Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz
Ladevorgang...
Oktober 19, 2026-Datenstand; geprüft gegen die Gespa-Veröffentlichungen und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Ein «neuer Sportwettenanbieter» klingt nach einer offenen Klasse. In der Schweiz ist sie das nicht. Das Geldspielgesetz kennt genau zwei Namen, die Sportwetten mit einer Grossspiel-Bewilligung anbieten dürfen, und beide gibt es seit Jahrzehnten. Was als «neu» wahrgenommen wird, ist meist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung – und der Wechsel von einer zur nächsten kostet am Ende den Spielenden, nicht den Anbieter. Dieser Text legt offen, was in der Schweiz 2026 wirklich neu ist, was es kostet, auf eine Seite ohne Bewilligung zu setzen, und wo die ehrliche Auswahl statt aus zehn aus zweien besteht.
Was sich hinter einem «neuen Anbieter» verbirgt
Der Begriff wird im Markt grosszügig benutzt. Eine Seite, die vor drei Monaten online ging, gilt bereits als neu, eine App im neuen Design ebenso, eine weitere Domain nach einer Sperrung gleich mit. In der Schweizer Rechtssprache hat «neu» indessen keine sportliche Bedeutung: Bewilligungen werden nicht nach Markteintrittsalter vergeben, sondern nach Konzession. Das Geldspielgesetz (BGS) zählt Grossspiele wie die Sportwette zu den bewilligungspflichtigen Spielen, und die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten schliesslich ist geschlossen, sie wird von der Gespa geführt und liegt in einer datierten Fassung vor. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden.

Was also bedeutet «neu», wenn man genau hinschaut? Drei Schichten, die in der Werbung gerne vermischt werden:
- Eine neue Produktlinie der bestehenden Veranstalter. Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von Loterie Romande erweitern ihr Angebot regelmässig um neue Wettbewerbe oder Wettarten; die Bewilligung ändert sich dadurch nicht, der Veranstalter bleibt derselbe.
- Eine neue Plattform eines ausländischen Anbieters, die in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Solche Markteintritte finden laufend statt, und sie sind genau das, was die Gespa mit ihrer Sperrliste (DNS-Block) zu unterbinden versucht.
- Eine Wiedereröffnung unter neuer Domain nach einer Sperrung. Im Gespa-Jahresbericht wird dieses Domain-Hopping namentlich als Problem genannt; eine gesperrte Adresse ist innert Stunden ersetzt, der dahinterstehende Anbieter bleibt.
Ein neues Logo ist also keine neue Bewilligung. Wer wissen will, was ein Anbieter in der Schweiz darf, fragt nicht nach dem Launch-Datum, sondern nach der Gespa-Liste und – bei ausländischen Seiten – nach deren Fehlen.
Markteintritt in der Schweiz: nur über die interkantonale Bewilligung
Die Eintrittspforte in den Schweizer Markt ist eng. Wer hierzulande Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung; beides ist an die Voraussetzungen des BGS geknüpft. Die interkantonale Vereinbarung (IKV 2020) hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt – eine dritte Bewilligung ist im ordentlichen Verfahren nicht vorgesehen. Das hat zwei Effekte: Wer hier spielen will, kann dies nur bei einem der beiden Veranstalter tun, und wer einen anderen Anbieter im Internet findet, kann sicher sein, dass dieser keine solche Bewilligung hat.

Die beiden Veranstalter versorgen jeweils ihr Gebiet. Swisslos betreibt das Sportangebot unter dem Namen Sporttip und führt es im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann sich also nicht bei Sporttip registrieren und umgekehrt; das Online-Konto ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden. Ein Konto, das funktioniert, ist gleichzeitig das einfachste Indiz dafür, dass die Seite bewilligt ist.
Ausländische Markteintritte – eine neue Domain, ein auffälliger Werbeauftritt, ein Bonus, der an die Schweizer Adresse angepasst ist – finden trotzdem laufend statt. Sie kommen mit Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen: Curaçao, Malta, Anjouan oder andere. Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung. Eine ausländische Bewilligung wird im Inland nicht anerkannt; die Gespa prüft, ob die Seite in der Schweiz bewilligt ist, und wenn nein, landet sie auf der Sperrliste. Die Schweizer Zugangsambieter blockieren die Domain per DNS; eine neue Adresse ersetzt die alte innert Stunden. Wer eine ausländische Seite «freiwillig» aufsucht, spielt auf eigenes Risiko: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Anschluss an das hiesige Ausschlussregister, kein Zugang zu den hier vorgeschriebenen Limiten. Im Streitfall bleibt nur der ausländische Rechtsweg.
