Einzahlungsbonus bei Schweizer Sportwetten
Ladevorgang...
Oktober 19, 2026 · Stand der geprüften Bewilligungen und Spielregeln: Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), Bundesrecht (BGS, SR 935.51) und die Spielbedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und Loterie Romande (24. Auflage)
Ein Einzahlungsbonus auf Sportwetten klingt nach geschenktem Geld und ist in der Schweiz fast immer keiner. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratiskredite die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, deshalb führen Swisslos und Loterie Romande, die beiden einzigen bewilligten Veranstalterinnen, nur wenige und kleine Aktionen. Hohe Prozentzahlen auf die erste Einzahlung gehören ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, deren Boni hier nicht beworben werden dürfen und für die im Streitfall kein Schweizer Schutz greift. Wer in der Schweiz wettet, zahlt darauf nicht ein «100 % Bonus» drauf, sondern vergleicht besser die Quote, die Limite und das, was die Gutschrift am Ende effektiv wert ist.
Wer in der Schweiz nach einem Einzahlungsbonus für Sportwetten sucht, wird schnell merken, dass der Markt für Gutschriften anders funktioniert als bei ausländischen Marken. Was eine solche Aktion tatsächlich wert ist und woran ein/e Wettende erkennt, ob der Bonus den Einsatz wirklich lohnt oder ob die Umsatzbedingung den Wert komplett auffrisst, zeigt der folgende Vergleich.
Was ein Einzahlungsbonus auf Sportwetten überhaupt ist
Eine Gutschrift auf eine Einzahlung hebt den Betrag, mit dem gewettet werden kann, kurzfristig an. Bei einem «100 % Bonus» verdoppelt sich das Wettguthaben nach der ersten Einzahlung bis zu einer Obergrenze. Was den Bonus zum Bonus macht, ist die Bedingung: meist muss der Bonusbetrag mehrfach zu einer Mindestquote umgesetzt werden, bevor er als auszahlbares Geld auf dem Konto landet. Tut er das nicht, verfällt er zusammen mit den Gewinnen, die er hervorgebracht hat.

Für die Schweiz gilt ein zweiter Umstand, der den Bonus vom Grundsatz her kleiner hält. Gratiskredite, also jedes Spielguthaben, das ohne echte Einzahlung entsteht, brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 zum Beispiel der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Diese Bewilligungen decken kleine Aktionen ab, keine klassischen Einzahlungsboni. Wer in der Schweiz nach einem 100-%Bonus Ausschau hält, sucht also nach etwas, das die zwei Veranstalterinnen strukturell gar nicht anbieten dürfen.
Für eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung sieht das anders aus. Sie kann hohe Prozentzahlen ankündigen, frei nach dem Recht ihres Lizenzstaats. In der Schweiz ist Werbung für solches Geldspiel verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 strafbar. Wer spielt, trägt das Risiko selbst: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Rekursstelle, im Streitfall das ausländische Recht des Lizenzstaats. Der Bonus ist dann das eine, der Verlust des Schutzes das andere.
Boosts und Gutschriften, die es bei Swisslos und Loterie Romande gibt
Statt eines klassischen Einzahlungsbonus setzen die bewilligten Veranstalterinnen auf gezielte Boosts. Was sie haben, ist klar definiert und zeitlich eng begrenzt. Was es nicht gibt, ist ein dauerhaftes «Bonus auf die erste Einzahlung». Die folgende Übersicht zeigt, welche Mechaniken in den Spielregeln von Sporttip und im Reglement der Loterie Romande stehen.

Quotenboost und Profitboost bei Sporttip
Bei Sporttip gibt es zwei klar getrennte Boosts. Der Quotenboost gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten, also eine Wette auf eine Voraussage vor Spielbeginn. Er erhöht die angegebene Quote auf einen ausgewählten Markt. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Sobald ein Cash-Out auf der Wette ausgeführt wird, verfällt der Boost. Der Effekt für den/die Wettende: mehr Geld auf einen konkreten Tipp, kein flächendeckender «Willkommensbonus».
Kombiboost bei Sporttip
Der Kombiboost belohnt die Kombination. Er gilt online für Prematch, Live und Systemwetten, aber nur, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 zusammenkommen. Auf den Nettogewinn gibt es dann einen Bonus von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer vier Wetten zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 kombiniert, hat noch keinen nennenswerten Bonus (5 %). Bei fünfzehn Auswahlen muss jede einzelne Voraussage treffen, was die Trefferwahrscheinlichkeit drückt. Der Boost ist also real, sein Preis sind zusätzliche Beine in einer Wette, die ohne sie schon riskant ist.
