Afrika-Cup Wetten in der Schweiz: wo der Wettschein legal ist

Updated Oktober 2026
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Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Bewilligungsliste der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht).

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Der Afrika-Cup ist der kontinentale Wettbewerb des afrikanischen Fussballverbands CAF, alle zwei Jahre ausgetragen, seit 2019 mit 24 Mannschaften, ab 2028 nur noch im Vierjahresturnus. Für Wetten aus der Schweiz gilt: erlaubt ist nur, was die zwei bewilligten Veranstalter anbieten, und nur in den Kantonen, für die sie zuständig sind. Alles andere ist Werbung, die das Geldspielgesetz verbietet, oder schlicht nicht zugänglich.

Die letzte Ausgabe, der Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis zum 18. Januar 2026 in Marokko. Die nächste, Afrika-Cup 2027, ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt. Dazwischen liegt kein Afrika-Cup. Wer «Afrika-Cup 2026» sucht, sucht meist eine Wette auf die letzte oder die kommende Ausgabe.

Wer auf das Turnier wetten will, hat in der Schweiz zwei Wege: das Swisslos-Produkt Sporttip, das in 21 Kantonen plus Liechtenstein läuft, oder die Westschweizer Variante Jouez Sport der Loterie Romande. Beide sind bewilligt. Beide decken nur die Wettarten ab, die die Gespa-Liste zulässt. Wer das nicht akzeptiert, weil die Quote knapp sitzt oder das Wettprogramm zu schmal ist, verlässt die Schweiz.

Spielplan und Schauplatz: was Afrika-Cup 2025 zeigte und was Afrika-Cup 2027 verspricht

Sechs Vierergruppen, dann K.-o. ab Achtelfinal

Der Afrika-Cup 2025 wurde in sechs Vierergruppen ausgetragen. Die zwei Gruppenersten sowie die vier besten Gruppendritten stiegen ins Achtelfinal auf, danach folgte eine K.-o.-Runde bis zum Final. Bei Gleichstand nach 90 Minuten plus Nachspielzeit wurde verlängert und, falls nötig, vom Punkt geschossen. Das ist der Modus, an dem sich eine Wette auf den Spielausgang messen lassen muss: 90 Minuten plus Nachspielzeit, alles andere nur, wenn das Wettprogramm es ausdrücklich einbezieht.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Die Verschiebung vom Sommer auf den Jahreswechsel 2025/26 hatte einen konkreten Grund: Terminkonflikte mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025, die ihrerseits in den USA stattfand. Wer heute ein Spiel der kommenden Ausgabe sucht, schaut deshalb auf den Sommer 2027 und nicht auf den Winter.

Marokko als Gastgeber, Senegal als Sieger nach Verlängerung

Das Endspiel am 18. Januar 2026 gewann Senegal mit 1:0 nach Verlängerung gegen Marokko, den Gastgeber. Torschützenkönig wurde Brahim Díaz vom marokkanischen Verband mit fünf Treffern. Im kleinen Final setzte sich Nigeria im Elfmeterschiessen mit 4:2 gegen Ägypten durch. Zwei Monate später wertete die CAF das Endspiel mit 3:0 für Marokko, weil die senegalesischen Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff den Platz vorübergehend verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Wer das Endspiel in seine Wettbetrachtung einbezieht, hält sich an die offizielle Ergebniswertung der CAF.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Afrika-Cup 2027 in Ostafrika

Für die Ausgabe 2027 ist die K.-o.-Runde ab dem Achtelfinal erneut vorgesehen, diesmal in drei ostafrikanischen Gastgeberländern: Kenia, Tansania und Uganda. 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet, ein Rekordwert. Der Spielplan steht noch nicht endgültig fest. Sobald er vorliegt, schaltet die Gespa das Turnier auf ihre Bewilligungsliste, und erst dann darf Sporttip oder Jouez Sport Afrika-Cup-Wetten anbieten.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Anbieter Bewilligung Veranstalter / Produkt Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Produkt Sporttip Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura

Swisslos hat den Sitz in Basel und schüttete für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Beide Anbieter unterscheiden sich an Punkten, die für eine Afrika-Cup-Wette praktisch werden, sobald das Turnier auf der Bewilligungsliste steht: ein Sporttip-Konto lässt sich online nur eröffnen, wenn man im Vertragsgebiet wohnt. Ein Jouez-Sport-Konto nur, wenn man in der Romandie wohnt. Wer in Genf sitzt, kann sich bei Swisslos nicht registrieren. Wer in St. Gallen sitzt, kann kein Jouez-Sport-Konto führen. Was beide gleichermassen können: nur gerade Sportwetten anbieten, die die Gespa-Liste erlaubt, mit einem Mindesteinsatz von CHF 1 und einer Höchstlimite, die pro Anbieter festgelegt ist.

