Willkommensbonus Sportwetten – was in der Schweiz 2026 wirklich hergibt

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Schachtel mit Schleife steht auf einem Fensterbrett, dahinter ein grauer Wintertag.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsangaben und Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Willkommensbonus für Sportwetten ist in der Schweiz eine kleine Sache. Das liegt nicht an mangelnder Phantasie der Veranstalter, sondern am Geldspielgesetz, das Gratisspiele und Gratisguthaben unter den Vorbehalt der Aufsichtsbehörde Gespa stellt. Wer heute nach einem «Sportwetten Bonus» oder einem «Willkommensbonus ohne Einzahlung» sucht, stösst zuerst auf die zwei zugelassenen Anbieter, dann auf eine lange Liste ausländischer Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die folgenden Abschnitte trennen beides sauber, erklären, was ein Bonus bei Sporttip und Loterie Romande überhaupt bedeutet, was er kostet, und was eine Spielsperre oder ein Limit damit zu tun hat.

Was ein Neukundenangebot bei Sporttip und Loterie Romande bedeutet

Neukundenangebot ist ein Wort, das bei Sporttip und Jouez Sport anders klingt als in ausländischen Werbungen. Beide Veranstalter dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur anbieten, wenn die Gespa dem konkreten Anlass zugestimmt hat. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Was übrig bleibt, sind kleine Aktionen, die sich an alle Spielenden richten, oft an bestehende Konten, und nur in wenigen Fällen an neue Konten. Wer ein Konto eröffnet, bekommt in der Regel nicht mehr als eine befristete Aktion im laufenden Sportprogramm, nicht den grossen Einzahlungsbonus, den internationale Marken bewerben.

Ein Dorfplatz mit steinernem Brunnen liegt am Vormittag still da, die Läden ringsum sind noch geschlossen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Neukundenangebot bei Sporttip

Swisslos führt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Eine klassische Neukundenprämie, wie sie ausländische Buchmacher vergeben, gibt es nicht. Stattdessen laufen zwei Mechanismen, die für neue Konten wie für bestehende funktionieren: der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Wette, sobald mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher kombiniert werden. Die Staffel reicht von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben, 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Limitiert sind Einsatz und Gewinnerhöhung. Profitboosts wirken auf ein einzelnes Sportereignis: Sie erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, Cash-Out vor Auswertung lässt den Boost verfallen.

Für ein neues Konto ist das ein anderes Versprechen als ein klassischer «100 % Bonus»: Wer einzahlt, bekommt kein zusätzliches Guthaben geschenkt, sondern kann auf laufende Wetten unter Umständen einen höheren Nettogewinn mitnehmen. Die Höhe dieser Erhöhung hängt von der Zahl der Voraussagen, der Quote und der Aktionsbedingung ab, nicht vom eingezahlten Betrag. Für Lesende, die einen Bonus als zusätzliches Guthaben verstehen, ist das eine Verschiebung, die der Abschnitt über die Regeln der Aktion noch einmal aufgreift.

Neukundenangebot bei Loterie Romande

Die Loterie Romande betreibt ihre Plattform Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Auch hier sind die dauerhaft laufenden Angebote keine Einzahlungsboni. Was es gibt, sind befristete Aktionen zu konkreten Anlässen, etwa einer Promotion rund um Eishockey-Stadien der National League: Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief an 7 Aktionstagen «JouezSport – Patinoires et Stades». Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Beispiel, kein laufendes Angebot. Solche Aktionen sind in der Westschweiz üblich, sie sind ortsgebunden, klein und an einen Zeitraum gebunden.

Was eine Gratiswette bei Loterie Romande wert ist, hängt also zuerst daran, ob sie als Guthaben ausgegeben wird. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es muss innerhalb der Gültigkeitsdauer auf Wetten gesetzt werden, und nur was dabei netto gewonnen wird, lässt sich am Ende auszahlen. Das unterscheidet sich fundamental von einer «Free Bet», die international als Bonusmechanik beworben wird, und es ist der Punkt, an dem die Werbeaussage «Gratis» ihren Haken zeigt.

