Was ein Wettbonus ohne Einzahlung in der Schweiz tatsächlich ist und kostet

Updated Oktober 2026
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Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.

Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus ohne Einzahlung sucht, stösst auf zwei grundverschiedene Welten. Auf der einen Seite stehen Swisslos mit Sporttip sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport, die einzigen beiden Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Bei ihnen ist ein Gratisspielguthaben nur über bewilligte Promotionen erhältlich, nicht auszahlbar und an klare Fristen gebunden. Auf der anderen Seite werben ausländische Plattformen mit Gratiswetten und No-Deposit-Boni, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren, weder Schweizer Schutz noch Rechtsweg bieten und auf der Sperrliste der Gespa landen können. Die Frage lautet deshalb weniger, welches Angebot am höchsten dotiert ist, sondern was Gratisspielguthaben tatsächlich bedeutet, was es kostet und welcher Schutz bei welchem Anbieter greift.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2), die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025), das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023) sowie die Aufsichtspraxis der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) gemäss Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Was Gratisspielguthaben bei bewilligten Veranstaltern bedeutet

Neukundenangebote ohne Einzahlung im bewilligten Markt

Ein Wettbonus ohne Einzahlung ist im bewilligten Schweizer Markt kein Standardprodukt. Sowohl Swisslos als auch die Loterie Romande benötigen für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, die Aufsichtsbehörde für Geldspiele in der Schweiz. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Bewilligungen betreffen klar umrissene Promotionen, die zeitlich befristet sind und oft nur in einem kleinen Verkaufskanal aktiviert werden können, nicht breit angelegte Willkommenspakete, wie sie internationale Plattformen üblicherweise anbieten.

Ein Beispiel, das die Mechanik zeigt: Die Aktion «JouezSport, Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion richtete sich an Stadionbesucher mit Wohnsitz im Vertragsgebiet der Loterie Romande, nicht an die breite Online-Öffentlichkeit. Wer nicht im Stadion war, hatte keine Möglichkeit, den Code zu erhalten.

Im Klartext: Ein «No-Deposit-Bonus» im Sinne eines unbeschränkten Willkommensgeschenks existiert im bewilligten Schweizer Markt praktisch nicht. Gratisspielguthaben, das die Gespa bewilligt, ist eine zeitlich, örtlich und personell eng begrenzte Promotion. Es fällt unter das Werbeverbot für unerlaubte Gratisguthaben, das die Gespa gemäss Art. 75 Abs. 2 BGS kontrolliert, und es ist von Gesetzes wegen nicht auszahlbar.

Wie Promo-Credits bei Swisslos und Loterie Romande funktionieren

Gratisspielguthaben bei Swisslos und Loterie Romande funktioniert nach einem einheitlichen Prinzip: Es wird auf das Spielkonto (Wallet) geladen, kann für Wetten verwendet werden, aber die Gewinne daraus lassen sich nicht auszahlen. Wer mit CHF 10 Spielguthaben aus der Stadionaktion eine Wette zu Quote 11.00 platziert und gewinnt, erhält den Nettogewinn als reguläres, auszahlbares Geld auf seinem Wallet gutgeschrieben, der CHF-10-Einsatz selbst bleibt Promo-Guthaben und verschwindet mit der Wette. Das Promo-Guthaben ist also kein «geschenktes Geld», sondern eine Wettmöglichkeit ohne eigenes Risiko, deren Ertrag erst dann zu echtem Geld wird, wenn er aus einer erfolgreichen Wette stammt.

Eine zweite Bedingung kommt hinzu: Die Frist. Die CHF 10 aus der Stadionaktion waren 30 Tage gültig. Wer sie nicht innerhalb dieser Frist nutzt, verliert sie ersatzlos. Bei anderen Aktionen kann die Frist kürzer sein. Die Loterie Romande sieht in ihren Bedingungen zudem vor, dass Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben werden, Gewinne darüber auf das Bank- oder Postkonto der angegebenen IBAN überwiesen werden. Auch dort: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wert eines Promo-Credits auf einem Zwei-Wege-Markt

Wie viel ist ein solches Gratisspielguthaben wert? Das lässt sich an einem vereinfachten Zwei-Wege-Markt zeigen, etwa einer Einzelwette mit Quote 1.90 auf jeder Seite. Das ist eine Beispielrechnung, keine zitierte Marktquote: Der Markt hat bei zwei Ausgängen mit gleicher Quote 1.90 einen Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also etwa 95 %, und damit eine Marge von rund 5 %.

