, ohne die Spielzeitdefinition zu kennen, bewertet ein anderes Ereignis als das, auf das er wettet.
Bei Livewetten gilt zusätzlich: Die Wette ist unabhängig davon gültig, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Anbieter Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet, sollte den Tipp einer Markierungen kennen und das dazugehörige Zeitfenster mitdenken.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und beide haben eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern; sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind nötig, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Swisslos – Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Spielkonto eröffnen.
Die Loterie Romande veranstaltet das Pendant Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende sind nach eigenen Angaben im Einsatz. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, eröffnet dort das Online-Konto. Eine Vermischung der beiden Gebiete ist nicht möglich: Wer im Kanton Bern wohnt, spielt Sporttip; wer im Kanton Genf wohnt, spielt Jouez Sport. Wer an der Grenze wohnt, spielt dort, wo sein Wohnsitz liegt.
Die folgende Tabelle ordnet die Veranstalter nach Bewilligungsstatus und Gebiet ein. Sie ersetzt nicht die Lektüre der Spielregeln, sondern fasst sie zusammen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos | Ja, Grossspiel-Bewilligung nach BGS | Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip; Gebiet: Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande | Ja, Grossspiel-Bewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne), Produkt Jouez Sport; Gebiet: FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Bettilt | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| bet365 | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betovo | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist eine Einordnung, keine Empfehlung. Die zugelassenen Anbieter sind die einzigen, die in der Schweiz legal Sportwetten annehmen dürfen; die nicht zugelassenen sind ausdrücklich nicht zum Angebot berechtigt und können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Welche Kantone welcher Veranstalter abdeckt
Die Zuteilung ist eindeutig, aber nicht symmetrisch. Die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein fallen an Swisslos. Die Romandie fällt an die Loterie Romande. Wer die Kantonsgrenze überschreitet – umgezogen ist, in einem anderen Kanton arbeitet oder im Wochenaufenthalt lebt – muss das Spielkonto beim ortsanlanden Anbieter führen; ein paralleles Konto beim anderen Anbieter ist nicht möglich, und eine Auszahlung an eine ausländische Adresse ist nicht zugelassen.
Im Vertragsgebiet der Swisslos liegen die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Dazu kommen der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Im Vertragsgebiet der Loterie Romande liegen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht in einem der beiden Gebiete liegt, hat in der Schweiz keinen legalen Zugang zu Online-Sportwetten.
Was eine Schweizer Bewilligung ändert und was eine ausländische nicht ändert
Eine Schweizer Bewilligung bringt vier Punkte mit sich, die bei einer ausländischen Lizenz nach Curaçao, Malta oder Deutschland in der Schweiz nicht gelten. Erstens: Die Gespa beaufsichtigt den Anbieter, prüft die Quoten und kann Spielregeln vorschreiben. Zweitens: Der Anbieter ist an das Schweizer Spielsperregister angeschlossen; eine Spielsperre gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Drittens: Auszahlungen erfolgen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im zugelassenen Markt nicht. Viertens: Der Spielende kann sich an die Gespa wenden, wenn der Anbieter nicht auszahlt oder Regeln bricht.
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in seinem Sitzland reguliert ist. Das Geldspielgesetz kennt keine Anerkennung ausländischer Bewilligungen; das Angebot richtet sich allein nach Schweizer Recht. Folgen: Der Anbieter kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, was DNS-Sperren bei Schweizer Internetanbietern auslöst. Die Gespa hat Ende 2025 nach eigenen Angaben 671 Domains gesperrt, darunter namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Gespa im Gesetz selbst als Domain-Hopping bezeichnet.
Die strafrechtliche Verfolgung trifft den Anbieter, nicht den Spielenden. Wer bei einem nicht zugelassenen Anbieter wettet, macht sich nicht strafbar. Aber: Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Sperregister und keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, ist auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters allein angewiesen. Die Werbung für nicht zugelassene Sportwetten ist in der Schweiz verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht; dieser Text beschreibt die Anbieter, er bewirbt sie nicht.
