Gratis Wettguthaben in der Schweiz: was die Gespa erlaubt und was nicht
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Wer in der Schweiz nach einem Gratiskonto für Sportwetten sucht, stösst auf eine ungewöhnliche Lage. Das Geldspielgesetz kennt den Begriff Gratisspielguthaben, knüpft ihn aber an eine vorgängige Bewilligung der Aufsichtsbehörde Gespa. Dadurch bleibt das Angebot schmal, klein und an strenge Bedingungen gebunden. Wer «5 Euro gratis» liest, hat es fast immer mit einer ausländischen Seite zu tun, die in der Schweiz gar nicht bewilligt ist.
Datenstand: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Neukundenangebote: warum die Auswahl in der Schweiz so klein ist
In Deutschland werben Dutzende Wettanbieter mit «100 % Bonus» oder «risikofreier Erstwette». In der Schweiz funktioniert dieser Markt nicht. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) lässt Sportwetten nur als Grossspiel zu und begrenzt die Zahl der Veranstalter auf zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede Konzession gilt laut BGS nur in der Schweiz.
Diese Knappheit hat Folgen für jede Aktion mit Gratisspielguthaben. Solche Werbeaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsichtsbehörde 24 solcher Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahlen zeigen, wie eng der Korridor ist: zwei Veranstalter, wenige Dutzend bewilligte Aktionen pro Jahr, jeweils mit klaren Auflagen zu Höhe, Frist und Auszahlbarkeit.
Was ein Gratisspielguthaben im Schweizer Recht überhaupt ist
Das BGS spricht von Gratisspielguthaben, nicht von «Bonus». Gemeint ist ein Guthaben auf dem Wallet, das der Veranstalter im Rahmen einer Aktion gutschreibt und das an Bedingungen geknüpft ist. Drei Punkte stehen bei jeder Schweizer Aktion im Kleingedruckten:
- Aktionsdauer: Die Aktion läuft nur in einem festen Zeitfenster. Wer später einsteigt, geht leer aus.
- Gültigkeit des Guthabens: Das Guthaben verfällt nach einer bestimmten Frist, oft 30 Tage ab Gutschrift. Ungenutztes Guthaben verschwindet still.
- Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne, die mit dem Guthaben erzielt werden, gehören dem Spielkonto und unterliegen den Auszahlungsregeln des Veranstalters.
Die Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Aktion durchgeführt, die das Muster zeigt: Laufzeit vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage, pro Code CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, insgesamt 7’000 Stück. Wer den Code innert 7 Tagen nach Aktionstag im verifizierten Konto eingab, erhielt das Geld; ein nicht-gilt-Guthaben nach 30 Tagen.
Swisslos arbeitet mit ähnlichen, oft saisonal gebundenen Aktionen. Im Geschäftsbericht 2025 weist die Genossenschaft explizit darauf hin, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Der Hinweis ist Teil der Spielregeln, nicht der Werbung.
Welche Bedingungen die Aktionen mit sich bringen
Wer eine Schweizer Aktion mitnimmt, akzeptiert deren Regeln. Drei Kostenarten tauchen regelmässig auf:
Frist. Das Guthaben gilt nur eine bestimmte Zeit. Wer in dieser Frist keine qualifizierende Wette platziert, verliert den Betrag. Bei der Westschweizer Aktion waren es 30 Tage, ab Gutschrift gemessen.
Mindestquote. Eine typische Bedingung lautet, dass Wetten mit dem Guthaben zu einer Mindestquote von 1.50 oder höher platziert werden müssen. Wer niedrigere Quoten wählt, lässt das Guthaben ungenutzt.
Einsatzbeschränkung. Das Guthaben wird oft nur für Wetten bis zu einem bestimmten Höchsteinsatz freigegeben. Eine 5-Franken-Aktion bringt nichts, wenn der erlaubte Höchsteinsatz bei 2 Franken liegt.
Diese drei Bedingungen entscheiden, was Gratisspielguthaben wirklich wert ist. Ein 10-Franken-Guthaben, das in einer Woche mit Quote 1.50 auf einen Fussballvereinig gesetzt werden kann, ist mehr wert als eines, das 30 Tage gilt, aber nur auf Kombiwetten mit Quote 2.50 anwendbar ist.