Was die Begriffe in den Aktionsbedingungen konkret heissen

Eine Aktion, die «kostenlos» oder «gratis» heisst, trägt in ihren Bedingungen einen konkreten Mechanismus. Bei Sporttip und Loterie Romande sind das vor allem vier: Mindestquote, Anzahl Voraussagen, Gültigkeitsdauer und die Frage, was am Ende ausbezahlt wird. Wer eine dieser Bedingungen übersieht, läuft Gefahr, die Aktion leer mitzunehmen oder das Guthaben am Stichtag zu verlieren.

Mindestquote und Anzahl Voraussagen

Der Sporttip-Kombiboost verlangt pro Voraussage eine Quote von mindestens 1.50, und zwar für jede der mindestens vier Tipps. Wer eine Quote von 1.40 einbaut, fällt aus der Bedingung heraus, der Boost verfällt. Wer das mit fünf oder sechs Voraussagen versucht, landet ebenfalls im Standardregime, denn der Boost gilt erst ab vier Voraussagen. Das ist der wichtigste Hebel, an dem die Höhe des Bonus hängt: Vier Voraussagen ergeben 5 % zusätzlich auf den Nettogewinn, sieben ergeben 20 %, zehn ergeben 40 %, fünfzehn ergeben 100 %. Wer das Maximum will, kombiniert fünfzehn Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher – was bei kleineren Sportarten und unteren Ligen regelmässig an der Quote kippt.

Für die Loterie Romande gilt Entsprechendes bei Aktionen, die eine bestimmte Anzahl Wetten verlangen: Aktionen sind oft an einen konkreten Anlass gebunden und stehen unter dem Vorbehalt der Gespa-Bewilligung. Wer die Aktion verpasst oder die Bedingung nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf das versprochene Guthaben.

Frist und Nicht-Auszahlbarkeit

Jedes Gratisspielguthaben bei Loterie Romande trägt eine Frist. Wie im Abschnitt «Neukundenangebot bei Loterie Romande» beschrieben, waren es 30 Tage ab Gutschrift. Innerhalb dieser Frist muss das Guthaben auf Wetten gesetzt werden, was am Stichtag nicht eingesetzt ist, verfällt. Zusätzlich: Das Guthaben selbst wird nicht ausbezahlt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und damit eine Wette zu Quote 2.00 gewinnt, bekommt am Ende den Nettogewinn von CHF 10 ausgezahlt, nicht das ursprüngliche Guthaben.

Das ist die Grundregel, an der viele Lesende eine Aktion falsch einschätzen. Eine Gratiswette ist keine Gutschrift, deren Wert erhalten bleibt, sondern ein Risikokapital, das bei einem Verlust weg ist und bei einem Gewinn nur den Nettogewinn zurückgibt. Ein Beispiel: Gratisspielguthaben von CHF 10 auf Quote 2.00, der Gewinn sind CHF 10 (Bruttogewinn minus Einsatz, der Einsatz ist hier das Guthaben, das nicht zurückfliesst), ausgezahlt wird dieser Nettogewinn. Wer auf der Vergleichsseite einer ausländischen Plattform «Stake not returned» liest, hat hier die Entsprechung.

Auszahlungsgrenzen und Wallet-Limiten

Sowohl bei Swisslos als auch bei Loterie Romande gibt es Obergrenzen, die mit Gratisspielguthaben nichts zu tun haben, aber den Rahmen jeder Aktion bilden. Bei Loterie Romande sind höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage möglich und das Wallet darf höchstens CHF 10’000 halten. Bei Swisslos liegt die Obergrenze für Wallet-Guthaben bei CHF 9’999, und ein Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange diese Limite nicht überschritten würde. Wer mitten in einer Aktion an diese Grenze stösst, kann die Aktion nicht mit dem vollen Betrag zu Ende spielen, ohne vorher Wallet-Guthaben zu verbrauchen.

