Wettbüro in der Schweiz: Anbieter, Regeln und was Spielerinnen und Spieler erwartet

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Ladentisch aus Holz mit einem Stapel unbeschriebener Papierzettel und einem Kugelschreiber, durch das Schaufenster fällt Tageslicht.

Datenstand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz ein Wettbüro betreten oder online einen Tipp abgeben will, stösst auf eine Besonderheit, die in den meisten anderen Ländern unbekannt ist: Private Wettanbieter mit oder ohne Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland sind hier schlicht nicht erlaubt. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und legt fest, dass nur zwei Veranstalterinnen in der Schweiz solche Wetten anbieten dürfen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip in der Deutschschweiz, in Teilen des Tessins und in Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport in der Romandie. Beide sind Genossenschaften bzw. Gesellschaften mit einem gemeinnützigen Auftrag; ihre Reingewinne fliessen in kantonale Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer im Internet auf andere Marken stösst – BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet, Betwinner –, findet dort keine Schweizer Bewilligung, sondern ausländische Lizenzen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten.

Sportwetten in der Schweiz sind ein stark regulierter Bereich. Hierzulande sind nur zwei Veranstalterinnen zugelassen, deren Angebot strikt an den Spielerschutz und das Geldspielgesetz gebunden ist. Wer Anbieter vergleicht, sieht rasch: Verglichen wird in der Schweiz nicht zwischen vielen Marken, sondern zwischen den beiden zugelassenen Produkten und einer Reihe ausländischer Anbieter, die ohne Bewilligung operieren.

Was ein Wettbüro in der Schweiz ist – und was nicht

Der Begriff «Wettbüro» weckt Bilder von Wettfilialen mit Wettterminals und überdimensionalen Anzeigetafeln, wie sie in Deutschland, Österreich oder Grossbritannien an jeder Ecke stehen. In der Schweiz ist das Bild ein anderes. Eine Annahmestelle für Sportwetten ist hier meist ein Kiosk, ein Postschalter, ein Lotto-Toto-Annahmestelle-Laden oder ein Verkaufspunkt in einer Tankstelle, an dem ein Wettschein ausgefüllt und über das Terminal der Veranstalterin eingereicht wird. Die Verkaufsstellen tragen entweder den Schriftzug «Sporttip» (Swisslos) oder «Jouez Sport» (Loterie Romande) – je nachdem, in welchem Vertragsgebiet sie liegen.

Eine ruhige Gasse in einer Schweizer Altstadt mit Kopfsteinpflaster am frühen Morgen, im Hintergrund ein Kirchturm und Berge im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was die Schweiz nicht kennt, sind kommerzielle Wettbüros im Besitz privater Betreiber. Wer eine Filiale mit dem Branding eines privaten Buchmachers betreibt, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: Die Organisation nicht bewilligter Sportwetten kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wer im Internet bei einem ausländischen Anbieter spielt, wird nicht bestraft – das hat das Bundesamt für Justiz klargestellt. Aber: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit, keine Sperre im Schweizer Ausschlussregister und keine Aufsicht durch die Gespa.

Das verändert den Charakter des Marktes grundlegend. Wer in Deutschland zwischen zwanzig Wettanbietern mit Bonusprogrammen und Quotenkämpfen wählen kann, hat in der Schweiz die Wahl zwischen zwei staatlich beauftragten Veranstalterinnen – und der Entscheidung, ob er überhaupt bei einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung spielen will.

Annahmestelle, Online-Konto und Veranstalterin

Die drei Begriffe beschreiben drei verschiedene Dinge, die im Alltag oft zusammenfliessen. Die Veranstalterin ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) oder die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne). Beide sind Inhaberinnen der Bewilligung; sie bestimmen das Wettprogramm, die Quoten, die Limits und die Spielregeln. Die Annahmestelle ist der physische Ort, an dem ein Wettschein abgegeben wird. Das Online-Konto ist die digitale Variante, verfügbar bei Swisslos bzw. der Loterie Romande und über die jeweiligen Apps.

Was an der Annahmestelle gekauft wird, ist ein Produkt der Veranstalterin. Wer am Kiosk in Zürich einen Tipp auf ein Fussballspiel abgibt, wettet auf Sporttip. Wer in Lausanne am Schalter steht, wettet auf Jouez Sport. Ein und dasselbe Spiel, ein und derselbe Markt – aber zwei verschiedene Produkte mit eigenen Quoten, eigenen Limits und eigenen Spielregeln. Wer mit der App spielt, kann seinen in der App zusammengestellten Wettschein per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen lassen und umgekehrt; das Konto und die Annahmestelle sind technisch verbunden.