Wo Schweizer Werbeaktionen beworben werden
Beide Veranstalter kündigen Aktionen in mehreren Kanälen an:
- Am Verkaufspunkt: Swisslos und Loterie Romande unterhalten zusammen mehrere tausend Verkaufsstellen, allein die Loterie Romande zählt 2’350 in der Westschweiz. Codes werden oft über die Wettannahme oder die Stadionwerbung verbreitet.
- Auf der Website: Die Aktion erscheint mit vollständigen Teilnahmebedingungen auf der Swisslos-Website oder der Website der Loterie Romande.
- In der App: Beide Produkte haben eigene Apps, die Push-Benachrichtigungen bei neuen Aktionen auslösen.
Diese Kanäle sind absichtlich schmal gehalten. Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Das gilt erst recht für Gratisspielguthaben, das ja bereits die Gespa-Bewilligung erfordert.
Schweizer Wettanbieter im Vergleich: zwei Veranstalter, klare Aufteilung
Die Auswahl an bewilligten Anbietern ist klein und überschaubar. Beide Veranstalter haben ihre Vorzüge und Eigenheiten, die sie für unterschiedliche Spielende attraktiv machen. Die folgende Übersicht ordnet sie nach ihrer Bewilligungslage ein.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung |
|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Bewilligung als Grossspiel unter BGS, Aufsicht Gespa) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Bewilligung als Grossspiel unter BGS, Aufsicht Gespa) |
| Pribet | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| Interwetten | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| BDMBet | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| 22Bet | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| Betwinner | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| HornetBet | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| Boomerang Bet | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
| BetLabel | Nein (keine Schweizer Bewilligung) |
Die Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS bedeutet konkret: Veranstalter- und Spielbewilligung sind erteilt, die Aufsicht liegt bei der Gespa, und die Veranstaltung ist auf das jeweilige Vertragsgebiet beschränkt. Für Swisslos umfasst das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone.
Warum ausländische Anbieter in der Tabelle auftauchen
Wer «gratis Wettguthaben» googelt, stösst unweigerlich auf Pribet, Interwetten, 22Bet und andere Namen. Sie werben offensiv mit «5 Euro gratis» oder «Bonus ohne Einzahlung». Für Schweizer Spielende haben sie jedoch keinen legalen Status. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und keinen Schutz bei Streitigkeiten. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Provider per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 gesperrte Domains.
Diese Anbieter bleiben deshalb in der Tabelle, aber ohne Bewilligungsstatus. Wer sie nutzt, spielt bewusst ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Die übrigen Zeilen im weiteren Verlauf dieses Vergleichs beschreiben nur, was die beiden bewilligten Veranstalter bieten.
Grundlagen zum Wettguthaben: wie Spielguthaben in der Schweiz funktioniert
Wer zum ersten Mal ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnet, lernt den Unterschied zwischen Wallet-Guthaben und Spielguthaben kennen. Beide Begriffe tauchen in den Spielregeln auf und beschreiben nicht dasselbe.

Wallet-Guthaben und Spielguthaben
Das Wallet-Guthaben ist das allgemeine Guthaben auf dem Spielkonto. Es kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Das Spielguthaben aus einer Aktion ist eine Gutschrift, die der Veranstalter im Rahmen einer bewilligten Promotion auf das Konto schreibt. Es ist an Aktionsbedingungen gebunden und in der Regel nicht auszahlbar. Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, fallen unter die normalen Auszahlungsregeln.
Wer CHF 10 Gratisspielguthaben aus einer Aktion erhält und mit einer Quote von 2.50 eine Wette gewinnt, hat CHF 25 auf dem Wallet: die CHF 10 Gratisspielguthaben werden zur Wette verwendet (bei einem Verlust wären sie weg), die CHF 15 Gewinn werden dem Wallet gutgeschrieben. Die CHF 10 sind verloren, der Gewinn von CHF 15 ist reguläres Wallet-Guthaben und unterliegt den Auszahlungsregeln.
Wie Auszahlungen vom Wallet laufen
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch bei Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne aus Wetten behandelt Swisslos etwas anders: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen, eine Voraussetzung, die das BGS für alle bewilligten Veranstalter vorschreibt.