Gewinne aus Sporttip-Wetten bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Loterie Romande verfährt ähnlich, mit Gewinnen bis CHF 1’000 direkt aufs Wallet, darüber per IBAN-Überweisung. Beide zahlen nur auf ein Konto im eigenen Namen des Spielenden, eine Praxis, die das Geldspielgesetz für bewilligte Anbieter zwingend vorschreibt.

Wie viel eine Sporttip-Kombiwette mit Beispielquoten zurückzahlt

Eine Kombiwette bei Sporttip zahlt Einsatz mal Gesamtquote. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird intern auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt sich eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, also 9’792. Der Bruttogewinn ist 10 × 9’792 = CHF 97.92, der Nettogewinn vor Boost 87.92, nach 5 % Boost ungefähr 92.32 (gerundet auf 5 Rappen). Nimmt man die Voraussagen gleich, aber steigt die Zahl auf sieben Voraussagen mit 20 % Boost, ist die Mechanik dieselbe, nur die Boost-Stufe ändert sich. Diese Rechnung zeigt, was die Aktion konkret bedeutet: Sie verändert den Nettogewinn, nicht die Gesamtquote, und sie tut es nach einer festen Stufenleiter.

Der Punkt für Lesende: Die Aktion belohnt Quantität und Disziplin, nicht die Quote der einzelnen Voraussagen. Wer sieben Voraussagen mit Quote 1.50 nimmt, kommt unter den 20-%-Boost und unter eine Gesamtquote von 1.50⁷ = 17.09, was bei einem Einsatz von CHF 10 bereits einen Bruttogewinn von CHF 170.85 ergibt, abzüglich des Einsatzes, plus 20 % Boost auf den Nettogewinn. Die Höhe des Nettogewinns hängt also von zwei Variablen ab, der Gesamtquote und der Boost-Stufe, die wiederum an der Anzahl Voraussagen hängt. Wer eine hohe Stufe erreichen will, muss bereit sein, auch niedrigere Quoten mitzunehmen, und nimmt damit ein anderes Risiko in Kauf.

Was die Rechnung nicht zeigt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle sieben Voraussagen eintreffen. Die ist bei Quote 1.50 für jedes Ereignis modellhaft rund zwei Drittel, was bei sieben unabhängigen Voraussagen noch rund 7.8 % ergibt. Das ist kein Tipp, sondern eine statistische Grössenordnung, die zeigt, dass die Aktion Gewinne seltener macht, aber im Erfolgsfall grösser.

Die Rechtslage: warum Schweizer Bonusse klein bleiben

Schweizer Sportwetten sind Grossspiele und unterstehen dem Geldspielgesetz. Das Gesetz trennt konsequent zwischen bewilligten Inlandanbietern und ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, mit unterschiedlichen Folgen für jede Seite.

Ein Treppenhaus aus hellem Stein führt in einem Altbau nach oben, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Schweizer Veranstalter unter Gespa-Aufsicht

Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Bewilligung ist zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide erteilt die Gespa. Eine ausländische Lizenz, etwa aus Malta, Curaçao oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz wettet, wettet also entweder bei einer der beiden Inlandveranstalterinnen oder bei einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine dritte Kategorie gibt es nicht.

Die beiden Veranstalterinnen versorgen jeweils ihr Gebiet. Swisslos betreut die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande die Westschweiz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz, bei Sporttip zusätzlich im Vertragsgebiet, bei Jouez Sport in einem der sechs Westschweizer Kantone. Eine Anmeldung von ausserhalb des Gebiets ist nicht möglich. Die Verifikation ist obligatorisch: Ausweis wird hochgeladen, Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen.