Wer in der Schweiz ein Wettbüro betreibt

Hinter jeder Annahmestelle steht eine der beiden Veranstalterinnen, und hinter jeder Veranstalterin steht ein gesetzlicher Auftrag. Swisslos führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide Bereiche sind über die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) verflochten; die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern.

Die Loterie Romande betreibt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Swisslos publiziert die Anzahl ihrer Verkaufsstellen nicht in derselben Form, aber das Vertriebsnetz umfasst Tausende von Annahmestellen in der Deutschschweiz. Wer eine Annahmestelle in der Nähe sucht, findet sie auf der Website der jeweiligen Veranstalterin; die Postschalter sind in beiden Sprachregionen ein häufiger Annahmepunkt.

Wie eine Wette entsteht: Einsatz, Quote, Gewinn

Eine Wette ist am Anfang eine Vermutung über den Ausgang eines Sportereignisses. Wer glaubt, dass die Schweiz gegen Deutschland im Fussball gewinnt, kann diese Vermutung mit einem Geldbetrag – dem Einsatz – verbinden. Die Veranstalterin bewertet die Vermutung mit einer Quote: einer Zahl, die das Verhältnis von Gewinn zu Einsatz ausdrückt. Eine Quote von 2.10 bedeutet, dass für jeden eingesetzten Franken 2.10 Franken zurückfliessen, wenn die Vermutung eintrifft. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das CHF 21, davon CHF 10 Einsatz und CHF 11 Nettogewinn.

Der Gewinn im Detail

Die Rechnung ist einfach, hat aber einen Haken: Die Quote ist nicht nur eine Belohnung, sondern auch eine Schätzung der Wahrscheinlichkeit. Eine Quote von 2.10 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von etwa 47.6 % – die Veranstalterin hält das Ereignis also für knapp möglich, aber nicht für wahrscheinlich. Bei einer Quote von 1.50 wären es 66.7 %, bei einer Quote von 5.00 nur noch 20 %. Je unwahrscheinlicher ein Ereignis aus Sicht der Veranstalterin ist, desto höher die Quote, desto höher der mögliche Gewinn, desto seltener aber der Ausgang.

Die Auszahlungsquote, auch Quotenschlüssel genannt, ist der Anteil aller Einsätze, den eine Veranstalterin im Durchschnitt an die Spielenden zurückgibt. Sie lässt sich aus den Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes berechnen. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten – etwa «Heimsieg» und «Auswärtssieg» – ergibt sich: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95, also etwa 95 %. Die Marge – das, was die Veranstalterin im Durchschnitt behält – ist in diesem Fall rund 5 %.

Bei einer höheren Marge sinkt die Auszahlungsquote. Bei Quoten von 1.85 / 1.85 wäre die Auszahlungsquote etwa 92.4 % und die Marge 7.6 %. Bei 1.80 / 1.80 wären es rund 90 % Auszahlung und 10 % Marge. Die Marge ist nie null; sie ist der Preis, den die Veranstalterin für das Angebot verlangt. Wer auf lange Sicht spielt, verliert im Durchschnitt genau diesen Anteil seines Einsatzes – nicht, weil die Veranstalterin einzelne Wetten manipuliert, sondern weil jede einzelne Quote so kalkuliert ist, dass sie über alle Wetten hinweg einen Gewinn für die Veranstalterin ergibt.

Kombiwetten, Systemwetten und der Kombiboost

Eine Einzelwette ist ein Tipp auf ein Ereignis. Eine Kombiwette kombiniert mehrere Tipps zu einem Wettschein; alle Tipps müssen eintreffen, damit die Wette gewonnen wird. Die Gesamtquote einer Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten: Wer drei Tipps mit den Quoten 1.80, 2.20 und 1.50 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von 5.94. Bei einem Einsatz von CHF 10 wäre der mögliche Gewinn CHF 59.40. Das klingt verlockend, ist aber riskant: Schon ein falscher Tipp lässt die gesamte Kombiwette scheitern.