Anbieter Mindesteinsatz Einzel/Kombi Höchsteinsatz Einzel/Kombi Höchsteinsatz Systemwette
Swisslos Sporttip CHF 1 CHF 1’000 CHF 10’000
Loterie Romande Jouez Sport CHF 1 — —

Bei Loterie Romande nennt die hier verfügbare Datengrundlage den maximalen Spieleinsatz pro Wette nicht in derselben Granularität. Wer hier vor einer ersten Wette steht, wirft einen Blick in das aktuelle Wettprogramm und die Teilnahmebedingungen, bevor er den Wettschein ausfüllt.

Was die Gespa-Liste tatsächlich freischaltet

Die Gespa führt eine geschlossene Liste dessen, was ein bewilligter Veranstalter anbieten darf. Sie umfasst Sport, Wettbewerbe und Wettarten. Ein Ereignis ist nicht generell bewilligt, sondern nur, wenn die Liste es ausdrücklich führt. Qualifikationsrunden zählen nur dann, wenn die Liste es so vorsieht. Frauenwettbewerbe ebenso. Eckball- und Kartenmärkte sind nicht auf der Liste. Eine Esports-Sektion existiert ebenfalls nicht. Wer auf den Afrika-Cup wettet, bekommt also eine Auswahl an 1X2, Handicap, Über/Unter-Tore, Halbzeitresultaten, Turniersieger und Gruppensieg, mit Modifikationen je nach dem, was die Gespa jeweils freigegeben hat.

Die Bewilligungsliste ist nicht in Stein gemeisselt. Die Gespa prüft laufend, schaltet Turniere dazu und streicht Wettarten, die nicht mehr in die Aufsichtspraxis passen. Wer im Vorfeld eines Turniers prüfen will, ob eine Wettart auf den Afrika-Cup freigeschaltet ist, schaut direkt in die Liste der Gespa.

Rechtliche Lage: was die Schweiz erlaubt und was nicht

Grossspiel und Konzession: nur zwei Veranstalter

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Anbieterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr bewilligte Buchmacher gibt es nicht.

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keinen Wert (Art. 4 BGS). Wer aus Malta, Curaçao oder Deutschland eine Lizenz mitbringt, kann die hier nicht geltend machen. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Den Spieler trifft keine Strafe, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Anbieten ohne Bewilligung: Sperrliste, Werbeverbot, kein Rekurs

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Telekom-Anbieter sperren die Adressen über DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Sie werden innert Stunden ersetzt, wenn die Anbieter die Domain wechseln (sogenanntes Domain-Hopping). Die Gespa nennt dafür namentlich Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste.

Für Werbung gilt ein striktes Verbot. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Erlaubte Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen.

Anonyme Gewinne, Krypto, Kredit: was die Schweiz nicht kennt

Wer bei Sporttip oder Jouez Sport gewinnt, bekommt das Geld auf ein Konto, das auf seinen Namen läuft (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es nicht, Kryptowährungen sind im bewilligten Spielbetrieb nicht zugelassen, Kredit an Spielerinnen und Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Wallet als Empfänger angeben will, hat bei einem bewilligten Anbieter schlechte Karten.

Spielerschutz: Limiten und Spielsperre

Verlustlimiten sind Selbstschutz, nicht Staatsvorgabe

Vor der ersten Online-Teilnahme bei Swisslos müssen Spielerinnen und Spieler Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (bei unter 21-Jährigen CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die Statuten setzen 24 Stunden, die Anbieterpraxis 72 Stunden, beide gelten nebeneinander.

Die Schweiz kennt keine staatliche Einzahlungsobergrenze. Wer sein Limit festlegt, legt es selbst fest. Das unterscheidet das Schweizer System von Märkten mit harten staatlichen Caps.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).

Wer gesperrt ist, kann keinen Wettschein abgeben. Wer minderjährig ist, darf gar nicht teilnehmen: Sporttip ist erst ab 18 Jahren zugänglich. Wer als Sportler an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wettarten, Quoten und die Marge, die in jeder Quote steckt

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Langzeitwette

Der Wettschein unterscheidet vier Grundformen. Die Einzelwette setzt auf eine Voraussage, die Kombiwette auf mehrere, deren Quoten multipliziert werden, die Systemwette auf eine Auswahl von Kombinationen aus mehreren Voraussagen, die Langzeitwette auf ein Turnierergebnis. Alle vier Formen kennen eine eigene Mechanik, eine eigene Mindestquote und eine eigene Auszahlungsmechanik, weshalb eine Wette nie «einfach Quote mal Einsatz» ist.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombiwetten CHF 1’000 und für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Elfmeterschiessen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die normale Spieldauer (im Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf den Spielausgang eines Afrika-Cup-Endspiels platziert, wettet damit nur auf das Ergebnis nach 90 Minuten plus Nachspielzeit. Eine Wette auf «Afrika-Cup-Sieger» ist dagegen eine Langzeitwette, deren Auszahlung das Turnierergebnis nach K.-o.-Regeln heranzieht.

