Sportwetten in der Schweiz: Was legal ist, wer anbietet und was es kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, stösst schnell auf eine eigentümliche Lage: Die Auswahl ist nicht das, was der europäische Wettmarkt sonst hergibt. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten als Grossspiel anbieten, beide mit Sitz in der Schweiz, beide mit einer Bewilligung, die ausschliesslich auf dem eigenen Hoheitsgebiet gilt. Was das für Spielerinnen und Spieler konkret bedeutet – welche Märkte es gibt, welche Limits greifen, wie Gewinne besteuert werden und was beim Griff zu einem ausländischen Anbieter passiert –, ordnet dieser Text ein.
Aktualisiert am Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie gegen die Geschäftsbericht-Angaben beider Veranstalter.
Was «legal» in der Schweiz überhaupt heisst
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ordnet Sportwetten als Grossspiel ein und verlangt dafür zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spielform. Beide Bewilligungen werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) erteilt, und sie gelten ausdrücklich nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung: Was in der EU zugelassen ist, mag dort legal sein, in der Schweiz ist es ein anderes Spiel.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Mehr Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten gibt es nicht. Wer bei einem anderen Anbieter ein Konto eröffnet, nutzt einen Dienst ohne Schweizer Bewilligung – mit den Konsequenzen, die im Abschnitt «Wer in der Schweiz nicht zugelassen ist» erläutert werden.
Die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern. Sie prüft die Spielregeln, führt das gemeinsame Sperrregister und veröffentlicht die Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekombinatiken per DNS blockieren. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die in der Schweiz Spielbanken beaufsichtigt: Wetten fallen nicht in deren Zuständigkeit.
Wer Sportwetten in der Schweiz anbieten darf
Die Liste der zugelassenen Veranstalter für Sportwetten umfasst zwei Namen, und beide bedienen klar abgegrenzte Gebiete.
Swisslos mit Sitz in Basel ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Gestützt wird das Angebot auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die 2020 in Kraft trat. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; in den übrigen Kantonen ist die Online-Teilnahme ausgeschlossen.
Die Loterie Romande mit Kontaktadresse in Lausanne ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Produkt heisst Jouez Sport, ihre Website jeux.loro.ch, und das Vertriebsnetz umfasst rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Die Loterie Romande beschäftigt etwa 221 Mitarbeitende.
Diese Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern Folge einer politischen Entscheidung: Die Interkantonale Vereinbarung 2020 hat die beiden Veranstalter festgeschrieben, und beide haben ihre angestammten Sprachregionen behalten. Wer umzieht und in einen Kanton des anderen Vertragsgebiets wechselt, kann das bestehende Konto nicht weiter nutzen und muss ein neues eröffnen – sofern der neue Kanton zum Vertragsgebiet des anderen Veranstalters gehört.
Wer in der Schweiz nicht zugelassen ist
Eine ganze Reihe internationaler Marken werben auch in der Schweiz um Kundinnen und Kunden. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Die Gespa führt keine Liste zugelassener ausländischer Anbieter, weil das Geldspielgesetz das nicht vorsieht; sie führt nur die Sperrliste mit Domains, deren Zugang in der Schweiz blockiert wird.
Die Konsequenz für Spielende ist hart: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Das Geldspielgesetz verbietet das Anbieten solcher Wetten in der Schweiz und ahndet es als Übertretung oder Vergehen; den Spielenden selbst trifft keine Strafe, aber es gibt auch keinen Schutz. Eine Selbstsperre im Schweizer Register greift dort nicht, eine Auszahlung lässt sich nicht über die Schweizer Aufsicht durchsetzen, und die Daten landen bei einem Anbieter, der keiner Schweizer Prüfung unterliegt.
In der Rangliste «Wer in der Schweiz was anbietet: die Rangliste» stehen ausländische Marken aus diesem Grund nur als Referenz: Damit klar ist, wer mit «Anbieter für die Schweiz» wirbt, aber keine Bewilligung hat, und damit Spielerinnen und Spieler wissen, woran sie solche Angebote erkennen – am fehlenden Eintrag im Schweizer Sperrregister-Gegenteil, also daran, dass die Gespa den Anbieter nicht als zugelassen führt.