Wer Online teilnehmen darf
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Loterie Romande verlangt für Jouez Sport ebenfalls Wohnsitz im Westschweizer Vertragsgebiet, Volljährigkeit und Identitätsprüfung. Beide Anbieter folgen damit dem Geldspielgesetz und der Verordnung über Geldspiele (VGS): Ein Konto pro Person, verifizierte Identität, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Wer keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann kein Konto eröffnen, und ein Konto bei einem ausländischen Anbieter ändert daran nichts.
Was nicht gewettet werden darf
Das Geldspielgesetz schreibt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen vor. Die Gespa führt diese Liste (Version 10.09.2026); sie ist abschliessend. Was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Konkret heisst das: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind tabu, Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, und Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine Wettbasis. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, und ein Esports-Abschnitt existiert dort nicht.
Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz kennt keine besondere Einschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich verordnet, sondern eine Funktion des Anbieters. Virtuelle Sportwetten sind in der Liste nicht etabliert; zur rechtlichen Lage lässt sich nichts Verlässliches sagen, und dieser Text schweigt darüber. Über Esports: Spart spirituelle.
Limits und Selbstschutz
Wer bei Swisslos Sporttip spielt, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine eigene Limite von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage festlegen. Diese Limits sind Selbstschutz, nicht behördliche Vorgabe im engeren Sinn; die Gespa schreibt nur vor, dass der Anbieter überhaupt eine maximale Limite verlangt. Die konkreten Werte sind Sache des Anbieters.
Bei Sporttip lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist eingebunden.
Bei Jouez Sport ist die Selbstsperre über die Loterie Romande ebenfalls möglich, das Verfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben. Wer eine Sperre reizt, kann sie nicht einfach per Mausklick lösen. Die Regel schützt genau die Spieler, die in einem schlechten Moment versucht sind, sie aufzuheben.
Die Limits sind kein Bonusprogramm. Sie sind das Gegenteil: Werbung und Boni sind so gestaltet, dass sie zum Weitermachen verleiten; Limits und Sperren sind so gestaltet, dass sie das Aufhören unterstützen. Werbung für nicht zugelassene Glücksspiele ist verboten, aufdringliche oder irreführende Werbung ist verboten, Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen ist verboten. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Gespa nach eigenen Zahlen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Boni sind also nicht verboten, aber sie brauchen eine Bewilligung, und sie sind deutlich seltener als bei ausländischen Anbietern.
Einsatz- und Gewinnlimiten bei Sporttip und Jouez Sport
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000; für sämtliche Gewinne eines Multiples zusammen liegt er bei CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Diese Limits sind im Reglement Jouez Sport, 17. Ausgabe (September 2024), festgehalten.
Die Limits wirken auf den ersten Blick grosszügig. CHF 1’000 pro Einzelwette bei Sporttip reicht für die meisten Freizeitspieler; das Gesamtgewinn-Limit bei Jouez Sport von CHF 1’000’000 wird nur bei sehr grossen Kombis relevant. Wichtiger als die absoluten Zahlen ist, dass die Limits klar sind. Wer ein System spielen will, weiss, dass die Obergrenze bei CHF 10’000 liegt. Wer eine Kombi plant, weiss, dass sie zwischen 2 und 10 Voraussagen umfassen darf. Wer einen Multipler mit 12 Tipps anbieten will, sucht vergebens.
Quotenboosts, Kombiboost und Cash-Out
Bei Sporttip gibt es zwei Werkzeuge, die Quote zu erhöhen: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Spielenden einmal nutzbar und im Einsatz sowie in der Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Mechanismen klingen grosszügig, sind aber an Bedingungen geknüpft, die sie kleiner machen, als sie aussehen. Ein Kombiboost von 100 % bei fünfzehn Voraussagen verlangt fünfzehn Tipps mit Mindestquote 1.50 – eine Marge, die sich nicht auf jeder Voraussage finden lässt, und eine Trefferquote, die bei fünfzehn Tipps verschwindend klein wird, auch wenn jede Einzelwette für sich «sicher» aussieht. Das Produkt der Wahrscheinlichkeiten, und nicht die Begeisterung über einen 100-%-Boost, entscheidet darüber, ob ein Multiple aufgeht.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Werkzeug nutzt, akzeptiert einen Abschlag auf den späteren Gewinn; er handelt damit eine mögliche Rendite gegen ein Stück Sicherheit ein.