Eine Systemwette erlaubt es, mehrere Kombinationen aus denselben Tipps zu spielen, sodass auch bei einem falschen Tipp noch ein Teil des Gewinns ausgezahlt werden kann. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000 – zehnmal so viel wie für eine Einzel- oder Kombinationswette. Wer mit kleineren Einsätzen spielen will, bleibt bei Einzel- und Kombiwetten mit dem Limit von CHF 1’000.

Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost: Wer mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage in einer Online-Kombiwette kombiniert, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Boost gilt nur online, nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Er ist keine Verdopplung der Gewinnchance, sondern ein Zuschlag auf den Gewinn – die Wahrscheinlichkeit, dass alle Tipps eintreffen, sinkt mit jeder weiteren Voraussage.

Quotenboosts und Profitboosts

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Instrumente: Quotenboosts und Profitboosts. Ein Quotenboost erhöht die Quote einer bestimmten Einzelwette vor dem Spiel – oft auf prominente Spiele der Champions League oder der Super League. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Spielenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Livewetten: Wetten während des Spiels

Livewetten sind Wetten, die während eines laufenden Sportereignisses abgegeben werden. Die Quoten ändern sich in Echtzeit, abhängig vom Spielstand und der verbleibenden Zeit. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – die Verfügbarkeit eines Streams ist keine Voraussetzung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden – etwa nach dem Tor, das den Endstand herbeiführt –, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann die Veranstalterin Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out: Vorzeitig aussteigen

Cash-Out ist die Möglichkeit, eine Wette vor dem Ende des Sportereignisses auszuzahlen, ohne den endgültigen Ausgang abzuwarten. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei vollem Durchhalten der Wette. Hängt der Spielstand 2:1, und die Quote auf den Heimsieg war 2.50, könnte der Cash-Out-Betrag bei etwa 1.80 liegen – je nachdem, wie viel Restzeit noch zu spielen ist und wie wahrscheinlich ein weiteres Tor aus Sicht der Veranstalterin ist. Cash-Out ist keine Gratisoption, sondern ein Handel: Die Spielenden verzichten auf einen Teil des möglichen Gewinns im Tausch gegen Gewissheit.

Wann eine Wette ungültig wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette bei Sporttip ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – der Rest der Kombination bleibt bestehen. Im Rahmen eines Turniers gilt die 48-Stunden-Frist entsprechend: Wird ein Spiel verschoben und nicht innerhalb des Turniers nachgeholt, verfällt es.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «Über 2.5 Tore» im selben Spiel – dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Werden solche Kombinationen irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann die Veranstalterin die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Rundung des Gewinns

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Gewinn von CHF 9’877 wird so zu CHF 9.85. Die Rundung geschieht vor der Auszahlung; sie ist Teil der Spielregeln und gilt für alle Wetten gleichermassen.

Schweizer Bewilligung: Wer darf, wer nicht

Die Schweiz hat eines der restriktivsten Wett-Regime in Europa. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Sportwetten als Grossspiele und unterstellt sie einem Konzessionssystem. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben in der IKV 2020 festgelegt, dass nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten und Lotterien anbieten dürfen: Swisslos und Loterie Romande. Andere Gesuche wurden nicht zugelassen.

Die Veranstalterinnen im Überblick

Swisslos mit Sitz in Basel ist eine interkantonale Genossenschaft. Sie veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Geld, das nach Abzug der Gewinne und Kosten übrig bleibt, fliesst in die kantonalen Fonds – 2025 waren es CHF 506 Mio. – sowie in die Stiftung Sportförderung Schweiz, die daraus Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe finanziert.

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ihr Reingewinn fliesst ebenfalls in gemeinnützige Zwecke – in der Romandie sind das vor allem Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Umwelt.

Was eine Schweizer Bewilligung bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung ist mehr als ein Stempel. Sie verpflichtet die Veranstalterin zur Einhaltung des Geldspielgesetzes, zur Aufsicht durch die Gespa, zur Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, zur Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung und zur Auszahlung von Gewinnen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden. Sie verpflichtet die Veranstalterin ausserdem, nur Wetten auf die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten anzubieten, die auf der Gespa-Liste stehen. Wer bei einer bewilligten Veranstalterin spielt, hat im Streitfall einen Schweizer Rechtsweg, einen Anspruch auf die Auszahlung rechtmässig gewonnener Beträge und die Möglichkeit, sich selbst oder durch eine Fachstelle sperren zu lassen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet und Betwinner sind acht Anbieter, die in der Werbung und in Vergleichsportalen im deutschsprachigen Raum auftauchen. Keiner von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen – falls vorhanden – stammen aus anderen Rechtsräumen und haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS: «Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz»). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, kennen keine Schweizer Verlustlimiten, gewähren keinen Schweizer Rechtsweg und können nicht von der Gespa beaufsichtigt werden.