Welche Wetten erlaubt sind
Nicht alles, was bei internationalen Buchmachern im Programm steht, ist in der Schweiz erlaubt. Das Geldspielgesetz verlangt, dass nur Sportereignisse Gegenstand von Wetten sein dürfen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Auch Events, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, dürfen nicht bewetbar sein.
Die Gespa führt eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert; sie umfasst klassische Märkte wie den Drei-Wege-Markt im Fussball (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg), Handicap-Wetten, Über/Unter-Tore und ähnliche Fallwerte. Qualifikationsspiele sind nur dann zugelassen, wenn sie ausdrücklich auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie zugelassen.
Was in der Liste nicht erscheint, fehlt bewusst. Eckball- oder Kartenmärkte etwa sind nicht aufgeführt, und ein Bereich für E-Sports fehlt vollständig. Wer solche Märkte bei einem Schweizer Anbieter sucht, sucht vergebens – nicht weil die Anbieter sie nicht anbieten wollen, sondern weil die Aufsicht sie nicht zugelassen hat. Live-Wetten sind grundsätzlich erlaubt, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein.
Registrierung und Identitätsprüfung
Wer ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande eröffnen will, muss volljährig sein – das Mindestalter liegt bei 18 Jahren – und im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnen. Die Online-Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Eine bestehende Spielsperre führt zur Ablehnung; jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Eine Verifizierung per PostIdent oder Video-Ident, wie sie bei deutschen Anbietern üblich ist, gibt es in dieser Form nicht; stattdessen übernimmt der Ausweis-Upload zusammen mit dem Abgleich gegen offizielle Adressdaten die Prüfung. Wer in einem anderen Schweizer Konto gesperrt ist, fällt durch; das System sieht das schweigt, statt einen Fehlertext zu zeigen.
Diese Schritte sind nicht Schikane. Sie setzen um, was das Geldspielgesetz in Artikel 47 bis 52 der Verordnung zum Geldspielgesetz (VGS) verlangt: ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Spielsperre funktioniert und dass Gewinne tatsächlich nur an die Person ausgezahlt werden, die sie erzielt hat.
Spielerschutz und Limits
Der Spielerschutz ist beim Sportwetten-Angebot in der Schweiz nicht Sache einer Empfehlung, sondern Sache der Spielregeln. Beide Veranstalter setzen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage; bei Sporttip liegt die Obergrenze bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Frist schreibt Sporttip in seinen Bedingungen fest; das Gesetz sieht 24 Stunden vor, die Anbieter gehen also darüber hinaus. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Die Spielsperre funktioniert produktbezogen: Wer sich bei Swisslos sperrt, kann zwischen einer Frist von 1 bis 180 Tagen wählen, die nicht vorzeitig aufgehoben wird. Eine unbefristete Sperre wird zusätzlich in ein gemeinsames Register eingetragen, das schweizweit gilt – auch für Casinos, einschliesslich der Online-Casinos, und auch im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort eingetragen ist, kann bei keinem Schweizer Veranstalter mehr ein Konto eröffnen und keine Wette platzieren.
Diese Schutzmechanismen greifen nur, wenn man bei einem Schweizer Veranstalter spielt. Wer zu einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wechselt, taucht aus dem Schutzsystem aus; die Sperre dort wirkt nur lokal. Das ist der grösste konkrete Unterschied zwischen einem Schweizer Konto und einem Konto bei einer Marke ohne Bewilligung – nicht die Auszahlungsgeschwindigkeit, nicht die Quoten, sondern der Schutzmechanismus.
Wer eine Spielsperre aufheben will, muss mindestens drei Monate warten, das verlangt Artikel 84 der VGS; eine Fachstelle ist einzubeziehen, das schreibt Artikel 81 BGS vor. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.
Was nicht funktioniert: Schutz durch Kioskverkauf umgehen. Die Gespa hat 2025 getestet, wie gut Verkaufsstellen Minderjährige vom Wettkauf abhalten; bei 200 Testkäufen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die Identitätsprüfung finde an der Ladenkasse statt, irrt sich.
