Online Squash Wetten Schweiz: Was erlaubt ist und wer anbietet

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungen und die Spielregeln von Sporttip und Jouez Sport.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash ist eine Randsportart. In der Schweiz kommt hinzu, dass nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer auf Squash setzen will, fragt zuerst, ob die Disziplin überhaupt im Programm auftaucht, dann, was eine Quote über die Wette verrät, und schliesslich, was ein Tipp im Gegensatz zu einer Einschätzung eigentlich ist. Die folgenden Abschnitte ordnen die Antworten dazu in dieser Reihenfolge.

Was Squash als Wettsport in der Schweiz ausmacht

Squash ist eine Hallensportart, professionell durch die PSA World Tour organisiert, ergänzt um WSF-Turniere und die alle zwei Jahre stattfindenden Weltmeisterschaften. Auf Spitzenebene wird das Spiel im Best-of-Five-Format über maximal fünf Sätze bis elf Punkte ausgetragen. Die Saison läuft fast durchgehend, was die Wetten-Dichte auf den grossen Touren eigentlich erhöhen sollte – und was den Randsport-Charakter umso mehr erklärt: In der Schweiz existiert für Squash kein etablierter Wettmarkt wie für Fussball, Eishockey oder Tennis.

Was eine Squash-Wette technisch ist, ist damit noch nicht beantwortet. Eine Wette auf einen Squash-Match ist eine Wette auf den Ausgang eines sportlichen Ereignisses, und der Ausgang ist – anders als im Fussball oder Tennis – fast immer binär: Spieler A gewinnt das Match, oder Spieler B tut es. Die Zahl der Sätze (3:0, 3:1, 3:2) gehört zum Spielverlauf, aber die Match-Wette selbst kennt nur zwei Seiten. Hinzu kommen allenfalls Spezialmärkte auf die Satzverteilung oder auf Handicap-Linien, was die Zahl der angebotenen Märkte pro Begegnung klein hält.

Der zweite Grund, warum Squash in der Schweiz wenig Wettvolumen bindet, liegt in der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten. Welche Sportarten und Wettbewerbe bewilligt sind, regelt die Gespa in einer abschliessenden Liste; die Liste wird von Zeit zu Zeit aktualisiert, und Squash ist ein Eintrag, der jeweils gesondert zu prüfen ist. Ist eine Disziplin nicht auf der Liste, darf ein Veranstalter keine Wette darauf anbieten, und ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen ohnehin ausser Betracht. Damit entscheidet ein Verwaltungsakt, nicht die Nachfrage, ob ein Schweizer Wettkonto überhaupt eine Quote auf einen Squash-Match zeigt.

Wer in der Schweiz auf Squash wetten will, geht also einen schmalen Weg: zuerst prüfen, ob die Gespa-Liste Squash in der laufenden Version überhaupt führt, dann prüfen, ob Sporttip oder Jouez Sport die Disziplin im aktuellen Wettprogramm haben, und schliesslich entscheiden, ob die angebotenen Quoten das Risiko eines Randsport-Marktes tragen. Drei der vier Cluster dieses Themas – die Rechtslage, der Spielerschutz und der Veranstalter-Vergleich – hängen direkt an diesem Stand der Liste.

Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die Schweiz hat 2019 das Geldspielgesetz (BGS) in Kraft gesetzt und den Markt für Sportwetten bewusst eng gefasst. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn von Art. 3 lit. c und e BGS, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat, das die interkantonale Zusammenarbeit regelt, ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht die ESBK beaufsichtigt diese Wetten, sondern die Gespa; die ESBK ist für die Casinos zuständig.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel, geregelt in Art. 21–25 BGS. Die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter, die überhaupt Lotterien und Sportwetten durchführen dürfen, auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Diese Beschränkung bedeutet in der Praxis, dass es keine weitere Liste «weiterer bewilligter Buchmacher» gibt – es gibt schlicht keine anderen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Sporttip ist in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein spielbar. Ein Online-Konto bei Swisslos bekommt, wer in diesem Vertragsgebiet wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Loterie Romande führt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Sie veranstaltet das Angebot für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und hat ihre Kontaktadresse in Lausanne. Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden ist sie das Pendant zu Swisslos für die Romandie.