Die Kosten im Voraus: was ein Konto beim bewilligten Anbieter an Aufwand mitbringt
Was auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Anmeldung aussieht, ist beim bewilligten Anbieter ein dokumentierter Vorgang. Wer in der Schweiz 2026 ein Online-Konto bei Sporttip oder bei Jouez Sport eröffnen will, muss volljährig sein – das Mindestalter ist 18 Jahre, das sowohl das BGS als auch die Spielregeln nennen. Wer minderjährig ist, wird abgewiesen, und ein später eingereichter Gewinn verfällt.
Drei Pflichten kommen zusätzlich:
- Identitätsprüfung. Beim Hochladen des Ausweises werden die Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Adresse muss mit dem Wohnsitz im Vertragsgebiet übereinstimmen, sonst wird das Konto nicht freigeschaltet. Eine zweite Registrierung derselben Person ist unzulässig.
- Verlustlimiten vor der ersten Wette. Wer Sporttip nutzt, muss vor der ersten Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige ist sie auf CHF 1’000 begrenzt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Wartezeit auf eine Erhöhung ist eine bewusste Bremse gegen das impulsiv gesetzte Plus.
- Spielsperre als Voraussetzung. Wer auf dem Sperrregister steht, kann kein Konto eröffnen. Eine selbst gesetzte produktbezogene Sperre ist zwischen einem Tag und 180 Tagen möglich, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und für Liechtenstein.
Diese drei Schritte sind keine Schikane. Sie sind das, was die Schweizer Aufsicht vom Geldspielmarkt verlangt, und sie sind gleichzeitig der Grund, warum viele «neue» Anbieter im Ausland auf ein schlankeres Anmeldeverfahren setzen – sie können das Verfahren anbieten, weil sie sich an das Verfahren der Schweizer Aufsicht nicht halten müssen. Wer die Schweizer Identitätsprüfung scheut, sollte sich fragen, was er im Streitfall mit dem ausländischen Anbieter macht.
Zahlungswege: warum es bei den bewilligten Anbietern so wenige sind
Eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. So knapp fasst das BGS die Spielregel zusammen, und so knapp fasst sie auch der Spielende. Bei Swisslos wird das Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt, das auf den eigenen Namen lautet; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was im bewilligten Markt fehlt, ist genauso aufschlussreich wie das, was er anbietet. Es gibt keine Auszahlung in Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins. Es gibt keine anonyme Wallet-Auszahlung, keine Auszahlung an einen Dritten, keine Auszahlung auf eine Karte, die nicht auf den Kontoinhaber lautet. Die Wallet-Aufladung bei Swisslos ist auf Zahlungen per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein begrenzt; pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Die minimal sinnvolle Aufladung beginnt bei CHF 20.
Bei Loterie Romande sind die Mechanismen vergleichbar, die konkreten Werte sind in deren Bedingungen festgelegt und nicht Gegenstand dieses Texts. Der Punkt, der für den Vergleich zählt, ist das Prinzip: bewilligt heisst Konto im eigenen Namen, fremdes Konto oder Kryptowährung heisst kein bewilligter Anbieter. Wer aus diesem Grund eine ausländische Seite wählt, weil dort «mit Bitcoin» bezahlt werden kann, sollte wissen, dass dieselbe Eigenschaft in der Schweiz gleichzeitig ein Indiz gegen die Bewilligung ist.
Sportarten und Wettarten: was die Gespa-Liste erlaubt – und was sie nicht erlaubt
Die Gespa-Liste ist die engste Stelle des Marktes. Sie enthält die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste wird datiert veröffentlicht (Fassung vom 10.09.2026); die Anbieter müssen ihr Angebot an dieser Liste ausrichten, nicht umgekehrt. Für den Spielenden heisst das: das Angebot an Wettbewerben ist kleiner als bei einem grossen internationalen Anbieter, und Märkte wie Eckbälle, Karten oder Handicaps in der heute üblichen Breite sind möglicherweise nicht verfügbar.
Drei Eigenheiten prägen die Liste und sind beim Vergleich mit ausländischen Seiten mitzudenken:
- Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur enthalten, wenn sie explizit aufgeführt sind. Wer auf die Qualifikation zur Champions League wetten will, prüft, ob die betreffende Runde Teil der Liste ist; dasselbe gilt für die grossen Frauenwettbewerbe.
- Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingszeiten, Qualifying-Plätze oder Runden ausserhalb eines Wettbewerbskontexts sind ausgeschlossen.
- Eckball-, Karten- und ähnige Mikromärkte erscheinen in der Gespa-Liste nicht. Wer solche Märkte gewohnt ist, findet sie beim bewilligten Anbieter nicht und ist geneigt, auf eine ausländische Seite auszuweichen – mit dem im vorherigen Abschnitt erläuterten Risiko.