Besteuerung von Gewinnen
Gewinne aus Sportwetten, die bei einem Schweizer Veranstalter mit Bewilligung erzielt werden, sind einkommensteuerfrei, solange sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleiben. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Schwelle wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt durch den Veranstalter abgezogen; die Gewinnerin oder der Gewinner kann sie sich über die Steuererklärung zurückholen.
Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der Freibetrag je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfällt. Praktisch bedeutet das: Eine typische Wette, gewinnen die Milliarde, liegt so weit unter dem Freibetrag, dass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Wer grosse Einzelgewinne erzielt – etwa bei einer Kombiwette mit hoher Gesamtquote –, sollte den Betrag mit dem kantonalen Steueramt klären.
Für Gewinne ausländischer Anbieter gilt diese Regel nicht. Sie unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Was bleibt, ist die kantonale Steuerpraxis: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, muss den Gewinn vollständig in der Steuererklärung angeben. Andere Kantone handhaben das weniger streng; generell gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen, nicht das Internet.
Was es in der Schweiz nicht gibt: eine Wettsteuer auf den Einsatz. Anders als in Deutschland oder Österreich wird in der Schweiz kein Prozentsatz vom Wette einbehalt – siehe Fussball-Bundesliga und oder ähnliche Modelle. Der Bruttospielertrag, also die Differenz zwischen Einsätzen und ausgeschütteten Gewinnen, ist die Basis für die Spielsuchtabgabe von 0.5 %, die an die Kantone fliesst, nicht für eine Belastung des Spielers.
Bonus, Gratiswette, Quotenboost
Aktionen sind in der Schweiz seltener als im EU-Wettmarkt, und das hat einen Grund: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt; das sind keine beliebigen Promotionen, sondern bewilligte Einzelfälle.
Sporttip bietet innerhalb dieses Rahmens einen Kombiboost: Wer online mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl kombiniert, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Bonus ist auf Einsatz und Gewinnerhöhung begrenzt; die genauen Höchstbeträge stehen in den Spielregeln.
Daneben gibt es Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Events um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Gewinn limitiert; ein Cash-Out vor Abschluss des Events lässt den Boost verfallen. Wer mit Boosts spielt, sollte wissen, dass der Boost den Gewinn erhöht, nicht den Einsatz vermindert – was bei einem Gratisguthaben auf den ersten Blick gleich aussieht, ist es betriebswirtschaftlich nicht.
Was es bei einem Schweizer Anbieter nicht gibt: ein «Free Bet»-Konzept, das den Einsatz bei einem Verlust zurückerstattet; ein «risikofreier» Wettabschnitt, der einen Verlust ausgleicht; ein Willkommenspaket mit 100 % auf die erste Einzahlung. Solche Mechaniken fallen unter die Bewilligungspflicht der Gespa und werden in aller Regel nicht bewilligt. Wer einen Bonus verspricht, der in diese Richtung geht, ist fast immer kein Schweizer Anbieter.
Sportwetten unterwegs: App, Browser, Verkaufsstelle
Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, hat drei Wege: die App oder den Browser am Smartphone, den Wettschein am Schalter oder Terminal einer Verkaufsstelle, oder die Online-Plattform am Computer.
Die mobile Anwendung und Sportwetten unterscheiden sich nicht in der Spielmechanik, sondern in der Registrierung: Auch am Smartphone braucht es ein verifiziertes Konto mit Wohnsitz im Vertragsgebiet; eine anonyme Platzierung über die App ist nicht möglich. Die Bedienung am Touchscreen ist auf schnelle Tipps und Livewetten ausgelegt; das Wettprogramm ist im Wesentlichen das gleiche wie im Browser.
Die Verkaufsstelle ist dort relevant, wo kein Smartphone verfügbar ist oder wo die Wette vor Ort – etwa zusammen mit einem Loskauf – abgegeben werden soll. Die Identitätsprüfung findet an der Kasse statt; Spielende unter 18 Jahren werden in der Theorie zurückgewiesen, in der Praxis allerdings nicht zuverlässig, wie die Testkäufe der Gespa 2025 gezeigt haben.
Wer am Terminal wettet, gibt den Wettschein am Automaten ab und erhält eine Bestätigung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen per Bank- oder Postkonto innert drei Arbeitstagen raus, sofern die Zahlungsverbindung hinterlegt ist.
