Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: was sie kosten, was sie dürfen

Updated Oktober 2026
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Drei hölzerne Podeststufen in unterschiedlicher Höhe stehen im Morgentau auf einem Rasenplatz, im Hintergrund ziehen Nebelschwaden.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln der Veranstalter.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

In der Schweiz gibt es keinen offenen Wettmarkt. Zwei Veranstalter halten eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS): Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister und ohne Rechtsweg im Inland. Die ehrliche Vergleichsbasis ist deshalb schmal – aber genau das macht sie scharf: Man kann die zwei Bewilligten direkt gegenüberstellen und bei den ausländischen Anbietern sauber benennen, was fehlt. Dieser Vergleich misst Anbieter nicht an Werbeversprechen, sondern an dem, was sie dem Spielenden tatsächlich abverlangen: Einsatzlimiten, Marge, Cash-Out-Bedingungen, Auszahlungsfristen und das, was am Ende vom Gewinn übrig bleibt.

Rangliste und Einordnung der bewilligten Veranstalter

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne

Die Rangliste und Einordnung der bewilligten Veranstalter zeigt, was als Bewilligungsstatus überhaupt zur Verfügung steht. Zwei Veranstalter, zwei Servicegebiete, ein gemeinsamer Rahmen: das Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Servicegebiet des gewünschten Veranstalters gehört, kann dort kein Online-Konto eröffnen – auch das ist Teil der Bewilligung, nicht ein Detail im Kleingedruckten.

Eine Lupe liegt auf einem leeren weissen Blatt Papier neben einem gespitzten Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Was die Bewilligung tatsächlich garantiert

Eine Schweizer Bewilligung steht nicht für ein besonders gutes Wettprogramm oder hohe Quoten. Sie steht für drei konkrete Dinge: Spielsperren werden in einem gemeinsamen Register geführt und gelten schweizweit, Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen, und Mindestalter sowie Identitätsprüfung sind gesetzlich verlangt (Art. 47-52 VGS). Ausländische Anbieter bieten Vergleichbares – nach ihren Regeln, nicht nach Schweizer Recht. Im Streitfall ist der Gerichtsstandort im Ausland, die Durchsetzung einer Auszahlung kostet den Spielenden den Weg dorthin.

Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Sportwetten sind im Schweizer Recht ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz von 2018 (in Kraft am 1. Januar 2019) hat die Zahl der Veranstalter bewusst beschränkt: pro Sprachregion einer, mit kantonal verankertem Gewinnzweck. Die Kantone haben Swisslos und die Loterie Romande als die beiden Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bestimmt; eine dritte Bewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne einer dieser beiden zu sein, erfüllt einen Straftatbestand – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Auch Werbung für solche Angebote ist verboten und wird mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).

Eine kleine Messingwaage steht im Abendlicht auf einem dunklen Schreibtisch vor einem Bücherregal.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was beworbene ausländische Anbieter in der Schweiz nicht haben

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Schleswig-Holstein gilt in der Schweiz nicht. Art. 4 BGS ist eindeutig: Eine ausländische Bewilligung begründet hier weder Erlaubnis noch Anspruch. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren – Ende 2025 standen 671 Domains darauf, darunter wiederholt Bet-at-Home und Interwetten. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrenregister, keine Auszahlung auf ein verifiziertes Schweizer Konto im Rahmen des BGS und im Konfliktfall keinen schweizerischen Rechtsweg. Das ist kein moralisches Argument, sondern die Rechtsfolge: Das Gesetz schützt den Spielenden im Inland – aber nur, wenn er bei einem bewilligten Veranstalter spielt.

Wer aus der Liste gestrichen wird

Die Gespa veröffentlicht keine Positivliste weiterer Buchmacher, weil es keine gibt. Sie führt nur die Sperrliste blockierter Domains. Die einzig verlässliche Aussage «Anbieter X hat in der Schweiz eine Bewilligung» lässt sich nur für Swisslos und Loterie Romande treffen. Für jeden anderen Namen gilt: keine Bewilligung im Sinne des BGS, kein Zugang zum Sperrregister, keine kantonale Aufsicht.