Wie Gewinn und Auszahlung berechnet werden
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 25, Quote 2.85, ergibt einen Bruttogewinn von CHF 71.25, der nach der Rundung auf 5 Rappen CHF 71.25 bleibt (kein Abrundungsfall). Eine Quote von 1.92 auf denselben Einsatz ergäbe CHF 48.00, abgerundet auf 5 Rappen CHF 48.00.
Bei Jouez Sport gilt das Reglement sinngemäss, mit eigener Rundung und eigenen Limits. Beide Anbieter veröffentlichen ihre Spielregeln in einer Version mit Datum; die Lektüre vor der ersten Wette lohnt sich, weil dort auch die Reihenfolge der Auszahlung bei abgesagten oder verschobenen Ereignissen geregelt ist. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen aus dem Wallet auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Spielguthaben kaufen, einzahlen, auszahlen
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Deckelung folgt direkt aus der Schweizer Bewilligungspraxis: kein anonymes Wallet, keine unlimitierten Zwischenbeträge, sondern ein nachvollziehbares Spielkonto mit klaren Obergrenzen.
Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsmittel akzeptiert werden, ist den aktuellen Bedingungen zu entnehmen. Wichtig ist die Richtung: Es geht vom Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf das Spielkonto und zurück, niemals an Dritte und niemals in andere Währungen.
Wichtig ist auch, was nicht geht. Keine Krypto-Auszahlung, keine anonyme Auszahlung, keine Auszahlung an ein Konto, das nicht auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet. Das ist kein Bonus für den Spielenden, sondern die gesetzliche Verträglichkeit mit dem Schweizer Geldspielgesetz; es ist die Bedingung dafür, dass eine Auszahlung im Streitfall überhaupt schützt.
Wann eine Wette verfällt
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist keine Marge, die der Anbieter einstreicht; der Ertrag fliesst in die Lotteriefonds. Wer seinen Wettschein nicht innerhalb eines halben Jahres einlöst, verliert ihn trotzdem. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben; danach wird die Sache formell schwierig.
Bei verschobenen oder abgesagten Ereignissen gilt die 48-Stunden-Regel. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei Livewetten kann der Anbieter Wetten mit Quote 1.00 werten, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden oder in spielentscheidenden Situationen liegen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid).
Wer diese Regeln nicht liest, wettet auf ein anderes Ereignis als das, auf das man tippt. Bei Livewetten gilt das in besonderer Schärfe, weil ein Sekundenfenster zwischen Tor und Quotenanpassung über Gültigkeit und Ungültigkeit entscheidet.
Besteuerung von Wettgewinnen
Wettgewinne aus Schweizer Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Bundesrechtlich liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der typische Freizeitspieler gewinnt weit unter dieser Schwelle, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.
Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, ist die Antwort. Die Formulierung «je nach Kanton» ist hier kein Trick, sondern die korrekte Beschreibung der Rechtslage. Wer in einem Kanton mit tieferem Freibetrag spielt, kann oberhalb dieses Freibetrags steuerpflichtig werden, auch wenn der Gewinn unter dem Bundesfreibetrag bleibt. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; wer eine «Wettsteuer von 5 %» oder eine «Abgabe auf die Wette» liest, liest entweder eine ausländische Regel oder eine Werbeaussage, die mit der Schweizer Rechtslage nichts zu tun hat.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil keine Schweizer Stelle sie einbehält. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber unterschiedlich; Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Höhe unkritisch als Einkommen. Wer in einem Kanton mit einer solchen Praxis wohnt, sollte sich vor dem Spiel beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen, nicht nach diesem Schuhen.
Spielerschutz, Testkäufe und Realität
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen das Online-Spielkonto, wo die Identität per Ausweis verifiziert wird; es ist ein Argument dafür, dass der Schutz an Verkaufsstellen weniger zuverlässig ist als online. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt das Online-Konto mit Verlustlimiten und identifiziert sich vor der ersten Wette, nicht an der Verkaufsstelle.