Wird ein CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Seite dieses Marktes gesetzt, gewinnt die Wette in 50 % der Fälle (vereinfacht, ohne die Marge). Der Erwartungswert dieses Einsatzes: 0.5 × (CHF 10 × (1.90 − 1)) = CHF 4.50 Nettogewinn, der als reguläres Geld auf dem Wallet landet. Das Promo-Guthaben selbst verfällt, der Einsatz wird nicht zurückgezahlt. Auf einem Markt mit 5 % Marge sinkt dieser Wert proportional: Wettet man Promo-Guthaben auf ausgeglichenen Märkten mit niedrigeren Quoten, schrumpft der Erwartungswert entsprechend. Wer das Guthaben auf einen Aussenwetten-Markt mit Quote 4.00 setzt, gewinnt seltener, aber im Erfolgsfall höher; die Marge bleibt die des Marktes, nicht die des Bonus.

Konkret heisst das: Ein CHF 10 Gratisspielguthaben auf einem ausgeglichenen 1.90/1.90-Markt hat einen statistischen Wert von ungefähr CHF 4.50. Das ist deutlich weniger als der Nominalbetrag, weil der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Auf Märkten mit höherer Marge oder extremeren Quoten verschiebt sich das Verhältnis, die Faustregel bleibt: Der Wert eines Promo-Credits liegt systematisch unter dessen Nominalwert, abhängig von der Marge des gewählten Marktes.

Was Gratisspielguthaben vom Einzahlungsbonus unterscheidet

Ein Einzahlungsbonus, wie er bei vielen internationalen Plattformen üblich ist, verdoppelt oder verzinst die erste Einzahlung, ist aber an Umsatzbedingungen geknüpft: Bonus und manchmal auch Einzahlung müssen mehrfach zu einer Mindestquote umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Gratisspielguthaben ist das Gegenstück: keine Einzahlung nötig, aber nicht auszahlbar und in der Regel kurzfristig. Die Gespa liess 2025 nur 32 solche Aktionen zu, gegenüber Tausenden internationaler Bonusvarianten.

Für Wettende, die ihren Einsatz selbst bestimmen wollen, hat ein Einzahlungsbonus auf einer bewilligten Plattform den Vorteil, dass das Geld aus eigener Hand stammt und am Ende als Echtgeld auf dem Konto landen kann, sofern die Umsatzbedingungen erfüllt sind. Für Wettende, die einen kleinen Geldbetrag ohne Einsatz von eigenem Kapital testen wollen, ist Gratisspielguthaben passend, sofern man die Frist und die fehlende Auszahlbarkeit des Nominalbetrags akzeptiert.

Limits und Schwellen, die ein Promo-Credit mit sich bringt

Drei Schwellen prägen jedes Promo-Guthaben bei den bewilligten Veranstaltern:

Die Gültigkeitsfrist. Die CHF 10 aus der Stadionaktion galten 30 Tage. Andere Aktionen können kürzer sein. Nach Ablauf verfällt das Guthaben ersatzlos.

Die Spielauswahl. Promo-Guthaben gilt oft nur für ausgewählte Märkte oder Wettarten. Wer auf einem Markt spielen will, der nicht zur Aktion gehört, kann das Guthaben nicht nutzen.

Die Auszahlungsregel. Der Nettogewinn aus einer Promo-Wette wird als reguläres Geld behandelt und ist auszahlbar, sofern er die Schwellen des Veranstalters überschreitet. Bei der Loterie Romande sind Gewinne bis CHF 1’000 netto automatisch auszahlungsfähig. Der Nominalbetrag des Promo-Guthabens selbst ist nie auszahlbar.

Wer diese Schwellen ignoriert, erlebt die häufigste Enttäuschung: Der Bonus verfällt, weil die Frist abgelaufen ist, der Gewinn wird nicht ausgezahlt, weil der Markt nicht teilnahmeberechtigt war, oder die Auszahlung scheitert, weil das Promo-Guthaben aufgebraucht ist und kein eigenes Geld folgt.