E-Sport taucht in der Liste nicht auf. Wer auf E-Sport wetten will, kann dies in der Schweiz bei keinem bewilligten Anbieter tun, weil das Wettprogramm dafür keine Grundlage hat. Zu virtuellen Sportwetten (computersimulierte Rennen, computersimulierter Fussball) prüft im Zweifel der Anbieter die Verfügbarkeit selbst.
Wer ein vollständiges Wettprogramm erwartet, sollte sich vor der Kontoeröffnung die Wettprogramm-Ansicht des gewählten Veranstalters ansehen und prüfen, ob die eigenen Disziplinen abgedeckt sind. Die tägliche Erfahrung beim bewilligten Anbieter ist nicht die eines internationalen Wettriesen, sondern die eines geschlossenen Marktes mit einer überschaubaren Auswahl.
Was die Werbung verschweigt: Cash-Out, Boosts, Kombiboost
Die Mechaniken, mit denen Anbieter werben, sind meistens ehrliche Mechaniken – mit Bedingungen, die in den Spielregeln stehen und sich beim Lesen als enger herausstellen, als die Werbung suggeriert. Bei Sporttip sind drei besonders verbreitet:
- Cash-Out. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Endauswertung, hängt vom Spielverlauf ab und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen – wer «sichert», hat gesichert.
- Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. «Boost» heisst: einmal realisierbar, dann vorbei.
- Kombiboost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einer Voraussage unter 1.50 fällt der gesamte Bonus weg.
Was an dieser Aufzählung zählt, ist die wiederkehrende Struktur: jeder Mechanismus hat eine Untergrenze (Mindestquote, Mindestanzahl Voraussagen), eine Obergrenze (Einsatz, Gewinnerhöhung) und eine zeitliche oder inhaltliche Auslöserbedingung (online, einmal pro Person, Cash-Out-Klausel). Wer den Boost «mitnimmt», nimmt gleichzeitig eine Liste von Wenn-aber-Bedingungen mit, die im Gewinnfall genauso zählen wie im Verlustfall.
Neue Anbieter im Schweizer Markt 2026: wer wirklich «neu» ist
Wer in der Schweiz 2026 einen neuen Sportwettenanbieter sucht, sucht am Ende eine von drei Sachen: ein neues Produkt der bestehenden Veranstalter, eine neue Plattform eines ausländischen Anbieters ohne Bewilligung oder eine wiedereröffnete Domain nach einer Sperrung. Die ehrliche Antwort ist: Eine neue Plattform mit Schweizer Bewilligung existiert in 2026 nicht, weil die interkantonale Vereinbarung die Zahl der Veranstalter begrenzt hat. Alles, was neu auf dem Bildschirm erscheint und nicht zu Swisslos oder Loterie Romande gehört, ist entweder ein neues Produkt einer bestehenden Marke (etwa eine zusätzliche Wettart im Sporttip) oder eine ausländische Seite, die in der Schweiz mit oder ohne DNS-Sperre operiert.
Die Konsequenz ist klar: für den Spielenden, der in der Schweiz legal wetten will, ist die Auswahl an Veranstaltern auf zwei begrenzt. Wer auf mehr Auswahl aus ist, verlässt den bewilligten Markt – und mit ihm die Aufsicht, das Sperrregister, die Schweizer Limiten und den Schweizer Rechtsweg. Wer innerhalb des bewilligten Markts bleiben will, vergleicht die beiden Anbieter auf Quotenhöhe, Wettprogramm, Auszahlungsgeschwindigkeit und Spielerschutz – nicht auf Markteintrittsalter.
Die Top 10 – die zwei bewilligten und acht ausländische Seiten im Vergleich
Die folgende Tabelle bündelt die Auswahl, die ein Spielender in der Schweiz trifft: zwei bewilligte Veranstalter, deren Online-Angebot legal genutzt werden kann, und acht ausländische Seiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Sie stehen hier zum Vergleich nebeneinander, nicht als gleichwertige Optionen. Die ausländischen Seiten tragen die Bemerkung «ohne Schweizer Bewilligung» – sie ist kein Stilmittel, sondern die rechtliche Einordnung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht festgestellt |
Die Spalte «ausgewiesene Lizenz» bleibt bei den ausländischen Seiten aus einem Grund leer: für die Schweiz hat eine Lizenz aus einem anderen Land keine Wirkung, gleichgültig ob sie besteht. Eine in Malta, Curaçao oder Anjouan ausgestellte Lizenz macht den Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt. Die Frage, die für den Spielenden zählt, ist nicht, welche Lizenz die ausländische Seite hat, sondern ob die Schweizer Aufsicht sie anerkennt – und sie tut es nicht.