Zahlungswege und Auszahlung
Spielguthaben lässt sich bei Swisslos per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, mindestens CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt – eine Limite, die das Geldspielgesetz gegen Geldwäsche vorsieht.
Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsmittel zugelassen sind – welche Karten und Banken, welche E-Wallet-Anbieter –, regelt jeder Anbieter in seinen eigenen Bedingungen. Was nicht erlaubt ist: anonyme Zahlungsmittel oder Kryptowährungen. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.
Die Auszahlung von Spielguthaben ist in den ersten 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es kann nur für Wetten eingesetzt werden, ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.
Cash-Out, Kombiwetten und Boosts im Detail
Cash-Out ist bei Sporttip möglich, und zwar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live. Aber: Cash-Out ist nur online verfügbar, immer als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nicht garantiert – Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten und kann den Betrag jederzeit ändern. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Wettausgang. Das ist die Mechanik: Wer vorzeitig aussteigt, verzichtet auf den Restwert. Wer den Cash-Out-Knopf gedrückt hält, sollte wissen, dass es keine untere Grenze gibt; in seltenen Fällen liegt der angebotene Betrag nahe null, etwa wenn das Wettereignis sich unerwartet dreht.
Kombiwetten folgen einer einfachen Regel: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine kaufmännische Rundungsvorschrift, die bei hohen Quoten einen kleinen Unterschied macht.
Sind Voraussagen innerhalb desselben Sportereignisses voneinander abhängig – etwa «Heimsieg» und «Über 2.5 Tore» im gleichen Spiel –, dürfen sie nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt der Anbieter eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei der Live-Wette gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Ausgang werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheidung – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers neu angesetzt), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; bei einer verweigerten Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Einsatzlimits bei Sporttip
Sporttip setzt klare Grenzen: Der Mindesteinsatz liegt für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombiwetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Limits sind niedriger als bei den meisten EU-Anbietern, und genau das ist die Folge der Bewilligungspolitik: Hohe Einsätze bergen hohes Suchtpotenzial, und das Geldspielgesetz verlangt, dass die Veranstalter ihre Spielenden schützen. Wer mit hohen Einsätzen spielen will, ist bei einem Schweizer Veranstalter fehl am Platz – und wer das nicht akzeptiert, landet fast zwangsläufig bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung.
Wer wann mitmachen darf
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer oder Wettkämpferin an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – diese Regel gilt für Fussballprofis ebenso wie für unterklassige Ligen, sofern eine Wettkampfteilnahme besteht.
Was die Reguläre Spielzeit angeht: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Fussball sind das 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einer Wette auf «nächster Treffer in der Verlängerung» etwa ist die Verlängerung Teil der Wette, bei einem klassischen Drei-Wege-Markt nicht.
Wer in der Schweiz nicht spielen darf
Wer im Sperrregister eingetragen ist, hat in der Schweiz keinen Zugang zu irgendeinem Sportwetten-Angebot. Das Register umfasst gesperrte Personen aus den Bereichen Lotterien, Sportwetten und Casinos; eine Eintragung gilt schweizweit und in Liechtenstein. Wer dort steht, kann kein neues Konto eröffnen und keine Wette platzieren; ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Sperre greift bei Überschuldung oder Spielsucht, sofern eine Fachstelle die Notwendigkeit feststellt; eine freiwillige Sperre lässt sich jederzeit beantragen und hält mindestens drei Monate.
Was ausländische Anbieter konkret kostet
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nimmt Spielende aus der Schweiz entgegen, ohne sich an die Schweizer Regeln zu halten. Das hat handfeste Nachteile.
Die Spielsperre im Schweizer Register gilt dort nicht. Wer sich selbst sperren will, muss das beim ausländischen Anbieter separat beantragen – sofern dieser eine Sperre überhaupt anbietet. Die Identitätsprüfung fällt oft schwächer aus; Anbieter in Malta oder Curaçao verlangen in der Regel zwar einen Ausweis, die Adressprüfung gegen Schweizer Register findet aber nicht statt. Die Auszahlung erfolgt auf ein Bankkonto, das nicht zwingend auf den Namen der spielenden Person laufen muss; manche Anbieter zahlen auch auf Krypto-Wallets aus, was in der Schweiz unzulässig wäre.
