Gewinne aus Sportwetten steuerfrei 2026: Was in der Schweiz gilt

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Stand der Informationen: Oktober 19, 2026 · Die steuerrechtlichen und regulatorischen Vorgaben basieren auf der geltenden Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa).

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Wer in der Schweiz auf Sport wettet, fragt sich früher oder später, was vom Gewinn beim Steueramt hängen bleibt. Die kurze Antwort: bis zum Freibetrag ist der Gewinn steuerfrei, darüber wird er besteuert — und die Besteuerung hängt davon ab, wer die Wette angeboten hat. Dieses Bild ist nicht selbsterklärend, weil zwei verschiedene Steuern im Spiel sind, ein Bundesfreibetrag und kantonale Freibeträge auseinanderlaufen und ausländische Anbieter eine vollständig andere steuerliche Folge auslösen können als die zwei inländischen Veranstalter. Wer die Mechanik einmal versteht, kann für sich selbst entscheiden, ob ein hoher Gewinn in einer Steuererklärung auftaucht und was passiert, wenn er oberhalb der Grenze landet.

Was die Schweiz unter «steuerfrei» versteht

Im Einkommenssteuerrecht gehören Gewinne aus «Grossspielen» — wozu das Bundesrecht Sportwetten zählt — zu den steuerbaren Einkünften, aber erst oberhalb des Steuerfreibetrags. Was darunter liegt, ist steuerfrei. Massgebend ist dabei der einzelne Gewinn, nicht die Summe mehrerer Wetten über das Jahr (Art. 23, 24 Bst. ibis DBG). Wer mehrere kleinere Treffer einfährt, die zusammen unter dem Freibetrag bleiben, muss keinen einzigen Franken versteuern. Wer einen einzelnen Treffer über dem Freibetrag erzielt, hat nur den übersteigenden Teil zu versteuern — der Freibetrag wird vom einzelnen Gewinn abgezogen, nicht vom Jahreseinkommen.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Das bedeutet für die meisten Wettenden: Solange der Einzelgewinn unter dem Freibetrag bleibt, fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Die Wette ist steuerfrei im landläufigen Sinn, ohne dass ein Antrag nötig wäre. Oberhalb der Schwelle greifen zwei verschiedene Steuern: die Verrechnungssteuer, die der Veranstalter direkt bei der Auszahlung abzieht, und die Einkommenssteuer, die auf den Gewinn über dem Freibetrag anfällt.

Der einzelne Gewinn, nicht das Wettjahr

Der Freibetrag knüpft an einen einzelnen Gewinn aus einem Grossspiel. Das ist entscheidend: Wer über ein Jahr verteilt viele kleine Wetten platziert und damit insgesamt einen grösseren Betrag gewinnt, hat jeden einzelnen Gewinn separat zu betrachten. Bleibt jeder einzelne unter dem Freibetrag, ist alles steuerfrei. Erst wenn ein einzelner Treffer die Schwelle überschreitet, wird der übersteigende Teil steuerbar.

Diese Mechanik wirkt im Alltag grosszügiger, als sie auf den ersten Blick aussieht. Sie ist auch der Grund, weshalb die Frage «sind Sportwettengewinne steuerfrei?» für die meisten Wettenden mit einem klaren Ja beantwortet werden kann — nicht weil das Gesetz sie pauschal ausnimmt, sondern weil der Freibetrag hoch genug ist, dass die grosse Mehrheit der Einzelgewinne darunter bleibt.

Die zwei Steuern über der Schwelle

Wer die Schwelle reisst, hat es mit zwei verschiedenen Abzügen zu tun, die in unterschiedliche Richtungen wirken.

Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer mit Sicherungsfunktion: Sie wird direkt an der Quelle erhoben, also vom Veranstalter bei der Auszahlung abgezogen, und beträgt 35 % auf dem steuerbaren Teil des Gewinns. Der Veranstalter stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die Verrechnungssteuer ist keine zusätzliche Steuerlast — wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und den Ausweis einreicht, bekommt sie vollständig zurück. Sie ist eine Art «Vorschuss», der verhindern soll, dass Gewinne am Fiskus vorbei ausgezahlt werden.

Die Einkommenssteuer ist die eigentliche Belastung. Der über dem Freibetrag liegende Teil fliesst in das steuerbare Einkommen und wird nach dem ordentlichen Einkommensteuertarif besteuert. Die Verrechnungssteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass am Ende die bereits bezahlte Quellung die Förderung vollständig deckt.

Ein Beispiel in 1-Seiten-Zahlen: Bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 und einem Gewinn von CHF 1’050’000 sind CHF 50’000 steuerbar. Der Veranstalter zieht 35 % Verrechnungssteuer ab — das sind in diesem Beispiel CHF 17’500. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, bekommt diese CHF 17’500 über die Verrechnungssteuerverrechnung vollständig zurück, sofern die Einkommensteuer auf den CHF 50’000 mindestens so hoch ausfällt. Tatsächlich zu zahlen bleibt nur die reguläre Einkommensteuer auf den CHF 50’000 nach Tarif.

Was die Verrechnungssteuer mit der Einkommensteuer zu tun hat

Die Verrechnungssteuer wird vom Veranstalter abgezogen, ohne dass der Wettende etwas tun muss. Sie erscheint auf dem Auszahlungsbeleg und wird auf dem Verrechnungssteuerausweis ausgewiesen. Die Einkommensteuer wird in einem zweiten Schritt fällig, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Wer den Gewinn verschweigt, riskiert eine Nachforderung und je nach Kanton eine Busse. Wer ihn deklariert, bekommt die bereits bezahlte Verrechnungssteuer zurück — die beiden Steuern sind so konstruiert, dass sie sich am Ende ausgleichen, nicht addieren.