Die Gespa beaufsichtigt das Angebot in mehrfacher Hinsicht. Sie führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, aktuell in der Version vom 10.09.2026. Was auf der Liste steht, darf gewettet werden, was nicht, ist ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind verboten. Frauenwettbewerbe sind nur wetttbar, wenn sie auf der Liste stehen. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Es gibt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Was eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung bedeutet

Eine Marke wie bet365, bet-at-home, BetPanda oder BetOnRed hat in der Schweiz keine Bewilligung, weil sie keine haben kann: Das Gesetz erlaubt nur zwei Veranstalter. Eine Lizenz aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort ein Konto eröffnet, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Folgen: Die Spielenden sind nicht im Schweizer Ausschlussregister eingetragen, eine Schweizer Spielsperre erfasst diese Anbieter nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Sperrliste der Gespa listet ausländische Domains, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden, Ende 2025 waren es 671 Domains. Domains auf der Liste werden ersetzt, was die Aufsicht als «Domain-Hopping» bezeichnet. Die Aufsicht hat in der Vergangenheit Domains von Interwetten, Bet-at-Home und bet365 explizit auf der Liste geführt.

Für Werbung für unversteuerte ausländische Angebote droht eine Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Das Verbot zielt auf Werbende, nicht auf die Spielenden selbst, die nicht bestraft werden. Was bleibt, ist das fehlende Schutznetz: keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Streitbeilegung, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton anders zu behandeln. Der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen.

Warum die Werbung mit Bonus grösser ist, als die Aktion hergibt

Das Geldspielgesetz untersagt irreführende Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, und Werbung für nicht bewilligte Angebote. Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aktion, die ein Schweizer Veranstalter bewirbt, trägt in den Bedingungen die Auszahlungsregel, die Frist, die Mindestquote und die Anzahl Voraussagen. Was im Marketing als «Gratiswette» steht, ist eine bewilligte Aktion mit konkreten Pflichten. Wer in den Bedingungen liest, sieht, was die Aktion tatsächlich wert ist. Wer nicht liest, läuft Gefahr, am Stichtag ohne Gewinn dazustehen.

Spielerschutz: was eine Aktion mit Limiten und Spielsperre zu tun hat

Ein Willkommensbonus wirkt wie ein Geschenk. Tatsächlich ist er das Letzte in einer Reihe von Schutzmechanismen, die das Geldspielgesetz vor jeden Einsatz setzt. Wer in der Schweiz wettet, setzt zuerst Limiten, dann erst wird ein Konto spielbereit. Eine Spielsperre wirkt unabhängig von der Frage, ob ein Bonus ausgeschrieben ist oder nicht.

Verlust- und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Loterie Romande verfährt vergleichbar. Die gesetzliche Mindestfrist für eine Erhöhung beträgt 24 Stunden, beide Anbieterinnen haben sie in ihren Bedingungen auf 72 Stunden verlängert, was den Spielenden mehr Reaktionszeit für einen allfälligen Widerruf gibt.

Was das mit einem Bonus zu tun hat: Wer eine Aktion mit Gratisspielguthaben erhält und parallel eine Verlustlimite aktiv hat, kann das Guthaben nur innerhalb dieser Limite in Wetten umsetzen. Eine kleine Verlustlimite führt dazu, dass das Gratisspielguthaben nicht in einem grossen Wettvolumen untergeht, sondern in der gesetzten Spanne bleibt. Das ist kein Nachteil der Aktion, sondern der Mechanismus, der die Aktion in den Gesamtkontext des Spielerschutzes einbettet.

Spielsperre und Sperrregister

Wer sich bei Swisslos selbst sperrt, schliesst den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, eine Fachstelle ist einzubeziehen. Eine Spielsperre umfasst Guthaben, laufende Wetten und Aktionsguthaben gleichermassen: Wer gesperrt ist, kann eine ausstehende Aktion nicht zu Ende spielen. Das ist die Konsequenz daraus, dass die Spielsperre im Gesetz Vorrang vor jeder Anreizmechanik hat.

Für Lesende, die mit einer Aktion liebäugeln: Eine offene Spielsperre, ein Eintrag im Sperrregister oder ein Verdacht auf Überschuldung schliessen die Teilnahme aus. Wer noch wetten will, muss zuerst die Sperre lösen, was Zeit und eine Fachstelle braucht. Wer wettet, ohne eine offene Sperre zu prüfen, läuft Gefahr, am Ende keine Auszahlung zu erhalten, weil ausgeschlossene oder minderjährige Personen keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne haben.