Quotenboosts und Profitboosts: das Versprechen und der Haken

Bei Sporttip gibt es zwei Formen von erhöhten Quoten. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Höhe limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. «Gratis» heisst hier: einmal pro Person, nicht beliebig oft.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost, der den Gewinn verdoppelt, kostet damit Kontrolle über die Wettauswahl.

Cash-Out und Livewetten: ohne Garantie, mit Risiko

Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Wettende, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es gibt keinen Anspruch auf Cash-Out für jede Wette. Cash-Out ist nur online verfügbar, als volle Auszahlung ohne Teilbeträge; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute eine Wette auf den gerade spielenden Elfmeter setzen will, läuft Gefahr, dass das System die Wette mit 1.00 abrechnet.

Bet Builder und abhängige Ereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine «Heimsieg und über 1.5 Tore»-Wette auf ein Afrika-Cup-Spiel läuft deshalb entweder über den Bet Builder oder wird nicht angenommen. Nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Eine Beispielrechnung zur Marge einer 1X2-Wette

Eine fiktive 1X2-Wette auf ein Afrika-Cup-Gruppenspiel hat Quoten von 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden und 3.60 für Auswärtssieg. Die Auszahlungsquote des Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) ≈ 1 ÷ 1’048 ≈ 95.4 %. Die Marge liegt damit bei rund 4.6 %, abhängig von der genauen Quotenkombination. Das ist das, was vom Veranstalter im Schnitt je eingesetzter Einheit eingestrichen wird, und das, was ein Wettender auf lange Sicht verliert, wenn er ohne Informationsvorsprung wettet. Wer mit Selbstdisziplin und Information wettet, bewegt sich gegen diese Marge, nie mit ihr.

Ohne Schweizer Bewilligung: was offshore Anbieter ausmacht

Die ausländischen Marken im Überblick

Neben den zwei bewilligten Veranstaltern tauchen in der Werbung immer wieder Namen wie Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet und WirWetten auf. Sie alle haben keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen gelten hier nicht. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, ihre Werbung wäre in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Marke Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz (vermutet) In der Schweiz beurteilt als
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
Funbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen nicht feststellbar ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg

Was das für Spielerinnen und Spieler bedeutet

Wer bei einem dieser Anbieter wettet, verlässt den Schutzrahmen des BGS. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten, keine Schweizer Sperre, die im Ernstfall greift, keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Gewinne aus ausländischen Grossspielen können je nach Kanton anders besteuert werden, die kantonale Steuerpraxis Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass das die Werbeversprechen der Anbieter nicht aufwiegt.

Wann eine ausländische Seite sinnvoll sein kann

Es gibt ein paar Situationen, in denen eine ausländische Plattform überhaupt zur Sprache kommt: eine Wettart, die die Gespa-Liste nicht führt (bestimmte Handicap-Varianten, Eckballmärkte, Kartenmärkten, Langzeitwetten mit Saisonwertung), eine Quote, die deutlich über dem bewilligten Schweizer Markt liegt, oder ein Livewetten-Angebot, das im Schweizer Wettprogramm fehlt. Das sind die einzigen legitimen Gründe, sich überhaupt mit diesen Marken zu beschäftigen, und sie sind keine Werbung: jeder, der ein Konto dort eröffnet, verlässt den Schutz des BGS.

Besteuerung von Wettgewinnen: Freibetrag, Verrechnungssteuer, kantonale Praxis

Die Bundesregel: Freibetrag, dann 35 % Verrechnungssteuer

Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei, danach wird Verrechnungssteuer fällig. Der Bund hat den Freibetrag per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben (2025: CHF 1’070’400). Wer darunter bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn. Wer darüber liegt, dem zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar ist.

Die Höhe des Freibetrags unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Wer eine genaue Zahl für seinen Wohnsitzkanton braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung. Wer schlicht «je nach Kanton» liest, liegt sachlich richtig.

Ausländische Anbieter: andere Besteuerung

Gewinne aus nicht bewilligten ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer. Aber: die kantonale Steuerpraxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag. Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollumfänglich. Anderswo gibt es keine eigene Linie. Das ist der Grund, warum offshore Gewinne nicht automatisch steuerfrei sind.