Die Schutzmassnahmen sind im Gesetz verankert, nicht im Ermessen des Anbieters. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige gerichtet sein und nicht an gesperrte Personen. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Hürde ist real, aber sie ist da.
Die Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht differenziert zwischen den in der Schweiz zugelassenen Veranstaltern und ausländischen Anbietern ohne Bewilligung. Während Swisslos und die Loterie Romande streng reguliert sind, operieren die genannten ausländischen Marken ohne Schweizer Lizenz. Die Informationen zu den ausländischen Marken basieren auf einer allgemeinen Einordnung; spezifische Details zu Bonusprogrammen oder App-Funktionen liegen für diese Anbieter nicht in dokumentierter Form vor.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Sitz in Basel. Vertragsgebiet: die 19 Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet. Identitätsprüfung per Ausweis, Adressabgleich gegen Datenbanken. Mindestalter 18 Jahre, eine Registrierung pro Person, keine Spielsperre im Register.
Das Produkt Sporttip deckt eine breite Palette von Sportarten und Wettbewerben ab, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Einzelwetten, Kombiwetten und Systemwetten sind möglich; Livewetten sind verfügbar, vor dem Spiel und live, mit Quoten, die sich am Spielverlauf orientieren. Cash-Out ist verfügbar als vollständiges Cash-Out, vor Spielbeginn und live, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt. Quotenboosts und Profitboosts sind online verfügbar und pro Spielenden einmal nutzbar; bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % (vier Tipps) bis 100 % (fünfzehn Tipps).
Die Limits sind klar dokumentiert: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, mit Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und Abrundung auf 5 Rappen. Bei abgesagten und nicht innert 48 Stunden nachgeholten Ereignissen wird die Einzelwette zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei Livewetten kann der Anbieter Wetten mit Quote 1.00 werten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden oder in spielentscheidenden Situationen liegen. Gewinne verfällen, wenn sie nicht innert 26 Wochen geltend gemacht werden.
Sporttip eignet sich für den Freizeitspieler, der im Vertragsgebiet wohnt und auf gesetzlich abgesicherte Spielregeln Wert legt. Die Limits sind hoch genug, um auch ambitionierte Systemwetten zu spielen, und niedrig genug, um nicht in risikoreiche Höhen zu entgleiten. Wer eine breite Livewetten-Tiefe mit internationalen Spezialmärkten sucht, wird bei Sporttip nicht fündig, weil das Gesetz nur das erlaubt, was auf der Gespa-Liste steht.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Westschweiz
Die Loterie Romande betreibt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sitz in Lausanne. Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Identitätsprüfung, Volljährigkeit, ein Konto pro Person.
Jouez Sport erlaubt Einzel- und Kombiwetten; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, der Höchstgewinn aller Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Diese Limits sind im Reglement Jouez Sport, 17. Ausgabe (September 2024), festgelegt.
Die Westschweiz hat mit Jouez Sport ein vollständig reguliertes Sportwettenangebot, das den gleichen Regeln folgt wie Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, hat keine andere Wahl, und wer das anders lesen will, sollte verstehen, dass ein Konto bei einem ausländischen Anbieter den Schutz des Schweizer Sperregisters und der Schweizer Aufsicht verliert. Die Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; das Online-Angebot ist Teil dieses stationären Netzes, nicht ein Ersatz dafür.
Für den Bewohner der Romandie ist Jouez Sport die einzige seriöse Adresse. Bei Zweifeln an der Sportauswahl oder am Livewetten-Umfang hilft ein Blick auf das Wettprogramm, das die Gespa-Liste vollständig abbildet; was dort fehlt, fehlt im Gesetz, nicht bei Jouez Sport.
Bettilt – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt operiert ohne Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Spielsperregister angeschlossen, und es besteht kein Rechtsweg in der Schweiz. Da keine aufsichtsrechtliche Bindung existiert, riskieren Spielende den Verlust ihrer Einsätze, sollte die Domain aufgrund eines Verstosses gegen das Geldspielgesetz gesperrt werden.