Auszahlungen und Identitätsprüfung

Auszahlungen gehen bei Sporttip und Loterie Romande nur auf ein Konto im eigenen Namen. Bei Sporttip: Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Loterie Romande: IBAN. Anonym oder in Kryptowährung ausgezahlte Gewinne gibt es bei bewilligten Anbietern nicht. Wer die Verifikation nicht abgeschlossen hat, kann keine Auszahlung erhalten, was bei einem Aktionsguthaben am Ende der Kette steht.

Die Identitätsprüfung ist nicht optional. Sie ist die Voraussetzung für Auszahlung, für die Teilnahme an Aktionen, für die Spielsperre und für den Eintrag ins Sperrregister. Wer mit gefälschtem Ausweis ein Konto eröffnet, verliert am Ende den Zugang zum Gewinn.

Die Rangliste: zehn Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle unterscheidet die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter von den acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz wettet, kann sich nur bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport anmelden, sofern Wohnsitz und Kantonszugehörigkeit passen. Die ausländischen Marken sind zum Vergleich aufgeführt, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie in der Schweiz nicht bewilligt sind.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
bet365 ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
BassBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert

Die Tabelle trennt eine Tatsache, die in der Werbung oft vermischt wird: Eine ausländische Lizenz, wo auch immer sie ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Wirkung. Für Lesende, die einen Anbieter aus dem Ausland kennen, ist das die harte Trennlinie, an der jede Empfehlung «ausländisch, aber seriös» in der Schweiz zerbricht.

Was die zugelassenen Anbieter konkret bieten

Swisslos Sporttip

Swisslos veranstaltet Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Plattform ist die einzige legale Sportwette für Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen. Sporttip verlangt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage und erlaubt eine zusätzliche Einzahlungslimite. Wer ein Konto eröffnet, lädt den Ausweis hoch, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, dann ist das Konto spielbereit. Eine physische Identitätsfeststellung an einer Verkaufsstelle ist für die Online-Teilnahme nicht nötig, sie ist aber möglich und beschleunigt die Verifikation.

Beim Wetten liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limiten sind Höchstwerte pro Wette, sie sind nicht zu verwechseln mit den Verlust- und Einzahlungslimiten, die der Spielende selber setzt. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Kombiboost zeigt sich der Vorteil für geduldige Spielende: Wer regelmässig vier oder mehr Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher kombiniert, bekommt einen Bonus auf den Nettogewinn, ohne dass eine Einzahlung erforderlich wäre. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt automatisch bis CHF 1’000 auf das Wallet, darüber innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Wer das Wallet-Guthaben von CHF 9’999 überschreitet, kann kein neues Spielguthaben kaufen. Wer im Wallet Spielguthaben aus Promotionen hat, kann dieses nicht auszahlen, sondern muss es auf Wetten setzen.

Für Lesende, die einen «Willkommensbonus» erwarten: Sporttip ist nicht der Ort dafür. Wer mehrere kleine, klare Aktionen schätzt, die im Wettschein sichtbar werden, und mit der Gesamtquote selbst rechnet, ist hier richtig. Wer einen Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung sucht, wird nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis. Das Angebot ist auf Französisch, die Spielregeln und Bedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann online ein Konto eröffnen, Ausweis hochladen, Verifikation abschliessen, dann spielen. Wer ausserhalb wohnt, kann sich nicht anmelden.

Bei Einzahlungen gilt die Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 limitiert. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN der spielenden Person überwiesen. Die Aktionen sind im Westschweizer Programm häufiger, oft an einen konkreten Anlass gebunden, etwa an Spiele der National League, und mit einer befristeten Gültigkeit. CHF 10 Gratisspielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, ist ein typischer Fall.

Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende sind im Jahresbericht 2025 ausgewiesen. Für Lesende, die einen persönlichen Kontakt zur Annahmestelle schätzen, ist das ein Vorteil. Wer lieber alles online abwickelt, kann das tun, muss aber die Verifikation online abschliessen.