Spielerschutz: was vor der ersten Wette gesetzt werden muss

Bevor bei Sporttip die erste Wette abgegeben werden kann, müssen drei Verlustlimiten gesetzt werden: für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – die BGS-Mindestfrist beträgt 24 Stunden, die Swisslos in ihren Bedingungen auf 72 hochsetzt. Wer zusätzlich sein Geld kontrollieren will, kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das ist nicht grosszügig oder streng – es ist das, was das Gesetz verlangt (Art. 87 VGS), und es gilt für jeden Schweizer Veranstalter gleich.

Die Spielsperre ist die zweite Schutzebene. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für eine bestimmte Dauer zwischen 1 und 180 Tagen selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 81 BGS). Wer sich selbst sperrt, hat anschliessend keinen Anspruch auf Auszahlung der noch nicht ausgezahlten Gewinne aus der Zeit vor der Sperre (Art. 45 BGS).

Was Spielende mitbringen müssen

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Servicegebiet, keine bestehende Spielsperre im Register und genau eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft – die Daten werden automatisch ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Wer dies umgehen will, spielt bei einem nicht bewilligten Anbieter, der keine dieser Prüfungen vornimmt – und dafür auch keinen Schweizer Rechtsweg bietet.

Zahlungen: vom Spielkonto zur Auszahlung

Das Spielkonto bei Sporttip wird über das Swisslos-Wallet geführt. Gekauft wird es per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein; Mindestbetrag pro Kauf sind CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bezahlt werden kann unter anderem mit PostFinance Pay, das direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche weiteren Mittel Swisslos akzeptiert, ändert sich laufend – die aktuell verfügbaren sind im Spielkonto aufgeführt.

Auszahlung: wohin, wie schnell, was es kostet

Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein – das ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 50 Abs. 2 VGS). Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratis-Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es lässt sich nur für Wetten verwenden.

Was bei Konkurs droht

Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, hat im Konfliktfall einen ausländischen Gerichtsstand und keine Schweizer Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingt. Die Gespa kann zwar die Domain blockieren, aber das bereits einbezahlte Geld bleibt bei der ausländischen Firma. Genau dies ist der Punkt, an dem die Schweizer Bewilligung einen konkreten Gegenwert hat: Sie ist nicht Werbung, sondern die Grundlage dafür, dass man im Inland klagen kann.

Livewetten und Cash-Out: was jeder Anbieter anders handhabt

Sporttip bietet Livewetten – online und an Verkaufsstellen. Eine Eigenheit der Spielregeln: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, erhält die Quote 1.00. Auch in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Diese Sonderregelung kostet nichts im Normalfall, schützt aber den Veranstalter vor Spätzettenden, die nur noch das Ende sehen.

Bei Cash-Out zahlt Sporttip den Wettwert vorzeitig aus. Das gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Allerdings: Nur als vollständiges Cash-Out, nicht teilweise. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass es für jeden Markt angeboten wird. Der Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettenverlauf – er hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit von Swisslos angepasst werden.

Was Cash-Out wirklich bedeutet

Der Cash-Out-Betrag ist ein Angebot des Veranstalters, kein Anspruch. Wer das versteht, liest die Cash-Out-Schaltfläche richtig: Sie steht für eine Offerte, die je nach Spielstand, Zeitpunkt und Wettmarkt variiert. Wer sich bei Livewetten auf Cash-Out verlässt, ohne den Spielstand selbst einzuschätzen, gibt diese Entscheidung an die Maschine ab – und akzeptiert einen Abschlag gegenüber dem Endwert. Das ist kein Vorwurf an Sporttip; es ist die Regelung, die Cash-Out wirtschaftlich macht.

Was beim Cash-Out noch zu beachten ist

Wird eine Wette mit Cash-Out abgeschlossen, verfällt ein allfälliger Quotenboost oder Profitboost. Wer auf den vollen Gewinn setzt, lässt Cash-Out weg. Wer seinen Gewinn früher sichern will, akzeptiert einen Abschlag und verzichtet auf den Boost. Beides hat seinen Preis – die Frage ist, ob der Spielende den jeweiligen Preis an einer konkreten Spielsituation für angemessen hält.