Was die Bewilligung konkret bedeutet – und was sie kostet
Eine Bewilligung ist nicht nur ein Stempel. Sie ist ein Vertrag, der dem Veranstalter Pflichten auferlegt und dem Spielenden Rechte gibt. Für den Spielenden hat das spürbare Folgen:
- Die Wette selbst ist überwacht. Die Gespa führt Testkäufe durch, die Spielregeln sind datiert und einsehbar, und der Veranstalter muss bei Regelverstössen reagieren. Wer mit einer ausländischen Seite in eine Streitfrage gerät, hat keine vergleichbare Stelle.
- Die Auszahlung ist nachvollziehbar. Gewinne gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen. Wer «kein Konto will», gibt diesen Schutz auf.
- Der Schutz vor sich selbst ist eingebaut. Die selbst gesetzten Verlustlimiten, die Wartezeit von 72 Stunden auf eine Erhöhung, die Spielsperre und der Anschluss an das schweizweite Sperrregister sind nicht Komfort, sondern Voraussetzung.
- Die Werbung ist reglementiert. Werbung für nicht bewilligte Spiele ist verboten und strafbar (bis CHF 500’000 Busse), und auch für bewilligte Spiele gelten Regeln – kein Targeting auf Minderjährige, keine irreführenden Versprechen.
Die andere Seite: die Bewilligung kostet Spielfreiheit. Die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten ist enger als bei einem internationalen Anbieter, Märkte wie Eckbälle oder Handicaps in der heute üblichen Breite fehlen möglicherweise, und E-Sport ist nicht im Programm. Wer ein bestimmtes Wettprodukt sucht, das nur auf einer ausländischen Seite verfügbar ist, hat im bewilligten Markt keine Ausweichmöglichkeit – das ist die Kehrseite des Schutzes.
Das Ranking der Schweizer Buchmacher – was die Auswahl innerhalb der zwei bewilligten Veranstalter ausmacht
Wer die Auswahl auf zwei begrenzt, vergleicht auf den verbleibenden Achsen. Drei Achsen tragen die Entscheidung im Alltag:
- Wettprogramm. Welche Wettbewerbe sind in welcher Tiefe abgedeckt? Welche Wettarten sind für die eigene Disziplin verfügbar? Die Gespa-Liste gilt für beide, aber die konkrete Umsetzung kann variieren.
- Quotierung. Die Quote ist die Auszahlungsquote des Marktes; die Differenz zu 100 Prozent ist die Marge des Anbieters. Eine Marge von 5 Prozent auf einem Markt mit drei Ausgängen heisst, dass der Anbieter im Schnitt 5 Cent pro eingesetzten Franken behält; eine Marge von 8 Prozent heisst 8 Cent. Die Quote ist die einzige Zahl, die das Verhältnis von Anbieter zu Spielendem direkt beziffert, und sie ist die einzige, die im Zeitverlauf wirklich variiert.
- Auszahlungsregeln. Wann wird ausgezahlt, auf welches Konto, in welcher Frist? Bei Sporttip sind die Fristen bekannt (Gewinne bis CHF 1’000 ins Wallet, darüber innert drei Arbeitstagen aufs Konto; Auszahlungen aus dem Wallet innert 5 bis 10 Arbeitstagen). Bei Loterie Romande sind die Fristen vergleichbar geregelt.
Die Werbe- und Bonusmechaniken sind zwischen den beiden vergleichbar aufgebaut, aber in den Werten unterschiedlich. Wer Boosts, Cash-Out oder Kombiboost gewohnt ist, vergleicht die genauen Prozente und Mindestquoten. Beide Anbieter publizieren ihre Bedingungen in einer Version mit Datum; die Bedingungen sind die Grundlage jedes Streits und sollten vor einer Wette gelesen werden.
Was die ausländischen Seiten kosten – und was sie nicht geben
Eine ausländische Seite wirkt im ersten Eindruck wie ein vollwertiger Ersatz: ähnliche Wettmärkte, ähnliche Mechanismen, ähnliche Apps. Im Schweizer Kontext ist sie es aus drei Gründen nicht.
- Keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa beaufsichtigt nur die bewilligten Anbieter. Bei einer ausländischen Seite gibt es keine Schweizer Stelle, die bei einer Streitfrage vermittelt, kein Sperrregister und keinen Anschluss an die hier geltenden Schutzregeln.
- Keine anerkannte Lizenz. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Anjouan oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Frage, ob die Lizenz «strenger» oder «lascher» ist, spielt für den Spielenden in der Schweiz keine Rolle – sie gilt nicht.