Aktionen der Loterie Romande
Bei der Loterie Romande sind Gutschriften an konkrete Aktionen gebunden, nicht an eine Einzahlung als solche. Ein Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, auf 7’000 Stück limitiert, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Mechanik: Spielerinnen und Spieler müssen physisch anwesend sein, den Code vor Ort holen, ihn pünktlich einlösen. Wer das verpasst, geht leer aus.
Wie viel eine Wette mit Kombiboost tatsächlich zurückzahlt
Bei einer Einzelwette ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Der Kombiboost erhöht diesen Gewinn prozentual, je nach Anzahl Voraussagen. Wer mit einem Einsatz von CHF 10 auf vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 wettet, landet bei einer Gesamtquote von ungefähr 9.79 und einem Bruttogewinn von rund CHF 97.92. Davon abgezogen wird der Einsatz, der Nettogewinn liegt bei rund CHF 87.92. Mit dem 5 %-Bonus aus dem Kombiboost kommen noch rund CHF 4.40 hinzu, womit die Auszahlung rund CHF 102.32 beträgt. Die Bedingung, die diesen Bonus trägt: jede Voraussage zur Quote von mindestens 1.50, alle müssen treffen.
Diese Rechnung zeigt zwei Dinge zugleich. Der Bonus ist im Verhältnis zum Risiko klein: vier Beine müssen aufgehen, damit der Einsatz überhaupt etwas wirft, und jede Voraussage steht für sich gegen die im Markt eingebaute Marge. Der Bonus selbst ist die Belohnung dafür, dass die Wettende mehr Risiko übernommen hat, nicht ein Geschenk. Wer bei vier Beinen bleibt, spielt für ein paar Franken obendrauf. Wer auf fünfzehn Beine geht, kann den 100 %-Bonus mitnehmen und nimmt gleichzeitig das Risiko, dass eine falsche Voraussage die ganze Wette zerschlägt.
Die Rechnung gilt für ein angenommenes Beispiel mit mittleren Quoten. Echte Quoten liegen je nach Markt darüber oder darunter, und höhere Quoten treiben den Bonus nach oben, weil er auf den Nettogewinn und nicht auf den Einsatz berechnet wird. Das ändert die Mechanik nicht: mit jedem zusätzlichen Bein sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit, und der Bonusanteil steigt nur, wenn die Wette durchläuft.
Wettquoten, Marge und der wahre Preis eines Bonus
Quoten sind nie neutral. Hinter jeder Quote steht ein «Quotenschlüssel», die Auszahlungsquote des Marktes: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller angebotenen Quoten. Der Rest auf 100 % ist die Marge des Veranstalters, also der Anteil, der im Schnitt von jedem eingesetzten Franken beim Anbieter bleibt. Bei einem 1X2-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) im europäischen Topfussball liegt die Auszahlungsquote je nach Anbieter zwischen 95 % und 97 %, entsprechend einer Marge zwischen 5 % und 3 %. Bei kleineren Märkten mit wenigen Wetten ist die Marge oft höher, teilweise deutlich.
Das hat für jede Bonusrechnung eine klare Konsequenz. Über eine ausreichende Zahl von Wetten gemittelt, verliert die Wettende rund 5 % des Einsatzes an die Marge. Ein Bonus von 5 % deckt diese Marge gerade auf, ein Bonus von 100 % überkompensiert sie. Aber: ohne den Bonus verliert die Wettende nichts anderes als die Marge, der Einsatz fliesst ganz in den Markt. Mit dem Bonus muss der Bonus zuerst durch die Umsatzbedingung, und die Umsatzbedingung bedeutet: weiterer Umsatz, weitere Marge, weiterer Verlust. Wer CHF 100 einzahlt, einen 100-%Bonus mitnimmt und den Bonus 10-mal zu Mindestquote 1.50 umsetzen muss, hat CHF 2’000 durch den Markt geschleust und dabei rund CHF 100 an Marge gezahlt. Der Bonus verschwindet im Schnitt in der Marge, die er selbst produziert.
Das ist der Grund, warum «risikofrei» auf Gutschriften fast nie risikofrei ist. Es geht nicht darum, dass die Wettenden ein schlechtes Geschäft machen; es geht darum, dass das Marketing die Rechnung umstellt und der/die Kund/in die Marge als Rechnungsfaktor erst entdeckt, wenn er/sie den Bonus mehrfach durchgespielt hat.
Warum die Schweiz keine 100-%Bonuskultur hat
Die Spielregeln sind Ausfluss des Geldspielgesetzes. Wer in der Schweiz eine Sportwette anbietet, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, und die Konzession für solche Grossspiele ist nach interkantonalem Recht auf zwei Veranstalterinnen begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Marke kann auf dem Markt für legale Schweizer Sportwetten keine Bewilligung erhalten, entsprechend gibt es dort keinen Wettbewerb um Neukundenboni. Die Aufsicht hat zudem die Möglichkeit, Gratiskredite zu bewilligen, und sie tut es nur zurückhaltend, 24 Bewilligungen im Jahr 2025 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos.