Wer bei Bettilt spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Spielregeln sind die des Anbieters, nicht die der Gespa. Über die konkrete Marktpalette, das Bonusprogramm, die Auszahlungsgeschwindigkeit oder die Identitätsprüfung dieses Anbieters trägt das Research-Material keine dokumentierten Werte; dieser Text ergänzt sie nicht. Wer dort spielen will, sollte die Geschäftsbedingungen und das Impressum selbst lesen.
bet365 – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste
bet365 ist einer der grossen ausländischen Anbieter und ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die Domain ist nach den Angaben der Gespa Ende 2025 auf der Sperrliste. Eine Lizenz aus dem Vereinigten Königreich, Malta oder einem anderen Sitzland hat in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Spielsperregister, kein Schweizer Rechtsweg, und im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Über die konkrete Marktpalette, das Bonusprogramm oder die Auszahlungsgeschwindigkeit trägt das Research-Material keine dokumentierten Werte. Wer dort spielen will, sollte verstehen, dass eine Schweizer Sperre nach Stunden durch eine Ersatzdomain umgangen werden kann, was die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet. Das ist kein technisches Detail, sondern Ausdruck der rechtlichen Lage: Die Schweiz kennt keine Anerkennung ausländischer Lizenzen.
Rabona – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Rabona ist ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung in der Schweiz. Der Anbieter operiert ausserhalb der Schweizer Aufsicht; es gibt weder eine Verbindung zum Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg. Ob der Anbieter Bonusprogramme oder spezielle Wettmärkte für Schweizer Spielende führt, lässt sich den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entnehmen. Interessierte sollten die Konditionen vor einer Registrierung kritisch prüfen.
N1 Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet operiert in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Da keine Verbindung zur Schweizer Aufsicht besteht, fehlt auch der Schutz durch das Spielsperregister. Nutzer sollten bei ausländischen Anbietern generell vorsichtig agieren, da der Rechtsweg in der Schweiz ausgeschlossen ist und Einzahlungen bei einer Sperrung der Domain verloren gehen können.
Betovo – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Betovo zählt zu den Anbietern, die über keine Schweizer Lizenz verfügen. Der Betrieb ist in der Schweiz rechtlich nicht zulässig, und der Anbieter unterliegt nicht der Gespa. Wer dort ein Konto eröffnet, trägt das volle Risiko, da keine Schweizer Stelle regulatorische Unterstützung bietet.
Sportaza – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza ist ein weiterer Anbieter aus dem Ausland ohne Schweizer Bewilligung. Aufgrund fehlender Regulierung durch die Gespa unterliegt der Anbieter keinerlei Schweizer Aufsicht, was die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen unmöglich macht.
Sportuna – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna besitzt keine Schweizer Lizenz. Da der Anbieter keine Verbindung zum Schweizer Spielsperregister pflegt, entfällt der Schutz für gefährdete Spielende. Rechtliche Schritte gegen diesen Betreiber sind in der Schweiz aufgrund der fehlenden Bewilligung nicht erfolgversprechend.
IviBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
IviBet operiert ohne die erforderliche Schweizer Bewilligung. Da dieser Anbieter von der Gespa nicht beaufsichtigt wird, können keine Rückgriffe bei Auszahlungsproblemen geltend gemacht werden. Spieler sollten bedenken, dass eine Registrierung bei einem nicht lizenzierten Anbieter die rechtliche Absicherung des Schweizer Geldspielgesetzes vollständig aufhebt.
Wer schreibt, gewinnt nicht: warum kein Tipp-Verkäufer den Ausgang kennt
Wer im Internet «sichere Tipps», «heisse Quoten» oder «100 % Trefferquote» liest, sollte innehalten. Trefferquoten werden oft aus Stichproben von zwanzig Wetten gezogen, in denen drei oder vier gut gelaunte Tipps herausgegriffen werden. Solche Quoten sind Werbung, nicht Statistik. Eine ehrliche Trefferquote verlangt Hunderte Wetten, dokumentierte Einsätze und eine Buchführung über Gewinn und Verlust – und selbst dann sagt sie nichts über die nächste Wette.