- Kein sicherer Zahlungsweg. Eine Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen ist die Regel; alles, was diese Regel umgeht (Krypto auf ein Wallet, Auszahlung an Dritte, anonyme Verrechnung), hat im bewilligten Markt keinen Platz. Eine Seite, die solche Wege anbietet, ist im Schweizer Kontext ein Indiz dafür, dass sie sich an das BGS nicht hält.
Die unmittelbaren Kosten: der Spielende verzichtet auf den Schutz, den das BGS bietet, und riskiert die Konfiszierung von Einsatz und Gewinn in einem Strafverfahren gegen den Anbieter. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber das Geld kann im Verfahren gegen den Betreiber eingezogen werden. Die mittelbaren Kosten: eine Werbeordnung, die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz mit Bonusversprechen und «freiwilliger» Teilnahme ködert, ist verboten – werbung für nicht bewilligte Spiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Die Kosten trägt der Anbieter, nicht der Spielende, aber das Spielgeld des Spielenden ist im Verfahren Teil der Masse.
Was die Boni der neuen Anbieter wert sind – und was sie kosten
Boni sind ein Werbemechanismus, und ein Werbemechanismus muss seine Kosten tragen. In der Schweiz gilt zusätzlich: Gratisguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; die Aufsicht hat 2025 zum Beispiel 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Werbung mit «Gratiswette» ohne diese Zustimmung ist im bewilligten Markt nicht zulässig.
Bei ausländischen Seiten ist die Zustimmung der Gespa irrelevant – sie gilt nicht für Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Die Boni, die dort beworben werden, sind an die Umsatzbedingungen des jeweiligen Anbieters gebunden, nicht an die Schweizer Schutzregeln. Wer einen Bonus «mitnimmt», nimmt eine Liste von Bedingungen mit: Mindestquote, Frist, ausgeschlossene Märkte, Höchsteinsatz, ein- oder mehrmalige Verwendung. Diese Bedingungen sind es, die den Bonus am Ende bezahlbar oder unbrauchbar machen; die Werbung spricht selten über sie.
Was die Bedingungen konkret kosten, hängt von der Mechanik ab. Ein Einzahlungsbonus mit einem Umsatzfaktor von 5 auf den Bonus bedeutet: Bonus mal 5 muss umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein «risikofreier» Einsatz, der als Gratiswette zurückerstattet wird, ist keine Rückerstattung in Geld – der Einsatz wird in der Regel nicht mit dem Gewinn ausbezahlt, und der Gewinn ist an die Bedingungen des Anbieters gebunden. Ein «boosted» Markt erhöht die Quote, gilt aber oft nur einmal pro Person und kann bei einem Cash-Out verfallen.
Die ehrliche Lesart: ein Bonus ist immer an Bedingungen geknüpft, die Bedingungen sind in den AGB dokumentiert, und die AGB sind das, was im Streitfall zählt. Wer einen Bonus «mitnimmt», ohne die Bedingungen gelesen zu haben, hat am Ende einen Bonus, der nicht ausgezahlt werden kann – und das ist die häufigste Form, wie ein «100-%-Bonus» am Ende ein Verlustgeschäft wird.
Kostenfaktor Marge: was die Quote wirklich verbirgt
Die Quote ist die sichtbare Zahl; die Marge ist die unsichtbare. Bei einem Dreiwege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) ergibt sich die Auszahlungsquote des Marktes aus der reziproken Summe der Quoten: 1 ÷ (1/Quote_Heim + 1/Unentschieden + 1/Quote_Auswärts). Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent heisst, dass 95 Cent von 100 Cent Einsatz als Gewinn wieder ausgeschüttet werden; die Marge ist 100 minus Auszahlungsquote, hier 5 Prozent. Eine Auszahlungsquote von 92 Prozent bedeutet eine Marge von 8 Prozent.
Was das in Franken heisst, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen: 100 Franken Einsatz, Auszahlungsquote 95 Prozent. Im langfristigen Mittel zahlt der Markt 95 Franken an die Spielenden aus; 5 Franken verbleiben beim Anbieter. Bei einer Auszahlungsquote von 92 Prozent sind es 92 Franken Auszahlung und 8 Franken Marge. Die Differenz von 3 Prozent sind auf den ersten Blick gering; sie ist es auf lange Sicht nicht.
Wer Quoten vergleicht, vergleicht nicht einzelne Zahlen, sondern Auszahlungsquoten über ein Wettprogramm. Eine hohe Quote auf einem einzelnen Spiel kann eine hohe Marge auf einem anderen Markt kaschieren. Die Marge ist die einzige Kennzahl, die den Anbieter direkt beziffert, und sie ist das, was bei der Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und beim Vergleich mit ausländischen Seiten wirklich zählt.