Wettarten und Quote: wie viel vom Einsatz tatsächlich zurückkommt

Eine Quote ist kein neutraler Wert. Sie enthält die Marge des Veranstalters. Das sieht man am einfachsten bei einem Zwei-Wege-Markt mit identischen Quoten, etwa bei einem Tennismatch ohne Unentschieden: Bei 1.90 gegen 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also etwa 95 %, und entsprechend eine Marge von rund 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball mit vergleichbaren Quoten – etwa 2.40 / 3.20 / 2.80 – liegt die Marge typischerweise im Bereich von 5-8 %, abhängig von der Verteilung der Quoten. Die Marge ist das, was der Veranstalter pro eingesetzter Einheit im Mittel behält; alles darüber hinaus geht in die Quoten.

Was die Quote über das Wettprogramm verrät

Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen. Eine Quote von 1.85 gegen eine Quote von 1.95 auf denselben Ausgang ist im Schnitt ein um mehrere Prozentpunkte günstigeres Angebot – bei einem Markt, der bei beiden Anbietern ähnlich liquid ist. Sporttip deckt das Kernprogramm ab – Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1 und Pferderennen – und bietet für das Kernprogramm Quoten, die mit dem europäischen Markt vergleichbar sind. Für Spezialmärkte wie Eckbälle, Karten oder eSports gilt: Das Gespa-Programm schweigsamer Veranstalter listet diese Märkte nicht oder nur in sehr eingeschränktem Mass; was nicht in der Liste steht, darf nicht angeboten werden.

Wie der Gewinn rechnerisch entsteht

Der Gewinn einer Sporttip-Wette ist Einsatz × Quote, bei Kombinationen Einsatz × Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Erst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Beispiel: Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 2.10 ergibt sich ein Gewinn von CHF 42.00 (20 × 2.10). Bei einer Kombiwette aus drei Quoten 2.10, 1.80 und 2.40 ergibt sich eine Gesamtquote von 9.07 und bei CHF 10 Einsatz ein Gewinn von CHF 90.70. Was davon ausgezahlt wird, hängt davon ab, dass alle Voraussagen eintreffen – und genau das ist die Bedingung, unter der das Produkt Sinn ergibt.

Sportarten und Wettbewerbe: was das Programm hergibt

Die Gespa pflegt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – aktuell in der Fassung vom 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste enthält die grossen Sportarten: Fussball mit den europäischen Top-Ligen und internationalen Wettbewerben, Eishockey mit der National League und internationalen Turnieren, Tennis mit den grossen Touren, Formel 1, Pferderennen, Radsport und einige Wintersportarten. Eckball-Märkte, Kartenmärkte und eSports sind in dieser Liste nicht zu finden.

Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauen-Wettbewerbe sind ebenfalls nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglisten-Wetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nie auf Trainingsläufe oder Qualifikationsrunden, die nur zur Auswahl führen. Was die Liste nicht enthält, fehlt im Wettprogramm – egal, wie populär der Markt bei ausländischen Anbietern wäre.

Was fehlt – und warum

Die geschlossene Liste ist die Kehrseite der Bewilligung. Sie garantiert, dass nur Ereignisse gewettet werden, an denen keine Minderjährigen massgeblich beteiligt sind (Art. 25 Abs. 2 BGS), und sie schränkt das Spektrum ein. Wer auf Eckbälle, Karten oder eSports wetten will, findet das bei Swisslos nicht – und bei der Loterie Romande ebenso wenig. Ein ausländischer Anbieter würde diese Märkte anbieten, aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Rechtsweg.

Neue Anbieter und Markteintritte

Wer als neuer Anbieter auf den Schweizer Markt will, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS. Beide sind an die Rolle als interkantonaler Veranstalter von Grossspielen gebunden. Im Gesetz ist die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten explizit auf zwei beschränkt – Swisslos und Loterie Romande. Neue Bewilligungen für Sportwetten sind in diesem Rahmen nicht möglich. Was bleibt, sind neue Produkte bei den bestehenden Veranstaltern oder neue Spielbewilligungen innerhalb des bestehenden Rahmens; beides fällt unter die reguläre Aufsicht der Gespa, nicht unter einen «Markteintritt».