Was gewettet werden darf, hängt an einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. In der Version vom 10. September 2026 enthält sie nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden sind nur dann wettbar, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe sind nur wettbar, wenn sie in der Liste stehen; Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte, wie sie im Fussball üblich sind, fehlen ebenso wie ein E-Sports-Bereich.

Live-Wetten sind dort erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine inhaltliche Beschränkung einzelner Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht eigens geregelt, sondern eine Funktion des Veranstalters, die in dessen Spielregeln beschrieben wird. Über die Zulässigkeit von virtuellen Sportarten schweigt sich die Rechtslage aus, weshalb hierzu nichts geschrieben werden sollte.

Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Domains verschwinden und tauchen unter neuen Namen wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet; in der Begründung einzelner Sperrungen tauchen Interwetten und Bet-at-Home namentlich auf, bet365 ist ebenfalls auf der Liste.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund legt den Schwellenwert ab dem 1. Januar 2026 auf 1’071’000 Franken fest, im Jahr 2025 lag er bei 1’070’400 Franken. Die Kantone setzen ihre eigenen Schwellen, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» heisst. Über dem Schwellenwert zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Die meisten Wettenden bleiben unter dem Schwellenwert, weshalb im Alltag weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn anfallen. Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; einzelne Kantone, darunter Thurgau, behandeln solche Gewinne jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich; die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater gibt den verbindlichen Bescheid.

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 hat die Aufsichtsbehörde 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Die genauen Bonus-Bedingungen legt jeder Veranstalter in seinen eigenen Spielregeln fest, ein einheitlicher Standard existiert nicht.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und das gemeinsame Register

Der Spielerschutz im BGS ruht auf drei Pfeilern: auf der Identitätsprüfung, auf selbst gesetzten Verlustlimiten und auf einer Spielsperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird. Sportwetten sind in der Schweiz ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige sind nach Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, und die Identität wird bei der Registrierung anhand eines hochgeladenen Ausweises geprüft, dessen Daten gegen Adress-Datenbanken abgeglichen werden.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst. Wer bei Sporttip erstmals online teilnimmt, muss vor der ersten Wette Limiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Person, für unter 21-Jährige gilt eine separate Limite von 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos hat die gesetzliche Frist damit verlängert, denn die BGS-Vorgabe in Art. 87 VGS sieht nur 24 Stunden vor. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Die Spielsperre funktioniert produktbezogen und dauermässig unterschiedlich. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt über die Sportwetten hinaus auch für die Casinos, einschliesslich Online-Casinos im Inland, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause kann nach Art. 89 VGS bis zu sechs Monate dauern. Eine Aufhebung der Sperre ist nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten möglich, unter Einbezug einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Wer gesperrt ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf die Rückzahlung von Einsätzen oder Gewinnen.

Dieses dichte Schutznetz gilt nur für die beiden bewilligten Veranstalter. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Register angeschlossen, eine Spielsperre bei einem Schweizer Veranstalter hindert die Wette bei einem ausländischen Anbieter nicht. Die Konsequenz: Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande sperren lässt, schliesst damit nur die eine Seite des Marktes aus.

Für die Praxis bedeutet das: Wer auf Squash wetten will, legt zuerst die Tages- und Wochenlimite fest, lädt das Konto mit dem nötigen Betrag auf, prüft das verfügbare Wettprogramm und gibt die Wette ab. Eine Wette ausserhalb der gesetzten Limite nimmt das System gar nicht erst an. Der Vorgang ist damit nicht nur freiwillige Selbstkontrolle, sondern technisch erzwungen.

Was eine Squash-Quote aussagt und was die Marge misst

Eine Quote ist zunächst eine Zahl mit zwei Bedeutungen. Sie sagt erstens, was eine Wette im Gewinnfall zurückzahlt – Einsatz mal Quote, bei einer Kombiwette Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und sie sagt zweitens, wie der Veranstalter die Wahrscheinlichkeit des Ausgangs einschätzt. Aus einer Quote von 2.10 liest ein Marktbeobachter eine implizite Wahrscheinlichkeit von rund 47.6 Prozent, aus 1.50 eine von 66.7 Prozent, aus 3.50 eine von 28.6 Prozent. Diese impliziten Wahrscheinlichkeiten addieren sich über alle Ausgänge eines Marktes auf mehr als 100 Prozent – und genau diese Differenz ist die Marge des Veranstalters.