Anbieter im Vergleich: bewilligt vs. ohne Schweizer Bewilligung

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS). Die Aufsicht führt die Gespa. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung.

Swisslos bedient das Vertragsgebiet der Deutschschweiz und des Tessins sowie das Fürstentum Liechtenstein. Dazu gehören die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH und TI. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter kann nur eröffnen, wer Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet hat.

Ausländische Anbieter wie Sportuna, BetAlright, DirectionBet, BC.Game, Playzilla, 20Bet, Fezbet und Rabona sind in der Schweiz nicht bewilligt. Ihre Lizenzen, sofern vorhanden, gelten nur im ausstellenden Land. Schweizer Behörden können ihre Domains auf die Sperrliste setzen, ein Verzeichnis ausländischer Webseiten, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Block für Schweizer Nutzer unzugänglich machen. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Wer auf einer solchen Seite spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht durch die Gespa.

Vergleich bewilligter Veranstalter und ausländischer Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport
Sportuna keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
BetAlright keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
DirectionBet keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
BC.Game keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
Playzilla keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
20Bet keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
Fezbet keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz
Rabona keine nicht etabliert, keine Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle zeigt das Wesentliche: Nur Swisslos und Loterie Romande haben eine Schweizer Bewilligung. Alle anderen Anbieter sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Lizenzen wirken nur im Ausstellungsstaat. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.

Was eine fehlende Bewilligung praktisch bedeutet

Vier Konsequenzen folgen aus dem Betrieb ohne Schweizer Bewilligung:

Kein Schutz durch das Geldspielgesetz. Die Regeln zu Spielersperre, Identitätsprüfung, Auszahlungssicherheit und Streitschlichtung gelten nur für bewilligte Anbieter. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.

Kein Anschluss an das Ausschlussregister. Personen, die sich selbst sperren lassen möchten, können das bei Swisslos oder Loterie Romande tun. Eine solche Sperre gilt schweizweit und für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Ausländische Plattformen sind nicht an dieses Register angeschlossen.

Mögliche DNS-Sperre. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugriff per DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, das sogenannte Domain-Hopping, doch die Sperre bleibt für die aktuelle Domain bestehen.

Steuerliche Folgen. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, dafür aber der kantonalen Einkommenssteuer. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. In anderen Kantonen ist die Praxis uneinheitlich. Eine Anfrage beim kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater schafft hier Klarheit.

Die Position ist eindeutig: Wer in der Schweiz wettet, hat mit Swisslos und Loterie Romande zwei bewilligte Veranstalter, deren Regeln transparent und deren Schutz greift. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, handelt ausserhalb dieses Rahmens.

Grundlagen: Was ein Sportwetten-Bonus in der Schweiz bedeutet

Bonus, Freiwette, Gratisspielguthaben: die Begriffe

In der Schweiz bewilligten Welt sind drei Begriffe zu unterscheiden, die in der Werbung oft vermischt werden:

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Der Bonus ist ein Zusatzbetrag zu einer Einzahlung, typischerweise als Prozentwert. Bei internationalen Anbietern ist ein 100 %-Bonus bis CHF 200 üblich, das bedeutet: Wer CHF 200 einzahlt, erhält zusätzlich CHF 200 als Bonusguthaben. Dieses Bonusguthaben ist an Umsatzbedingungen geknüpft.

Die Freiwette (auch Gratiswette, im Englischen Free Bet) ist ein festgelegter Wettbetrag, oft zwischen CHF 5 und CHF 50, der auf eine Wette platziert werden kann. Der Einsatz der Freiwette wird im Gewinnfall nicht zurückgezahlt. Wer eine CHF 10 Freiwette auf Quote 2.00 nutzt und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20.

Das Gratisspielguthaben ist die im Schweizer Geldspielgesetz verwendete Bezeichnung für nicht auszahlbares Spielguthaben, das für eine Wette verwendet werden kann. Es unterscheidet sich von der Freiwette durch die gesetzliche Verankerung: Die Gespa muss jede Aktion vorgängig bewilligen.