Der Effekt ist die spiegelverkehrte Variante dessen, was auf grossen ausländischen Märkten zu sehen ist. Ausländische Anbieter locken mit hohen Prozenten, weil der Konkurrenzdruck gross und die Aufsicht unterschiedlich streng ist. In der Schweiz fällt der Marketingwettlauf weg, dafür steht der Anbieter unter Aufsicht, zahlt die Gewinne automatisch auf das eigene Schweizer Konto aus, ist an die Spielsperre angeschlossen und überwacht das Verlustlimit. Eine Gutschrift auf den ersten Euro ist kein Mechanismus, den die Gespa aus dem Nettbewerb der Veranstalterinnen bewirtschaftet sehen will, und sie ist im Regelfall auch nicht nötig, weil der Werbedruck im Inland durch das BGS beschränkt ist.
Wie Einzahlung, Auszahlung und Gewinne bei Swisslos laufen
Wer bei Swisslos Sporttip online wettet, lädt zuerst das Spielkonto. Gekauft werden kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, der Höchstbetrag innert 30 Tagen bei CHF 10’000. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dabei PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer kein PostFinance-Konto hat, kann andere Online-Zahlungsmittel nutzen oder den Einzahlungsschein am Postschalter oder in einer Verkaufsstelle einlösen.
Die Auszahlung richtet sich nach der Grösse des Gewinns. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern dieses auf den eigenen Namen lautet und in der Schweiz oder in Liechtenstein liegt. Pro Jahr sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Für die Auszahlung gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, das Wallet-Guthaben ist auszahlbar, soweit es aus eigenem, echt eingezahltem Geld und aus echten Gewinnen besteht.
Die Registrierung selbst hat Bedingungen. Es braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (das sind die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein). Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft, der Ausweis wird hochgeladen und ausgelesen. Wer das nicht will, kann weiter an Verkaufsstellen spielen, online aber nicht.
Wie Einzahlung, Auszahlung und Gewinne bei Loterie Romande laufen
Bei der Loterie Romande, die das Produkt Jouez Sport betreibt, ist die Mechanik sehr ähnlich aufgebaut. Einzahlungen sind auf maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen beschränkt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Für die Online-Teilnahme braucht es einen Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen, die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, in denen weiterhin Lose und Spielscheine anonym gekauft werden können.
Auch die Loterie Romande kann kleine Aktionen ausspielen, die an Codes oder Aufenthalte gebunden sind. Die Aktion an National-League-Stadien ist ein Beispiel: vor Ort, Code innert sieben Tagen einlösen, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig. Wer nicht an den Austragungsort kommt, fällt aus der Aktion heraus.
Limite, Mindest- und Höchsteinsätze
Sporttip setzt den Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Summen setzen will, braucht mehrere Wetten oder die Systemwette.
Für den/die Wettende hat das zwei praktische Folgen. Erstens: selbst bei einem maximalen Einzel- oder Kombieinsatz von CHF 1’000 ist die Trefferwahrscheinlichkeit das grössere Risiko als die Limite, weshalb die Limite für die meisten Spielerinnen und Spieler im Alltag nicht greift. Zweitens: wer die Limite überschreitet, läuft nicht Gefahr, sich «aus Versehen» zu viel zu nehmen. Die Wette wird gar nicht angenommen. Ein Bonus, der das Wetten anregen soll, kann also nicht so gespielt werden, dass die Limite ihn zwingend zerschlägt, aber er kann nicht durch Übermut in unbeabsichtigte Grösse rutschen.
Verlust- und Einzahlungslimite: das Schutzsystem im Hintergrund
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen die Spielenden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze für eine Verlustlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die separat gesetzt werden kann und ebenfalls für 30 Tage gilt. Damit kann die/der Wettende bestimmen, wieviel pro Monat überhaupt erst ins Wallet fliesst, unabhängig davon, ob das Geld aus echten Einzahlungen oder aus Spielguthaben kommt.
Das ist der Mechanismus, der eine Gutschrift ungefährlich machen soll. Wer CHF 100 einzahlt, einen Bonus bekommt und jetzt versucht, die Umsatzbedingung zu erfüllen, kann das tun, solange die Verlustlimite nicht reisst. Reisst sie, ist Schluss, weitere Wetten werden abgelehnt. Eine Gutschrift verfällt in diesem Fall, was ärgerlich sein kann, aber nie das finanzielle Risiko erhöht, das die Limite ohnehin setzt.
Selbst sperren geht auch. Wer sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperrt, kann diese Sperre nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Sie ist nur über eine Fachstelle und frühestens nach drei Monaten wieder aufzuheben.