Die Marge ist der Anteil jedes eingesetzten Frankens, den der Veranstalter im Schnitt einbehält. Die Formel ist einfach: Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote. Für einen Zwei-Wege-Markt, der aus Symmetriegründen mit zwei gleichen Quoten dargestellt wird, lassen sich die Zahlen direkt berechnen.

Ein Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 liefert eine Auszahlungsquote von 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) – das sind 0.5263 plus 0.5263, zusammen 1.0526. Davon der Kehrwert sind 0.95, also 95 Prozent. Die Marge liegt entsprechend bei rund 5 Prozent, genauer bei 5.26 Prozent, verteilt auf die beiden Seiten des Marktes. In Worten: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, zahlt der Veranstalter im Schnitt 95 Rappen wieder aus und behält 5 Rappen. Die Spanne von 4 bis 6 Prozent ist der typische Korridor für einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt ohne Favoriten; bei einem klaren Favoriten steigt die Marge, weil die lange Seite die niedrige Quote trägt und der Veranstalter dort mehr abschöpft.

Diese Spanne ist die Information, die eine Quote über den Markt selbst liefert. Wer nur die Quoten der beiden Spieler betrachtet, sieht nicht, was der Veranstalter vom Kuchen nimmt. Erst die Summe der Kehrwerte macht sichtbar, wie gross der Anteil ist. Bei Squash, wo die Match-Wette binär ist und die Märkte eher schmal sind, bewegen sich die Margen typischerweise in diesem Korridor; auf Spezialmärkten zur Satzverteilung können sie höher ausfallen, weil die Buchmacher dort weniger Wetten sammeln und einen grösseren Risikoaufschlag verlangen.

Was die Marge nicht misst, ist die Treffsicherheit des Veranstalters bei der Prognose. Eine niedrige Marge bedeutet nicht, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten richtig sind – sie bedeutet nur, dass der Veranstalter weniger pro eingesetztem Franken einbehält. Die Quote ist ein Preisschild, kein Urteil.

Einsatz, Gewinn und der Mindestpreis hinter dem Kombiboost

Was eine Wette zurückzahlt, ist eine eigene Rechnung. Bei einer Einzelwette ist der Gewinnbetrag der Einsatz multipliziert mit der Quote. Wer 50 Franken auf eine Quote von 2.10 setzt, erhält im Gewinnfall 105 Franken zurück, davon 50 Franken Einsatz und 55 Franken Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote, und der Einsatz wird mit dieser Gesamtquote multipliziert. Aus drei Quoten von 1.80, 2.20 und 1.95 wird eine Gesamtquote von 7’722; aus 20 Franken Einsatz werden 154.44 Franken Rückzahlung im Gewinnfall, davon 134.44 Franken Nettogewinn. Der Gewinnbetrag wird bei Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Der Mindestpreis ist die Hürde, oberhalb derer eine Quote für bestimmte Aktionen zählt. Der Sporttip-Kombiboost, der nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt er. Eine Voraussage mit Quote 1.49 zählt nicht, auch wenn sie im Wettschein noch akzeptiert wird; das System nimmt die Wette an, der Boost wird aber nicht ausgelöst.

Profitboosts funktionieren nach einem anderen Muster. Sie erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert. Quotenboosts wirken wiederum auf den Preis selbst: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Was Booster und Boosts gemeinsam haben: Sie verändern nicht die faire Quote, sie verändern nur, was der Veranstalter im Gewinnfall drauflegt. Die Marge des Marktes bleibt dieselbe; ein Boost ist ein Zuschlag, kein Ersatz für eine gründliche Quotenprüfung. Wer einen Boost nutzt, sollte dennoch prüfen, ob die zugrundeliegende Quote überhaupt wertbar ist – sonst bezahlt er den Zuschlag auf einen Preis, der den Einsatz nicht verdient.