Im Alltag werden sie oft synonym verwendet. Die Mechanik ist ähnlich, die rechtliche Behandlung ist es nicht. Ein «Bonus ohne Einzahlung» auf einer ausländischen Seite ist rechtlich ein anderes Produkt als ein bewilligtes Gratisspielguthaben bei Swisslos.

Was eine Bewilligung tatsächlich garantiert

Eine Schweizer Bewilligung garantiert vier Dinge, die auf ausländischen Plattformen fehlen:

Identitätsprüfung. Bei Swisslos wird der Ausweis hochgeladen und die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Mehrfachkonten sind ausgeschlossen.

Spielerschutz-Limiten. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag, Woche und Monat, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Auszahlungssicherheit. Gewinne werden auf das Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers überwiesen, anonym oder per Kryptowährung ist nicht möglich. Bei Swisslos geht das innert 3 Arbeitstagen für Gewinne über CHF 1’000.

Rechtsweg. Im Streitfall können sich Spieler an die Gespa wenden, die als Aufsichtsbehörde fungiert. Bei ausländischen Anbietern fehlt dieser Weg.

Was eine Bewilligung nicht garantiert

Ebenso wichtig ist, was eine Bewilligung nicht bedeutet:

Keine Garantie auf Gewinn. Eine Bewilligung bescheinigt die Seriosität des Anbieters, nicht den Ausgang einer Wette. Die Marge steckt in jeder Quote.

Keine Auszahlung von Promo-Guthaben. Gratisspielguthaben ist gesetzlich nicht auszahlbar. Das gilt auch dann, wenn die Aktion offiziell bewilligt ist.

Keine Werbefreiheit. Werbung für bewilligte Anbieter unterliegt den Regeln von Art. 74 BGS, sie darf nicht aufdringlich, irreführend oder an Minderjährige gerichtet sein. Sie verschwindet aber nicht.

Warum ein «Bonus ohne Einzahlung» selten mehr als ein Marketingbegriff ist

Die meisten Werbeversprechen mit dem Label «Bonus ohne Einzahlung» folgen einem Muster: Der Anbieter stellt einen kleinen Betrag bereit (CHF 5 bis CHF 20), verknüpft ihn mit Umsatzbedingungen oder einer Frist, und schliesst die Auszahlung des Nominalbetrags aus. Drei Punkte machen den wirtschaftlichen Wert solcher Angebote oft kleiner, als die Zahl suggeriert:

Der Nominalbetrag wird nicht ausbezahlt. Wer eine CHF 10 Freiwette nutzt, kann am Ende CHF 50 gewinnen, aber die CHF 10 sind weg. Auf einer ausländischen Plattform ohne Schweizer Bewilligung gilt dasselbe Prinzip, oft zusätzlich verschärft durch hohe Umsatzfaktoren.

Die Marge schmälert den Erwartungswert. Ein Promo-Credit auf einem Markt mit 8 % Marge hat einen geringeren Erwartungswert als auf einem Markt mit 4 % Marge, der Unterschied ist für einzelne Wetten klein, über viele Wetten spürbar.

Die Frist erzwingt Wetten unter Zeitdruck. Wer das Guthaben nicht innerhalb von 7 oder 30 Tagen nutzt, verliert es. Das verschiebt das Wettverhalten: Mehr Wetten, schlechtere Märkte, weniger Auswahl.

Wer diese Mechanik versteht, sieht Werbeversprechen mit anderen Augen: Ein «CHF 100 Bonus ohne Einzahlung» auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist kein geschenktes Geld, sondern eine Wette darauf, dass der Empfänger das Guthaben innerhalb der Frist zu Bedingungen umsetzt, die der Anbieter festlegt.

Rechtslage: Gespa, BGS und die Sperrliste

Das Geldspielgesetz und seine Struktur

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Es regelt Lotterien, Sportwetten und Casinos. Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und fallen damit in die strengste Kategorie. Sie dürfen nur von einer Veranstalterin mit Veranstalterbewilligung und mit einer Spielbewilligung pro Spiel angeboten werden (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Staat, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar. Bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Art. 130 BGS). Spieler selbst werden nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was beworben werden darf und was nicht

Das BGS untersagt Werbung, die aufdringlich, irreführend oder an Minderjährige gerichtet ist (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Diese Regeln betreffen Werbung in der Schweiz. Eine ausländische Plattform kann auf ihrem eigenen Auftritt werben, was sie will, solange sie nicht gezielt in der Schweiz wirbt. In der Praxis zeigt sich das an Domains auf der Sperrliste: Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugriff, wer trotzdem spielt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, weil die Plattform nicht in der Schweiz bewilligt ist und kein Schutz greift.