Was passiert, wenn jemand bei einem solchen Anbieter spielt? Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Internetprovidern via DNS blockiert werden. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa ersetzt blockierte Domains innerhalb weniger Stunden, wenn die Anbieter auf neue Adressen ausweichen. Betroffene Domains werden in der Liste namentlich genannt; bet365 etwa stand auf der Liste, ebenso Interwetten und Bet-at-Home.

Die rechtliche Lage für Spielende ist eine andere als für die Anbieter. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, wird nicht bestraft – das hat das Bundesamt für Justiz festgehalten. Aber: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht. Die Spielenden sind darauf angewiesen, dass der Anbieter im Ausland freiwillig auszahlt, sich an seine eigenen Regeln hält und im Streitfall vor einem ausländischen Gericht verklagt werden kann. Hinzu kommt: Gewinne aus ausländischen Grossspielen können je nach Kanton als Einkommen steuerpflichtig sein – der Kanton Thurgau etwa behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und das Register

Spielerschutz ist im BGS nicht als Zusatz, sondern als Voraussetzung der Bewilligung geregelt. Eine Veranstalterin, die keine Massnahmen gegen Spielsucht und Überschuldung trifft, bekommt keine Bewilligung. Was die Spielenden davon mitbekommen, sind drei Dinge: die Pflicht, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu setzen, die Möglichkeit, sich selbst zu sperren, und die Eintragung in ein gemeinsames Register.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse und einem Glas Wasser auf einem Holztisch im Licht einer Lampe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten: Pflicht vor der ersten Wette

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag, Woche oder Monat – wer das Maximum setzt, hat noch immer keine Garantie, dass die Verluste unter dieser Grenze bleiben, aber die Veranstalterin ist verpflichtet, Wetten über dem gesetzten Limit nicht anzunehmen. Für unter 21-Jährige gilt eine tiefere Obergrenze von CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Die Limiten können gesenkt und erhöht werden. Eine Senkung gilt sofort – wer sein Tageslimit von CHF 100 auf CHF 50 senkt, kann ab dem nächsten Wettschein nur noch CHF 50 riskieren. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Diese Frist ist eine Schutzmassnahme: Wer in einer Spielsituation sein Limit erhöht, soll nicht in derselben Sitzung mehr Geld einsetzen können.

Spielsperre: Vom befristeten Ausschluss bis zur unbegrenzten Sperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für 30 Tage sperrt, kommt vor Ablauf der 30 Tage nicht mehr ins Konto. Wer sich für 180 Tage sperrt, ist ein halbes Jahr ausgesperrt. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Spielsperre richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die ihr Spielverhalten nicht mehr im Griff haben. Eine gesetzliche Spielsperre wird ausgesprochen, wenn jemand überschuldet ist oder Anzeichen einer Spielsucht zeigt. Eine Spielsperre kann aber auch freiwillig beantragt werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Beteiligung einer anerkannten Fachstelle. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich – und nur, wenn die Fachstelle zustimmt.

Verkaufsstellen: Wo der Test 2025 Lücken zeigte

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe durch, um zu prüfen, ob die Spielerschutzregeln an den Verkaufsstellen eingehalten werden. 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein schweizweiter Durchschnitt, sondern das Ergebnis einer Stichprobe – aber es zeigt, dass der Jugendschutz an Verkaufsstellen nicht garantiert ist. Wer sein Kind an einem Kiosk eine Wette abgeben lässt, geht ein Risiko ein, das die Bewilligung der Veranstalterin nicht ausschliessen kann.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: Was angeboten werden darf

Was gewettet werden darf, ist in der Schweiz enger gefasst als in den meisten anderen Ländern. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; nur was auf dieser Liste steht, darf angeboten werden. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; die aktuelle Version datiert vom 10.09.2026.

Was auf der Liste steht

Fussball und Eishockey sind die beiden tragenden Säulen des Schweizer Wettangebots. Beide Sportarten sind durchgehend bewilligt – von der Super League und der National League bis zur Champions League und zur NHL. Hinzu kommen Tennis, Handball, Basketball, Eishockey-Weltmeisterschaften, Radsport, Leichtathletik, Ski alpin, Skispringen, Biathlon und weitere Wintersportarten. Pferderennen sind ebenfalls bewilligt; die Liste enthält klassische Galopp- und Trabrennen.