Zahlungsmethoden für das Aufladen des Wallets
Bei Swisslos kann das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, mit dem genannten Mindestbetrag von CHF 20. Zusätzlich bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Für eine Liste der aktuell akzeptierten Methoden lohnt sich der Blick in die aktuellen Spielregeln oder die Zahlungsseite des Anbieters, da sich das Angebot ändern kann.
Die Loterie Romande akzeptiert vergleichbare Methoden, gibt aber keine CHF-spezifische Mindestmenge pro Methode im Rahmen der Spielregeln an. Wer auf der Westschweizer Plattform einzahlt, sieht die verfügbaren Methoden direkt im Einzahlungsdialog.
Wie viele Auszahlungen pro Jahr gratis sind
Die Zählung läuft pro Person, nicht pro Wallet. Swisslos unterscheidet zwischen Auszahlungen vom Wallet und Auszahlungen von Gewinnen. Beim Wallet sind zwei Auszahlungen pro 365-Tage-Fenster gratis, ab der dritten fällt die Kommission von 3 % an. Bei Gewinnen aus Wetten gibt es keine solche Beschränkung; der Gewinn geht entweder ins Wallet (bis CHF 1’000) oder direkt aufs Bankkonto (ab CHF 1’000).
Wer mit kleinen Gratisspielguthaben spielt und gelegentlich Gewinne erzielt, wird die Grenze von zwei Auszahlungen selten erreichen. Wer aber regelmässig Wallet-Guthaben auflädt und wieder auszahlt, sollte die Zählung im Auge behalten.
Was das Wertverständnis von Gratisspielguthaben bedeutet
Die Werbung spricht von «gratis». Aus wirtschaftlicher Sicht ist Gratisspielguthaben ein Geschenk mit Auflagen. Drei Aspekte gehören zur ehrlichen Bewertung:
- Zeitwert: Ein CHF-10-Guthaben, das 7 Tage gilt, ist mehr wert als eines, das 30 Tage gilt, weil die Frist den Handlungsdruck erhöht und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass das Guthaben tatsächlich genutzt wird.
- Nutzungswert: Die Mindestquote und der zulässige Höchsteinsatz entscheiden, was mit dem Guthaben überhaupt gewettet werden kann. Eine Aktion mit Mindestquote 2.00 schränkt die Wettauswahl deutlich ein.
- Auszahlungswert: Da das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist, zählt nur der Gewinn. Bei einer Quote von 1.90 auf eine Zweiwegwette liegt der erwartete Gewinn unter dem Nennwert des Guthabens.
Eine Verlustfolgerung: Gratisspielguthaben in der Schweiz ist ein Marketinginstrument der beiden bewilligten Veranstalter, kein Echtgeld-Ersatz. Wer es nutzt, sollte die Regeln lesen und das Kleingedruckte verstehen.
Rechtslage: warum Gratisspielguthaben in der Schweiz bewilligungspflichtig ist
Die Schweiz hat sich für ein anderes Modell entschieden als die meisten europäischen Nachbarn. Statt vieler Lizenzen für private Anbieter gibt es ein Konzessionssystem, das die Zahl der Veranstalter begrenzt und jede Aktion einzeln prüft.

Das Geldspielgesetz und seine Strukturen
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es definiert Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie der Konzessionspflicht. Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021. Die Gespa beaufsichtigt nicht nur Online-Sportwetten, sondern auch Lotterien, Geschicklichkeitsspiele und Geldspielautomaten in Spielbanken. Casinos fallen in die Zuständigkeit der ESBK.
Eine Bewilligung als Grossspiel umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Konzession gilt nur in der Schweiz. Ausländische Lizenzen werden in der Schweiz nicht anerkannt; eine Malta-Lizenz oder eine Curaçao-Lizenz hat hier keine rechtliche Wirkung.
Die Begrenzung auf zwei Veranstalter
Das BGS begrenzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande. Diese Konstruktion sichert die beiden bestehenden Landeslotterien und schliesst private Konkurrenten aus. Der Grund liegt in der Tradition: Beide Veranstalter waren bereits vor 2019 aktiv und sind genossenschaftlich organisiert. Der Reinertrag fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Die Kantone sind in zwei Vertragsgebiete aufgeteilt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei Swisslos kann nur eröffnen, wer im Vertragsgebiet wohnt; gleiches gilt für die Loterie Romande.