Veranstalter im Vergleich: was die Bewilligung trägt und was nicht

Die folgende Tabelle sortiert die im Schweizer Markt erreichbaren Veranstalter danach, was ihre Bewilligung trägt und was sie im Wettprogramm tatsächlich anbieten. Die beiden ersten Einträge sind die einzigen, die in der Schweiz legal Sportwetten organisieren dürfen; die übrigen sind ausländische Marken, die in der Schweizer Aufsicht keine Rolle spielen, deren Namen hier aber auftauchen, weil Schweizer Wettende sie kennen.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalter hinter dem Angebot
Sporttip (Swisslos) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Lausanne
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausländisch bewilligt, ohne Geltung in der Schweiz

Die Tabelle trägt die entscheidende Information in der mittleren Spalte: Nur Swisslos und Loterie Romande verfügen über eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung. Alle übrigen Marken fallen unter Art. 4 BGS, ihre Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Dass sie hier auftauchen, liegt nicht an einer Schweizer Aufsicht über sie, sondern an ihrer Sichtbarkeit im Markt. Wer eine dieser Domains aufruft, läuft Gefahr, auf einer von 671 Domains zu landen, die auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Liste wird per DNS blockiert, Domains werden unter neuen Namen wieder erreichbar.

Was die Tabelle bewusst nicht zeigt, sind Quoten, Boni und Auszahlungszeiten der ausländischen Marken. Drei Gründe sprechen dagegen: Erstens sind die Quoten dieser Anbieter für die Gespa-Liste irrelevant, weil das Wettprogramm in der Schweiz gar nicht zugänglich ist. Zweitens sind die Bonusbedingungen und Auszahlungsmodalitäten im Kleingedruckten versteckt, das sich mit jedem Wechsel der Lizenz ändert; eine gedruckte Zahl wäre beim nächsten Update veraltet. Drittens gehört eine ausführliche Bewertung ausländischer Anbieter auf eine Seite über deren eigene Jurisdiktion, nicht auf eine Seite über den Schweizer Markt.

Sporttip: was das Programm trägt und was es kostet

Sporttip ist das einzige legal in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein erreichbare Wettangebot. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist, kann ein Konto eröffnen, muss aber vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Mindestlimite liegt bei einem Franken, die Oberlimite bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Das Wettprogramm ist das, was die Gespa-Liste hergibt. Welche Sportarten und Wettbewerbe verfügbar sind, legt die Liste abschliessend fest; Squash ist dort zu prüfen, nicht vorauszusetzen. Ist die Disziplin im Programm, zeigt der Wettschein die übliche Match-Wette und gegebenenfalls Spezialmärkte zur Satzverteilung. Die Quoten werden nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsbündelung mit einer Marge versehen, deren Höhe pro Markt variiert.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt einen Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und für eine Systemwette 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die operative Bremse, die das Marketing-Versprechen eines «unbegrenzten» Wettkontos von vornherein begrenzt.

Was den Geldfluss angeht, lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmethode oder per Einzahlschein aufladen, Mindestbetrag 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben die Grenze von 9’999 Franken nicht übersteigt. Als Online-Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Swisslos zahlt das Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Cash-Out ist verfügbar, aber nicht garantiert. Die Funktion gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht.

Was die Wettabgabe selbst angeht, nimmt Sporttip nur Personen ab 18 Jahren entgegen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten – diese Regel gilt für Live-Wetten allgemein und ist nicht squash-spezifisch, aber sie gilt auch auf einem Squash-Court, sollte die Gespa Squash in das Live-Programm aufnehmen.

Was die Auszahlung angeht, gilt eine Besonderheit: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wirtschaftlich ist Sporttip ein Lotterieprodukt, kein kommerzieller Buchmacher. Swisslos hat im Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgeschüttet: 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, den Fussball, den Eishockey und die Sporthilfe finanziert. Aus den Sportwetten stammten 109 Millionen Franken, nach 122 Millionen im Jahr 2024. Das verändert den Charakter: Hier wird nicht um eine möglichst hohe Marge gespielt, sondern um die Finanzierung öffentlicher Zwecke – was die Quotenstruktur mit Blick auf das Gemeinwohl erklärt, aber nicht für jeden Markt dieselbe Marge garantiert.