Was nicht auf der Liste steht, darf auch nicht gewettet werden. Wetten auf Wetter, Politik, TV-Shows oder Unterhaltungsevents sind nicht erlaubt. Esports taucht in der Gespa-Liste nicht auf. Auch Eckball- und Kartenmärkte im Fussball fehlen. Qualifikationsrunden sind nur dann bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe sind nur dann bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten sind nur dann bewilligt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet.

Turniere: WM, EM und nationale Meisterschaften

Die grossen Fussballturniere sind bewilligt – die Europameisterschaft 2024 ist abgeschlossen, die nächste EM findet 2028 statt, und die WM 2026 wird ausgetragen. Bei der Loterie Romande und bei Swisslos sind die grossen Turniere Teil des Wettprogramms; die Quoten werden angeboten, sobald die Auslosung feststeht. Was die kleineren Wettbewerbe angeht, lohnt sich ein Blick auf die Liste, die je nach Veranstalterin variieren kann.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Elfmeterschiessen

Ein Detail, das in den Spielregeln steht und an Verkaufsstellen oft für Diskussionen sorgt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Im Fussball sind das 90 Minuten plus die vom Schiedsrichter angezeigte Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf «Sieg Schweiz» gilt nach 90 Minuten plus Nachspielzeit als gewonnen, wenn die Schweiz dann führt – auch wenn die Schweiz das Spiel in der Verlängerung verliert. Wer auf «Sieg Schweiz nach Verlängerung» wetten will, muss die spezielle Wettart wählen.

Anbieter in der Schweiz: Die zwei Bewilligten und acht ohne

Wer in der Schweiz nach einem Wettbüro sucht, hat zwei legale Optionen und eine lange Liste von Namen, die in der Werbung auftauchen, aber keine Bewilligung haben. Die folgende Übersicht zeigt, was hinter den Namen steht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin und Bewilligungsstatus
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS; Aufsicht durch die Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS; Aufsicht durch die Gespa
BassBet Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
1Bet Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetLabel Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
N1 Bet Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Cloudbet Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Bettilt Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
20Bet Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Betwinner Keine Bewilligung Kein Schweizer Veranstalter; Lizenz im Ausland, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt, was die Bewilligungsfrage selbst sagt: zwei Anbieter mit Bewilligung, acht ohne. Sie sagt nicht, welche Quoten die Anbieter bieten, welche Boni sie zahlen, wie schnell sie auszahlen oder welche Zahlungsmethoden sie akzeptieren – diese Punkte sind Sache jedes einzelnen Anbieters, und für die acht ausländischen Marken sind sie in der Schweiz rechtlich irrelevant, weil das Angebot in der Schweiz nicht erlaubt ist.

Swisslos Sporttip: Die Deutschschweizer Veranstalterin

Swisslos betreibt Sporttip seit Jahrzehnten. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung sind unter dem BGS erteilt, die Aufsicht führt die Gespa. Sitz der Genossenschaft ist Basel; das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und auf das volle Wettprogramm zugreifen. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann an einer Verkaufsstelle spielen, wenn er dort persönlich erscheint – ein Online-Konto ist nicht möglich.

Die Verkaufsstellen sind über das ganze Vertragsgebiet verteilt. Kioske, Postschalter, Tankstellen und weitere Detailhandelsgeschäfte führen das Sporttip-Sortiment. Wer seinen Wettschein lieber am Schalter abgibt, als am Bildschirm zu tippen, findet so eine Annahmestelle in den meisten grösseren Ortschaften. Die Verkaufsstellen variieren in ihren Öffnungszeiten; einzelne Postschalter öffnen am Samstagmorgen, andere nur unter der Woche.

Loterie Romande Jouez Sport: Die Westschweizer Veranstalterin

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Gesellschaft ist Lausanne; die Verkaufsstellen verteilen sich über die Romandie, mit Schwerpunkten in den grösseren Städten und in ländlichen Gebieten entlang der Sprachgrenze. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer in einem anderen Schweizer Kanton wohnt, kann an einer Verkaufsstelle spielen.