Wer auf das Prozedere verzichten will, kann sich die Auszahlung so vorstellen: Der Veranstalter zieht 35 % auf dem übersteigenden Teil ab, die Wettende erhält den Rest, deklariert den Bruttobetrag in der Steuererklärung und bekommt die 35 % mit der nächsten Veranlagung zurück. Wer die Steuererklärung abgibt, hat am Ende effektiv nur die reguläre Einkommensteuer auf den steuerbaren Teil bezahlt — so, wie wenn es die Verrechnungssteuer nie gegeben hätte.

Der Freibetrag 2026 und die kalte Progression

Der Freibetrag wird jährlich an die Teuerung angepasst, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass ein gleichbleibender Freibetrag bei steigenden Preisen real an Wert verliert. Der Ausgleich erfolgt aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression (VKP).

Die historische Reihe zeigt die Anpassung im Zeitverlauf:

Steuerperiode Freibetrag direkte Bundessteuer
2019–2022 CHF 1’000’000
2023 CHF 1’038’300
2024 CHF 1’056’600
2025 CHF 1’070’400
ab 1.1.2026 CHF 1’071’000

Die Erhöhung von 2025 auf 2026 fällt mit CHF 600 bescheiden aus — entsprechend tief war die Teuerung in der zweiten Hälfte 2025. Über die längere Fristlinie aus gesehen ist der Freibetrag seit 2022 deutlich gestiegen; die kalte Progression sorgt dafür, dass der Freibetrag in realen Werten stabil bleibt.

Warum der Freibetrag erst ab einem hohen Betrag greift

Die Höhe des Freibetrags ist kein Zufall: Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass Gewinne aus Grossspielen in der Schweiz eine seltene Ausnahmeerscheinung sind. Die allermeisten Sportwetter erzielen keinen Gewinn, der auch nur in die Nähe von CHF 1’000’000 kommt. Selbst hohe Einzelgewinne bei Sporttip oder Jouez Sport — etwa bei einer erfolgreichen Kombiwette zu Quote 50 mit einem Einsatz von CHF 100 — liegen mit CHF 5’000 deutlich unter dem Freibetrag.

Das ist auch der Grund, weshalb die Frage «sind Sportwettengewinne steuerfrei?» für praktisch alle Wettenden in der Schweiz mit Ja beantwortet werden kann: nicht weil das Gesetz sie pauschal ausnimmt, sondern weil der Freibetrag in der Praxis selten überschritten wird.

Der Freibetrag ist nicht überall gleich hoch

Die direkte Bundessteuer kennt den oben dargestellten bundesweit einheitlichen Freibetrag. Die Staats- und Gemeindesteuern werden von den Kantonen autonom festgelegt, und die Freibeträge fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist Werte zwischen CHF 137’000 und CHF 1’056’600 aus, je nach Kanton.

Diese Unterschiede sind nicht nur theoretischer Natur. Wer in einem Kanton mit tiefem Freibetrag wohnt und einen hohen Einzelgewinn erzielt, hat steuerlich eine andere Situation als jemand mit gleichem Gewinn in einem Kanton mit hohem Freibetrag. Konkret: Während auf Bundesebene CHF 1’071’000 steuerfrei bleiben, sind es im einen Kanton vielleicht CHF 1’030’000, im anderen CHF 1’056’600, in einem dritten CHF 1’000’000. Der Bundesfreibetrag gilt überall, die kantonale Steuer knüpft an den jeweiligen Kantonswert.

Wer sich über den kantonalen Freibetrag im eigenen Kanton informieren will, findet ihn in der kantonalen Steuerpraxis oder direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung. Bei Fragen zur Einkommenssteuer ist sie die zuständige Stelle; die ESTV selbst ist nur für die Verrechnungssteuer zuständig.

Wieso die kantonalen Werte auseinanderlaufen

Die Schweiz kennt kein einheitliches kantonales Steuergesetz. Jeder Kanton regelt die Einkommenssteuer autonom, und das schliesst die Freibeträge für Geldspielgewinne ein. Solange die Kantone das Steuerharmonisierungsgesetz einhalten, sind sie in der konkreten Höhe frei. Das führt zu der heute beobachteten Streuung.

Für den Wettenden bedeutet das: Der Bundesfreibetrag ist verlässlich CHF 1’071’000 im Jahr 2026, der kantonale Freibetrag kann davon abweichen. Wer wissen will, wie viel vom Gewinn im eigenen Kanton steuerfrei bleibt, muss die kantonale Steuerpraxis konsultieren oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Allgemeine Aussagen wie «in der Schweiz sind Gewinne bis CHF 1’071’000 steuerfrei» sind nur für die direkte Bundessteuer vollständig richtig.

Einsatzabzug bei Grossspielen

Bei Grossspielen — wozu die ESTV Lotterien und Sportwetten zählt — können auf Bundesebene die Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’400 für 2025 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Wer also im Jahr 2026 einen steuerbaren Gewinn von CHF 50’000 aus Grossspielen erzielt, kann davon 5 % als Einsatz abziehen — maximal aber CHF 5’400 und nur so weit, wie im selben Wettbewerb Gewinne anfallen.

Der Einsatzabzug wird in der Steuererklärung geltend gemacht. Wer keinen Gewinn hat, hat auch nichts abzuziehen — Verluste aus Grossspielen sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar. Es handelt sich um einen Abzug vom Gewinn, nicht um eine Verlustverrechnung.

Auf kantonaler Ebene kennen einige Kantone ebenfalls einen Einsatzabzug, oft in Prozent des steuerbaren Gewinns. So gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Die konkreten Werte weichen je nach Kanton ab.

Was der Einsatzabzug tatsächlich bringt

Wer einen Gewinn von CHF 50’000 versteuert, kann davon 5 % abziehen — also CHF 2’500, deutlich unter dem Maximum. Bei einem Gewinn von CHF 200’000 wären 5 % genau CHF 10’000, gekappt durch das Maximum von CHF 5’400. Bei Gewinnen, die den Freibetrag deutlich überschreiten, ist der maximale Abzug also bald erreicht. Der Einsatzabzug ist eher ein Detail für moderate Gewinne als ein massiver Steuervorteil bei sehr hohen Gewinnen.