Hinzu kommen die Sperrlisten: Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Die Liste wird laufend erweitert; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wird ein Anbieter blockiert, tauchen Ersatz-Domains auf, die innerhalb von Stunden nachgezogen werden – ein Katz-und-Wechsel, das die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet und namentlich verfolgt. Das macht die Anbieter nicht unerreichbar, es macht sie aber weniger bequem.
Steuerlich schliesslich: Wer in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt – Thurgau ist das bekannteste Beispiel –, muss Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig versteuern, unabhängig vom Betrag. Das ist der gleiche Gewinn, der bei einem Schweizer Veranstalter unter dem Freibetrag steuerfrei wäre. Wer in einem weniger strengen Kanton wohnt, kommt je nach Praxis mit einer pauschalen Steuer oder gar keiner Steuer weg; eine verlässliche Auskunft gibt nur das kantonale Steueramt.
Wer in der Schweiz was anbietet: die Rangliste
Die folgende Übersicht stellt die zwei Schweizer Veranstalter den ausländischen Marken gegenüber, die regelmässig auch in der Schweiz um Kundinnen und Kunden werben. Die ausländischen Marken sind nach demselben Raster bewertet, aber ohne Schweizer Bewilligung; ihre Aufnahme dient der Einordnung, nicht der Empfehlung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Sportaza | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bruce Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| myBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betclic | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Liste ist keine Empfehlung; sie zeigt, wer mit «Schweiz» wirbt und wer eine Bewilligung hat. Die zwei Schweizer Veranstalter sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten als Grossspiel anbieten dürfen; alles andere ist ein anderes Spiel.
Swisslos Sporttip im Detail
Swisslos ist die ältere der beiden Landeskonzessionen und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und organisiert das Angebot über die Interkantonale Vereinbarung 2020, die das gemeinsame Durchführen von Geldspielen regelt.
Das Angebot umfasst die typischen Märkte – Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Live-Wetten – und mit dem Kombiboost eine der wenigen bewilligten Promotionen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht das Angebot auch für kleine Budgets zugänglich; der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette (CHF 10’000 bei Systemwetten) begrenzt das Risiko pro Tipp. Die App deckt das Programm vollständig ab; am Terminal in der Verkaufsstelle ist das Angebot etwas schmaler.
Was Swisslos von einem EU-Anbieter unterscheidet: Die geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten schränkt das Programm ein; Cornermärkte und Kartenmärkte fehlen, E-Sports ist nicht zugelassender werden sich hier auch in absehbarer Zeit keine E-Sports-Märkte etablieren. Die Aufsicht durch die Gespa und die Pflicht zur Identitätsprüfung schaffen ein kontrolliertes Umfeld; die Verlustlimiten vor der ersten Wette setzen eine Messlatte, die ein ausländischer Anbieter nicht anlegt.
Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hierhin gehört es: Eine App und ein Browser-Angebot, ein dichtes Netz an Verkaufsstellen, ein Spielerschutz, der wirklich greift, und ein Gewinn, der unter dem Freibetrag steuerfrei bleibt. Wer hohe Quoten und ein breites Wettprogramm sucht, ist hier fehl am Platz – das Angebot ist nicht dafür gemacht.
Loterie Romande Jouez Sport im Detail
Die Loterie Romande führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport durch und bedient die sechs Westschweizer Kantone. Der Sitz liegt in Lausanne, die Avenue de Provence 14 ist die Kontaktadresse; das Netz umfasst rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und etwa 221 Mitarbeitende.
Inhaltlich ist das Angebot mit dem von Swisslos vergleichbar: gleiche Wettarten, gleiche Limits, gleiche Aufsicht durch die Gespa. Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen sind auf Französisch und decken sich im Wesentlichen mit denen von Sporttip, weil beide Veranstalter unter derselben Vereinbarung operieren. Was die Loterie Romande anders macht, ist die Werbung: Sie tritt in der Westschweiz stärker über das Verkaufsstellennetz auf, während Swisslos in der Deutschschweiz mehr online wirbt. Das ist eine Frage des Marktes, nicht der Bewilligung.