Die Sperrliste und ihre Wirkung

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die in der Schweiz nicht bewilligt sind (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugriff auf diese Domains per DNS-Sperre.

Die Sperre wirkt nur für die aktuelle Domain. Wechselt ein Anbieter seine Domain, ist die Sperre zunächst aufgehoben, die Gespa reagiert mit Aktualisierungen der Liste. Dieses Domain-Hopping wird in der Aufsichtspraxis erwähnt, mit Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365.

Für Spieler bedeutet das: Wer in der Schweiz auf eine ausländische Plattform zugreifen will, braucht in der Regel technische Umgehungen wie VPN-Dienste. Damit verlässt er den Schutz des Schweizer Rechtsraums vollständig.

Werbe-, Gratisguthaben- und Verrechnungssteuerregeln

Drei Steuer- und Werberegeln sind für Spieler relevant:

Werbung. Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht aufdringlich sein und Minderjährige nicht erreichen. Die Gespa prüft das. Verstösse werden mit Bussen geahndet.

Gratisguthaben. Braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung Gratisspielguthaben annimmt, hat keine Garantie, dass die Aktion jemals von einer Schweizer Behörde geprüft wurde.

Verrechnungssteuer. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge variieren, eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Bei ausländischen Anbietern entfällt die Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Einkommenssteuer, im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag.

Typische Wettende gewinnen weit unter dem Freibetrag. Die Frage der Verrechnungssteuer stellt sich in der Praxis selten. Die Frage der Auszahlung stellt sich dagegen fast immer.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und Altersprüfung

Verlust- und Einzahlungslimiten

Bei Swisslos und der Loterie Romande müssen Spieler vor der ersten Wette persönliche Limiten setzen. Das BGS verlangt, dass die Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat anbieten (Art. 87 VGS). Die konkreten Werte legen die Veranstalter in ihren Bedingungen fest.

Bei Swisslos sind das Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Diese Limiten sind kein Selbstläufer. Sie wirken nur, wenn sie bewusst gesetzt und nicht laufend erhöht werden. Die 72-Stunden-Frist bei Erhöhungen ist eine Schutzmassnahme: Wer in einer emotionalen Phase eine Limite heraufsetzen will, muss drei Tage warten, bis die Erhöhung greift. Diese Frist gilt nur bei Swisslos und Loterie Romande; das Gesetz sieht eigentlich nur 24 Stunden vor (Art. 87 VGS), die meisten Veranstalter wenden aber längere Fristen an.

Bei ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine vergleichbare Pflicht. Spieler können dort in der Regel höhere Einsätze platzieren, ohne verpflichtende Verlustlimiten zu setzen. Der Schutz fehlt.

Spielsperre und Sperrregister

Die Spielsperre ist im BGS detailliert geregelt (Art. 80–82 BGS). Es gibt drei Formen:

Die Selbstsperre auf bestimmte Produkte. Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die unbefristete Spielsperre. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).

Die Fremdsperre. Überschuldete oder spielsüchtige Personen können durch Dritte gesperrt werden.

Bei ausländischen Plattformen greift dieses Register nicht. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann auf einer ausländischen Plattform weiterspielen, sofern diese Plattform nicht selbst eine Sperre anbietet. Das Schweizer Schutzsystem ist nicht grenzüberschreitend.

Altersprüfung und Identitätsverifikation

Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Die Identität wird über einen Ausweis verifiziert, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das zeigt, dass der Schutz an Verkaufsstellen Schwächen hat, nicht dass er bedeutungslos ist. Die Online-Identitätsprüfung funktioniert in der Praxis deutlich besser als der Verkauf an der Kasse.