Verdikt: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat mit Sporttip den einzigen bewilligten Zugang zu legalen Sportwetten in der Schweiz. Die Plattform kostet den Spielenden keine versteckten Gebühren über die 3-Prozent-Auszahlungskommission hinaus, gibt aber auch keine Bewegungsfreiheit jenseits der Gespa-Liste. Wer Squash auf der Liste vermisst, hat schlicht keine legale Wettmöglichkeit, bis die Liste angepasst wird.

Jouez Sport: das Westschweizer Pendant und seine Eigenheiten

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann ein Konto eröffnen und online an Sportwetten teilnehmen. Die Aufsicht führt die Gespa, die Bewilligung folgt demselben Muster wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS.

Die Spielregeln von Jouez Sport lehnen sich an die Sporttip-Regeln an, sind aber sprachlich und administrativ französisch geprägt. Die Verlustlimiten, die Spielsperre und die Verifikation folgen dem gesetzlichen Rahmen, den die Gespa vorgibt. Wer zwischen den beiden Veranstaltern wählen will, hat die Wahl nicht in der Sache, sondern im Wohnsitz: das Kanton entscheidet, nicht die Präferenz. Ein Genfer Konto lässt sich nicht in Zürich führen, und ein Zürcher Konto nicht in Lausanne.

Was das Wettprogramm angeht, gilt dieselbe Gespa-Liste. Ist Squash dort eingetragen und von der Loterie Romande ins Programm aufgenommen, tauchen die Quoten im Wettschein auf; ist Squash nicht eingetragen, gibt es auch bei Jouez Sport keine legale Wette darauf. Die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Veranstalter Squash in unterschiedlichem Umfang anbieten, ist gering, weil die Liste beide bindet.

Verdikt: Wer in der Romandie wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei. Die Plattform funktioniert operativ ähnlich wie Sporttip, schreibt sich aber an einen französischsprachigen Adressatenkreis und untersteht denselben Gespa-Regeln. Für Squash-Wetten heisst das: ist die Disziplin auf der Gespa-Liste, zeigen beide Veranstalter die Quoten, mit kleinen Margen-Unterschieden, die aus der Buchmacher-Erfahrung der beiden Lotterien folgen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

22Bet, Coolzino, 1xBet, myBet, Pribet, Funbet, Boomerang Bet und Roobet sind ausländische Marken, die international bewilligt sind und in der Schweiz dennoch keine Sportwetten anbieten dürfen. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Wer dort ein Konto eröffnet, hat weder Schweizer Spielerschutz noch Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Beschwerdestelle.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Liste wird laufend aktualisiert; Domains verschwinden und tauchen unter neuen Namen wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Domains lassen sich technisch umgehen, was die Sperre nicht aufhebt – die Bewilligungslage bleibt dieselbe.

Die Spielsperre bei einem Schweizer Veranstalter sperrt das Konto nicht automatisch bei einem ausländischen Anbieter. Wer sich selbst aussperren will, muss das bei jeder Plattform separat tun, und nicht jede ausländische Plattform bietet ein mit dem Schweizer Register kompatibles Sperrsystem an. Auszahlungen laufen über ausländische Bankverbindungen, oft in Kryptowährungen; das ist in der Schweiz kein zulässiger Auszahlungsweg für bewilligte Wettanbieter, weil Gewinne und Guthaben nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Konto des Inhabers im eigenen Namen ausgezahlt werden dürfen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Welt nicht.

Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden. Werbung in Schweizer Medien für diese Marken ist daher selten; sie tauchen vor allem über internationale Sponsoring-Flächen und über Affiliate-Seiten auf.

Verdikt: Diese Marken sind keine Alternative für Schweizer Wettende. Sie sind international tätig, sie bieten Squash-Wetten oft in einem breiteren Programm an als die Gespa-Liste, aber sie haben keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer dort wettet, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner und läuft Gefahr, dass Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. In einzelnen Kantonen – Thurgau ist hier zu nennen – sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen zudem unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen.