Was «kein Schweizer Rechtsschutz» im Streitfall heisst
Ein Beispiel: ein Spielender wettet auf einer ausländischen Seite, der Anbieter verweigert die Auszahlung mit dem Hinweis auf eine Bonusbedingung. Im bewilligten Schweizer Markt hat der Spielende die Gespa als Aufsichtsbehörde und den Schweizer Rechtsweg. Auf einer ausländischen Seite hat er den ausländischen Rechtsweg – und die Frage, ob dieser Weg im jeweiligen Land praktikabel, schnell und bezahlbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Wer die Möglichkeit, dass eine Auszahlung verweigert wird, in seine Wahl einbezieht, wählt den Anbieter mit dem besseren Rechtsschutz – und der ist im bewilligten Markt grösser.
Die andere Seite: die Werbeordnung schützt den Spielenden vor unlauterer Werbung. Werbung, die für nicht bewilligte Spiele wirbt, ist verboten – wer eine solche Werbung sieht, kann davon ausgehen, dass der Anbieter sich an die Schweizer Spielregeln nicht hält, und die Indiz-Wirkung einer ausländischen Werbung für eine ausländische Seite ist eindeutig. Werbung, die für bewilligte Spiele wirbt, unterliegt den Regeln: keine Minderjährigen, keine Irreführung, keine aufdringliche Ansprache.
Welche Rolle das Sperrregister spielt
Das Sperrregister ist die Kehrseite des Schutzes. Wer sich selbst sperrt, kann bei keinem bewilligten Anbieter mehr spielen – die Sperre gilt schweizweit und auch für Casinos und Liechtenstein. Die Sperre wird im Register eingetragen und gilt für mindestens drei Monate (bei einer freiwilligen Sperre bis zu sechs Monate als Mindestdauer); eine unbefristete Sperre kann nur mit Beteiligung einer spezialisierten Stelle aufgehoben werden.
Für den Spielenden, der sich sperrt, ist das der Schutz vor sich selbst. Für den Anbieter, der eine Sperre umgeht, ist es ein Verstoss gegen das BGS. Ausländische Seiten sind nicht an das Register angeschlossen – wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat den Mechanismus des Registers faktisch nicht. Wer im Inland gesperrt ist und auf einer ausländischen Seite spielt, umgeht die eigene Sperre; er ist nicht strafbar (der Spielende wird nicht bestraft), aber er nimmt sich selbst den Schutz, den die Sperre bieten soll.
Die Frage, die sich daran anschliesst, ist einfach: wer sich selbst nicht vertraut, sollte die Sperre nutzen. Wer die Sperre umgehen will, indem er auf eine ausländische Seite ausweicht, sollte sich fragen, was er mit dem gewonnenen Schutz macht, wenn er ihn nicht haben will.
Geld, Steuern und die Frage der Verrechnungssteuer
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag ist pro Einzelgewinn zu verstehen; der Bund setzt ihn ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000. Darüber wird vom Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab und hängt vom Wohnsitzkanton ab; eine generelle Aussage über einen kantonalen Wert ist nicht möglich.
Die typische Wette liegt deutlich unter dem Freibetrag. Wer also 500 Franken gewinnt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer; das Geld ist vollständig sein Gewinn. Wer 1’500 Franken gewinnt, ebenso – solange der kantonale Freibetrag nicht überschritten wird, was bei den meisten Kantonen ebenfalls nicht der Fall ist. Wer einen Gewinn im sechsstelligen Bereich erzielt, sollte den kantonalen Freibetrag prüfen und im Zweifel die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater ansprechen.
Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen gilt: Es wird keine Schweizer Verrechnungssteuer erhoben, weil die ausländische Seite sie nicht kennt; die Besteuerung richtet sich nach kantonalem Recht. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt. Wer ausländische Gewinne nicht deklariert, läuft Gefahr, eine Steuerauslassung zu begehen – die Kosten trägt der Spielende.
Die andere Seite der Besteuerung: Wettsteuern auf den Einsatz existieren in der Schweiz nicht. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz; die einzige Abgabe ist die Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, die der Veranstalter entrichtet (2025: CHF 3’863’790 für Swisslos aus den übrigen Spielen ohne Lose). Der Spielende zahlt diese Abgabe nicht direkt; sie ist in der Organisation enthalten.