Wer seinen effektiven Einsatz geltend machen will, sollte die Wettscheine aufbewahren. Bei Sporttip und Jouez Sport sind die Einsätze in der Online-Plattform ohnehin protokolliert; wer an der Verkaufsstelle spielt, sollte den Wettschein behalten, bis die Steuererklärung abgegeben ist.

Ausländische Anbieter: eine andere Besteuerung

Die Rechtslage knüpft die Steuerfreiheit an die Schweizer Bewilligung. Nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) sind von der Verrechnungssteuer erfasst. Ausländische Geldspiele fallen nicht darunter; Gewinne aus illegalen oder unbewilligten Spielen sind jedoch ebenfalls verrechnungssteuerpflichtig, weil sie als inländische Grossspiele ohne Bewilligung gelten.

Das klingt auf den ersten Blick widersprüchlich: Ausländische bewilligte Spiele sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, ausländische unbewilligte Spiele aber schon. Die Unterscheidung folgt der BGS-Logik: Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungsabgabe auf Gewinnen aus bewilligungspflichtigen Spielen, die in der Schweiz hätten bewilligt werden können. Sind sie im Ausland legal, fehlt der Bezug zur Schweizer Bewilligungspflicht; sind sie im Ausland illegal, gilt die Schweizer Bewilligungspflicht, und die Verrechnungssteuer greift.

Konkret für die Einkommensteuer bedeutet das: Die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen. Das ist die Position des Kantons Thurgau in seiner Steuerpraxis, und andere Kantone handhaben es ähnlich. Wer also bei einem ausländischen Anbieter wettet und gewinnt, muss diesen Gewinn in der Steuererklärung deklarieren — egal ob er CHF 100 oder CHF 1’000’000 beträgt. Der Freibetrag der direkten Bundessteuer gilt in diesem Fall nicht, weil der Gewinn nicht aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel stammt.

Was das für die Wettenden bedeutet

Wer einen Gewinn aus einem ausländischen Anbieter erzielt, muss ihn vollständig deklarieren. Es gibt keinen Freibetrag, keine Verrechnungssteuer, die automatisch abgezogen wird, und keinen Verrechnungssteuerausweis. Es bleibt dem Wettenden überlassen, den Gewinn in der Steuererklärung anzugeben und die Einkommensteuer zu bezahlen.

Das ist ein weiterer Grund, weshalb die Frage «sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei?» für ausländische Anbieter mit einem klaren Nein beantwortet werden muss: nicht weil die Schweiz die Wette verbietet — die Strafverfolgung trifft den Anbieter, nicht den Spieler — sondern weil das Schweizer Steuerrecht den Gewinn aus einem nicht bewilligten Spiel als reguläres Einkommen behandelt. Die Wettenden tragen die Beweislast dafür, dass sie ihre ausländischen Gewinne ordnungsgemäss deklarieren.

Kleinspiele sind grundsätzlich steuerfrei

Eine Sonderregel gilt für Kleinspiele: Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen können, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind (Art. 24 Bst. iter DBG). Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Steuerpraxis einzelner Kantone vollumfänglich steuerbar.

Die Unterscheidung Grossspiel/Kleinspiel ist im BGS geregelt: Grossspiele sind Geldspiele, die automatisiert, online oder interkantonal durchgeführt werden, Kleinspiele sind lokale Spiele mit beschränktem Einsatz und Gewinn. Sporttip und Jouez Sport sind Grossspiele, lokale Wettangebote an Veranstaltungen oder in Restaurants Kleinspiele. Wer sein Geld bei einem lokalen Wettanbieter setzt, ist steuerlich in einer anderen Situation als jemand, der online wettet.

Wann eine Sportwette als Kleinspiel gilt

Das BGS definiert Kleinspiele als Geldspiele, die nicht als Grossspiele gelten und über keine besondere Bewilligungspflicht verfügen. Dazu gehören etwa Wetten, die an einer Veranstaltung vor Ort unter den Anwesenden abgeschlossen werden, mit kleinem Einsatz und beschränktem Gewinn. Klassische Beispiele sind Pferdewetten an lokalen Renntagen oder Tombolas. Online-Sportwetten sind definitionsgemäss Grossspiele.

Für die Besteuerung heisst das: Wer bei einer Sportveranstaltung vor Ort eine Wette platziert und gewinnt, fällt unter die Kleinspielregel und ist auf Bundesebene steuerfrei. Wer online wettet — bei Sporttip, Jouez Sport oder einem anderen Anbieter — fällt unter die Grossspielregel mit Freibetrag. Die Unterscheidung ist in der Praxis einfach zu treffen, aber rechtlich sauber abzugrenzen.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Beide haben eine umfassende Veranstalterbewilligung und je eine Spielbewilligung für ihr Sportwettenprodukt — Sporttip für Swisslos, Jouez Sport für Loterie Romande. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Eine Bewilligung als Veranstalter und eine Bewilligung pro Spiel sind nötig (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das hat zur Folge, dass ausländische Anbieter mit Lizenzen aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten dürfen — ihre Lizenz hat hier keine Wirkung. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt.

Die zwei zugelassenen Veranstalter teilen die Schweiz in zwei Vertriebsgebiete auf. Swisslos ist für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig; Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur beim Veranstalter des eigenen Sprachgebiets registrieren. Diese Aufteilung ist nicht zufällig, sondern ergibt sich aus der interkantonalen Vereinbarung und der geschichtlichen Entwicklung der beiden Landeslotterien.

Was die Swisslos-Bewilligung umfasst

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) ist eine Genossenschaft der Kantone. Sie veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) Lotterien und Sportwetten. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Vertrieb umfasst das Swisslos-Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnen.