Die Kontaktadresse der Loterie Romande lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Bei Streitfällen ist die Aufsicht durch die Gespa auch für die Romandie zuständig; die Gespa hat ihren Sitz in Bern, ist aber interkantonal organisiert.

Die acht ausländischen Anbieter: Was sie sind und was nicht

BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet und Betwinner sind acht Marken, die im deutschsprachigen Raum aktiv sind. Ihre Lizenzen – soweit vorhanden – stammen aus anderen Rechtsräumen. In der Schweiz dürfen sie keine Sportwetten anbieten; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Die Gespa publiziert die Sperrliste und pflegt sie; blockierte Domains werden in der Regel innerhalb von Stunden ersetzt, wenn die Anbieter auf neue Adressen ausweichen.

Was diese Anbieter gemeinsam haben: kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Garantie, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, vertraut auf die Reputation des Anbieters im Ausland – nicht auf eine Schweizer Instanz.

Einzahlung, Auszahlung und das Wallet

Wer online spielt, braucht ein Konto. Bei Swisslos heisst es Swisslos-Spielkonto, und es wird mit Spielguthaben aufgeladen, das auf einem Wallet liegt. Die Loterie Romande hat ein vergleichbares System. Die Frage, die sich jedem stellt: Wie kommt das Geld auf das Konto, und wie kommt es wieder zurück?

Aufladen des Spielguthabens

Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag pro Kauf ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt – das verhindert, dass jemand einen grossen Betrag ansammelt und dann auf einmal auszahlt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlung von Gewinnen

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Bonus bekommt, kann damit gewinnen, aber das Bonusguthaben selbst wird nicht ausbezahlt.

Für Sporttip-Wetten gilt eine eigene Regel: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer also an einer Verkaufsstelle einen Wettschein mit einem Gewinn von CHF 1’500 abgegeben hat, muss seine Bankverbindung angeben, damit der Betrag überwiesen werden kann.

Was nicht ausgezahlt wird

Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung von Gewinnen (Art. 45 BGS). Wer minderjährig ist, ebenfalls nicht. Wer gegen die Spielregeln verstösst – etwa Wetten auf Ereignisse, an denen er als Wettkämpfer teilnimmt –, riskiert die Annullierung der Wette und den Verfall des Einsatzes. Die Spielregeln sind Teil des Vertrags zwischen Spielenden und Veranstalterin; wer sie nicht liest, kann nicht damit rechnen, dass eine Kulanzregelung greift.

Werbung, Boni und das Gesetz

Werbung für Glücksspiele ist in der Schweiz streng reguliert. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung, Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen und Werbung, die den Eindruck erweckt, Glücksspiel sei ein Weg zu finanzieller Sicherheit. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele – wer für einen ausländischen Anbieter wirbt, macht sich strafbar. Art. 131 BGS sieht für solche Werbung eine Busse bis zu CHF 500’000 vor.

Was das in der Praxis heisst: Wer im Internet auf eine Werbung für ein ausländisches Wettbüro stösst, sieht eine Werbung, die in der Schweiz verboten ist. Wer eine solche Werbung schaltet, riskiert eine Busse. Es gibt keine zeitliche Einschränkung – es ist nicht so, dass nur nachts nicht geworben werden dürfte; es ist so, dass gar nicht geworben werden darf. Was an Bonusprogrammen erlaubt ist, regelt Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Steuern: Was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zu einem Schwellenwert steuerfrei. Der Bund hat den Steuerfreibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgelegt (2025 waren es CHF 1’070’400). Liegt ein einzelner Gewinn unter diesem Schwellenwert, fällt keine Einkommenssteuer an. Liegt er darüber, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt von der Veranstalterin abgezogen; die Spielenden können diese Verrechnungssteuer in der Steuererklärung zurückfordern, sofern sie den Gewinn deklarieren.

Die kantonalen Freibeträge variieren. Manche Kantone haben einen höheren Freibetrag als der Bund, andere einen tieferen. Die Faustregel «je nach Kanton» gilt auch für die Frage, ob überhaupt Steuererklärung abgegeben werden muss. Wer unter dem Freibetrag bleibt und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben – das ist der Normalfall für die meisten Spielenden.

Gewinne aus ausländischen Wettanbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil die ausländische Veranstalterin keine Schweizer Verrechnungssteuer abzieht. Die Frage, ob solche Gewinne als Einkommen versteuert werden müssen, hängt vom Kanton ab. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Steuerpraxis prüfen oder einen Steuerberater fragen.