Anbieter und Tippgeber sind zwei Paar Schuhe. Der Anbieter nimmt die Wette an, legt die Quote fest, behält die Marge und zahlt den Gewinn aus. Der Tippgeber schreibt eine Meinung. Wer einen Tippgeber bezahlt, kauft eine Meinung, keine Wette und keine Auszahlung. Bei zugelassenen Schweizer Veranstaltern ist es strafbar, Wetten nicht zugelassener Anbieter zu bewerben; Gratiswetten brauchen die Gespa-Zustimmung; Werbung an Minderjährige ist verboten. Die Werbung, die im Internet kursiert, betrifft fast immer nicht zugelassene Anbieter, und ihre Tipps sind Teil dieser Werbung.
Die Spielregeln sind öffentlich, die Limits sind dokumentiert, die Bewilligungen sind nachprüfbar. Wer ein Spielkonto eröffnet, sollte die Spielregeln gelesen haben, die Limits gesetzt haben und sich eine eigene Marge berechnet haben. Wer das nicht tut, hat nicht gewettet, sondern mitgemacht.
Häufige Fragen
Warum kann kein Tipp einen Ausgang vorhersagen, und was bedeutet Wahrscheinlichkeit bei einer Wette?
Ein Tipp ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage, kein Versprechen. Auch eine 70-Prozent-Prognose verliert in dreissig von hundert Fällen, weil Fussball, Tennis und Eishockey nicht deterministisch sind. Eine Quote von 2.00 entspricht modellhaft 50 %; nach Abzug der Marge liegt die faire Wahrscheinlichkeit tiefer. Wer ohne Marge rechnet, überschätzt seine Trefferquote. Wettgewinne sind kein Einkommen; Streuung gehört dazu.
Welche Anbieter von Sportwetten sind in der Schweiz zugelassen, und wer deckt welche Kantone ab?
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Aufsicht führt die Gespa; jede Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, Volljährigkeit und Identitätsprüfung.
Wie entsteht eine Prognose aus Form, Statistik und Quoten?
Eine Prognose ruht auf drei Beinen: Form (Leistung der letzten Wochen), Kontext (Verletzungen, Sperren, Belastung, Wetter, Tabellenstand, Motivation) und Quote (kollektive Markteinschätzung). Aus diesen drei Beinen wird eine eigene Wahrscheinlichkeit gebildet und mit der impliziten Wahrscheinlichkeit der Quote verglichen. Ist die eigene Schätzung höher, liegt ein Wert vor; sonst nicht.
Was ist eine Value-Wette, und wie lässt sich ein Vorteil gegenüber der Marge des Anbieters überhaupt prüfen?
Eine Value-Wette liegt vor, wenn die eigene Wahrscheinlichkeitseinschätzung grösser ist als die durch die Quote implizierte faire Wahrscheinlichkeit. Beispiel: Eigene Schätzung 52 %, faire Wahrscheinlichkeit aus 1,90/1,90 etwa 47 %, Marge rund 5 %. Wer ohne diese Rechnung wettet, hat keine Value, sondern nur eine Meinung. Die Marge ist das, was die Quote teurer macht, als sie aussieht.
Wie viel darf pro Wette eingesetzt werden, und weshalb müssen Verlustlimiten selbst gesetzt werden?
Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000; bei Jouez Sport darf die Quote maximal 100’000 betragen und der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000, insgesamt CHF 1’000’000. Verlustlimiten sind Selbstschutz, nicht Geschenk: Der Spielende setzt sie selbst, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Sind Wettgewinne in der Schweiz steuerpflichtig, und was bedeutet der Steuerfreibetrag «je nach Kanton»?
Wettgewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; bundesrechtlich liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, kantonal unterschiedlich. «Je nach Kanton» ist die korrekte Formulierung, weil die Freibeträge nicht harmonisiert sind. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; Gewinne ausländischer Anbieter sind je nach Kanton anders zu behandeln.
Tipps – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