Die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Gespa prüft dabei, ob die Aktion mit den Zielen des Spielerschutzes vereinbar ist und ob die Bedingungen transparent sind. Die Zahl der bewilligten Aktionen ist bewusst klein: 24 für Loterie Romande, 8 für Swisslos im Jahr 2025.
Diese Knappheit ist ein bewusstes regulatorisches Design. Wer mit Gratisspielguthaben wirbt, ohne die Bewilligung zu haben, verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist eine Widerhandlung und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Die Werbeaktion «5 Euro gratis» eines ausländischen Anbieters, die sich an Schweizer Kunden richtet, fällt unter diese Bestimmung.
Was bewilligt werden darf und was nicht
Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10. September 2026) definiert, was überhaupt gewettet werden darf. Drei Einschränkungen stechen hervor:
- Nur Sportereignisse: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig. Die Liste ist abschliessend.
- Eingeschränkter Wettbewerbskreis: Qualifikationsspiele sind nur dann erlaubt, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt. Frauenwettbewerbe sind ebenfalls nur dann erlaubt, wenn sie gelistet sind. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind grundsätzlich nicht erlaubt.
- Keine Eckstoss- oder Kartenmärkte: Die Liste enthält keine Märkte für Eckstösse oder Karten. Auch Esports taucht nicht auf.
Diese Liste ist die Grundlage für jedes Wettangebot. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht bewettet werden, auch nicht im Rahmen einer Gratisspielguthaben-Aktion.
Livewetten, Cash-Out und virtuelle Sportarten
Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist regulatorisch nicht erfasst; es ist eine Funktion, die der Veranstalter in seinen Spielregeln definiert. Bei Sporttip ist Cash-Out verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Virtuelle Sportarten sind in der Schweizer Bewilligungslage nicht abschliessend geregelt. Wer darauf wetten will, prüft die aktuelle Gespa-Liste oder fragt direkt beim Veranstalter nach.
Werbung und Boni: was erlaubt ist
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine Tageszeitbeschränkung für Werbung existiert nicht. Die Werbung selbst ist Sache der Veranstalter; die Bewilligungspflicht betrifft die Aktionen mit Gratisspielguthaben.
Strafen und Sperrliste
Die Organisation nicht bewilligter Sportwetten ist eine Straftat nach Art. 130 BGS. Wer gewerbsmässig handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Spielerschutz und keine faire Spielkontrolle.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Provider per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Bei einer Blockade weicht der Anbieter oft auf eine neue Adresse aus, Domain-Hopping genannt; die Gespa ersetzt die blockierten Domains innert Stunden. Die Gespa hat in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home namentlich erwähnt und auch bet365 als gesperrt genannt.
Besteuerung von Gewinnen
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundeshöchstbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonalen Schwellen unterscheiden sich, daher gilt: je nach Kanton. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die typische Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag, sodass keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer anfallen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Für verbindliche Auskünfte sollte ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung befragt werden.
Spielerschutz und Verantwortung: warum das Kleingedruckte nicht nur Werbung ist
Auch Gratisspielguthaben ist Teil des Spielverhaltens und unterliegt dem Spielerschutz. Wer eine Aktion mitnimmt, sollte sich der Mechanismen bewusst sein, die das BGS und die Veranstalter vorschreiben.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Limiten werden vom Spieler festgelegt, nicht vom Staat. Das BGS schreibt in Art. 87 VGS vor, dass der Veranstalter eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt. Die Herabsetzung funktioniert sofort, die Heraufsetzung nach 24 Stunden (Gesetz); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine statutarische Einzahlungsgrenze pro Spieler existiert in der Schweiz nicht.