Die Frage der ausländischen Neueinsteiger

Ausländische Anbieter, die für Schweizer Spielende sichtbar werden, treten nicht in den bewilligten Markt ein – sie bewegen sich ausserhalb der Bewilligung. Werbung für sie ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); ihre Domains können auf der Sperrliste landen. Für Schweizer Spielende bleibt die Auswahl gleich: zwei Veranstalter mit eigenem Servicegebiet, alles andere ist eine Frage der Compliance, nicht der Marktverfügbarkeit.

Was die Marge wirklich bedeutet

Ein illustratives Zwei-Wege-Marktbeispiel mit Quoten von 1.90 / 1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95 % und damit eine Marge von etwa 5 % – das ist das, was der Veranstalter im Mittel pro Franken Einsatz behält. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball liegt die Marge, abhängig von der Verteilung der Quoten, üblicherweise im Bereich von etwa 5-8 %, tendenziell höher bei weniger liquiden Events. Die Marge ist im konkreten Wettschein unsichtbar – sie steckt in der Differenz zwischen dem, was die Spielenden riskieren, und dem, was sie im Mittel zurückbekommen. Sie ist der Preis, den die Spielenden an den Veranstalter zahlen, ohne dass eine Position ihn explizit ausweist.

Was die Marge für den Spielenden heisst

Ein Unterschied von zwei Prozentpunkten in der Marge bedeutet bei gleichem Wettverhalten einen langfristigen Unterschied von zwei Prozentpunkten im Erwartungswert. Wer CHF 1’000 pro Monat setzt und zwischen einem Anbieter mit 5 % Marge und einem mit 7 % Marge wechselt, gibt im Mittel CHF 20 pro Monat mehr aus, ohne dass sich die Spielhandlung ändert. Auf ein Jahr gerechnet sind das CHF 240 – das ist nicht gross, aber es ist der Betrag, um den eine günstigere Quote besser ist als eine teurere.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip als Online- und Verkaufsstellenangebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Verlustlimiten vor der ersten Wette (1/7/30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 CHF 1’000) sind gesetzlich verlangt. Erhöhungen greifen erst nach 72 Stunden. Mindesteinsatz pro Wette ist CHF 1, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vollständig nur, nicht garantiert pro Markt, und der Betrag ist tiefer als der potenzielle Endgewinn. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen – jeweils mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage und nur online. Quotenboosts und Profitboosts sind auf eine Voraussage pro Wettende beschränkt und verfallen beim Cash-Out.

Verdikt. Sporttip ist der Veranstalter, mit dem die meisten Deutschschweizer ohnehin spielen, weil es der einzige bewilligte ist. Die Limiten sind eng, aber transparent: Niemand verliert mehr, als er sich selbst vorgenommen hat, und die Marge im Kernprogramm entspricht dem europäischen Standard. Wer mit kleinen Einsätzen arbeitet, stösst mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 nicht an Schranken; wer mit hohen Einsätzen arbeitet, stösst mit dem Höchsteinsatz von CHF 1’000 schnell an die Decke. Das ist die Begrenzung, die das Gesetz mitbringt – sie gilt für alle und schafft Vergleichbarkeit.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende stehen hinter dem Angebot; die Kontaktadresse ist Lausanne. Die Voraussetzungen für die Online-Registrierung entsprechen dem BGS-Rahmen. Die Marge im Kernprogramm liegt in derselben Grössenordnung wie bei Sporttip; die Spielregeln sind im Detail identisch, weil sie dem gleichen Geldspielgesetz folgen. Wer im Servicegebiet der Loterie Romande wohnt, hat keine Wahl – das Gesetz lässt ihm nur einen Veranstalter.