Keine Wettsteuer auf den Einsatz

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz, also keine 5 % oder ähnliches, die jeder Wette aufgeschlagen wird. Der Bruttoeinsatz fliesst in die Wette, die Quote drückt die Marge, das war es. Wer Anbieter sieht, die «keine Wettsteuer» werben, hat es mit einer Schweizer Plattform zu tun.

Praktischer Ablauf: von der Registrierung bis zur Auszahlung

Kontoeröffnung und Identitätsprüfung

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Loterie Romande folgt demselben Muster: Wer in ihrem Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren und das Spielerkonto eröffnen.

Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, durchläuft einen ähnlichen Prozess, aber ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Sperre.

Auszahlung

Gewinne und Restguthaben werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen der Kontoinhaberin läuft (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer eine andere Bankverbindung hinterlegen will, kann das tun, solange der Name passt. Eine Auszahlung auf eine Krypto-Wallet ist bei bewilligten Anbietern nicht möglich.

Wann eine Wette Sinn ergibt und wann nicht

Wer das Schweizer System nutzen will

Wer in der Schweiz wohnt, ein Turnier mit offizieller CAF-Auswertung sucht und bereit ist, sich an das Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport zu halten, ist hier richtig. Vorteile: vollständiger Spielerschutz, Schweizer Aufsicht, Schweizer Sperrregister, Auszahlung auf das eigene Konto, keine Wettsteuer auf den Einsatz. Nachteile: kleines Wettprogramm im Vergleich zu internationalen Anbietern, gegebenenfalls tiefere Quoten, kein Cash-Out auf jede Wette, keine anonymen Auszahlungen.

Wer das Schweizer System nicht nutzen kann

Wer auf einen Markt wetten will, den die Gespa-Liste nicht führt, wird bei Swisslos oder Jouez Sport nicht fündig. Das gilt etwa für Eckball- und Kartenmärkte, für manche Handicap-Varianten und für Livewetten, die in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 gewertet werden. Wer ausserhalb des Schweizer Vertragsgebiets wohnt, kann sich bei Sporttip oder Jouez Sport ohnehin nicht online registrieren, was das Thema erledigt.

Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt

Wer bewusst ohne Schweizer Schutz spielen will, muss sich im Klaren sein, dass er damit auf die Aufsicht der Gespa, den Schweizer Rechtsweg und das Schweizer Sperrregister verzichtet. Das Werbeverbot für nicht bewilligte Anbieter (Art. 74 Abs. 3 BGS) bedeutet, dass hier weder eine Plattform noch ein Bonuscode genannt wird; wer eine ausländische Seite nutzt, sucht sie sich selbst aus und prüft die Lizenz und den Sitz des Anbieters in dessen eigenen Bedingungen.

Häufige Fragen zum Afrika-Cup und zu Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Den Afrika-Cup organisiert die CAF, der kontinentale afrikanische Fussballverband. Erstmals ausgetragen wurde er 1957, Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger. Die letzte Ausgabe lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko; die nächste, der Afrika-Cup 2027, ist für 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein sowie Loterie Romande mit Jouez Sport in den Westschweizer Kantonen. Voraussetzung ist, dass die Gespa das Turnier auf ihre Bewilligungsliste gesetzt hat und dass die Wettart zugelassen ist.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Nein. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die normale Spieldauer plus Nachspielzeit, im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen werden nur berücksichtigt, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Afrika-Cup-Endspiel-Wette auf den Sieger nach 90 Minuten ist damit eine andere Wette als eine auf den Turniersieger.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Rückzahlungsbetrag einer gewonnenen Wette ist Einsatz mal Quote. Beispiel: Eine Wette von CHF 10 zu Quote 2.10 gibt CHF 21 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 11. Die Marge eines Marktes ergibt sich aus 100 % minus der Auszahlungsquote, die wiederum 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) für alle Ausgänge ist. Beispielrechnung mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60: Auszahlungsquote rund 95.4 %, Marge rund 4.6 %.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Bei Swisslos werden die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Online-Teilnahme selbst gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das Gesetz sieht 24 Stunden vor, die Anbieterpraxis 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Spielbanken und das Fürstentum Liechtenstein.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Ab dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Freibetrag per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben, vorher lag er bei CHF 1’070’400. Über diesem Betrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, rückforderbar über die Steuererklärung. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich und sind in den jeweiligen Steuergesetzen verankert; «je nach Kanton» heisst: der Wert schwankt von Kanton zu Kanton, eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»