Was die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung für Lesende bedeuten

Die acht Anbieter in der Tabelle ohne Schweizer Bewilligung sind in der Werbung präsent, weil sie grosse Boni anbieten, oft ohne Einzahlung, oft mit hohen Umsatzbedingungen, oft mit aggressiver Werbung. In der Schweiz haben sie keine Bewilligung, ihre Lizenz aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung. Wer in der Schweiz ein Konto eröffnet, tut dies auf eigenes Risiko.

Was den Lesenden erwartet, wenn er dort spielt

Eine ausländische Marke unterliegt nicht den Schutzmechanismen des Schweizer Gesetzes. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, die das Konto erfasst, keinen Schweizer Ausschlussregister-Eintrag, keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren, was die Erreichbarkeit der Plattform von Schweiz aus einschränkt. Domains werden ersetzt, das ist die «Domain-Hopping»-Praxis, die die Aufsicht regelmässig beobachtet.

Für Werbung für unversteuerte ausländische Angebote in der Schweiz droht eine Busse bis CHF 500’000. Das richtet sich gegen Werbende, nicht gegen die Spielenden. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, wird nicht bestraft, verliert aber den Schutz des Schweizer Rechts, was die Frage von Auszahlungen, Limits und Sperren in die Hände des ausländischen Anbieters legt. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln. Im Kanton Thurgau etwa sind sie unabhängig vom Betrag als Einkommen zu versteuern, in anderen Kantonen erst oberhalb einer Freigrenze.

Was die Boni dieser Anbieter konkret heissen

Die Werbung spricht von «100 % Bonus», «Risikofreie Wette», «Boosts», «Cashback». Jeder dieser Begriffe hat in den Aktionsbedingungen eine konkrete Bedeutung, die oft von der Werbeaussage abweicht. Ein «100 % Bonus» verdoppelt eine Einzahlung, ist aber an Umsatzbedingungen gebunden, oft mit Mindestquote und Frist. Eine «risikofreie Wette» ist eine Wette, bei der ein Verlust als Gratiswette zurückerstattet wird, nicht als Geld. Ein «Boost» erhöht die Quote für eine Wette, gilt einmal und verfällt bei Cash-Out. «Cashback» erstattet einen Teil des Nettoverlusts, oft wöchentlich, mit Obergrenze.

Die Bedingungen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Aktionsbedingungen lesen, insbesondere die Frist, die Mindestquote, die zugelassenen Märkte und die Frage, was am Ende ausgezahlt wird. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gibt es zusätzlich die Frage der Sperrliste, der Erreichbarkeit, der Auszahlung auf ein Schweizer Konto und der steuerlichen Behandlung.

Wie sich Auszahlung, Verifikation und Schutz im Alltag verhalten

Eine Wette bei einem zugelassenen Schweizer Anbieter durchläuft mehrere Stationen: Kontoeröffnung mit Ausweis und Adressprüfung, Setzen der Limiten, erste Einzahlung, Wetten, Gewinn, Auszahlung. Eine Aktion ist eine zusätzliche Station, die parallel läuft. Wer das im Kopf hat, kann einschätzen, wo das Versprechen «kostenlos» an der Praxis kippt.

Vom Gratisspielguthaben zur Auszahlung

Gratisspielguthaben, wie es im Beispiel der Loterie Romande vorkommt, wird auf das Wallet gebucht. Es trägt eine Gültigkeitsdauer. Innerhalb dieser Frist muss es auf eine Wette gesetzt werden, die die Bedingungen der Aktion erfüllt. Gewinnt die Wette, wird der Nettogewinn dem Wallet gutgeschrieben, nicht das ursprüngliche Guthaben. Verliert die Wette, ist das Guthaben weg. Das ist die Logik der «Free Bet» in Schweizer Form: Das Guthaben ist Risikokapital, kein Geschenk.