Was eine Tipp-Plattform leisten kann und was nicht

Ein Tipp ist eine Einschätzung, keine Vorhersage. Wer Tipps zu Squash-Matches veröffentlicht – ob in Foren, auf YouTube oder in eigenen Newslettern – kann die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs gewichten, vergangene Begegnungen heranziehen, die Form der Spieler einbeziehen und die Tagesverfassung anhand der Trainingsmeldungen ablesen. Was ein Tipp nicht kann: die Zukunft kennen. Eine Wahrscheinlichkeit von 60 Prozent heisst, dass das Ereignis in vier von zehn Fällen nicht eintritt. Ein Tipp, der so formuliert ist, als wäre das Ergebnis sicher, ist kein Tipp, sondern eine Behauptung, die das Marketing anhebt.

Die Gründe, warum ein Tipp trotz Recherche falsch liegen kann, sind vielfältig. Squash-Matches können wegen Verletzungen während des Spiels abgebrochen werden; eine im ersten Satz zugezogene Muskelverletzung kann den Favoriten aus dem Match nehmen, bevor der zweite Satz beginnt. Schiedsrichterentscheide bei strittigen Bällen können den Spielfluss kippen. Die psychologische Verfassung, die Trainingsbelastung der Vorwoche, die Reisebedingungen bei asiatischen oder amerikanischen Turnieren – alles Faktoren, die in die Quoten des Veranstalters bereits eingepreist sind und durch keine noch so detaillierte Recherche vollständig antizipiert werden können.

Was eine Tipp-Plattform leisten kann, ist die Begründung. Wer einen Favoriten tippt, soll die Quote nennen, die Marge des Marktes ansprechen, die Wahrscheinlichkeit des Ausgangs begründen und den Einsatz im Verhältnis zur Bankroll setzen. Wer das nicht tut, sondern einen Tipp mit «sicherer Sieg» verkauft, bewegt sich in der Nähe eines Versprechens, das kein Markt einlösen kann.

Die ehrliche Empfehlung an Wettende, die Squash-Tipps lesen: den Tipp als Ausgangspunkt nehmen, die Quote selbst prüfen, die Marge berechnen, den Einsatz im Verhältnis zur Bankroll setzen und die Verlustlimite beachten, die bei Sporttip vor der ersten Wette gesetzt werden muss. Wer sich daran hält, hat den Tipp als Werkzeug benutzt, nicht als Ersatz für eigene Überlegung.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Wer darf in der Schweiz online auf Squash wetten?

Nur die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters, also in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein für Sporttip, in einem Westschweizer Kanton für Jouez Sport, sowie ein Mindestalter von 18 Jahren.

Ist Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten?

Ob Squash auf der Gespa-Liste steht, hängt von der jeweils aktuellen Version der Liste ab; die Liste wird regelmässig angepasst. Wer auf Squash wetten will, prüft vor einer geplanten Wette, ob die Disziplin in der laufenden Version aufgeführt ist. Ist sie nicht aufgeführt, führen weder Sporttip noch Jouez Sport Wettmärkte auf Squash.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Die Quote ist die Multiplikation des Einsatzes mit dem Faktor, den der Veranstalter für einen Ausgang anbietet, und gibt zugleich die implizite Wahrscheinlichkeit dieses Ausgangs wieder. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter vom Gesamtmarkt einbehält, berechnet als 1 minus der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 5 Prozent.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote, bei einer Kombiwette multipliziert mit dem Produkt der Einzelquoten. Wer 50 Franken auf eine Quote von 2.10 setzt, erhält 105 Franken zurück, davon 55 Franken Nettogewinn. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf fünf Rappen genau abgerundet.

Warum gilt auch bei Squash kein Wetttipp als sicher?

Ein Wetttipp ist eine begründete Einschätzung, keine Vorhersage. Selbst eine Quote, die eine hohe Wahrscheinlichkeit signalisiert, schliesst den gegenteiligen Ausgang nicht aus; Verletzungen, Tagesform und Spielverlauf können jeden Favoriten stürzen. Wer einen Tipp als sicher verkauft, verkauft eine Behauptung, die kein Markt einlösen kann.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von 9’999 Franken pro Person. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein; eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten unter Einbezug einer Fachstelle möglich.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»