Wer in der Schweiz online ein Konto eröffnen darf

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es drei Dinge: mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer eine falsche Adresse angibt, fällt durch die Prüfung; wer einen Ausweis eines anderen verwendet, macht sich strafbar.

Für die Loterie Romande gelten vergleichbare Regeln: Mindestalter 18, Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone, keine Spielsperre. Beide Veranstalterinnen sind verpflichtet, die Identität der Spielenden zu prüfen (Art. 47–52 VGS). Wer ein Konto eröffnen will, muss sich ausweisen.

Was bei einer Spielsperre passiert

Wer sich selbst sperrt, kann sich nach Ablauf der Sperrfrist entsperren lassen – bei einer befristeten Sperre nach Ablauf der Frist, bei einer unbefristeten Sperre nach frühestens drei Monaten und nur mit Zustimmung einer Fachstelle. Wer aus einer Sperre kommt, sollte die eigene Spielweise im Auge behalten; eine Sperre hebt das Suchtproblem nicht auf, sie verschiebt es nur.

Vergleich der Anbieter in der Schweiz

Wer in der Schweiz nach einem Wettbüro sucht, kann zwischen zwei bewerteten Angeboten wählen – oder sich für einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheiden. Der Vergleich fällt in den meisten Punkten zugunsten der Schweizer Anbieter aus, mit einer Einschränkung: Die Auswahl an Wettarten und internationalen Wettbewerben ist enger als bei grossen ausländischen Buchmachern.

Wettprogramm

Swisslos und Loterie Romande bieten das gleiche Wettprogramm, soweit es die Gespa-Liste zulässt. Beide führen Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und Wintersportarten. Beide bieten Livewetten an. Beide haben einen Cash-Out, der nur online und nur vollständig funktioniert. Bei grossen Turnieren sind beide Anbieter mit von der Partie; bei kleinen Wettbewerben kann es Unterschiede geben, weil jede Veranstalterin ihr Programm selbst zusammenstellt.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bieten oft ein breiteres Wettprogramm an – E-Sports, Eckball-Märkte, Spezialwetten auf einzelne Spieler. Wer auf solche Märkte wetten will, hat bei den Schweizer Anbieterinnen keine Möglichkeit, sondern muss zu einem ausländischen Anbieter gehen – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Quoten

Die Quoten werden von den Veranstalterinnen selbst festgelegt. Die Marge – der Anteil, den die Veranstalterin im Durchschnitt behält – ist nirgends offiziell publiziert, lässt sich aber aus den Quoten ableiten. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten liegt die Marge bei rund 5 %; bei Quoten von 1.85 / 1.85 bei rund 7.6 %. Wie die Quoten in einem konkreten Spiel aussehen, hängt von der Veranstalterin und vom Zeitpunkt der Wettabgabe ab. Vergleiche lohnen sich vor allem bei Spielen mit klarer Favoritenrolle: Die Differenz zwischen den Quoten kann mehrere Prozent betragen.

Zahlungswege

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay und andere Online-Zahlungsmethoden für die Aufladung des Spielguthabens. Wer mit Einzahlungsschein einzahlt, geht zur Post oder zur Bank und löst den Schein ein. Die Loterie Romande hat eigene Zahlungswege; im Grundsatz gilt dasselbe: Aufladung mit Schweizer Zahlungsmitteln, Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Zahlungsmethoden oder Kryptowährungen sind nicht zugelassen.

Ausländische Anbieter akzeptieren oft E-Wallets, Kreditkarten und Kryptowährungen. Für Schweizer Spielende heisst das: Die Aufladung erfolgt über internationale Zahlungsdienstleister, die Auszahlung auf ein Schweizer Konto ist nicht garantiert. Wer auf Kryptowährungen ausweicht, umgeht die Schweizer Identitätsprüfung – riskiert aber, dass die Auszahlung auf ein Schweizer Konto verweigert wird.

Auszahlungsdauer

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei einer Auszahlung von Wallet-Guthaben auf ein Bankkonto dauert es 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande hat vergleichbare Fristen. Ausländische Anbieter werben oft mit «sofortiger Auszahlung»; was das in der Praxis heisst, hängt vom Anbieter ab und ist in der Schweiz ohne Bewilligung schwer überprüfbar.