Was die Loterie-Romande-Bewilligung umfasst

Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die Westschweiz: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und zählt rund 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto bei Loterie Romande können nur Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone eröffnen.

Wer ausländische Anbieter in der Schweiz blockiert

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die Liste wird regelmässig aktualisiert, neue Domains landen typischerweise innerhalb weniger Stunden auf der Liste, sobald die Gespa sie publiziert. Ende 2025 umfasste die Sperrliste 671 Domains. Die Gespa testiert Domain-Hopping: Anbieter, die unter einer neuen Domain wieder auftauchen, landen ebenfalls auf der Liste.

Was die Sperrliste bedeutet: Wer in der Schweiz einen ausländischen Anbieter aufrufen will, dessen Domain dort eingetragen ist, bekommt eine Sperrseite angezeigt. Das ist ein DNS-Block, kein ISP-Block: Wer ein VPN nutzt oder die DNS-Einstellungen ändert, kann die Sperre umgehen. Die Sperre ändert nichts daran, dass die ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat — die Sperrliste ist eine ergänzende Massnahme, keine Voraussetzung für die Illegalität des Angebots.

Spielerschutz und Eigenverantwortung

Die Schweizer Regulierung setzt beim Spielerschutz stark auf Eigenverantwortung. Die Organisatoren müssen tägliche, wöchentliche oder monatliche Verlustlimiten anbieten (Art. 87 VGS), die Spielende selbst setzen. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden — die Statutarusschläge konkretisieren das auf 72 Stunden, was beide zugelassenen Veranstalter in ihren Bedingungen anwenden.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer die Limite senkt, sieht die Senkung sofort wirken; wer sie erhöht, muss 72 Stunden warten — eine bewusste Sperre gegen impulsives Hochsetzen.

Die Spielsperre ist das stärkere Instrument: Wer sich selbst sperrt, kann sich für 1 bis 180 Tage produktbezogen sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS).

Warum Eigenverantwortung allein nicht reicht

Die Eigenverantwortung hat Grenzen, und die Gespa hat sie 2025 mit Testkäufen an Verkaufsstellen dokumentiert: Bei 200 Testkäufen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Die Hälfte der Verkaufsstellen hat die Jugendschutzregel nicht eingehalten. Das heisst nicht, dass der Online-Kanal genauso durchlässig wäre — die Online-Registrierung verlangt eine Identitätsprüfung und ist deshalb deutlich strenger. Es heisst aber, dass die Verkaufsstellen ein Schwachpunkt sind und der Online-Schutz nicht automatisch überall gilt.

Für Wettende heisst das: Wer online spielt, hat es mit einer strengen Identitätsprüfung zu tun; wer an der Verkaufsstelle spielt, hat es mit einer weniger zuverlässigen Praxis zu tun. Die Konsequenz für den Spielerschutz liegt nicht nur beim Veranstalter, sondern auch beim eigenen Verhalten. Wer das Gefühl hat, die eigenen Limiten nicht einhalten zu können, sollte die Spielsperre in Betracht ziehen — sie ist nicht für «Sucht dünner Leute», sondern für alle, die merken, dass sie sich nicht an ihre eigenen Regeln halten.

Werbung, Boni und das Werbeverbot

Das BGS untersagt irreführende oder aufdringliche Werbung und Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und kann mit einer Geldstrafe von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt.

Die Konsequenz für die Bewertung: Werbeversprechen, die ein Bonus oder eine Gratiswette ohne weitere Bedingungen ankündigen, sind entweder von der Gespa bewilligt oder nicht zulässig. Wer in der Schweiz eine Sportwette abschliessen will, sollte sich nicht von Boni leiten lassen, sondern vom Produkt selbst. Sporttip bietet überhaupt keine Gratiswetten, dafür ein breites Sportangebot und eine eigene Wettplattform; Loterie Romande bietet Jouez Sport mit ähnlichem Zuschnitt für die Westschweiz.

Wo die Erlöse hingehen

Die Reingewinne aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV). Die Verteilung erfolgt nach der interkantonalen Vereinbarung: 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone. Aus den Sportwetten von Swisslos flossen 2025 CHF 109 Mio. in diese Töpfe — weniger als 2024 mit CHF 122 Mio. —, insgesamt verteilte Swisslos CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe finanziert.

Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; 2025 belief sie sich auf CHF 3’863’790. Diese Abgabe fliesst in die Prävention und Behandlung von Spielsucht und ist Teil der Regulierungskosten, die das System selbst trägt.

Wer in der Schweiz wettet, finanziert also nicht nur den eigenen Gewinn oder Verlust, sondern auch die kantonalen Fonds und die Sportförderung. Das ist ein architektonisches Merkmal des Schweizer Modells: Die Wettgewinne sind nicht nur steuerlich begünstigt, sondern ihre Erlöse sind auch zweckgebunden. Wer das anders haben will, findet das anderswo — aber nicht in der Schweiz.

Was passiert, wenn ein Gewinn ausbezahlt wird

Bei Sporttip und Jouez Sport läuft die Auszahlung hoher Gewinne über zwei Stufen: Der Veranstalter prüft den Gewinn, behält gegebenenfalls die Verrechnungssteuer ein und stellt den Verrechnungssteuerausweis aus. Der Wettende erhält den Nettobetrag und deklariert den Bruttobetrag in der Steuererklärung.

Für Gewinne unter dem Freibetrag ist das Prozedere einfach: Es gibt keine Verrechnungssteuer, keine Einkommensteuer, kein Deklarationspflicht. Wer einen Gewinn von CHF 5’000 aus einer Sportwette erhält, muss nichts unternehmen. Für Gewinne über dem Freibetrag braucht es den Verrechnungssteuerausweis und die Deklaration in der Steuererklärung.

Der Verrechnungssteuerausweis ist die Bescheinigung, dass der Veranstalter die Quellung korrekt abgezogen hat. Ohne diesen Ausweis kann die Steuerverwaltung die Rückerstattung nicht prüfen. Wer den Ausweis verliert, kann beim Veranstalter eine Kopie anfordern.