Cash-Out, Livewetten und Bet-Builder bei Sporttip
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live. Nur online ist Cash-Out verfügbar, und nur als vollständiges Cash-Out, eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt bereitsteht, gibt Swisslos nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Für Livewetten gilt: die Wette steht unabhängig davon, ob das Ereignis wirklich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, also als verloren. In spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Der Bet-Builder bündelt voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung in einer Wette. Diese Kombination wird nur über die Bet-Builder-Funktion zugelassen. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wettergebnisse und Teilergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Gewinne, Steuerfreibetrag und Verrechnungssteuer
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die/der Gewinnende holt sie sich über die Steuererklärung zurück. Wer mit Wetten unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn, was bei typischen Wettgewinne der Regelfall ist.
Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil die ausländische Veranstalterin sie nicht abzieht. In einzelnen Kantonen, etwa Thurgau, werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Im Kanton des Wohnsitzes prüft das die kantonale Steuerverwaltung oder die/der Steuerberater/in. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Was sich daraus für die Frage «wo soll ich spielen» ergibt, ist klar: Schweizer Gewinne sind unter dem Freibetrag steuerfrei und brauchen keinen Eintrag in der Steuererklärung, ausländische Gewinne können im Kanton als Einkommen zählen, und im Streitfall kommt ohnehin ausländisches Recht zur Anwendung.
Werbung, verbotene Anbieter und DNS-Sperre
Das BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Eine Busse bis CHF 500’000 steht auf einem Verstoss. Was das praktisch heisst: ein ausländischer Anbieter darf in der Schweiz nicht für seine Boni werben, und wer hier einen Werbeblock für einen solchen Anbieter sieht, bewegt sich am Rand der Legalität.
Die Gespa publiziert eine Sperrliste. Schweizer Telekom-Anbieter sperren die Domains per DNS, das heisst, der Zugriff auf die Seite wird auf der Netzebene unterbrochen. Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains. Wer eine ausländische Seite trotzdem erreicht, nutzt typischerweise einen anderen DNS-Server oder ein VPN und nimmt damit den Schutz der Aufsicht auseinander. Das verlagert das Risiko zurück zur/dem Wettenden: ohne Schweizer Sperre, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Rechtsmittelweg.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Acht der zehn verglichenen Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Sie nehmen unter dem Lizenzrecht anderer Staaten teil, häufig Curaçao, Malta oder Deutschland. In der Schweiz ist eine solche Lizenz kein Schutz: Art. 4 BGS hält fest, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt, das heisst im Umkehrschluss, dass eine ausländische Bewilligung hier nicht gilt. Wer dort einzahlt, kann im Streitfall das ausländische Recht des Lizenzstaats anrufen, nicht das schweizerische.
Die Konsequenz für eine Gutschrift auf die erste Einzahlung: wo es diese Gutschrift gibt, ist sie nicht an die Schweizer Limite gebunden, nicht an die Spielsperre und nicht an die automatische Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto. Sie ist an die Bedingungen geknüpft, die der ausländische Anbieter in seinen AGB setzt, und an eine Aufsicht im Ausland. Wer dort spielt, sollte verstehen, dass er/sie die Schweizer Schutzmechanismen bewusst verlässt.
Für die Bewertung hier gilt: Diese Anbieter erfüllen die formale Voraussetzung einer Bewilligung in ihrem Rechtsraum, die für die Schweiz formal keine Wirkung entfaltet. Wer eine dieser Marken öffnet, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Für eine Person, die in der Schweiz wohnt und schweiztypische Sicherheitsmerkmale erwartet, ist das ein handfester Nachteil, der bei einer Entscheidung gegen die zwei bewilligten Veranstalterinnen bewusst in Kauf genommen wird.
Operator-Einordnung: zehn Marken für Schweizer Wettende
Was folgt, ist die Einordnung der zehn Marken für Schweizer Wettende. Die Reihenfolge folgt der Grösse der Bewilligung: zuerst die zwei bewilligten Veranstalterinnen, dann acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, geordnet nach ihrer Sichtbarkeit im Schweizer Werbedruck.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sporttip, das Produkt für Sportwetten, läuft unter dem Dach der IKV 2020, der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Swisslos hat die Veranstalter- und die Spielbewilligung im Sinne des BGS, die Aufsicht führt die Gespa. Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab.
Bewilligungslage: bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung).
Veranstalter: SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft.
Vertriebsgebiet: Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein.
Einzahlungsweg: Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, maximale Einzahlung innert 30 Tagen CHF 10’000, Wallet-Guthaben maximal CHF 9’999 für Neukäufe. PostFinance Pay als zusätzliche Zahlungsart.