Wer in der Romandie wohnt, kann wohin mit Jouez Sport: App und Browser, Verkaufsstellen in praktisch jedem Quartier, Spielerschutz nach den gleichen Regeln wie bei Swisslos. Die kantonale Steuerpraxis weicht in der Westschweiz von der Deutschschweiz ab; Freibeträge und Besteuerung von ausländischen Gewinnen variieren je nach Kanton.
Ausländische Anbieter im Überblick
Die folgenden Marken tauchen regelmässig in Werbung auf, die sich an Schweizer Spielende richtet, und werden hier erwähnt, damit klar ist, dass sie keine Schweizer Bewilligung haben.
Sportaza wirbt mit einem breiten Sportwetten-Programm und akzeptiert Spielende aus der Schweiz, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben. Wer dort ein Konto eröffnet, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens: keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Auszahlung über Schweizer Banken mit dem dort üblichen Schutz, keine Möglichkeit, sich bei der Gespa zu beschweren. Die ausländische Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Betify und Bruce Bet fallen in dieselbe Kategorie: ausländische Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, deren Domains auf der Sperrliste landen können und bei denen Spielende keine Schweizer Schutzmechanismen erwarten dürfen. Der Unterschied zwischen Marken liegt im Wettprogramm und in der Quotenstruktur; im Schweizer Rechtsrahmen sind sie gleichermassen unzulässig.
1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright sind weitere Marken aus demselben Umfeld. Was sie verbindet: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen; im Extremfall führt die Gespa ein Verfahren wegen unlizenzierten Anbietens in der Schweiz.
Die Aufnahme in diese Liste ist keine Aufforderung, dort zu spielen; sie ist eine Einordnung. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Was eine Wette bei einem Schweizer Anbieter tatsächlich kostet
Wer mit einem Monatsbudget von CHF 1’000 spielt und das Budget auf eine Wette mit Quote 1.90 / 1.90 setzt – einer beispielhaften Zwei-Wege-Wette, nicht einem eingeführten Markt –, zahlt den Preis, den die Buchmachermarge vorgibt. Bei einer fairen Zwei-Wege-Wette mit zwei Quoten von 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ 1.0526 ≈ 95 %, die Marge entsprechend bei rund 5 %.
Auf das Budget von CHF 1’000 hochgerechnet bedeutet das: Wer das gesamte Budget in dieser Beispielwette umsetzt, lässt rund CHF 50 als Buchmachermarge auf der Strecke – im Erwartungswert, nicht als garantierter Verlust. Wer das Budget auf mehrere kleinere Wetten verteilt, ändert daran nichts Grundsätzliches, solange die Marge vergleichbar bleibt: Die Erwartung pro eingesetztem Franken liegt bei rund 95 Rappen zurückgezahlt, 5 Rappen Marge.
Das ist kein einzelner Markt, sondern eine Faustregel: Bei zwei Quoten um 1.90 herum liegt die Marge typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die genauen Quoten, die Swisslos oder Loterie Romande anbieten, hängen vom Event und vom Markt ab und liegen nicht offen – sie stehen live im Wettprogramm und schwanken mit dem Spielverlauf. Wer die Marge für eine bestimmte Wette wissen will, rechnet sie selbst nach: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …), Marge = 100 % − Auszahlungsquote.
Die Konsequenz für Spielende: Wer CHF 1’000 im Monat einsetzt und auf Dauer spielt, verliert statistisch etwa CHF 50 davon an die Marge – einen kleinen Schnitt, der sich über Monate summiert. Wer das versteht, wettet bewusst und mit Limiten; wer es nicht versteht, wettet gegen eine unsichtbare Grösse, die langfristig immer gewinnt.
Werbeanstoss und Werberecht
Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das gilt für Anbieter wie für Vermittler; wer auf einer Plattform wirbt, die Schweizer Spielende erreicht, bewegt sich im verbotenen Bereich, sobald das Spiel in der Schweiz nicht zugelassen ist.
Was die Werbung für Schweizer Veranstalter angeht: Sie darf stattfinden, aber nur im Rahmen der Bewilligung. Es gibt keine zeitliche Schnittestunde für Werbung; der Gesetzgeber hat auf eine solche Regelung verzichtet. Aktionen wie Gratiswetten oder Quotenboosts bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa, was die Werbelinien der beiden Veranstalter eher zurückhaltend macht.