Beispielrechnung für einen hohen Gewinn

Die folgende Beispielrechnung zeigt, was bei einem grossen Einzelgewinn passiert. Sie illustriert die Mechanik, nicht einen konkreten Fall:

Position Wert
Einzelgewinn CHF 1’200’000
Freibetrag direkte Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000
Steuerbarer Teil CHF 129’000
Verrechnungssteuer (35 % auf CHF 129’000) CHF 45’150
Davon aus dem Verrechnungssteuerausweis zurück CHF 45’150
Effektive Belastung nur Einkommensteuer auf CHF 129’000

Der Wettende bekommt bei der Auszahlung den Gewinn abzüglich CHF 45’150 überwiesen, deklariert die CHF 1’200’000 in der Steuererklärung, bekommt die CHF 45’150 über die Verrechnungssteuerverrechnung vollständig zurück und bezahlt am Ende die reguläre Einkommensteuer auf die CHF 129’000 nach Tarif. Die Verrechnungssteuer ist also ein Vorschuss, keine Doppelbelastung.

Weshalb eine Bandbreite statt einer Einzelsumme: Die effektive Steuer hängt vom Einkommensteuertarif ab, der je nach Kanton, Familiensituation und Konfession variiert. Die Verrechnungssteuer bleibt konstant bei 35 % des steuerbaren Teils; die Einkommensteuer ist das, was am Ende übrig bleibt.

Wer was fragen sollte

Bei Fragen zur Einkommensteuer ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Sie kann Auskunft geben, wie der Gewinn im konkreten Fall zu deklarieren ist, wie der Einsatzabzug anzuwenden ist und wie die Einkommensteuer auf einen Grossspielgewinn konkret ausfällt.

Bei Fragen zur Verrechnungssteuer ist die ESTV zuständig, Abteilung [email protected]. Sie kann Auskunft geben, wie die Verrechnungssteuer angemeldet und zurückgefordert wird, was bei ausländischen Anbietern zu beachten ist und wie der Verrechnungssteuerausweis zu verwenden ist.

Allgemeine Auskunft gibt auch die Gespa, allerdings primär zur Bewilligung und zum Spielerschutz, nicht zur individuellen Steuersituation. Wer unsicher ist, ob sein Anbieter bewilligt ist, kann die Sperrliste und die Mitteilungen der Gespa konsultieren — eine Liste bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es nur zwei gibt.

Rechtslage: Schweiz und Ausland im Vergleich

Die Schweiz gehört mit der BGS-Regulierung und der Gespa zu den europäischen Ländern, die Online-Sportwetten explizit regulieren. Im europäischen Ausland ist das Bild heterogen: Deutschland hat seit 2021 eine neue Regulierung mit Steuer und Lizenzsystem; das vereinigte Königreich hat ein lang etabliertes System mit der UK Gambling Commission; Malta und Curaçao sind klassische Lizenzjurisdiktionen für Offshore-Anbieter.

Für Schweizer Wettende bedeutet das: Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einem in Malta lizenzierten Anbieter wettet, ist steuerlich in einer anderen Situation als bei einem Schweizer Anbieter. Die Lizenz im Ausland schützt nicht vor der Schweizer Steuerpflicht.

Wichtig für die Besteuerung: Wer in der Schweiz wohnt und im Ausland wettet, muss den Gewinn in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. Das gilt unabhängig davon, ob das ausländische Wetten legal oder illegal ist, ob es bewilligt oder unbewilligt ist, ob es eine Lizenz hat oder nicht. Die Schweiz besteuert das Einkommen ihrer Einwohner, unabhängig davon, woher es stammt.

Wer wo wettet: die zugelassenen Veranstalter im Überblick

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Beide haben eine umfassende Veranstalterbewilligung und je eine Spielbewilligung für ihr Produkt. Die Aufsicht führt die Gespa, nicht die ESBK.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, wettet bei Sporttip; wer in der Westschweiz wohnt, bei Jouez Sport. Wer die Sprache wechselt oder in den anderen Landesteil zieht, muss das Konto beim neuen Veranstalter neu eröffnen. Eine Wohnsitzverlegung ist immer mit einer Neuanmeldung verbunden, weil die Veranstalter ihre Identitätsprüfung an die Adresse des Kontoinhabers knüpfen.

Für die Besteuerung heisst das: Der Veranstalter ist auch der Quellensteuerabzüger. Wer bei Sporttip wettet, bekommt die Verrechnungssteuer direkt von Swisslos abgezogen und den Verrechnungssteuerausweis von Swisslos. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, bekommt keine Verrechnungssteuer abgezogen, weil kein Verrechnungssteuerabzug vorgesehen ist — und muss den Gewinn vollständig selbst deklarieren.

Was die zugelassenen Anbieter von ausländischen unterscheidet

Die zwei zugelassenen Veranstalter haben in der Schweiz verschiedene Pflichten, die ausländische Anbieter nicht haben: Sie müssen Verlustlimiten anbieten, die Spielsperre führen, die Identität verifizieren, die Anonymität der Kundinnen und Kunden wahren, die Einsätze auf das Konto des Kontoinhabers auszahlen. Sie unterliegen der Werbe- und Boniregulierung. Sie sind mit der Gespa-Aufsicht in ein dichtes Aufsichtssystem eingebettet.

Ausländische Anbieter haben diese Pflichten in der Schweiz nicht — sie haben in der Schweiz gar keine Bewilligung. Das bedeutet: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Verlustabsicherung, keine Schweizer Aufsicht über die Fairness der Wetten. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, ist auf das Vertrauen in den Anbieter und die ausländische Regulierung angewiesen — beides hilft wenig, wenn der Anbieter in der Schweiz keine Verantwortung trägt.