Bei der Auszahlung gilt: Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, Gewinne darüber werden auf das Bank- oder Postkonto der spielenden Person überwiesen. Die Verifikation muss abgeschlossen sein, sonst fliesst nichts. Bei Sporttip erfolgt die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto innert 3 Arbeitstagen, ab der dritten Auszahlung in 365 Tagen kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei Loterie Romande erfolgt die Auszahlung auf die hinterlegte IBAN, eine vergleichbare Kommission ist in den Regeln nicht ausgewiesen.

Warum die Spielsperre der Aktion vorgeht

Wer eine Spielsperre aktiviert, kann auch eine offene Aktion nicht mehr nutzen. Das ist kein Zufall, sondern die Konsequenz aus dem Vorrang des Spielerschutzes: Eine Aktion ist ein Anreiz, eine Spielsperre ist ein Schutz, und das Gesetz ordnet den Schutz über den Anreiz. Wer sich sperren lässt, verliert den Zugang zum Konto, das Wallet-Guthaben wird gemäss den Sperrregeln behandelt, offene Aktionen verfallen, was viele Lesende überrascht.

Wer im Verdacht steht, die Kontrolle über das eigene Spielverhalten zu verlieren, sollte die Spielsperre der Aktion vorziehen. Das Gesetz sieht vor, dass eine selbstgewählte Sperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer eine Aktion mitnimmt, ohne eine allfällige Sperre zu prüfen, läuft Gefahr, am Ende ohne Gewinn und ohne Zugang dazustehen.

Wann sich ein Blick in die Spielregeln vor dem Wetten lohnt

Die Spielregeln von Sporttip, die Loterie Romande und die Gespa-Liste der bewilligten Wettmärkte sind öffentlich. Wer vor der ersten Wette hineinschaut, sieht, was gewettet werden darf, welche Quotenformel gilt, welche Fristen laufen und welche Auszahlungswege zur Verfügung stehen. Wer erst nach der Wette hineinschaut, hat die Bedingung schon akzeptiert.

Die Liste der bewilligten Wettmärkte

Die Gespa-Liste vom 10.09.2026 zeigt, was gewettet werden darf. Eckballmärkte und Kartenmärkte sind nicht aufgeführt, Esport steht nicht in der Liste. Frauenwettbewerbe sind nur dann wetttbar, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Trainingsläufe sind kein Wettinhalt. Das ist die regulatorische Seite des Angebots: Sie entscheidet, welche Märkte ein Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten kann, unabhängig davon, was ausländische Plattformen listen.

Für Lesende, die eine bestimmte Wette suchen: Die Liste ist vor dem Klick auf den Wettschein verfügbar. Wer dort nachschaut, ob der Markt bewilligt ist, weiss, ob die Wette zur Liste passt. Wer auf einen Markt wettet, der nicht auf der Liste steht, geht das Risiko ein, dass die Wette storniert wird.

Quotenformel und Rundung

Sporttip berechnet die Gesamtquote einer Kombiwette als Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird intern auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung schmälert den Gewinn um Bruchteile von Rappen, sie ist in den Bedingungen festgehalten und gilt für jede Wette. Bei Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, gilt die Wette mit Quote 1.00, das heisst, der Einsatz wird zurückgezahlt. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Wer diese Regeln vor der Wette kennt, kann die Quote einer Kombiwette selbst rechnen und die Rundung einkalkulieren. Wer sie erst nach der Wette liest, hat die Rechnung verpasst.

Steuerliche Einordnung von Gewinnen aus Schweizer Wetten

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Freigrenze per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 angehoben (2025: CHF 1’070’400). Die Kantone haben eigene Freigrenzen, sie unterscheiden sich. Wer einen Gewinn oberhalb der Freigrenze erzielt, zahlt 35 % Verrechnungssteuer, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Bei einem typischen Wettgewinn, der selten den sechsstelligen Bereich erreicht, fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Wer regelmässig spielt und Gewinne erzielt, sollte die kantonalen Regelungen prüfen, weil sie auseinandergehen.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Schweizer Bewilligung fallen in eine andere Kategorie: Die Verrechnungssteuer wird nicht erhoben, weil der ausländische Veranstalter sie nicht abführt. Die kantonale Praxis ist unterschiedlich. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Andere Kantone kennen ähnliche Regeln, die Details sind über die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater zu klären. Für Lesende, die gelegentlich bei ausländischen Anbietern spielen, ist die Frage der steuerlichen Behandlung eine, die sie vor der Auszahlung klären sollten.