Auszahlung: bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten 3 % Kommission, Bearbeitung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Bonusstruktur: kein Einzahlungsbonus im klassischen Sinn. Quotenboost auf Prematch-Einzelwetten online, Profitboost auf ausgewählte Sportereignisse, Kombiboost ab vier Voraussagen zu mindestens 1.50 (5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl der Voraussagen). Quotenboost und Profitboost sind pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Wettangebot und Spezialfunktionen: Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Bet-Builder für Kombinationen aus derselben Sportveranstaltung. Livewetten, reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit.
Sporttip ist die einzige Adresse für Sportwetten in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Wer dort spielt, zahlt mit Schweizer Konto, lässt Gewinne automatisch gutschreiben und kann sich an einer Sperre beteiligen, die im selben Register wie Westschweizerinnen und Westschweizer und Casinos geführt wird. Das einzige, was fehlt, ist genau der Mechanismus, den viele Suchende als Erstes wollen: ein klassischer Einzahlungsbonus mit hoher Prozentzahl. Den kann Sporttip strukturell nicht anbieten, weil das BGS Gratiskredite unter Bewilligungsvorbehalt stellt. Der Ersatz sind Boosts auf bestimmte Wetten, nicht auf das Konto.
Loterie Romande (Jouez Sport)
Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Auch sie hat die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach BGS, die Aufsicht führt die Gespa. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Bewilligungslage: bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung).
Veranstalter: Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande).
Vertriebsgebiet: Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS).
Einzahlungsweg: Online-Zahlung über das verifizierte Konto, maximale Einzahlung innert 30 Tagen CHF 10’000, Wallet-Guthaben maximal CHF 10’000.
Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bonusstruktur: keine Einzahlungsboni. Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», die an Codes in Stadien gebunden sind und ein CHF-10-Spielguthaben für 30 Tage ausgeben (7’000 Stück, nicht auszahlbar). Wer nicht an den Austragungsort kommt, fällt aussen vor.
Wettangebot und Spezialfunktionen: Cash-Out und Livewetten sind Teil des Online-Angebots, vergleichbar zu Sporttip. Das genaue Cash-Out-Regime der Loterie Romande ist in den hier herangezogenen Spielregeln nicht abschliessend dokumentiert.
Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos für die Romandie. Wer dort spielt, bekommt Westschweizer Auszahlungswege, einen Vertrieb mit Verkaufsstellen vor Ort und ein ähnliches Schutzniveau wie in der Deutschschweiz. Die Marketingaktionen sind ebenfalls lokal und nicht auf einen «Bonus auf die erste Einzahlung» ausgelegt. Für jemanden, der/die in der Romandie wohnt, ist die Loterie Romande die einzige bewilligte Adresse, analog wie Swisslos für die Deutschschweiz.
Bruce Bet
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: gemeldet in einer Lizenzierung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS).
Bruce Bet gehört zu der Gruppe ausländischer Anbieter, die in Schweizer Werbung nicht auftreten dürfen. Wer die Seite öffnet, ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, eine Auszahlung läuft auf das vom Anbieter gewählte Zahlungsnetz im Ausland, und im Streitfall gilt ausländisches Recht. Über eventuelle Boni oder Einzahlungslimits an dieser Stelle zu spekulieren bringt dem/der Wettenden nichts, weil es auf das eigene Recht und die eigene Praxis ankommt, nicht auf das Versprechen der Seite.
Für eine Schweizer Person, die bei einem bewilligten Anbieter spielen kann, ist das ein bewusst eingegangener Verlust an Schutz. Wer es trotzdem tut, sollte verstehen, weshalb: die Entscheide über die Sicherheit, die Gewinnauszahlung und die Streitbeilegung fallen am anderen Ende.
Wettigo
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Lizenz ohne Gültigkeit nach Schweizer Geldspielrecht (Art. 4 BGS).
Wettigo fällt in dieselbe Kategorie wie Bruce Bet. Die Sperrliste der Gespa kann solche Domains per DNS sperren; wer sie trotzdem öffnet, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Was die Seite im eigenen Wettprogramm anbietet, kann hier nicht beurteilt werden, weil für die Schweiz nur zählt, dass keine Schweizer Bewilligung besteht.
Sportaza
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Anbieter ohne Zulassung für den Schweizer Markt, die ausländische Lizenz ist hier rechtlich bedeutungslos (Art. 4 BGS).
Sportaza gehört zu den Anbietern, deren Lizenz nicht in der Schweiz gilt. Es gelten dieselben Vorbehalte wie bei Bruce Bet und Wettigo: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Auszahlung auf das eigene Bankkonto, kein Schweizer Schutz im Konfliktfall.
Gamdom
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Firma mit Lizenz in einem anderen Rechtsraum, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS).
Gamdom gehört in dieselbe Kategorie. Domains solcher Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen.
PowBet
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Lizenz erteilt im Ausland, ohne Relevanz für den Schweizer Markt (Art. 4 BGS).