Wer in der Schweiz wettet und auf die Schweizer Regulierung Wert legt, hat nur die Wahl zwischen den zwei zugelassenen Veranstaltern. Wer auf ein breiteres Angebot, andere Quoten oder andere Bonusmodelle zugreifen will, findet das bei ausländischen Anbietern — trägt aber die Konsequenzen für die Besteuerung und den fehlenden Schweizer Schutz selbst.

Welche Sportarten gewettet werden dürfen

Was gewettet werden darf, ist nicht offen, sondern geregelt. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; die Liste datiert vom 10. September 2026. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen; Qualifikationsrunden nur, wo sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wo sie auf der Liste stehen; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.

Was die Liste nicht enthält: Eckballwetten, Kartenwetten, Esports. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport nach diesen Märkten sucht, wird nicht fündig. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck der Schweizer Vorsicht gegenüber Wettmärkten, die als anfällig für Manipulation gelten. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind vollständig ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für die Besteuerung heisst das: Wer auf eine Sportart wettet, die in der Schweiz nicht zugelassen ist, kann das nur bei einem ausländischen Anbieter tun — mit der entsprechenden steuerlichen Folge. Die Liste der zugelassenen Wettbewerbe ist deshalb auch eine steuerliche Wegmarke: Was auf der Liste steht, fällt unter die Grossspielregel mit Freibetrag; was nicht auf der Liste steht, fällt entweder unter das Kleinspielregime oder unter eine ausländische Wette.

Live-Wetten und Cash-Out

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine grundsätzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte; was live gewettet werden darf, folgt aus der Liste der zugelassenen Wettbewerbe. Sporttip und Jouez Sport bieten beide Live-Wetten an, die auf der Gespa-Liste stehen.

Cash-Out ist regulatorisch nicht eigens geregelt — es ist eine Funktion des Veranstalters, nicht ein vom Gesetz vorgesehener Markt. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten an, jeweils nur als vollständiger Cash-Out und ohne Garantie pro Markt. Wer vor Abschluss der Wette aussteigen will, prüft die Verfügbarkeit im Wettschein.

Für die Besteuerung heisst das: Cash-Out ist eine vorzeitige Auszahlung, deren Höhe als Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung behandelt wird. Wer mit Cash-Out einen Gewinn realisiert, hat diesen Gewinn nach den allgemeinen Regeln zu versteuern. Das gilt unabhängig davon, ob der Gewinn aus dem Cash-Out den Freibetrag überschreitet oder nicht.

Warum Cash-Out steuerlich wie jeder andere Gewinn behandelt wird

Cash-Out ist im Kern eine Saldierung der offenen Wette: Der Veranstalter kauft dem Wettenden den Wettschein zu einem bestimmten Preis ab. Dieser Preis ist eine separate Auszahlung, die nach den gleichen Regeln besteuert wird wie ein normaler Wettgewinn. Wer also mit Cash-Out CHF 5’000 realisiert, hat einen Gewinn von CHF 5’000 aus einer Sportwette — egal ob die ursprüngliche Wette Quote 5 oder Quote 50 hatte.

Die Verrechnungssteuer auf einen Cash-Out-Gewinn wird genauso behandelt wie auf einen normalen Wettgewinn. Liegt der Cash-Out-Gewinn unter dem Freibetrag, fällt keine Quellung an. Liegt er darüber, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Teil ab. Der Wettende deklariert den Bruttobetrag und bekommt die Quellung über die Verrechnungssteuerverrechnung zurück.

Limits und Wettkapazitäten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Limiten sind Veranstalter-AGB, nicht gesetzliche Vorgaben. Das BGS schreibt eine Obergrenze nicht vor — sie ergibt sich aus dem Risikomanagement des Veranstalters. Wer höhere Einsätze platzieren will, kann das bei Loterie Romande versuchen, sofern die Limiten vergleichbar sind; die konkreten Werte von Loterie Romande sind in deren Spielregeln festgelegt. Bei ausländischen Anbietern sind die Limiten in deren AGB zu finden.

Für die Besteuerung sind die Limiten insofern relevant, als sie bestimmen, wie hoch ein einzelner Gewinn maximal ausfallen kann. Bei einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 und einer maximalen Quote wird der Bruttogewinn in einem Korridor bleiben, der in den meisten Fällen unter dem Freibetrag liegt. Wer systematisch über dem Freibetrag liegende Gewinne erzielen will, müsste sehr hohe Quoten treffen — was bei Sportwetten selten ist.

Was ein typischer Gewinn bedeutet

Die folgende Beispielrechnung zeigt, was ein typischer Wettgewinn konkret bedeutet — auch im Vergleich zum Freibetrag. Sie illustriert die Mechanik mit einer angenommenen Wette:

Position Wert
Einsatz CHF 100
Quote 2.00
Bruttogewinn (Einsatz × Quote) CHF 200
Nettogewinn (Bruttogewinn − Einsatz) CHF 100
Freibetrag direkte Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000
Steuerbar nein

Die Wette ist vollständig steuerfrei, weil der Bruttogewinn weit unter dem Freibetrag liegt. Es fällt weder Verrechnungssteuer noch Einkommensteuer an. Die Wettende erhält den Bruttogewinn von CHF 200 vollständig ausbezahlt.

Für die Mechanik relevant: Bei einem Einsatz von CHF 100 und einer Quote von 2.00 ergibt sich ein Bruttogewinn von CHF 200 und ein Nettogewinn von CHF 100 — also der Einsatz plus ein Gewinn in Höhe des Einsatzes. Der einzelne Gewinn aus dieser Wette ist der Bruttogewinn von CHF 200, nicht der Nettogewinn von CHF 100; massgebend für den Freibetrag ist der Gewinn im steuerrechtlichen Sinn, und das ist der Gesamtbetrag aus der Auszahlung.