Verdikt. Für Westschweizer ist die Loterie Romande der einzige bewilligte Veranstalter; der Vergleich mit Sporttip findet über die Sprachgrenze hinweg statt, nicht am Markt. Was beide unterscheidet, ist nicht die Quote, sondern die territoriale Beschränkung: Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto führen, und wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto führen. Die Auszahlungsfristen, der Cash-Out und die Limiten folgen demselben Rahmen.

Die ausländischen Anbieter als Referenz

PowBet, Unibet, N1 Bet, bet-at-home, IviBet, myBet, BetLabel, Sportaza

Diese Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Schleswig-Holstein gilt in der Schweiz nicht. Wer dort ein Konto führt, spielt ausserhalb des BGS: kein Zugang zum Schweizer Spielsperrenregister, keine Auszahlungspflicht auf ein Schweizer Konto im Sinne von Art. 50 VGS, keine Aufsicht durch die Gespa und kein schweizerischer Rechtsweg. Die Domains dieser Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden.

Verdikt. Wer eines dieser Angebote nutzt, handelt nicht illegal – das BGS bestraft den Anbieter, nicht den Spielenden. Aber er nimmt sich die Schutzmechanismen, die das Gesetz für Inlandsmärkte vorsieht, und steht im Streitfall vor einem ausländischen Gericht. Wettsteuerlich kennen die Kantone unterschiedliche Regeln – die Praxis in Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer die zwei bewilligten Veranstalter nicht nutzen will, sollte zumindest wissen, was er damit aufgibt.

Wie sich die Anbieter in einer Zahl verdichten lassen

Was bleibt, wenn man alles zusammennimmt: zwei bewilligte Veranstalter mit eigener Marge, eigenen Limiten und einem gemeinsamen Schutzrahmen – und eine Reihe ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Der Vergleich reduziert sich darauf, ob man im Servicegebiet von Sporttip oder von Jouez Sport wohnt; alles andere ist eine Frage der Marge und der Limits, und die liegen bei beiden im vergleichbaren Rahmen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, vergleicht nicht Äpfel mit Birnen, sondern zieht das Ganze einem Segment vor, in dem das Schutz- und Aufsichtssystem des BGS nicht gilt.

Häufige Fragen

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?

Der «beste» Anbieter in der Schweiz ist der, der im eigenen Kanton bewilligt ist: Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Jouez Sport für die Westschweiz. Beide halten eine BGS-Bewilligung; ein dritter bewilligter Anbieter existiert nicht. Was die Marge und die Quoten angeht, liegen beide im vergleichbaren Rahmen – der Wettbewerb spielt sich innerhalb des vom Gesetz gezogenen Korridors ab.

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?

In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter mit gültiger Bewilligung nach BGS: Swisslos (Produkt Sporttip, Sitz Basel) und die Loterie Romande (Produkt Jouez Sport, Sitz Lausanne). Beide sind interkantonal organisierte Veranstalter; beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei beschränkt.

Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Sporttip setzt für Einzel- und Kombinationswetten einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 fest; Systemwetten sind bis CHF 10’000 möglich. Jouez Sport folgt dem gleichen BGS-Rahmen, gibt aber eigene Werte in seinen Spielregeln aus. Die Unterschiede liegen im Detail – die Logik (Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Online- und Verkaufsstelle) ist für beide gleich.

Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Internetanbieter blockieren diese Domains per DNS. Werbung in der Schweiz für solche Angebote ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet. Die Sperrliste ist Ende 2025 671 Domains lang; sie wird laufend angepasst, etwa wenn Anbieter Domains wechseln (Domain-Hopping).

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz × Quote; bei Kombinationen Einsatz × Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Beispiel: CHF 20 Einsatz × Quote 2.10 = CHF 42.00 Gewinn. Bei drei Quoten 2.10, 1.80 und 2.40 ergibt sich eine Gesamtquote von 9.07 und bei CHF 10 Einsatz ein Gewinn von CHF 90.70. Der Nettogewinn ist Bruttogewinn minus Einsatz.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind es drei Verlustlimiten: für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden (das BGS schreibt nur 24 Stunden vor, Swisslos setzt auf 72). Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer die Limite nicht setzt, kann nicht spielen.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»