Werbeordnung: was erlaubt ist und was nicht
Die Werbeordnung des BGS regelt, was ein bewilligter Anbieter werben darf und was nicht. Erlaubt ist Werbung für bewilligte Spiele, sofern sie nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet ist. Verboten ist Werbung für nicht bewilligte Spiele, und die Werbung mit «Gratiswetten» oder ähnlichen Versprechen bedarf der vorgängigen Zustimmung der Gespa.
Wer in der Schweiz Werbung für eine ausländische Seite sieht, kann zwei Dinge ableiten: Die Seite ist in der Schweiz nicht bewilligt, und der Werbende macht sich nach Art. 131 BGS strafbar. Wer in der Schweiz Werbung für eine bewilligte Seite sieht, kann davon ausgehen, dass die Werbung von der Gespa geprüft ist – aber auch hier gilt: die Werbung erlaubt keine Aussagen über Gewinne oder Gewinnchancen, die nicht eingehalten werden.
Die Konsequenz für den Spielenden: Werbung ist kein Indikator für die Qualität eines Anbieters. Sie ist ein Indikator dafür, ob der Anbieter in der Schweiz bewilligt ist oder nicht. Wer eine Seite sieht, die für Schweizer Kunden wirbt und nicht zu Swisslos oder Loterie Romande gehört, kann sicher sein, dass diese Seite in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Verifizierung am Schalter: warum die Online-Identitätsprüfung nicht ausreicht
Die Online-Verifizierung bei Swisslos prüft den Ausweis gegen Adressdatenbanken und gleicht ihn mit dem Wohnsitz im Vertragsgebiet ab. Sie prüft nicht, ob die Person tatsächlich spielt – das ist Sache des Veranstalters, nicht der Aufsicht. Die Gespa führt aber Testkäufe durch, und die Zahlen aus 2025 zeigen, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen ein Sporttipp an Minderjährige verkauft wurde. Dieser Wert gehört zum Bild: die Online-Verifizierung greift, der Schutz am Schalter ist nicht dicht.
Für den Spielenden, der online spielt, ist die Identitätsprüfung eine Pflicht; für den Anbieter ist sie ein Aufwand, den ausländische Seiten nicht haben. Eine ausländische Seite kann mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort ein Konto eröffnen, das in Minuten spielbereit ist. Die Schweizer Seite verlangt Ausweis, Adressabgleich, Wohnsitz im Vertragsgebiet und volle Identitätsprüfung. Wer das eine will, kann das andere nicht haben – und umgekehrt.
Was die Reingewinnverteilung mit dem Spielenden zu tun hat
Die Reingewinne aus den übrigen Spielen (ohne Lose) werden nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Das ist die Mechanik hinter dem gemeinnützigen Charakter der beiden Veranstalter: was nicht ausgeschüttet und nicht für die Organisation gebraucht wird, fliesst in öffentliche Zwecke in den Kantonen.
Für den Spielenden heisst das: der Einsatz, der nicht als Gewinn zurückkommt, kommt nicht einem internationalen Anbieter zugute, sondern den Kantonen, in denen gespielt wird. Das ist die Seite des bewilligten Marktes, die in keiner Werbung vorkommt und die im Streit zwischen «legal und eingeschränkt» und «unbeschränkt und nicht legal» oft übersehen wird. Wer in der Schweiz spielt und verliert, verliert nicht nur an den Anbieter, sondern verliert auch an die Allgemeinheit weniger Geld, als wenn das Geld auf eine ausländische Seite geflossen wäre. Das ist eine kleine Bemerkung, aber sie ist im Bild des Marktes mitgedacht.
Risiken der ausländischen Seiten: was im Streitfall tatsächlich passiert
Eine ausländische Seite hat in der Schweiz keine Wirkung; das ist die Grundregel. Was heisst das im Streitfall konkret? Drei Fälle, die in der Gespa-Praxis immer wieder vorkommen:
- Domain-Block. Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die Schweizer Internetambieter per DNS blockieren. Eine Seite, die in der Schweiz ohne Bewilligung ist, kann jederzeit auf die Liste gesetzt werden; Schweizer Internetnutzer können sie nicht mehr direkt aufrufen. Wer eine gesperrte Seite dennoch erreicht, nutzt einen Umweg; der Anbieter bleibt auf der Liste.
- Strafverfahren gegen den Anbieter. Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsatz und Gewinn können im Verfahren eingezogen werden.
- Kein Schweizer Rechtsschutz. Wer mit einer ausländischen Seite in eine Streitfrage gerät, hat den ausländischen Rechtsweg. Eine Klage in Curaçao oder Malta ist teuer und langsam; eine Klage in Anjouan ist möglicherweise nicht praktikabel. Der Schutz, den das BGS bietet – die Aufsicht durch die Gespa, die Spielsperre, die Limiten, die Verlustbegrenzung – fehlt vollständig.