Werbung an Minderjährige und der «Mehrfachkonto»-Schutz

Das BGS verbietet Werbung an Minderjährige (Art. 74 BGS). Verstösse werden geahndet. Die Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung schliesst aus, dass Minderjährige ein Konto eröffnen, vorausgesetzt, der Ausweis wird ehrlich eingelesen. Eltern haften dazu.

Der Mehrfachkonto-Schutz funktioniert über die zentrale Identitätsprüfung. Wer bei Swisslos ein Konto hat, kann sich nicht mit derselben Identität ein zweites Mal registrieren. Auf ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Schutz nicht.

Operatoren im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Ein Online-Konto kann nur eröffnen, wer dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Wettangebot ist auf bewilligt listeschliesst Spiele begrenzt: Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Eckball- oder Kartenmärkte und Esports fehlen auf der Liste. Live-Wetten sind möglich, Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, allerdings nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 bis 100 % je nach Anzahl Voraussagen.

Promo-Credits bei Swisslos sind bewilligungspflichtig. Die Gespa hat Swisslos 2025 8 Einwilligungen erteilt. Wer Swisslos nutzt, hat die Garantie der Schweizer Aufsicht, der Schutzrahmen greift, und die Auszahlung erfolgt auf das eigene Bank- oder Postkonto. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne aus bewilligten Wetten sind es.

Der Swisslos Sporttip-Verdienst liegt in der Kombination aus vollständiger Bewilligung und Schutzrahmen, im genau definierten Vertragsgebiet und in der Tatsache, dass jeder Franken Gewinn nachvollziehbar auf ein Schweizer Konto fliesst. Wer im Vertragsgebiet wohnt und Wert auf Schutz und klare Regeln legt, ist hier am richtigen Ort. Wer auf ein breiteres Wettangebot, höhere Quoten oder internationale Märkte aus ist, findet das bei einem Schweizer Veranstalter nicht, denn das ist nicht das, was der bewilligte Markt abdeckt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweche und 221 Mitarbeitende.

Das Wettangebot folgt derselben Gespa-Liste wie bei Swisslos. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto der angegebenen IBAN überwiesen.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielaktionen erhalten, deutlich mehr als Swisslos. Die Stadionaktion «JouezSport, Patinoires et Stades» im Winter 2025/26 zeigt das Muster: Eine eng begrenzte Aktion für Stadionbesucher, befristet auf wenige Wochen, mit kleinem Promo-Betrag. Der Promotionskalender ist aktiv, aber jede einzelne Aktion ist klein.

Der Loterie Romande-Verdienst liegt im Westschweizer Vertragsgebiet, in der höheren Zahl an bewilligten Promo-Aktionen und in der Tatsache, dass dieselbe Gespa-Aufsicht gilt wie bei Swisslos. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat eine voll bewilligte Plattform mit aktivem Promotionskalender. Wer auf ein anderes Kantonsgebiet zugreifen will, kann das nicht, denn die Plattform ist auf das eigene Vertragsgebiet beschränkt.

Sportuna

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz im ausstellenden Land ist nicht etabliert, was in der Schweiz keine rechtliche Wirkung hat (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Was die Plattform in eigenem Namen an Bonusprogrammen und Märkten anbietet, ist hier ohne Beleg. Wer dort spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und sollte sich bewusst sein, dass Schweizer Aufsichtsbehörden im Streitfall nicht helfen können. Die Sperrliste ändert nichts an der Verfügbarkeit über VPN-Dienste, ändert aber den rechtlichen Status: Innerhalb der Schweiz nicht bewilligt.

BetAlright

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz im ausstellenden Land ist nicht etabliert, was in der Schweiz keine rechtliche Wirkung hat. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Die Bonusstruktur auf BetAlright basiert auf internationalen Standards mit Einzahlungsbonus und gelegentlichen Promo-Credits. Die Bedingungen sind an das Angebot der Plattform gebunden, nicht an Schweizer Vorgaben. Für Schweizer Nutzer gilt dasselbe wie bei Sportuna: kein Schutz durch das BGS, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht durch die Gespa. Ein «Bonus ohne Einzahlung» auf BetAlright ist rechtlich ein anderes Produkt als ein bewilligtes Gratisspielguthaben bei Swisslos, auch wenn die Werbung ähnlich klingt.