Wieso die meisten Wettenden unter dem Freibetrag bleiben

Die allermeisten Sportwetten haben einen überschaubaren Gewinn: Einsatz mal Quote, und bei den meisten Wetten liegt die Quote zwischen 1.50 und 5.00. Wer also einen Einsatz von CHF 100 platziert, erzielt einen Gewinn zwischen CHF 50 und CHF 500 — weit unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000. Selbst eine hohe Quote von 50 mit einem Einsatz von CHF 1’000 (das Maximum bei Sporttip) ergibt einen Gewinn von CHF 50’000, immer noch weit unter dem Freibetrag.

Das ist der Grund, weshalb die Frage «sind Sportwettengewinne steuerfrei?» für die meisten Wettenden in der Schweiz mit einem klaren Ja beantwortet werden kann. Die Freibetragsmechanik sorgt dafür, dass nur sehr hohe Einzelgewinne die Schwelle reissen — und nur diese werden dann auch besteuert.

Wer wo Fragen stellen kann

Bei der ESTV kann man Fragen zur Verrechnungssteuer stellen: [email protected]. Bei der kantonalen Steuerverwaltung kann man Fragen zur Einkommensteuer stellen; jede Kanton hat eine eigene Steuerverwaltung. Bei der Gespa kann man Fragen zur Bewilligung und zum Spielerschutz stellen; sie gibt keine Auskunft zur individuellen Steuersituation.

Wer unsicher ist, ob sein Anbieter bewilligt ist, prüft die Sperrliste der Gespa: Domains, die dort eingetragen sind, sind geblockt. Sind sie es nicht, heisst das nicht zwingend, dass der Anbieter bewilligt ist — die Schweizer Bewilligung gibt es nur für zwei Anbieter, also gibt es keine Liste, sondern nur die Information, dass nur Swisslos und Loterie Romande bewilligt sind.

Die zwei Veranstalter im Profil

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen, die Identität wird über einen Ausweis-Upload geprüft, und die Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt. Die Online-Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich, bei unter 21-Jährigen liegt die Oberlimite bei CHF 1’000. Das Sportangebot folgt der Liste der zugelassenen Wettbewerbe; Live-Wetten sind verfügbar; Cash-Out nur als vollständiger Cash-Out und ohne Garantie pro Markt. Gewinne werden auf das Konto des Kontoinhabers ausgezahlt; bei Gewinnen über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer abgezogen und ein Verrechnungssteuerausweis ausgestellt.

Die Marke Swisslos steht für ein vollständig in der Schweiz reguliertes Angebot: gesetzliche Bewilligung, Gespa-Aufsicht, Verlustlimiten, Spielsperre, steuerliche Behandlung mit Freibetrag. Wer in der deutschsprachigen Schweiz wettet und auf die Schweizer Regulierung Wert legt, kommt an Swisslos nicht vorbei — es ist schlicht der einzige Anbieter.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweiz: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Profil ist mit Sporttip vergleichbar: gesetzliche Bewilligung, Gespa-Aufsicht, Verlustlimiten, Spielsperre, steuerliche Behandlung mit Freibetrag. Das Sportangebot folgt der gleichen Liste zugelassener Wettbewerbe. Wer in der Westschweiz wohnt, kann ein Konto eröffnen; die Identitätsprüfung läuft wie bei Swisslos über einen Ausweis-Upload.

Die Marke Loterie Romande steht ebenfalls für ein vollständig in der Schweiz reguliertes Angebot. Sie ist nicht einfach eine Westschweizer Variante von Swisslos — die Marke ist eigenständig, das Vertriebsnetz ist auf die Romandie ausgerichtet, und die Verteilung der Reingewinne folgt der interkantonalen Vereinbarung. Wer in der Romandie wettet, hat mit Loterie Romande den gleichen Schutz und die gleichen Pflichten wie ein Deutschschweizer Wettender mit Swisslos.

Ausländische Anbieter im Profil

Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht. Sie können in der Schweiz weder Sportwetten anbieten, ohne sich strafbar zu machen, noch haben sie Anspruch auf den Schweizer Freibetrag. Die Konsequenz für die Besteuerung: Gewinne aus diesen Anbietern sind in der Schweiz vollumfänglich steuerbar, unabhängig vom Betrag. Die Konsequenz für den Spielerschutz: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Verlustabsicherung. Die Konsequenz für die Sperrliste: Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS geblockt werden.

Sportaza

Sportaza ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er wird in der Schweiz weder von der Gespa beaufsichtigt, noch ist er an die Schweizer Spielsperre angeschlossen. Wer dort wettet, hat keine Schweizer Schutzmechanismen. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Für die Besteuerung in der Schweiz heisst das: Der Gewinn ist vollumfänglich als Einkommen zu deklarieren. Es gibt keinen Freibetrag, keine Verrechnungssteuer, keinen Verrechnungssteuerausweis. Die Wettende trägt die volle Verantwortung für die korrekte Deklaration.

DirectionBet

DirectionBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es handelt sich um ein Angebot aus dem Ausland, das in der Schweiz nicht zugelassen ist. Wer bei DirectionBet wettet, trägt das volle steuerliche Risiko selbst. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Die ausländische Lizenz — wo auch immer sie ausgestellt ist — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das gilt auch für DirectionBet: Eine Lizenz in Malta oder Curaçao macht das Angebot in der Schweiz nicht legal und begründet keinen Freibetrag.

Roobet

Roobet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie andere unregulierte Plattformen unterliegt der Anbieter keiner Aufsicht durch die Gespa. Gewinne aus Wetten auf dieser Plattform sind voll steuerpflichtig. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Wer bei Roobet wettet, trägt die volle steuerliche Verantwortung für seine Gewinne. Die Schweiz besteuert das Einkommen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig davon, woher es stammt.

BC.Game

BC.Game ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Profil wie bei anderen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Die Schweiz toleriert die Wette selbst nicht — der Anbieter macht sich strafbar, nicht der Spieler. Aber der Spieler trägt die steuerlichen Konsequenzen und die fehlenden Schutzmechanismen.