Selbstsperre und Spielsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das BGS regelt die Spielsperre in Art. 80–82. Ausgeschlossen werden können überschuldete oder spielsüchtige Personen. Die Spielsperre wird in einem geteilten Register erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist eingebunden (Art. 81 BGS). Der Veranstalter muss eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Warum das Alter 18 die Untergrenze ist
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Mindestalter für die Online-Registrierung bei Swisslos beträgt 18 Jahre, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 47.6% von 200 Versuchen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist kein Grund, den Verkaufsstellenschutz als streng darzustellen. Wer minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wettlimits pro Schein
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Limiten sind Veranstalterbedingungen, keine gesetzlichen Vorgaben. Wer regelmässig höhere Einsätze platzieren will, findet bei Sporttip keine Möglichkeit. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Einzahlungslimits und Identitätsprüfung
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Jede Person darf nur ein Konto führen, und die Identität wird vor der ersten Einzahlung verifiziert. Schweizer Konto und ausländische IBAN: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Wer wo Hilfe findet
Bei Anzeichen für Spielsucht oder übermässiges Spielen bieten die Veranstalter Selbstausschluss und Limiten, aber externe Beratung ist entscheidend. In der Schweiz arbeitet die Gespa mit Fachstellen zusammen, und die Spielsperre im Register gilt schweizweit.
Berechnung: was ein Gratisspielguthaben bei einer Zweiwegwette wert ist
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer ein Guthaben von CHF 10 erhält, kann den Betrag nicht einfach auszahlen lassen. Was zählt, ist der Gewinn, der mit dem Guthaben auf einer Wette erzielt wird.
Die Formel für den Erwartungswert
Bei einer Freebet, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, berechnet sich der erwartete Wert wie folgt:
Erwarteter Wert = Freebet-Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes
Das bedeutet: Wer ein CHF-10-Guthaben auf eine Zweiwegwette mit Quote 1.90 setzt, gewinnt bei Erfolg den Einsatz nicht zurück. Der Nettogewinn bei Quote 1.90 ist CHF 9 (10 × (1.90 − 1)). Der erwartete Wert dieses Gewinns hängt von der Auszahlungsquote des Marktes ab.
Beispielrechnung mit zwei Quoten 1.90
Eine Zweiwegwette mit beiden Quoten 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2 × 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9500, also rund 95.00 %. Die Marge des Marktes liegt bei etwa 5.00 %.
Für ein CHF-10-Guthaben auf einer Seite dieser Wette:
Erwarteter Wert = 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9500 = 10 × 0.4737 × 0.9500 ≈ 4.50 CHF
Das bedeutet: Im statistischen Mittel über viele solcher Wetten liegt der erwartete Gewinn aus dem CHF-10-Guthaben bei rund CHF 4.50. Das ist weniger als die Hälfte des Nennwerts. Wer das Guthaben auf eine Wette mit niedrigerer Marge setzt, kann den Wert näher am Nennwert halten; wer es auf einen Markt mit hoher Marge setzt, verliert mehr.
Was die Rechnung zeigt
Die Rechnung offenbart, was Gratisspielguthaben wirklich bedeutet. Es ist ein Werbegeschenk mit eingebauter Marge. Wer das Guthaben auf einer Zweiwegwette mit Quote 1.90 setzt, gewinnt im Schnitt weniger als die Hälfte des Nennwerts. Wer das Guthaben nicht nutzt, hat den Werbeeffekt mitgenommen, aber keinen finanziellen Vorteil. Wer das Guthaben mehrfach nutzt, etwa auf mehrere Wetten, kann den erwarteten Wert streuen, aber das Ergebnis bleibt im Rahmen der Marge.
Ein Band statt einer einzelnen Zahl: Der erwartete Wert eines CHF-10-Guthabens auf einer Zweiwegwette mit Quote 1.90 liegt je nach Markt und Auszahlungsquote zwischen rund CHF 4 und CHF 5, wenn nur die Bedingungen der Aktion erfüllt sind. Wer die Mindestquote der Aktion beachten muss, kann das Guthaben möglicherweise nicht auf die 1.90-Wette setzen, sondern muss eine höhere Quote wählen. Eine Mindestquote von 2.00 reduziert den erwarteten Wert weiter.
Anbieter im Detail: was die Schweizer Veranstalter und die Offshore-Marktteilnehmer bieten
Die folgenden Abschnitte beschreiben die beiden bewilligten Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Detail. Jeder Block schliesst mit einem Urteil zur Eignung für unterschiedliche Spielende.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung von 2019. Das Sportwettenangebot läuft unter dem Markennamen Sporttip und bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein.