DirectionBet

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenzsituation im Ausland ist nicht etabliert, in der Schweiz ohne rechtliche Wirkung. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.

Die Plattform wirbt, soweit bekannt, mit international üblichen Bonusangeboten. Für Schweizer Nutzer gelten dieselben Einschränkungen wie bei den anderen Offshore-Plattformen: kein Schweizer Schutz, kein Rechtsweg, keine Aufsicht. Wer dort spielt, sollte die Bedingungen der Plattform prüfen, insbesondere zu Umsatzfaktor, Frist und Auszahlungsbedingungen, denn Schweizer Regeln greifen nicht.

BC.Game

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenzen aus dem Ausland wirken in der Schweiz nicht, weshalb der Anbieter nicht unter das Geldspielgesetz fällt. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen. Die Plattform fällt zudem in eine besondere Kategorie: Sie wirbt stark mit Kryptowährungen und ist in vielen Ländern nur eingeschränkt verfügbar. Für Schweizer Nutzer gilt: anonymisierte Zahlungen sind im bewilligten Markt ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonyme Auszahlungen gibt es dort nicht. Wer auf BC.Game spielt, kann das in der Regel nur mit Krypto, was im bewilligten Markt nicht funktioniert und im Offshore-Bereich zusätzliche Risiken mit sich bringt.

Playzilla

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter verfügt über keine Lizenz, die in der Schweiz rechtliche Wirkung entfaltet; die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.

Die Plattform gehört zu einer grösseren internationalen Gruppe mit ähnlichem Angebot wie die anderen Offshore-Anbieter. Für Schweizer Nutzer ändert sich nichts an der rechtlichen Lage: kein Schweizer Schutz, kein Rechtsweg, keine Aufsicht. Wer dort spielt, sollte die Bonusbedingungen prüfen, denn Schweizer Standards greifen nicht.

20Bet

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter verfügt über keine Lizenz, die in der Schweiz rechtliche Wirkung entfaltet; die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.

Die Plattform ist international bekannt und bietet ein umfangreiches Wettprogramm. Für Schweizer Nutzer bleibt: kein Schutz durch das BGS, keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Plattform akzeptiert Spieler aus vielen Ländern, die Schweiz gehört nicht zum regulierten Markt.

Fezbet

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung.

Die Plattform gehört zur gleichen internationalen Gruppe wie Playzilla und einige andere. Das Bonusprogramm folgt internationalen Standards, mit Einzahlungsboni und gelegentlichen Promo-Credits. Für Schweizer Nutzer ändert sich nichts: kein Schweizer Rechtsrahmen, kein Ausschlussregister-Anschluss, keine Aufsicht durch die Gespa.

Rabona

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung.

Rabona gehört zur gleichen Gruppe wie Fezbet und Playzilla. Das Bonusprogramm ist vergleichbar, internationale Standards mit Einzahlungsboni und Promo-Aktionen. Für Schweizer Nutzer: kein Schweizer Schutz, kein Rechtsweg, keine Aufsicht.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Im bewilligten Markt sind Gratisspielguthaben nur über von der Gespa vorgängig bewilligte Aktionen möglich, wie die Stadionaktion «JouezSport, Patinoires et Stades» der Loterie Romande (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7’000 Aktionscodes, CHF 10 pro Code, 30 Tage gültig). Ausländische Plattformen bewerben No-Deposit-Boni, haben aber keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Ausschlussregister und können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Bewilligungspflicht begrenzt die Zahl der Aktionen, die Grösse der Promo-Beträge und die Zielgruppen, sodass keine breit angelegten Willkommenspakete wie auf internationalen Plattformen entstehen.

Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine verfügbare Zahlungsart, die direkt in der PostFinance-App bestätigt wird.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zurückgezahlt, nur der Nettogewinn. Wer eine CHF 10 Gratiswette auf Quote 2.00 nutzt und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Bei Swisslos und Loterie Romande ist das gesetzlich verankert: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, nur der aus einer erfolgreichen Wette erzielte Nettogewinn wird als reguläres Geld behandelt.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind nicht möglich.

Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?

Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Domain kann auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Gewinne sind im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag einkommensteuerpflichtig, in anderen Kantonen nach kantonaler Praxis. Spieler bewegen sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens.

Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»