Auch PowBet gehört in diese Kategorie. Wer dort spielt, kann auf ausländisches Recht und ausländische Sperrsysteme zurückfallen, falls solche bestehen, aber nicht auf das schweizweite Sperrregister und nicht auf die automatische Gutschrift von Gewinnen auf das eigene Schweizer Konto.
BetAlright
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Agiert auf Basis einer ausländischen Erlaubnis, die nach Schweizer Recht (Art. 4 BGS) nicht massgebend ist.
BetAlright ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die formalen Schweizer Schutzmechanismen greifen nicht. Für eine Schweizer Person bleibt die Frage, ob das Angebot des Anbieters das bewusste Verlassen des Schweizer Schutzraums rechtfertigt.
Cloudbet
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Kein Bezug zum Schweizer Bewilligungssystem; die ausländische Lizenz bleibt gemäss Art. 4 BGS wirkungslos.
Cloudbet gehört in dieselbe Kategorie. Wer auf Cloudbet spielt, verzichtet auf das Schweizer Sicherheitsnetz.
Rollbit
Bewilligungslage: ohne Schweizer Bewilligung.
Veranstalter: Lizenz erteilt im Ausland, ohne Relevanz für den Schweizer Markt (Art. 4 BGS).
Rollbit gehört in dieselbe Kategorie. Domains können auf der Sperrliste landen, ein Schweizer Schutz greift nicht.
Übersicht der Marken für Schweizer Wettende
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | ja | Loterie Romande, Lausanne |
| Bruce Bet | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rollbit | nein | Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Für eine Person in der Schweiz ist die formale Trennlinie zwischen den beiden ersten und den acht übrigen Marken entscheidend, nicht irgendein Bonusversprechen.
Wie der Vergleich zwischen den zehn Marken wirklich aussieht
Die zwei bewilligten Veranstalterinnen und die acht ausländischen Anbieter lassen sich nicht in einer Liga vergleichen, weil sie unter verschiedenen Rechtsräumen spielen. Was sie gemeinsam haben, ist die Funktion: alle bieten Sportwetten an, alle akzeptieren Einzahlungen, alle zahlen Gewinne aus. Was sie unterscheidet, ist die Aufsicht. Swisslos und Loterie Romande stehen unter der Gespa; ihre Wetten fliessen durch die Spielsperre und die Verlustlimite, ihre Gewinne gehen automatisch auf das eigene Schweizer Bankkonto. Acht ausländische Anbieter stehen unter einer anderen Aufsicht; ihre Wetten fliessen am Schweizer Sicherheitsnetz vorbei, ihre Gewinne gehen dorthin, wo der Anbieter sie hinschickt.
Der Blick auf einen «Bonus auf die erste Einzahlung» verschiebt das Bild in eine Richtung, die in der Schweiz strukturell nicht stattfindet. Eine Prozentzahl auf die Einzahlung setzt voraus, dass eine Veranstalterin in Konkurrenz um Neukunden wirbt. Diese Konkurrenz gibt es in der Schweiz nicht, weil der Markt für bewilligte Sportwetten auf zwei Veranstalterinnen begrenzt ist. Es gibt sie im Ausland, aber dort locken die Anbieter häufig mit genau den Boni, deren Mechanik sich erst beim zweiten Blick zeigt: ein 100 %-Bonus verdoppelt die Einzahlung, aber der Bonus muss mehrfach umgesetzt werden, und jede umgesetzte Wette zahlt die Marge des Marktes.
Wer in der Schweiz wettet, vergleicht am Ende drei Grössen, und jede ist messbar: die Lizenz, das Vertriebsgebiet und die Auszahlungswege. Alles andere ist Marketing, das für die beiden bewilligten Veranstalterinnen in seiner klassischen Form gar nicht stattfindet.
Welche Aktionen bei den bewilligten Veranstalterinnen wertvoll sind
Was bei Sporttip und Loterie Romande an Aktionen läuft, ist gemessen an der Mechanik, nicht an der Höhe, zu bewerten.
Der Kombiboost ist die grösste Gutschrift, die Sporttip ausgibt. 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen klingt gross, ist aber an die Bedingung geknüpft, dass jede Voraussage zur Mindestquote 1.50 trifft. Wer eine Auswahl tauscht oder verliert, verliert den ganzen Bonus, und der Einsatz ist verloren. Wer stattdessen bei vier Voraussagen bleibt, kommt auf 5 %, was bei einem angenommenen Nettogewinn von rund CHF 88 rund CHF 4.40 Bonus ergibt. Das ist ein Trinkgeld auf eine riskante Wette.
Der Quotenboost und der Profitboost liegen je nach ausgewähltem Markt im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Sie sind sinnvoll, wenn die/der Wettende diesen Markt sowieso spielen will; sie lohnen sich nicht, weil sie ohnehin «Bonus» geben, denn der Ausgang der Wette entscheidet, und nicht die Aktion.