Wie es um die Marktentwicklung steht
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – ein Rückgang um 7.0 %, der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Das Bild plausibilisiert, was die Testkäufe der Gespa zeigen: Der Vertrieb über die Kasse ist nicht nur ein Sicherheits-, sondern auch ein Limitthema; werden die Limits enger, bricht das Volumen ein. Die Spielsuchtabgabe, die auf dem Bruttospielertrag sitzt, betrug 2025 CHF 3’863’790, ebenfalls rückläufig.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen – ohne Lose – wird nach der Interkantonalen Vereinbarung 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Das Geld fliesst also dorthin zurück, woher es kommt, und es fliesst in gemeinnützige Zwecke – ein Mechanismus, der den Schweizer Sportwissen-Markt von einem kommerziellen Buchmachermarkt strukturell unterscheidet.
Praktischer Ablauf einer Wette bei Sporttip
Wer bei Sporttip eine Wette platzieren will, geht in etwa diese Schritte:
- Konto eröffnen: Auf der Website von Swisslos registrieren, Ausweis hochladen, Daten gegen das Adressregister prüfen lassen.
- Verlustlimiten setzen: Für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage, jeweils mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige).
- Wallet aufladen: Mindestens CHF 20 per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen.
- Wette platzieren: Im Wettprogramm Event und Markt wählen, Quote prüfen, Einsatz eingeben (CHF 1 bis CHF 1’000).
- Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber per Bank- oder Postkonto innert drei Arbeitstagen.
Diese Schritte wiederholen sich bei jeder Wette; was sich mit der Zeit verändert, ist die Routine. Was sich nie ändert: die Pflicht zur Identität und die Pflicht für die Limiten.
Worauf Spielende achten sollten
Drei Punkte, die immer wieder übersehen werden:
Die Wohnsitzregel ist hart. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des gewählten Anbieters gehört, kann kein Konto eröffnen. Ein Umzug von Genf nach St. Luzern – also von Loterie Romande zu Swisslos – erfordert ein neues Konto; das alte wird ungültig.
Die Spielsperre ist nicht aufgehoben, wenn man zu einem ausländischen Anbieter wechselt. Wer im Schweizer Register steht, hat dort keinen Zugang, aber die Sperre wirkt nur lokal. Wer dort weiter spielen will, kann das versuchen; die Sperre hindert dem Register nicht, der Anbieter im Ausland weiss nichts davon.
Die Steuerfrage hängt vom Kanton ab. Wer in Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss Gewinne voll versteuern; wer im Kanton Zürich wohnt und bei demselben Anbieter spielt, hat je nach Praxis eine andere Lage. Die Frage mit dem kantonalen Steueramt klären, nicht dem Internet – diese Aussage wiederholt sich, weil sie hier eine Aussage wert ist.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind nur die Sportwetten legal, die von einem der beiden zugelassenen Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport – angeboten werden. Voraussetzung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa. Alle anderen Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung, ihre Lizenz aus dem Ausland hat hier keine Wirkung.
Wer überwacht Online-Sportwetten in der Schweiz, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Umfragenaufsicht in Bern. Eine Schweizer Bewilligung gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine Lizenz aus einem anderen Land – Malta, Curaçao, Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz, auch wenn die Lizenz im Ausland gültig ist.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Freibetrag vom Kanton ab?
Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag für Gewinne aus Grossspielen seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der tatsächlich steuerfreie Betrag vom Kanton abhängt. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Was bleibt, ist die kantonale Steuerpraxis: Thurgau etwa behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben das weniger streng. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt das kantonale Steueramt oder einen Steuerberater. In jedem Fall gilt: Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Eine Spielsperre wird in einem gemeinsamen Register geführt und gilt schweizweit – auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird zusätzlich ins Register eingetragen und gilt umfassend. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS).
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten lag 2025 bei CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – ein Rückgang um 7.0 %, der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes 2019. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Die Spielsuchtabgabe auf dem Bruttospielertrag betrug 2025 CHF 3’863’790.
Rechtslage – europacupwetten
Inhalt erstellt vom Team «europacupwetten»