Das ist die Seite, die in der Werbung für «Bitcoin-Wetten» und «grenzenloses Spielen» nicht vorkommt. Wer sie ignoriert, zahlt am Ende mehr, als die Werbung verspricht.
Wer in der Schweiz 2026 welchen Anbieter wählen sollte
Die ehrliche Empfehlung ist nicht «der beste Anbieter», sondern die passende Wahl pro Spielertyp.
- Wer in der Deutschschweiz wohnt und ein vollständig legales Spiel sucht: Swisslos Sporttip. Die Spielregeln sind datiert, die Auszahlungsregeln sind klar, die Verlustübersicht ist eingebaut, der Cash-Out und der Kombiboost sind verfügbar. Die Obergrenze pro Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000 – das ist für den meisten Freizeiteinsatz ausreichend; wer höhere Einsätze spielen will, kann Systemwetten bis CHF 10’000 nutzen.
- Wer in der Westschweiz wohnt und ein vollständig legales Spiel sucht: Loterie Romande Jouez Sport. Das Angebot ist in Funktion und Mechanik vergleichbar, das Vertragsgebiet ist die sechs Kantone der Romandie, die Bedingungen sind in den Loterie-Romande-Bedingungen dokumentiert.
- Wer ein breiteres Wettprogramm sucht und das Schweizer Schutzniveau bewusst aufgibt: eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Was er aufgibt: die Gespa-Aufsicht, das Schweizer Sperrregister, die Schweizer Limiten, die Schweizer Auszahlungsregeln, den Schweizer Rechtsweg. Was er gewinnt: ein breiteres Wettprogramm, mehr Mechanismen, möglicherweise höhere Quoten. Was er bezahlt: das Risiko, dass die Seite gesperrt wird, dass die Auszahlung im ausländischen Rechtsweg landet, dass ein Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen wird. Wer diese Rechnung macht und sie für sich akzeptiert, spielt aus eigener Entscheidung – nicht, weil die Seite «besser» ist.
- Wer ein bestimmtes Wettprodukt sucht, das nur im Ausland verfügbar ist: dieselbe Rechnung wie oben, mit dem zusätzlichen Punkt, dass das gesuchte Produkt die Schutzabwägung erst rechtfertigen muss. Ein E-Sport-Markt, ein Eckball-Markt oder ein virtueller Sport ist im bewilligten Markt nicht verfügbar; das Fehlen ist die Konsequenz der Schweizer Liste, nicht ein Qualitätsmangel.
Die Wahl ist keine Geschmacksfrage; sie ist eine Risikoabwägung. Wer sie trifft, sollte sie bewusst treffen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Eine neue Schweizer Veranstalterbewilligung ist im ordentlichen Verfahren nicht vorgesehen; die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande. Was als «neu» wahrgenommen wird, ist in der Regel ein neues Produkt der bestehenden Veranstalter oder eine neue Domain einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Welcher Anbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Die Wahl zwischen den beiden hängt vom Wohnsitzkanton ab: Swisslos Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweizer Kantone. Innerhalb dieser zwei vergleichen sich Quotierung, Wettprogramm und Auszahlungsfristen; die Spielregeln sind datiert dokumentiert und vor einer Wette zu lesen.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Eine ausländische Domain auf der Gespa-Sperrliste wird von Schweizer Internetanbietern per DNS blockiert; die Seite ist in der Schweiz ohne Bewilligung. Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains, und die Blockierung wird laufend ersetzt – wer eine gesperrte Seite dennoch erreicht, hat einen Umweg genutzt. Die Sperrliste ist das Indiz dafür, dass die Seite in der Schweiz nicht legal genutzt werden kann.
Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?
Die Quote ist die Auszahlungsquote des Marktes; die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent. Eine Auszahlungsquote von 95 Prozent (Marge 5 Prozent) ist auf einem Dreiwege-Markt besser als 92 Prozent (Marge 8 Prozent). Wer Quoten vergleicht, vergleicht die Auszahlungsquote über mehrere Märkte hinweg, nicht einzelne Zahlen – eine hohe Einzelquote kann eine hohe Marge auf einem anderen Markt kaschieren.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Bei Swisslos sind Aufladungen per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein möglich, monatlich bis CHF 10’000, mit einer Wallet-Obergrenze von CHF 9’999. Auszahlungen gehen kostenlos (zweimal pro 365 Tage) auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Regel ist im BGS verankert: keine anonymen oder Krypto-Auszahlungen, keine Auszahlung an Dritte – der Schutz des eigenen Kontos ist Teil des Spielerschutzes.
Vergleich – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