Sporttip bietet den Sporttip-Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Mechanik unterscheidet sich von Gratisspielguthaben: Der Kombiboost erhöht den Gewinn einer Kombiwette, ersetzt aber nicht den Einsatz.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Urteil: Sporttip eignet sich für Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen und die Schweizer Regulierung schätzen. Das Angebot an Gratisaktionen ist klein, aber seriös: Jede Aktion ist von der Gespa bewilligt, die Regeln sind transparent, und die Auszahlung erfolgt auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen. Wer grosse Boni und hohe Umsatzanforderungen sucht, ist hier falsch; wer ein verlässliches Umfeld ohne Lizenzrisiko sucht, ist richtig.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Lotterie-Genossenschaft der Westschweiz mit Sitz in Lausanne. Sie veranstaltet das Sportwettenangebot Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und verteilte an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Codes für CHF 10 Spielguthaben. Das Muster ähnelt anderen Schweizer Aktionen: befristet, an einen Kanal gebunden (hier Stadien), im verifizierten Konto einzulösen, 30 Tage gültig. Die Westschweizer Veranstalter sind bei dieser Art von Aktionen aktiver als Swisslos, gemessen an der Zahl der Bewilligungen im Jahr 2025.
Urteil: Jouez Sport eignet sich für Spielende in der Romandie und im Tessin, die ein verlässliches, lokal verankertes Angebot suchen. Die Plattform ist kleiner als Sporttip, aber ähnlich reguliert. Wer mit den Sprach- und Kantonsgrenzen der Schweiz vertraut ist, weiss, dass die Westschweizer Lösung ihre eigene Berechtigung hat.
Pribet, Interwetten, BDMBet, 22Bet, Betwinner, HornetBet, Boomerang Bet, BetLabel
Diese acht Anbieter werben international mit «5 Euro gratis», «Bonus ohne Einzahlung» oder «100 % Willkommensbonus». Sie alle haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und keinen Schutz bei Streitigkeiten. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen, was bei mehreren dieser Anbieter bereits geschehen ist. Die Sperrliste wird regelmässig aktualisiert; blockierte Domains werden durch Domain-Hopping ersetzt.
Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist eine Widerhandlung nach Art. 74 Abs. 3 BGS und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Urteil: Diese Anbieter eignen sich nicht für Schweizer Spielende, die im Schweizer Rechtsraum spielen wollen. Wer aus Neugier oder wegen eines Bonusversprechens dort spielt, tut dies bewusst ausserhalb der Schweizer Regulierung und nimmt die rechtlichen und steuerlichen Folgen in Kauf. Für die meisten Spielenden ist Sporttip oder Jouez Sport die bessere Wahl.
Häufige Fragen zu gratis Wettguthaben in der Schweiz
Gibt es gratis Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf es anbieten?
Ja, aber das Angebot ist klein und an strenge Regeln gebunden. Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) haben eine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz. Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, im Jahr 2025 waren es 24 für Loterie Romande und 8 für Swisslos.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande. Auszahlungen vom Wallet gehen nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen; eine anonymer oder Krypto-Empfänger ist in der Schweiz nicht möglich.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Ein «5 Euro gratis»-Versprechen stammt fast immer von einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Solche Anbieter haben in der Schweiz keine rechtliche Grundlage; ihre Lizenz aus dem Ausland hat hier keine Kraft. Schweizer Konten werden in CHF geführt, eine Einzahlung in Euro verursacht Wechselkursgebühren und ist Teil des Lizenzrisikos.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Das variiert je nach Aktion. Bei Schweizer Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» reichte ein verifiziertes Konto und die Eingabe des Codes innert 7 Tagen; eine Einzahlung war nicht nötig. Andere Aktionen können eine Mindesteinzahlung verlangen; die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion geben Auskunft.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette prozentual: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Der Boost gilt nur online und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt er. Der Boost ist kein Gratisspielguthaben, sondern eine Gewinnerhöhung auf eigene Wette.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Loterie Romande hat in ihren allgemeinen Regeln keine vergleichbare Kommission; Gewinne werden direkt dem Wallet gutgeschrieben oder auf das Bankkonto überwiesen.
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Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