Sicherheit

Eine Schweizer Bewilligung bedeutet, dass die Veranstalterin unter der Aufsicht der Gespa steht, an das Ausschlussregister angeschlossen ist, die Identität der Spielenden prüft und die Spielregeln veröffentlicht. Im Streitfall gibt es einen Schweizer Rechtsweg. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung haben keine dieser Eigenschaften.

Praktische Hinweise für Spielerinnen und Spieler

Wer zum ersten Mal in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, hat einige praktische Fragen. Die Antworten sind im BGS und in den Spielregeln der Veranstalterinnen geregelt.

Wie man ein Konto eröffnet

Für ein Online-Konto bei Swisslos braucht es einen Schweizer Ausweis und eine Adresse im Vertragsgebiet. Die Anmeldung erfolgt bei Swisslos; der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden geprüft. Vor der ersten Wette müssen die Verlustlimiten gesetzt werden. Wer diese Limiten nicht setzt, kann nicht spielen – das System lässt die erste Wette nicht zu, bevor die Limiten festgelegt sind.

Für ein Konto bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes: Anmeldung auf jeux.loro.ch, Ausweis hochladen, Verlustlimiten setzen. Ohne Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone ist die Online-Registrierung nicht möglich.

Wie man an der Verkaufsstelle spielt

Wer zur Verkaufsstelle geht, füllt einen Wettschein aus oder gibt seinen Tipp am Terminal ein. Die Verkaufsstelle prüft die Identität bei Gewinnen über einem bestimmten Betrag und zahlt den Gewinn bar oder per Überweisung aus. Die Verlustlimiten, die für das Online-Konto gesetzt wurden, gelten nicht automatisch für die Verkaufsstelle – das ist eine Lücke im System, die 2025 im Test der Gespa deutlich wurde: 47.5 % der Testkäufe an Verkaufsstellen wurden an Minderjährige verkauft.

Wie man eine Spielsperre beantragt

Bei Swisslos kann die Spielsperre direkt im Online-Konto beantragt werden: befristet für 1 bis 180 Tage oder unbefristet mit Eintrag im Register. Die Loterie Romande hat ein vergleichbares Verfahren. Eine Spielsperre wird sofort wirksam; eine Aufhebung ist bei befristeten Sperren automatisch nach Fristablauf, bei unbefristeten Sperren frühestens nach drei Monaten und nur mit Zustimmung einer Fachstelle möglich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wettbüro, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz organisiert?

Ein Wettbüro in der Schweiz ist die Annahmestelle einer der beiden bewilligten Veranstalterinnen – Swisslos Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport in der Romandie. Beide sind staatlich beauftragt, beide führen das Wettprogramm nach den Regeln der Gespa, beide schütten ihre Reingewinne an gemeinnützige Zwecke aus. Private Wettbüros gibt es in der Schweiz nicht.

Wie funktioniert das Wetten an einer Verkaufsstelle im Vergleich zum Online-Konto?

An der Verkaufsstelle füllt man einen Wettschein aus oder gibt den Tipp am Terminal ein, bezahlt bar oder per Karte und erhält eine Spielbestätigungsquittung. Online wählt man das Spiel und den Markt auf der Website oder in der App aus, legt den Einsatz fest und bestätigt die Wette. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden, und an der Verkaufsstelle gekaufte Wetten lassen sich online einsehen.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten – so legt es das Geldspielgesetz in Verbindung mit der IKV 2020 fest. Es gibt keine privaten Wettbüros mit Schweizer Bewilligung. Wer eine Lizenz aus einem anderen Land hat – Malta, Curaçao, Deutschland –, darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird der Betrag gerundet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote – bei einer Einzelwette die angegebene Quote, bei einer Kombiwette das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Gewinn von CHF 9’877 wird so zu CHF 9.85. Die Auszahlung erfolgt bei Gewinnen bis CHF 1’000 auf das Wallet, darüber auf das Bank- oder Postkonto.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf online ein Konto eröffnen?

Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt. Für ein Online-Konto bei Swisslos braucht es neben dem Mindestalter den Wohnsitz im Vertragsgebiet, einen gültigen Ausweis und die Bestätigung, dass keine Spielsperre besteht. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Für die Loterie Romande gelten die entsprechenden Regeln mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone.

Welche Limiten müssen vor der ersten Online-Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Online-Wette bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre kann befristet für 1 bis 180 Tage oder unbefristet mit Eintrag im Schweizer Ausschlussregister beantragt werden; sie gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»