Wer eine Aktion der Loterie Romande mitnimmt, folgt einem Code aus einem Stadion. Wer nicht hingeht, geht leer aus. Wer hingeht, bekommt 30 Tage lang CHF 10 Spielguthaben für eine Wette, die im Wallet und nicht im auszahlbaren Geld landet.
Allen drei Aktionen gemeinsam ist die Eigenschaft, dass sie das Verhalten in eine bestimmte Richtung lenken: Kombiboost führt zu längeren Kombis, Quotenboost zu Prematch-Einzelwetten, Stadienaktion zu physischer Präsenz. Sie sind Hebel, kein Geschenk. Wer sie einsetzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Aktion ihre Belohnung an eine zusätzliche Handlung bindet, die nicht jeder Wettende ohnehin vorgenommen hätte.
Was eine Bonusmechanik unter dem Strich kostet
Angenommen, ein Anbieter lockt mit einem 100 %-Bonus bis CHF 200 auf die erste Einzahlung, einer 10-fachen Umsatzbedingung zur Mindestquote 1.50. Die/der Wettende zahlt CHF 200 ein, erhält CHF 200 Bonus, muss CHF 2’000 durch den Markt schleusen. Bei einer Marktmarge von 5 % verliert sie/er CHF 100 an den Anbieter. Auszahlbar am Ende ist der Bonusbetrag, vorausgesetzt, er hat die Umsatzbedingung vollständig erfüllt. Im Mittel kommt das Geschenk genau auf die Marge, im ungünstigen Fall gewinnt die/der Wettende, im günstigen auch. Über viele Wetten mittelt sich das Ergebnis auf den Marktnachteil.
Verglichen mit dem fehlenden Bonus bei den bewilligten Schweizer Anbietern bedeutet das nicht, dass der/die Schweizerische Wettende besser fährt; es bedeutet, dass die Rechnung klar ist. Wer bei Sporttip oder Loterie Romande spielt, zahlt die Marge des Marktes und nichts obendrauf für die Erfüllung einer Umsatzbedingung. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zahlt die/der Wettende die Marge des Marktes plus die Marge, die in der Umsatzbedingung versteckt ist, und gibt dafür den Schweizer Schutz ab. Die Wahl ist nicht «Bonus oder kein Bonus», sondern «Marke des Schweizer Marktes mit Aufsicht» oder «Marke mit ausländischer Lizenz und einer Gutschrift, deren Preis sich erst zeigt».
Schutz vor Verlusten jenseits des Bonus
Wer in der Schweiz wettet, ob bei Swisslos oder Loterie Romande, ist nicht dadurch geschützt, dass die Seite keinen Einzahlungsbonus gibt. Der Schutz besteht aus vier Bausteinen, die jeder seine eigene Wirkung hat.
Die Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage ist die erste Bremse. Sie muss vor der ersten Wettenabgabe gesetzt werden, und sie ist nach oben durch CHF 9’999 (oder CHF 1’000 unter 21 Jahren) gedeckelt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die freiwillige Einzahlungslimite ist die zweite Bremse. Sie setzt, wieviel überhaupt ins Wallet fliesst.
Die Spielsperre ist die dritte Bremse. Sie kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne dass sie vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Wer sich unbefristet sperrt, landet in einem schweizweiten Register, das auch Casinos und Online-Casinos abdeckt und in Liechtenstein gilt. Hier wird klar, dass eine «Sperre» nicht nur «ich gehe eine Zeit lang nicht hin» heisst, sondern ein juristischer Akt ist, der eine spätere Aufhebung an eine Fachstelle bindet.
Die Auszahlungsmechanik ist die vierte Bremse. Gewinne über CHF 1’000 gehen automatisch auf das eigene Bank- oder Postkonto, sobald die IBAN hinterlegt ist. Das entzieht dem Wettgewinn die Verfügbarkeit im Spiel und macht den Cash-Flow sichtbar.
Wer diese vier Bausteine setzt, hat mit dem Bonus nichts zu tun. Ob die Seite eine Gutschrift gibt oder nicht, spielt für die Frage, wieviel riskiert wird, keine Rolle. Die Schweiz hat dafür gesorgt, dass die Limite vor jeder einzelnen Wette steht, nicht erst am Ende eines Bonusprogramms.
Werbeumfeld und DNS-Sperre
Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, mit Bussen bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Die Gespa führt die Sperrliste, die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen. Ende 2025 listete die Sperrliste 671 Domains. Sie wird regelmässig aktualisiert; die Gespa spricht von Stunden, in denen blockierte Domains ersetzt werden (Domain-Hopping).