BetFury

BetFury ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Profil wie bei anderen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Spielerschutz. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Die Situation ist dieselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern: Der Anbieter kann in der Schweiz nicht bewilligt werden, und wer dort wettet, trägt die steuerlichen und sicherheitsrelevanten Konsequenzen.

Cloudbet

Cloudbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Profil wie bei anderen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Spielerschutz. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Cloudbet ist einer der vielen ausländischen Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Wer dort wettet, kann das in der Schweiz nicht mit dem Freibetrag vereinbaren.

IviBet

IviBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Fezbet

Fezbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt die zugelassenen und ausländischen Anbieter mit den für die Besteuerung relevanten Eigenschaften dar:

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Lizenz
Swisslos Sporttip Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter und Spiel) Swisslos, Sitz Basel, Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter und Spiel) Loterie Romande, Sitz Lausanne, Jouez Sport
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
Roobet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
BC.Game keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
BetFury keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
IviBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in CH

Die Tabelle zeigt die strukturelle Trennung: Zwei Anbieter mit vollständiger Schweizer Regulierung, Acht ohne. Für die Besteuerung ist die Bewilligung der entscheidende Faktor — sie bestimmt, ob der Freibetrag anwendbar ist und ob die Verrechnungssteuer greift.

Was die steuerliche Trennung praktisch bedeutet

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, profitiert von der Schweizer Regulierung: Freibetrag, Verrechnungssteuer nur über der Schwelle, Verrechnungssteuerausweis, voll deklarierte Auszahlung. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat das nicht: volle Steuerpflicht auf jedem Gewinn, keine Verrechnungssteuer, keine Verrechnungssteuerverrechnung, keine Sicherheit über die Fairness der Wetten, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten.

Die Schweiz bestraft die Wette bei einem ausländischen Anbieter nicht; sie bestraft den Anbieter, der ohne Bewilligung Sportwetten in der Schweiz anbietet. Die Wettenden sind nicht kriminalisiert, aber sie tragen die steuerlichen Konsequenzen und das Risiko, dass ihr Gewinn im Streitfall nicht durchgesetzt werden kann.

Die Konsequenz für die Beratung: Wer einen Schweizer Anbieter will, hat nur die Wahl zwischen Swisslos und Loterie Romande. Wer auf ausländische Anbieter zugreift, muss die Konsequenzen kennen und akzeptieren.

Wer wann welchen Anbieter wählen sollte

Die zugelassenen Anbieter sind die erste Wahl für alle, die in der Schweiz wohnen und auf die Schweizer Regulierung Wert legen. Der Wechsel zwischen Swisslos und Loterie Romande ist keine Wahl, sondern eine Frage des Wohnsitzes: deutschsprachige Schweiz, Tessin und Liechtenstein zu Swisslos; Westschweiz zu Loterie Romande.

Wer in der Schweiz wohnt und aus anderen Gründen bei einem ausländischen Anbieter wettet — etwa wegen eines breiteren Wettangebots oder höherer Quoten —, muss die steuerlichen Konsequenzen tragen und die fehlenden Schutzmechanismen in Kauf nehmen. Die Schweiz bietet keine landesebene, die diese Anbieter wahl macht; sie hat ihre eigene Regulierung mit zwei Anbietern.

Was sich aus der Analyse ergibt: Die meisten Wettenden in der Schweiz bleiben unter dem Freibetrag, weil die typischen Gewinne aus Sportwetten nicht in die Nähe von CHF 1’071’000 kommen. Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat es einfach: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer, keine Deklarationspflicht. Wer den Freibetrag reisst, hat es komplizierter, aber immer noch überschaubar: Verrechnungssteuerausweis, Steuererklärung, Verrechnungssteuerverrechnung, am Ende nur die reguläre Einkommensteuer auf den übersteigenden Teil.

Häufige Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen wie Sporttip oder Jouez Sport sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei. 2026 liegt der Freibetrag bei CHF 1’071’000 für die direkte Bundessteuer; je nach Kanton fällt der kantonale Freibetrag niedriger oder höher aus. Über dem Freibetrag ist nur der übersteigende Teil steuerbar, und der Veranstalter zieht direkt 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der Bundesfreibetrag beträgt 2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn aus einem Grossspiel; er wird jährlich an die Teuerung angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. Die Kantone legen ihren Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern autonom fest, weshalb die Werte je nach Kanton auseinanderlaufen. Die ESTV führt eine Übersicht; im konkreten Fall gibt die kantonale Steuerverwaltung Auskunft.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Nur der über dem Freibetrag liegende Teil ist steuerbar; bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’071’000 sind also CHF 129’000 steuerbar. Der Veranstalter zieht direkt 35 % Verrechnungssteuer auf diesen Teil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die Verrechnungssteuer wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und die Verrechnungssteuer verrechnet wird.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein. Ausländische bewilligte Anbieter sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Lizenz hat hier keine Wirkung. Die kantonale Steuerpraxis, etwa diejenige des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als vollumfängliches Einkommen. Es gibt keinen Freibetrag und keine Verrechnungssteuer; die Wettenden müssen den Gewinn vollständig selbst deklarieren.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Die einzige Abgabe, die der Veranstalter auf den Umsatz bezahlt, ist die Spielsuchtabgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; sie fliesst in die Prävention und Behandlung von Spielsucht. Wer auf den Einsatz eine Wettsteuer zahlt, zahlt sie an einen ausländischen Anbieter, nicht an die Schweiz.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, bis zu 5 % des Gewinns und höchstens CHF 5’400 (Stand 2025), höchstens aber bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Auf kantonaler Ebene kennen einige Kantone ebenfalls einen Einsatzabzug, oft in Prozent des steuerbaren Gewinns. Der Einsatzabzug wird in der Steuererklärung geltend gemacht und ist nur auf den steuerbaren Teil anwendbar; Verluste aus Grossspielen sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»