Häufige Fragen zu Willkommensboni in der Schweiz

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?

Swisslos und Loterie Romande bewerben keine klassischen Neukundenboni. Was es gibt, sind befristete Aktionen, die oft allen Spielenden offenstehen, sowie laufende Mechanismen wie den Sporttip-Kombiboost oder die Profitboosts. Eine Einzahlung wird nicht verdoppelt, ein Gratisspielguthaben ist an eine konkrete Aktion gebunden und von der Gespa bewilligt. Wer ein Konto eröffnet, sollte keine automatische Gutschrift erwarten, sondern die Aktionen im Wettprogramm prüfen.

Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz stellt Gratisspiele und Gratisguthaben unter den Vorbehalt der Aufsichtsbehörde, weil sie ein erhebliches Suchtpotenzial bergen. Die Gespa prüft jede Aktion vor dem Start, prüft die Bedingungen, die Frist, die Auszahlungsregel. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Aktionen der Loterie Romande und 8 von Swisslos bewilligt. Ohne diese Bewilligung darf keine Aktion laufen, das gilt unabhängig von ihrer Grösse. Wer eine Aktion sieht, die nicht bewilligt ist, sollte skeptisch sein.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei Sporttip und Loterie Romande ist der Einsatz einer Gratiswette nicht auszahlbar. Wird eine Wette mit Gratisspielguthaben gewonnen, fliesst nur der Nettogewinn, also der Bruttogewinn minus dem Einsatz aus dem Guthaben. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt den Nettogewinn von CHF 10 ausgezahlt, nicht die CHF 20, die bei einer normalen Wette angefallen wären. Das ist die Konsequenz aus der Auszahlungsregel, die in den Bedingungen der Aktion steht.

Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Aktionsguthaben, also Gratisspielguthaben aus einer Aktion, ist an eine konkrete Verwendung gebunden. Es muss innerhalb der Gültigkeitsdauer auf Wetten gesetzt werden, die die Bedingungen der Aktion erfüllen. Was am Ende der Frist nicht umgesetzt ist, verfällt. Was bei einem Gewinn ausbezahlt wird, ist der Nettogewinn, nicht das ursprüngliche Guthaben. Wer Aktionsguthaben annimmt, akzeptiert diese Logik. Wer das Guthaben bar auf der Hand haben will, wird es nirgends auf der zugelassenen Schweizer Seite finden.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Ein Bonus ohne Einzahlung, wie ihn ausländische Plattformen anbieten, ist in der Schweiz nicht bewilligt. Solche Plattformen haben in der Schweiz keine Wirkung, eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Rechtskraft. Wer dort spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsraums: Keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren, was die Erreichbarkeit einschränkt. Wer einen solchen Bonus annimmt, sollte die Aktionsbedingungen lesen und sich bewusst sein, dass der Schweizer Schutzrahmen nicht gilt. Gewinne sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln, im Kanton Thurgau etwa unabhängig vom Betrag als Einkommen.

Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?

Verlustlimiten wirken vor jeder Wette. Wer eine Limite aktiv hat, kann innerhalb dieser Limite wetten, eine Aktion ist dabei keine Ausnahme. Die Spielsperre ist stärker: Sie schliesst den Zugang zum Konto und damit zu jeder laufenden Aktion, offenes Aktionsguthaben verfällt. Wer eine Aktion mitnimmt und sich danach sperren lässt, verliert den Zugriff auf den Rest. Das ist die Konsequenz daraus, dass der Spielerschutz im Gesetz über jeden Anreiz gestellt ist. Wer Anzeichen von Kontrollverlust bemerkt, sollte die Sperre der Aktion vorziehen, nicht umgekehrt.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»