Für eine/n Wettende in der Schweiz heisst das: Werbung für die acht ausländischen Anbieter in der Übersicht der zehn Marken ist im Schweizer Markt nicht erlaubt. Werbung in einem anderen Land, etwa auf einer ausländischen Sportplattform, ist eine andere Frage, fällt aber unter die Werberegeln des Ziellandes. In der Schweiz sind die acht nicht bewilligten Marken über Werbung in einem Schweizer Medium oder auf einem Schweizer Online-Angebot rechtlich nicht erreichbar, was die Auseinandersetzung mit dem Anbieter verschiebt: läuft die Beziehung über das Ausland, läuft der Schutz dort.
Wer in der Schweiz was bekommt
Die Pointe der Schweizer Bonuskultur ist, dass es sie als Kultur im eigentlichen Sinn nicht gibt. Was es gibt, sind lokale Boosts, die an konkrete Wetten oder an konkrete Orte gebunden sind, klein dosiert, von der Aufsicht bewilligt. Wer einen Bonus in dem Sinn sucht, den die Werbung der grossen ausländischen Anbieter meint, sucht in der Schweiz etwas, das strukturell nicht angeboten wird. Wer in der Schweiz wettet, wettet gegen eine Quote, deren Marge eingepreist ist; ob eine kleine Gutschrift dazukommt, hängt von der Wette ab, die der/die Wettende ohnehin spielen will, nicht von einer «Bonus auf die erste Einzahlung»-Aktion, die im Inland gar nicht existiert.
Die bewilligten Veranstalterinnen sind die einzigen Adressen, an denen Schweizerinnen und Schweizer legal wetten können. Sie sind die einzigen Adressen, an denen die Spielsperre, die Limite und die automatische Auszahlung greifen. Sie sind auch die einzigen Adressen, an denen eine Gutschrift, so sie denn kommt, an einer Schweizer Aufsicht vorbei bewilligt wurde und in ihrem Umfang begrenzt ist. Das ist das Feld, in dem Bonus in der Schweiz stattfindet. Wer diesen Markt verlässt, verlässt ihn nicht wegen einer besseren Quote, sondern wegen einer Mechanik, die dort erlaubt ist und hier nicht.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen klassischen Einzahlungsbonus auf Sportwetten?
Nein. Weder Sporttip noch Jouez Sport bieten einen «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung an. Es gibt Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, einen Profitboost auf ausgewählte Sportereignisse und den Kombiboost ab vier Voraussagen zu mindestens 1.50, sowie ortsgebundene Aktionen der Loterie Romande wie Codes in Stadien. Jede dieser Gutschriften ist im Volumen und in der Anzahl pro Person begrenzt.
Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz eingeschränkt?
Weil das Geldspielgesetz Gratiskredite unter die vorgängige Bewilligung der Gespa stellt. Die Aufsicht hat 2025 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist verboten und mit Bussen bis CHF 500’000 strafbar. Hohe Prozentzahlen auf eine Einzahlung sind eine Mechanik, die der Schweizer Markt so nicht kennt.
Was ist ein Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen greift er?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Sportwette prozentual, sobald mehrere Voraussagen zu einer Mindestquote von 1.50 kombiniert werden. Bei Sporttip gibt es 5 % auf vier, 20 % auf sieben, 40 % auf zehn und 100 % auf fünfzehn Voraussagen, online für Prematch, Live und Systemwetten. Ein Cash-Out vor Auswertung lässt den Boost verfallen.
Wie viel darf innerhalb von 30 Tagen auf das Spielkonto eingezahlt werden?
Bei Swisslos und Loterie Romande sind es bis zu CHF 10’000 innert 30 Tagen. Swisslos erlaubt den Kauf von Spielguthaben erst ab einem Mindestbetrag von CHF 20 und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer trotzdem höhere Beträge bewegen will, kann sie stückeln oder eine bewusste Pause einlegen.
Weshalb sind Einzahlungsboni mit hoher Prozentzahl meist ein Merkmal ausländischer Seiten?
Weil der Markt für bewilligte Schweizer Sportwetten auf zwei Veranstalterinnen begrenzt ist und es an Wettbewerb fehlt, der mit klassischen Neukundenboni um Neukunden wirbt. Ausländische Anbieter werben mit hohen Prozentzahlen, um auf neuen Märkten sichtbar zu werden; in der Schweiz dürfen sie das nach Art. 74 Abs. 3 BGS nicht, und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen.
Wie beeinflussen Umsatzbedingungen den tatsächlichen Wert eines Bonus?
Eine Umsatzbedingung zwingt die/den Wettende, den Bonusbetrag mehrfach zu einer Mindestquote zu spielen. Jede dieser Wetten trägt die im Markt eingebaute Marge, typischerweise 3 bis 5 %. Über die gesamten Einsätze gerechnet, frisst die Marge den Bonus oft auf, bevor er auszahlbar wird. Der Bonus ist im Schnitt die Marge wert, die er erzeugt, nicht den Nennwert.
Bonus – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
